Nr. 299
Andreas Karlstadt an Kurfürst Johann von Sachsen
[Wittenberg] , [1525, 12. September]

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.N 623, fol. 4r–v

Ein Autograph; gestempelte Blattnummerierung, alte hsl. Nummerierung »5«, Dorsalvermerk fol. 4r »doctor Carlstadt«.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Am 12. September 1525 wandte sich Luther mit einem Schreiben an Kurfürst Johann, in dem er sich für die Rückkehr Karlstadts nach Sachsen einsetzte.1 Dieser habe sich ihm gegenüber erboten, in einem Verhör zu seinen Verfehlungen Stellung zu nehmen und ihm einen »widderspruch […] seynes yrthumbs« zugestellt2 – gemeint ist wahrscheinlich die Erklärung zur Lehre vom Sakrament (KGK 301), mit der Karlstadt eine kompromissfähige Darstellung zum Verständnis seiner Schriften vorlegte, die aber auch als Widerruf seiner Abendmahlslehre gelesen werden konnte.3 Luther riet dem Kurfürsten daher, Karlstadt nach Wittenberg zum Verhör zu laden und ihm, sollte seine Unschuld festgestellt sein, im Anschluss zu erlauben, sich in Kemberg oder einem Ort in der Nähe von Wittenberg niederzulassen; ihn in die Nähe von Orlamünde reisen zu lassen, hielt er dagegen für wenig ratsam.4 Möglichen Befürchtungen des Kurfürsten, mit Karlstadts Rückkehr nach Sachsen könnte es zu Aufruhr bzw. aufrührerischen Tendenzen in seinem Territorium kommen, begegnet Luther mit dem Argument, dass Karlstadt sich vorgenommen habe, nicht mehr zu predigen oder zu schreiben,5 und appelliert mit Blick auf dessen bedrängte Lage an die Barmherzigkeit des Kurfürsten. Zugleich – so Luther weiter – könne man sich durch einen solchen Gunst- und Gnadenerweis auch das Stillschweigen Karlstadts erkaufen, »auff das er nicht anders wo mehr iamers entweder aus rache odder aus endlicher verzweyfflung anrichtet.«6

Seinem Schreiben legte Luther die hier edierte, undatierte Supplik Karlstadts an den Kurfürsten bei, mit der dieser Johann gleichzeitig ein Exemplar seiner Entschuldigung des falschen Namens des Aufruhrs (KGK 297) übermittelte.7 Daran und an das Schreiben Luther's anknüpfend erbietet sich Karlstadt in seinem Schreiben an den Kurfürsten, in einem Verhör zu seiner Rolle im bäuerlichen Aufruhr Stellung zu nehmen. Zugleich bittet er Johann um Vergebung für all das, was er mit Worten und Taten gegen ihn getan habe. Dabei appelliert er an die Barmherzigkeit des Kurfürsten, indem er ihn daran erinnert, dass Gott ihn daran messen werde, wie er sich gegenüber »den armen, untherdruckten und elenden« verhalte. In diesem Zusammenhang weist Karlstadt auch darauf hin, dass, wenn seine Frau und seine Kinder in Sachsen hätten bleiben dürfen,8 er sich bereits zu Beginn des Aufruhrs im Frühjahr des Jahres 1525 dorthin geflüchtet hätte. Das Wohl seiner Familie ist es dann auch, das er neben seiner Verpflichtung gegenüber Gott ins Feld führt, um den Kurfürsten abschließend noch einmal um Gnade und Vergebung zu bitten. Hierbei zieht er auch in Betracht, dass er selbst keine Gnade beim Kurfürsten erlangen könne und erklärt sich in diesem Fall bereit, die Strafe für die ihm vorgeworfenen Übel zu tragen. Unterzeichnet ist das Schreiben mit »E'uer' chur'furstlich' g'naden' untherdeniger Diener Andres Carlstat doctor9 Die Nutzung seines Titels erscheint an dieser Stelle ungewöhnlich, hatte Karlstadt sich doch bereits im Februar 1523 im Zusammenhang mit seiner persönlichen Entwicklung hin zum neuen Laien von seiner Rolle als Berufstheologe und Professor distanziert und angekündigt, fortan keine Promotionen mehr vorzunehmen. Hiermit war zugleich der Verzicht auf die Nutzung seines akademischen Titels einhergegangen.10 Warum sich Karlstadt nun entschied, seinen Titel zu nutzen, muss offen bleiben, in den folgenden Schreiben wird er nicht mehr verwendet.


1Vgl. Luther an Kurfürst Johann, Wittenberg, 12. September 1525 (WA.B 3, 571f. Nr. 920). Zur Genese dieses Schreibens siehe KGK 298.
2Vgl. WA.B 3, 572,4–6 Nr. 920. Die Erklärung zur Lehre vom Sakrament wurde dem Kurfürsten am 9. Oktober 1525 durch Karlstadt überschickt (KGK 302).
3Zu dieser Schrift siehe KGK 301.
4Vgl. WA.B 3, 572,9–13 Nr. 920. Möglicherweise befürchtete Luther, Karlstadt könne in Orlamünde, wo er nach wie vor über zahlreiche Anhänger verfügte, an sein altes Wirken anknüpfen und damit erneut an Einfluss gewinnen. Eine Ansiedlung in der Nähe von Wittenberg eröffnete Luther zugleich größere Kontrollmöglichkeiten über Karlstadts Handeln.
5Vgl. WA.B 3, 572,14–16 Nr. 920. Hier bezieht Luther sich auf Karlstadts gegenüber ihm getroffene Aussage vom 12. Juni 1525; vgl. KGK 296 (Textstelle).
6Vgl. WA.B 3, 572,20–23 Nr. 920; hier siehe auch KGK 296 (Anmerkung).
7Wo Karlstadt sich zum Zeitpunkt der Abfassung seines Schreibens aufhielt, ist nicht bekannt, aufgrund der noch nicht erlangten Erlaubnis des Kurfürsten, nach Sachsen zurückkehren zu dürfen, erscheint es jedoch wahrscheinlich, dass er sich noch bei Luther im »Schwarzen Kloster« aufhielt; hierzu siehe die Einleitung zu KGK 298.
8Nach der Geburt des zweiten Sohns Andreas zu Beginn des Jahres 1525 in Orlamünde hatte sich Anna von Mochau geweigert, den Säugling taufen zu lassen (Vgl. den Bericht Spalatins: »Andreae Bodensteynn Carolustadu uxor Mochae veteram filia, filiolo secundo, […], absente marito, Orlamundi nato signum baptismatis negavit, sed ipsa ei nomen Andreae iudidit«, Schelhorn, Amoenitates Literariae IV, 417). Daraufhin wurde sie wohl auch des Landes verwiesen und traf vermutlich im Frühjahr des Jahres 1525 in Rothenburg wieder mit ihrem Mann zusammen; vgl. Barge, Karlstadt 2, 219 mit Anm. 178, der das vorliegende Schreiben als Nachweis für den Landesverweis Annas heranzieht.
10Zu Karlstadts Abkehr von der Schultheologie und dem damit verbunden Verzicht auf die akademischen Titel siehe die Beilage zu KGK V, Nr. 234 sowie Zorzin, Gelassenheit.

Downloads: XML · PDF (Druckausgabe)
image CC BY-SA licence
»