Nr. 315
Andreas Karlstadt an Gregor Brück
Kemberg, 1528, 12. August

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck unter Verwendung von Vorarbeiten von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] LATh-HstA Weimar, EGA, Reg.N, Nr. 623, fol. 50r–59r

Ein Autograph; gestempelte Blattnummerierung; ältere hsl. Zählung »51«; Dorsalvermerk 50r »Anno 28. Carlstads schrifft an den Gregori brůcken, wieder D'octor' Luthern, in Inigen sachen, das hochwirdige Sacrament belangendt.«

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Karlstadt übersandte den vorliegenden Brief an den kursächsischen Kanzler Gregor Brück zeitgleich mit einem Schreiben an Kurfürst Johann (KGK 316). Themen sind erneut die Bitte um Anhörung in der Abendmahlsfrage, die fruchtlose Debatte mit Luther und das Ersuchen nach einer unparteiischen Beurteilung der unterschiedlichen Positionen. Immer wieder hofft er auf die Gunst am Hof. Am Ende sondiert Karlstadt Möglichkeiten, seiner prekären Situation in Kemberg zu entkommen.

Zu Beginn des Briefes schildert Karlstadt noch einmal den gesamten Vorgang. Er sei vom kursächsischen Hauptmann und Amtmann (Landvogt) Hans von Metzsch1 aufgefordert worden, seine Abendmahlslehre darzulegen, was er, nachdem er sich zuerst geweigert hatte, nach Erlangung einer kurfürstlichen Erlaubnis in Form dreier Artikel getan habe.2 Mit der kurfürstlichen Zusage verband Karlstadt die Hoffnung auf Anhörung seiner Abendmahlsartikel und christliche Unterweisung. Ob sich der folgende Verweis auf kurfürstliches Geleit und die Erlaubnis, sich in Kursachen niederlassen zu dürfen, auf die kurfürstliche Instruktion vom 17. September 15253 oder auf die Erlaubnis zur Darstellung seiner Abendmahlslehre vom Sommer 1527 bezieht, ist nicht klar. Ebenso bleibt Vermutung, was der Hinweis auf einen Anhang meint, in dem Karlstadt seinen Irrtum unwillig »mit dem Maul« widerrufen habe, und ob dieser Anhang im Zusammenhang mit der kurfürstlich erteilten Erlaubnis zur Darlegung der eigenen Abendmahlslehre stand.4 Jedenfalls fragt Karlstadt, wozu er Geleit erhalten habe, wenn er nicht angehört werde. Denn er erinnert daran, dass er zwei der drei Artikel zum Abendmahl persönlich in Torgau (am 18. oder 19. August 1527) übergeben hatte, ohne sie öffentlich zu machen, mit dem Wunsch auf unparteiliche Beurteilung und christliche Unterweisung; jedoch gelangten die Artikel nach Wittenberg, wo Luther eine schriftliche Antwort verfertigte, die Karlstadt erst danach erreicht habe, ohne dass er sich dazu äußern konnte.5

Schon zur Fastenzeit 1528 (also zwischen 26. Februar und 12. April) hatte Karlstadt Brück berichtet, dass Luther und Bugenhagen ihn verdächtigten, die Abendmahlsartikel Kurfürst Johann und Brück übergeben zu haben, um die Meinung am Hof zu beeinflussen.6 Karlstadt habe ihnen geantwortet, dass er von Metzsch zur Abfassung dieser Artikel gedrängt worden sei, wobei er vermutete, dass tatsächlich Luther und Bugenhagen den Hauptmann dazu aufgefordert hätten, Karlstadt unter Druck zu setzen, seine (weiterhin konträre) Abendmahlsauffassung preiszugeben.7 Gerne lasse er sich auch in Zukunft berichtigen und belehren. Daraufhin habe ihn Luther aufgefordert, er solle ihm eine neue, in Argumenten gehaltene, knappe Abhandlung übergeben.8 Daher hatte sich Karlstadt in der Fastenzeit 1528 von Brück eine neuerliche Zulassung für die Niederschrift einer solchen Abhandlung geholt und diese dann Luther übergeben: eine Refutation und ein Argument, d.h. eine Widerlegung samt thesenartiger Argumentation.9 Somit ist für Frühjahr 1528 eine weitere, ebenso wie die erste verschollene Abendmahlsabhandlung Karlstadts zu postulieren (KGK 312). Luthers Antwort auf seine Ausführungen ist, in Karlstadts Augen, bestenfalls höhnisch zu nennen.10 Tatsächlich hatte Luther ihm, nach Abfangen des Briefes an Caspar Schwenckfeld und Valentin Krautwald (datiert 17. Mai 1528, KGK 313), über Metzsch die Nachricht vom endgültigen Bruch und der Beendigung ihrer theologischen Diskussion verkünden lassen (Juni/Juli 1528, KGK 314).

Nicht sicher ist, ob die nun folgenden Ausführungen Karlstadts eine allgemeine Widerlegung von Aussagen aus Luthers Lehrkorpus darstellen, zum größten Teil scheinen sie aber der Argumentation der Luther übergebenen, zweiten Abhandlung Karlstadts zur Abendmahlslehre entnommen. Im Mittelpunkt steht erneut Luthers Aussage, dass Christus seinen Leib zur Speise gegeben habe.11 Karlstadt bestreitet einen biblischen Beweis für diese Aussage, die in der Hl.Schrift im Zusammenhang mit der Verwendung der Worte dedit oder datur zu finden sein müsste.12 Gleich zu Beginn bezieht er sich auf seine Refutation, wenn er eine »contradictio« der Vorstellung, dass der Leib Christi im Abendmahl gespendet werde, auf Joh 6,32–35.47f. aufbaut: Jesus sei als Brot des Lebens allein von Gott gegeben.13 Das Abendmahl sei ein Gedächtnismahl an den Tod Christi (1. Kor 11,26), der im Akt des Mahles nicht leiblich anwesend sei.14 In der Hoffnung auf eine beweiskräftige Antwort Luthers habe Karlstadt (in der verschollenen Abhandlung) zahlreiche Argumente aufgeführt.

Gleiche Ablehnung findet die – Luther unterstellte – Aussage, dass die Vergebung der Sünden aus dem Kelch zu trinken sei.15 Zentrale Bibelstelle seiner Widerlegung wird – überraschend – Röm 10,6f., wo als falscher Glauben bezeichnet wird, in den Himmel zu steigen, um Christus von dort herabzuholen. Karlstadt verwendet diese Stelle, um Luthers mit dem leiblichen Essen und Trinken im Abendmahl verbundene Heilszusage zu widerlegen, da sie genau dies bedeute: Christus leiblich vom Himmel auf die Erde zu holen. Für Karlstadt ist die Vergebung der Sünde an den leiblichen Kreuzestod Christi und dessen Passion gebunden, der Mensch Jesus am Kreuz gestorben.16 Die Behauptung einer leiblichen Präsenz im Abendmahl verkehre diese Tatsache auf unnatürliche Weise, sie entferne Christus aus seinem Wesen und seiner Natur, kurz: sie sei Gotteslästerung. Da Karlstadt in seiner Beweisführung biblische Belege und die Artikel der christlichen Glaubenslehre, also die Glaubensgrundsätze auf biblischer Grundlage, vor seine eigene Meinung gestellt habe, hätte er eine gründliche christliche Unterweisung Luthers erwartet, stattdessen aber nur eine lakonische und schriftliche Antwort Luthers erhalten.17 Daher bitte er um eine unparteiische Begutachtung beider Schriften.18

Es folgen philologische Diskussionen. Luther habe eine Divergenz der Evangelisten Matthäus und Markus festgestellt. Weil Mk 14,23 »biberunt« im Perfekt habe, was eine zeitliche Abfolge des Mahls am Gründonnerstag suggeriere, müsse diese Stelle laut Luther getilgt bzw. emendiert werden. Hier besteht eine eindeutige Referenz auf Luthers jüngsten Abendmahlstraktat Vom Abendmahl Christi Bekenntnis.19 Karlstadt insinuiert damit ungerechtfertigte Eingriffe Luthers in den Bibeltext, wenn eine Stelle dessen Theologie widerspreche. Falsch sei auch Luthers Rede vom Brechen des Leibes Christi im Abendmahl.20 Gemäß Paulus,21 der sich auf Jes 53,5.10 berufe, sei Christi Leib am Kreuz wegen der Laster der Menschheit gebrochen worden.22 Karlstadt erkennt nun die Notwendigkeit eines Vergleichs mit dem hebräischen Originaltext – vermutlich eine Reaktion auf Luther, der in seiner jüngsten Abendmahlsschrift für eine Übersetzung der Wendung »Kelch im Blut Christi« ebenfalls auf das Hebräische zurückgriff.23 Dieser Vergleich gestalte sich für Karlstadt schwierig, habe er doch auf Grund von Armut seine hebräische Bibel verkauft. Dennoch gibt er einige Stellennachweise für hebräische Ausdrücke von »gebrochen« in verschiedenen Graduierungen (dica, schibar, nischbar).24 Karlstadt überführt die Aussagen Luthers zur leiblichen Präsenz Christi im gebrochenen Brot in eine rein realistische Vorstellung. Für die Austeilung des Brotes an die Teilnehmer der Abendmahlsfeier müsste Christi Leib (in Einzelteile) gebrochen werden. Luther habe dafür die Figur der Synekdoche gewählt, die zum Ausruck bringen solle, dass der ganze Christus in den Teilen des gebrochenen (ausgeteilten) Brotes sei.25 Für Karlstadt ist diese Begriffsanwendung nutzlos. Zum zweiten vermittle Luthers Anschauung, dass Christus ohne die Passion am Kreuz gebrochen werde, was erneut der hebräischen Bibelstelle (und letztlich Karlstadts Lehre von der Sündenvergebung) widerspreche.26

Karlstadt bringt nun drei Argumente zum Beweis für eine innerbiblische Widerlegung der leiblichen Präsenz Christi im Abendmahl, die er mehrfach seit 1524 angeführt hatte. Zuerst verweist er auf die (vermeintliche) zeitliche Abfolge (»ordenung«)27 des Gründonnerstagsmahls. Demnach tranken die Jünger noch nicht konsekrierten Wein.28 Breiter ausgeführt wird zum zweiten der Hinweis auf die falsche Grammatik bzw. fehlerhafte syntaktische Verbindung von »hoc« mit » panis« (von Karlstadt als Solözismus bezeichnet, ein grober grammatischer bzw. syntaktischer Fehler).29 Entweder begehe Luther damit einen Fehler oder verwende das Pronomen figurativ, was er doch sonst strikt ablehne.30 Pronomen müssten aber im Kasus immer kongruent mit ihrem Nomen sein; Paulus selbst verwende es in 1. Kor 11,24 richtig (»hunc panem«). Karlstadt beruft sich auf den einfachen literalen Sinn der Worte und versucht, Luther sein ureigenes Argument zu entwinden. Alte Bibelübersetzungen pflichteten Karlstadt ebenso bei wie Erasmus (»hoc corpus«, »hic sanguis«).31 Als drittes Argument bringt Karlstadt die von ihm schon häufig vorgetragene Vorstellung vor, dass Christus im Abendmahlsakt mit den Worten »hoc est corpus meum« auf seinen eigenen Leib gezeigt habe, und bestätigt sein nichtsymbolisches Abendmahlsverständnis als kommemorativer Gemeinschaftsakt in Erinnerung an den Kreuzestod Christi.

Die Wendung »der für euch gegeben« (»deditur«) erklärt Karlstadt zur »schlosrede«, also gemäß logischer Lehre zur Konklusion der Erlösung und damit zur Summa der Sünden- und Bußlehre.32 Der Leib wurde am Kreuz zur Vergebung der Sünden gegeben (und könne im Abendmahl nicht wieder und wieder gegeben werden).33 Karlstadt inszeniert sich als schrifttreuer Gelehrter, der gegen Luthers Lehre, die den Sinn der Hl.Schrift verkehre, anschreibe. Dessen Glossen seien »wider den hellen Tag«, das Zeugnis der Schrift (in diesem Fall des Evangelisten Markus) klar wie der Himmel am Mittag.34 Auf Grund der Verwendung des Perfekts »biberunt« in Mk 14,23 müsse selbst Luther die richtige zeitliche Abfolge – zuerst trinken die Jünger aus dem Kelch, erst dann spricht Christus die Einsetzungsworte »das ist mein Blut« – bekennen und wolle daher das Wort tilgen. Der Kelch werde richtigerweise als neues Testament bezeichnet, enthalte im Abendmahl aber nicht das leibliche Blut Christi. Er erlangt aber seine Bedeutung nur durch das Blut Christi, d.h. in der biblischen Vergangenheit durch Kreuzestod und Passion. Daher spreche man vom Kelch als Neues Testament im Blut Christi.35

Gerne würde Karlstadt Luthers Lehre gutheißen, doch stünde dem die göttliche Wahrheit entgegen.36 Vermutlich war deren Billigung durch Karlstadt aber die Voraussetzung für die Darlegung seiner eigenen Anschauung.37 Luthers Auffassung stellt Karlstadt nicht seine, sondern Christi Lehre gegenüber. Er berichtet, dass er von einer Person gewarnt wurde, die im (Augustiner-)Kloster (also bei Luther) war. Am Vortag (dem 11. August) habe er Nachrichten erhalten, dass er bedroht werde – ob von dieser Person oder auf andere Weise, lässt Karlstadt offen.38 Er hoffe jedenfalls weiter auf gerechte Behandlung durch den Hof und Zulassung zu einem Gespräch. Dazu stelle er gerne erneut eine Erklärung und Beweisung seiner Lehre zur Verfügung. Schließlich bietet er dem Kurfürsten seine Dienste an, womöglich, so marginal festgehalten, als Stadtschreiber. Bei abschlägiger Antwort des Kurfürsten bittet Karlstadt um gnädige Beurlaubung und rechtzeitige Unterrichtung, um Hab und Gut zu verkaufen und die Schulden zu begleichen.39

Brück leitete Luther Mitte September den Brief Karlstadts weiter mit der Bitte um einen Bericht, was sich zwischen beiden zugetragen habe, und um eine Stellungnahme zu Karlstadts Abschiedsgesuch.40 Luther antwortete darauf am 24. September 1528 abschlägig, stellte den Ablauf aus seiner Sicht dar, verwies auf Karlstadts Übertretung der Erlaubnis zur Niederlassung in Sachsen vom 17. September 1525,41 da er ins Ausland nach Schlesien an Schwenckfeld und Krautwald geschrieben habe, und empfahl, Karlstadt erneut mit einem Verbot öffentlicher Äußerungen zu belegen.42 Ein halbes Jahr später, wohl im Februar oder März 1529, verließ Karlstadt nach eigener Aussage Kursachsen und reiste in Richtung Holstein.43


1Zum Amtmann (Landvogt) des Amtes Wittenberg, dem kursächsischen Hauptmann Hans von Metzsch, vgl. 3, 331–333 Nr. 692 = WA.B 4, 475f. Nr. 1280; 3, 362–365 Nr. 702 = WA.B 4, 505–508 Nr. 1299; Krentz, Ritualwandel, 376. Eine gewisse Nähe zeigt sich im Gruß Melanchthons, den er Metzsch via Justus Jonas entbietet; vgl. 3, 451,17f. Nr. 755. Metzsch war – neben Luther, Jonas und Hans von Taubenheim – Mitglied der Visitationskommission im Herbst 1528; vgl. Pallas, Registratur 14f.; Kawerau, Jonas 1, 121–124. Kfst. Johann beauftragte Hans von Metzsch am 13. April 1527, sich mit der Universität über eine Wiederaufnahme Konrad Glitzschs als Seelsorger zu beraten. Ediert bei: Barge, Karlstadt 2, 571f. Nr. 17d.
2KGK 315 (Textstelle) und KGK 315 (Textstelle). Zu den drei von Karlstadt verfassten Artikeln (bzw. Teilen seiner Abendmahlsabhandlung) vom Sommer 1527 vgl. KGK 310 (Textstelle). Zu einer vorherigen Aufforderung Luthers, gegen Zwingli und Oekolampad zu schreiben, und der erst nach Karlstadts Verweigerung ausgesprochenen Einforderung seiner eigenen Abendmahlsgrundsätze, vgl. KGK 315 (Anmerkung) und KGK 316 (Anmerkung).
3Siehe die Beilage zu KGK 300.
6KGK 315 (Textstelle). Ob Karlstadt Brück brieflich anschrieb oder in Torgau besuchte, ist nicht klar.
8KGK 315 (Textstelle). Bereits am Ende des Briefes vom 29. Januar 1528 bittet Luther um eine streng strukturierte Antwort (KGK 311 (Textstelle)).
11KGK 315 (Textstelle). Zur Vorgeschichte dieser Bestreitung Karlstadts s. KGK 315 (Anmerkung).
12KGK 315 (Textstelle). In seiner nur vorgetragenen Nachricht an Karlstadt bezieht sich Luther höhnisch auf dieses Argument. Siehe KGK 314.
13KGK 315 (Textstelle). Dies meint, dass Christi Leib nicht von Priestern oder Gläubigen ausgeteilt werden könne – gerichtet gegen Aussagen Luthers über die Austeilung des Leibes durch Priester (WA 18, 212,27–32; WA 26, 470,15–29). Diese Thematik erwähnt Karlstadt auch im Brief an Schwenckfeld und Krautwald (siehe KGK 313 (Anmerkung) und KGK 313 (Anmerkung)).
14Die alleinige Vorstellung als Erinnerungsakt und Verkündigung des Todes Christi bestreitet Luther dezidiert in WA 18, 199,4–6 und WA 26, 463,15–32.
15KGK 315 (Textstelle). Schon 1525 hatte Luther in Wider die himmlischen Propheten das Trinken aus dem Kelch und Christi Rede vom neuen Testament mit der Zusage des ewigen Lebens verbunden (WA 18, 203,24–204,21; 207,9–14; 208,2–6). Karlstadt zog im Traktat Von dem neuen und alten Testament daraus die Vorstellung, Luther habe behauptet, dass das leibliche Trinken zur Vergebung der Sünden führe (KGK 290 (Textstelle)). Möglicherweise bezieht sich Karlstadt hier auf Schlussfolgerungen Luthers in dessen letzter Schrift Vom Abendmahl Christi Bekenntnis, wonach das neue Testament, das die Sünden vergebe, im Kelch, d.h. im Trinken des leiblichen Blutes Christi, bestehe (WA 26, 478,33–35; 478,40–479,2). Vgl. auch die empörte Erwähnung dieser Vorstellung im Brief an Schwenckfeld und Krautwald (siehe KGK 313 (Textstelle)).
16In Luthers Antwort auf Karlstadts erste Artikel (KGK 311, siehe auch KGK 308) ist dieses Thema nicht erwähnt; möglicherweise hat es Karlstadt erst in der zweiten Abhandlung zur Abendmahlslehre (KGK 312) aufgebracht.
18Es ist nicht klar, ob sich Karlstadt auf seine jüngsten Abhandlungen zur Abendmahlslehre (KGK 308 und KGK 312) und Luthers erste Antwort (KGK 311) oder allgemein auf beider Abendmahlsschriften bezieht.
19KGK 315 (Textstelle). Zu diesem Vorwurf siehe KGK 315 (Anmerkung); der Bezug auf Luthers Behauptung, »sie truncken alle draus« in Mk 14,23 (»biberunt«) sei ein Textfehler, der gemäß Mt 26,27 emendiert werden müsse (WA 26, 454,17–455,5). Die zeitliche Abfolge könne laut Luther nicht richtig sein, der Text müsse korrigiert werden »nach der ordenunge/ so [die] andern Evangelisten und Paulus und S. Marcus selbs ynn der reden vom essen helt« (WA 26, 454,13–15). Die Referenz auf diese Bibelstelle zur Feststellung einer zeitlichen Abfolge der biblischen Abendmahlshandlungen erfolgte bereits in den Schriften Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei und Von dem neuen und alten Testament, siehe KGK 315 (Anmerkung).
20Bezug auf Wider die himmlischen Propheten (WA 18, 168,18–20; 172,18–21; 198,18–200,19) und Vom Abendmahl Christi Bekenntnis (WA 26, 396f.; 470,15–29 [dezidiert gegen Karlstadts Vorstellung, dass das Brotbrechen für die Kreuzigung stehe] u. WA 26, 487,9–492,36 [Brotbrechen als Austeilung des Brotes]).
22Zu dieser Diskussion vgl. KGK 311 (Textstelle) mit KGK 311 (Anmerkung).
23Die Wendung »Kelch im Blut Christ« sei als hebräischer Sprachgebrauch bei Lukas und Paulus nichts anderes als das leibliche Blut des Neuen Testaments nach Matthäus und Markus (WA 26, 464,10–465,11).
24Als Beispiele werden Ps 33(34),19 und Ps 50(51),19 angeführt. Karlstadt gibt die doppelte Psalmenzählung an.
25Tatsächlich verwendet Luther die Figur der Synekdoche christologisch. Christus ist in unio personalis als totum pro parte an göttlichen und menschlichen Handlungen real beteiligt, weil die Person beide Naturen unvermischt in sich trägt (WA 26, 321,28–322,2; 322,15f.23f.32f.; 444,1–5; 444,22–38). Luther gibt sogar die ursprünglich rhetorische Verwendung der Synekdoche bei Quint. or. 8,6,19 u. Donat, Ars gramm. 3,6 an. Vgl. Hilgenfeld, Elemente, 357f. u. 360–367.
26Verweis auf Jes 53,5.10. Dort hebr. schibar, was ein sehr heftiges Brechen bedeutet. Zu Luthers expliziter Ablehnung eines Verständnisses des Brotbrechens als Erinnerungsakt an die Kreuzigung siehe o. KGK 315 (Anmerkung).
27Karlstadt erwähnt hier nicht das Argument der grammatischen Abfolge (dedit im Perfekt für die Brotspende, erst danach die Zeigegeste auf den eigenen Leib mit dicens aussprechend) während der Abendmahlserzählung, die er laut Luthers Antwort in den Artikeln vom Sommer 1527 anwandte; vgl. KGK 311 (Textstelle). Die Herausstellung der »ordenung« mag erneut eine Reaktion auf Luther sein, der in Vom Abendmahl Christi Bekenntnis mehrfach die rechte »ordnung« der Abendmahlshandlungen betont (WA 26, 461,10–13).
28Eine Antwort auf Luthers jüngste Aussage, dass für die Jünger am Gründonnerstag im Kelch kein unkonsekrierter (»schlechter eytel«) Wein gewesen sei (WA 26, 461,36–38); vgl. dazu auch die Schrift Von dem neuen und alten Testament (KGK 290 (Textstelle)). Die Vorstellung, dass Christus erst den Kelch segnete, nachdem die Jünger getrunken hatten, erstmals in der Schrift Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278, S. 554, Z. 1). Zu Luthers Widerlegung im Rückgriff auf den hebräischen Sprachgebrauch siehe o. KGK 315 (Anmerkung).
30Luther hatte sich im Traktat Vom Abendmahl Christi Bekenntnis mehrfach explizit gegen die figurative Deutung des Abendmahls durch Johannes Oekolampad gewandt (WA 26, 398,31–34; 411,24). Vgl. Hilgenfeld, Elemente, 150–153 u. 177–182.
33Luther verwies darauf, dass dieses »deditur« nur von Lukas und Paulus verwendet werde, Karlstadts Verständnis als Perfekt und damit abgeschlossene Handlung aber falsch sei (WA 26 462,36–463,14). Eine Antwort habe er bereits in Wider die himmlischen Propheten gegeben (WA 18, 184,23–185,8).
34Möglicherweise hatte Karlstadt schon in seinen Artikeln zur Abendmahlslehre (KGK 308) ähnliche Formulierungen verwendet; Luther schreibt in seiner Antwort, dass Karlstadt von »lux verbi« spreche. Vgl. KGK 311 (Textstelle) mit KGK 311 (Anmerkung).
35Karlstadt hatte diese Position bereits 1525 in der Schrift Von dem neuen und alten Testament ausführlich ausgebreitet. Siehe KGK 290 (Textstelle). Zur Neuaufnahme dieser Diskussion siehe KGK 315 (Anmerkung) und KGK 315 (Anmerkung).
39Zu einem möglichen Fortgang aus Kursachsen vgl. KGK 315 (Anmerkung) und KGK 316 (Anmerkung).
40Vgl. WA.B 4, 561f. Nr. 1324.
41Vgl. Beilage zu KGK 300. Tatsächlich ist dort nur von einer Erklärung seines Widerspruchs die Rede, nicht aber von einem Verbot, Kontakte außerhalb Kursachsens aufzunehmen. Dagegen verband Kurfürst Johann die Genehmigung zur Übersiedlung Karlstadts nach Kemberg mit der Forderung, dass er seine Lehre weder innerhalb noch außerhalb Kursachsen verbreiten dürfe. Vgl. KGK 304 (Textstelle).
42Vgl. WA.B 4, 568–570 Nr. 1328.
43Karlstadt schrieb Anfang 1530 an Oekolampad, dass er ein halbes Jahr vergeblich auf Antwort vom Hof gewartet habe und dann ausgereist sei. Der verschollene Brief wird in KGK IX vorgestellt. Zu seinem kurzen Aufenthalt in Holstein vgl. KGK 319.

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