Nr. 303
Vollmacht Andreas Karlstadts und seiner Frau Anna von Mochau für Valentin Geisendorffer zum Verkauf ihres Hauses in Orlamünde
Seegrehna, 1526, 12. Januar

Text
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

Cund und offenbar sey fur jeder menniglich daß
wir beyde Ich Andreß Botenstein Carolstat genent
und ich Anna sein eelichs weib1 dem ersamen
Valentin Geisendorffer2 volle machte gegeben
haben und in krafft disses briffes geben/ unser hauß
zu Orlamund welchs unß ein erbar und ersam Rath
und gemein geschenckt und in die gewehr oder possess〈ion〉a
eingereumbt. und mit al〈?〉 drinnen verbauet
mit zu thun und lassen als sein eigen wehr.
Alßo daß er das hauß auffs beste er vermagk
verkauffen/ zalung dafur nemen und quitiren
sol aller form und gestald/ als/ ab es sein eign
und solich gelt/ was er fur gedachte behausung
erlangen wirt/ an der schuld behalten magk
und sich fur daß gelt/ welchs er unß beiden ge-
lihen
oder sonst furgestreckt3/ sol lassen genugen
und geben im soliche krafft und machte in der besten
form als wir zuangeben4 schuldig und wellen es
stets und vheste und unverbrechlich halten〈.〉 A〈lßo〉b
zu urkunth haben wir unser b〈et〉schafft au〈ff〉c
gedruckt an disen/ volmachts briff/ der zu
Segren5 gegeben ist freytag nach der dreyen
konigen im xxvi iar6
Die blosen7 sol obgnanter Valendin auch haben.


aVorlage am Rand beschädigt
bVorlage am Rand beschädigt
cVorlage am Rand beschädigt

1Anna von Mochau, seit dem 20. Januar 1523 mit Karlstadt verheiratet; zu ihr und der Eheschließung siehe KGK V, Nr. 215 S. 80f., Anm. 8.
2Zu ihm siehe KGK 303 (Anmerkung).
3Wann und in welchem Zusammenhang Geisendorffer zum Gläubiger Karlstadts und Annas geworden war, ist unbekannt.
4mit etw. beauftragen, zur Wahrnehmung von Interessen anvertrauen. Vgl. FWB s.v. angeben Nr. 8.
5Seegrehna.
612. Januar 1526. Unterhalb des Datums befindet sich das Petschaft Karlstadts und seiner Frau; hierzu siehe KGK 303.
7Bezug unklar. Möglicherweise ist der Inhalt eines in Orlamünde zurückgebliebenen oder mit der Urkunde mitgeschickten Beutels gemeint. Vgl. FWB s.v. Blase.

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