1. Überlieferung
Frühdruck:
❧ Von dem ꝛvider ☙∥chꝛiſtlichen mißbꝛauch des hern ∥ bꝛodt vnd kelch. ∥ Ob der glaub in das ſacrament/ſünde vergaͤ⸗∥be/ vnd ob das ſacrament eyn arrabo/ ∥ oder pfand ſey der ſünde ∥ vergaͤbung. ∥ Außlegung deß .xj. Capit. in der .j. Epiſtel ∥ Pauli ʒů den Coꝛinthiern von des ∥ hern abentmal. ∥ Andꝛes Caꝛolſtat. ∥ 1524 ∥
[Basel]: [Johannes Bebel], 1524.
4°, 12 Bl. (letzte Seite leer), A4–C4.
Editionsvorlage:
SuStB Augsburg, 4° Th H 562.Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, M: Ts 417 (5). — UB Basel, FP IX 5.11. — ZB Zürich, III M 164,13.
Bibliographische Nachweise:
- VD 16 B 6233.
- Freys/Barge, Verzeichnis, Nr. 135.
- Köhler, Bibliographie, Nr. 1945.
- Zorzin, Flugschriftenautor, Nr. 65A.
- Pegg, Swiss Libraries, Nr. 446.
- Pegg, Great Britain, Nr. 264.
Frühdruck:
Vonn dem wyder-∥chꝛiſtlichenn mißbꝛauch ∥ des herren bꝛodt ∥ vnd kelch. ∥ Ob der glaub inn das Sacra∥ment/ ſiinde vergaͤbe/ vnd ob ∥ das ſacrament ain arrabo/ ∥ oder pfandt sey d ſiinde ∥ vergebung. ∥ Außlegung deß xj. Capit: in der j. ∥ Epiſtel Pauli ʒů den Coꝛinthiern ∥ von des herꝛn abentmal. ∥ Andꝛes Caꝛolſtat: ∥ 1524 ∥ [TE]
[Augsburg]: [Heinrich Steiner], 1524.
8°, 24 Bl. (letzte drei Seiten leer), A8–C8, TE.
Editionsvorlage:
BSB München, Polem. 486.Weitere Exemplare: BSB München, Hom. 907\#{}Beibd.8. — UB Würzburg, Th.dp.o. 1422.
Bibliographische Nachweise:
- VD 16 B 6232.
- Freys/Barge, Verzeichnis, Nr. 137.
- Zorzin, Flugschriftenautor, Nr. 65C.
- Köhler, Bibliographie, Nr. 1944.
- Pegg, Swiss Libraries, Nr. 448.
Auf fol. C7r befindet sich ein Holzschnitt mit einer Darstellung der Auferweckung des Lazarus (Joh 11). Die Editionsvorlage stammt aus dem Besitz des Ulmer Reformators Konrad Sam (um 1483–1533).
Frühdruck:
Uon dem ꝛviderchꝛiſtli⸗∥chen mißpꝛauch/ des ∥ herꝛē Bꝛot vn̄ ∥ Kelch. ∥ Ob der Glawb in das Sacramēt die ∥ ſünde vergeb. Vnd ob das Sa⸗∥crament ain Arꝛabo/ oder ∥ pfandt ſey der ſünde ∥ vergebung. ∥ Außlegung des .II. Capitels in der Erſten ∥ Epiſtel Pauli/ʒů den Coꝛinthiern/ von des ∥ Herꝛen Abentmal. ∥ Andꝛeas Karolſtadt. ∥ 1524. ∥ [TE]
[Nürnberg]: [Hieronymus Höltzel], 1524.
4°, 12 Bl. (Titelrückseite u. letztes Blatt leer), A4–C4, TE.
Editionsvorlage:
BSB München, 4° Exeg. 90#Beibd.2.Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, A:156 Theol. (9). — UB Würzburg, Th.dp.q. 466.
Bibliographische Nachweise:
- VD 16 B 6234.
- Freys/Barge, Verzeichnis, Nr. 136.
- Zorzin, Flugschriftenautor, Nr. 65B.
- Köhler, Bibliographie, Nr. 1946.
- Pegg, Swiss Libraries, Nr. 447.
- Pegg, Great Britain, Nr. 265.
- Ponader, Caro, 227f.
Der Vergleich der Drucke ergibt diesen Befund: Die in Basel (im Quartformat) hergestellte Erstausgabe (A) bildete die Vorlage für die Augsburger Ausgabe (B), die ihrerseits (Oktavformat) – darauf deutet auch die ähnliche Titeleinrahmung hin – wiederum der Nürnberger Ausgabe (C) im Quartformat zugrunde lag.1 Die wenigen abweichenden Lesarten der Nürnberger Ausgabe, sämtlich mit nur geringer inhaltlicher Relevanz, lassen sich jeweils als punktuelle Modifikationen verstehen, die im Zuge des Satzes vorgenommen wurden.2
Die Drucklegung der Erstausgabe des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch sowie der weiteren 1524 in Basel erschienenen Karlstadt-Schriften ist durch die schriftlich niedergelegten Verhöraussagen der Basler Drucker Johann Bebel und Thomas Wolff,3 die sich Anfang Dezember 1524 verantworten mussten, in aufschlussreichen Details dokumentiert.4 Danach brachte Gerhard Westerburg,5 begleitet von Felix Mantz,6 einem Mitglied des ZürcherGrebel-Kreises, ein oder zwei Wochen nach der regulär Mitte September endenden »Frankfurter Messe« die Karlstadt-Manuskripte zu den beiden Druckern.7Westerburg wollte angeblich zuerst den bekannteren Drucker Adam Petri8 anfragen. Dieser hielt sich aber gerade in Leipzig auf. Nach eigenem Bekunden nahmen Bebel und Wolff also gegen Ende September 1524 nur widerwillig die Aufträge an. Westerburg überredete sie, indem er die Integrität der Texte beteuerte und die weitgehende Übernahme der Druckkosten zusagte.
Das erste von Westerburg ausgehändigte Karlstadt-Manuskript, das »Büchlein« mit dem Titel »Ob das Sakrament Sünde vergebe«, legte Bebel, der von Westerburg begleitet wurde, gleichwohl dem Basler Prediger Johannes Oekolampad zur Begutachtung vor.9 Es handelte sich, wie die Angabe des Titels erkennen lässt, um das erste Kapitel des erst vor dem Druck als Gesamtwerk hergestellten Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch.10 Nach rascher Durchsicht – wobei unklar bleibt, ob auch die beiden anderen Büchlein, also die beiden weiteren Kapitel des gedruckten Traktats zur Kenntnis gegeben wurden – wandte Oekolampad, nach Bebels Darstellung, zwar ein, dass der Text für »Unverständige« schwierig sei, genehmigte aber die Veröffentlichung, zumal Bebel gerade andere Aufträge fehlten.11 So druckte Bebel den aus drei zunächst separaten Büchlein zusammengestellten Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch, in einer Auflage von 300 Exemplaren. Danach erfolgte die Drucklegung des umfangreicheren Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277) und, freilich erst gegen Ende Oktober, der Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279), jeweils mit einer für den Drucker rentableren höheren Auflage von 1000 Exemplaren.12 Hinsichtlich dieser beiden Karlstadt-Manuskripte erweckte Bebel bei seiner schriftlich niedergelegten Verhöraussage Anfang Dezember 1524 den Eindruck, dass sich die von Oekolampad erteilte Publikationsgenehmigung auch auf sie erstreckte. Dass sie tatsächlich Oekolampad zur Prüfung vorgelegt wurden, erscheint jedoch zweifelhaft.
Westerburg, der die Korrekturarbeiten am Satz ausführte, versprach bei den beiden Schriften mit höherer Auflage, jeweils 300 Stück Exemplare gleich selbst zu behalten und eventuell bei Bebel übriggebliebene Exemplare spätestens bei der nächsten Messe in Frankfurt abzunehmen,13 und zwar für die Summe von 6 Gulden. Nach Abschluss der Drucklegung bot Westerburg dem Drucker Bebel nach dessen Angaben allerdings nur 3 Gulden für das gesamte Kontingent, um dieses sofort einem eben eingetroffenen reitenden Boten mitzugeben. Gegen Ende Oktober 1524 erteilte Westerburg, der mit Karlstadt zusammen aus Basel abreiste, Bebel den Auftrag zum Druck des Dialogus von der Kindertaufe (KGK 280) für 4 Gulden. Dessen Erscheinen kam jedoch nicht mehr zustande.14
Die Basler Ausgabe des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch erschien sicher vor Mitte Oktober 1524, denn der ihr zeitlich folgende Druck des Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277) muss bereits Anfang November in die (etwa 400 km entfernte) Reichsstadt Nürnberg gelangt gewesen sein.15 Exemplare der Basler Ausgaben von Karlstadt-Schriften erreichten vermutlich auch bald Wittenberg.16 Die Herstellung des Augsburger Nachdrucks (B) des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch erfolgte recht bald nach der Basler Ausgabe,17 denn dieser lag wiederum dem Nürnberger Drucker Hieronymus Höltzel bereits vor dem 16. Dezember 1524 vor.18
An diesem Tag nämlich fasste der Nürnberger Rat den Beschluss, gegen die Herstellung und Verbreitung ungenehmigter Drucke, namentlich von Karlstadt-Schriften, in der Reichsstadt vorzugehen.19 In der Werkstatt Höltzels wurden die Behörden fündig und beschlagnahmten die noch vorhandene Menge von nachgedruckten Exemplaren des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch (Druck C) sowie, der Hochverursachten SchutzredeThomas Müntzers,20 auf welche die Fahnder unerwartet stießen. Der von Höltzel ebenfalls begonnene Nachdruck von KarlstadtsDialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277) blieb von den Nürnberger Behörden offenbar unentdeckt und konnte außerhalb der Reichsstadt fertiggestellt werden.21Höltzel wurde am 17. Dezember verhört.22Am selben Tag bereits wurde Martin Reinhart, der vormalige Jenaer Prediger und Vertraute Karlstadts, der sich nach seiner Ausweisung aus Kursachsen vermutlich seit Oktober 1524 in Nürnberg aufhielt, vom Rat auch aus der Reichsstadt ausgewiesen, wie es scheint, nur präventiv, ohne faktischen Anlass. In den Augen des Rates bestand wohl nur der Verdacht, dass der »Fremde« im Sinne Müntzers und Karlstadts wirken konnte. Angesichts der ohnehin angespannten Lage in der Reichsstadt wollte der Nürnberger Rat dies tunlichst vermeiden. Belege dafür, dass es Reinhart war, der die Drucklegung von Karlstadt-Schriften in Nürnberg, noch dazu auf der Grundlage von ihm selbst mitgebrachter Manuskripte, betreut hat, liegen nicht vor;23 ausgeschlossen ist es nicht. Keinesfalls hat Reinhart eigene Karlstadt-Manuskripte aus dessen Umfeld mit nach Nürnberg gebracht.24
Editionen:
- Walch1 20, 92–109.
- Sider, Karlstadt's Battle, 72–91 (engl. Übersetzung).
- Burnett, Eucharistic Pamphlets, 205–218 Nr. 10.
Literatur:
- Barge, Chronologie, 323–331.
- Barge, Karlstadt 2, 144–176, bes. 151f. mit Anm. 9.
- Zorzin, Flugschriftenautor, 158 und Nr. 65 mit Anm. 53f.
- Ponader, Caro, 227f.
- Burnett, Eucharistic Controversy, 144–147.
2. Entstehung und Inhalt
Die Entstehung des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch zu rekonstruieren, gestaltet sich kompliziert. In der Erstausgabe von KarlstadtsDialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277) sowie in den ihr folgenden Ausgaben von Nürnberg und Straßburg findet sich am Ende ein vermutlich erst im Zuge der Druckvorbereitung angefügter Lesehinweis auf die Abendmahlsschriften, die Karlstadt im Laufe des Sommers 1524 verfasste und im Herbst in Basel drucken ließ. Aufgelistet werden diese bekannten Titel:25Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275), Ob man mit Hl. Schrift zu erweisen vermag dass Christus im Sakrament sei (KGK 278) und die Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279). Der Titel des Karlstadt-Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch fehlt in dieser Reihe.26 Stattdessen werden drei einzelne »büchlin« aufgeführt, die als solche – entgegen dem Wortlaut des Lesehinweises im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments – entweder überhaupt nicht oder zumindest nicht unter diesen Titeln zum Druck gelangt sind: »Auslegung des Kapitels 1. Korinther 11«, »Dass das Sakrament kein Zeichen sei, durch welches die Menschen ihre Gewissen stärken und versichern könnten« sowie »Der Glaube an die Zusage und das Sakrament ist ein falscher Glaube, gebiert Sünde und vergibt keine Sünde«.
Redaktionelle Zusammenfassung der drei »Büchlein« und der »Protestatio«
Als separate Manuskripte Karlstadts oder gar Publikationen sind diese drei Büchlein unbekannt.27 Die Formulierungen ihrer Titel stimmen allerdings nicht nur mit dem vollständigen Titel des gedruckten Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch weitgehend überein, sondern auch mit den drei Zwischenüberschriften, die im Hauptteil dieses Traktats zu lesen sind und den Inhalt der von ihnen markierten Kapitel durchaus treffend bezeichnen. Dieser klare Befund führt zu der Annahme, dass der Traktat eben aus diesen drei so titulierten Büchlein und der einleitenden »Protestatio«, die als Eröffnung einer »Publikationsoffensive«28Karlstadts konzipiert war, gebildet wurde. Dafür spricht auch, dass die Textgestalt des ganzen Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch recht homogen wirkt. Die Übergänge der einzelnen Kapitel des Traktats sind möglicherweise erst unmittelbar vor der Drucklegung redaktionell hergestellt worden, wobei es zu kleineren Anpassungen und Modifikationen gekommen sein mag. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die ursprünglich drei separaten Büchlein in den zum Hauptteil des Traktats zusammengefügten drei Kapiteln weitgehend erhalten blieben.
Wie die einleitende »Protestatio« und der mit ihr den Rahmen des Traktats bildende knappe Schlussabschnitt überliefert wurden, bleibt allerdings unklar. Möglicherweise war die »Protestatio« dem ersten Büchlein mit dem Titel »Ob der Glaube in das Sakrament die Sünde vergebe« unter dieser Überschrift bereits vorgeschaltet.29 Bei der abschließenden Gesamtbearbeitung des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch sind vermutlich auch die beiden expliziten Hinweise auf den Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments30 hinzugefügt worden. So erwecken diese Ergänzungen oberflächlich den Eindruck, der Dialogus sei früher entstanden als der Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch. Die drei ursprünglich separaten Kapitel des Hauptteils des Traktats sowie die einleitende »Protestatio« sind aber, von ihrem inhaltlichen Skopus her beurteilt, früher verfasst worden als der Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments. Wahrscheinlich hat der mit der Betreuung der Drucklegung der Karlstadt-Manuskripte beauftragte Gerhard Westerburg selbst die Komposition der drei genannten Büchlein zum ganzen Traktat vorgenommen, und zwar vermutlich erst im Zuge der Drucklegung Ende September 1524 in Basel.31Johann Bebel hat, seiner Verhöraussage zufolge, das ihm von Westerburg ausgehändigte Manuskript mit dem (Unter-)Titel »Ob das Sakrament Sünde vergebe« von dem Theologen Oekolampad genehmigen lassen und dann auch gedruckt.32 Der additive Titel des Gesamttraktats wurde also vermutlich etwas später endgültig formuliert.
Auch wenn die Zusammenstellung der drei Büchlein mitsamt der »Protestatio« zu einem Traktat möglicherweise vorher gemeinsam mit Westerburg ins Auge gefasst worden war, zeigte sich Karlstadt über den im Druck als eine Schrift hervorgegangenen Traktat nicht informiert. Jedenfalls berücksichtigte Karlstadt den neu gebildeten Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch nicht bei der Angabe der Zahl seiner Publikationen zum Abendmahl in seiner Vorrede vom 6. November 1524 zur Rechtfertigungsschrift Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen (KGK 281). Dort sprach er von sieben gedruckten Abendmahlsschriften aus seiner Feder.33 Diese Zahl ergibt sich aber nur dann, wenn die drei Büchlein, also die drei Hauptbestandteile des gedruckten Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch, einzeln gerechnet werden. Auf seiner Rückreise aus Basel in Richtung Franken und Thüringen hat er offenbar auch kein Druckexemplar des Traktats mit sich geführt. Der Heidelberger Universitätsprofessor Martin Frecht (um 1494–1556), listete nämlich in seinem Brief vom 9. November 1524 an den Ulmer Arzt Wolfgang Rychard (1486 – um 1545) alle Titel auf, die der aus Basel und Straßburg kommende Karlstadt in die Universitätsstadt gebracht und bekannt gemacht hatte. Frechts Brief nennt alle in Basel gedruckten Abendmahlsschriften Karlstadts34 – nur eben nicht den Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch – und auch nicht einen Titel der ihm zugrundeliegenden drei Büchlein.
Überhaupt scheint der Traktat weniger wahrgenommen worden zu sein als die anderen Karlstadt-Schriften, die die Realpräsenz bestritten. Dazu trug vielleicht auch bei, dass er in einer geringeren Auflagenhöhe erschienen war. Er fehlte offenbar auch in der Büchersendung der Straßburger Prediger an Luther in Wittenberg gegen Ende November 1524.35Luther erwartete schon länger Karlstadts»Publikationsoffensive«,36 auf die er dann mit seiner polemischen Schrift Wider die himmlischen Propheten (WA 18, 62–214) reagierte. Andererseits war bemerkenswerterweise gerade der Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch die einzige Karlstadts-Schrift des Jahres 1524, deren Lektüre der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli selbst ausdrücklich bestätigt hat.37
Zur Entstehung der drei »Büchlein« und der »Protestatio«
Der vollständige Titel des Karlstadt-Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch lässt den additiven Entstehungsprozess durchaus erkennen. Die nicht erhaltenen, nur mit ihren einzelnen Titeln bekannten Büchlein markieren demnach ein früheres Entstehungsstadium. Sie bezeichnen offenbar drei separate Manuskripte zu einzelnen Aspekten des »widerchristlichen Missbrauchs«, dem Luthers Abendmahlslehre in Karlstadts Augen Vorschub leistete. Tatsächlich deutet die im Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch behandelte Thematik mit ihrer argumentativen Frontstellung gegen Luthers Verbindung des Abendmahls mit der Sündenvergebung auf einen früheren Ursprung der Texte innerhalb von Karlstadts Gedankenentwicklung im Sommer 1524 hin. Inhaltlich scheint der Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch den beiden Schriften Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) und Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275) näher zu stehen und deren Themen weiter zu entfalten. Zwar gelangt im Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch das in den beiden genannten Karlstadt-Schriften sich nur andeutende Problem der Realpräsenz Christi in den Abendmahlselementen explizit in den Blick, dies aber (noch) nicht als Hauptthema, sondern nur beiläufig. Es bleibt in der Behandlung marginal (KGK 276 (Textstelle) und KGK 276 (Textstelle)). Der Traktat, in Gestalt der ihm zugrundeliegenden separaten Manuskripte, scheint also den drei anderen umfangreicheren Abendmahlsschriften, dem Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277), der Erörterung Ob man mit Hl. Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK 278) und der Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK 279) thematisch-sachlich und darum wohl auch in der relativen Chronologie vorauszugehen. Diese entstanden ebenfalls im Laufe des Sommers 1524 und gelangten im Oktober in Basel zum Druck, behandelten aber bereits hauptsächlich das Dogma von der Realpräsenz Christi in den Elementen. Dagegen dokumentiert der Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch – nachdem der vorhergehende Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) die Messopfer-Auffassung bestritten und das Motiv des Gedächtnisses der Passion Christi wiedergewonnen hatte – Karlstadts Absage an das Abendmahlsverständnis Luthers. Nach Karlstadts Überzeugung geht es beim Abendmahl eben nicht um die sakramentale Mitteilung der Sündenvergebung, wie sie Luther aus seelsorglichen Motiven heraus stark machte – von Karlstadt sogar in den Titeln der beiden einschlägigen Flugschriften polemisch als »widerchristlicher Missbrauch« markiert –, sondern um das Gedächtnis des Todes Christi. Dessen zentrale Bedeutung beschreibt Karlstadt ähnlich wie im Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) mit vermutlich aus der Theologia Deutsch entnommenen Begriffen.
Wenn auch der Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch – in Gestalt der drei Büchlein und der einleitenden »Protestatio« – also wohl vor dem ihm thematisch nahestehenden Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK 277) und vor der Erörterung Ob man mit Hl. Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK 278) verfasst wurde, so sind diese drei Karlstadt-Schriften doch sämtlich auch vor den Streitgesprächen mit Luther in Jena und Orlamünde am 22. August bzw. 24. August 1524 (KGK 267) entstanden,38 also vor der von Luther erteilten »Genehmigung«, sich öffentlich zu den aufgebrochenen Differenzen zu äußern. Bereits gegen Ende August konnte Gerhard Westerburg ihre fertigen Manuskripte zur Drucklegung in die Schweiz mitnehmen.39
Unklar bleibt, ob Karlstadt zu den drei Büchlein erst durch die Anfrage zu den neu erschienenen »Deutschen Messen« gegen Ende Mai 1524 angeregt wurde. Diese Annahme liegt nahe und würde im Hinblick auf die Entstehung der weiteren Abendmahlsschriften Karlstadts den Juni 1524 als den Monat am wahrscheinlichsten machen, in dem die drei Büchlein des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch im wesentlichen verfasst wurden. Hätte Karlstadt die intensive Auseinandersetzung mit Luthers Abendmahlsverständnis schon früher geführt, hätte sich dies in seinem Briefgutachten Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275) gewiss bemerkbar gemacht.
Die Einleitung des Traktats Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch mit ihrem förmlich-bekenntnishaften Charakter lässt sich zugleich durchaus als Eröffnung einer neuen »Publikationsoffensive« verstehen – zu der sich Karlstadt offenbar im Frühsommer 1524 entschlossen hatte.40 Allerdings scheint bei der Formulierung dieser »Protestatio« der Kampf gegen das Realpräsenz-Dogma noch nicht im Blick gewesen zu sein. Mit einer solchen »Protestatio« im Sinne eines strikt biblisch begründeten und darum rechten Abendmahlsverständnisses rechtfertigte Karlstadt seinen Appell an die Öffentlichkeit und widerrief auch Positionen, die er früher öffentlich vertreten hatte. Der Brisanz seiner Äußerungen war er sich offenbar bewusst.41Karlstadt richtete sich unverkennbar gegen Luther mit dessen seinem Urteil nach irreführender und schädlicher Abendmahlslehre, in deren Zentrum die Sündenvergebung stand. In seinem sachlich engagierten, relativ unpolemisch gehaltenen Traktat bekundete Karlstadt die Erwartung, dass er von Seiten der Wittenberger wegen seiner radikalen Kritik künftig »nachrede und verfolgung« erleiden werde (KGK 276 (Textstelle)). Die harte öffentliche Auseinandersetzung lag für ihn also noch in der Zukunft. Daher darf man den Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch oder zumindest dessen Einleitungsteil, die »Protestatio«, als Karlstadts Auftakt zu der im Sommer 1524 entstehenden Reihe von Schriften zum Thema des Abendmahls verstehen, die er noch verfassen wollte, für deren Publikation er aber noch keine »Genehmigung« hatte.
So erklärt es sich, dass Karlstadt im Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch und auch in den anderen Schriften es weitgehend vermied, Luther als seinen Hauptgegner mit Namen zu nennen. Luther und sein engerer Kreis befanden sich aber zweifellos im Blick, wenn Karlstadt, wie in dem mit großer Wahrscheinlichkeit zeitlich vorangehenden Briefgutachten Wider die alte und neue papistische Messe (KGK 275) von den »fürsten der schrifftgelerten« sprach (KGK 276 (Textstelle)). Damit zählte Karlstadt die Wittenberger zu seinen schärfsten Gegnern, die er in seinen Schriften noch vehementer bekämpfte als die römisch-päpstlichen Theologen. Die Gleichsetzung der Vertreter der Lutherschen Sakramentslehre, welche die Gabe der Sündenvergebung hervorhoben und damit nach Karlstadts Urteil einen »widerchristlichen Missbrauch« des Abendmahls förderten, und der Verteidiger der überkommenen Messopferlehre und -praxis nahm Karlstadt in dem Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch ausdrücklich vor (KGK 276 (Textstelle)). Die Argumente des Traktats (KGK 276 (Textstelle)) zielten vor allem gegen das Abendmahlsverständnis Luthers, wie es in dessen Sermon von dem neuen Testament (1520) sowie den Traktaten De captivitate babylonica ecclesiae (1520), De abroganda missa privata (1521) und deren deutschsprachiger Version Vom Missbrauch der Messe (1521) seinen Ausdruck gefunden hatte.42 Das für Karlstadt im (gegen die Messopferlehre gerichteten) Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) zentral gewordene Motiv des »Gedächtnisses« brachte Karlstadt nun gegen Luthers Verständnis des Abendmahls als sakramental zueignender Zusage der Sündenvergebung an.
Inhalt
Insgesamt besteht der Traktat aus einem sachlich-argumentativen Hauptteil, gebildet aus den drei ursprünglich separaten Vorstudien, und zwei Rahmenstücken. Eine förmliche, bekenntnishafte Erklärung Karlstadts, eine »Protestatio« gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit, bildet die Einleitung (KGK 276 (Textstelle)). Der folgende dreigliedrige Hauptteil (KGK 276 (Textstelle)), der durch Zwischenüberschriften erkennbar strukturiert ist, widerlegt sodann – anhand des Studiums der im 1. Korintherbrief überlieferten Einsetzungsworte Christi und der angeschlossenen Mahnworte des Apostels – die Behauptung Luthers, dass der Empfang des Abendmahls die Vergebung der Sünden mitteile. Wesentlich sei dagegen der Gedächtnischarakter des Mahls. Im Schlussteil des Traktats (KGK 276 (Textstelle)), der mit der eröffnenden »Protestatio« korrespondiert, beteuert Karlstadt, dass ihn allein sein Gewissen dazu dränge, der Öffentlichkeit das rechte Verständnis von Christi Abendmahl bekannt zu machen.
Detaillierter Überblick über den Traktat
Das rhetorische Mittel einer »Protestatio«, eigentlich ein Rechtsinstrument, gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit (KGK 276 (Textstelle)), die den Traktat einleitet, hat Karlstadt in früheren Schriften schon gelegentlich eingesetzt.43 Weil er den Freiraum, sich öffentlich zu äußern, weitestgehend eingeschränkt sieht, greift Karlstadt zu diesem rhetorischen Mittel und legt feierlichen Protest gegen die allgemein geltende Irrlehre in der Sache des Abendmahls ein. Karlstadt beteuert, er müsse aus dem ihm auferlegten Zwang zum Stillschweigen »ausbrechen« und »Gottes Wahrheit und die hohe Gerechtigkeit Christi« bekennen, »es kost Leben oder Tod« (KGK 276 (Textstelle)). Zugleich distanziert er sich nicht nur von eigenen früheren Veröffentlichungen zum Thema,44 er wendet sich auch, erkennbar für alle Interessierte, entschieden gegen Luther, freilich ohne ihn ausdrücklich zu nennen. Er wirft ihm vor, die Öffentlichkeit, insbesondere die »einfältigen« Christen zu betrügen, wenn er das Abendmahl wesentlich als Akt zum Erhalt der Sündenvergebung lehre. Damit verführe Luther zum »widerchristlichen Missbrauch« des Sakraments. Karlstadt dagegen ermahnt seine Leserschaft, sich nicht von der Person beeindrucken zu lassen, die sich äußert, sondern, orientiert an der Heiligen Schrift, auf das eigene »innerlichs Gezeugnis des Geistes Achtung« zu geben (KGK 276 (Textstelle)). Zugleich beteuert Karlstadt seine Bereitschaft, sich kritisieren und belehren zu lassen.
Der aus drei einzelnen Studien gebildete Hauptteil des Traktats (KGK 276 (Textstelle)) behandelt, wie die Titelseite ankündigt, die beiden eng zusammenhängenden Fragen unter der jeweiligen »Ob das Sakrament Sünde vergebe« (KGK 276 (Textstelle)) und »Das Sakrament ist kein Arrabo« (KGK 276 (Textstelle)), d.h. kein Unterpfand der Sündenvergebung. Das Zentrum des Hauptteils des Traktats (KGK 276 (Textstelle)) bildet freilich das Kapitel der »Auslegung« der in 1. Kor 11,27f. überlieferten Apostelworte, die den Worten Christi angeschlossen sind. Für Paulus – so legt Karlstadt diese aus – waren die Gemeindeglieder nur dann würdig, am Abendmahl teilzunehmen, wenn sie es als Feier zum Gedächtnis des Todes Christi verstanden.
Im ersten Kapitel des Hauptteils (KGK 276 (Textstelle)) bestreitet Karlstadt dezidiert, dass der Empfang des Sakraments die Vergebung der Sünden mitteile, und hält fest: »Der Glaub an Christum muss sich nach der Art Christi richten: Christum erkennen, wie und was er ist« (KGK 276 (Textstelle)). Nach dem biblisch-apostolischen Zeugnis (1. Kor 11,26) diene die Abendmahlsfeier wesentlich der Verkündigung des Todes Christi (KGK 276 (Textstelle)), welche als »ein äußerlich Werk« (KGK 276 (Textstelle)) aus einem Herzen geschehen muss, das durch das »Gedächtnis« oder die »Erkenntnis« Christi geprägt sei. Karlstadt legt dann ausführlicher dar, was »Gedächtnis« bedeutet, eben eine »brünstige und liebreiche Kunst« oder Erkenntnis des Leibs und Bluts Christi, Erkenntnis also der Liebe Christi und seiner gehorsamen Lebenshingabe. Eine solche »inbrünstige, hitzige, geschäftige und kräftige Kunst Christi« (KGK 276 (Textstelle)) – es ist der »rechtgeschaffen Glaub an Christum« (KGK 276 (Textstelle)) – verwandle die erkennende Person »in das erkannt Leben und Tod Christi« (KGK 276 (Textstelle)), mache sie mit Christus gleichgesinnt und gerechtfertigt.
Karlstadt kann daher erklären, dass »die Gerechtigkeit allein komme durch die Erkenntnis Jesu Christi« (KGK 276 (Textstelle)). Zu dieser Erkenntnis verhelfe aber nicht, wie Karlstadt mit Joh 6,63 seiner Leserschaft einschärft, der Empfang von Fleisch und Blut Christi, sondern die Affekt und Verstand umfassende Konzentration des Erkennens auf das Kreuz. Dieses stelle die Liebe und den Gehorsam des unschuldig leidenden Christus vor Augen. Erfasse man diesen in der Tiefe des Herzens, so erlange man die Rechtfertigung und Erlösung von Sünden (KGK 276 (Textstelle)). Hier liegt das Zentrum von Karlstadts Abendmahlsverständnis: Aus dieser Erkenntnis Christi erwachse das »frisch, hitzige und kräftige« Gedächtnis Christi, das Freude verschaffe und den »übergebenen Leib und vergossen Blut Christi teuer achtet, das hochschätzet, das danksaget, das christförmig machet« (KGK 276 (Textstelle)). Christus hat für die Sünden am Kreuz bezahlt, nicht in der Sakramentsfeier. Dementsprechend will und muss Christus auch erkannt werden (KGK 276 (Textstelle)). Daher geht es für Karlstadt beim Abendmahl weder um die Sündenvergebung noch um die leibliche Realpräsenz Christi (KGK 276 (Textstelle)).
Das zweite, zentrale und doch kürzeste Kapitel des Hauptteils (KGK 276 (Textstelle)), die »Auslegung« des Apostelwortes von 1. Kor 11,27f., wendet sich den Problemen der Unwürdigkeit und der rechten Vorbereitung auf den Sakramentsempfang zu. Das Apostelwort 1. Kor 11,27 bezeichne den unwürdigen Abendmahlsempfang als schwere Schuld (KGK 276 (Textstelle)), wenn, so Karlstadts Auffassung, dieser Empfang nicht in der Erkenntnis Christi durch ein rechtes »Gedenken« geschehe. Dieses blicke auf Christus selbst und nicht auf die Abendmahlselemente. Es gelte die äußerliche Speise zu unterscheiden von dem, was wirklich vonnöten sei, nämlich: Gedenken, Verstehen, Erkennen Christi (KGK 276 (Textstelle)). Christus habe seinen Leib nicht ins Sakrament, sondern »für uns«, die Gläubigen, in den Kreuzestod gegeben. In diesem Sinne sei Selbstprüfung (1. Kor 11,28) gefordert. Karlstadt spricht von der Notwendigkeit, Christus im »Grund der Seele«, »inwendig« zu »erfahren« (KGK 276 (Textstelle)).
Im dritten Kapitel des Hauptteils (KGK 276 (Textstelle)) erklärt Karlstadt unter der Überschrift »Dass das Sakrament kein Zeichen sei, durch welches die Menschen ihre Gewissen stärken und versichern könnten«, dass der Empfang des Sakraments »kein Arrabo« oder »Pfand« zur Versicherung der Sündenvergebung darstelle. Vielmehr könne nur das »Gedächtnis Christi« die Gläubigen der Erlösung gewiss machen. Ohne die rechte »Erkenntnis Christi« sei dem Abendmahl fernzubleiben (KGK 276 (Textstelle)). Eben dies meine der Apostel mit seinem ernsten Auftrag zur Selbstprüfung. Habe der gläubige Mensch das »Gedächtnis« Christi »in seinem Grund, so hat er auch den Geist Christi«, der ihm die Kreuzespassion Christi vollkommen erschließt und ihn bereits der Erlösung versichert (KGK 276 (Textstelle)) Das Empfangen der sakramentalen Zeichen selbst, das der Erkenntnis erst folgt, kann und braucht dies nicht zu leisten.
Den Abschluss des Traktats (KGK 276 (Textstelle)) bildet Karlstadts Beteuerung vor Gott dem Richter, nicht aus Vorwitz und Ruhmsucht – unausgesprochen: gegen Luther – an die Öffentlichkeit zu treten, sondern durch die Not gedrungen: Noch immer werde das Evangelium von Christus nicht recht gepredigt und sein Abendmahl nicht recht gefeiert, nämlich als Mahl zum Gedächtnis des Todes Christi.