Nr. 311
Martin Luther an Andreas Karlstadt: Antwort auf Karlstadts Artikel zur Abendmahlslehre
[Wittenberg] , [1528, 29. Januar?]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

[a:] ThULB Jena, Bos. q. 25a, fol. 53r–59v

Die Abschrift von Michael Stifel, alte Blattzählung fol. 54r–60v.

Der Band1 enthält Kopien von Schriften (zwischen 1518 und 1520) und Briefen Luthers (zwischen 1528 und 1530), einiger Sermone der 1520er Jahre sowie theologische Schriften Michael Stifels, der die Abschriften zwischen 1528 und 1534 sauber und planvoll anfertigte (entsprechend als »liber Stifelii« bezeichnet).2 Die Arbeiten begann Stifel bereits 1528 in Luthers Haus.3 Vor dem Binden bestand der Band aus 50 gleichen Quaternionen, von denen einige Blätter entfernt wurden. Nach 1537 wurde der Band Georg Rörer für die Erarbeitung der Wittenberger Lutherausgabe übergeben. Zahlreiche Abschriften Stifels bildeten die Editionsgrundlage für den ersten und zweiten Band der lateinischen Reihe der Wittenberger Lutherausgabe (1545/46). 1557 ging der »liber Stifelii« in die Jenaer Bibliothek ein.4

Stifels Abschrift ist regelmäßig und sauber, allerdings immer wieder von Korrekturen (v.a. von im Kopierprozess entstandenen Dittographien), interlinearen Hinzufügungen und mit einem Rötelstift (oder am Ende der Abschrift mit verblasster Tinte) vorgenommenen Marginalien (Loci, Einschübe per Einschaltzeichen, ein Titel in schwarzer Tinte) eigener und fremder Hand durchzogen. Viele der hinzugefügten Bemerkungen erfolgten später durch einen Mitarbeiter Georg Rörers, sie deuten auf eine Ordnung für eine Druckvorlage hin. Die Abschrift könnte während Stifels Aufenthalt bei Luther bis Herbst 1528 angefertigt worden und auch angesichts einiger Eingriffe im Austausch mit dem Reformator entstanden sein.5 Sie ist auch die Grundlage der ersten Editionen des Briefes und erreichte somit zeitgenössische Öffentlichkeitswirksamkeit.6 Daher ist sie die Leithandschrift für diese Edition. Auffällig ist die durchgängige Verwendung von c an Stellen, die im klassischen Latein mit t geschrieben werden (»pocius«, »pacienter«), die lateinische Transliteration griechischer Wörter und die Heraushebung von Begrifflichkeiten (Großschreibungen am Anfang der zitierten Einsetzungsworte und von diskutierten Begrifflichkeiten wie hoc, est oder significat bzw. ihre Klammersetzung, zudem Markierung mit zusätzlichem Marginaleintrag).

[b:] SLUB Dresden, Mscr.Dresd.C 351, fol. 43r–52r

Eine Abschrift von unbekannter Hand, Unterschrift und Korrektur von Veit Dietrichs Hand, alte Blattzählung fol. 130r–139r.

Der Band umfasst 126 Bl. (ursprünglich 35 Bogen) mit Abschriften verschiedener Hand, zusammengetragen zwischen 1527 und 1529. Die Hand des hier edierten Briefes tragen auch fol. 12r–62r (davor Briefe von der Hand des Justus Jonas; danach andere Hände). 1872 wurde der Band aus der Sammlung Solger erworben, er bildete ursprünglich eine Einheit mit den heutigen Bänden StB Nürnberg, Cod. Solg. 38, 4° und Solg. 8, 4° und bestand aus 5 Manuskripten Luthers, die dieser Veit Dietrich geschenkt hatte.7

Die Abschrift des hier edierten Briefes ist sehr sauber angelegt und verzeichnet nur wenige Eigenkorrekturen. Sie weist einige wenige, aber signifikante Abweichungen von a auf, die die WA ohne eine kritische Diskussion ihrer Vorlage übernahm. Wahrscheinlich handelt es sich um eine gegenüber Handschrift a später vorgenommene Abschrift mit Korrekturen, die möglicherweise von Luther autorisiert wurden. Dietrich (als ihr Korrektor) lebte seit 1527 oder 1528 als Hausgenosse bei Luther.8 Seit 1530 edierte er Lutherschriften und sammelte ältere Texte des Reformators.9 Auf Grund der geringeren Abweichungen (weniger Satzumstellungen, keine Auslassungen) kann eine stärkere Abhängigkeit der Handschriften a und b voneinander konstatiert werden, sodass sie eine gemeinsame Vorlage hatten und b nur einige Verbesserungen vornahm. Auffällig ist die gemeinsame lateinische Transliteration der griechischen Wörter, abweichend von a jedoch die (häufige) Schreibung »Cristus«, die fehlende Heraushebung von Bibelstellen und diskutierten Wörtern, aber auch einige überraschende Flüchtigkeitsfehler (»inte«, »praesente«). Worttilgungen mit anschließend erneuter Schreibung des soeben getilgten Wortes machen deutlich, dass es eine handschriftliche Vorlage gegeben haben muss.10

[c:] SB-PK Berlin, Ms. germ. , fol. 1439, fol 187r–193v

Eine Abschrift von Joseph Münster, einst Stolbergsche Slg. Wernigerode, Zd 82, fol. 187r–193v).

Der Band enthält eine Sammlung von Reformationsbriefen in autographen Abschriften des Joseph Münster (1512–1579)11 aus den Jahren 1518–1546. Papier, 374 Bl. Einband Schweinsleder mit Rollen, Einzel- und Plattenstempel, auf dem Vorderdeckel: »Josephi Munsteri I. D. Anno 1549.« Plattenstempel von Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen, auf dem Hinterdeckel Plattenstempel mit Lutherbildnis. Vorbesitzer des Bandes waren Johann Andreas Schmid (gest. 1726), Rudolf Anton Fabricius (gest. 1772), Carl Zeisberg (gest. 1850), dann im Bestand der Sammlung Stolberg-Wernigerode unter der Signatur Zd 82. 1931 von der Staatsbibliothek Berlin erworben (Akz. Nr. 1931. 42).12

Saubere Abschrift mit wenigen Korrekturen, nur einer Marginalie (Schlagwort) und ohne Worthervorhebungen. Einige signifikante Übereinstimmungen mit den Handschriften d und f,13 allerdings folgt c in überwiegenden Fällen den meisten Abweichungen von d und f gegenüber a und b nicht.

[d:] HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 19.15 Aug. 4°, fol. 174r–190v

Eine Abschrift, Mitte 16. Jahrhundert.

Sammelband mit Abschriften des 16. Jahrhunderts von Gutachten, Briefen, Bedenken von Luther, Melanchthon, Bugenhagen, Jonas, Mathesius u.a. Terminus post quem des Bandes ist 1546 (fol. 191v–200r, Fürst Georg III. von Anhalt mit seiner Oratio synodica recitata, datiert auf den 28. Dezember 1546).14

Sehr saubere Abschrift, sehr viele Übereinstimmungen in Abweichungen mit f und – etwas weniger – mit c. Allerdings stimmt d nicht den offensichtlichen Korrekturen von f überein, die oftmals Verschlimmbesserungen sind. Wahrscheinlich war d eine Vorlage für f.15

[e:] KB Kopenhagen, GKS 1393 kvart, 71–89

Von vier Schreibern verfasst, drei Handwechsel bei Seitenumbrüchen S. 77, 79 [in der Worttrennung], 81; 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Sammlung von Briefen Luthers (1518–1531) und weiteren theologischen Abhandlungen in Abschriften des 16. und 17. Jahrhunderts.16 Die Abschrift des vorliegenden Briefes erfolgte durch vier verschiedene Schreiber (s.o.), alle Hände sind der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts zuzuordnen. Beachtenswert sind einerseits einige besonders auffällige Übereinstimmungen mit Handschrift a,17 andererseits aber auch mit dem anderen Überlieferungszweig der Handschriften c, d und f.18

[f:] SB-PK Berlin, Ms. germ. qu. 1482, fol. 125r–138v

Eine Abschrift unbekannter Hand, vermutlich frühes 17. Jahrhundert.

Die Sammelhandschrift (Papier, 247 Bl. unterschiedlicher Größe) enthält Abschriften verschiedener Hände des 16. bis 18. Jahrhunderts in einem blauen Pappeinband des 18. Jahrhunderts. Sie entstammt dem Nachlass des Wittenberger Theologen Gottlieb Wernsdorf, dann seines Sohnes, des Wittenberger Philosophieprofessors Ernst Friedrich Wernsdorf (gest. 1782). Später erhielt sie der Löwener Theologieprofessor Johann Franz van de Velde (gest. 1823), von da ging sie über den Londoner Buchhändler William Pickering 1841 in den Besitz von Sir Thomas Philipps über. 1912 Erwerbung durch die Königliche Bibliothek Berlin (Acc. 1912. 43).19

Von der gleichen Hand wie unsere Abschrift: 21f. Nr. 13 (Luther an Konrad Cordatus, 1528), 107f. Nr. 35 (Luther an Nikolaus Hausmann, 1520), 113–116 Nr. 38 (Luther an Linceus(?), 1527), 138f. (Luther an Michael Stifel, 1533), 141f. Nr. 44 (Luther an Fürst Georg III. von Anhalt, 1532), 165, 171–183 Nr. 51–59; 221f.20

Sehr regelmäßige, saubere Abschrift mit vielen Textabweichungen, darunter eine Reihe von (oft nur vermeintlichen) Verbesserungen, aber auch Auslassungen von Wortgruppen und ganzen Sätzen sowie Lese- bzw. Interpretationsfehlern.21 Die Bibelstellen sind oftmals unterstrichen, aber nicht durchgängig; keine Hervorhebung der diskutierten Worte wie dedit, dicens etc.

Handschrift a ist eine Abschrift von einer (verschollenen) Vorlage (ms0), angefertigt durch Michael Stifel in Luthers Haus, möglicherweise im Austausch mit dem Reformator; später bearbeiteten Mitarbeiter Georg Rörers sie zur Druckvorbereitung. Diese Edition behandelt sie als Leithandschrift. Handschrift b ist zeitnah unter Anleitung von Veit Dietrich (nicht aber von seiner Hand) erstellt worden, möglicherweise als Reinschrift erneut zur Druckvorbereitung und mit wenigen signifikanten Änderungen, die wieder durch Luther initiiert worden sein können; b kann von a oder einer der Vorlage ms0 nahen Abschrift abhängig sein. Die Handschriften c, d, e und f gehen auf eine andere Überlieferungslinie (ms1) zurück, wobei e einige Besonderheiten von a aufnimmt. Daher scheint die Vorlage von e eine Mischform der Abschriftengruppe nach a und der zweiten Linie zu bilden (ms3). Die Handschriften c und d entstammen dem zweiten Überlieferungsstrang (ms1), evtl. gibt es aber eine vor d zu postulierende Handschrift mit Abweichungen von dieser Linie (ms2). Handschrift f ist eine spätere Abschrift von d oder der Abschriftengruppe um d mit bemühten Korrekturen, die zu neuen Fehlern führten. Die Abhängigkeiten veranschaulicht das folgende Stemma.

EE268-Stemma-v6.eps

Abb.1: Stemma zur Überlieferung der Handschriften.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Der Brief Luthers an Karlstadt ist undatiert, doch lässt sich eine Datierung aus dem Schluss des Schreibens erschließen, in dem es heißt, dass Luther zum dritten und im nächsten Halbsatz zum vierten Mal an den Hof [nach Torgau] gerufen worden sei. Am 27. Januar 1528 war er zum dritten Mal innerhalb von nur vier Monaten an den kurfürstlichen Hof in Torgau gereist.22 Die ersten beiden Reisen dorthin erfolgten am 26./27. September und vom 25.–29. November 1527.23 Es wird vermutet, dass er unmittelbar nach seiner Rückkehr von der dritten Reise am 29. Januar 1528 zum vierten Mal an den Torgauer Hof gerufen wurde.24 Dies würde die Hinzufügung »et iam quarto vocatus sum« sowie das überstürzte Ende des Briefes mit Bitte um Lesung des bisher Geschriebenen und eine strukturierte Antwort (»institutam responsionem«) inklusive der Ankündigung, nach der Rückkehr mehr zu schreiben, erklären.25

Die Sorge, dass Karlstadt auch nach der eigenen Erklärung aus dem Jahr 1525, in Zukunft zu schweigen,26 seine 1524/25 entwickelte Abendmahlslehre propagiere oder gar Pamphlete schreibe, war in Wittenberg groß.27 Die kurfürstliche Erlaubnis für die von Karlstadt gewünschte Übersiedlung nach Kemberg im Frühjahr 1527 war mit der Hoffnung verbunden, ihn mit Hilfe des Kemberger Propstes Bartholomaeus Bernhardi und des Amtmanns (Landvogts) Hans von Metzsch überwachen zu lassen.28 Schon bald darauf forderte Metzsch Karlstadt auf, seine Abendmahlsauffassung darzulegen.29 Erst nach erlangter Zulassung durch Kurfürst Johann und Kanzler Gregor Brück schrieb Karlstadt diese Abhandlung in Form von Artikeln nieder (KGK 308) und übergab sie wohl am 19. August 1527 in Torgau persönlich.30

Kurfürst Johann bzw. Kanzler Brück übergaben Karlstadts Artikel den Wittenberger Theologen, um eine Reaktion auszuarbeiten. Melanchthon schrieb bereits am 26./27. September 1527 an den Kanzler die dringende Bitte, eine Replik unbedingt den Theologen zu überlassen.31 Auch Luther hatte Karlstadts Ausarbeitung bald gelesen; dies zeigt seine Bemerkung im Brief an Johannes Brenz vom 28. November 1527, dass sich Karlstadt verhärte und an der Interpretation des to=uto festhalte.32 Seine Antwort erfolgte aber erst im Januar 1528 mit dem vorliegenden Brief und damit in anderer Form, als es sich Karlstadt erhofft hatte, dem eine Diskussion und christliche Unterweisung vorschwebte.33

Gleich in den ersten Sätzen stellt Luther seine zentrale Forderung auf, in der Abendmahlsdiskussion zwischen Wort und Sache zu unterscheiden und die Worte der Heiligen Schrift nur ihrem natürlichen Sinn gemäß auszulegen. Als ihm die Artikel (KGK 308) übergeben wurden, habe er auf eine inhaltliche Argumentation Karlstadts gehofft, doch liefere der nur eine Diskussion um Silben und Buchstaben. Letztlich gehe es um nichts als eine Deutung des vom Evangelisten Lukas verwendeten Wortes dedit, deren Begründungen Luther sehr gesucht erscheinen. Presse man Silben so gewaltsam, wie Karlstadt es tue, werde die Diskussion wohl niemals enden.

Nach dieser einführenden, das Thema umreißenden negativen Ansprache – man könnte sie eine ironische captatio malevolentiae nennen – möchte Luther sogleich zur Sache kommen. Karlstadt disputiere darüber, dass neutestamentliche Worte anders zu verstehen seien, als sie lauteten. Zwar liege er selbst auf diesem Gebiet falsch, da er Lautwert und Bedeutung verdrehe; wichtiger sei jedoch, dass er der Sache nach in Frage stelle, ob der Leib Christi im Abendmahl leiblich kommuniziert werde. Karlstadt rede also ad vocem, Luther ad rem. Doch liegen Bedeutung und Lautwert der Worte klar und offen da, sodass sich Karlstadt in dieser Hinsicht geschlagen geben müsste. Sollte Luther aber in der Sache überzeugt werden, müssten die Worte tatsächlich anders verstanden werden, als sie lauten. Doch sei Karlstadt sogleich ins Erfinden (exquisitio) gestürzt – ein schlimmer Vorwurf des rhetorischen und wissenschaftlichen Bankrotts. Dagegen hält sich Luther selbst – abgesehen von einigen ironischen Ausfällen – an den Aufbau einer Rede im klassisch-rhetorischen Sinn.

Nach Aufgliederung der Thematik gemäß status coniecturalis (der Sache nach, ob Christus leiblich im Abendmahl sei; den Worten nach, ob diese so zu verstehen seien, wie sie lauten), untersucht Luther im ersten Schritt die Bedeutung der Worte (quid nominis, die Wortbedeutung, rhetorisch zum status definitivus gehörig), deren Lautwert zu beachten sei.34 Demnach beziehe sich das griechische to=uto auf den Leib Christi, nichts anderes lasse sich aus der Bibel herauslesen. Karlstadt aber erdichte eine andere Deutung, wie auch Zwingli, der est (ist) als significat (bedeutet), oder Oekolampad es täten, der corpus als figura corporis interpretiere. Wie wollen sie ihre rein persönlichen Setzungen beweisen? Das sei per impossibile (unmöglich). Es gebe weder einen Quellenbezug, keine logische conclusio, es stehe dem Bibeltext zuwider und gehe gegen den Sprachgebrauch. Für Luther sind das Erfindungen, die angesichts ihrer Verdrehungen das Gewissen der Deuter quälen müssten. Ein rechter Wortgebrauch sei für das Verständnis der Heiligen Schrift unerlässlich, da sie mit dem Glauben zu erfassen sei. Doch ein Verständnis in verkehrter Ordnung führe zu einem neuen Verständnis der Sache. Dies sei im Fall der Bibel hochgefährlich. Die antisymbolische, gegen den Zeichencharakter gerichtete Abendmahlsauffassung Karlstadts, der Christus eine Geste zuweist, mit der er beim Aussprechen des Zeigewortes hoc/to=uto auf seinen eigenen Leib und nicht auf das Brot gewiesen habe, ist für Luther kurzerhand ohne Bibelnachweis.35

Beim Übergang zur Kritik einzelner Punkte in Karlstadts Traktat, die eine verkehrte Ordnung schafften, versucht Luther nebenbei die Gelehrtenfigur Karlstadt zu erledigen, indem er ihm bescheinigt, wortreich Selbstverständlichkeiten zu verkünden, über die kein Wort verloren werden müsste. Ursache sei, dass Karlstadt ohne Lehrer nur mit Büchern zu kommunizieren scheine. Seine intellektuelle Einsamkeit im dörflichen Kemberg, sein Leben abseits des akademischen Milieus, werden Karlstadt zum Verhängnis gemacht; zugleich setzt Luther einen Stich gegen den einst von Karlstadt vertretenen Antiakademismus.36 Die zudem beklagte Vermischung von Form (verba) und Inhalt (res) ist ein weiteres Zeichen einer liederlichen Wissenschaftlichkeit; in einer dem status qualitatis (in der Rhetorik die Frage nach der Beschaffenheit des Gegenstandes oder der Argumente, qualis sit) ironisch anverwandelten Form meint Luther, dass ein solch beschaffener Geist eben Unsinn hervorbringe. Indem er sich schließlich mehrfach über die Weitschweifigkeit Karlstadts, mit der er allgemein Bekanntes ausbreite, und seinen dunklen, schwer verständlichen Wortschwall lustig macht, desavouiert er dessen auf biblische Wortdeutung ausgerichtetes Konzept.

Das erste Argument, gegen das sich Luther wendet, ist Karlstadts Forderung, dass Bibelstellen durch Vergleich miteinander erklärt werden sollten, im Speziellen aber seine Anwendung eines Vergleichs von Joh 6,63 auf die Abendmahlsthematik. Bei grundsätzlicher Ausübung dieser Methode drohe ein Versinken in der Unendlichkeit der Vergleiche, sodass eigentlich klare Bibelstellen durch die Komparation verdunkelt und die Heilige Schrift zu einem unklaren, wüsten Haufen werde. Nur in unklaren Fällen sollte der Vergleich angewandt werden. Karlstadt verstoße also gegen ein exegetisches Prinzip, indem er das Besondere fälschlich aufs Allgemeine ausdehne.

Das zweite Argument wendet sich gegen die Ausschließlichkeit, mit der Karlstadt Christus als Seelenspeise nach Joh 6 einsetzt. Auch hier verstoße er gegen ein methodisches Prinzip, indem er aus einer bestimmten Sache (ex definito, nach Joh 6,63) etwas Ausschließliches (das allein geistliche Essen) mache und biblisch begründe, ohne dass Beweise der Allgemeingültigkeit vorlägen. Anhand einer Reihe biblischer Beispiele zeigt Luther, dass Karlstadts Begründung nicht hinreiche (deficiat).37

Schließlich geht es im dritten Argument um den Begriff des dedit. Nach Luthers Antwort hatte Karlstadt in seinem Traktat ausgeführt, dass die vergangene Zeitform des dedit (im in der Gegenwart abgeschlossenen Perfekt) darauf hindeute, dass der Gabevorgang bereits abgeschlossenen gewesen sei und Christus erst danach den Satz »hoc est corpus meum« gesprochen habe (dicens im Partizip Präsens). Die Jünger hätten zu diesem Zeitpunkt das Brot bereits empfangen, der gesprochene Satz sich daher nur auf den tatsächlichen Leib Christi bezogen. Ausdrücklich habe Karlstadt diesen Widerspruch als von Luther unaufgeklärt beklagt. Dagegen sollte für Luther eine Rekonstruktion der im biblischen Bericht überlieferten, tatsächlichen Fakten erfolgen, die Karlstadt vermissen lasse. An erster Stelle habe Karlstadt die grammatische Form des auf dedit folgenden dicens als Partizip Präsens Passiv missachtet. Diese Form stelle klar, dass die Gabe des Brotes zeitgleich mit der Ansprache an die Jünger erfolgte. Das Perfekt von dedit ist einerseits rhetorisch üblich zur Darstellung eines Faktums bzw. einer Begebenheit, andererseits habe der Evangelist als nachträglicher Schreiber es auf die vergangene Handlung bezogen, die dann aber selbst im Präsens (dicens), Imperativ (accipite et comedite) und Indikativ (also im Wirklichkeitsmodus) dargestellt wurde. Karlstadts konstruiertes Zeitintervall sei ein lächerliches und erneut erfundenes Argument ohne jeden Beweis. Oder, so unterstellt Luther, wolle Karlstadt mit der Frage, ob Christus die Einsetzungsworte Christi unmittelbar vor der Brotgabe aussprach, die überkommene, papistische Vorstellung von der Konsekration wieder aufbringen, gemäß derer nach dem Sprechen der letzten Konsekrationsworte die Wandlung der Hostie in den Leib Christi erfolge (de instante consecrationis)? Dann würden menschliche Vorschriften für Gott gelten, für die evangelische Partei aber genüge der Glaube an die Wandlung.

In seiner Argumentation habe Karlstadt in Bezug auf das Brotbrechen in 1. Kor 10,16 behauptet, dass es sich hier um nichts anderes als Brot und nicht den Leib Christi handeln könne. Luther entgegnet nur, dass er sich mit dieser Stelle in seinem letzten Werk (Vom Abendmahl Christi Bekenntnis) befasst habe, die nebenbei gegen Karlstadts Ausführungen zum to=uto spräche, zeige sie doch, dass das Brot die Gemeinschaft (communicatio) des Leibes Christi sei. Augenscheinlich hatte Karlstadt erklärt, dass ihm angesichts ihres fehlenden spirituellen Vermögens die Spendeworte »hoc est corpus meum« ganz vergeblich entgegengehalten werden könnten. Daraufhin wirft Luther ihm vor, diese Spendeworte geradezu zu verachten.

Karlstadt mag, wenn er will, den biblischen Worten eine übertragene, alltägliche Bedeutung (translatitia significatio) beimessen.38 Wenn er aber sage, dass nach Luthers Deutung Christi Leib im Brot gebrochen werde, wendet Luther ein, dass Christus mitnichten am Kreuz gebrochen worden sei39 und verweist auf das eigene Glaubensverständnis. Laut Luther bilde das leibliche Geben das geistliche ab, wodurch der Heilige Geist den Glauben, dass es Christi Fleisch sei, ins Herz eingebe. Der Heilige Geist sei es auch, der den Gläubigen im Abendmahl dieses Fleisch leiblich zu essen gebe. Es sei ein zweifaches Geben, geistlich und leiblich. Schließlich habe sich Christus den Jüngern nach Joh 13,4–16 leiblich zum Diener gegeben.

Für Luther ist daher Karlstadts Schlussfolgerung, dass es nur ein geistliches Geben Christi gebe und daher ein leibliches im Abendmahl nicht möglich sei, falsch. Karlstadt liefere für seine Schlussfolgerungen keine Beweise, sondern nur für die Vordersätze (antecedentia bzw. assumpta), die gar nicht in Frage stünden. Der Aufforderung Karlstadts, Luther möge eine Schriftstelle anführen, die unwiderleglich anzeige, dass Christus seinen Leib gegeben und genommen habe, während Karlstadt demonstrierte, dass Christus nur das Brot genommen und gegeben haben könne, kommt Luther nicht nach, denn die Textstelle an sich sei doch Beweis genug; andernfalls wäre Christus ein leerer Schwätzer. Stattdessen verweist er noch einmal auf die präsentische Abfolge des Gebens und Nehmens, sodass jede Glosse die Gegenwärtigkeit beider Vorgänge und die Identität des Objekts (des Brotes) anmerken müsste. Dies habe Luther bereits in seiner Schrift Wider die himmlischen Propheten erklärt. Die Gegenwärtigkeit zeige der von Christus geäußerte Imperativ accipite (»nehmt«) an, Karlstadt aber beziehe sich fälschlicherweise auf den abgeschlossenen Perfekt dedit im Erzähltempus des Evangelisten. Er mache sich dadurch zum paralogista, zu jemandem, der jenseits der Logik falsche Schlüsse zieht.

Die letzte, von Luther als zu wortreich beklagte Argumentation Karlstadts geht darauf ein, dass Christus seinen Leib gegeben habe und es nicht die Gläubigen seien, die diesen (im Abendmahl) spenden könnten. Luther verweist nur knapp darauf, dass auch Taufe, Predigt des Evangeliums und Sündenerlass von Christus selbst gegeben, aber durch die Gläubigen als seine Werkzeuge erteilt werden; auch der Heilige Geist sei durch die Apostel zu den Menschen gekommen.

Am Ende des Briefes bedauert Luther angesichts der von Karlstadt hervorgebrachten Argumente und ihrer mangelhaften Beweise, mit ihm eine Übereinkunft getroffen zu haben, sich über die Abendmahlsthematik auszutauschen. Denn Karlstadt könne immer wieder ganze Wagenladungen an Begründungen dieser Art aufbringen, Luther aber habe Wichtigeres zu tun als sie zu widerlegen. Er bitte daher, in Zukunft von solcherart Argumenten verschont zu bleiben. Am Ende belehrt er Karlstadt, er möge sich bemühen, die Untersätze (subsumpta) zu begründen, denn seine Obersätze (assumpta) stünden als Allgemeingut außer Zweifel. Leider sei Luther bei der Antwort oft unterbrochen worden, reise nun zum vierten Mal zum Hof nach Torgau, werde Karlstadt sobald möglich mehr schreiben und bitte um eine strukturierte Antwort – ein ganz überraschendes Briefende, das im Gegensatz zu seiner vorher breit ausgeführten Klage über das schwache Niveau der Argumentation Karlstadts, mit der er nicht weiter behelligt werden wolle, steht.

Der Versuch, die Inhalte von Karlstadts Artikeln aus Luthers Antwortschreiben zu erschließen, erfolgt an anderer Stelle dieser Edition (KGK 308). Karlstadt wurde scheinbar nicht nur am Ende dieses Briefes, sondern nochmals persönlich von Luther zu einer Ausarbeitung seiner Abendmahlsauffassung in knapper, thesenartiger Form aufgefordert, die er nach eigener Aussage im Frühjahr 1528 niederschrieb, nachdem er in der Fastenzeit des gleichen Jahres eine neue Erlaubnis bei Kanzler Brück eingeholt hatte.40


1Slg. Rörer, Wittenberg 1528–1534, Papier, 383 Bll., Quart, 21,3×16,3cm.
2Zur Datierung des Bandes um 1530 vgl. den Wasserzeichenbefund (Piccard 161102) in der Online-Beschreibung, siehe Anm. 4.
3Vgl. Albrecht, Katechismusstudien, 565 u. 599; WA.B 4, 496 Nr. 1294 (Einleitung). Nach seiner Tätigkeit als Prediger in Oberösterreich war Michael Stifel (um 1487–1567) auf Grund eines Ketzereivorwurfs nach Wittenberg geflohen und Anfang 1528 von Luther im ehemaligen Augustinereremitenkloster aufgenommen worden; vgl. Luthers Bericht von seiner Ankunft am 6. Januar 1528, WA.B 4, 343f. Nr. 1203 u. 1204. Dort lebte er mit der Familie des Reformators bis Oktober 1528, als er unter Vermittlung Luthers die Nachfolge des verstorbenen Franz Günther als Prediger in Lochau übernahm. Luther und Stifel standen auch in den folgenden Jahren in freundschaftlichem Austausch und besuchten sich gegenseitig; vgl. Aubel, Stifel, 88f.; weiterhin WA.B 5, 105f. Nr. 1439. mit einer Einladung nach Wittenberg, vom 29. Juni 1529; WA.B 6, 143 Nr. 1838 mit Luthers Ankündigung eines Familienbesuchs in Lochau (Juni/Juli 1531) und LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.Bb 2796 mit dem Bericht über den Besuch von Gregor Brück, Justus Jonas und Luther im November 1529 in Lochau. Stifel gilt als einer der versiertesten Mathematiker seiner Zeit, der sich aber auch intensiv mit apokalyptischen Zahlenspekulationen beschäftigte, die Luther nicht schätzte. Trotzdem blieben beide einander sehr verbunden. Zur Biographie Stifels und zu seiner Arithmetik vgl. Aubel, Stifel; Hofmann, Stifel.
4Zum »liber Stifelii« vgl. WA.B 14, 249–258 Nr. 413. Online-Beschreibungen: https://collections.thulb.uni-jena.de/receive/HisBest_cbu_00013730 und https://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj32390007 (14.02.2025).
5Auffällig sind einige getilgte Dittographien, die beim Abschreiben entstanden (KGK 311 (Textstelle) und KGK 311 (Textstelle)). Siehe auch die Angabe einer besseren Lesung in KGK 311 (Textstelle).
6Aurifaber 2, fol. 196r–203v; Wit deutsch 9, fol. 277v–282r.
7Klaus, Dietrich, 14 u. 100; Freitag, Anteil; Berbig, Codex; WA.B 14, 35f. Nr. 64.
9Seine ersten Luther-Editionen legte er 1530 an (Ein Sermon vom Kreuz und Leiden; Ein Sermon über das Evangelion, Johannis am xx.; Eine Predigt von den Engeln; vgl. Klaus, Dietrich, 14f.). 1532 besorgte er die Veröffentlichung von Luthers Vorlesung über den Prediger Salomo, die Dietrich 1526 selbst gehört hatte (WA 20, 1–203; ebd., 3 zu Dietrich als vermutetem Herausgeber); 1536 die kleinen Propheten auf der Grundlage von Rörers Mitschriften mit Angabe der Daten der Vorlesung (WA 13, VIII, 122, 223, 229, 343, 371, 394, 424). Zwischen 1531 und 1533 schrieb Dietrich 99 Lutherbriefe (WA.B 6, 60; 444; 449); seit 12. Januar 1532 bemühte er sich nachweislich, auch alte Schreiben zusammenzutragen und abzuschreiben (vgl. Klaus, Dietrich, 99). Allein durch Dietrich sind die drei oben genannten Predigten von 1530, die Leichenpredigt für Kurfürst Johann vom 18. August 1532 und zwei Predigten von 1535 überliefert (Klaus, Dietrich, 337f. u. 350).
11Neffe Sebastian Münsters. Er war 1539 Advokat am Reichskammergericht in Speyer, seit 1540 Lehrer der Rechte an der Universität in Frankfurt a.d. Oder, 1541–47 Stadtsyndikus in Lüneburg, danach in Hamburg. Vgl. auch Amerbachkorrespondenz 5, 120 Nr. 2217 Anm. 1. Das Autograph der Abschriften ist nachgewiesen durch zwei Briefe Münsters in UB Basel, G II 21, fol. 239–241.
12Vgl. Becker, Verzeichnis, 24f.; WA.B 14, 138 Nr. 304. Weitere Literatur zu der Sammlung: Förstemann, Bibliothek, 121; Volz/Wolgast, Handschriftenverzeichnis, 19 u. 138 Nr. 304.
13Ein schlagendes Beispiel ist die gemeinsame Lesung »argumentaris« von c, d und f (KGK 311 (Textstelle)).
14Vgl. Heinemann, Handschriften 4, 270 Nr. 3184; WA.B 14, 154 Nr. 336.
16Vgl. Ilsøe, Kongelige Bibliotek 1, 466 Nr. 231; WA.B 14, 88 Nr. 188.
18KGK 311 (Textstelle) und KGK 311 (Textstelle); KGK 311 (Textstelle) nur Übereinstimmung mit Handschrift c (potestis statt possetis).
20Zur Beschreibung der Handschrift siehe Degering, Erwerbungen, 84f. [http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0708_b0084_jpg.htm] (14.02.2025); Degering, Verzeichnis 2, 243; WA.B 14, 103 Nr. 220.
21quae statt richtig quam (KGK 311 (Textstelle)); Dei statt richtig Dedit (KGK 311 (Textstelle)), mandatus statt richtig mundatus (KGK 311 (Textstelle))
22WA.B 4, 373,8f. Nr. 1216.
23WA.B 4, 255,26f. Nr. 1150 u. 286,29f. Nr. 1173.
24WA.B 4, 373 Nr. 1217.
25Dieser Datierungsvorschlag findet sich bereits in WA.B 4, 363 Nr. 1214. Dagegen datieren De Wette 3, 231 und Enders 6, 127 auf Ende November 1527 auf Grund der prominenten Äußerungen Luthers über eine aktuelle Diskussion mit Karlstadt über die Abendmahlsfrage (v.a. das to=uto) am 28. November 1527 gegenüber Johannes Brenz (WA.B 4, 285,11–15 Nr. 1173). Dieser Datierung folgt Barge, Karlstadt 2, 384.
27Am 4. Januar 1526 berichtet Justus Jonas gegenüber Johannes von Dolzig von Veröffentlichungen, die Karlstadts Abendmahlslehre entsprächen und von Melanchthon Martin Reinhart zugeschrieben würden: »Das buchlin vom sacrament ist guth Carlstadisch, und Philippus meynt, es hab der alt prediger zu Jehen gemacht unter ains andern nahmen, wy er dan fast gifftig ist.« (Kawerau, Jonas 1, 97; Barge, Karlstadt 2, 380 mit Anm. 136). Hierzu in dieser Edition KGK 307.
29Vgl. KGK 315 (Textstelle). Karlstadt selbst vermutete, dass Metzsch von Luther und Bugenhagen dazu angeregt worden war. Zur Verbindung mit einer vorher eingeforderten Schrift Karlstadts gegen Zwingli und Oekolampad siehe KGK 308 (Anmerkung) und KGK 316 (Anmerkung).
31 3, 170,12–14 Nr. 596.
32WA.B 4, 285,11–14 Nr. 1173.
34Zur Statuslehre vgl. HWR 8, 1327–1358 (bes. 1344f.) s.v. Statuslehre. Siehe auch KGK 311 (Anmerkung) und KGK 311 (Anmerkung).
36Im Februar 1523 hatte Karlstadt nach der Promotion von Johannes Westermann und Gottschalk Crop weiteren akademischen Promotionen wie auch dem Magistertitel entsagt; siehe KGK V, Beilage zu Nr. 234, S. 369, Z. 17f. sowie die dortige Einleitung S. 365f.
37Nach Gal 4,19 ist Christus geistlich in den Galatern geboren und könne infolge einer Ausschließlichkeit nicht von Maria geboren sein; nach Eph 2,12 ist Christus in den Gläubigen geboren, demnach nicht im Himmel; nach Gal 3,1 ist Christus geistlich gekreuzigt, also nicht leiblich etc.
38Schon im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments hatte Karlstadt eine literale Auslegung der leiblichen Präsenz wörtlich nehmend ironisch gewendet: »Darumb das sie sagen/ sein natürlicher leychnam/ welcher in můtter leyb entpfangen/ darnach anß kreütz geschlagen/ so groß/ weydt/ dick und lang/ in dem sacrament sein sol/ als er an dem kreütz hinge.« (KGK VII, Nr. 277, S. 451, Z. 4–6). In den Abendmahlsartikeln Karlstadts scheint die leibliche Anwesenheit Christi im Abendmahl nach seinem leiblichen Tod am Kreuz Thema gewesen zu sein. Vgl. auch KGK 311 (Anmerkung) und KGK 311 (Anmerkung).
39Diese Diskussion erhebt Karlstadt erneut in KGK 315 (Textstelle), vermutlich mit Referenz auf Luthers Ausführungen in seiner jüngsten Schrift Vom Abendmahl Christi Bekenntnis (WA 26, 487,9–492,36). Zur Vorgeschichte dieser Diskussion siehe auch KGK 311 (Anmerkung).
40Zu der zweiten Abendmahlsabhandlung vgl. KGK 312. Zur persönlichen Aufforderung Luthers siehe KGK 315 (Textstelle).

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