1. Überlieferung
Handschrift:
Ein Autograph; gestempelte Blattnummerierung, alte hsl. Zählung »48«; fol. 47v Dorsalvermerk »Carlstadt/ bittet umb vorschrifft und [[…]]/ das er sich zu kembergk ufhalten muge/ Mit kleglicher anzaige/ seines uf seinem Bauergut zugestandenn verlust und schadens«.
Editionen:
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 376–178.
2. Entstehung und Inhalt
Mit dem hier edierten Schreiben wandte sich Karlstadt mit der Bitte an Luther, sich bei Kurfürst Johann dafür einzusetzen, dass er sich in Kemberg niederlassen dürfe, was ihm bislang durch kurfürstliche Instruktion verwehrt war.1 Seit Frühjahr 1526 bewirtschaftete er ein Bauerngut in Bergwitz in der Nähe von Kemberg, das er nun jedoch aufgrund von anhaltendem Misserfolg – u.a. waren ihm sieben Pferde gestorben – und der daraus resultierenden wirtschaftlich prekären Lage aufzugeben und zu verkaufen gezwungen war. Ein neues Bauerngut zu übernehmen, stellte für ihn keine Option dar, stattdessen strebte er an, sich als einfacher Bürger niederzulassen. Seit Sommer hatte er erfolglos versucht, in Gräfenhainichen, ca. 10km südwestlich von Bergwitz, ein Haus zu finden, nun bot sich für ihn im benachbarten Kemberg jedoch die Möglichkeit, ein Haus zu mieten oder zu kaufen. Womit er zukünftig seinen Lebensunterhalt verdienen wollte, lässt Karlstadt zwar offen, beteuert jedoch, dass er sich weiterhin ruhig verhalten und sich der Lehre und Predigt enthalten werde. Mit dieser Beteuerung und Luthers Fürsprache hoffte er offenbar, Kurfürst Johanns Bedenken bezüglich seiner Ansiedelung in Kemberg zu zerstreuen und sich – wie bereits im Herbst 1525 angestrebt2 – dort niederlassen zu dürfen.
Luther wandte sich daraufhin am 22. November an den Kurfürsten mit der Bitte, dem Wunsch Karlstadts nachzukommen. Hierzu verwies er wohl unter Beilegung von Karlstadts Schreiben3 zunächst auf dessen bedrängte Lage und die Tatsache, dass er sich seit seiner Rückkehr nach Sachsen ruhig verhalten habe, appelliert also an die christliche Gnade des Kurfürsten. Darüber hinaus, so Luthers Argumentation auch unter Berufung auf die Meinung des Hauptmanns Hans von Metzsch weiter, könne Karlstadt bei einer Übersiedlung nach Kemberg fortan durch den dortigen Propst – Bartholomäus Bernardi – noch besser kontrolliert werden.4
Kurfürst Johann erklärte sich auf das Gesuch Luthers hin zwar bereit, Karlstadt die gewünschte Genehmigung zu erteilen, wies jedoch zugleich darauf hin, dass auf dem Speyrer Reichstag üble Gerüchte über Karlstadt und sein Wirken an ihn herangetragen worden seien. So solle er weiterhin in engem Briefkontakt mit seinen Anhängern stehen und sie in ihren Ansichten bestärken.5 Der Kurfürst unterstrich daher nochmals die Notwendigkeit, dass Karlstadt sich an seine Zusagen halte und verpflichtete Luther, den Propst von Kemberg, Bartholomäus Bernardi und andere, »dazu dienstliche Personen« auf Karlstadts Handeln und seine Kontakte zu achten. Sollte Karlstadt entgegen seiner Zusage die eigene Lehre innerhalb und außerhalb Sachsens verbreiten, müsse er sich bewusst sein, dass der Kurfürst sich zum Handeln verursacht sehe.6 Damit drohte er Karlstadt implizit mit einer erneuten Ausweisung aus Sachsen.
KGK 303
Transkription
