Nr. 303
Vollmacht Andreas Karlstadts und seiner Frau Anna von Mochau für Valentin Geisendorffer zum Verkauf ihres Hauses in Orlamünde
Seegrehna, 1526, 12. Januar

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] StA Orlamünde, 65 Nr. 1/1

Die Urkunde weist ein Petschaft Karlstadts und seiner Frau auf. Es handelt es sich um ein rundes Petschaft mit der umlaufenden Inschrift »Gott ist mein Stab«1 – möglicherweise eine Anspielung auf Ps 17(18),36 oder Ps 22(23),42.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Mit der vorliegenden Vollmacht legten Karlstadt und seine Frau Anna von Mochau den Verkauf ihres Hauses in Naschhausen bei Orlamünde in die Hände ihres Gläubigers Valentin Geisendorffer3, der mit dem Erlös die bei ihm gemachten Schulden des Paares tilgen sollte. Dieses Haus war Karlstadt und seiner Frau nach Ausweis dieser Urkunde durch den Rat und die Gemeinde Orlamünde geschenkt worden.4 Die hier edierte Vollmacht bildet den einzigen Nachweis für Grundbesitz Karlstadts und Annas in Orlamünde, mit dem zugleich sein Bürgerstatus begründet wurde. Wann genau das Haus in ihren Besitz überging, ist nicht bekannt. Nach der Ausweisung Karlstadts aus Kursachsen am 18. September 1524 war Anna – zu diesem Zeitpunkt hochschwanger mit dem zweiten Kind – zunächst in Orlamünde und damit wohl auch in dem Haus geblieben, bevor auch sie zu Beginn des Jahres 1525 aufgrund ihrer Weigerung, ihren neugeborenen Sohn taufen zu lassen, ebenfalls des Landes verwiesen und schließlich im Frühjahr des Jahres 1525 in Rothenburg wieder mit ihrem Mann zusammengetroffen war.5

Die finanzielle Lage Karlstadts und seiner Frau hatte sich bereits mit der Übersiedlung nach Orlamünde im Spätsommer 1523 zunehmend verschlechtert. Karlstadt übernahm die Pfarrei Orlamünde in heruntergewirtschaftetem Zustand6 und hatte nach eigener Aussage trotz hoher finanzieller Aufwendungen bis 1524 kaum Ertrag aus den Pfarrgütern erwirtschaften können.7 Schließlich war auch der Verzicht auf das Archidiakonat im Sommer 1524 mit finanziellen Einbußen verbunden gewesen.8 Angesichts dieser angespannten finanziellen Lage ist es durchaus wahrscheinlich, dass Karlstadt und seine Frau gezwungen waren, sich Geld zu leihen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mit Luthers Hilfe gelang es ihnen nach ihrem Aufenthalt in Rothenburg und einer längeren Odyssee durch die fränkischen Lande schließlich, Anfang Juni zunächst heimlich nach Sachsen zurückzukehren,9 die offizielle kurfürstliche Genehmigung zur Niederlassung erfolgte jedoch erst im September 1525 (Beilage zu KGK 300). Zum Zeitpunkt der Ausstellung der hier edierten Vollmacht hielten sich Karlstadt und seine Frau bei Annas Familie in Seegrehna bei Wittenberg auf.10


1Die Edition in den Sächsischen Provinzialblättern gibt aufgrund der schweren Lesbarkeit lediglich »Gott ist mein« an, vgl. Sächsische Provinzialblätter, 480.
2Freundlicher Hinweis von Dr. Alejandro Zorzin.
3Über ihn ist nichts Näheres bekannt. Dass Karlstadt in Rothenburg mit einem Valentin Geisendorffer Kontakt hatte, geht aus dem Verhörprotokoll Stephan von Menzingens hervor, in dem er berichtet, »Valentin geyssendorffer sey myt karlstaten In sein haus gangen.« (StA Nürnberg, Rst. Rothenburg, Bauernkriegsakten, 338, fol. 61v); Hierbei dürfte es sich um den, von Zweifel in seiner Bauernkriegschronik erwähnten »Valentin Grychsendorfer« handeln, der Mitglied des Ausschusses gewesen sein soll und hinter dem Baumann Valentin Ickelsamer vermutet; vgl. Baumann, Quellen, 194 mit Anm. 2. Darüber hinaus sind mehrere Personen dieses Namens in der Bauernkriegschronik in Ohrenbach bei Rothenburg belegt. Sie gehörten zu den 30 Männern, die am 21. März 1525 in die Stadt und Unruhe stiften; vgl. Baumann, Quellen, 35. Barge, Karlstadt 2,376 mit Anm. 137 dagegen bezeichnet ihn ohne Nachweis als Bürger Orlamündes. Tatsächlich ist für 1518 ist ein Wolfgang Geißendorfer als Vorgänger Konrad Glitzschs als Vikar in Orlamünde belegt (vgl. Barge, Karlstadt 2, 569 Anlage Nr. 17), 1528 taucht er dann in Wittenberg auf (vgl. Kirchenvisitationen, 17) – es könnte sich bei Valentin Geisendorffer also auch um ein Mitglied einer in Orlamünde ansässigen Familie handeln.
5Hierzu siehe KGK 299 (Anmerkung).
6Zum Zustand der Pfarrgüter bei der Übernahme durch Karlstadt siehe Beilage 1 zu KGK VI, Nr. 242.
7Vgl. KGK VII, Nr. 256, S. 116, Z. 5–14.
8Zu den diesbezüglichen finanziellen Regelungen siehe KGK VII, Nr. 260, S. 146, Anm. 4.
9Vgl. KGK 296.
10Der Aufenthaltsort ergibt sich aus dem Schreiben Karlstadts an Kurfürst Johann vom 9. Oktober 1525, das er aus Seegrehna an ihn richtete (KGK 302). Im Frühjahr 1526 übersiedelten Karlstadt und seine Familie nach Bergwitz in der Nähe von Kemberg, wo sie ein Bauerngut bewirtschafteten, das sie jedoch bereits im November des selben Jahres wieder aufgeben mussten; vgl. KGK 304.

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