1. Überlieferung
Handschrift:
Ein Autograph; fol. 38v Adresse ebenfalls autograph, darunter Eingangsvermerk der Kanzlei: »1527 ∣ Carolostadius ∣ 76«, Siegelspuren, Archivaufschrift des 19. Jahrhunderts mit Bleistift: »Blatt 49.50 = A. 379a«; fol. 37r alte Briefnummerierung: »LXXVIII«.
Editionen:
- Barge, Karlstadt 2, 582–584 Anlage Nr. 27.
- WA.B 4, 362.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 381–384 mit Anm. 142f.
- WA.B 4, 362f. zu Nr. 1214.
2. Entstehung und Inhalt
Karlstadt bittet den kurfürstlich-sächsischen Kanzler Gregor Brück, seine dem Brief beigelegten handschriftlichen Artikel zur Abendmahlslehre entgegenzunehmen und sie Kurfürst Johann zur Prüfung vorzulegen; gleichzeitg versandte er ein Schreiben an den Landesherrn.1 Bezug auf diese beiden Schreiben und die Artikel nimmt Karlstadt ein Jahr später in neuerlichen Briefen an Brück und den Kurfürsten vom 12. August 1528.2
Seitdem Karlstadt als Bauer und Krämer in Kemberg lebte, unterstand er der Oberaufsicht des Kemberger Propstes Bartholomaeus Bernhardi,3 dessen Eheschließung er einst verteidigt hatte.4 Bernhardi sollte ihn geistlich betreuen und überwachen. Doch zugleich sah sich Karlstadt zunehmend Drangsalierungen durch den zuständigen kursächsischen Amtmann Hans von Metzsch ausgesetzt, der ihn, vermutlich von Luther und Bugenhagen angeregt, aufforderte, seine Ansichten zum Abendmahl schriftlich darzulegen.5 Offenbar erfolgte diese Aufforderung, nachdem sich Karlstadt einer Mahnung Luthers, eine Schrift gegen Zwingli und Oekolampad zu verfassen, verweigert hatte.6 Karlstadt ließ sich bei einem Besuch in Torgau – vermutlich nur wenige Wochen vor diesem Brief7 – von Kanzler Brück die kurfürstliche Zusicherung geben, dass ihm im Falle einer solchen Darlegung keine Ungnade widerfahre.8 Daraufhin arbeitete er im Juli und/oder August 1527 eilig Abendmahlsartikel aus – er begann gleich am Tag nach der Rückkehr aus Torgau –, um sie persönlich an Brück, erneut in Torgau, zu übergeben.9Die Nachschrift10, angehängt an den schon fertiggestellten und unterschriebenen, auf den 18. August 1527 datierten und mit Ortsangabe Kemberg lokalisierten Brief, verfasste Karlstadt vermutlich in einer Herberge in Torgau, da er mit Gewissheit ankündigt, die Schrift am morgigen Tag übergeben zu wollen. In Anbetracht der Distanz von 40 Kilometern zwischen Torgau und Kemberg könnte er das nicht mit Sicherheit behauptet haben, wenn er sich noch in Kemberg aufgehalten hätte.11 Angesichts der Dringlichkeit, mit der Karlstadt das Thema dem Hof vorlegen wollte, ist davon auszugehen, dass die Übergabe an Brück am 19. oder spätestens 20. August erfolgte. Der vorliegende Brief diente als beigelegte Erläuterung seiner Abendmahlsartikel und als Anmeldung des Besuchs.
Karlstadt bittet zuerst für die Verzögerung seines Schreibens um Entschuldigung. Der Zwang zur Erwerbsarbeit habe ihn immer wieder an der Ausarbeitung gehindert, die daher auch ohne Glanz und Stil geraten sei. Er habe drei Teile geplant; zwei Artikel seien beigelegt; einen dritten würde er liefern, wenn der Kurfürst eine zusätzliche Erläuterung verlange. Der erste Artikel bestehe aus einer Für- oder Abbitte und einer Widerlegung der gegen ihn ausgesprochenen Verdächtigungen, ebenso aber auch aus Beweisen und Ausführungen seiner vermutlich thesenartig formulierten Argumente.12 Da Karlstadt sich dabei auf die Heilige Schrift berufe, könne er in seinen Ausführungen kaum einem Irrtum unterliegen. Er bittet darum, dass seine Lehre nicht unangesehen und ungeprüft verworfen werde. Eine Widerlegung könne nur auf der Grundlage einer »gesunden« Lehre mit alleinigem Bezug auf die Bibel erfolgen. Über den Inhalt des zweiten Artikels äußert sich Karlstadt in diesem Brief kryptisch: in diesem habe er weder freiwillig noch aus eigenem Beschluss, sondern, entflammt durch den Wahn anderer, törichte Dinge gefaselt, die aber in Zukunft anderen zum Heil nützten.13 Angesichts der mit dem Törichten verbundenen Heilsaussicht erscheint es wenig wahrscheinlich, dass es sich dabei um die im Brief an Brück vom 12. August 1528 als Anhang bezeichnete, Karlstadt als Zusage zur Darlegung der eigenen Abendmahlsauffassung abgedrungene Billigung der Lehre Luthers gehandelt haben könnte.14 Mehrfach beklagt sich Karlstadt in diesem und im gleichzeitig versandten Brief an Kurfürst Johann über seine verzweifelte Gewissenslage. Er habe »mit dem Maul« die Lehre Luthers gebilligt, doch ein Blick in die Ausführungen zu seiner Abendmahlsauffassung genügten, um zu erkennen, dass dieses Einverständnis konträr zu seinem Verständnis vom Abendmahl und der leiblichen Präsenz Christi stehe.15 Ob dieser Anhang mit der Abendmahlsabhandlung von 1527 versandt wurde, ist ebenso ungewiss.
Zum Ende des Briefes bittet Karlstadt Brück um Abschrift seiner eingereichten Artikel. Da er viele Korrekturen im Konzept vorgenommen habe, könnte man andernfalls beim Verlesen vor dem Kurfürsten ins Stocken geraten. Zudem sollten einige zu scharfe Worte Karlstadts getilgt werden, die er beim eifrigen Schreiben benutzt habe. An die vom Kurfürsten eingeforderte Kürze habe er sich angesichts des Themas nicht halten können.
KGK 309
Transkription
