Nr. 317
Verschollen: Andreas Karlstadt an Anna von Mochau
[Oldersum?] , [1529, Anfang Mai]

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1.

Martin Luther an Justus Jonas, Wittenberg, 1529, 15. Mai[?]: »Carlstadius in Frisia laetus et triumphans diu consedit. Vocavit literis binis gloriosis et gratulatoriis uxorem ad se.«1

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Etwa drei Tage nach der Flensburger Disputation am 8. April 1529 floh Karlstadt zusammen mit Melchior Hoffman aus Holstein und wandte sich nach Ostfriesland.2 Während Hoffmann von dort aus mit dem Manuskript des wahrscheinlich gemeinsam verfassten Dialogus über die Flensburger Disputation (KGK 319) weiterreiste und im Juni 1529 in Straßburg eintraf, verblieb Karlstadt in Ostfriesland, wo er fortan zunächst zeitweise als Bauer und Wanderprediger verdingte, bis er schließlich Aufnahme bei Ulrich von Dornum in Oldersum bei Emden fand.3 Dieser hatte 1523 als Kanzler Graf Edzards I. (1462–1528), die Reformation in Ostfriesland mit eingeführt.4

Karlstadts Aufnahme in Ostfriesland wurde recht bald auch in Wittenberg wahrgenommen: Bereits am 14. April kursierten dort erste Gerüchte, Karlstadt sei aus Holstein geflohen (»aufugisse«)5; im Mai 1529 schließlich berichtete Luther an Justus Jonas, Karlstadt habe sich in Ostfriesland niedergelassen und brachte seine Sorge bezüglich dieser Entwicklung zum Ausdruck.6 Im selben Brief berichtet Luther, Karlstadt habe seine Frau Anna von Mochau, die mit den gemeinsamen Kindern7 bei seinem Weggang zu Beginn des Jahres in Sachsen zurückgeblieben war,8 in zwei Briefen aufgefordert, ihm nach Ostfriesland zu folgen.9 Möglicherweise glaubte er zu diesem Zeitpunkt, sich dort dauerhaft mit seiner Familie niederlassen zu können. Statt dem Wunsch ihres Mannes nachzukommen, scheint sich Anna jedoch zunächst an Luther gewandt und ihn um Fürsprache beim Kurfürsten für die Rückkehr ihres Mannes nach Sachsen gebeten zu haben.10 Ob sie dies aus eigenem Antrieb oder auf Bitten Karlstadts tat, ist nicht bekannt.11 In Wittenberg zumindest löste das neuerliche Ansuchen um Aufnahme Karlstadts in Sachsen gemischte Gefühle aus – in einem Brief an Amsdorf vom 10. Juli 1529 attestierte Luther Karlstadt zwar mangelnde Demut bei seinem Anliegen; das Schicksal Annas und ihrer Kinder ließ ihn aber wohl trotz allen Misstrauens gegenüber seinem Rivalen mit einer klaren Ablehnung zögern.12 Am 18. Juli 1529 entschied sich Luther schließlich, den kurfürstlichen Kanzler Christian Beyer um eine Antwort auf das Gesuch Annas zu bitten, wenngleich er sich keine Hoffnungen auf einen Erfolg machte und eine Rückkehr Karlstadts nach Sachsen auch nicht befürwortete.13 Eine Antwort auf diese Bitte ist nicht überliefert, ebenso wenig gibt es Nachrichten über eine Antwort Luthers an Anna von Mochau oder Karlstadt – es ist jedoch davon auszugehen, dass diese, so sie abgefasst und versandt wurden, ablehnend ausfielen. Anna verblieb zunächst in Sachsen und traf erst im Frühjahr des Folgejahres in Straßburg wieder mit ihrem Mann zusammen.14 Dieser hatte Ostfriesland vermutlich im Januar 1530 aufgrund der Kirchenpolitik Ennos II. und dem Erlass einer lutherisch geprägten Kirchenordnung, in deren Gefolge es zur Amtsenthebung verschiedener Prediger – unter ihnen der Oekolampad verbundene Hinne Rode – kam, verlassen und sich Richtung Straßburg gewandt. Bereits seit Mitte des Jahres war es von Seiten der lutherischen Nachbarn zu Kritik an der Verbreitung der zwinglianischen Abendmahlslehre, täuferischen Strömungen, aber auch an Karlstadts Aufenthalt in Ostfriesland gekommen.15


1WA.B 5, 69,13f. Nr. 1420. Zur Datierung dieses Schreibens siehe dort.
2N.N. [Georgius Saganus?] an Martin Bucer, Amsterdam, 9. Juni 1529: »At Carolostadius et Melchior ad comitem Eemdensem, ubi Rhodius noster apostolum agit, devenerunt.« (Bucer, Briefwechsel 3, 288, Nr. 233). Zu Hinne Rode (Rhodius), der zu diesem Zeitpunkt dort als Prediger wirkte, siehe auch KGK 318.
3Vgl. Funck, Ost-Friesische Chronick 2, 77f. sowie Barge, Karlstadt 2, 404f. Zu Karlstadts Aufenthalt in Ostfriesland siehe auch die Einleitung zu KGK 318. Zu Ulrich von Dornum siehe Ohling, Ulrich von Dornum.
4Vgl. Barge, Karlstadt 2, 400–404. Zur Einführung der Reformation in Ostfriesland siehe auch die Einleitung zu KGK 318.
5Vgl. Luther an Justus Jonas, Wittenberg, 14. April 1529: »Sed aiunt Carolstadium perterritum isthinc aufugisse, et praetextere nescio quid« (WA.B 5, 54,10–12 Nr. 1408).
6Vgl. oben die Referenz.
7Das Paar hatte zu diesem Zeitpunkt wohl drei Kinder – Andreas (geb. 1525), Jakob (geb. 1526) und Adam (1528); hierzu siehe Bubenheimer, Andreas Rudolff Bodenstein, 52. Barge, Karlstadt 2, 518f. geht dagegen davon aus, dass Jakob erst in der Schweiz geboren wurde.
8Zum Weggang Karlstadts aus Sachsen siehe die Einleitung zu KGK 316.
9Vgl. oben die Referenz (wie KGK 317 (Anmerkung)).
10Vgl. Luther an Christian Beyer, Wittenberg, 18. Juli 1529: »D. Carlstads weib hat mich vleyssig gebeten umb ein schrifftlich geleyt zu bitten bey m. g. h. fur yhren Doctor, welcher sich wolte widderumb herein begeben auff ettliche vertrostung der Visitatorn yhr zuvor geschehen.« (WA.B 5, 118,4–7 Nr. 1450). Der Kurkreis, zu dem auch Kemberg gehörte, wurde zwischen Oktober 1528 und Ostern 1529 im Auftrag des Kurfürsten visitiert; als Visitatoren waren Luther, Hans Metzsch, Hans von Taubenheim und Benedikt Pauli eingesetzt; vgl. Burkhardt, Kirchen- und Schulvisitation, 27–43. Auf wen Luther sich hier bezieht, ist nicht bekannt.
11Barge, Karlstadt 2, 406 vermutet, Anna habe Karlstadt auf sein erstes Schreiben hin gebeten, nach Sachsen zurückzukehren, worauf er zum Schein eingegangen sei und sie in einem zweiten Schreiben beauftragt habe, sich bei Luther für ihn einzusetzen. In der WA wird diese Interpretation mit Blick auf Luthers Äußerungen in Zweifel gezogen; vgl. WA.B 5, 118, Anm. 2 Nr. 1450.
12Vgl. Luther an Amsdorf, Wittenberg, 10. Juli 1529: »Et Carolstadius denuo petit gratiam redeundi, sed semihumilis. Nescio, quid faciam; miseret me uxoris et liberorum.« (WA.B 5, 112,13–15 Nr. 1445).
13Vgl. nochmals Luther an Christian Beyer, Wittenberg, 18. Juli 1529 (wie KGK 317 (Anmerkung)): »Nu lautet yederman so ubel dazu, dass ich kein hoffnung habe, solch geleit zu erberben [sic!]. Ist dem nach mein freundlich bitte, wollet helffen, das mir dannoch aus der Cantzley ein antwurt auff diese meine bitte werde, damit ich meinen glauben, das ichs gesuchtt habe, erlosen müge.« (WA.B 5 118,4–10 Nr. 1450).
14Vgl. Bucer an Zwingli, Straßburg, 14. Mai 1530: »Si uxor eius cum liberis non tam mature advenisset etc.« (Zwingli, Werke 10, 577,11f. Nr. 1023).
15Vgl. Barge, Karlstadt 2, 409–411; Emmius, Rerum Frisicarum Historia (1616), 1616, 850–855 sowie den heute verschollenen Brief Karlstadts an Oekolampad, 13. Januar 1530 (wird in KGK IX ediert) und Luthers an Jakob Propst, 30. Juni 1530 (WA.B 5, 338–342 Nr. 1577, hier 341f. Anm. 12).

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