Nr. 318
Verschollen: Andreas Karlstadt an einen Straßburger Adressaten (Martin Bucer?)
[Oldersum?] , [1529 vor 30. Juni]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Martin Bucer aus Straßburg an Huldrych Zwingli in Zürich, 30. Juni 1529: »In Frisia Orientali, regione ampla, in qua plurimi fratres sunt puriss'ime' Christum praedicantes, pridem impanatio explosa est; in ea cum scribit Carolostadius, utinam prudentia et lenitate christiano digna! Narrant tamen fratres, eum mire Lutheri persecutione promovisse et admodum ardere in negotio Domini.«1

2. Inhaltliche Hinweise

In demselben Brief vom 30. Juni 1529, in dem Bucer Zwingli von der Ankunft Melchior Hoffmans in Straßburg und seinem Kampf gegen die »Lutheri magiam« bei den »Danos, Suedos et Livonios«2 berichtete, findet sich ein Verweis auf eine schriftliche Mitteilung von Karlstadt.3 Der Straßburger Reformator erklärt zunächst, er habe einen Brief von einem Gelehrten aus Wismar im Herzogtum Mecklenburg erhalten.4 Er erwähnt dann Ostfriesland, eine Region, in der viele Christus rein verkündigen, und in der der Streit um die Realpräsenz Christi längst entbrannt ist.5 In diesem Zusammenhang berichtet er, was Karlstadt schrieb, nämlich dass man in einem solchen Streit am besten christliche Klugheit und Milde zeigen solle. Im Anschluss an diese Bemerkung gibt Bucer die Meinung einiger nicht näher identifizierter Brüder wieder: Karlstadt sei wegen Luthers Verfolgung in dieser neuen eucharistischen Auseinandersetzung plötzlich in den Vordergrund gerückt worden und noch mehr von regem Eifer für Gottes Sache entbrannt.

Was Bucer mit »cum scribit Carolstadius« meint, bleibt unklar. Die Tatsache jedoch, dass dieser Hinweis in dem Brief getrennt von der Nachricht über Hoffmans Ankunft vorkommt, dass ihm unmittelbar die Nachricht vom Eingang eines anderen Briefes vorausgeht und dass ihm eine Meinung folgt, die – ob durch einen Brief oder durch indirekte Aussagen ist unklar6 – von einigen »fratres« formuliert wurde, lässt vermuten, dass hier nicht die Straßburger Ausgabe des Dialogus über die Flensburger Disputation (KGK 319) gemeint war.7 Das Manuskript der Disputation hatte Hoffman nämlich in jenen Tagen in die Stadt gebracht, und es ist wenig plausibel, dass er es als Werk Karlstadts präsentiert oder Bucer es bereits gelesen hatte, ohne es Zwingli mitzuteilen. Es ist daher anzunehmen, dass Bucer sich hier auf eine heute verschollene schriftliche Nachricht bezieht, die Karlstadt ihm oder jemand anderem – höchstwahrscheinlich in Straßburg – aus Ostfriesland8 zukommen ließ.

Bislang sind keine Spuren eines direkten Briefwechsels zwischen Karlstadt und Bucer vor Mai 1530 bekannt.9 Es ist jedoch anzunehmen, dass beide Theologen über die Veröffentlichungen und Aktivitäten des anderen informiert waren.10 Ihr Verhältnis blieb ab Mitte der 1520er Jahre jedenfalls sehr ambivalent. Bucer und Capito wussten sicherlich von Karlstadts viertägigem Aufenthalt in Straßburg zwischen Ende Oktober und Anfang November 1524, trafen ihn aber nicht.11 Die Ereignisse in Jena (siehe KGK VII, Nr. 267), die in Basel kurz zuvor erschienenen Abendmahlsschriften Karlstadts (KGK VII, Nr. 273–279), vor allem aber die unterschiedliche Rezeption seiner Lehre in Straßburg hatten zu einer distanzierten Reaktion, wenn nicht sogar zu offener Kritik geführt.12 Die Verbreitung seiner Ideen unter dem einfachen Volk und die Anwendung seiner Argumente gegen die von Karlstadts Anhängern als konservativ empfundene Abendmahlsfeier in der Reichsstadt13 kollidierten mit dem Anliegen der Straßburger Theologen, jede Spaltung und jedweden Riss im evangelischen Lager zu vermeiden – was nach der heftigen Konfrontation mit den Altgläubigen unabdingbar war, um die Einführung der Reformation in dem in innen- und außenpolitischer Hinsicht kritischen Jahr 1524 weiterzuführen.14

Capito und Bucer warfen Karlstadt vor, einen Streit über das Abendmahl ausgelöst zu haben, der sich disruptiv auswirke,15 einen friedlichen Austausch zwischen den unterschiedlichen Interpretationen unmöglich mache16 und bald sogar zum inneren Problem der Reichsstadt wurde, wo viele Anhänger Karlstadts seine Lehre von Abendmahl und Taufe radikalisierten.17 Es war genau der destabilisierende Widerhall, den Karlstadts Lehre im turbulenten kulturellen Klima der Reichsstadt zwischen Ende 1524 und Anfang 1525 fand, der dazu beitrug, sein Bild als Unruhestifter auch in den Augen der Straßburger Theologen zu festigen. Sie missbilligten vor allem Stil und Tonfall, weil er provokant wirkte und ein nach Ruhm gierendes Temperament ausdrückte.18 Dennoch sahen sie sich gezwungen, sich mit seinen Schriften auseinanderzusetzen, und obwohl sie mit seiner Argumentation weitgehend nicht einverstanden waren, griffen sie einige seiner Ideen und Auslegungen auf und stimmten in der Ablehnung der Realpräsenz überein.19 Die Verunsicherung, mit der die Straßburger Theologen versuchten, sich in der aufkommenden innerreformatorischen Auseinandersetzung um das Abendmahl zu positionieren, zeigt sich deutlich in ihren Schriften jener Monate.20 Einerseits suchten sie einen theologischen Austausch mit Basel und Zürich, in der Hoffnung, eine gemeinsame Reformlinie zu entwickeln.21 Die Straßburger Theologen näherten sich der Lehre Oekolampads und Zwinglis an und betonten wiederholt, dass die ihre sich von derjenigen Karlstadts grundlegend unterscheide.22 Andererseits bemühten sie sich darum, eine endgültige Abspaltung von Wittenberg zu vermeiden.23 Einen ersten Versuch in diesem Sinn unternahm Capito mit seiner Ende Oktober 1524 erschienen Flugschrift Was man halten und antworten soll von der Spaltung zwischen Martin Luther und Andreas Karlstadt.24 Darin ging es nicht darum, offen für die eine oder andere Seite einzutreten, sondern um die Auswirkungen der Spaltung zwischen Karlstadt und Luther für die Reformationsbewegung in Straßburg, die zwischen den altgläubigen Gegnern, die sich über die Zersplitterung des evangelischen Lagers freuten, und den radikaleren Anhängern Karlstadts, die separatistische Tendenzen zeigten, orientierungslos dastand. Vor diesem Hintergrund bemühte sich Capito in dieser Schrift darum, den in der Reichsstadt angestrebten Reformkurs darzustellen. Die ikonoklastischen Neigungen wurden verworfen, die Autorität Luthers anerkannt, zugleich Karlstadts Beitrag geschätzt, sodass ein Konsensmodell möglich erschien. Vor allem hinsichtlich der Abendmahlslehre verharmloste Capito die Divergenzen zwischen Luther und Karlstadt als Interpretationsfragen einzelner Einsetzungswörter, worüber die Straßburger sich mit niemandem streiten wollten, sofern man im Glauben und gegenseitiger Liebe einig darüber würde, dass das Christsein an kein äußerliches Ding gebunden und nur inwendig sei.25 Die Hoffnung, durch diese Argumentation Verständigung mit Wittenberg zu erreichen, zeigt sich auch in der von Bucer hauptsächlich verfassten Schrift Grund und Ursach, in der Ende 1524 die neue Abendmahlslehre der Straßburger definiert wurde.26 Diese argumentative Strategie – die es den Straßburger Theologen ermöglichte, Luther selbst vorsichtig für die allzu harten Angriffe auf Karlstadt v.a. in Wider die himmlischen Propheten zu kritisieren27 – erwies sich bereits im Herbst 1525 als erfolglos.28 In den darauffolgenden Jahren sollte sich der Abendmahlsstreit weiter radikalisieren, und sowohl auf altgläubiger als auch auf lutherischer Seite stellte man immer deutlicher Zwingli und Oekolampad mit Karlstadt in eine Reihe.29 Obwohl Bucer im Herbst 1525 rückblickend bekannte, dass er auch durch Karlstadts Publikationsoffensive vom Herbst 1524 gezwungen worden war, seine Abendmahlslehre zu ändern und sich endgültig von der lutherischen Auslegung zu verabschieden,30 grenzte er sich selbst – und seine oberdeutschen und Schweizer Mitstreiter – weiterhin deutlich von dessen Position ab.

In den Monaten vor dem Marburger Kolloquium (vom 27. September bis 4. Oktober 1529) – bei dem eine innerreformatorische Einigung über die Abendmahlslehre erstrebt werden sollte und zu dem Karlstadt nicht zugelassen wurde (vgl. KGK 320 und KGK 321) – hatte sich Bucers Meinung höchstwahrscheinlich in dieser Hinsicht nicht wesentlich geändert. Möglicherweise wurde eine Verbindung zwischen Bucer und Karlstadt über einen anderen geographischen und polemischen Zusammenhang begünstigt, nämlich Ostfriesland. Auf diese »regio ampla« hatte Bucer in seinem hier als Referenztext erwähnten Brief an Zwingli vom 30. Juni 1529 hingewiesen. Die Einführung der Reformation erfolgte dort 1523 durch Graf Edzard I. (1462–1528)31 und dessen Kanzler Ulrich von Dornum,32 unterstützt von Jürgen Vam Dare (1495–1530), genannt Georg Aportanus,33 und anderen evangelischen Predigern,34 die die von Cornelius Hoen (1440–1524) entwickelte spiritualistische Abendmahlslehre vertraten.35 Anders als die Schriften Karlstadts lieferten die Schriften Hoens auch Bucer und seinen Kollegen im Herbst/Winter 1524 entscheidende Argumente, um eine neue Abendmahlsauslegung zu entwickeln.36 Es war Hinne Rode, ein niederländischer Humanist,37 der Hoens Epistola in November 1524 – also kurz nach Karlstadts Aufenthalt – nach Straßburg brachte.38 Hinne Rode hatte davor die Epistola 1521 oder 1522 zunächst Luther,39 gegen Ende Januar 1523 dann Oekolampad und im darauffolgenden Sommer Zwingli vorgestellt.40 Während der Wittenberger Reformator die spiritualistische Abendmahlslehre verwarf,41 ließen sich die Schweizer Theologen dagegen von Hoens Argumentation überzeugen.42 Nach seiner Rückkehr nach Deventer im Jahr 1525 musste auch Hinne Rode 1526 nach Ostfriesland fliehen und wurde in der Stadt Norden zusammen mit Johann Stevens Prediger.43 Hier arbeitete er zusammen mit Heinrich Reses und Aportanus44 an der Verbreitung der zwinglianisch-oberdeutschen Sakramentstheologie, die aber in Ostfriesland auch spiritualistische Züge aufwies.45 Vor dem Hintergrund einer eskalierenden Konfrontation mit den Lutheranern im Sommer 1529 führte die gemeinsam unter Hoens Einfluss entwickelte Ablehnung der Lehre der Realpräsenz dazu, dass die Reformatoren in Straßburg und in der Schweiz die Ereignisse in dieser Region mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgten.

Die kirchengeschichtliche Entwicklung Ostfrieslands überschneidet sich in dieser Phase auch mit dem Lebensweg Karlstadts. Nach der Vertreibung aus Holstein infolge der Flensburger Disputation (vgl. KGK 319) hatte er dort Zuflucht gefunden.46 Sein Itinerar zwischen April 1529 und Januar 1530 – als er vermutlich Richtung Süden abreiste47 – lässt sich nicht genau rekonstruieren. Einigen späteren Quellen zufolge arbeitete Karlstadt eine Zeitlang in der Nähe von Marienhafe als Bauer;48 vermutlich predigte er auch auf den Kanzeln benachbarter Orte, was manchmal zu Widerstand führte, aber auch die Begeisterung vieler Gemeinden weckte.49 Es scheint, dass er sich schließlich bei verschiedenen Junkern in der Region aufhielt,50 bis er Herberge bei seinem besonderen Gönner Ulrich von Dornum (1465–1536)51 in Oldersum bei Emden fand.52 Es ist durchaus möglich, dass Karlstadt auf seinen Wanderungen in der Region und im Rahmen seiner Kontakte zu verschiedenen einheimischen Adligen auch mit Hinne Rode in Kontakt kam, der zu jener Zeit Prediger in Norden war.53Rode hielt im Laufe der Zeit vermutlich mehr oder weniger direkten Kontakt zu den oberdeutschen und schweizerischen Theologen54 und hoffte, diesen gerade im Sommer 1529 mit Bucer zu intensivieren.55 Davon zeugt der Brief eines anonymen Amsterdamer Korrespondenten an Bucer vom 9. Juni 1529, dem ein Schreiben von Hinne Rode – möglicherweise an Bucer gerichtet – beigefügt war.56 Darauf deutet auch die Aufforderung des anonymen Korrespondenten57 an den Straßburger Theologen hin, die mögliche Antwort an Rode dem Drucker Johannes Herwagen zu übergeben, damit er sie auf der nächsten Frankfurter Messe abholen könne.58 Es ist nicht auszuschließen, dass auch der hier für Juni dokumentierte verschollene Brief von Karlstadt über diesen – in jenen Monaten offensichtlich aktiven – Korrespondenzkanal nach Straßburg gelangt ist.


1Bucer, Briefwechsel 3, 292,13–293,17 Nr. 235; Original in StA Zürich, SA E II 339, fol. 297.
2Bucer, Briefwechsel 3, 292,5f. Nr. 235.
3Zum Brief Bucers an Zwingli siehe KGK 318 (Anmerkung). Siehe auch Barge, Karlstadt 2, 411.
4Vgl. Bucer, Briefwechsel 3, 292,11–13 Nr. 235.
5Bucer verwendet den Begriff »impanatio«, um die Lehre von der leiblichen Realpräsenz Christi in den Elementen der Eucharistie kritisch zu bezeichnen. Der Begriff wurde bereits 1525 von Oekolampad eingeführt; zum historischen und theologischen Kontext der Verwendung dieses Begriffs sowie zu seinen Verankerungen in der mittelalterlichen Theologie siehe, auch für weiterführende bibliographische Hinweise, Kaufmann, Abendmahlstheologie, 284–310 und 347f. mit Anm. 442. Siehe auch nochmals KGK 319.
6Es ist nicht auszuschließen, dass Bucer diese Informationen dem Brief Hinne Rodes entnommen hatte, den ihm ein anonymer Korrespondent am 9. Juni aus Amsterdam übermittelt und dabei über die Flensburger Disputation berichtet hatte. Vgl. Bucer, Briefwechsel 3, 288,1–7 Nr. 233. Zu diesem Brief siehe KGK 319.
7Diese Vermutung wird erwogen in Bucer, Briefwechsel 3, 293 Anm. 9 Nr. 235.
8Drei Tage nach der Flensburger Disputation musste Melchior Hoffman Holstein verlassen und begab sich mit Karlstadt nach Ostfriesland. Beide fanden beim Grafen Ulrich von Dornum in Oldersum bei Emden Schutz und verfassten dort den Dialogus über die Flensburger Disputation; so berichtet es ein anonymer Amsterdamer Bucer am 9. Juni 1529, vgl. Bucer, Briefwechsel 3, 288,7–22 Nr. 233 (wie oben, KGK 318 (Anmerkung)). Hoffman traf im Juni 1529 in Straßburg ein – vgl. nochmals Bucer, Briefwechsel 3, 292,5f. Nr. 235 – und ließ dort den Dialogus über die Flensburger Disputation drucken (KGK 319), während Karlstadt in Ostfriesland blieb. Zur Flensburger Disputation und ihren Folgen siehe KGK 319; zum Aufenthalt Karlstadts in Ostfriesland siehe unten.
9Der (verschollene) Brief Karlstadts an Bucer von Mai 1530 wird ediert in KGK IX. Ein erster Überblick über das Verhältnis zwischen Bucer und Karlstadt findet sich in Looß, Bucer und Karlstadt.
10Darauf deutet Bucers Rat an Otto Brunfels und Michel Herr vor dem 10. Juni 1521 hin, sich zu Karlstadt in Dänemark zu begeben. Siehe Brunfels an Jakob Spiegel, 10. Juni 1521, in Friedensburg, Beiträge, 492f. Bucer formulierte seinen Rat, kurz nachdem Brunfels und Herr die Straßburger Kartause verlassen hatten.
11Vgl. Wolfgang Capito an Huldrych Zwingli, 6. Februar 1525: »Carolstadius me veterem hospitem alloquio non dignatus est, dum hic quatriduo delitesceret« (Zwingli, Werke 8, 302,6 Nr. 362). Luther berichtete Spalatin am 14. Dezember 1524 über Karlstadts Kontakte zu Otto Brunfels; vgl. WA.B 3, 399,9f. Nr. 804. Zur Datierung dieses ersten Aufenthalts Karlstadts in Straßburg siehe die Einleitung zu KGK VII, Nr. 281, S. 667. Siehe auch den Kollektivbrief der Straßburger an Martin Luther vom 23. November 1524 mit einem kurzen Bericht vom »aufrührerischen« Aufenthalt Karlstadts in der Reichsstadt in Bucer, Briefwechsel 1, 288–295 Nr. 83.
12Zur Auswirkung des Aufenthalts Karlstadts in Straßburg und dessen Schriften siehe Kaufmann, Abendmahlstheologie, 181–190. Vgl. auch Barge, Karlstadt 2, 211–213.
13Nochmals Kaufmann, Abendmahlstheologie, 186f. Die auch mit Karlstadts Argumenten formulierte Kritik an der Abendmahlslehre richtete sich nicht nur gegen die verbliebenen altgläubigen Praktiken, sondern auch gegen die Straßburger Prediger, deren Position für viele kaum von der Luthers zu unterscheiden war. Die Rezeption von Karlstadts Lehre war jedoch sehr differenziert, da sie je nach Leserkreis anders kombiniert wurde. Die Ideen und Positionen der einzelnen Karlstädter – sowohl in Bezug auf das Abendmahl als auch auf die Taufe – sind schwer zu rekonstruieren, aber anhand der polemischen Stellungnahmen Bucers und der anderen Theologen lässt sich vermuten, dass sie ein breites Spektrum von Positionen umfassten, von den moderaten bis zu den proto-täuferischen oder separatistischen. Siehe auch Müsing, Karlstadt.
14Nachdem sie 1523 in Straßburg eingetroffen waren und sich den Bemühungen von dem seit 1521 im lutherischen Sinn wirkenden Matthäus Zell angeschlossen hatten, sahen sich Wolfgang Capito, Martin Bucer und Caspar Hedio im Jahr 1524 mit einer angespannten Situation sowohl in der Außenpolitik als auch innerhalb der Stadt konfrontiert. Im August 1524 kam es zu gewalttätigen Aktionen und zur Zerstörung von Bildern in den Kirchen durch Bürger, die den Stadtrat und den Magistrat zu einer raschen Einführung der Reformation bewegen wollten. Die Straßburger Theologen strebten stattdessen danach, mit großer Behutsamkeit die römische Messe und Frömmigkeitspraxis abzuschaffen, Gewaltanwendung und Aufruhr zu vermeiden und den Schwachen kein Ärgernis zu bereiten. Siehe Capito, Spaltung (1524), fol. A3v–A4r und die – Bucer zugeschriebene – im Dezember 1524 erschienene Schrift Bucer, Grund und Ursach (1524), ediert in Bucer, Schriften 1, 194–278. Der Wunsch, Spaltungen, Aufruhr oder radikale Positionen zu vermeiden, erklärt sich auch aus der Befürchtung, den altgläubigen Gegnern neue Angriffspunkte in einer bereits eskalierten Konfrontation zu bieten. Besonders wichtig war in diesem Zusammenhang die seit Frühling 1524 laufende Auseinandersetzung mit dem Augustiner-Provinzial Konrad Treger; vgl. z.B. VD 16 C 842; VD 16 C 816; VD 16 B 8897; VD 16 H 921. Siehe hier den Verweis auf Tregers Argumentation im Brief an Martin Luther vom 23. November 1524, wo die Straßburger Theologen die Spaltung zwischen Luther und Karlstadt um Abendmahl und Taufe deutlich thematisieren, in Bucer, Briefwechsel 1, 288–97 Nr. 83. Zur Reformation in Straßburg siehe Abray, People’s reformation und Brady, Ruling Class. Siehe auch hier Brady, Bucer and Politics of Strasbourg und .
15Vgl. nochmals Kaufmann, Abendmahlstheologie, 203f.
16Siehe z.B. die Straßburger Theologen an Andreas Osiander am 8. Juli 1526 in Bucer, Briefwechsel 2, 128–137 Nr. 132, hier v.a. 128,1–129,32. Zu diesem Zeitpunkt – also nach der von Caselius abgeholten Antwort Luthers an die Straßburger vom Herbst 1525, s.u. KGK 318 (Anmerkung) – waren die Interpretationen des Abendmahls zwischen den Wittenbergern einerseits und den Straßburgern und vor allem den Zürchern andererseits kaum noch miteinander zu vereinbaren.
17Siehe die Verweise auf Karlstadt und seine Anhänger in Bucer, Grund und Ursach (1524), ediert in Bucer, Schriften 1, 194–278. In dieser Schrift verabschiedete sich der Straßburger Theologe endgültig von Luthers Abendmahlslehre und entwickelte auch eine neue Auffassung zur Tauffrage, vgl. Bucer, Schriften 1, 219–221; 247–254; 258f. Siehe auch den Brief Capitos an Oekolampad um den 30. November 1525 in Oekolampad, Briefe und Akten 1, 421 Nr. 307.
18Siehe die offene Kritik Capitos am scharfen Ton in Karlstadts Schriften im Brief an Ambrosius Blaurer vom 17. Dezember 1524, in Capito, Correspondence 2, 89f. Nr. 232. Ähnliche Kritik im Brief an Zwingli vom 6. Februar 1525, in Zwingli, Werke 8, 299–305 Nr. 362 (Briefwechsel 2) = Capito, Correspondence 2, 100f. Nr. 236. Capitos Urteil bleibt auch nach Karlstadts Rückkehr nach Wittenberg hart; siehe den Brief an Oekolampad vom 27. Oktober 1525 mit einer scharfen Kritik an Karlstadt: »Carlstadius fertur cecinisse palinodiam et extare Eslingae librum recantationis, quem epistula Lutherus adornarit. Semper ille mihi talis est visus; gloriae desyderium, ut est parandi nominis sitietissimus, hominem in proscaenium extrusit, iterum deturbat in vetus silentium venter imperiosissimus. Quantum effuderat veneni aput agricolas Wirtzburgenses? Nunc secus cadentibus rebus, quam expectasset, suo consulit ocio. Plurimi offendetur, scio. At novit Dominus, qui sunt eius.« (Oekolampad, Briefe und Akten 1, 405–407 Nr. 291 = Capito, Correspondence 2, 163 Nr. 249). Vgl. auch den Brief an Zwingli vom 28. Oktober 1525, wo der Widerruf Karlstadts (KGK 297 und KGK 301) und dessen potentielle Anwendung in der Auseinandersetzung der Wittenberger gegen die Zürcher kommentiert ist, in Zwingli, Werke 8, 404–406 Nr. 400 (Briefwechsel 2).
19Zur Zäsur in der Abendmahlsvorstellung Bucers und der Straßburger Theologen, die – unter dem Einfluss der Publikationsoffensive Karlstadts, aber noch tiefgreifender der im Herbst 1524 durch Hinne Rode verbreiteten Schriften des Cornelius Hoens, s.u. – zwischen 1524 und 1525 erfolgte, siehe nochmals Kaufmann, Abendmahlstheologie, 203–281.
20Siehe den Brief der Straßburger an die Nürnberger und Nördlinger um Mitte November 1524 in Bucer, Schriften 3, 404–408 (= Bucer, Briefwechsel 1, 287f. Nr. 82 = Capito, Correspondence 2, 76 Nr. 227). Siehe auch Kaufmann, Abendmahlstheologie, 305–310.
21Siehe Bucer und Capito an die Basler und Zürcher Theologen, Mitte November 1524, Bucer, Briefwechsel 1, 281–286 Nr. 81 (= Capito, Correspondence 2, 75 Nr. 226) und die Antwort Zwinglis am 16. Dezember 1524 in Bucer, Briefwechsel 1, 298–324 Nr. 84 = Capito, Correspondence 2, 88 Nr. 231. Siehe auch die Abhandlungen zu diesem Thema in Oekolampad, Apologetica (1524) – teils neu ediert in Oekolampad, Abendmahlsschriften – und Zwingli, Ad Bugenhagii epistolam Responsio (1525) – ediert in Zwingli, Werke 4, 558–576.
22Siehe Bucer an Jacob Otther, 17. September 1525 in Bucer, Schriften 3, 413,21–415,24. Siehe auch die am 3. Oktober 1525 datierte Antwort von Johannes Brenz auf einen verschollenen Brief Bucers in Bucer, Briefwechsel 2, 39,1–40,26 Nr. 104. Vgl. auch nochmals den Brief der Straßburger an Osiander am 8. Juli 1526, in Bucer, Briefwechsel 2, 128–137 Nr. 132.
23Siehe den Brief an Luther vom 23. November 1524 in Bucer, Briefwechsel 1, 288–297 Nr. 83.
24Capito, Spaltung (1524). In diesem ersten Beitrag Capitos zum Abendmahlsstreit tauchen auf Karlstadt zurückgehende Argumente auf, die in den Basler Drucken – v.a. Wider die alte und neue papistische Messe (KGK VII, Nr. 275) und Ob man gemach fahren soll (KGK VII, Nr. 273) – formuliert waren. Zur frühzeitigen Rezeption der Karlstadt-Schriften in Straßburg vgl. Kaufmann, Abendmahlstheologie, 182 mit Anm. 284 und 207–217.
25Capito, Spaltung (1524), fol. A3v–A4r und B3r–B4v.
26Die Schrift vertrat die These, durch die Konzentration auf das Gedächtnis Christi seien alle Divergenzen in der Interpretation der Elemente des Abendmahls sinnlos. In diesem Zusammenhang wirft die Schrift Karlstadt vor, die – sinnlose – Diskussion über die äußerlichen Elemente entzündet zu haben; es wäre besser gewesen, komplizierte Schriftexegesen nicht zu betreiben und einfach auf die geistige Dimension statt auf die leibliche Dimension zu verweisen. Konzentriere man sich auf das Wesentliche, auf das »hauptstuck«, sei jede Spaltung – deren Urheber der Teufel sei – überwindbar. Vgl. Bucer, Schriften 1, 246–253.
27Zur Schrift Luthers und Karlstadts Reaktion siehe KGK 288, KGK 289 und KGK 290. Vgl. auch Capitos Brief an Bugenhagen vom 8. Oktober 1525, in dem er Karlstadt und die von ihm verbreiteten unbegründeten Anschuldigungen gegen Luther, aber auch den übermäßig aggressiven Ton Luthers gegen Karlstadt kritisiert, in Capito, Correspondence 2, 156f. Nr. 248. Diesen Brief hatte Caselius (siehe folgende KGK 318 (Anmerkung)) auf seiner Reise nach Wittenberg mitgebracht.
28Im Oktober 1525 sandten die Straßburger den Hebräischlehrer und ehemaligen Wittenberger Studenten Georg Caselius zu Gesprächen mit Luther, Bugenhagen, Jonas und dem damals in Nürnberg weilenden Melanchthon. Caselius brachte Briefe, Schreiben und Instruktionen der Straßburger mit. Bereits vor der Rückkehr des Caselius in die Reichsstadt am 19. November wurde klar, dass seine Friedensmission erfolglos bleiben und die Einigung mit den Wittenbergern unmöglich sein würde. Siehe Capito an Oekolampad, um 30. November 1525 in Oekolampad, Briefe und Akten 1, 421–426 Nr. 307 (= Capito, Correspondence 2, 171f. Nr. 263). Vgl. auch hier Kaufmann, Abendmahlstheologie, 318–333.
29Siehe Caselius' Bericht über sein Treffen mit Luther, den Wittenbergern und mit Melanchthon in Nürnberg in Bucer, Briefwechsel 2, 77,191–198 Nr. 113. Zur Entwicklung dieses ersten Abendmahlsstreits siehe allgemein Kaufmann, Abendmahlstheologie und Burnett, Eucharistic Controversy.
30Siehe Bucer an Martin Germanus, Ende Oktober / Anfang November 1525, in Bucer, Briefwechsel 2, 50–54 Nr. 109. Dass Bucer sich von Luthers Abendmahlsverständnis gelöst hatte, berichtete Capito bereits am 31. Dezember 1524 in einem Brief an Zwingli; vgl. Zwingli, Werke 8, 279,22–280,1 Nr. 356 (Briefwechsel 2) = Capito, Correspondence 2, 94f. Nr. 234.
31Graf Edzard I. ließ die Ausbreitung der Reformation durch seine kirchenpolitische Zurückhaltung zu, ohne sie sich zu eigen zu machen. Den evangelisch gesinnten Aportanus in Emden (s.u. KGK 318 (Anmerkung)) sowie Heinrich Rese in Norden (dessen These über das Mönchtum 1527 öffentlich disputiert und druckt wurden) ließ er frei predigen. Zu Edzard I. und seiner Herrschaft siehe Schmidt, Ostfriesland. Als Edzards I. 1528 starb, änderte Enno II. (1505–1540) die Kirchenpolitik seines Vaters zunächst kaum. Ein Richtungswechsel ließt sich ab spät Herbst 1529 spüren und wurde immer deutlicher, bis Anfang 1530 Karlstadt Ostfriesland verlassen musste; siehe dazu KGK IX.
32Er ließ in Oldersum 1526 ein Religionsgespräch zwischen Aportanus und anderen evangelischen Predigern einerseits und dem Groninger Dominikanermönch Laurens Laurensen andererseits abhalten. Die Protokolle wurden in Wittenberg gedruckt; vgl. VD 16 D 2423; neu ediert auch in Odersumer Disputation. Zu ihm siehe Ohling, Ulrich von Dornum.
33Zu diesem im Fraterhaus in Zwolle ausgebildeten Lehrer siehe Ritter, Georg Aportamus und Ritter, Neues zu Aportanus und Ubben. Aportanus war der Erzieher der Fürstensöhne und konnte in Emden ungestört predigen, nicht zuletzt da Edzard I. nichts gegen ihn unternahm; vgl. Emmius, Rerum Frisicarum Historia (1616), 825.
34Z. B. Hinrich Brun in Aurich und Johann Stevens in Norden. Bei diesem letzten predigte Karlstadt im Jahr 1529 laut Funck, Ost-Friesische Chronick 2, 77f.
35Reformatorische Ideen und Schriften verbreiteten sich um 1520 aus den nördlichen Niederlanden nach Ostfriesland. Siehe hier Barge, Karlstadt 2, 400–404. Siehe auch Foken, Im Schatten der Niederlande, 105–152.
36Zur durch Cornelius Hoen entwickelten tropischen Deutung der Einsetzungsworte, sowie zu seiner Biographie siehe – auch für weiterführende bibliographische Angaben – Spruyt, Hoen, hier v.a. 187–218 (zur Reise des Hinne Rode und der Rezeption dieser Schrift).
37Siehe nochmals Spruyt, Hoen, 187–189.
38Spruyt, Hoen, 211–215. Siehe auch Kaufmann, Abendmahlstheologie, 284–302.
39Spruyt, Hoen, 201f. Siehe auch Clemen, Hinne Rode. Zu einer späteren Datierung des Wittenbergbesuchs Hinne Rodes im Sommer 1522, siehe Kaufmann, Anfang der Reformation, 598 Anm. 35. Zur angeblichen Anwesenheit Karlstadts bei einem gemeinsamen Essen von Luther und Hinne Rode und zu seiner Bitte, die Lehre des letzteren anzunehmen, siehe Barge, Karlstadt 2, 150 Anm. 8.
40Spruyt, Hoen, 202–210.
41Zum Treffen Luthers mit Hoen siehe oben KGK 318 (Anmerkung).
42Siehe z.B. Zwingli, Ad Bugenhagii epistolam Responsio (1525) vom Oktober 1525: »[…] cumque nostram hac in re sententiam audirent, gratias egerunt deo (suam enim ipsi celabant, quod tum non erat tutum cuique communicare, quod in hac re sentiret), ac epistolam istam cuiusdam et docti et pii Batavi, quae iam excusa est anonyma, soluta sarcina communicarunt. In ea foelicem hanc margaritam ›est‹ pro ›significat‹ hic accipi inveni. Cumque hanc sententiam cogeremur in ›commentario‹ palam exponere, consultius videbatur, ipsam vocem, in qua tropus latet, adperire sua ista clave, quam solummodo dicere: ›Tropus est.‹ Sic igitur docuimus ›est‹ pro: ›symbolum est‹, ›figura est‹, ›significat‹ hic positum esse; neque nos piget huius expositionis.« (Zwingli, Werke 4, 560,21–31). Vgl. auch Tanis, East Friesland.
43Emmius, Rerum Frisicarum Historia (1616), 840. Siehe hier auch den Brief Wolfgang Capitos an Zwingli vom 26. September 1526: »Ioannes Rhodius uxorem duxit apud Phrisios.« (Zwingli, Werke 8, 725,5 Nr. 531 = Capito, Correspondence 2, 254 Nr. 304). Ab 1530 wohnte Rode in Wolthusen, in der Nähe Emden; vgl. De Bruin, Rode.
45Siehe z.B. Aportanus' Schrift Hovet articelen des hylligen Sacraments brodes vnde vlesches Jesu Christi von 1526, ediert in Meiners, Oostvrieschlandts Kerkelyke Geschiedenisse 2, 113–123. Dort ist der Einfluss von Johannes Wessel Gansfort und Cornelius Hoen besonders deutlich zu erkennen. Zu Hoen und Wessel Gansfort siehe Spruyt, Hoen, 115–122. Zu den gemeinsamen Interessen von sog. Spiritualisten und Zwinglianern in Ostfriesland siehe auch Smid, Ostfriesische Kirchengeschichte, 26–135 und Kappelhoff, Die Reformation in Emden, hier v.a. 29–32. Vgl. auch Grochowina, Indifferenz und Dissens.
46S.o. KGK 318 (Anmerkung). Das bestätigt auch Luther in seinem Briefen an Justus Jonas vom 14. April (WA.B 5, 54,10–12 Nr. 1408) und 15. Mai 1529 (WA.B 5, 69,13–15 Nr. 1420).
47Siehe KGK IX.
50Barge, Karlstadt 2, 405 erwähnt Hicko Houwerda in Wolthusen – wo auch Hinne Rode sich ab Anfang 1530 niederließ –, den Drosten von Berum und einen Henno, den er mit Ulrich von Dornums Halbbruder Hero Omken identifiziert. Letzterer sei aber um 1522 verstorben. Unter den Kontakten Karlstadts ist eher Hero von Oldersum zu nennen, wie auch der in Barge, Karlstadt 2, 405 Anm. 45 angeführte Beleg eindeutig beweist (»Heronem Capitaneum generosum ab Oldersen«).
52Funck, Ost-Friesische Chronick 2, 77. In Oldersum war er sicherlich um Mitte August 1529; vgl. KGK 320. Siehe auch KGK IX.
54Darauf lässt der bereits erwähnte Brief Wolfgang Capitos an Zwingli vom 26. September 1526 – vgl. KGK 318 (Anmerkung) – schließen: »Ioannes Rhodius uxorem duxit apud Phrisios.« (Zwingli, Werke 8, 725,5 Nr. 531 = Capito, Correspondence 2, 254 Nr. 304).
56Auch diesem Brief zufolge scheint ein Kontakt zwischen Hinne Rode und Karlstadt möglich gewesen zu sein: »Ex Rodii literis, quas tibi mitto, quid cum suis agitur ecclesijs et simmistis[!] intelliges. In Holtsacya post festum Pasche in oppido Flensburch disputatio habita est de re eucharistie, Pomerano ibidem suam de eucharistia sententia deferente et Melchiore Houptman pellifice contrariam et germanam verborum Christi sententiam propugnate. Carolostadius reliquens Saxoniam disputationi interesse cupiebat, vocatus a Melchiore cum suis, sed a duce Holtsacie indictum illi erat, ne urbem disputationi ordinatam intraret. Tandem omnia secundum votum Pomerani concludebantur: ipse iudex disputationi ordinator datus cum aliis tribus sue farine sodalibus. Nihil enim valebant argumenta et rationes Melchioris in auribus Pomerani. Tandem Melchior cum suis a duce Holsatiam exire iussus est. Ut Carolostadius et Melchior ad comitatum Eemdensem, ubi Rodius noster apostolum agit, devenerunt, Carolostadius et Melchior adversus disputationem et Pomerani argumenta librum edunt et prelo committent [gemeint ist Dialogus über die Flensburger Disputation, KGK 319].« (Bucer, Briefwechsel 3, 288,5–19 Nr. 233).
57Pollet, Martin Bucer 1, 18 vermutet, der anonyme Schreiber sei Georg Saganus, der Hinne Rode 1523/24 nach Basel, Zürich und Straßburg begleitete. Der anonyme Korrespondent bat Bucer, ihm über die Ereignisse in den drei Städten Bericht zu erstatten, vgl. Bucer, Briefwechsel 3, 289,47–51 Nr. 233.
58Bucer, Briefwechsel 3, 289,19–22 Nr. 233: »postquam vero absolutus fuerit [die Akten der Flensburger Disputation, vgl. KGK 319], tibi mittam, nam Francfordiam ad nundinas futuras decrevi proficisci. Illic si quicquam Rodio et michi scribere velis, Hervagio tradas velim, ille michi tradet, ego Rodio procurabo.« Der anonyme Schreiber war offensichtlich nicht darüber informiert, dass Melchior Hoffman sich bereits nach Straßburg begeben hatte und dort vor Ende Juni eingetroffen war.

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