1. Überlieferung
Frühdruck:
Dyalogus. Von Frembdem glauben. Von Glauben der kirchen. Von Tauff der Kinnder. Jetʒundt new außgangen. M. D. XXvij.
[Worms]: [Peter Schöffer d.J.], 1527.
8°, 28 Bl., a8–c8, d4 (fol. a1v und fol. d4 leer).
Editionsvorlage:
ZB Zürich, RARA AW 6045.Weitere Exemplare: ZB Zürich, 25.1002.4. — UB München, 0001/8 Liturg. 433#3.
Bibliographische Nachweise:
- VD 16 D 1342.
- Köhler, Bibliographie, Nr. 1876.
- Pegg, Swiss Libraries, Nr. 1030.
- Pater, Westerburg, 138 Anm. *.
- Zorzin, Schöffer, Nr. 90.
- Woodbridge, Westerburg, 75.
Die schlichte, ohne Titeleinrahmung oder sonstigen bildlichen Schmuck auskommende Titelseite bietet unter der Überschrift »Dyalogus« die drei inhaltlichen Hauptpunkte »Fremder Glaube«, »Glaube der Kirche« und »Taufe der Kinder« jeweils in einer neuen Zeile untereinander klar gegliedert wieder. Die drei Zeilen werden links von einer geschweiften Klammer zusammengehalten, deren mittiger Spitze das Wort »Von« vorgesetzt ist.
Zur Identifizierung mit dem Dialogus von der Kindertaufe von 1524
Nach dem Scheitern der Drucklegung Anfang November 1524 in Basel war Karlstadts Dialogus von der Kindertaufe unveröffentlicht geblieben.1 Da Karlstadt und Westerburg bereits wieder in Richtung ihrer Familien in Orlamünde und Jena aufgebrochen waren, gelangte das Manuskript in den Händen ihres Begleiters Felix Mantz wohl noch im November zurück nach Zürich. Hier hatte es Karlstadt selbst seinem Besuch nach Mitte Oktober 1524 im Kreis um Konrad Grebel bereits bekannt gemacht.2 Darüber, was mit dem Manuskript in der Folgezeit geschah, bis es eben im Jahr 1527 in Worms als anonyme, unfirmierte Flugschrift im Druck erschien, fehlen gesicherte Informationen. Alejandro Zorzin hat die hier edierte Wormser Flugschrift als den 1524 verfassten Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) identifiziert und seinen Befund überzeugend begründet.3 Tatsächlich können von Inhalt, Sprache, Duktus und historischen Indizien her keine Zweifel an Karlstadts Verfasserschaft bestehen.4
In Zürich hatte das Manuskript des Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) wohl wegen der bald eskalierenden Auseinandersetzungen offenbar nur noch einen begrenzten Einfluss auf die radikalen ersten »Täufer« um Grebel entfaltet. Seine Wirkung – über die gemeinsame Grundintention der Ablehnung der Säuglingstaufe hinaus – lässt sich anhand eines Vergleichs des »Dialogus« mit der »Protestation«5 der Zürcher Kindertaufgegner nur schwer rekonstruieren.6 Der Grebel-Kreis gab die von Felix Mantz verfasste »Protestation« gegenüber dem Zürcher Rat ab, nachdem die sog. Dienstagsgespräche und die Disputation am 17. Januar 1525 mit den Reformatoren, bei der die Kritiker der Kindertaufe unterlagen, als letzte Mittel gescheitert waren, um zu einer Verständigung zu gelangen.7 Auch wenn die im »Dialogus« zentral behandelte Differenzierung zwischen dem »eigenen Glauben« (des Täuflings) und dem »fremden Glauben« (der bei einer Kindertaufe notwendigen Paten) kein eigenes Thema in der »Protestation« bildete, so war das Verhältnis von Glauben und Taufe tatsächlich ein wichtiger Punkt in den Zürcher Auseinandersetzungen.8 Karlstadts »Dialogus« hat den Radikalen zweifellos dabei geholfen, sich »auf den Weg zu einer theologischen Beweisführung für die Gläubigentaufe« zu begeben.9
Nach den sog. Dienstagsgesprächen ging der Zürcher Rat entschieden gegen die Taufverweigerer und die Versammlungen der radikalen Kritiker der Reformation vor. Diese reagierten mit dem Vollzug erster Erwachsenentaufen, da sie die im Säuglingsalter empfangenen Taufen nicht mehr anerkannten und für nichtig erachteten.10 Diesen Schritt zur im Erwachsenenalter wiederholten Taufe hatte Karlstadt freilich nie gemacht. So scheint angesichts dieser neuen Praxis der Erwachsenentaufe in Zürich das zentrale Anliegen des »Dialogus«, der Aufschub der Taufe bis zum Erreichen der Mündigkeit, seine Relevanz weitgehend verloren zu haben. Überhaupt fällt auf, dass die intensive Beziehung zwischen Karlstadt und dem Zürcher Grebel-Kreis nur kurzzeitig war und über den Herbst 1524 hinaus anscheinend nicht fortbestand.
Publikation in Worms 1527
Das Erscheinen der Schrift im Jahr 1527 in Worms rückt den spiritualistisch-täuferischen Laientheologen Ludwig Hätzer (vor 1500–1529) als ihren wahrscheinlichen Herausgeber in den Blick. Hätzer, ein vormaliger Anhänger Zwinglis, der sich von Oktober 1524 bis Januar 1525 bei den radikalen Zwingli-Kritikern in Zürich aufhielt, hat – das ist die plausibelste Erklärung – das Karlstadt-Manuskript (oder eine Kopie davon) an sich genommen und dessen Drucklegung im Jahr 1527 in Worms besorgt.11 Überhaupt beförderte Ludwig Hätzer in den Jahren 1527 bis 1529 zahlreiche Werke bei Peter Schöffer d.J. in Worms zum Druck, darunter im April 1527 die von ihm angefertigte Propheten-Übersetzung aus dem Hebräischen, die sogenannten »Wormser Propheten«.12 Dazu gehörten, neben Schriften des Spiritualisten Hans Denck (um 1500–1527), namentlich auch die von Michael Sattler (um 1490–1527) verfasste Schleitheimer Brüderliche Vereinigung sieben Artikel betreffend, das zu einem Grundbekenntnis des Täufertums avancierte, eine neue Ausgabe der Theologia Deutsch (1528) und eine anonyme Schrift, die gegen die Realpräsenz argumentierte.13
Nach seiner Ausweisung aus Zürich im Januar 1525 hatte sich Hätzer zunächst nach Augsburg gewandt und sich dann wohl auch in Memmingen bei Christoph Schappeler (um 1472–1551) aufgehalten. Seit Oktober 1525 übersetzte Hätzer in Basel Abendmahlsschriften Oekolampads ins Deutsche. Ein Jahr später, im Spätsommer 1526, ging er nach Straßburg, wo er zusammen mit Hans Denck die Arbeit an der Übersetzung der biblischen Propheten begann. Anfang des Jahres 1527 kamen Hätzer und Denck, der Ende 1526 aus Straßburg ausgewiesen worden war, nach Worms, um hier gemeinsam ihre spiritualistisch-täuferischen Publikationsprojekte weiter zu betreiben, darunter auch die Veröffentlichung von Karlstadts Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe.
In der Reichsstadt Worms war trotz der bischöflich-stiftischen Kirchenstrukturen mit Unterstützung des Rates eine starke evangelische Bewegung entstanden, vermutlich um Ulrich Preu, dem an Luther orientierten Pfarrer von St.Magnus.14 Im Frühjahr 1527 geriet Jakob Kautz (um 1500–nach 1536), der etwa seit 1524 vom Rat als Prädikant in der Dominikanerkirche angestellt war, offenbar unter den Einfluss von Denck und Hätzer.15 Kautz nahm jedenfalls eine ablehnende Haltung zur Praxis der Kindertaufe ein und predigte entsprechend. Der Wormser Rat lud Kautz und seinen Mitarbeiter am 31. März 1527 vor und beanstandete ihr Verhalten. Sie hatten erklärt, dass »die Taufe ohne vorausgegangene Belehrung des Täuflings nicht zur Seligkeit dienlich sei«, und waren offenbar nur noch gezwungenermaßen bereit, diese zu vollziehen.16 Widerspruch fand Kautz bei Pfarrer Ulrich Preu und seinem Kaplan. Um die theologischen Streitfragen zu klären und dabei wohl auch der reformatorischen Bewegung in der Stadt eine Grundlage im spiritualistisch-täuferischen Sinne zu geben, strebte Kautz nun eine öffentliche Disputation an. Zu deren Vorbereitung – sie kam freilich nicht mehr zustande – schlug Kautz am 7. Juni 1527, dem Freitag vor Pfingsten, an der Dominikanerkirche ein Plakat mit sieben Artikeln an. Dabei bestritt der dritte Artikel die Kindertaufe.17 Seine evangelischen Kontrahenten replizierten am 13. Juni mit ebenfalls sieben Artikeln auf einem Gegenplakat.18 Damit war tatsächlich die »Thematik des eigenen bzw. fremden Glaubens und des stellvertretenden Glaubens der Kirche« – die schon der Abfassung des Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) durch Karlstadt im Spätsommer 1524 zugrunde lag – »in der Debatte in Worms um die Verweigerung der Taufe an Kleinkindern wieder hoch aktuell geworden«.19
Der papstkirchliche, aktuell am kurmainzischen Hof tätige Theologe Johannes Cochläus veröffentlichte sodann unter dem Datum des 15. Juni 1527 seine Antwort auf die sieben zwiespältigen Artikel der Prädikanten zu Worms.20 In dieser »Antwort« unterstrich Cochläus die grundlegende Bedeutung des »Glaubens der heiligen Mutter christliche Kirche« und übte Kritik an Luther, der anderes lehrte. Bei dieser Gelegenheit forderte der Polemiker Cochläus zugleich den Wormser Rat auf, »solche zwyspaltige newe predicanten alle« aus der Stadt auszuweisen. Nicht zuletzt verfasste auch der Straßburger Reformator Martin Bucer (1491–1551) unter dem Datum des 2. Juli 1527 eine »Getreue Warnung über die Artikel von Jacob Kautz«.21 Die Publikation des Cochläus machte den »Wormser Thesenstreit« in der breiten Öffentlichkeit bekannt und zwang den Wormser Rat, der sich 1526 gegenüber Kurfürst Ludwig von der Pfalz (1478–1544) als dem Schirmherren des stiftischen Kirchenwesens in der Stadt entsprechend verpflichtet hatte, zum Einschreiten: Der Rat unterband die Kontroverse und wies am 1. Juli 1527 sowohl den Prädikanten Jakob Kautz als auch Pfarrer Ulrich Preu samt ihren Mitarbeitern aus der Stadt.22
Datierung der Publikation
Karlstadts Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) gelangte allem Anschein nach im Zusammenhang des namentlich von Kautz mit Unterstützung von Hätzer und Denck betriebenen spiritualistisch-täuferischen »Reformationsversuchs« in Worms23 zum Druck. Dies fand dann wohl ihm Zeitraum zwischen der Ankunft von Hätzer und Denck in der Reichsstadt nach Jahresbeginn 1527 und dem 1. Juli, dem Tag der Ausweisung von Kautz und Preu samt ihren Mitarbeitern aus Worms statt. Insbesondere legen sich die Monate März und April 1527, als Kautzens Zweifel an der Kindertaufe bekannt wurden, für seine Veröffentlichung nahe. Die Publikation des »Dialogus«, der anonym, ohne jeden Hinweis auf seinen Verfasser und seine ersten Adressaten, ohne Vorwort, ohne Einleitung und Schluss, sondern nur als Dialogtext im Druck erschien, verfolgte so offenbar das Ziel, das theologische Anliegen der Kritiker der Kindertaufe der Öffentlichkeit in Worms und darüber hinaus grundsätzlich und allgemeinverständlich darzulegen und die Diskussion darüber zu fördern.24 Es liegen allerdings keine weiteren Zeugnisse über das Faktum der Publikation des »Dialogus« in Worms oder über ein Echo auf diese Veröffentlichung vor. Vom Druck sind insgesamt nur wenige Exemplare zu ermitteln.25 Dies lässt eine kleine Auflage annehmen. Die Flugschrift fand auch keinen Nachdruck. Die Ausweisung Preus und seines Kontrahenten Kautz aus Worms im Juli 1527 beendete die Debatte.26 Gleichwohl kam der Wormser Druck offenbar Luther zur Kenntnis (KGK 307).
Literatur:
- Zorzin, Karlstadts Dialogus.
- Zorzin, Flugschriftenautor, 125, Anm. 73; 209 mit Anm. 122 u. [300], Nr. 78.
- Pater, Westerburg.
- Zorzin, Wirkungsgeschichte.
- Strübind, Eifriger als Zwingli, 297–305.
- Burnett, Debating, 85–90.
- Schuster, Dialogflugschriften, 97–99.270, D66.
- Goeters, Hätzer, 109f.
- Kammer, Anfänge, 228–235.
2. Entstehung und Inhalt
Entstehung
Die Abfassung des Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) wurde vermutlich durch eine Bitte des Zürcher Grebel-Kreises angestoßen, die Karlstadt wohl Anfang August 1524 erreichte.27 Die Frage nach der Bedeutung und der Berechtigung der Taufe von Kleinkindern, die noch nichts von dem an ihnen vollzogenen Akt verstehen und die offensichtlich noch keinen »eigenen Glauben« haben konnten, hatte Karlstadt freilich bereits seit dem Jahr 1522 beschäftigt.28 Als Verwalter der Pfarrei in Orlamünde stellte er die übliche, bis dahin ungebrochene Praxis der Taufe Neugeborener ein und verschob deren Vollzug ins erkenntnisfähige Alter der Kinder.29 Die seit 1523 dokumentierte Abkehr Karlstadts von dem bisherigen Verständnis der Taufe als Sakrament, bei dem der »fremde Glauben« der Paten und der Kirche wesentlich hinzutrat, vollzog sich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung seiner charakteristischen Auffassung, was christlicher Glaube eigentlich heißt.
Eine wesentliche Rolle spielte dabei die Auseinandersetzung mit Luther, der sich seinerseits nicht nur mit den radikalen reformatorischen, sondern auch – Karlstadts Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe gibt dies zu erkennen – mit der Seite der papstkirchlichen Theologen in einer Kontroverse über die entscheidende Bedeutung und das Wesen des Glaubens befand. Johannes Cochläus (1479–1552) hatte Luthers Gnaden- und Sakramentsverständnis kritisiert, das dieser vom allein seligmachenden Glauben an das Verheißungswort Christi herleitete. Cochläus bestätigte die spätmittelalterlich-römische Lehrauffassung, dass die Kindertaufe ausschließlich auf dem Glauben der Kirche gründe; dem Täufling, dessen Glaube irrelevant sei, werde eine habituale Gnade eingegossen.30 Luther widersprach dieser Position mit der Schrift Adversus virum armatum Cokleum.31 Sie erschien im Februar 1523 im Druck und provozierte eine weitere polemische Replik von Cochläus.32
Die Frage des »eigenen« und des »fremden Glaubens« bei der Taufe Neugeborener bildete bei der Debatte mit Cochläus freilich nur ein Thema unter anderen.33 Sie war allerdings für die Wittenberger seit den Auseinandersetzungen mit den sog. Zwickauer Propheten im Jahr 1521/22 virulent. Sie tauchte in Verlautbarungen Luthers wiederholt auf, etwa in gedruckten Predigten, mit denen er Ende April 1522 in Zwickau auf Thomas Müntzers dortiges Wirken reagierte.34 Insbesondere zeigen sich die Argumente im ersten Teil von Karlstadts Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe von einer Predigt Luthers vom 7. September 1522 beeinflusst, die noch 1522 zum Druck kam.35 Luther ging darin ausführlich auf die Bedeutung des »eigenen« und des »fremden Glaubens«, auf ihr Verhältnis zueinander sowie auf die Kindertaufe ein. Hatte er in Zwickau noch davon gesprochen, dass der »Glaube der Kirche« den zu taufenden Kleinkindern zu Hilfe komme,36 so erläuterte er dies nun näher: Zur Seligkeit sei der »eigene Glaube« notwendig; keiner könne durch den Glauben eines anderen selig werden, aber dieser »fremde Glaube« und die »Werke« anderer könnten dazu dienen, zu »eigenem Glauben« und Werken zu gelangen.37
Thomas Müntzer wiederum behandelte das Thema des Glaubens und der »aneignenden Christusnachfolge«38 sehr grundsätzlich in seinen beiden zu Jahresbeginn 1524 gedruckten Schriften Protestation oder Entbietung und Von dem gedichteten Glauben.39 Vermutlich hatte ihn auch Luthers Taufbüchlein verdeutscht, das im Frühjahr 1523 erschien, erneut auf die weithin ohne Bedacht pauschal geübte Kindertaufpraxis gestoßen. Diese war nach Müntzers Überzeugung eine wichtige Ursache des geistlichen Niedergangs der Christenheit. Durch sie sei der Glaube zum »leichtfertigen Ding« gemacht worden.40 Das anspruchsvolle, aus der deutschen Mystik Taulers geschöpfte Verständnis des Glaubens, das in Karlstadts Sicht eben eine Vorbereitung durch »Gelassenheit« erfordert, teilte Karlstadt mit Müntzer.41
Ausdrücklich bezieht sich der Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe auf Luthers Sendschreiben An die Ratsherren aller Städte, dass sie christliche Schulen aufrichten sollen.42 Dieses Sendschreiben erschien spätestens im Februar 1524 im Druck.43 Damit ergibt sich ein gesicherter Terminus post quem für die Abfassung des Textes.44 Wahrscheinlich begann Karlstadt aber erst die Niederschrift, nachdem er eine entsprechende Aufforderung des Zürcher Grebel-Kreises im August erhalten hatte.45 Er schloss den Text wohl noch vor seiner Ausweisung ab,46 die ihn um den 22. September 1524 erreichte.
Zur Frage einer Bearbeitung des Manuskripts von 1524
Der Text des Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe gibt Karlstadts Gedanken des Jahres 1524 genuin wieder. Auf inhaltlicher, aber auch auf sprachlicher Ebene deutet im Druck nichts auf Eingriffe oder eine nachträgliche Bearbeitung hin. Der Stand des Manuskripts von Herbst 1524 scheint im Wesentlichen intakt geblieben zu sein.47 Dass im Zuge des Drucks im Jahr 1527 eine ursprünglich vorhandene Einleitungspassage oder ein Vorwort von seinem Herausgeber entfernt wurde, lässt sich nicht ausschließen; es findet sich aber kein Hinweis darauf.48 Vermutlich wies das Manuskript von 1524 – wie die anderen Schriften der Publikationsoffensive, die in Basel zum Druck kamen – auf der Titelseite noch den Namen Karlstadts auf. In seiner Rechtfertigungsschrift Ursachen seiner Vertreibung aus Sachsen (KGK VII, Nr. 281) hatte Karlstadt das Erscheinen seines Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) im November 1524 öffentlich angekündigt. Dagegen erschien nun, im Jahr 1527, der Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe anonym.
Für die Wormser Debatte über die Kindertaufe im Frühjahr 1527 genügten offensichtlich die im Spätsommer 1524 formulierten Argumente des authentischen Textes aus dem Jahr 1524. Grundsätzliche Überlegungen über das eigentliche Wesen und die Bedeutung der Taufe oder auch die Kirche hat Karlstadt in seinem Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe kaum angestellt.49 Karlstadt begründete ausschließlich die Notwendigkeit des Aufschubs der Taufe von neugeborenen Kleinkindern, da sie noch keinen »eigenen Glauben«, wie ihn Karlstadt für erforderlich hielt, aufwiesen. Von einer »Wiedertaufe« oder »Erwachsenentaufe«, wie sie seit Januar 1525 praktiziert wurde, ist im »Dialogus« keine Rede. Der offensichtliche Gegner der Auseinandersetzung, die Karlstadt im »Dialogus« führte, ist in erster Linie Luther. Die spätmittelalterlich-römische Position kommt nur am Rande vor.
Der Hinweis auf der Titelseite »Jetzundt new außgangen« besagt wohl, dass der Herausgeber, also wahrscheinlich Ludwig Hätzer, Kenntnis vom ersten Versuch der Veröffentlichung im Jahr 1524 in Basel (KGK VII, Nr. 280) hatte. Möglicherweise wollte Hätzer mit dieser Notiz neues Interesse für die Lektüre des Textes bei der Leserschaft wecken.
Inhalt
Anders als beim Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277) handelt es sich beim vorliegenden Text bis auf den Titel und die Nennung der beiden Sprecherrollen um einen reinen Dialog ohne auktoriale Rahmung. Der Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe setzt unmittelbar mit dem Gespräch zwischen den beiden fiktiven Personen ein und schließt auch so. Die beiden Dialogpartner tragen die sprechenden Namen Prosper und Felix.50Prosper vertritt dabei offenbar die Position Karlstadts:51 Er bestreitet kritisch-souverän das Argument eines »fremden Glaubens« und damit auch die Möglichkeit der Kindertaufe. Felix zeigt sich zuerst nur widerwillig bereit, traditionelle Lehren anzuzweifeln und rät, den Sachverständigen zu vertrauen. Er argumentiert für die Heilsrelevanz des »fremden Glaubens«. Scheint er damit die Position etwa des papstkirchlichen Theologen Cochläus zu vertreten, so nimmt er im Fortgang des »Dialogus« unverkennbar die Position Luthers ein, wenn er die Rechtfertigung allein aus Glauben vertritt (KGK 306 (Textstelle)). Luthers durchaus subtil-differenzierte Haltung zum »fremden« und zum »eigenen Glauben« im Blick auf die Kindertaufe bringt Karlstadt freilich nicht akkurat zur Geltung. Er gibt sie verzerrt, zugunsten des »fremden Glaubens« wieder, offenbar mit der Absicht, seinen eigenen charakteristischen Glaubensbegriff als Erkenntnis bzw. »Kunst Christi und Gottes« stärker hervorzuheben (KGK 306 (Textstelle)). Im letzten Drittel des Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe schließlich rät Felix ebenfalls zum Aufschub der Taufe (KGK 306 (Textstelle)) und äußert die Anschauung, dass die verstorbenen Menschenseelen das Evangelium noch annehmen und zum Glauben kommen könnten (KGK 306 (Textstelle)). Die Auseinandersetzung der beiden Dialogpartner endet im Konsens.
Detailliertere Inhaltsangabe
Im Einklang mit der Titelformulierung lassen sich im Gedankenaustausch, nach einer knappen Gesprächseröffnung (KGK 306 (Textstelle)), drei sachliche Hauptteile erkennen: Es geht zuerst um die Frage des »fremden Glaubens« (KGK 306 (Textstelle)), zweitens, wesentlich ausführlicher und reichhaltiger an Argumenten, um die Bestreitung der Berechtigung der Kindertaufe (KGK 306 (Textstelle)) sowie drittens, äußerst knapp, um den »Glauben der Kirche« (KGK 306 (Textstelle)). Der »Dialogus« behandelt also hauptsächlich die Frage der Zulässigkeit der Taufe noch unmündiger, unvernünftiger Kinder und lehnt diese schließlich im Konsens ab.
Eröffnet wird der »Dialogus« durch Prosper. Er möchte, provoziert von neu erschienenen Büchern von vermeintlich »Hochgelehrten«, mit Felix über verschiedene Themen (Artikel) sprechen: Kann »fremder Glaube« selig machen, also das Seelenheil vermitteln, und was ist überhaupt dieser »fremde Glaube«? Können die »unvernünftigen Kinder« in dem »fremden Glauben« ihrer Paten selig werden? Können Kinder überhaupt »den Glauben haben«? Auf den Appell von Felix, den »Verständigen«, also den Kirchenlehrern und theologischen Autoritäten der Gegenwart, wie es sich gehört, bei diesen Fragen Vertrauen zu schenken, rechtfertigt Prosper seine Zweifel und beteuert wiederholt, nur »des Herrn Rat folgen« zu wollen (KGK 306 (Textstelle)) und nicht den Gelehrten zu vertrauen. Dem Wort Gottes sei allein zu folgen.
Der folgende, sich den im Titel genannten drei Fragekomplexen widmende Hauptteil des »Dialogus« (KGK 306 (Textstelle)) behandelt zuerst die Frage nach dem »fremden Glauben« (KGK 306 (Textstelle)) und unterstreicht die prinzipielle Bedeutung des Glaubens überhaupt für die Seligkeit (KGK 306 (Textstelle)). Prosper betont, dass der Glaube im eigenen Herzen gefasst sein und einen Sinn, einen Gegenstand haben müsse, auf den er sich bezieht (KGK 306 (Textstelle)). Auch sei ein auf Hilfeleistung ausgerichteter Glaube zu unterscheiden von dem Glauben, der das Reich Gottes erwirbt und selig macht. Prosper fordert, dass ein fremder Glaube, der selig mache, erst einmal anhand der Heiligen Schrift nachgewiesen werden müsse (KGK 306 (Textstelle)). Solche Belege versucht Felix zu liefern, nennt aber nur Heilungswunder Jesu (KGK 306 (Textstelle)), die geschehen sind, nachdem ein Gläubiger Fürbitte bei Jesus eingelegt hatte. Darum widerspricht Prosper: »Gesund werden und selig werden ist zweierlei« (KGK 306 (Textstelle)). Felix gesteht zu, dass Luther die griechische Ursprache des Neuen Testaments »mutwilliglich unrecht verdeutscht« habe. Daraufhin zeigt Prosper anhand des Wortes »Dein Glaube hat dich selig gemacht«, wie wichtig es sei, Seligkeit und Gesundheit als Wohlergehen (Heil und Geheiltwerden) zu unterscheiden (ab KGK 306 (Textstelle)). Der »eigene Glaube« empfange mehr als etwa der »fremde Glaube«, der um Hilfe für andere bittet (ab KGK 306 (Textstelle)). Felix formuliert es so, dass »der Zugang und Zunahme des innerlichen eignen Glaubens besser ist denn die äußerliche Seligkeit« (KGK 306 (Textstelle)). Wahrhaftige Seligkeit bedeute nach Prosper Vergebung der Sünde und Erkenntnis (»Kunst«) Gottes durch Christus und seinen Namen (KGK 306 (Textstelle)). Überhaupt zeige Gott seine unermessliche Güte an den Menschen, mit und ohne fremden Glauben. Um aber Gott gefällig und ein »Freund Gottes« zu sein, verlange Gott die Liebe und den eigenen Glauben des Menschen (KGK 306 (Textstelle)). Darin bestehe die »Gottwürdigkeit« (KGK 306 (Textstelle)).
Bei dem thematischen Hauptkomplex, der Frage nach der Zulässigkeit der Kindertaufe (KGK 306 (Textstelle)), geht der »Dialogus« zunächst auf drei Bibelstellen ein. Anhand der beiden Jesusworte Joh 3,18 und Joh 15,14f. fragt Felix zunächst, ob ein Kind selig werden könne, wenn seine Paten keinen Glauben haben, und ob jemand überhaupt ohne eigenen Glauben ein »Freund Christi« sein könne. Prosper antwortet: Kleinkinder verstehen nicht, was sie sehen, und seien im Blick auf Christus unwissend. Daher könne keines von sich aus in das Reich Gottes eingehen. Felix fragt, ob darum diejenigen, die vor »Auftuung ihrer Vernunft« (KGK 306 (Textstelle)) sterben, verdammt seien? Prosper verneint dies, doch bevor sie »ein Gewächs Christi« werden könnten (KGK 306 (Textstelle)), müssten sie den Weg der Abtötung ihres eigenen Willens in der Kreuzesnachfolge durchlaufen. Die Mahnung Jesu, wie die Kinder zu werden, um in das Reich Gottes zu kommen (Mt 18,3) – die dritte Bibelstelle –, versteht Prosper als Aufruf, den Weg der Selbsterniedrigung und des Kreuzes zu gehen (ab KGK 306 (Textstelle)). Das Kind, das Jesus in die Mitte stellte, diente als Vorbild, eben wie ein Kind klein, kraftlos und arglos, aber nicht ohne Sinn und Verstand zu werden. Jesus habe diesem Kind, wenngleich in verdeckter Weise, eigenen Glauben zugemessen, wenn er nämlich davor warnte, dem Kind ein Ärgernis zu bieten (Mt 18,5f.). Die Taufe eines unmündigen Kindes »vor Gebrauch seiner Vernunft« greife aber Christus in seine Freiheit (KGK 306 (Textstelle)) und sei nicht zulässig. Die Bibelstelle Mt 18,2–6 biete also keine Grundlage für die Taufe unvernünftiger, kleiner Kinder.
Dem Hinweis, dass sich die Verteidiger der Kindertaufe besonders auf Mk 10,13–16 beriefen (ab KGK 306 (Textstelle)), hält Prosper drei Einwände entgegen: Luther rede bei der Auslegung dieser Bibelstelle widersprüchlich von den Kindern, indem er zum einen die Taufe von Neugeborenen in den Blick nehme, dann aber von der Schulpflicht bereits verständiger Kinder spreche. Darum sei es Jesus keineswegs gegangen (ab KGK 306 (Textstelle)). Drittens übergehe Luther die einfache Tatsache, dass Jesus die Kinder segnete, sie aber nicht taufte. Luther widerspreche sich selbst, wenn er Kleinkindern einen »eigenen Glauben« zugestehe, zugleich jedoch großen Wert auf den »fremden Glauben« der Taufpaten lege (ab KGK 306 (Textstelle)). Aus allen diesen Beobachtungen folgt, bestätigt durch Felix, dass eine Taufe ohne »eigenen Glauben« nur ein »äußerliches armes Bad« (KGK 306 (Textstelle)) und eine Verachtung des Leidens Christi darstelle.
Auf die Frage, ob unmündige Kinder überhaupt einen »eigenen Glauben« haben können, weist Prosper darauf hin, dass in Zeiten der Apostel jeder Täufling seinen Glauben äußerlich bekennen musste. Deshalb hätten die Apostel auch keine unvernünftigen Kinder getauft (KGK 306 (Textstelle)). Hätten sie das Christuswort »Lasst die Kinder zu mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich« (Mt 19,14 par) als Befehl zur Taufe verstanden, wären sie dem gefolgt (ab KGK 306 (Textstelle)). Dem Hinweis auf die von der Bibel angesprochene Offenbarung gegenüber den »Unmündigen« (Mt 11,25) (ab KGK 306 (Textstelle)) entgegnet Prosper, dass sich auch damit der »eigene Glaube« dieser Kinder nicht nachweisen lasse (ab KGK 306 (Textstelle)). Vielmehr wüchsen viele Kinder in Unwissenheit und Bosheit auf und hätten keine Möglichkeit, »Erkenntnis und Glauben an Christum« anzuzeigen (ab KGK 306 (Textstelle)). Darum müsse man vielmehr abwarten, bis die (unverständigen) Kinder herangewachsen sind (ab KGK 306 (Textstelle)).
Die Wassertaufe sei ein Wasserbad, so wie die Feuertaufe (Mt 3,11; Apg 2,3f.) ein Feuerbad sei (KGK 306 (Textstelle)). Da der Empfang der Taufe im Namen Christi – darin sind sich Prosper und Felix mit dem Apostel Paulus einig – die Erkenntnis Christi und ein Verständnis von Sünde voraussetze, gehöre dazu »große Geschicklichkeit« (KGK 306 (Textstelle)). Wenn diese Vorbereitung nicht gegeben sei, dann gerate die Taufe zum »Katzenbad«. Die Taufe bedeute (mit Röm 6) das Absterben all unserer Glieder, Kräfte und Leben – was nur wenigen Kindern widerfahre (ab KGK 306 (Textstelle)). Hätten Kinder einen eigenen Glauben – verstanden als Erkenntnis Gottes – wären sie von dieser Gabe des Heiligen Geistes so überwältigt, dass sie, wie Ps 8 belegt, dies mit ihrem Lob bezeugten und damit den Glauben erkennen ließen, was aber nicht der Fall sei (ab KGK 306 (Textstelle)). Ein solches Zeugnis bilde aber die unabdingbare Voraussetzung für die Taufe.
Noch zwei weitere Gesichtspunkte werden gegen den »fremden Glauben« der Paten und die auf ihn basierende Taufe von Kleinkindern geltend gemacht: Zum einen fänden sich allzu oft keine Paten, denen wirklich am Heil des Kindes liege; vielmehr würden Paten für die Taufe mit »Patengeld« gekauft. Dieser »erbettelte, frondienstbare« Glaube der »gemieteten Paten« sei es nicht einmal wert, dass man darin seine Katze taufen lässt (KGK 306 (Textstelle)). Zugleich kann auch ein echter »fremder Glaube« nicht mehr bewirken als die Fürbitte für den Täufling. Das fürbittende Gebet könne dem Täufling dazu helfen, den eigenen Glauben zu finden, jedoch müsse der Täufling diesen selbst begehren (Joh 3,3) (ab KGK 306 (Textstelle)).
Schließlich geht es um die Frage, ob die Kinder, die ohne Taufe oder ohne Anzeigung eines »eigenen Glaubens« verstorben sind, verdammt seien (KGK 306 (Textstelle)). Felix bekundet die Überzeugung, dass Christus die ohne Glauben verstorbenen Kinder nicht richte. Die Heilige Schrift erkläre, keine Seele würde verdammt, die nicht vorher die Möglichkeit gehabt habe, das Evangelium zu hören, sogar noch jenseits des Todes. Dies gelte auch für die Seelen der verstorbenen Kleinkinder, getauft oder ungetauft (ab KGK 306 (Textstelle)).
Das Thema des »Glaubens der Kirche« wird zum Schluss des Traktats nur noch äußerst knapp behandelt: Prosper verurteilt erneut die »erbettelte« Taufpatenschaft als teuflisch (ab KGK 306 (Textstelle)) und stellt ihr die rechte Kirche als »Versammlung gottesfurchtsamer Geister, welche in Gottes Willen leben« (KGK 306 (Textstelle)) entgegen. Weil die rechte Kirche an Gottes Willen und Gottes Auftrag aus der Heilige Schrift beständig festhalte (ab KGK 306 (Textstelle)), unterlasse sie auch die Behauptung, dass durch den »Glauben der Kirche« jemand fromm, heilig oder selig werden könne. Vielmehr erkläre der Prophet Hesekiel, dass jeder »in seiner Gerechtigkeit gerecht und selig werden« müsse (KGK 306 (Textstelle)).
Um der besseren Lesbarkeit willen wurde der alle Sprechertexte aneinanderhängende Blocksatz der Editionsvorlage, dem modernen Dramensatz ähnlich, aufgelöst. Der Sprecherwechsel erscheint also durch neue Absätze markiert.
KGK 305
Transkription
