Nr. 316
Andreas Karlstadt an Kurfürst Johann von Sachsen
Kemberg, 1528, 12. August

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck unter Verwendung von Vorarbeiten von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.N, Nr. 623, fol. 49r–v

Ein Autograph; Unterstreichungen und marginale Anmerkungen mit Rötelstift von anderer Hand, möglicherweise der kurfürstlichen Kanzlei.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

In seinem am 12. August 1528 datierten Schreiben versichert Karlstadt den Kurfürsten zunächst seiner Dankbarkeit für die Wiederaufnahme in sein Herrschaftsgebiet im Herbst 1525, erinnert ihn aber zugleich an sein Versprechen, ihm kein Leid zufügen zu lassen, es sei denn nach Ordnung und Recht. Hiermit bezieht er sich nahezu wortwörtlich auf die kurfürstliche Instruktion vom September 1525, deren Inhalt ihm wohl von Georg Spalatin schriftlich übermittelt worden war.1

Wie im parallelen Schreiben an Kanzler Gregor Brück (KGK 315) berichtet Karlstadt erneut von den Vorgängen des Jahres 1527. Den Aufforderungen des Amtmannes und Hauptmanns Hans von Metzsch, seine Abendmahlsauffassung darzulegen, sei er nur widerwillig und nach kurfürstlicher Zusage, dass eine solche Darlegung nicht gegen die obige Instruktion verstoße, nachgekommen. Für die kurfürstliche Zusicherung wird nochmals gedankt, doch beklagt er sich, dass er gegen Zwingli und Oekolampad schreiben sollte.2 Seine Sakramentslehre stehe, wie jeder sehen könne, im Widerspruch zu der Luthers. Der Hauptinhalt, die Ablehnung der von Luther gelehrten leiblichen Präsenz Christi im Abendmahl, wird nur gestreift. Im Anschluss bringt Karlstadt Luthers höhnische Reaktionen, die eine theologische Debatte und christliche Unterweisung verweigerten, zur Sprache und verwahrt sich gegen die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe.3 Er verweist auf das mit gleichem Boten abgegangene Schreiben an Gregor Brück (KGK 315), in dem er seine Auffassungen zum Abendmahl detaillierter dargelegt habe.4 Abschließend bittet er den Kurfürsten um Rat und Hilfe, zieht aber anscheinend schon einen Fortgang aus Kursachsen in Betracht.5

Die erbetene Antwort des Kurfürsten scheint ausgeblieben zu sein. Karlstadt schrieb im Ende 1529 an Johannes Oekolampad, dass er sechs Monate vergeblich auf eine Antwort gewartet und daraufhin (also im Februar/März 1529) Kursachsen verlassen habe.6


1Vgl. Beilage zu KGK 300.
2Zur erneuten Darlegung dieses Sachverhalts durch Karlstadt Ende 1529 und dem Konnex dieser Aufforderung mit der angemahnten Abfassung der Abendmahlslehre vgl. KGK 316 (Anmerkung).
3Vgl. hierzu KGK 314 und KGK 315.
5Siehe KGK 316 (Anmerkung). Vgl. die ausführliche Darlegung seiner Erwägungen zu einem Fortgang aus Kursachsen in KGK 315 (Textstelle).
6»Ad has literas expectavi responsum sex menses; quod cum negabatur, abii […].« (Zwingli, Werke 10, 400,12f. Nr. 958). Der Brief wird ediert in KGK IX.

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