Nr. 313
Andreas Karlstadt an Valentin Krautwald und Caspar Schwenckfeld
Kemberg, 1528, 17. Mai

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.N 623, fol. 46r–v

Ein Autograph, Siegelspuren, auf der Rückseite von Luthers Hand: »D Carlstads Handschrift und sigil.«; archivalische Notiz des 19. Jahrhunderts mit Bleistift: »17 Mai«.

Barge gibt für Karlstadts Brief – wie für die archivalische Notiz – ein abweichendes Datum (15. Mai 1528) an.1

Editionen:
  • Enders 6, 271–273 Nr. 1331.
  • WA.B 4, 571f. Beilage zu Nr. 1328.

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Karlstadt teilt am Anfang dieses Schreibens an die schlesischen Reformatoren Caspar Schwenckfeld (1489–1561) und Valentin Krautwald (1490–1545) mit, dass er schon mehrere Briefe an sie verfasst, aber stets zerrissen habe, da es ihm an einem geeigneten Boten gemangelt habe.2 Nun aber ist zufällig jemand vor Ort, der den beiden den vorliegenden kleinen Brief [nach Liegnitz] bringen könne. Karlstadt berichtet von einer neuen Abendmahlsdebatte mit Luther nach vorheriger Zusage durch Herzog Johann, doch hatte er bereits vorher [in Jena] die Erlaubnis, mit Luther schriftlich zu debattieren, erwirkt.3 Zwar gestehe Luther zu, dass Christus es allein sei, der seinen Leib darreicht, doch verlange er den Nachweis, dass (andere) Menschen ihn (den Leib) nicht reichen könnten. Karlstadt beteuert, dies nicht behauptet zu haben.4 Er danke Gott, dass er ihm die siegreichen Pfeile (scil. die schlagenden Argumente) in dieser Debatte geschenkt habe, doch befürchtet er, dass Luther ihn erneut vertreiben werde. Über die Zwietracht unter den Anhängern Luthers (»de Luteranorum discordia«) habe er geschrieben, ein Büchlein über die Eintracht aller unsrigen (»de concordia nostrum omnium«) werde er schreiben.5 Weitere Schriften sollen erscheinen, doch befürchte er ihre Wirkungslosigkeit unter den Lutheranhängern. Gerne hätte er sich zu Schwenckfeld und Krautwald nach Schlesien begeben, doch hindere ihn die Furcht vor dem Tyrannen Luther daran. Karlstadt beklagt sich über seine Lebensumstände in Kemberg und sein Dasein als Krämer; er müsse seinen eigenen Hausrat verkaufen, niemand zeige Erbarmen. Am Ende bespricht er allgemeine Nachrichten. Landgraf Philipp I. von Hessen sei nur durch Gebete des Kurfürsten Johann von Sachsen von einem Angriff auf einige Bischöfe abgehalten worden – eine Anspielung auf die Turbulenzen der sogenannten »Packschen Händel«.6 Aus Nikolsburg habe er Nachricht erhalten, dass König Ferdinand I. Pläne gehegt habe, die Protestanten zu zerstreuen, und nur durch ein türkisches Heer bei Belgrad daran gehindert worden sei.7 Luthers gegen Karlstadt, Schwenckfeld und Krautwald gerichtete jüngste Schrift Vom Abendmahl Christi Bekenntnis8 vernachlässige die Gnade Gottes und sei daher gottlos und voller Blasphemie. Doch am schlimmsten sei die Aussage, dass die Gläubigen im Abendmahl die Vergebung der Sünden aus dem Kelch tränken.9 Dies widerspreche fundamental Karlstadts geistlicher Auffassung der Sakramente.

Vermutlich hat Karlstadt das Schreiben an Schwenckfeld und Krautwald angesichts seiner zunehmend haltlosen, bedrängten und materiell prekären Lage in Kemberg auf der Suche nach einem neuen Aufenthaltsort geschrieben, an dem er sich niederlassen könnte.10Krautwald und Schwenckfeld wirkten gemeinsam im schlesischen Liegnitz, geschützt und gefördert von Herzog Friedrich II. von Schlesien-Liegnitz; Krautwald seit Dezember 1523 als Lektor am Kollegiatstift Heiliges Grab in Liegnitz,11 der vermögende Schwenckfeld als Privatgelehrter. 1526 gründete der ambitionierte Herzog eine Universität in Liegnitz, an der Krautwald seit Herbst des Jahres unterrichtete.12 Ob sich Karlstadt mit dem Brief auch für eine Position an der Universität ins Spiel brachte, ist aus der Quelle nicht ersichtlich. Schwenckfeld hatte unter Zwinglischem Einfluss die Auffassung entwickelt, dass die Nießung Christi nur geistlich durch den Glauben empfangen werden könne, nicht durch das Sakrament an sich. In Auseinandersetzung mit dieser Lehre geriet Krautwald im September 1525 in eine Konversionskrise. Gemeinsam entwickelten Schwenckfeld und Krautwald nun eine Abendmahlslehre, nach der der äußere Genuss von Brot und Wein nicht heilsrelevant sei und es stattdessen auf die Würdigkeit und den Stand des Glaubens ankomme.13 Im Dezember 1525 stellte Schwenckfeld die eigene Auffassung Luther in Wittenberg vor, der sie ablehnte und vor einer neuen Häresie warnte.14 Im Frühjahr 1526 setzten Schwenckfeld und Krautwald die Austeilung des Abendmahls in Schlesien aus.15 Beide wandten sich nun gegen die Vorstellung der Realpräsenz, aber auch gegen Zwinglis symbolische Abendmahlsauffassung und plädierten stattdessen auf der Basis von Joh 6,63f. für ein rein geistliches Verständnis.16 Krautwald bestritt rein grammatikalisch auf Grund des Neutrums der Deuteworte hoc/to=uto einen Bezug auf das Brot (mask. panis), stattdessen müssten diese auf den Leib Christi (neutr. corpus) referieren.17 Abgesehen von diesen auffälligen Übereinstimmungen mit Karlstadt erkannten Krautwald und Schwenckfeld in Satzstellung und grammatischer Beziehung einen Hebraismus: Die Worte hoc/to=uto seien Prädikatsnomen statt Pronomen und würden – üblich für die biblische Rede – eine Äußerung einleiten, die allein durch ihre Verwendung deutlich werde.18

In einem Brief an Capito und Bucer (29. Juni 1528) spricht sich Krautwald gegen die Kindertaufe aus, aber auch gegen das »externum ministerium baptismi« der Täufer.19 Im Austausch mit den Straßburgern näherten sich Schwenckfeld und Krautwald kurzzeitig den Oberdeutschen an, doch lehnte Zwingli letztlich das rein spiritualistische Abendmahlsverständnis der Schlesier ab.20 Am 1. August 1528 verfügte König Ferdinand I. ein Mandat zur Ausweisung aller, die die leibliche Präsenz Christi im Abendmahl verneinten (die sogenannten »Sakramentsverächter«).21 Im Herbst 1528 forderte Herzog Friedrich II. von Schlesien-Liegnitz zur Distanzierung von Zwingli und zum Konsens mit den Lehrgrundsätzen Luthers auf. Daraufhin verließ Schwenckfeld am 19. April 1529 Schlesien.22

Auf welchem Weg Karlstadt über die Lehre der beiden schlesischen Theologen unterrichtet wurde, ist nicht bekannt; selbst über die Kontaktanbahnung wissen wir nichts. Schwenckfeld hatte, wie erwähnt, im Dezember 1525 Wittenberg besucht. Karlstadt wohnte damals in Seegrehna,23 wo Schwenckfeld ihn besucht haben könnte. Zu diesem Zeitpunkt war nur eine Schrift Schwenckfelds zur Abendmahlsfrage veröffentlicht worden, und zwar im Mai 1527 von Oekolampad in Basel,24 aber schon 1526 tauschte sich Zwingli mit ihm über die Abendmahlsfrage aus, sodass zu vermuten ist, dass Abschriften seiner handschriftlich überlieferten Texte kursierten.25 Einen Hinweis auf Übermittlung von Nachrichten und Texten bietet Karlstadts Hinweis auf Berichte aus Nikolsburg, die ihn erreichten. Durch Oswald Glaidt kann es einen Nachrichtenfluss zwischen Liegnitz und Nikolsburg gegeben haben,26 der allerdings wohl kaum über den Umweg Wittenberg gelaufen sein wird.

Karlstadts Brief an Schwenckfeld und Krautwald wurde abgefangen und Luther übergeben, der ihm über den Amtmann Hans von Metzsch mitteilen ließ, dass er mit ihm zukünftig nicht nur keine theologischen Debatten mehr führen, sondern auch keinen Kontakt mehr pflegen wolle (vgl. KGK 314). Eine genaue zeitliche Einordnung dieser Nachricht ist kaum möglich, wahrscheinlich erfolgte die Benachrichtigung Ende Juni / Anfang Juli. Erst nach Aufforderung von Kanzler Brück äußerte sich Luther am 24. September 1528 gegenüber dem Hof zu dem Sachverhalt und leitete das vorliegende Schreiben Karlstadts mit der Bitte um Rücksendung weiter.27

Der größte Vorwurf Luthers – neben der Enttäuschung über den persönlichen Verrat – bestand darin, dass Karlstadt an auswärtige Theologen (außerhalb Kursachsens) geschrieben hatte. Damit habe er die grundlegenden Voraussetzungen für das kurfürstliche »Geleit« und die Erlaubnis zur Niederlassung in Kursachsen gebrochen. Als sich Karlstadt am 12. Juni 1525 in verzweifelter Lage mit der Bitte an Luther wandte, sich für seine Rückkehr nach Sachsen einzusetzen, hatte er selbst angegeben, in Zukunft nichts mehr schreiben, predigen und lehren zu wollen.28 Die Niederlassung wurde ihm im September 1525 auf Grundlage seines »Widerrufs« erteilt.29 Die Anordnung, dass Karlstadt weder innerhalb noch außerhalb des Landes seine Lehre verbreiten dürfe, erteilte Kurfürst Johann am 26. November 1526 gegenüber Luther.30 Wahrscheinlich war dem Herrscher auf dem Reichstag in Speyer zugetragen worden, dass Karlstadt angeblich an Oekolampad und Zwingli geschrieben hätte.31 Selbst die Übersiedlung nach Kemberg befürwortete Luther unter der Perspektive, dass Karlstadt dort gut zu überwachen sei.32 Die Darlegung seiner Abendmahlsauffassung, auf Aufforderung des ihn überwachenden Amtmanns Hans von Metzsch, erfolgte zwar nach kurfürstlicher Erlaubnis im August 1527,33 sodass Karlstadt nun wieder auf Anhörung seiner Argumente hoffte, doch beendete Luther die Debatte mit einer brieflichen Antwort34 und äußerte zunehmend Unmut über ihn.35 In einem Brief an Wenzeslaus Linck vom 12. Mai 1528 – also noch vor der Kenntnis des vorliegenden Briefes – meinte er, Karlstadt sei wieder verstockter geworden, doch könne man ihn noch zum Schweigen zwingen.36 Wohl Anfang 1528 hatte Luther Karlstadt eine neue, knapp in Argumente gefasste (und ebenfalls verschollene) Abendmahlsabhandlung abgenötigt, die er aber nach Abfangen des vorliegenden Briefes nur noch höhnisch über Metzsch beantworten ließ.37 Der Ton verhärtete sich nochmals. Am 28. Juli 1528 schrieb Luther an Nikolaus Gerbel in Straßburg, dass Karlstadt eine Natter [scil. an der Brust der Wittenberger] sei, die muckse, aber nicht offen hervortrete; am besten solle er sich zu den anderen Fanatikern in Gerbels Stadt Straßburg begeben.38


1Vgl. Barge, Karlstadt 2, 387 Anm. 151.
2Ein Nachweis dieses Briefes bei Erb/Séguenny, Crautwald, 52. Zu Schwenckfeld und Krautwald vgl. KGK 313 (Anmerkung) und KGK 313 (Anmerkung).
3Karlstadt weist auf die Absprachen im Umfeld des Jenaer Gesprächs hin, als Luther ihm zusagte, gegen ihn schreiben und publizieren zu dürfen. Vgl. KGK VII, Nr. 267, S. 207, Z. 3–13. Eine neuere kurfürstliche Erlaubnis, seine Auffassungen schriftlich niederzulegen, hatte er im Juli/August 1527 erhalten (KGK 315 (Textstelle)); eine zweite wohl in der Fastenzeit 1528 (zwischen 26. Februar und 12. April) von Kanzler Brück (KGK 315 (Textstelle)).
4In seinem Antwortbrief vom 29. Januar 1528 hatte Luther auf einen vermutlichen Einwand Karlstadts reagiert, dass nur Christus seinen Leib am Kreuz gegeben habe, kein Priester daher dessen Leib im Abendmahl reichen könne. Luther antwortete ironisch, dass selbstverständlich Christus seinen Leib im Abendmahl spende, wie er auch taufe, Sünden vergebe und das Evangelium verkündige. In all diesen Fällen seien die Menschen nur das Instrument. Siehe KGK 311 (Textstelle) mit KGK 311 (Anmerkung). Zur Vorgeschichte der Diskussion über die Austeilung des Leibes durch Priester bzw. durch Christus allein vgl. KGK VII, Nr. 278, S. 577, Z. 9–18; S. 578, Z. 5–7; KGK 290 (Textstelle); WA 18, 168,1f.; 204,16–28; 212,27–32.
5Ein solches Büchlein ähnlichen Titels ist nicht zu ermitteln. Unter Traktaten über die »Uneinigkeit der Lutheraner« mag Karlstadt seine jüngsten Abhandlungen zum Abendmahl (KGK 308 und KGK 312) oder ältere Schriften zu diesem Thema, aber auch andere seiner Traktate fassen.
6Als Otto von Pack, Vizekanzler am Hof Herzog Georgs von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen im Januar 1528 zu Beratungen in Kassel besuchte, offenbarte er ihm, dass sein Dienstherr im Mai 1526 in Breslau einen Verbund mit Erzherzog Ferdinand von Österreich (ab Oktober 1526 gewählter König von Böhmen), Kurfürst Joachim von Brandenburg, Kardinal Albrecht, dem Erzbischof von Magdeburg und Mainz, dem Salzburger Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg, den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. von Bayern, dem Bamberger Bischof Weigand von Redwitz und dem Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen geschlossen habe, der plane, den Landgrafen wie den Kurfürsten von Sachsen auf Grund ihrer Verteidigung des Protestantismus und der Unterstützung Luthers zu entsetzen. Von Pack lud Philipp nach Dresden ein, wo er ihm im Februar im Schloss angeblich die originalen Dokumente zeigte und gegen eine Zahlung von 10.000 Gulden dem Landgrafen auszugeben versprach – bei denen es sich vermutlich aber um eine Fälschung handelte (die Motive von Packs bleiben im Dunkeln, möglicherweise war er hochverschuldet). Philipp fuhr daraufhin nach Weimar, um Kurfürst Johann in diese Pläne einzuweihen und mit ihm massive militärische Gegenmaßnahmen voranzutreiben. Es wurde beschlossen, eine große Armee mit 20.000 Fußsoldaten und 6000 Reitern aufzustellen, doch gelang es Melanchthon und Luther mittels zweier Gutachten (30. April 1528 und zw. 28. April und 2. Mai 1528), den Kurfürsten von einer kriegerischen Aktion abzubringen. Allerdings wird das Mandat des Reichsregiments vom 16. April 1528, das die Wahrung des Landfriedens bei Verlust aller Regalien und schweren Strafen androhte, ebenso Wirkung gezeigt haben. Vgl. Dülfer, Händel 1, 57–143; Lies, Krieg, 67–84; Kaufmann, Geschichte der Reformation, 570f. Karlstadts Brief fällt also in die Phase des kurfürstlichen Rückzugs von den Kriegsrüstungen Landgraf Philipps und der Bemühungen des Weimarer Hofes, die Angelegenheit zu entschärfen. Dabei erinnert er an die Drohungen des Landgrafen gegen die benachbarten Bistümer Mainz, Würzburg und Bamberg (als vermeintlich leichtesten Gegnern). Es dauerte aber noch bis in den Juni 1528, bis die Kriegsgefahr beigelegt worden war. Das nachhaltigste Ergebnis war, dass Erzbischof Albrecht von Mainz fortan auf die geistliche Jurisdiktion in Hessen und Kursachsen verzichtete und dem Landgrafen zudem 40.000 Gulden als Entschädigung für seine Kriegsrüstungen zahlte. Vgl. Dülfer, Händel 1, 142–144.
7Das mährische Nikolsburg war ein Zentrum der frühen Täufer unter Führung von Balthasar Hubmaier. Im April und Mai 1525 hielt sich Hans Hut dort auf, der in den Verhören nach seiner Verhaftung am 15. September 1527 in Augsburg bekannte, dass er in den Jahren vor 1526 zwischen Nürnberg und Wittenberg als wandernder Buchhändler wirkte. Dabei kann er Karlstadt, möglicherweise sogar in Orlamünde, kennengelernt haben. Vgl. Seebaß, Müntzers Erbe, 171f.; 174–176; 252–280; 515 Nr. 10; 524 Nr. 13. Seit März 1526 befand sich auch Oswald Glaidt in Nikolsburg, der unter dem Eindruck von Hut diesem im Sommer 1527 nach Wien und Regensburg folgte, dann aber weiter nach Liegnitz zog, wo er Anfang 1528 eine Täuferkongegration mitbegründete. Nach Schwenckfelds Fortgang, der trotz theologischer Differenzen für Glaidts Schutz bei Hof intervenierte, zog Glaidt wieder nach Nikolsburg. Vgl. Backus, Glaidt, 7–9. Möglicherweise partizipierte Karlstadt am Austausch zwischen Liegnitz und Nikolsburg. – Die erwähnten Pläne König Ferdinands I. beziehen sich vermutlich auf das oben genannte Breslauer Bündnis. Siehe o. Anm. 6. Ferdinand stritt eine Beteiligung ab; es gilt als unsicher, ob es dieses Bündnis überhaupt gegeben habe. Vgl. Dülfer, Händel 1, 61–63; 114f.; 133–135; Lies, Krieg, 82f.; Kaufmann, Geschichte der Reformation, 570f. Möglicherweise waren auch die Budaer Erlasse Ferdinands von 1527 bekannt, die die Ausübung lutherischer, zwinglianischer und täuferischer Religionshandlungen verboten und die wirtschaftlichen und politischen Freiheiten der Anhängern dieser Glaubensrichtungen einschränkten. 1528 begannen die Verfolgungen der Anabaptisten in Mähren, beruhend auf einem Dekret Kaiser Karls V. aus demselben Jahr. Vgl. Suttner Fichtner, Ferdinand I., 82. König Ferdinand I. hielt sich außerhalb der Reichsgrenzen bzw. im Südosten des Reiches auf. Im Sommer 1527 war er in Ungarn eingefallen, um seine Thronansprüche gegen den von den Osmanen begünstigten Siebenbürger Magnaten Johann Zápolya durchzusetzen. Am 2. November 1527 ließ er sich in Stuhlweißenburg (Székesfehérvár) zum ungarischen König krönen. Bis März 1528 weilte er in Ungarn (bezeugte Briefe aus Ofen und Gran/Esztergom), im südmährischen Znaim und in Wien (Dezember 1527), von Ende April bis Juli 1528 in Prag (Bauer, Korrespondenz Ferdinands I., Bd.2.1, 140f.; 143; 164; 175f.; 186f.; 188; 194f.; 199f.; 211f.; 214; 217f.; 258; 268; 278). Unklar ist die Angabe, dass ihn eine türkische Streitmacht vor Belgrad aufgehalten habe. In Belgrad, das 1521 von den Osmanen eingenommen worden war, gab es zu dieser Zeit eine Grenzgarnison. Vgl. Buchmann, Österreich, 78f.; Vacha, Habsburger, 132. Ein Aufenthalt Ferdinands im Frühjahr 1528 vor Belgrad erscheint angesichts der durch Briefe bezeugten Aufenthaltsorte unwahrscheinlich.
8Diese an erster Stelle gegen Zwingli und Oekolampad gerichtete Schrift wurde im Februar 1528 gedruckt und Anfang März ausgeliefert; vgl. WA 26, 246 u. WA.B 4, 388,11f. Nr. 1226; 435,1f. Nr. 1247. Zur direkten Wendung der Lutherschrift gegen Schwenckfelds spezifische Abendmahlslehre vgl. WA 26, 433,1–437,29.
9Tatsächlich ist es nicht Ziel von Luthers Schrift, die göttliche Gnadenwirkung im Abendmahl zu erweisen, sondern nahezu technisch das signifikative bzw. figurative Abendmahlsverständnis Zwinglis und Oekolampads zu widerlegen. Vgl. hierzu Hilgenfeld, Elemente, bes. 150–155; 167–173, 177–182, 217–219, 225f. 230f., 353f., 362–367 u.ö. Auf welche Textstelle Karlstadt sich bezieht, ist nicht klar. Luther beschreibt das neue Testament, das in Leib und Blut Christi bestehe, als Voraussetzung für die Vergebung der Sünden. In seinem angehängten eigenen Bekenntnis heißt es: »Denn daselbst ist das Evangelion, die tauffe, das sacrament des altars, darynn vergebunge der sunden angeboten […].« (WA 26, 507,7–10). Sätze, wie sie Karlstadt Luther hier vorwirft, finden sich als biblische Belege in dem im März 1528 publizierten Unterricht der Visitatoren: »Und trincket alle daraus. Das ist mein blut des newen testaments, welchs vergossen wird fuer viele zu vergebung der sunden.« (WA 26, 213,23–25); »Denn ynn den worten verheisset Gott vergebung der sunde: Das ist mein leib, der fuer euch dargeben wird. Jtem: Das ist der kelch des Newen testaments, das ist der newen verheissung, der verheissen gerechtickeit, des ewigen lebens, Inn meinem blut, das fuer viel vergossen wird zu vergebung der sunde.« (WA 26, 217,13–17). Allerdings geht der Text mit dem Glaubensbezug weiter: »Also erlangen sie vergebung der sunde nicht durch die eusserliche niessung, sondern durch den glauben, der durch die wort und zeichen erweckt wird.« (WA 26, 217,17f.). Zur Reinigung des Sünders durch das Trinken des leiblichem Bluts im Kelch hatte sich Luther bereits in der Schrift Wider die himmlischen Propheten geäußert (WA 18, 203,24–204,21; 207,9–14; 208,2–6), besonders deutlich dann im Sermon von dem Sakrament des Leibs und Bluts Christi, der im Oktober 1526 erschien: »Aber wenn ich das Sacramant reiche, so eigene ich solchs dem sonderlich zu, der es nimpt, schencke yhm Christus leib und blut, das er habe vergebung der sunden, durch seinen tod erworben und ynn der gemeine gepredigt.« (WA 19, 504,23–26). Karlstadt lehnte seit 1524 einen Zusammenhang von leiblicher Kommunion und Sündenvergebung vehement ab (und blendete dabei die Einwände, dass die Kommunion im Glauben erfolge, aus). Vgl. Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch (KGK VII, Nr. 276, S. 412, Z. 9 – S. 414, Z. 4); Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 515, Z. 1–3); Von dem neuen und alten Testament (KGK 290 (Textstelle); KGK 290 (Textstelle)). Vgl. auch KGK 289 (Textstelle) mit Bezug auf WA 18, 204,10–21. Auch Zwingli warf Luther vor, dass bei ihm die Sündenvergebung durch die leibliche Kommunion erfolge, doch könne sie nur durch den gekreuzigten Jesus empfangen werden (Zwingli, Werke 3, 56). In der Amica exgesis (März 1527) wandte er sich explizit gegen Luthers oben zitierte Aussage vom Oktober 1525. Nicht durch Essen des Leibes und Trinken des Blutes werden Vergebung erlangt, sondern durch Versprengung des Blutes am Kreuz und durch Christi Tod »pro nobis maledictum« (Gal 3,13). Vgl. Zwingli, Werke 5, 706,5–11. Luther bejahte den Einwand, ergänzte aber, dass die leibliche Kommunion stets im Glauben an Christus einzunehmen sei (WA 26, 292,34–293,17; s. auch WA 26, 294,34–36).
10Karlstadt schildert im vorliegenden Brief seine verzweifelte Lage eindringlich. Alber, Verfluchte lere (1556) (1556), fol. l3v–l4r schreibt in ironischer Gehässigkeit über Karlstadts seinerzeitiges Erscheinungsbild als Bauer, Krüger und Krämer in Kemberg. Vgl. Barge, Karlstadt 2, 379.
11Vermutlich auf Empfehlung von Johannes Hess; die offizielle Investitur erfolgte am 11. Juli 1524. Vgl. Shantz, Crautwald, 24f.
12Wahrscheinlich las er – als Nichttheologe, denn er hatte die Universität Krakau vor dem Abschluss des Magister artium verlassen – biblische Texte, damit hatte er bereits mit der Übernahme eines Kanonikats am Kollegiatstift zum Hl.Grabe begonnen. An der kurzlebigen Universität – sie wurde 1530 geschlossen – lehrten zudem Theodor Bibliander aus Zürich, Konrad Cordatus, der Hebraist Bernhard Ziegler, Johann Rurer und Valentin Trotzendorf. Vgl. Krautwald, In evangelium Matthaei annotata, 14–21; Bauch, Trozendorf, 66–71.
14Der von Schwenckfeld 1540 verfasste Bericht des Treffens in Wittenberg in CS 2, 240–282; vgl. Weigelt, Tradition, 65–69.
16Vgl. Weigelt, Tradition, 56–58.
17Vgl. CS 2, 424,22–24; Weigelt, Tradition, 59f.
18Die Wendung »Mein Leib, für dich gegeben« bedeutet daher: »Mein Leib, der für dich gegeben wurde, ist dies, nämlich das Brot.« (CS 2, 204; 243f.). Vgl. Shantz, Crautwald, 29f. u. 53 Anm. 76; Weigelt, Schwenckfelders, 15.
19Vgl. QGT 7, 167–171.
20Vgl. Weigelt, Tradition, 77–93.
21Bereits 1527 erließ Ferdinand I. in Buda eine Verfügung, die Anhängern Luthers, Zwinglis und Täufern ihre Religionsausübung verbot sowie ihre wirtschaftlichen und politischen Freiheiten einschränkte; 1528 setzten Verfolgungen der Täufer in Mähren ein. Vgl. Suttner Fichtner, Ferdinand I., 82 und KGK 313 (Anmerkung).
22Weigelt, Tradition, 88–93; 104–106. Krautwald schreibt nach Straßburg mit Bitte um Aufnahme Schwenckfelds (CS 3, 435–439), wo dieser vor dem 18. Mai 1529 eintraf.
23Vgl. KGK 301. S. auch Barge, Karlstadt 2, 371f.
25Kaufmann, Abendmahlstheologie, 406f. mit Anm. 755 und 762 verweist auf möglicherweise handschriftlich kursierende libelli von Schwenckfelds Abendmahlsauffassung. In Straßburg erschienen 1529 und 1530 Krautwalds Abendmahlsschriften, die er bereits 1526 verfasst hatte (zu den Handschriften von Krautwalds Werken vgl. Erb/Séguenny, Crautwald, 11). Straßburg wurde zum wichtigsten Knotenpunkt im Informationsaustausch mit den Schlesiern. Ob Karlstadt trotz seiner prekären Situation an dieser Kommunikation (über Oekolampad in Basel und dessen engen Verbindungen nach Straßburg) partizipierte, ist völlig unbekannt.
26Siehe oben KGK 313 (Anmerkung). Zudem hatte Herzog Friedrich II. von Schlesien-Liegnitz im Frühjahr 1527 den Liegnitzer Stadtschreiber Fabian Geppart in die Schweiz geschickt, um Lehrpersonal zu rekrutieren; auch er könnte auf seinem Weg durch Sachsen gekommen sein. Vgl. Krautwald, In evangelium Matthaei annotata, 16; Bauch, Trozendorf, 68. Geppart hatte in Leipzig studiert (WS 1515 immatrikuliert; 1521 Magister artium). Vgl. Bauch, Trozendorf, 44f. Zudem hatte der Drucker Simprecht Froschauer (auch Sorg), nach Stationen in Augsburg (1523/24), und Zürich (1525) im Jahr 1526 auf Veranlassung Hubmaiers eine Druckerei in Nikolsburg eröffnet. Nach dessen Hinrichtung am 10. März 1528 in Wien ging Froschauer nach Liegnitz. Vgl. Benzing, Buchdrucker, 2294; Leu, Lesekultur, 61.
27WA.B 4, 569,25–30 u. 36–40 Nr. 1328. Vermutlich hätte Luther den Hof über Karlstadts Schreiben nicht unterrichtet, wenn Karlstadt nicht am 12. August 1528 an Brück und Kurfürst Johann geschrieben hätte (KGK 315 und KGK 316); erst daraufhin ergriff Luther die Initiative. Zu Luthers über Metzsch an Karlstadt gesandte Nachricht der Absage weiterer theologischer Diskussionen siehe KGK 314.
29Vgl. die Beilage zu KGK 300.
30Kurfürst Johann an Luther, 26. November 1526 (WA.B 4, 137,31–43 Nr. 1054). Vgl. KGK 304 und Barge, Karlstadt 2, 378.
31Dieser Vorwurf ergibt sich aus Karlstadts Reaktion, der Verneinung eines solchen Kontakts. Vgl. KGK 305 (Textstelle).
32Luther an Kurfürst Johann, 22. November 1526 (WA.B 4, 134,52–59 Nr. 1052). Vgl. KGK 304 und Barge, Karlstadt 2, 378.
36WA.B 457,6f. Nr. 1264.
37KGK 314. Vgl. auch KGK 315 (Textstelle). Die weitgehend korrekte Wiedergabe der schroffen Antwort läßt sich durch die teils gleiche Wortwahl in Luthers Schreiben an Brück vom 24. September bestätigen. Vgl. WA.B 4, 569,28–32.
38WA.B 4, 508,17–19 Nr. 1300.

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