Nr. 301
Erklärung, wie Karlstadt seine Lehre von dem hochwürdigen Sakrament und andere achtet und geachtet haben will
1525, [September / Anfang Oktober]

Einleitung
Bearbeitet von Niklas Henning

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erklerung ∥ wie Carlſtat ſein ∥ lere von dem hoch∥wirdigen Sacra∥ment vnd andere ∥ achtet vnd geacht ∥ haben wil. ∥ ⁌ Wittemberg 1525. ∥ [TE]
Wittenberg: [Johann Rhau-Grunenberg], 1525.
4°, 9 Bl., A4, B2, C4 (C4r–v leer) --- TE.
Editionsvorlage:
HAB Wolfenbüttel, A: 382.2 Theol. 4° (10).
Weitere Exemplare: SLUB Dresden, Hist.eccl.E.244,38 (Titelseite beschnitten, mit Eintragungen von zwei Händen; fol. C noch druckfeucht eingebunden). — UB Frankfurt, Flugschr.G.Fr. 2508. — SUB Göttingen, 8 H E ECCL 378/5:2 (22) RARA (Lochfraß). — UB Heidelberg, Salem 83,40. — UB Heidelberg, 88,27 (nur Bogen C). — BSB München, 0014/W 4 Theol. 5463(3. — Rossijskaja Gosudarstvennaja Biblioteka Moskva, Nr. 6 in: Luther: Pamphlets. Bd.3 (kriegsbedingt verlagert; vormals SB Berlin, Cn 4008-3). — RFB Wittenberg, Ag 4 234 Gamma. — HAB Wolfenbüttel, M: Li 5530(41,761). — Beinecke Library, UL Yale, Me45 K148 Er4 525.
Bibliographische Nachweise:

Zum erstmals 1520 von Rhau-Grunenberg verwendeten, aus der Cranachwerkstatt stammenden Titeleinfassungsholzschnitt vgl. KGK III, Nr. 161, S. 214 mit Anm. 1f.

Das auf fol. A3v in letzter Zeile direkt an »warheit« anschließende Fragezeichen ist in einigen wenigen Exemplaren, vermutlich infolge von Typenverschiebung, durch ein Spatium nach rechts ausgerückt.1 Eine absichtlich herbeigeführte Pressvariante erscheint aufgrund des ansonsten unauffälligen Textsatzes als unwahrscheinlich.

WA 18 nutzte als Vorlage für die Edition vermutlich ein Exemplar des Urdruckes aus Wittenberg,2 das vormals in der Staatsbibliothek Berlin unter der Signatur Cn 4008-3 verwahrt war und kriegsbedingt nach Moskau kam. Als Ergebnis der Kollation mit diesem Exemplar wurde für die Druckvarianten aus Nürnberg, Augsburg und Straßburg (bei uns C, E, F) auf fol. C1r, Z. 29 die Auslassung des Wortes »den« vermerkt.3 Eine eingehende Prüfung bekannter Exemplare4 des Urdruckes, einschließlich des Moskauer Exemplares, ergab keinen den Vermerk der WA bestätigenden, auffälligen Befund.

Frühdruck:

[B:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erklerung ∥ ꝛvie Carlſtat ſeyn le⸗∥re von dez hochꝛvir∥digen Sacrament vnd andere ∥ geachtet haben ∥ wil. ∥ ⸫ ∥ Wittemberg. ∥ 1525. ∥ ❧ ∥ [TE]
[Erfurt]: [Johann Loersfeld], 1525.
4°, 8 Bl., A4, B4 (B4v leer) --- TE.
Editionsvorlage:
UB Heidelberg, Salem 83,41 RES.
Weitere Exemplare: SUB Göttingen, 8 TH TH II, 536/7. — RB Lüneburg, Inc 8 931/47 (10). — Weimar HAAB, Aut. ben. Aut. Carolstadius, A.26.
Bibliographische Nachweise:

Die Titeleinfassung5 zeigt in der Fußleiste einen schlafenden Barfüßer, der mit seiner rechten Hand eine Flasche festhält und seinen ruhenden Kopf mit dem linken Arm auf seinem Bettelsack abstützt. Der mit Fuchsschwänzen gefüllte Sack wird von nackten Jungen geplündert, welche sich wiederum mit den Fuchsschwänzen prügeln. In der Kopfleiste der Titeleinfassung halten zwei kniende, geflügelte Putten einen Blattschild, der den Kopf eines Kapuziners zeigt, dem zwei Fuchsschwänze wie ein struppiger Schnauzbart an der Oberlippe haften.6

Im Vergleich zum Druck A werden vereinzelt Fragezeichen zugunsten von Virgel und Punkt getilgt. Auf fol. A3r, Z. 1 ist am Zeilenende der letzte Buchstabe »a« nicht gedruckt worden, vermutlich als Satzfehler mit fehlender Type.7

Frühdruck:

[C:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erklerung wie ∥ Carlſtat ſein ler vonn dem ∥ hochwirdigen Sacra⸗∥ment vnd andere ach∥tet vnnd geachtet ∥ haben will. ∥ [TE]
[Nürnberg]: [Friedrich Peypus], [1525].
4°, 8 Bl., A4, B4 (B4v leer) --- TE.
Editionsvorlage:
HAB Wolfenbüttel, A: 116.11 Theol. (20).
Weitere Exemplare: Pitts Theology Library, Emory University Atlanta, 1525 KARL. — SLUB Dresden, Hist.eccl.E.244,40. — ULB Halle, Pon Vg 697. — Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek Hirzenhain, Hc 455 (ehemals ULB Halle, AB 154 090 (7)). — Taylor Institution Library, Bodleian Library Oxford, Tr.Luth. 41 (46). — BNU Strasbourg, R.104.966. — HAAB Weimar, Scha BS 4 A 02462 (historische Signatur: 40,3:54(n.6)). — HAB Wolfenbüttel, A: 131.6 Theol. (7). — UB Würzburg, Th.dp.q. 414. — [C1] SLUB Dresden, Hist.eccl.E.244,40.a. — [C1] Sadie Hartzler Library, Eastern Mennonite University Harrisonburg, HIST 234.163 K14e 1525. — [C1] HAB Wolfenbüttel, 236.3 Quod (74).
Bibliographische Nachweise:

Die Titeleinfassung8 zeigt im oberen Rahmenfeld drei geflügelte Putten, welche um ein leeres Wappenfeld stehen. Im unteren Rahmenfeld sitzt ein finster dreinblickender geflügelter Jüngling, rechts und links von ihm liegend Rotwild mit stattlichem Geweih.

C und C1 stellen Pressvarianten aus derselben Druckwerkstatt (Friedrich Peypus) dar. Beide Pressvarianten weisen mehrere, identische Satzfehler auf Bogen A und Bogen B auf.9 Nur auf fol. B4r, in der letzten Zeile, wurde die in den drei identifizierten Exemplaren von C1 fehlerhafte Angabe »Witteenbrg« in den übrigen Exemplaren von C zu »Wittenberg« korrigiert. Dies deutet auf eine einzige Drucklegung hin, die nur während der Fertigstellung des letzten Bogens leicht verbessert wurde.

Beim im VD16 für die ULB Halle verzeichneten Exemplar mit der Signatur AB 154 090 (7) handelt es sich um ein Restitut, nun zu finden in der Fürst zu Stolberg-Wernigerodeschen Bibliothek Hirzenhain, Signatur Hc 455.

Frühdruck:

[D:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erlꝛlerung ∥ wie Carlſtat ſein lere ∥ von dem hochwirdigen Sa⸗∥crament vnd andere achtet ∥ vnnd geacht haben wil. ∥ ❦ ∥ ⁌ Hermanūg zum fry/∥den von anzeygter materi. ∥
[Straßburg]: [Johann Prüss d.J.], [1525], fol. a1r–b6r.
8°, 24 Bl., a8–c8.
Editionsvorlage:
BSB München, Res/Polem. 485#Beibd.1.
Weitere Exemplare: SUB Göttingen, 8 MULERT 500 (5). — BSB München, Res/Polem. 486\#Beibd.1. — BSB München, Res/Dogm. 1068#Beibd.6.
Bibliographische Nachweise:

Titelblatt ohne Einfassung und Schmuck. Am Seitenanfang von fol. A6v sind in einigen Exemplaren die ersten drei Buchstaben des Wortes »findt« nicht gedruckt, vermutlich wegen fehlender Tinte.10

Frühdruck:

[E:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Entſchuldigung D. Andꝛes Carl⸗∥ſtats des falſchen namens der auffrůr/ ∥ ſo jm iſt mit vnrecht auff⸗∥gelegt. ∥ Mit ainer voꝛred D. Mar. Luth. ∥ Erklerung wie Carlſtat ſein ler von ∥ dem hochwirdigen Sacrament ∥ vnd andere achtet vnd ∥ geachtet haben ∥ will. ∥ M. D. XXV. ∥
[Augsburg]: [Simprecht Ruff], 1525, fol. B4v–D4.
4°, 16 Bl., A4–D4 (D4v leer).
Editionsvorlage:
RFB Wittenberg, EKU 626.
Weitere Exemplare: BSB München, 4 Polem. 543. — UB München, 4 Theol 5463(1:12. — ÖNB Wien, 20.Dd.361.). — ZB Zürich, III O 173: b,2 (aus dem Besitz zwingli_huldreichZwinglis).
Bibliographische Nachweise:

Titelblatt ohne Einfassung und Schmuck. Im Vergleich zum Wittenberger Druck A nimmt Ruff einige lokalsprachliche Anpassungen vor.11 Fol. A3r nummeriert als »iii A«.

Frühdruck:

[F:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erklerung Wie Carl⸗∥ſtat ſein ler von dem hochwirdigen ∥ Sacrament/ vnd andere ach⸗∥tet vnnd geachtet ∥ haben will. ∥ Mitt eyner Epiſtel ∥ M. Lutheri. ∥
[Am Ende:] Zů Straßburg Getruckt durch Johan. ∥ Knobloch / M. D. XXV. ∥ [TE]

Straßburg: Johann Knobloch, 1525.
4°, 9 Bl., a6, b4 (b4r–v leer) --- TE.
Editionsvorlage:
RFB Wittenberg, EKU 627.
Weitere Exemplare: Weston Library, Bodleian Library Oxford, Tr.Luth. 41(46).
Bibliographische Nachweise:

Die aus vier Elementen zusammengesetzte Titeleinfassung12 zeigt im Kopfstück zwei spiegelbildliche, nach innen blickende Lindwürmer, auf deren Schwänzen je eine Figur reitet. Im linken und rechten Rahmenfeld sind gestapelte, mit Ornamenten versehene Pokale zu sehen, an deren Basis links zwei Figuren mit Speer, rechts die rückwärtige Seite einer männlichen Figur angedeutet sind. Im unteren Rahmenfeld halten drei geflügelte Putten zwei Wappenfelder, von denen das eine eine Rose – den Hagenauer Stadtschild –, das andere eine aus dem Boden sprießende Ähre und ein diese kreuzendes Andreaskreuz bzw. zwei zu einem X zusammengefügte Sparren zeigt. Die Titeleinfassung kann dem in Hagenau ansässigen Drucker Heinrich Gran zugeordnet werden.13

Auf fol. A6v, dritte Zeile von unten ist im Wort »bücher« der Buchstabe »e« nicht gedruckt, vermutlich wegen fehlender Tinte.14 An vielen Stellen ersetzen Punkte Virgeln und sind neue Absatzmarken ergänzt.

Der Wittenberger Druck A des Rhau-Grunenberg15 erlebte eine rasche Verbreitung. Er gelangte vermutlich zunächst nach Erfurt und Nürnberg und wurde dort von Johann Loersfeld16 (B) bzw. Friedrich Peypus17 (C) nachgedruckt. Wenig später ist mit dem ersten Druck im weiter entfernten Straßburg durch Johann Prüss d.J.18 (D) zu rechnen; dieser Nachdruck, der einzige im Oktavformat, enthält zusätzlich zu Luthers Vorrede und Karlstadts Darlegung eine 21 Seiten umfassende, anonyme und dem »Christlichen Leser« gewidmete Vermahnung zum Frieden von angezeigter Materie, welcher mit der später eigenständig erschienenen, ebenfalls anonymen Frohlockung identisch ist und Capito zugewiesen wurde;19 der Prüss'sche Nachdruck wird durch Capito angeregt und verantwortet worden sein.20

EE257-Stemma-v3.eps

Abb.1: Stemma zur Druckgeschichte von Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament (Frühdrucke).

Von den auf den Nürnberger Druck C zurückgehenden Varianten E und F bietet der Augsburger Druck des Simprecht Ruff21 (E) als einziger bekannter Frühdruck Karlstadts Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs (KGK 297) und die hier edierte Erklärung zur Lehre vom Sakrament in einem Band. Die Nürnberger Ausgabe C muss auch Johann Knobloch22 in Straßburg für den insgesamt fünften Nachdruck (hier F) vorgelegen haben, der sich allerdings wieder für den solitären Abdruck der Erklärung zur Lehre vom Sakrament entschied, den für Adressaten der Theologie von beiden zweifelsohne rezipierenswerteren Text. Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament traf also noch in den Herbst- und Wintermonaten des Jahres 1525 auf reges publizistisches Interesse.

Der Wittenberger Druck A Rhau-Grunenbergs stellt den Erstdruck dar, von dem drei Hauptüberlieferungslinien ausgehen. Direkt abhängig sind wahrscheinlich die Drucke aus Erfurt B, Nürnberg C und Straßburg D (Prüss). C war wohl Vorlage für den Augsburger Druck E und den zweiten Straßburger Druck F. Diese Abhängigkeiten lassen sich anhand textkritischer Argumente nachvollziehen (Stemma s. Abb.1). Zunächst werden die Hauptüberlieferungslinien zu B und D betrachtet, sodann folgt ein genauerer Blick auf C und die wiederum von C abhängigen Stücke.

Der Erfurter Druck B weist im Vergleich mit dem Wittenberger Druck A gegenüber allen Drucken mehrere signifikante Abweichungen auf. Einzelne Worte23 fehlen nur im Erfurter Druck, ebenso wie hier nur für ihn charakteristische Wortvertauschungen24 und geringfügige Ersetzungen25 zu beobachten sind.26

Der erste der Straßburger Drucke D (Prüss) zeigt folgende idiomatische Charakteristika: D gibt den Text aus A außerordentlich getreu wieder und nimmt nur einige behutsame sprachliche Anpassungen vor, von denen »ergreiffen« statt »erhaschen«, »gelernt« statt »geleert« sowie »stupfeln« statt »stoppeln« hervorstechen.27 Die Absatzgestaltung weicht teilweise von der Vorlage ab, Satzfehler sind vereinzelt zu beobachten, von denen einzig »Dorheit [= Torheit]« statt »Dord [= dort]« semantisch ins Gewicht fällt.28 Zudem erweitert Prüss den Titel um einen Untertitel (»Vermanung zum fryden von anzeygter materi.«). Damit sei die gegenseitige Unabhängigkeit von B und D aufgezeigt.

Die Unabhängigkeit von B sowie D von den Drucken der Nürnberger Linie (C, E, F) ergibt sich ex negativo aus den im folgenden skizzierten Charakteristika dieser Linie, die sie gegenüber den anderen Drucken als eigenständig ausweisen.

Der Nürnberger Druck C weist eine angepasste Bibelstellenangabe (»ult.« statt »5«)29 auf, welche später auch von E übernommen wird. Zahlreiche, nur hier auftretende Satzfehler werden von E und F weitestgehend wieder korrigiert.30 Beide Pressvarianten C und C1 (s.o. KGK 301 (Textstelle)) lassen sich an der letzten Seite erkennen.

Dass der Nürnberger Druck C wohl die Vorlage für die Varianten E (Augsburg) und F (Straßburg, Knobloch) darstellte, zeigt der textkritische Befund, aus dem die folgenden Abweichungen gegenüber A, B und D besonders hervortreten: In allen drei Varianten C, E, F fehlen übereinstimmend einzelne Worte bzw. wird eines ergänzt,31 dreimal finden sich Wortvertauschungen.32 Sinnverschiebend fällt »richen« statt »richten«33 ins Gewicht. Sie teilen darüber hinaus kleinere Satzfehler und lokalsprachliche Anpassungen.34 Die jeweilige direkte Abhängigkeit des Augsburger Druckes E und des späteren Straßburger Druckes F vom Nürnberger Druck C ergibt sich durch den Nachweis der gegenseitigen Unabhängigkeit von E und F.

Das wohl augenfälligste Charakteristikum des Augsburger Druckes E ist die inkorrekte Bibelstellenangabe »Deut. […] 39« statt »29«, welche von weiteren Satzfehlern, je einem fehlenden und eingefügten Wort sowie einer Wortumstellung begleitet wird.35 Es zeigen sich aber auch absichtliche Eingriffe in den Text wie Vereinfachungen36 und vereinzelte Korrekturen der Vorlage C (»schuld« statt »schludt« sowie der Komparativ »theürer« statt »tewer«)37, die den ursprünglichen Text wieder herstellen; angesichts der zuvor genannten, C, E und F gemeinsamen Abweichungen erscheint es unwahrscheinlich, dass Ruff auch den Wittenberger Druck vorliegen hatte und anhand dieser Vorlage Korrekturen vorgenommen haben könnte.

Abschließend seien die Besonderheiten des späteren Straßburger Druckes F genannt. Nur in diesem Druck fehlen zusätzlich zu den obigen, für C, E und F genannten Stellen zwei weitere Worte38 und begegnen zahlreiche, teils sinnverändernde Satzfehler (»erlöser« statt »erlöse«, »mir« statt »wyr«, »můtwillig glich« statt »mutwilliglich«)39. Der Eindruck, dass der spätere Straßburger Druck F, von dem heute lediglich zwei erhaltene Exemplare bekannt sind, in Eile angefertigt wurde, verfestigt sich durch den Befund mehrerer rotierter Typen40 sowie des zweimaligen uneleganten Abbruches langer Zeilen, die in die nächste Zeile verschoben wurden.41 Knobloch ergänzt im Titel die Angabe der Vorrede Luthers (»Mitt eyner Epistel M. Lutheri«)42 sowie am Ende Jahres-, Drucker- und Ortsangabe.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Entstehung

Mit der hier edierten Schrift, der Erklärung zur Lehre vom Sakrament, verfasste Karlstadt unter dem Titel einer Erklärung bzw. eines Widerrufs43 eine kompromissfähige Darlegung darüber, wie er seine Schriften – insbesondere die zum Abendmahl – verstanden wissen wollte. Hierdurch erreichte er, wenn auch um den Preis der öffentlichen Relativierung seiner theologischen Position, weitere Entspannung im angespannten Verhältnis zu Luther und den Wittenberger Theologen. Dem war die Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs (KGK 297) vorausgegangen, mit der Karlstadt die kurfürstliche Erlaubnis der erneuten Niederlassung in Kursachsen und damit seine vorläufige Rehabilitierung weltlicherseits angestrebt hatte.

Mit der für spätestens Mitte Juli anzunehmenden Fertigstellung der Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs hatte Karlstadt die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass eine Anfrage bei Kurfürst Johann um Erlaubnis einer Niederlassung in Kursachsen gestellt werden konnte.44 Luther jedoch entließ Karlstadt vor Abfassung einer Stellungnahme zur Abendmahlsfrage nicht aus seiner Abhängigkeit.45 Hierbei schwebte Luther vermutlich eine umfassende Widerrufung der Karlstadt'schen Lehren oder zumindest eine deutliche Relativierung derselben vor, was jedoch mit Blick auf die theologischen Differenzen zwischen den beiden Reformatoren und ihre Persönlichkeit nicht reibungsarm zu erreichen war, so dass sich der Abfassungsprozess bis zum Erreichen eines für beide Seiten zufriedenstellenden Kompromisses hinzog.

Während dieses Prozesses dürfte sich Karlstadt vor der Öffentlichkeit verborgen im Hause Luthers aufgehalten haben, wo er nach seiner Rückkehr nach Kursachsen Zuflucht gefunden hatte.46 Ob Karlstadt während der Abfassung – also mindestens bis zum 25. Juli 1525, auf den Karlstadt den fertigen Text datierte47 – neben dem Kontakt mit Luther durch ihn vermittelt auch mit anderen, namentlich nicht bekannten Wittenberger Theologen im Austausch und im Aushandlungsprozess über den Inhalt der Erklärung stand, ist nicht näher zu belegen. Karlstadt selbst aber behauptete gegenüber dem Kurfürsten, sie auf »anzeig und furmalung« namhafter Wittenberger Theologen abgefasst zu haben.48 Das Ergebnis stellte – zumindest vorläufig – einen für alle akzeptablen Kompromiss dar und konnte als Widerruf der Karlstadt'schen Abendmahlslehre gelesen werden. Das Verhältnis zwischen den beiden Kontrahenten blieb instabil: Briefliche Äußerungen Luthers gegenüber Johannes Hess und Johannes Briesmann und später nach Erscheinen der Erklärung zur Lehre vom Sakrament gegenüber Nikolaus Hausmann und Gottschalk Crusius schwanken zwischen hoffnungsvollen und warnend-aufgebrachten Tönen.49 Während der Zeit des illegalen Aufenthalts und der Unsicherheit blieb Karlstadt – für Luther günstig – von dessen Gunst und Geheimhaltung abhängig. Mit der gedruckten Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs und dem druckbereiten, durch die involvierten Wittenberger Theologen grundsätzlich unterstützten Manuskript der Erklärung zur Lehre vom Sakrament sah Karlstadt aber keinen triftigen Grund mehr, weshalb seine weltliche Begnadigung durch den Kurfürsten noch weiter hinausgezögert werden sollte. Daher wandte er sich mit der Bitte an Luther, sich für ihn beim Kurfürsten einzusetzen.50

Aus Luthers Brief an Kurfürst Johann vom 12. September, dem eine undatierte Supplik Karlstadts51 sowie die Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs, vermutlich als Druck, beilag, geht hervor, dass Luther dazu bereit war, die Erklärung zur Lehre vom Sakrament drucken zu lassen.52 Sie lag also zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Stadium vor, das seinen theologischen Forderungen insoweit nachkam, als dem Einstehen Luthers für Karlstadt beim Kurfürsten inhaltlich nichts mehr im Wege stand. Der 12. September bildet also den terminus post quem der Drucklegung.

Bereits am 17. September 1525 gewährte Kurfürst Johann Karlstadt wieder die Rückkehr nach Kursachsen, wie aus einer Instruktion Johanns an Spalatin hervorgeht.53 Johann habe Luthers Brief und Karlstadts Beilagen zur Kenntnis genommen. Er dürfe sich zwar »umb Wittenberg auf ein halbe, ganze, zwo bis in die dritte Meil« in jeder Ortschaft niederlassen, doch Thüringen und insbesondere Kemberg seien davon ausgenommen.54 Spalatin bekam den Auftrag, Luther diese Entscheidung mitzuteilen.55 Durch die Instruktion entfiel für Karlstadt die Notwendigkeit, sich bei Anwesenheit in Wittenberg in Luthers Haus versteckt zu halten. Er gewann zumindest einen Teil seiner Freiheit zurück und siedelte in der Zeit zwischen dem 17. September und dem 9. Oktober in das etwa 10 km entfernte Seegrehna um.56 Da das Verhältnis zwischen Luther und Karlstadt zusehends angespannter wurde, ist mit einem frühestmöglichen Umzug zu rechnen.57 Von Seegrehna aus wandte sich Karlstadt direkt an Kurfürst Johann (KGK 302) und legte seinem Dankesbrief vom 9. Oktober ein Exemplar der Erklärung zur Lehre vom Sakrament bei. Dieses Datum bildet den terminus ante quem der Drucklegung. Es lässt sich vermuten, dass Karlstadt sich nach der Drucklegung recht bald an Kurfürst Johann wandte, sie also eher in den beginnenden Oktober fällt, zumal Luther erst noch eine Vorrede verfassen und den Druck veranlassen musste.

Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament erfuhr, sobald der Erstdruck veröffentlicht war, eine rasante Verbreitung und wurde in den publizistischen Debatten ungleich stärker wahrgenommen als die im selben Zusammenhang verfasste Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs. Diese hatte in erster Linie der Wiederherstellung des Verhältnisses zum Kurfürsten und der Klärung von Karlstadts Rolle im Bauernaufstand gedient, während die Erklärung nun das theologische Interesse an der Abendmahlskontroverse bediente.

Die Reaktionen auf Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament fielen vielfältig aus. Melanchthon verfasste am 9. Oktober, dem Tag der Übersendung an Kurfürst Johann, ein kurzes Gutachten zu diesem, ihm wohl schon bekannten Text.58 Hierin kam er zu dem Schluss, dass Karlstadts Schrift zwar »der Vernunft fremd«, aber »nicht wider andre Schrift« sei59 und bezeugte damit das Einverständnis der Wittenberger Theologen mit dem Kompromisstext. Im November des gleichen Jahres spotte Capito bereits in Straßburg über Karlstadts »lächerliches Büchlein«, trieb gleichwohl aber einen Nachdruck samt eigener Beigabe voran, die die Versöhnung Luthers und Karlstadts kritisch thematisierte.60 Oekolampad sah in ihr einen minderen, nicht zufriedenstellenden Widerruf.61 Zwei Jahre später unterstellte Murner, Karlstadt habe allein wegen der Situation seiner Frau und daher nicht von Herzen widerrufen.62

Inhalt

Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament ist letztendlich eine Kompromissschrift. Argumentative und darlegende Textpassagen, begleitet von größeren Blöcken biblischer Verweisstellen zur Stützung der Argumentation, wechseln mit lamentierenden und hilfesuchenden Abschnitten. Karlstadts rhetorische Haltung gegenüber den Entscheidungsträgern unter seinen Adressaten changiert zwischen Demutsgestus einerseits und verletztem, aber ungebrochenem Ehrgefühl andererseits: Er sei dazu bereit, sachlichen Argumenten nachzugeben; sei ein einfacher Mensch mit einfacher Sprache, bleibt also im Gestus eines Laien; er verstehe sich nicht als Feind, sondern als das eine, irrende verlorene Schaf aus Jesu Gleichnis (Lk 15); sehe sein Leiden dem Leiden Christi gleich; verweise auf andere Gelehrte mit größerem Geist, größerer Kunstfertigkeit und besserer Kenntnis der biblischen Ursprachen. Zugleich habe ihn aber bisher niemand widerlegt, er sei ein Opfer der Geschehnisse. Die Schuld für die unsachgemäße Auslegung seiner Texte liege allein bei den Rezipienten, die er polemisch diskreditiert. Der Sache nach distanziert sich Karlstadt nicht von seinen Lehrinhalten, sondern wälzt die theologische Verantwortung auf die Rezipienten ab; er kehrt also die eigentlichen Topoi eines Widerrufs um.

Luther stellt Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament wie schon der Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs eine Vorrede voran und setzt so den Deutungsrahmen für die sich anschließenden Ausführungen Karlstadts. Dieser verteidige zum einen seine Person, zum anderen seine bisherigen Schriften, insbesondere jene zur Abendmahlsthematik. Karlstadt räume ein, dass seine Lehre nicht als feste Wahrheit (assertative) habe verstanden werden sollen, sondern dass er sie vielmehr zur allgemeinen Diskussion habe stellen und zum Nachforschen anregen wollen (disputative).63 Dieser offene Zugang zeige sich auch in der Wahl der Titel: »Ob man aus der Schrift dies oder das beweisen möge«64. Luther selbst habe sich aber trotzdem dazu hinreißen lassen, Karlstadt beim Wort zu nehmen. Die Schuld dafür liege aber bei Karlstadt, da dieser entsprechende Erklärungen unterlassen habe. Im Folgenden stellt Luther anhand mehrerer Beispiele dar, wer aus seiner Sicht die wahre Lehre vertrete. Beharre jemand – implizit ist Karlstadt gemeint – auf falschen Glaubensartikeln, so müsse man dessen wankendem und fragendem Herzen helfen, indem man ihn erstens freundlich anhöre und zweitens mithilfe der Schrift widerlege, dem Sinkenden, bildlich gesprochen, der immerhin zum Ufer strebe, helfe. Sodann erweise sich, ob eine Lehre dem Geist der Wahrheit, d.h. dem Heiligen Geist, gemäß sei daran, ob sie als geistliche Lehre Gewissheit und Sicherheit gebe und als wahre Lehre mutig, freudig und getrost mache, »solchs auch zubekennen widder tod und teuffel«65, also unnachgiebig zu bleiben. Implizit deutet Luther also an, dass Karlstadts Lehre nicht vom göttlichen Geist sei, wenn er sie mit der vorliegenden Erklärung zur Lehre vom Sakrament öffentlich widerrufe bzw. revidiere, statt auf ihr zu beharren, was er im Folgenden auch explizit betont: Es sei gewiss, dass Karlstadt, Zwingli und andere den Geist weder hätten noch aus ihm redeten. Luther schließt mit einer allgemeinen Warnung vor deren Lehren (»meynunge«).66 Er exkulpiert Karlstadt hinsichtlich seines rhetorischen Fehlverhaltens, erledigt ihn aber zugleich als Theologen.

Der eigentliche Text der Erklärung zur Lehre vom Sakrament folgt einer eher losen argumentativen Ordnung, gerät zu nicht unwesentlichen Anteilen redundant und zeugt so vom äußeren und zeitlichen Druck, unter dem Karlstadt bei ihrer Abfassung stand. Sie lässt sich in vier unterschiedlich lange inhaltliche Abschnitte einteilen.

1) In einem kurzen Einleitungsteil67 nennt Karlstadt zunächst ohne lange Vorrede Thema und Intention des Textes. Er habe vernommen, dass etliche Gläubige es aufgrund seiner Bücher zur Abendmahlsthematik für gewiss hielten, »das der leyb Christi in dem Sacrament nicht leyplich sein kann«68. Er wolle nun klarstellen und erklären, wie seine Lehre vom Abendmahl recht zu verstehen sei.69 In diesem Zusammenhang verweist er auch darauf, dass er klar und deutlich geschrieben habe, hinsichtlich der entfalteten Lehre im Ungewissen geschwebt zu haben. Es finde sich keine biblische Schriftstelle, die dazu zwinge, die leibliche Gegenwart Christi im Brot zu lehren.70

2) Es folgt ein verhältnismäßig langer Teil zur eigenen Verteidigung – die eigentliche Erklärung Karlstadts und Darstellung seiner Position.71 Diese Passage lässt sich thematisch wiederum lose in drei Abschnitte untergliedern.

a) Karlstadt beginnt mit einer ausführlichen Verteidigung der eigenen Position.72 Die Leser sollten seine Lehre selbstständig und allein mithilfe der Heiligen Schrift prüfen. Er sei bereit gewesen, eine dem göttlichen Anspruch genügende Lehre zu formulieren, doch bevor Wissen und Gewissheit nicht Meinung und Zweifel endgültig abgelöst hätten, sei seine Lehre als Meinung bzw. unsichere Annahme (»wahn«) zu achten. Allein das biblische Wort zähle in Fragen der Lehre als Gegenargument. Viele läsen aber nicht die Hl.Schrift, die Quelle der Wahrheit, sondern beriefen sich auf Personen, suchten also in Zisternen der Torheit; dafür führt Karlstadt zahlreiche Bibelstellenbelege an. Entsprechendes gelte auch für Karlstadt selbst und die Leser seiner Bücher: Sie sollen »augen und hyrn auff[thun] und Gott [bitten]/ das er [sie] fur falscher lere beware/ so offt [sie] der menschen buͤcher lesend.«73 Wer sich mit Zwingli oder Karlstadt rühme, gewinne nichts. Zwar gab und gebe es viele Heilige – Karlstadt nennt Augustinus, Cyprian, Hieronymus, Ambrosius und Bernhard von Clairvaux, rhetorisch klug aber auch Luther –, die die leibliche Gegenwart des Leibes Christi im Sakrament lehrten. Auch seien viele Märtyrer in diesem Glauben gestorben, doch sei die Autorität der Tradition allein ein schlechtes theologisches Fundament. Gleiches gelte für Karlstadts Werk:74 Was er aus eigenem Geist geschrieben habe, sei, das bekenne er freimütig vor Gott, »menschlich/ falsch/ unloblich/ verfuͤrisch/ satanisch/ zu forchten und zu flihen«75. Dies gelte nicht nur für den Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277), den Traktat Wider die alte und neue papistische Messe (KGK VII, Nr. 275) und für Ob man gemach fahren soll (KGK VII, Nr. 273), sondern für sein gesamtes Werk.76 Allein die Schrift autorisiere seine Lehre. Viele Leser aber läsen Karlstadts Schriften gegen seinen Willen falsch, fräßen seine menschliche Lehre wie Schweine den Unrat und träten dabei Gottes Lehre, einer Perle gleich, in den Dreck.77 Die Ursachen für eine solche Art der Rezeption seien, wie Karlstadt polemisch darstellt, die Gier nach Neuem, das man im Gasthaus zum Besten geben könne, Unvernunft, Scheinheiligkeit, Ehr- und Ruhmsucht. Mit seiner Polemik wolle er zum Prüfen animieren; es folgen erneut zahlreiche Belege aus der Bibel. Allein was göttlich ist, solle nach dieser Prüfung bestehen bleiben; dies freilich widerrufe er nicht. Auch dränge niemand ihn zum Widerrufen – angesichts der Situation der Abfassung ein paradox anmutender Einschub. Wenn seine Schriften aber mithilfe der entfalteten Hermeneutik – menschliche und göttliche Lehre mithilfe des Schriftprinzips prüfend zu separieren – gelesen würden, könne kein Schaden von ihnen erwartet werden, im Gegenteil: So sei der Glaube Vieler fester geworden. Allein wegen solcher, die sich nicht auf die Schrift, sondern auf Personen beriefen, habe er aber infolge seiner Publikationen Leid und Verfolgung erlitten, dies sei auch ein Grund für den Verdacht seiner Beteiligung am Bauernaufstand und er bereue den Druck. Zunächst habe Karlstadt seine Lehre vom Sakrament des Abendmahls ausschließlich mündlich gelehrt. Den Anstoß zur Verschriftlichung und Veröffentlichung habe er erst durch einen »guten Freund«78 erhalten.79 Der den Publikationen folgende Widerstand sei insofern ungerechtfertigt, als dass er stets für Korrekturen offen gewesen sei; eine Behandlung als Irrender, nicht als Feind, wäre adäquat gewesen.80

Karlstadt beruft sich sodann auf Zwingli, der zwar in der biblischen Begründung der Abendmahlslehre teilweise anders vorgehe, aber zum selben Ergebnis komme. Darin, sich auf Joh 6,63 zu berufen, seien sie sich einig. Ob Zwingli jedoch aus theologischen Gründen oder um der Person willen Karlstadts Lehre öffentlich unterstützt habe,81 vermöge er nicht zu beurteilen. Als letztes, neues Argument für das selbstständige Schriftstudium widerspricht er einer Haltung, die sich ausschließlich auf fremde Autoritäten im Glauben – Eltern wie falsche Propheten – beruft und ihre »alte Leier« reproduziert.82

b) Es folgt eine Darlegung von Karlstadts Lehre von der Vergebung, ergänzt um eine kurze Anmerkung.83 Er habe in allen seinen Schriften den »Grund gesucht/ gemeint/ und gelegt«84, dass Christus durch Gehorsam und Tod am Kreuz die Gerechtigkeit vor Gott und ewiger Erlöser geworden sei. Vergebung der Sünden habe der Mensch nicht aus Gnade allein, sondern aus Gerechtigkeit, wie er am paulinischen Topos des bezahlten Schuldscheins (Kol 2,14; 1. Tim 2,16) illustriert. Das die Sünde und Gottes Zorn immer weiter aufdeckende Gesetz Moses sei durch Christus hinweggenommen, der Schuldschein abgegolten. Die Tatsache der Gerechtigkeit vor Gott sei als reine Gnade zu verstehen, der Vorgang der Erlösung aber als mehr als Gnade, da hier Schuld abgegolten werde. Gott selbst rechtfertige das Herz, nicht ein Priester. Eine solche Rechtfertigungslehre habe er zu lehren gesucht, Christus der Gekreuzigte sei ihm Fundament. Habe er unwissentlich und unverständig vergängliches Stroh – falsche Lehre – darauf gebaut, so hoffe er, dass sein Fehler nun durch den erlittenen Schaden ausgestanden, das Stroh im Feuer des Gerichts verbrannt sei. Für weitere Fehlinterpretationen der Leser weist Karlstadt allerdings die Verantwortung von sich: Wer sich durch die Übernahme falscher Lehre betrogen habe, trage selbst Schuld, da Karlstadt erstens niemandem das Akzeptieren der Lehre geboten habe, zweitens stets von sich selbst weg und auf Christus und die Wahrheit verwiesen habe und drittens jeder Christ ohnehin wissen müsse, dass er die Geister, d.h. auch die Lehren, zu prüfen habe.

c) Karlstadt setzt nun neu mit einer Anrede an seine primären Adressaten – die christlichen Fürsten und Herrn einerseits sowie alle andern Christen andererseits – ein und nimmt dann mit der Darlegung seiner Soteriologie die zuvor abgelegten argumentativen Fäden erneut auf, wobei zum Ende hin die Gedanken kürzer und unverbunden-akkumulativer werden.85 Er hofft, nach dieser Erläuterung, gemeint ist die Erklärung zur Lehre vom Sakrament, weder wegen seiner Schriften noch wegen der von der Wittenberger Theologie abweichenden Abendmahlslehre weiter beschuldigt zu werden. Karlstadt bittet darum, nicht weiter bedrängt und verfolgt zu werden, wenn nicht um seiner selbst, so doch um des Heils willen, das damit aufs Spiel gesetzt werde. Er insistiert darauf, Christ und Glied der Kirche zu sein und solle als Erlöster Christi nicht für einen Fremden gehalten werden – wenn aber, so gelte für ihn das biblische Fremdlingsschutzrecht. Er erlebe, obwohl niemand ihn widerlegt habe, mancherlei Ausgrenzung: Kontaktabbrüche, Mordversuche, Ausschluss von täglichen Geschäften und hanebüchene Unterstellungen. Der erlebte Neid und Hass sei ambivalent: In Teilen göttliche Strafe, vielmehr aber gottlose, böswillige Nachstellung, vor der Gott ihn beschützt habe. Der Vorwurf, er habe den Bauernaufstand angestachelt, sei unhaltbar, da er gerade von den Bauern viel Gewalt erlitten habe.86

3) Karlstadt beschließt seine Erklärung mit einem fast formelhaften, bekenntnisartigen Schluss, Amen und Datumsangabe.87 Er gibt sich ganz Gott und dessen Ratschluss hin und betont noch einmal seine Rechtgläubigkeit.88

4) Abschließend folgt noch, als Zusatz, ein Hinweis zu Karlstadts zukünftigen Veröffentlichungsvorhaben.89 Es sei ihm eine Person bekannt, die es vollbracht habe, eigene Gedanken in Druckfassungen seiner Schriften einzuschmuggeln.90 Er habe nun zu befürchten, dass einzelne Worte und Sätze eingefügt, ja ganze Bücher ohne sein Wissen unter seinem Namen und in seinem theologischen Duktus veröffentlich werden könnten, was ihm und anderen zum Nachteil gereichen könne, zumal Karlstadt weiteren Ärger mit dem Kurfürsten und den Wittenbergern vermeiden wollte.91 Diese Warnung ausgesprochen, schärft er seinen Lesern ein, in Zukunft kein Buch für das seine zu halten oder zu kaufen, wenn es nicht in Wittenberg gedruckt sei und sich auf dem ersten Blatt nicht das Akronym »H.G.U.B.M.«, d.h. »helff Got und bewar mich«, finde.92 Dieser Spruch wurde später als Wahlspruch auch von Karlstadts Sohn Adam übernommen.93 Der Druckort Wittenberg, unter dem starken Einfluss Luthers stehend, ist ein Mittel rhetorischer Submission und zugleich Konzession an Luther. Der mit dem vorigen Abschnitt gesetzte Schluss legt nahe, dass der Zusatz nachträglich, möglicherweise kurz vor der Drucklegung, hinzugefügt wurde.

In der Gesamtschau präsentiert sich das Argument von Karlstadts Erklärung zur Lehre vom Sakrament wie folgt: Karlstadt erklärt, dass seine Schriften menschliche wie göttliche Lehre enthalten. Die Schuld daran, seine menschliche und fehlerbehaftete Lehre mit göttlich und damit verbindlicher Lehre zu verwechseln, liege aber – anders als es Luther in der Vorrede schreibt – nicht bei Karlstadt, sondern bei den Rezipienten, die nicht dem Schriftprinzip folgen. Theologisch konkret wird er nur in Fragen der Rechtfertigungslehre; die eigentlich zur Disposition stehende Abendmahlslehre berührt Karlstadt inhaltlich nur am Rande.94 Der Sache nach bietet die Erklärung zur Lehre vom Sakrament somit weder Widerruf noch Korrektur bezüglich des Lehrinhalts, sondern lediglich Werbung für einen differenzierteren Umgang mit offenem Ausgang. Luther scheint das vorläufig als ausreichend angesehen zu haben, um sich bei Kurfürst Johann offiziell für eine Rückkehr Karlstadts nach Sachsen einzusetzen. Im Gegenzug hatte sich Karlstadt selbst dazu verpflichtet, sich des Schreibens zu enthalten.95 Aus dem Zusatz am Ende der Erklärung zur Lehre vom Sakrament spricht dagegen die Hoffnung, in Zukunft wieder publizistisch aktiv werden zu können.


1Vgl. FB Gotha, Theol.4 195–196(25)R. –- UB Heidelberg, Salem 83,40. –- Rossijskaja Gosudarstvennaja Biblioteka Moskva, Nr. 6 in: Luther: Pamphlets. Bd.3 (kriegsbedingt verlagert; vormals SB Berlin, Cn 4008-3). –- RFB Wittenberg, Ag 4 234 Gamma. –- HAB Wolfenbüttel, M: Li 5530(41,761).
2Vgl. WA 18, 450.
4Bei den im folgenden aufgeführten Exemplaren konnten mit freundlicher Hilfe der jeweiligen Institutionen je das Titelblatt sowie fol. A3v (vgl. KGK 301 (Anmerkung)) und fol. C1r eingesehen werden. Exemplare, die, teils als Fotoreproduktionen, vollständig eingesehen wurden, sind zudem oben unter »Editionsvorlage« bzw. »Weitere Exemplare« aufgeführt. UB Amsterdam, OTM: O 77-528. –- Hofbibliothek Aschaffenburg, Theol 513-231. –- SuStB Augsburg, 4 Th H 1700-518. –- OSZK Budapest, Ant. 2510. –- OSZK Budapest, Ant. 2735(8). –- SLUB Dresden, Hist.eccl.E.244,38. –- NL Edinburgh, MM.5.9(12). –- UB Frankfurt, Flugschr.G.Fr. 2508 (Microfiche). –- FB Gotha, Theol.4 195–196(25)R. –- FB Gotha, Theol.4 327–328(23)R. –- SUB Göttingen, 8 H E ECCL 378/5:2 (22) RARA. –- UB Heidelberg, Salem 83,40. –- UB Heidelberg, Salem 88,27. –- KB Kopenhagen, 24,167. –- Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek Hirzenhain, Hc 467. –- Concordia Seminary Library St.Louis, MAIER 88. –- Rossijskaja Gosudarstvennaja Biblioteka Moskva, Nr. 6 in: Luther: Pamphlets. Bd.3 (kriegsbedingt verlagert; vormals SB Berlin, Cn 4008-3). –- BSB München, 0014/W 4 Theol. 5463(3:. –- Weston Library, Bodleian Library Oxford, Tr.Luth. 98 (18). –- Weston Library, Bodleian Library Oxford, Tr.Luth. 41 (47). –- HAAB Weimar, Scha BS 4 A 08886 (historische Signatur: 4 IX:137b(n.5.); Brandschaden) –- RFB Wittenberg, Ag 4 234 Gamma. –- HAB Wolfenbüttel, A: 156 Theol.(14). –- HAB Wolfenbüttel, A: 382.2 Theol.(10). –- HAB Wolfenbüttel, H: G 703.4 Helmst.(11). –- HAB Wolfenbüttel, M: Li 5530(41,761). –- BU Wrocław, 525610. –- Beinecke Library, UL Yale, Me45 K148 Er4 525. –- RSB Zwickau, 16.9.16.(14).
5Vgl. Luther, Titeleinfassungen, Nr. 73; Hase, Bibliographie, 106, Nr. 724; 173, TE 7.
6Vgl. Dommer, Drucke, 160 Nr. 26.
8Vgl. Luther, Titeleinfassungen, Nr. 43c. Dort ist nicht angemerkt, dass auch der obere Teil der Einfassung nachgeschnitten ist, wie ein Vergleich der Engelsgesichter und Oberkörper sowie der Füllung des Wappens zeigt.
9Dies sind »alleu« sowie »mißbrancht«, »anderu«, »sfür«, »schludt« und »flanzt«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
10Vgl. KGK 301 (Textstelle). So in BSB München, Res/Polem. 485#Beibd.1. –- BSB München, Res/Dogm. 1068#Beibd.6.
12Vgl. Schmidt, Knobloch, 87, Nr. 303; Heitz/Barack, Büchermarken, 134f. Tafel LXVI.
13Vgl. Grimm, Buchdruckersignete, 113. Knobloch und Gran arbeiteten gelegentlich zusammen; vgl. Reske², Buchdrucker, 346f.; 952f.; Wolkenhauer, Apoll, 251. So wurde z.B. auch für Luthers durch Knobloch gedruckten Sermon von der Zerstörung Jerusalems selbige Titeleinfassung mit dem Wappen Grans verwendet; vgl. VD 16 L 6581; WA 17.I, XLVIII–LVI; 380–399 Nr. 54.
17Zu Peypus vgl. Reske², Buchdrucker, 720; 722f.
19Vgl. zum Text der auf dem Titelblatt der Prüss'schen Ausgabe als Vermahnung zum Frieden von angezeigter Materie abgesetzten Schrift fol. b6r–c8v des o.g. Frühdruckes D (VD 16 B 6162) sowie die später erschienene, sprachlich geglättete und teils sachlich veränderte Frohlockung eins christlichen bruders von wegen der vereynigung Zwischen D. M. Luther und D. Andres Carlostat sich begeben. Mit annzeyg was von dem artickel des leybs unnd bluts cristi (als mans nent) sey zu halten (VD 16 F 3099; ediert bei Laube, Flugschriften vom Bauernkrieg zum Täuferreich 1, 102–115). Die Vermahnung zum Frieden angezeigter Materie hebt an mit dem Freuderuf »FReüwe dich Christlicher leser […] D'octor' M'artin'. Luther und Andres Carolstadt seind wider eins« und verhandelt zunächst allgemeine Fragen der Abendmahlsdebatte (fol. b6r–c6r) unter Rekurs auf Luthers Position im Abendmahlsstreit und die Vorrede der Erklärung zur Lehre vom Sakrament. Sie bezieht sich sodann in einem als »Verwarnung« abgesetzten Teil (fol. c6r–c8v) formal wie inhaltlich auf Luthers Vorrede (im Umfang von insgesamt 99 Zeilen) und Karlstadts Schrift (10 Zeilen), zitiert und kommentiert ganze Sätze. Zum Verhältnis beider Schriften zueinander und nicht zuletzt zum Nachweis der Urheberschaft Capitos vgl. Kaufmann, Zwei unerkannte Schriften, 158–164; 185–188, insb. Anm. 19 und 21f.; Kaufmann, Abendmahlstheologie, 333–342.
20Vgl. Kaufmann, Zwei unerkannte Schriften, 162f. sowie Capito an Zwingli, Straßburg, 28. Oktober 1525: »Addemus scholia idonea cum pręfatione ad praemonendum lectorem neque tui obliviscemur, tametsi nostro non indigeas subsidio.« (Zwingli, Werke 8 (= CR 95), 405,9–11).
23»auch« sowie »etc«; vgl. KGK 301 (Textstelle) und KGK 301 (Textstelle).
24»also Got«, »verstanden will«, »mich aber«; vgl. KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle).
25Je zweimal ersetzt »und« ein »oder« bzw. »wie« ein »als«; vgl. KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle).
26Darüber hinaus finden sich a) orthographische Abweichungen (»buͤcher« statt »buchlin«, »Sacrement«, »auffblasen« statt »ausblasen«, »venn« statt »denn«, »begere« statt »begeert«, »Da« statt »Das«) und b) Satzfehler (»leucken«, »Aiino«); vgl. zu a) KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle) sowie zu b) KGK 301 (Textstelle), KGK 301 (Textstelle).
27Vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). Darüber hinaus seien als – freilich für die Argumentation kaum ins Gewicht fallende – Abweichungen vermerkt: zweimal »minste« statt »meinste«, »gschrifft«, zweimal Expansion von »Fürsten« (wie E) und die sprachliche Variante »ferr« statt »fern« (wie E); vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). Zum letzten vgl. DWb 3, 1540–1542 s.v. ferr.
28Vgl. KGK 301 (Textstelle). Weiterhin sind dies »gnande«, »schrtfft«, »umbtragen« statt »umher tragen«, »schuͤen« statt »suchen«, »vil« statt »welche«, doppelter Punkt; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle) sowie KGK 301 (Textstelle). Zudem sei darauf hingewiesen, dass D und B, welche sonst nie abbrevieren, an gleicher Stelle ein »d [= der]« setzen; vgl. KGK 301 (Textstelle).
30Dies sind (»alleu« statt »allen«, »ger« statt »der«, »fürbitze« statt »fuͤrwitze«, »mißbrancht« statt »mißbraucht«, »nicht« statt »nichts« (mit F), »anderu« statt »andern«, »sfür« statt »für«, »schludt« (mit F), »lasterhalhen« statt »lasterhalben«, »flanzt« statt »pflanzt«, »ditt« statt »dritt«, »richtet« statt »richter«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
31Es fehlen: »und«, »der«, »aber«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). Ergänzt »allen«; vgl. KGK 301 (Textstelle).
32Gegenüber A, B und D bieten C, E und F »der da«, »wir aber«, »mich aber«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
34Dies sind »wie« statt »weyl«, »brunn(en)« statt »born« (mit D), »geschriben« statt »beschriben«, »der Maß« statt »dem Maß« und »muͤsten« statt »müssen«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
35Vgl. KGK 301 (Textstelle). Darüber hinaus »geleret« statt »gelernet« und der Flussname »Main« statt des Possessivpronomens »meyn«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). E tilgt gegenüber C (und damit auch zu A) ein »zu«, stellt »zeügen« um und fügt »der« ein; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
36Dies sind »gib« statt »gebe«, »Augst« statt »Augustinus«, »schuld« statt »schulde«, »schreyb« statt »schrieb« (mit C), »folgt« statt »verfolgen«, »unüberwindtlichen« statt »unverwindlichen« und »sententz« statt »sententzen«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
39Vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). Weitere Satzfehler sind »es« statt »er«, »Merekend« statt »Merckend«, »bülchlein« statt »buͤchlin«, »vud« statt »und«, öffnende statt schließender Klammer, »geschite« statt »geschichte«, »schudlt« und mit C »schludt« statt »schuld«, »nichs« statt »nichts« und »bůstaben« statt »bůchstaben«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle). F korrigiert zudem das semantisch schwierige »schwebt« (Vorlage C) wieder zu »schewbt« (so A) zurück; vgl. KGK 301 (Textstelle).
40Dies sind »erweyseu«, »meiuer«, »unverwindtlicheu«; vgl. KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle); KGK 301 (Textstelle).
43Diesen Kunstgriff wählte Karlstadt bereits für die Erklärung von 1. Kor 10,16 (KGK 289) sowie für den Traktat Von dem neuen und alten Testament (KGK 290), vgl. KGK 290 (Textstelle). Auch hier treten der Anspruch des Titels und der tatsächlich dargebotene Inhalt auseinander.
44Zur Flucht Karlstadts aus Rothenburg über Schweinfurt, Karlstadt a.M., Frankfurt a.M. und von dort bis an die Grenze Kursachsens vgl. die Einleitung zu KGK 290.
45Vgl. die Einleitung zu KGK 296.
46Der Aufenthalt Karlstadts im Hause Luthers erschließt sich aus einer Reihe verstreuter Quellen. So wussten von Karlstadts Anwesenheit mindestens Luthers Frau Katharina, welche er im September brieflich grüßen ließ, und sein Famulus Wolf Sieberger, vgl. KGK 298 (Textstelle); Barge, Karlstadt 2, 366; Erasmus Alberus, Widder die verfluchte Lere der Carlstadter, fol. liiiv (VD 16 A 1562). Als weiterer Hinweis dient das Bittschreiben an Luther (KGK 298), aus dem hervorgeht, dass er Luther nicht »aus süßem Schlaf [habe] wecken« wollen, ihn bereits am gestrigen Tag gebeten habe (»hesterno die […] rogavi«) und ihn wiederum mit diesem Bittschreiben inständig bitte, was auf kurze Kommunikationswege hindeutet; vgl. KGK 298 (Textstelle); Walch2 20, 24f. Anm. 4. Luther erinnert sich dessen zudem in einer Tischrede, s.u. KGK 301 (Anmerkung). Ob sich auch unter den übrigen Wittenberger Theologen Mitwisser befanden, z.B. der Luther nahestehende Melanchthon, lässt sich nicht rekonstruieren; s. auch KGK 301 (Anmerkung).
48Vgl. Karlstadt an Kurfürst Johann, Seegrehna, 9. Oktober 1525: »Gnedigster herr E'uer' Churf'urstlich' g'naden' schick und unthergeb ich armer ein buchlein meyner widderrufung / welche ich auff anzeig und furmalung der allerbeweristen und namhafftigsten hochgelerten zu Wittemberg gestelt […].« (KGK 302 (Textstelle)). Ob der Aushandlungsprozess mit den Wittenbergern allein durch Luther vermittelt wurde oder, was unwahrscheinlich ist, schriftlich verlief, lässt sich aufgrund der dürftigen Quellenlage nicht rekonstruieren. Es liegt nahe, dass zumindest Melanchthon in den Aushandlungsprozess einbezogen war; zum einen hatte er der Einreise Karlstadts zugestimmt und wusste über Anna von Mochau von Karlstadts Anliegen, zum anderen waren er und Luther sich darin einig, wie Karlstadt mundtot zu halten sei, vgl. KGK 299 (Anmerkung).
49Vgl. Luther an Hess, Wittenberg, 19. August 1525: »Quamquam de Carolstadio nondum desperavi: Deus faciat, quod bonum est.« (WA.B 3, 544,5 Nr. 903); Luther an Briesmann, Wittenberg, nach 15. August 1525: »Si Carlstadii vel Zwinglii venenum de sacramento ad vos pervenerit, vide, ut vigiles.« (WA.B 3, 555,6f. Nr. 911); Luther an Hausmann, Wittenberg, Oktober 1525: »Carlstadius nostro beneficio (spero) resurget et resipiscens in gratiam principis redibit, Christo aspirante.« (WA.B 3, 599,7f. Nr,. 940); Luther an Crusius, Wittenberg, 27. Oktober 1525: »Hoc sit magis suspectum, quod Carlstadius primus opinionem illam protulit, cuius argumenta Zwinglius et Oecolampadius in totum respuunt, et tamen opinionem aliis defendere nituntur, ac stulti non nisi poissima argumenta Carlstadii a sese damnata proferunt.« (WA.B 3, 590,13–17 Nr. 933).
50Vgl. KGK 298. Datums- und Ortsangabe fehlen; sie waren nicht zwingend notwendig, da sich Karlstadt noch im Hause Luthers befand. Zugleich wird der Verzicht zum Schutz des Untergetauchten beigetragen haben.
51Vgl. Luther an Kurfürst Johann, Wittenberg, 12. September 1525 (WA.B 3, 571f. Nr. 920), KGK 299 mit detaillierter Inhaltsangabe sowie KGK 298.
52Vgl. Luther an Kurfürst Johann vom 12. September 1525: »Doctor Carlstat […] hat myr daneben eynen widderspruch zugeschickt seynes yrthumbs, Wilche ich auch will lassen ausgehen.« (WA.B 3, 572,6–9 Nr. 920). Da sich Karlstadt zu diesem Zeitpunkt gerade bei Luther versteckt hielt, gibt Luther lediglich vor, dass Karlstadt ihm die Erklärung zugeschickt habe. Karlstadt nennt seine Erklärung zur Lehre vom Sakrament auch im Brief an Kurfürst Johann vom 9. Oktober 1525 eine »widderrufung«, vgl. KGK 301 (Anmerkung).
53Siehe die Beilage zu KGK 300.
54Vgl. die Einleitung zu KGK 300. Dass Karlstadt die Ansiedlung in Kemberg verwehrt wurde, begründete Kurfürst Johann damit, dass der Ort an einer vielgenutzten Straße liege; seine Absicht war somit, Karlstadt abzusondern, es ihm also möglichst zu erschweren, Zugang zu Informationen zu erhalten, wie auch umgekehrt diese Kommunikationswege für sich selbst nutzbar zu machen, vgl. KGK 300 (Textstelle). Karlstadt zog zunächst ins nahe Kemberg gelegene Bergwitz und von dort nach dem 26. November 1526 nach Kemberg selbst, vgl. die Einleitung zu KGK 304; KGK 305 (Anmerkung); WA 18, 449. Im Februar 1526 ließ er in Seegrehna im Beisein Luthers seinen Sohn taufen, vgl. die Einleitung zu KGK 302 mit KGK 302 (Anmerkung).
55Karlstadt dürfte sich, sofern Spalatin Luther in Wittenberg persönlich antraf und ihn dort, wie der Kurfürst angeordnet hatte, über die Entscheidung des Kurfürsten unterrichtete, vorsorglich weiter im Verborgenen gehalten haben, bis Luther ihn von des Kurfürsten Entscheidung in Kenntnis setzte. Zu Kurfürst Johanns Anordnung vgl. KGK 300 (Textstelle).
56Dort erhielt er wenig später, am 27. Oktober, Besuch durch den Humanisten Gerhard Geldenhauer (Noviomagus), vgl. Barge, Karlstadt 2, 371 Anm. 116.
57Zwischen der Ankunft Karlstadts nicht lange nach dem 24. Juni und der Rehabilitierung am 17. September 1525 liegen weit mehr als acht Wochen. Derer erinnert sich Luther sechs Jahre später auch in einer Tischrede: »Qui [= Karlstadt] cum in aedibus meis tempore relegationis suae plures quam octo septimanas inseiis omnibus hominibus habitaret« (WA.TR 2, 308,29 Nr. 2064); vgl. auch KGK 298 (Anmerkung).
58Die Schnelligkeit der Abfassung deutet darauf hin, dass der Text bereits vor dem 9. Oktober in Wittenberg kursierte.
59Vgl. CR 1, 760 Nr. 350.
60Vgl. Capito an Zwingli, Straßburg, 28. Oktober 1525 (Zwingli, Werke 8, 405,8–11 Nr. 400); s. auch KGK 301 (Anmerkung).
61Vgl. Oekolampad an Zwingli, Basel, 4. November [1525]: »[…] et Carlstadii levicula revocatione […]« (Zwingli, Werke 8, 417,10 Nr. 404). Zu Oekolampads Haltung zu Karlstadt siehe die Einleitung zum Brief Karlstadts an Johannes Oekolampad, [Oldersum?], [vor 13. Januar 1530] (ediert in KGK IX). Womöglich erkannte Oekolampad Karlstadts Subversion der rhetorischen Form eines Widerrufs.
62Vgl. Murner, Der lutherischen evangelischen Kirchen Dieb und Ketzerkalender, zum 2. Mai: »[…] doch het er das widerrieft/ doch nit von hertzen/ sunder uß liebe siner frauwen/ die gern wider in sachsen wer gsin« (ZB Zürich, Kalender 1527 III, 2 Schweiz).
66Ähnlich auch schon im Brief Luthers an Hess, Wittenberg, 19. August 1525 (WA.B 3, 544,3–5 Nr. 903).
69Dieses Vorhaben löst er im Folgenden aber nicht ein, sondern hebt auf seine Bereitschaft, sich belehren zu lassen, ab; vgl. die folgende Darstellung.
70Vgl. hinsichtlich der Bestreitung der Realpräsenz Karlstadts Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277), in dem er dies erstmals formuliert und Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278), in denen er die Lehre von der Realpräsenz, anders als noch bis 1524, vehement bestreitet. Hier allerdings gibt Karlstadt vor, noch immer im Ungewissen zu sein, da er keine Schriftstelle kenne, die ihn zu der Aussage nötige, dass der Leib Christi leiblich im Brot sei: »das ich selbs noch ungewiß bin« (Präsens); vgl. KGK 301 (Textstelle).
74In dieser Passage spricht Karlstadt von sich in der 3. Person Singular, vgl. KGK 301 (Anmerkung).
77Vgl. KGK 301 (Anmerkung) mit Verweis auf den Gebrauch des Gedankens in weiteren Schriften Karlstadts. In der Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288) beschuldigt Karlstadt explizit Luther einer solchen Rezeption.
79Vgl. hierzu ausführlich KGK 301 (Anmerkung).
80Schon seit Mitte 1524 nutzte Karlstadt die Aufforderung, sich durch Luther und die Schrift überwinden zu lassen, als wiederkehrenden Topos.
81Zur Kritik der Schweizer und Straßburger Reformatoren an den Abendmahlslehren Karlstadts und Wittenbergs siehe die Einleitung zum Brief Karlstadts an Johannes Oekolampad, [Oldersum], [vor 13. Januar 1530] (neu ediert in KGK IX).
86Vgl. die Schrift Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs (KGK 297) sowie KGK 301 (Anmerkung).
88Karlstadt entzieht sich so erneut in letzter Instanz dem Urteil Luthers und der Obrigkeit.

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