Nr. 302
Andreas Karlstadt an Kurfürst Johann von Sachsen
Seegrehna, 1525, 9. Oktober

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.N 623, fol. 39r–v

Gestempelte Blattnummerierung, alte hsl. Nummerierung »40«; Autograph; Dorsalvermerk »D'octor' Karolstadt schikt ain puchlen seins widerruffens/ bit in zuverstendigen ab mein gnedigster herr Johan benugig«.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Nachdem Karlstadt dem Kurfürsten am 12. September 1525 über Luther bereits seine Rechtfertigungsschrift Entschuldigung des falschen Namen des Aufruhrs (KGK 297) übermittelt hatte,1 überschickte er ihm mit dem hier edierten Schreiben – gleichsam als zweiten Schritt seiner Rehabilitierung vor dem Kurfürsten – die Erklärung zur Lehre vom Sakrament (KGK 301). Mit dieser Schrift, die er nach seiner Aussage auf »antzeig und furmalung« der Wittenberger Theologen verfasst hatte,2 legte er eine kompromissfähige Darstellung zum Verständnis seiner Schriften vor, die aber auch als Widerruf seiner Abendmahlslehre gelesen werden konnte.3 Gleichzeitig dankte Karlstadt dem Kurfürsten in seinem Schreiben für die Gnade, die er ihm durch die Wiederaufnahme in sein Kurfürstentum erzeigt habe, und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass seine »widerruffung/ und widerspruch genugsam« sei.

Zum Abfassungszeitpunkt des Schreibens befand sich Karlstadt bei den Verwandten seiner Frau in Seegrehna bei Wittenberg, wo sich Anna mit dem gemeinsamen Sohn wahrscheinlich bereits seit Ende Juni aufhielt.4 Nachdem der Kurfürst ihm um den 18. September durch Spalatin sein Einverständnis zur Rückkehr nach Sachen hatte offiziell mitteilen lassen,5 siedelte Karlstadt, der sich bis dahin im Verborgenen bei Luther aufgehalten hatte, wohl bald dorthin um. Damit entzog er sich zugleich der unmittelbaren Kontrolle und Abhängigkeit Luther.6

Möglicherweise als weiterer Schritt seiner nach außen präsentierten »Läuterung« fand Anfang März 1526 in Anwesenheit Luthers die Taufe von Karlstadts Sohn statt.7 Als Taufpaten fungierten Justus Jonas, Philipp Melanchthon und Katharina von Bora.8 Damit wurde nach dem vermeintlichen Widerruf seiner Abendmahlslehre auch Karlstadts Abkehr von der Ablehnung der Säuglings- und Kindertaufe in Anwesenheit der wichtigsten Wittenberger Theologen manifestiert.9 Ungefähr um die gleiche Zeit, möglicherweise im Anschluss an die Taufe seines Sohnes, ließ sich Karlstadt mit seiner Familie in Bergwitz in der Nähe von Kemberg nieder, wo er fortan ein Bauerngut bewirtschaftete.10


1Hierzu siehe KGK 298 und KGK 299.
2Vgl. KGK 302 (Textstelle). Was Karlstadt mit dieser Äußerung meint, ist unklar. Zur Abfassung dieser Schrift siehe auch KGK 301 mit KGK 301 (Anmerkung).
3Zu Inhalt und Entstehung dieser Schrift siehe die Einleitung zu KGK 301.
4Vgl. KGK 296.
5Vgl. KGK 300.
6Zu Karlstadts Aufenthalt im »Schwarzen Kloster« siehe die Einleitung zu KGK 298.
7Ob es ich hier um den bereits 1525 in Orlamünde geborenen Andreas handelte, den Anna sich geweigert hatte, taufen zu lassen oder um das im November 1526 durch Karlstadt erwähnte halbiarige Kind (vgl. KGK 304 (Textstelle)) muss an dieser Stelle offen bleiben. Hierzu vgl. auch KGK 305.
8Vgl. Luther an Amsdorf, Wittenberg, [9. März] 1526: »Heri Carolstadio filium baptisavimus, vel baptisma potius rebaptisavimus. Compatres sunt Jonas, Philippus, Ketha mea; ego hospes cum aliis fui. Segrenae haec facta sunt trans Albim, ubi Carolstadius est habitans. Quis ita futurum cogitasset anno superiore, fore ut hi, qui baptisma balneum caninum vocbant, nunc peterent ab ipsis hostibus? Sive id ex animo sive sincere petant, Deo sit servatum; tamen miracula sunt satis magna, si considerentur opera Dei operibus hominum contraria.« (WA.B 4, 36,5–12 Nr. 984). Zur Datierung dieses Briefes siehe WA.B 4, 35.
9Zu Karlstadts Taufverständnis in Abgrenzung zu den Wittenberger Theologen siehe den Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe (KGK 306).
10Der genaue Zeitpunkt der Übersiedlung ist unbekannt; sie scheint aber spätestens im Frühsommer abgeschlossen gewesen zu sein. Am 3. Juli 1526 berichtete Luther an Nikolaus Hausmann: »Caeterum ipse Carlstadius apud nos degit in vicinio Vittembergae, et rusticatur in Berquitz miliario ab urbe nostra; hoc impetravi ego vix magnis et assiduis precibus a principe contra totam aulam.« (WA.B 4, 98,7–9 Nr. 1027).

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