Nr. 281
Ursachen derhalben Karlstadt aus Sachsen vertrieben
1524, 6. November

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Uꝛſachen der halben An⸗∥dres Carolſtatt auß den landen ∥ Ʒů Sachſen vertryben. ∥
[Straßburg]: [Johann Prüss d. J.], [1524].
4°, 6 Bl., A1--A6.
Editionsvorlage:
BSB München, Res/4 H.ref. 802,34.
Weitere Exemplare: BSB München, 4 H.ref. 163a. — UB München, 0014/W 4 Theol. 5463(2) 20. — ÖNB Wien, 20.Dd.369. — HAB Wolfenbüttel, A: 231.174 Theol. (1).
Bibliographische Nachweise:

Die Schrift enthält Korrespondenzen Karlstadts, die bis auf zwei Stücke als eigene Editionseinheiten in diesem Band abgedruckt sind. Im Einzelnen handelt es sich um die Schreiben (1.) Karlstadt an Herzog Johann von Sachsen, Orlamünde; 14. August 1524 (KGK 265); (2.) Karlstadt an Herzog Johann von Sachsen, Orlamünde, 11. September 1524 (KGK 270); (3.) Herzogliche Räte an Karlstadt, Weimar, 18. September 1524 (KGK 271); (4.) Rat von Orlamünde an Herzog Johann von Sachsen, Orlamünde, Freitag 23. September 1524 und (5.) Herzogliche Räte an den Rat von Orlamünde, Weimar, 25. September 1524. Die Informationen zur Überlieferung finden sich in der jeweiligen Einheit bzw. im Falle der Schreiben (4) und (5) in der Transkription1.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Mit der vorliegenden, Anfang November 1524 in Straßburg in Druck gegebenen Schrift machte Karlstadt fünf Schreiben publik, die zwischen dem 14. August und 25. September 1524 im Zusammenhang mit seinem Abzug aus Orlamünde und der Ausweisung aus Sachsen zwischen Orlamünde und dem herzoglichen Hof in Weimar kursierten. Damit reagierte Karlstadt nach eigener Aussage auf zirkulierende Briefe von Studenten Luthers aus Wittenberg, die seine Ausweisung aus Sachsen publik gemacht hatten.2 Mit der Veröffentlichung dieser Korrespondenz wollte Karlstadt, der sich auf der Suche nach einer neuen Wirkungsstätte befand, möglicherweise seine Position rechtfertigen und gegen Luthers Angriffe absichern.

Der Korrespondenz ist eine auf den 6. November 1524 datierte Widmungsvorrede an den Joachimsthaler Schulmeister Philipp Eberbach3 vorangestellt.4 Diese Datierung wurde vermutlich im Rahmen der Drucklegung nachträglich vorgenommen, da KarlstadtStraßburg zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen hatte und sich auf der Weiterreise Richtung Heidelberg befand, wo er sich nachweislich am 7. November für eine Kurzvisite bei Simon Grynaeus aufhielt.5 Der Korrespondenz nachgestellt ist ein ebenfalls an Philipp Eberbach adressiertes Nachwort, in dem Karlstadt erstmals knapp, aber deutlich die drei Hauptkonfliktpunkte benennt, in denen Luther»wider mich und die warheyt« sei – »einer ist von dem Sacrament/ der ander von der Tauff/ der dritt von der lebendigen stymm gottes.«6 Hierzu verweist er auf seine zu diesen Themen verfassten und kurz zuvor in Basel gedruckten bzw. im Druck befindlichen Schriften – sieben zum Abendmahl,7 einen einfachen (»schlechten«) Dialog zur Taufe8 sowie ein »buͤchlin« von der »lebendigen stymm gottes«9 – und kündigt an, jedem »unsere[r] bruͤder ein buͤchlin« zu überschicken.10

Wo sich Karlstadt zum Entstehungszeitpunkt der vorliegenden Schrift Anfang November 1524 genau aufhielt, ist nicht bekannt, da sich sein Reiseweg nach der offiziellen Ausweisung aus Sachsen am 18. September 1524 (KGK 271) nur anhand indirekter Quellen nachvollziehen lässt. So verließ er Orlamünde wohl um den 26. September, nachdem auch das Ersuchen der dortigen Gemeinde vom 23. September, seine Ausweisung aufzuschieben, durch die Räte Herzog Johanns am 25. September abschlägig beschieden worden war.11 Daraufhin machte er sich auf den Weg Richtung Schweiz, wohin er bereits seit Mai intensive Kontakte zum Züricher Kreis um Konrad Grebel und Andreas Castelberger pflegte.12 Wahrscheinlich folgte Karlstadt der Haupthandelsroute über Nürnberg und Augsburg13 und erreichte Zürich bald nach dem 14. Oktober.14

Hier vermutete er wohl auch seinen Schwager Gerhard Westerburg, der bereits Ende August kurz nach dem Jenaer Gespräch in die Schweiz aufgebrochen war, wohl um im Auftrag Karlstadts den Druck einiger seiner Schriften in die Wege zu leiten. Westerburg befand sich nach einem sechstägigen Aufenthalt in Zürich seit Ende September in Basel, wo er bereits die ersten Karlstadtschriften zum Druck gebracht hatte.15Karlstadt begab sich daher nach einem Treffen mit den Zürcher Brüdern um Grebel bereits nach kurzen Aufenthalt weiter nach Basel, wo er schließlich auf Westerburg traf. Karlstadt hatte weitere Manuskripte bei sich, von denen er einige in Basel in den Druck gab, ohne jedoch deren Drucklegung komplett abzuwarten.16 Bereits nach kurzer Zeit brach er in Begleitung Westerburgs mit einigen Exemplaren seiner frisch gedruckten Abendmahlsschriften von Basel nach Straßburg auf.17

Karlstadt erreichte Straßburg vermutlich in den letzten Oktobertagen und hielt sich dann vier Tage dort auf.18 Bei dieser Gelegenheit hinterließ er vermutlich auch die vorliegende Schrift sowie die Predigten Von Engeln und Teufeln (KGK VI, Nr. 246) und Von den zwei höchsten Geboten der Liebe (KGK VI, Nr. 247) zum Druck. Spätestens am 3. November verließ er Straßburg wieder und reiste weiter nach Heidelberg, wo er am 7. November 1524 für einen Kurzbesuch bei Simon Grynaeus Halt machte. Anders als v.a. von der älteren Forschung angenommen, wählte er von Straßburg aus wohl nicht den Weg über Rothenburg, sondern begab sich direkt nach Heidelberg,19 von wo aus er seine Reise in Richtung des sächsischen Herrschaftsgebiets mit dem Ziel fortsetzte, seine Familie dort abzuholen.20 Vermutlich begab er sich von Heidelberg aus zunächst nach Schweinfurt, wo er sich nachweislich Mitte November aufhielt.21 Von dort aus wandte er sich nochmals an Herzog Johann mit der Bitte um freies Geleit zur Regelung seiner Angelegenheiten in Sachsen (KGK 282). Nach kurzer Zeit verließ Karlstadt Schweinfurt möglicherweise auf Betreiben Graf Wilhelms von Henneberg wieder22 und begab sich nach Kitzingen, wo er wohl Ende November anlangte, die Stadt jedoch ebenfalls nach kurzer Zeit wieder verlassen musste.23 Anfang Dezember gelangte er schließlich nach Rothenburg, brach jedoch nach kurzer Zeit wohl erneut auf, um sich über Crailsheim nach Nördlingen zu begeben.24

Etwa um die gleiche Zeit, am 23. November 1524, erhielt Luther Kenntnis von der vorliegenden Schrift, die ihm zusammen mit vier Abendmahlstraktaten durch die Straßburger zugestellt wurde.25 Im Ende 1524 erschienenen ersten Teil seiner Schrift Wider die himmlischen Propheten26 mit der er direkt auf die Publikationsoffensive Karlstadts vom Herbst 1524 reagierte, setzte er sich dann ausführlich mit der vorliegenden Schrift auseinander: Unter der Überschrift »Auff die klage D. Carlstads, das er aus dem land zu Sachssen vertrieben ist«27 ging Luther zum Gegenangriff auf Karlstadt über. Neben dem Vorwurf, »unchristlich« mit dem Fürsten umzugehen, was ihn zu ihrer Verteidigung veranlasse,28 rechtfertigte und bekräftigte Luther seine Meinung, Karlstadt zähle – wie Müntzer in Allstedt – zu den »aufrührerischen Geistern«, was er an dessen Ablehnung der Bilder und ihrer Entfernung aus den Orlamünder Kirchen festmachte.29 Zugleich wiederholte er seine Vorwürfe, Karlstadt habe sich zu Unrecht in die Pfarrei Orlamünde gedrängt30 und sprach der dortigen Gemeinde das Recht ab, ihren Pfarrer selbst zu wählen.31

Die Schrift Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen kann als Auftakt der zwischen Karlstadt und Luther in Jena vereinbarten schriftlichen Auseinandersetzung über ihre theologischen Differenzen gesehen werden und bildet damit gleichsam eine publizistische Einheit mit den bereits im September 1524 erschienenen Acta Jenensia (KGK 267), dem Bericht über das Aufeinandertreffen der beiden Kontrahenten in Jena am 22. August, und den in Basel gedruckten Abendmahlsschriften. Durch die Acta Jenensia wurden der Bruch zwischen den beiden Reformatoren und ihre Vereinbarung, sich zukünftig nur noch publizistisch auseinanderzusetzen, erstmals öffentlich. Die Schrift diente so gleichzeitig als Rechtfertigung für die von Westerburg in Basel in die Wege geleitete Publikationsoffensive. Mit der im Nachwort zu Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen platzierten öffentlichen Bekanntgabe, dass die Schriften zu den Konfliktpunkten zwischen Luther und Karlstadt jetzt im Druck vorlägen, wurde nun ihr offizieller Beginn eingeleitet, auch wenn die Baseler Abendmahlschriften zumindest teilweise bereits kursierten. Die Acta Jenensia und die vorliegende Schrift geben den Baseler Abendmahlstraktaten gleichsam einen kontextuellen Rahmen. Die Veröffentlichung ausgewählter Korrespondenz zu Karlstadts Ausweisung aus Sachsen verleiht Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen zugleich aber auch einen anklagenden Charakter, der auf die Unrechtmäßigkeit seiner Ausweisung abhebt, die nicht nur ohne die Möglichkeit erfolgt sei, seine Lehre noch einmal öffentlich vor den Fürsten zu verteidigen, sondern auch gegen den Willen seiner Gemeinde in Orlamünde, ohne Rücksicht auf seine schwangere Frau und ohne ihm Zeit zu geben, seinen Besitz zu veräußern.


3Philip Stumpf aus Eberbach; Studium und Lehrtätigkeit in Mainz; Sommersemester 1521 imm. Wittenberg, WS 1522/23 Quintilian-Vorlesung; 1523–1525 Schulmeister in Joachimsthal als Nachfolger Stephan Roths, Eheschließung; ab August 1527 bis zu seinem Tod am 18. Oktober 1529 Schulmeister in Coburg; vgl. MBW 11, 381. Zu Karlstadts Beziehungen nach Joachimsthal siehe KGK III, Nr. 163, S. 262f. Anm. 45 sowie die Einleitung zu KGK 273.
4Möglicherweise versuchte Karlstadt sich nach der Ausweisung aus Sachsen durch die Widmung mehrerer Schriften an die Joachimsthaler – neben der vorliegenden Schrift widmete er auch die zeitgleich in Straßburg gedruckte Predigt Von den zwei höchsten Geboten der Liebe (KGK VI, Nr. 247) sowie den im Oktober 1524 in Basel erschienenen Traktat Ob man gemach fahren soll (KGK 273) einem Mitglied der dortigen Gemeinde – für die Übernahme einer Predigerstelle ebendort zu empfehlen. Ähnliche Beweggründe könnten ihn im weiteren Verlauf seiner Reise auch nach Rothenburg, Schweinfurt und Kitzingen geführt haben, wo er ebenfalls über Anhänger verfügte.
5Vgl. KGK 279 (Textstelle). Barge, Karlstadt 2, 218f. mit Anm. 173 vermutet, dass Karlstadt die Vorrede auf dem Weg nach Heidelberg verfasste und der Straßburger Otto Brunfels, in dessen Begleitung er sich befand, das Manuskript der Schrift mit zurücknahm.
7Damit bezieht sich Karlstadt wohl auf die Traktate Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275); Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279); Ob man mit Hl. Schrift zu erweisen vermag (KGK 278) und Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277), die er nachweislich bei seinem Aufenthalt in Straßburg mit sich führte (vgl. den Brief Martin Frechts vom 10. November 1524; hier KGK 279 (Textstelle)) sowie den Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch (KGK 276), der früher als die vier anderen Schriften gedruckt und in Umlauf gebracht wurde und wohl aus ursprünglich drei Einzelschriften zusammengesetzt ist. Anders als bei den anderen Schriften scheint Gerhard Westerburg, der sich um die Drucklegung der Traktate in Basel kümmerte, hiervon jedoch keine Exemplare bei sich behalten zu haben, so dass Karlstadt wohl in Unkenntnis der Druckfassung des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch von insgesamt sieben Abendmahlsschriften ausging; vgl. die Einleitung zu KGK 276. Zur Druckgeschichte dieser Schriften insgesamt siehe die jeweiligen Einleitungen.
8Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Vorform des 1527 erschienenen Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe, die Karlstadt in Basel zwar zum Druck hinterlassen hatte, deren Druck jedoch unterblieb. Hierzu vgl. die Einleitung zu KGK 280 sowie Zorzin, Karlstadts Dialogus. Der Taufdialog selbst wird in KGK VIII ediert.
9Diese Schrift konnte bislang nicht identifiziert werden. Karlstadt gibt in der vorliegenden Schrift einen inhaltlichen Hinweis, wonach er dieses »buͤchlin« gemacht habe, »darumb das mein wolgegründte unnd erweyßlich leere/ welche mir Gott geoffenbart hatt/ an den hellen tag komm/ unnd das man erfar/ welche rechte Christen seind oder nit/ Ob sye alle Christen seind/ die Gottes wortmit büchsen verthedigen« (KGK 281 (Textstelle)). Anklänge an die hier von Karlstadt erwähnten Themen finden sich sowohl im kurz zuvor in Basel in Druck gegangenen Traktat Wie sich Glaube und Unglaube halten (KGK 274) sowie dem zeitgleich mit der vorliegenden Schrift in Straßburg in Druck gegebenen Sermon Von Engeln und Teufeln (KGK VI, Nr. 246). Auf die Frage, ob diejenigen Christen seien, die Gottes Wort mit Gewalt verteidigen, geht jedoch keine der beiden Schriften ein.
10Vgl. KGK 281 (Textstelle). Ob es sich bei dem hier erwähnten »buͤchlin« allgemein um Exemplare der von Karlstadt erwähnten Schriften oder um eine bestimmte Schrift handelt, ist unklar.
11Vgl. Einleitung zu KGK 271. Beide Schreiben sind im Wortlaut in der vorliegenden Flugschrift abgedruckt; vgl. KGK 281 (Textstelle) und KGK 281 (Textstelle).
12Hierzu siehe KGK 268.
13In der bisherigen Forschung ist vielfach davon ausgegangen worden, Karlstadt habe sich von Orlamünde über Rothenburg und Straßburg in die Schweiz begeben, so z.B. Barge, Karlstadt 2, 206–215; Kaufmann, Abendmahlstheologie, 181–190. Als Beleg hierfür wurde die Aussage Capitos über einen viertägigen Aufenthalt Karlstadts in Straßburg (siehe KGK 281 (Anmerkung)) sowie seine Ende Oktober 1524 erschienene Schrift Was man halten soll von der Spaltung zwischen Martin Luther und Andreas Carolstadt (Walch2 20, 340–351) herangezogen. Letztere lässt darauf schließen, dass Capito bereits Kenntnis von den Ereignissen in Jena, v.a. aber auch vom Inhalt der Schriften Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275) und Ob man gemach fahren soll (KGK 273) hatte, was als Hinweis dafür gesehen wurde, dass deren Manuskripte bereits Anfang Oktober durch Karlstadt persönlich nach Straßburg gelangten, zumal auf dem Rückweg keine Zeit für einen viertägigen Aufenthalt in Straßburg gewesen sei. Diese Annahme fußt jedoch auf einer zu späten Datierung der Baseler Drucke, die tatsächlich – anders als bisher angenommen – bereits mehrheitlich in der ersten Oktoberhälfte im Druck vorlagen; vgl. die Einleitungen zu KGK 273; KGK 274; KGK 275; KGK 276; KGK 277; KGK 278; KGK 279; KGK 280. Es ist also durchaus möglich, dass sie Capito über die üblichen Verbreitungswege im Verlauf des Oktobers zur Kenntnis gebracht wurden und der von ihm erwähnte Aufenthalt Karlstadts in Straßburg später erfolgte; hierzu siehe auch KGK 281 (Anmerkung). Burnett, Eucharistic Controversy, 144f. geht zwar davon aus, dass Karlstadt sich von Orlamünde über die üblichen Handelsrouten nach Zürich begab, allerdings mit einem mehrwöchigen Aufenthalt im Fränkischen, u.a. in Rothenburg (ca. 22. September bis 8. Oktober). Diese These würde jedoch voraussetzen, dass KarlstadtOrlamünde schon vor dem Erhalt des offiziellen Ausweisungsbefehls verließ, was angesichts des Einspruchs der Orlamünder sehr unwahrscheinlich erscheint; vgl. KGK 271 (Anmerkung). Gleiches gilt für einen längeren Aufenthalt in Franken, denn Karlstadt führte weitere Schriften mit sich, die er möglichst ohne Zeitverzögerung zum Druck bringen wollte. Auch wenn ein Zwischenstopp in Rothenburg auf dem Weg in die Schweiz durchaus plausibel erscheint, kann er anhand der vorliegenden Quellen nicht zweifelsfrei nachgewiesen bzw. erschlossen werden; siehe KGK 281 (Anmerkung).
14Diese Datierung ergibt sich aus dem Schreiben Konrad Grebels an Joachim Vadian vom 14. Oktober (siehe KGK 268), in dem kein Besuch Karlstadts in Zürich erwähnt wird, was nahelegt, dass er erst nach der Abfassung des Briefes in Zürich eintraf.
15Auf dem Weg in die Schweiz machte Westerburg vermutlich in Bamberg oder Wertheim Halt, um die Acta Jenensia (KGK 267) zum Druck zu bringen. Hierzu vgl. KGK 267 (Anmerkung). Zu Westerburgs Reiseweg siehe KGK 267 (Anmerkung).
16Hierbei handelte es sich um Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279) sowie den Dialogus von der Kindertaufe (KGK 280), den Karlstadt zum Zeitpunkt seines Aufbruchs von Basel noch unter der Presse wähnte (KGK 281 (Textstelle)). Darüber hinaus hatte er wahrscheinlich noch die Predigten Von Engeln und Teufeln (KGK VI, Nr. 246) sowie Von den zwei höchsten Geboten der Liebe (KGK VI, Nr. 247) bei sich, die er Ende Oktober / Anfang November mit der vorliegenden Schrift in Straßburg zum Druck brachte; hierzu siehe die entsprechenden Einleitungen.
17Vgl. KGK 280 (Textstelle). Zu den Drucken, die er mit sich führte, siehe KGK 281 (Anmerkung).
18Vgl. Wolfgang Capito an Huldrych Zwingli, 6. Februar 1525: »Carolstadius me veterem hospitem alloquio non dignatus est, dum hic quatriduo delitesceret« (Zwingli, Werke 8, 302,6 Nr. 362). Zur Datierung dieses Aufenthalts siehe auch KGK 281 (Anmerkung).
19Als Nachweis für diese These dient zumeist die Aussage Frechts; vgl. KGK 279 (Textstelle). Aufgrund des zeitlichen Rahmens und der geografischen Lage erscheint es jedoch unlogisch, dass Karlstadt diese Route gewählt hat, da sein Aufenthalt in Heidelberg bereits für den 7. November belegt ist. Weil Frechts Information aus zweiter Hand – nämlich von Grynaeus – stammte, ist es aber durchaus möglich, dass es sich um ein Missverständnis handelt und Karlstadt lediglich angekündigt hatte (nachdem er in Straßburg gewesen war) nun zu seinen Freunden in Rothenburg zu reisen und ihnen seine Schriften zur Kenntnis zu bringen, ebenso könnte sich diese Aussage auf den vermuteten Aufenthalt Karlstadts in Rothenburg auf dem Weg in die Schweiz beziehen; vgl. KGK 281 (Anmerkung).
21Hierzu siehe die Einleitung zu KGK 282.
22Vgl. Luther an Spalatin, 10. April 1525: »Schweynfordie statuerat ipse nidulari, Sed Comes Hennebergensis ad Senatum datis literis prohibuit.« (WA.B 3, 470,10–12 Nr. 854). Graf Wilhelm von Henneberg erwähnt in einem Schreiben an den Rat von Schweinfurt vom 30. Januar 1525 einen Aufenthalt von Westerburg und Karlstadt in Schweinfurt, der jedoch nicht eindeutig datiert werden kann; vgl. TMA 3, 198f. Nr. 129. Da Graf Wilhelm in diesem Schreiben jedoch lediglich die Ausweisung Westerburgs und Diepold Peringers fordert und dazu auf ein voriges Schreiben zu Karlstadt verweist, liegt die Vermutung nahe, dass sich Westerburg nach seiner Ausweisung aus Sachsen nochmals ohne Karlstadt in Schweinfurt aufhielt.
23Vgl. die Chronik des Kitzinger Bürgers Johann Beringer, der berichtet »Diser Carlat Kam Inn obgenanntem Jar [1524] Zu Denen vonn Kitzingen war etlich tag alda konnt aber nit unnter khomen Dann es hattenn etlich ein schewenn vor Ime. Zug also widerumb hinweg mit seiner berdeten rot hinauff gein Rottemburg uff die Tauber[…]« (Demandt/Rublack, Kitzingen, 285 Nr. 74). Zu den Verbindungen Karlstadts nach Kitzingen siehe Barge, Karlstadt 2, 298.
24Barge, Karlstadt 2, 244f. u. 311f. datiert den Aufenthalt Karlstadts im Nördlinger Ries fälschlicherweise in den Februar 1525.
25Vgl. Luther an Spalatin, Wittenberg, 14. Dezember 1524: »Hodie ex argentorato litterae amicorum accepi, Mi Spalatine, de Carolstadio, qui illac iter faciens Basileum versus, tandem quinque libros evomuit, duos adhuc ructuans« (WA.B 3, 399,5–7 Nr. 804). Hierbei handelte es sich neben Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen wahrscheinlich um Ob man gemach fahren soll (KGK 273), Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275), Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279) sowie den Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277); vgl. WA 18, 45f. sowie Barge, Gemeindechristentum, 328f.
26Vgl. WA 18, 37–125.
27Vgl. WA 18, 37–125; hier: 85–101.
28»Derhalben hette Carlstad solchem fursten billich verschonet und die sache zuvor bas erfaren, ehe er yhn also mit eynem schmach buchleyn [Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen] ynn die wellt aus schreyete, Auch ists nicht recht, viel weniger Christlich, wenns gleich war were, das er vom CF veriagt were, sich der massen mit lasterschrifft zu rechen, Man sollt zuvor duettiglich die ursache gefragt und das recht furgewendet haben und darnach still geschwiegen und gelitten.« (WA 18, 85,23–86,3).
29»Dann da Gott fur sey, wenn D Carlstad eynen grossen bosel an sich gewonne, wie er an der Saal sich zu rusten gedacht, und nu die Biblia deutsch fast gelesen wird, und er Omnes begonte yhm selbst dis gepot von den gottlosen zu morden fur die nasen hallten, wo wollt er hyn? […] Wenns nu gleych war were und ich gleuben muste, das D. Carlstad nicht mord noch auffrur yn synn hette, so mus ich doch sagen, das er eynen auffrurischen und mordischen geyst hat, wie der zu Alsted, so lange er auff dem frevel bildesturmen bleybt und den unordigen posel an sich zeucht.« (WA 18, 88,12–25).
30»Da brach er auff aus eygnem frevel und zoch gen Orlamünde hynder wissen und willen beyde des fursten und der Universität und treyb aus den pfarher da selbst, so durch furstliche ordnung und der Universität rechtdaselbst hyn gesetzt war, und nympt die pffarr mit eygner gewalt eyn.« (WA 18, 94,25–28). Ob Luther tatsächlich keine Kenntnis von den vertraglichen Einigungen zwischen Karlstadt und Glitzsch hatte oder sie bei seiner Argumentation ignorierte, ist unklar. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Karlstadts Übernahme der Pfarrei Orlamünde siehe KGK VI, Nr. 242 mit Beilagen 2 und 3.
31»Auch haben die Orlamünder keyn recht gehabt, eynen pfarrer zu welen auff eyns andern solt, weyl es dem fursten und seyner ordnung zu stund. So ist der furst nicht unchristen, wie auch die Universitet, der sie mit gottlosen pfarrer uberluede, Und wenn er gleich gottlosen dahyn hette verordnet, als er nicht hat gethan, solten sie dennoch nicht yhrem rücken welen, pfarr und rendten (die nicht yhr sind) weg geben, wenn sie wollten viel weniger solt ers annemen und den fursten unversucht lassen, sondern wie unterthanen gepürt, demutiglich bey fursten oder Universitet geklagt und ersucht und umb eynen Christlichen pfarrer gebeten haben.« (WA 18, 97,17–27). Zur Argumentation der Orlamünder in Bezug auf die Pfarrwahl siehe die Einleitungen zu KGK 255 und KGK 257.

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