1. Überlieferung
Handschrift:
Ein Autograph; gestempelte Blattnummerierung, ältere hsl. Zählung »48«; Dorsalvermerk: »Doctor Carlstadten Entschuldigung, das er mit Zwinglio und Oecolampadio in Iren Irthumern de Sacr. keine Corespondenz halte«.
Edition:
- Barge, Karlstadt 2, 581f. Nr. 26.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 377–379.
2. Entstehung und Inhalt
Am 22. November 1526 hatte Luther sich auf Bitten Karlstadts an Kurfürst Johann gewandt und ihn in dessen Namen um die Erlaubnis gebeten, sich mit seiner Familie in Kemberg niederlassen zu dürfen, was der Kurfürst am 26. November – ebenfalls über Luther – auch genehmigte.1 Mit dem vorliegenden Schreiben reagierte Karlstadt auf die Erlaubnis des Kurfürsten, die ihm wahrscheinlich kurz zuvor auf dessen Anweisung durch Luther mitgeteilt worden war.2 Er bedankte sich zunächst bei Johann für die ihm erwiesene Gnade, zeigte sich aber zugleich erschrocken darüber, dass er in Weimar scheinbar erneut in den Ruf gekommen sei, mit denjenigen in Kontakt zu stehen, die eine falsche Abendmahlslehre vertreten. Er beteuerte daher gegenüber dem Kurfürsten sein Lebtag noch nicht mit Zwingli und Oekolampad in brieflichem Kontakt gestanden zu haben und auch jetzt nicht zu stehen. Vielmehr habe er sich aus Furcht vor solchen Gerüchten an seine Zusage gehalten, sich des Schreibens zu enthalten; seine Bibel und theologischen Bücher habe er beiseitegelegt und würde sich so verhalten, als »einer der von der gantzen Biblien gar nichts weiß.«3 Sollte der Kurfürst ihm trotz allem Verfehlungen nachweisen können, sei er bereit, die Strafe hierfür anzunehmen.
Aus diesen Zeilen Karlstadts geht hervor, dass er Kenntnis vom Schreiben des Kurfürsten an Luther hatte; möglicherweise legte Luther es ihm im Zusammenhang mit der Mitteilung der Zustimmung des Kurfürsten bei seinem Aufenthalt in Wittenberg um den 13. Dezember vor. Unter dem Eindruck dieses Schreibens scheint Karlstadt die vorliegende Antwort verfasst zu haben. Sie erreichte den Kurfürsten jedoch erst im Januar 1527, da Luther, der wohl die Übermittlung der Korrespondenz zwischen Karlstadt und dem Kurfürsten übernommen hatte, dies nach eigener Aussage vergessen hatte und die Übersendung von Karlstadts Schreiben erst am 7. Januar nachholte.4 Eine Reaktion des Kurfürsten auf das hier edierte Schreiben Karlstadts ist nicht bekannt.
Im Frühjahr 1527 dürfte Karlstadt mit seiner Familie dann nach Kemberg übersiedelt sein; ein genauer Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt. Den nächsten Nachweis über seinen Aufenthalt ebendort bietet das Schreiben an Kanzler Brück vom August 1527, das in Kemberg verfasst wurde.5 Dort verdingte er sich wohl fortan als Bauer und Krämer. Einzige Quelle hierfür bietet der Bericht des Erasmus Alber in seiner 1556 erschienenen Schmähschrift Widder die verfluchte lere der Carlstadter. Darin heißt es: »[…] unnd zoch in die Stad kemburger/ ein meil wegs von Wittenberg/ hatte aber kein predig ampt/ denn der Churfürst wolt ihm nicht vertrauen/ auch begert keins predig ampts sonder wolt ein Baur sein und ackert/ hiewe holtz und fürts ghen Wittenberg und verkauffts/ schencket auch bier und wein/ war ein krüger und kremer/ hatte gebranten Wein/ karten unnd andere materien feil/ trůge einen grauen rock und filtzhůt/ hatte baurenstieffeln an/ trůg auch ein baurenmesser mit einer zůbrochen scheiden.«6 Hier war er fortan, wie von Luther bereits in seinem Brief an Kurfürst Johann am 22. November 1526 vorgeschlagen, der ständigen Beobachtung durch den Kemberger Propst Bartholomäus Bernhardi ausgesetzt, aber auch der Landvogt und kursächsische Hauptmann Hans von Metzsch, zugleich Stadthauptmann von Kemberg, versuchte Kontrolle über Karlstadt auszuüben.7
KGK 304
Transkription
