Nr. 312
Verschollen: Abhandlung zur Abendmahlslehre
[1528, April/Mai]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1.

Andreas Karlstadt an Gregor Brück, 12. August 1528: »[…] darauff war ich als ein geprandts kind forchtsam/ und wolte m'einem' g'nedig'sten h'errn' andere tzulassung och vor erlangen/ welche mir E'uer' achtpar'keit' in nehst verschiner fasten gegeben deß ich mich dienstlich bedanck. Hirauff hab ich ein refutation und ein argument eingelegt.«1

2. Inhaltliche Hinweise

Laut eigener Darstellung hatte Karlstadt nach Erlangung einer neuerlichen kurfürstlichen Erlaubnis über Gregor Brück in der Fastenzeit 1528 (zwischen 26. Februar und 12. April) eine zweite Abhandlung zu seiner Abendmahlsauffassung verfasst, zu deren Niederlegung er von Martin Luther aufgefordert worden war.2 In wesentlichen Punkten setzte sich Karlstadt, wie hier und andernorts gezeigt wird, mit Luthers im März 1528 gedruckter Schrift Vom Abendmahl Christi Bekenntnis auseinander, sodass von einer Abfassung seiner Abhandlung im April oder Mai 1528 auszugehen ist.3 Wie seine Abendmahlsartikel vom Sommer 1527 (KGK 306) bestand die Abhandlung aus einer Widerlegung (»refutation«) der Lehre Luthers und einem »argument«, d.h. thesenartigen Begründungen der eigenen Lehrauffassung.

Inhaltliche Hinweise liefert Karlstadt im als Referenz angegebenen Brief an Brück. Dort schildert er den gesamten Hergang der neuen Abendmahlsdebatte mit Luther seit der Aufforderung zur Darlegung seiner Anschauungen durch den Amtmann (Landvogt) Hans von Metzsch und der kurfürstlichen Zulassung für die Niederschrift im Sommer 1527,4 sodass nicht immer klar ist, ob er sich inhaltlich auf die in diesem Zusammenhang entstandenen Abendmahlsartikel (KGK 308), auf die hier behandelte Abhandlung vom Frühjahr 1528 oder zusammenfassend auf die gesamte Lehrauseinandersetzung mit Luther bezieht. Einige Passagen verdeutlichen aber, dass Karlstadt die im Brief angegebene Gliederung der Abhandlung in Widerlegung (der Lehre Luthers) und Argument (Begründung der eigenen Lehre) wiedergibt und sich somit im Wesentlichen an ihrem Aufbau und Inhalt zu orientieren scheint.5

Demnach suchte Karlstadts Abhandlung Luthers Abendmahlslehre in drei wesentlichen Punkten zu widerlegen: 1) der leiblichen Speisung im Abendmahl (bzw. der leiblichen Präsenz Christi), 2) der Sündenvergebung durch das Trinken aus dem Kelch, 3) dem Brechen des Leibes Christi im Abendmahl.

1) Der Lehre von Christus im Brot des Abendmahls als leiblicher Speise, die von Priestern gereicht werde, setzte Karlstadt mit Verweis auf Joh 6,32–35.47f. die Vorstellung einer allein geistlichen Speise, die nur von Gott gegeben werden könne, im Sinne eines Erinnerungsmahl an den Kreuzestod Christi entgegen.6 Eine leibliche Speisung lasse sich in der Bibel nicht finden, Luther, der nur eine literale Exegese der »klaren« Schrift gelten läßt, wird einer falschen Lesung oder symbolischen Interpretation geziehen.7 In überaus genauer Beachtung des biblischen Wortgebrauchs in 1. Kor 11,26 (»donec veniet«) stellt Karlstadt heraus, dass die Gläubigen das Brot solange essen, bis Christus (in der Parusie) wiederkehre, er daher leiblich bis zum Jüngsten Gericht nicht auf Erden sei.8 Eine leibliche Präsenz im Abendmahl widerspreche grundsätzlich der biblischen Rede vom himmlischen Sitz Christi (zur Rechten Gottes) seit seiner Himmelfahrt. Zur Begründung führt Karlstadt Röm 10,6f. an.9 Es sei nicht nur unstatthaft, Christus vom Himmel herabholen zu wollen, sondern eine geradezu ketzerische Anmaßung gegenüber dem Handeln Gottes.

2) Karlstadt wendet sich sodann gegen eine – Luther unterstellte – Verbindung des Trinkens des leiblichen Blutes Christi aus dem Kelch im Abendmahl mit der Vergebung der Sünden.10 Tatsächlich hatte Luther aber nur eine Heilszusage in den Zusammenhang gebracht. Beide, Luther und Karlstadt, berufen sich auf die Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi gemäß 1. Kor 10,16, die aber für Karlstadt nur eine geistliche sein kann.11 In Rekurs auf Mk 14,23f. begründet er eine zeitliche Abfolge des Gründonnerstagsmahles.12 Die Jünger tranken (»biberunt«, Perfekt), erst danach sprach Jesus vom Blut im Kelch des neuen Testaments.13 Daher tranken sie nicht konsekrierten Wein. Beim Abendmahl sei deshalb kein leibliches Blut im Kelch. Stattdessen müsse man von einem Kelch als Testament im Blut sprechen, der eine Erinnerung an den Kreuzestod Jesu darstelle.14 Da die Bibelstelle Mk 14,23f. Luthers Lehrmeinung widerspreche, wolle der sie aus dem Textkanon »kratzen«,15 also tilgen oder emendieren – ein schwerer Vorwurf der Verfälschung des Gotteswortes.

3) Schließlich widerlegt Karlstadt die Rede vom im Abendmahl gebrochenen Brot als Leib Christi an Hand des hebräischen Wortgebrauchs in Jes 53,5.10.16 Würde der Leib erst im Abendmahl gebrochen, sei er nicht für unsere Laster am Kreuz gebrochen worden. Der leibliche Tod am Kreuz und die Passion Christi seien aber Voraussetzung für die Rechtfertigung des Sünders und die Vergebung seiner Sünden. Karlstadt überführt die Vorstellung vom Brechen des Brotes als Leib Christi in ein reales Szenario, um ihre Unsinnigkeit zu erweisen.17

An diese Refutation der Lehre Luthers scheint Karlstadt Argumente zum Beweis der eigenen Anschauung angeschlossen zu haben. Sie enthalten die Behauptung, dass Christus beim Aussprechen des Satzes »hoc est corpus meum« auf sich und somit seinen Leib gezeigt habe, dass Brotspende und Zeigegeste in zeitlicher Abfolge erfolgten (wie im Fall der Kelchspende) und dass das Pronomen hoc und das Nomen panis grammatisch inkongruent seien, sodass hoc nur auf corpus verweisen könne.18 Diese Argumente hatte Karlstadt schon seit 1524 in die Abendmahlsdiskussion eingebracht. Angesichts des falschen syntaktischen Anschlusses von hoc und panis (und des gleichzeitig richtigen von hic und sanguis) beruft er sich hier allerdings auf den rechten literalen Sinn der Bibelstelle und versucht, Luther auf dessen ureigenem Gebiet zu besiegen.19 Karlstadts bibeltreue Exegese stehe gegen Luthers Glossen.20

Ausweislich des Befundes, der sich aus den Darlegungen in Karlstadts Brief an Gregor Brück vom 12. August 1528 ergibt, scheint die Abhandlung zur Abendmahlslehre aus dem Frühjahr des Jahres die – in Karlstadts Augen abgebrochene – Diskussion des Jahres 1525 wieder aufzunehmen. Die geistliche Deutung des Trinkens aus dem Kelch und dessen Bezeichnung als »neues Testament im Blut« zur Erinnerung an den Kreuzestod knüpft an Argumentationen der Schrift Von dem neuen und alten Testament (KGK 290) vom Frühjahr 1525 an, auch der Einsatz von Mk 14,23f. zur Begründung einer Abfolge des Gründonnerstagsmahls findet sich bereits dort.21 Doch sind gerade diese Äußerungen als unmittelbare Reaktion auf Luthers jüngsten Abendmahlstraktat Vom Abendmahl Christi Bekenntnis zu verstehen.22 Dort hatte Luther nochmals auf die richtige »ordnung« der Abfolge des Mahls am Gründonnerstag und auf die Deutung der Wendung vom »Kelch im Blut« als erlösendes neues Testament verwiesen, die gemäß hebräischem Wortgebrauch im Trinken des leiblichen Bluts bestehe.23 Eindeutigkeit erhält der unmittelbare Bezug durch Karlstadts Empörung über Luthers Plan, in Mk 14,22f. eine Texttilgung bzw. -korrektur vorzunehmen. Ebenso nimmt Karlstadt Luthers Versuch auf, Mt 26,28 und Mk 14,23f. auf der einen Seite und Lk 22,20 und 1. Kor 10,16 auf der anderen unterschiedlichen Überlieferungssträngen bzw. Deutungsschulen zuzuweisen und in deutender Lektüre miteinander zu ergänzen und zu korrigieren.24 Luther bevorzugt die Lesung »funditur« (Lk 22,20), um den einfachen Prozess des Ausgießens von Wein aus dem Kelch bei der Abendmahlsfeier zu belegen, während Karlstadt »effunditur« (Mk 14,23) vorzieht, da er im Abendmahl eine Erinnerung an die Besprengung der Gläubigen mit dem geistlichen Blut Christi (im Sinne der Ausschüttung des Heiligen Geistes) erkennt.25 Beide, Luther und Karlstadt, beschäftigten sich nochmals mit der Frage, ob der Wein, den die Jünger im Gründonnerstagsmahl tranken, bereits konsekriert war.26 Schließlich hatte Luther noch einmal dezidiert verkündet, dass das Brechen des Brotes nichts anderes als seine Austeilung sei und diese Abendmahlshandlung nichts mit einer Erinnerung an die Kreuzigung Christi zu tun habe.27 Luthers Rekurs auf den hebräischen Wortgebrauch (im Fall der Wendung »Kelch im Blut«)28 mag Karlstadt bewogen haben, zum Beweis seiner Position die in der Bibel verwendeten hebräischen Formen von »gebrochen« aufzusuchen, um ein Brechen des Leibes Christi als den historischen Akt der Kreuzigung nachzuweisen.29 Eine wirkliche Auseinandersetzung mit Luthers im Kontext der jüngsten Dynamik des Abendmahlsstreits mit Zwingli und Oekolampad entwickelten Christologie und Vorstellung von der Gegenwart des Leibs Christi im Abendmahl auf Grund seiner Ubiquität, die in der unio personalis der beiden Naturen Christi gründe,30 erfolgt jedoch nicht. Auffällig ist die Erwähnung des von Luther verwendeten Begriffs der Synekdoche, den Karlstadt aber nicht inhaltlich bearbeitet.31

Karlstadts Abhandlung zur Abendmahlslehre bildet seinen letzten Versuch, mit Luther in eine theologische Diskussion zu treten. Nachdem sein Brief an Caspar Schwenckfeld und Valentin Krautwald vom 17. Mai 1528 (KGK 313) in Wittenberg abgefangen worden war, ließ Luther Karlstadt eine Nachricht überbringen, die auf seine Ausführungen lakonisch reagierte, die Debatte abbrach und den Kontakt der beiden beendete.32


2KGK 315 (Textstelle). Vordem schon am Ende des Briefes vom 29. Januar 1528; siehe KGK 311 (Textstelle).
3Zur Niederschrift und Drucklegung der Lutherschrift vgl. auch KGK 313 (Anmerkung); zu ihrem Einfluss auf Karlstadts Abhandlung vgl. KGK 315 (Anmerkung), KGK 315 (Anmerkung) und KGK 315 (Anmerkung).
4KGK 315 (Textstelle). Den Konnex zur Weigerung, eine Schrift gegen Zwingli und Oekolampad zu verfassen, erwähnt Karlstadt in dem auf denselben Tag datierten Schreiben an Kfst. Johann (KGK 316 (Textstelle)) und in einem späteren Brief Ende 1529 an Oekolampad (siehe KGK 308 (Anmerkung) und KGK 308 (Anmerkung)).
7Gerade in der Debatte mit Zwingli und Oekolampad hatte Luther gegen deren signifikative und metaphorische Deutungen polemisiert, die wiederum mit dem Vorwurf konterten, dass Luthers leibliche Nießung biblisch nicht gedeckt sei. Vgl. Hilgenfeld, Elemente, 150–153; 166–182; Zwingli, Werke 5, 555–557 u. 706,5–11. Ob Karlstadt die Schriften dieser aktuellen Debatte rezipierte, ist ungewiss.
8KGK 315 (Textstelle). Über dieses Argument machte sich Luther in einer letzten Nachricht an Karlstadt lustig; vgl. KGK 314.
11KGK 315 (Textstelle). Vgl. hierzu Luther, Wider die himmlischen Propheten: »Was ist die gemeynschaft aber des leybs Christi? Es mag nicht anders seyn, denn das die jenigen, so das gebrochen brod, eyn iglicher seyn stuck, nemen, ynn dem selben den leyb Christi nemen.« (WA 18, 168,18–20); siehe weiter WA 26, 487,11–16; 490,19–491,16; 492,17–25 u. KGK 315 (Anmerkung).
13Diese zeitliche Abfolge des Gründonnerstagsmahls taucht bei Karlstadt erstmals in Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278, S. 554, Z. 1 u. 5–7) auf.
14Anknüpfung an die Schrift Von dem neuen und alten Testament aus dem Jahr 1525 (KGK 290); zum Trinken des noch nicht konsekrierten Weins vgl. KGK 290 (Textstelle).
18Karlstadt verwendet den Begriff des Solözismus, der für eine falsche syntaktische Konstruktion steht. Siehe KGK 315 (Textstelle). Zum Solözismus vgl. Rummel, Solecism und HWR 8, 959–990.
21Siehe KGK 290 (Textstelle). Vorher bereits in Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278, S. 554, Z. 5–7).
22Das Manuskript dieser Schrift hatte Luther am 25. Februar 1528 fertiggestellt; am 28. März gab er Exemplare des Buches nach Nürnberg mit; vgl. WA 26, 245f.; WA.B 4, 435,1f. Nr. 1247. Im Brief an Schwenckfeld und Krautwald vom 17. Mai 1528 erwähnt Karlstadt diese als eine neu erschienene Schrift Luthers (siehe KGK 313 (Textstelle) mit KGK 313 (Anmerkung), KGK 313 (Anmerkung) und KGK 313 (Anmerkung)).
25KGK 315 (Textstelle) mit. Vgl. auch KGK 290 (Textstelle). Zur Diskussion um die Lesarten von »funditur« und »effunditur« siehe KGK 315 (Anmerkung) und KGK 315 (Anmerkung).
30WA 26, 326,20–25; 340,22–31; 343,22–34. Vgl. hierzu Hilgenfeld, Elemente, 366–368. Die Rezeption der aktuellen Werke Zwinglis und Oekolampads durch Karlstadt läßt sich durch Quellenbefund nicht erhärten, allerdings stimmt Zwingli in seiner Amica exegesis (Frühjahr 1527) in vielen Positionen mit Karlstadt überein, den er – bei aller Kritik an einer mangelhaften Ordnung und fehlerhaftem Usus – gegen Luthers Polemik in der Schrift Wider die himmlischen Propheten verteidigt. Vgl. Zwingli, Werke 5, 631–646 und KGK 308 mit KGK 308 (Anmerkung) und KGK 308 (Anmerkung). Karlstadt selbst äußerte Ende 1529 in einem verschollenen Brief gegenüber Oekolampad, dass er die Anwürfe Luthers gegen die beiden Schweizer Reformatoren geprüft und als falsch klassifiziert habe. Dies kann eine Lektüre voraussetzen; möglicherweise meint Karlstadt aber auch, nur Luthers Schriften gelesen und dessen Argumente als falsch befunden zu haben. Vgl. hierzu KGK 308 (Anmerkung). Der verschollene Brief Karlstadts wird in KGK IX ediert.
32Siehe KGK 313 und KGK 314.

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