1. Überlieferung
Handschrift:
Die Urkunde weist ein Petschaft Karlstadts und seiner Frau auf. Es handelt es sich um ein rundes Petschaft mit der umlaufenden Inschrift »Gott ist mein Stab«1 – möglicherweise eine Anspielung auf Ps 17(18),36 oder Ps 22(23),42.
Editionen:
- Sächsische Provinzialblätter 11 (1802), 478–480.
- Lommer, Regesten, 133 (Regest).
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 376 mit Anm. 127.
2. Entstehung und Inhalt
Mit der vorliegenden Vollmacht legten Karlstadt und seine Frau Anna von Mochau den Verkauf ihres Hauses in Naschhausen bei Orlamünde in die Hände ihres Gläubigers Valentin Geisendorffer3, der mit dem Erlös die bei ihm gemachten Schulden des Paares tilgen sollte. Dieses Haus war Karlstadt und seiner Frau nach Ausweis dieser Urkunde durch den Rat und die Gemeinde Orlamünde geschenkt worden.4 Die hier edierte Vollmacht bildet den einzigen Nachweis für Grundbesitz Karlstadts und Annas in Orlamünde, mit dem zugleich sein Bürgerstatus begründet wurde. Wann genau das Haus in ihren Besitz überging, ist nicht bekannt. Nach der Ausweisung Karlstadts aus Kursachsen am 18. September 1524 war Anna – zu diesem Zeitpunkt hochschwanger mit dem zweiten Kind – zunächst in Orlamünde und damit wohl auch in dem Haus geblieben, bevor auch sie zu Beginn des Jahres 1525 aufgrund ihrer Weigerung, ihren neugeborenen Sohn taufen zu lassen, ebenfalls des Landes verwiesen und schließlich im Frühjahr des Jahres 1525 in Rothenburg wieder mit ihrem Mann zusammengetroffen war.5
Die finanzielle Lage Karlstadts und seiner Frau hatte sich bereits mit der Übersiedlung nach Orlamünde im Spätsommer 1523 zunehmend verschlechtert. Karlstadt übernahm die Pfarrei Orlamünde in heruntergewirtschaftetem Zustand6 und hatte nach eigener Aussage trotz hoher finanzieller Aufwendungen bis 1524 kaum Ertrag aus den Pfarrgütern erwirtschaften können.7 Schließlich war auch der Verzicht auf das Archidiakonat im Sommer 1524 mit finanziellen Einbußen verbunden gewesen.8 Angesichts dieser angespannten finanziellen Lage ist es durchaus wahrscheinlich, dass Karlstadt und seine Frau gezwungen waren, sich Geld zu leihen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mit Luthers Hilfe gelang es ihnen nach ihrem Aufenthalt in Rothenburg und einer längeren Odyssee durch die fränkischen Lande schließlich, Anfang Juni zunächst heimlich nach Sachsen zurückzukehren,9 die offizielle kurfürstliche Genehmigung zur Niederlassung erfolgte jedoch erst im September 1525 (Beilage zu KGK 300). Zum Zeitpunkt der Ausstellung der hier edierten Vollmacht hielten sich Karlstadt und seine Frau bei Annas Familie in Seegrehna bei Wittenberg auf.10
KGK 302
Transkription
