Nr. 308
Verschollen: Artikel zur Abendmahlslehre
[1527, vor 18. August]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1.

Andreas Karlstadt an Gregor Brück, 18./19. August 1527: »Deinde duos articulos, destinavi autem tres, quorum ultimum eousque continebo mente, donec evocarit princeps illustrissimus, duos itaque iam mitto, quorum primus totus in deprecatione et confutatione est positus, atque obiter in retorsione et telorum et omnium denique armorum, quibus me sunt adorti, qui non tam mei, quam veritatis hostes putantur.«1

2. Inhaltliche Hinweise

Karlstadt war vom Wittenberger Amtmann Hans von Metzsch, der vermutlich auf Anregung Luthers und Bugenhagens handelte, aufgefordert worden, seine Abendmahlsauffassung niederzuschreiben.2 Offenbar hatte sich Karlstadt verdächtig gemacht, da er sich vordem verweigert hatte, eine gegen die Lehren Huldrich Zwinglis und Johannes Oekolampads angemahnte Schrift zu verfassen.3 Es steht nur zu vermuten, ob Luther damit Karlstadts Position im aktuellen Abendmahlsstreit der Wittenberger mit den Schweizer Theologen ermitteln wollte. Karlstadt kam dem Verlangen erst nach der kurfürstlichen Erlaubnis, seine Lehre frei darlegen zu dürfen, nach, die er bei einem Besuch bei Kanzler Gregor Brück in Torgau (wahrscheinlich im Juli oder August 1527) erlangt hatte.4

Am Tag nach der Rückkehr von dieser Reise begann Karlstadt nach eigener Aussage mit der eiligen Ausarbeitung seiner Abendmahlsartikel, wurde dabei jedoch von Alltagstätigkeiten aufgehalten.5 Am 18. August 1527 hatte er die Artikel fertiggestellt und legte sie einem Brief an Brück (KGK 310) bei, begleitet von einigen Blättern (»paginas«) für Kurfürst Johann von Sachsen, die wahrscheinlich das Zustandekommen der Abendmahlsartikel erklärten. Diese Artikel sind heute verschollen. Nach Karlstadts Aussage bestanden sie aus zwei Teilen. Der erste Teil enthielt eine Für- oder Abbitte (»deprecatio[ne]«) und eine Widerlegung (wohl der Lehre Luthers);6 an anderer Stelle spricht Karlstadt auch von Beweisen seiner Sätze bzw. thesenartigen Argumenten (»probationes et sentenciarum mearum munitiones«).7 Die Aussagen über den zweiten Teil der Artikel sind im Brief an Brück vom 18./19. August 1527 unklar. Er spricht von törichten Dingen, die er unfreiwillig und nicht aus eigenem Beschluss, sondern entflammt durch den Wahn anderer geschwätzt habe, doch nützten sie anderen inskünftig zum Heil.8 Ein Jahr später, am 12. August 1528, beklagt er sich in den beiden Schreiben an Brück und Kurfürst Johann bitter über einen Anhang zu seiner Abendmahlsabhandlung, in dem er »mit dem Maul«, also rein äußerlich, sein Einverständnis mit Luthers Lehre von der Realpräsenz Christi gegeben und dem eigenen angeblichen Irrtum widersprochen hätte, doch offenbarten seine Schriften eine gegenteilige innere Überzeugung.9 Ob es sich bei diesem Anhang um den hier genannten zweiten Artikel handelt, in dem er Törichtes behauptet habe, ist nicht zu klären. Schließlich deutet Karlstadt noch einen dritten Artikel (bzw. Teil) an, den er aber nur im Geist parat habe und erst liefern würde, wenn der Kurfürst eine weitere Erläuterung verlange.10

Die Bezeichnung der Abendmahlsabhandlung changiert: An mehreren Stellen – zumal in zeitlicher Nähe, in dem Brief vom 18./19. August 1527 (KGK 310) – verwendet Karlstadt den Begriff articuli,11 sodass sich die Edition für die Übernahme dieses Terminus entschieden hat. Im deutschen Brief an Gregor Brück vom 12. August 1528 (KGK 315) benutzt Karlstadt als Bezeichnung auch »grunde« im Sinne von Begründungen in einer akademischen causa.12 Dies kann auf einen längeren Traktat deuten, der Widerlegungen der Lehre Luthers (im Sinne von refutationes bzw. contradictiones)13 und Ausführungen und Prüfbelege der womöglich thesenartig dargelegten eigenen Abendmahlsauffassung (im Sinne von Begründungen bzw. probationes) umfassen könnte. Einige Male spricht Karlstadt in diesen Briefen auch von seinem »buch« bzw. »buchlin«,14 was übersetzt als libellus auf eine mehr oder weniger umfassende handschriftliche Abhandlung deutet – handschriftlich schon deshalb, weil Karlstadt in Kemberg weder Zugang zu einer Druckerpresse hatte noch eine Erlaubnis zum Druck seiner Werke besaß. Ihr Umfang ist nicht einzuschätzen. Die ausführliche Reaktion Luthers (KGK 311) und dessen Beschwerden über die Weitschweifigkeit Karlstadts müssen aber nicht allein Polemik sein,15 zumal Karlstadt selbst bekennt, die von Kurfürst Johann angemahnte Kürze verfehlt zu haben, da er den Gegenstand genauer und daher ausführlicher habe darstellen müssen.16

Im Brief an Brück vom 18./19. August 1527 bittet Karlstadt um Entschuldigung, dass die Abhandlung nicht sauber abgeschrieben und voller Fehler sei; zudem habe er sich nicht immer der Polemik enthalten können. Seine miserablen Lebensumstände erlaubten ihm nicht die Anstellung eines Kopisten. Daher bittet er um eine Abschrift samt Tilgung von Fehlern und Angriffen, bevor die Artikel dem Kurfürsten vorgelesen würden.17 Ob dieser Bitte stattgegeben wurde, ist unbekannt. Karlstadts Wunsch war es, dass die Artikel einem unparteiischen Schiedsrichter zur Begutachtung und Beurteilung vorgelegt würden.18 Sollte er widerlegt werden, was er angesichts seiner biblisch belegten Beweisführung kaum glauben wollte, würde er sich selbstverständlich einer christlichen Unterweisung ergeben.19

Von Karlstadt selbst gibt es in diesem Brief nur eine Aussage zum Inhalt der verschollenen Artikel. Demnach habe er sich auf die Kreuzestheologie gestützt.20 Daher ist ihr Inhalt nur über Luthers Antwort vom Januar 1528 (KGK 311) in Grundzügen rekonstruierbar. Diese Rekonstruktion birgt das Problem, dass Luther methodische Fehler Karlstadts möglicherweise wie in einem Brennglas vergrößerte; dadurch entstand ein relatives Ungleichgewicht in der Wiedergabe des Inhalts der Artikel. Sie erscheinen chaotisch, undurchdacht, verbohrt. Dagegen wirkt Karlstadts Kurzfassung seiner Anschauungen im Brief an Brück vom 12. August 1528 (KGK 315), also im folgenden Jahr, stringenter und kohärenter.

Im Wesentlichen scheint Karlstadt in seinen Artikeln vom Sommer 1527 an den Stand der Abendmahlsdebatte von 1524/25 angeknüpft zu haben. Seine Ausführungen kreisten weiterhin um das Pronomen hoc/to=uto in den Spendeworten (»dies [ist mein Leib]«), das sich nicht auf das Brot, sondern auf den tatsächlichen Leib Christi beziehe.21 Methodisch hatte Karlstadt den Stellenvergleich zur Erläuterung herangezogen und eine rein geistliche Interpretation nach Joh 6,63 auf die Abendmahlsthematik angewandt.22 Dementsprechend deutete er Christi Leib ausschließlich geistig als Seelenspeise.23 Luthers Antwortbrief vom Januar 1528 zufolge hatte Karlstadt in seinen Abendmahlsartikeln eine große Zahl an Stellenvergleichen geboten, die die Regeln des Vergleichs, nach denen mit einer klaren Stelle eine unklare erklärt werde, nicht eingehalten hätten.24

Das augenscheinlich einzig neue Argument Karlstadts in der Diskussion bezieht sich auf eine Unterscheidung der in der biblischen Rede angewandten Tempora. Verweise doch das bei der Brotvergabe an die Jünger benutzte Verb dedit im Perfekt auf eine abgeschlossene Vergangenheit, das anschließende dicens als Partizip Präsens Passiv jedoch, mit dem die Spendeworte »hoc est corpus meum« verbunden sind, auf die Gegenwart.25 Diese Diskrepanz im Tempus beweise, dass Christus den Jüngern zuerst das Brot gegeben habe und erst danach mit dem Demonstrativpronomen »dies« (hoc/to=uto) auf seinen tatsächlichen Leib und nicht auf das Brot gezeigt habe. In Bezug auf 1. Kor 10,16 handele es sich beim Abendmahl also nur um das Brechen von Brot, nichts weiter.26 Christus selbst habe am Kreuz seinen Leib gegeben, Priester oder Gläubige könnten dies niemals tun.27 Das Abendmahl hat für Karlstadt eine allein kommemorative Funktion, es ist ein Gedächtnisakt an den Kreuzestod Christi, ohne Zeichenhaftigkeit von Brot und Kelch und ohne eine Heilsfunktion.28 Der leibliche Tod Christi am Kreuz, der dort gebrochene Leib,29 ist die Voraussetzung von Karlstadts Heilslehre, denn die Erinnerung an das Kreuz und Christi Leiden begleitet den Christen auf dem Pfad der Gelassenheit hin zur Vereinigung mit Gott im Seelengrund. Die Vorstellung einer leiblichen Präsenz im Abendmahl wird somit zur Ketzerei.

Nicht aus dem Antwortschreiben Luthers, aber aus einem Brief Melanchthons an Gregor Brück vom 26./27. September 1527 geht hervor, dass Karlstadt in seinen Artikeln auch die Frage diskutiert haben muss, ob Christus den Himmel und seinen Platz neben Gott verlassen müsse, wenn er leiblich im Abendmahl konsumiert werde.30 Sie wurde bereits in der ersten Abendmahlsdebatte mit Luther 1524/25 diskutiert, der eine solche »lokal-restringierende Deutung« ablehnte und daraufhin, in Auseinandersetzung mit Zwinglis Vorstellungen, seine Lehre von der Ubiquität und der Einheit der beiden Naturen Christi entwickelte, die sich im Abendmahl in der Verschränkung von leiblicher und geistlicher Gabe des Leibes und Blutes Christi ausdrücke.31 An einer Stelle der Antwort auf Karlstadts Artikel gibt Luther eine Kostprobe seiner weiterentwickelten communicatio-Lehre,32 ohne dass Karlstadts Position dazu erkennbar wäre. Zur Vermittlung seiner christologischen Vorstellungen bediente sich Luther des Begriffs der Synekdoche, einer eigentlich rhetorischen Figur, die eine Ersetzung eines Begriffs durch einen anderen (Teils für das Ganze oder umgekehrt) aus dem gleichen Begriffsfeld bedeutet (Kiel für Schiff etc.), in der Spätantike aber in der Theologie angewandt wurde. Luther nutzte sie als Erklärungsmodell für die unio personalis im Sinne eines totum pro parte: durch die personale Vereinigung in Christus ist sowohl die göttliche wie menschliche Natur an allen die Person betreffenden Handlungen real beteiligt.33 Im Abendmahl wird mit dem Leib Christi zugleich dessen göttliche Natur kommuniziert.34 Erstmals verwendete Luther den Begriff 1525 in der Schrift Wider die himmlischen Propheten, allerdings nur ein einziges Mal;35 gehäuft und mit Bezug auf die unio personalis und das Abendmahl im Traktat Vom Abendmahl Christi Bekenntnis,36 der im Februar 1528 fertiggestellt und in Druck gegeben wurde.37 Da in Luthers Antwortbrief auf Karlstadts Artikel (KGK 311) der Begriff der Synekdoche nicht fällt, ist die Begriffsverwendung durch Karlstadt im Brief an Brück vom 12. August 1528 ein deutlicher Hinweis auf eine zweite, im Frühjahr 1528 verfasste Abhandlung Karlstadts (KGK 312) in Reaktion auf Luthers jüngstes Werk.38

Laut diesem Befund scheint sich Karlstadts Abendmahlsauffassung nicht der symbolischen Lehre Zwinglis und Oekolampads angenähert zu haben und rein kommemorativ geblieben zu sein. Bis auf einen neuen, grammatisch unterlegten Beweisversuch verblieb Karlstadts Argumentation weitestgehend auf dem Stand der Abendmahlsdiskussion von 1524/25.39 Die substantiellere Debatte fand nun zwischen Luther, Zwingli und Oekolampad statt.40 Luther wehrte in erster Linie deren signifikative und metaphorische Deutungen des Abendmahls ab (»est« als »significat« bei Zwingli, der Leib Christi als eine Figur bzw. Zeichen des Leibes bei Oekolampad) und zog sich auf eine literale Exegese der Bibelworte zurück. Gegenüber Karlstadt erwähnt Luthers Antwortschreiben (KGK 311) diese zentralen Aussagen der beiden Gegner und stellt sie wie Karlstadts Interpretationen als der Bibel fremd und aufgepropft dar.41 Vor allem hatte sich aber der Streit zwischen Luther, Zwingli und Oekolampad auf Fragen der Christologie, der Ubiquität Christi und der Einheit von Gott und Mensch im eucharistischen Akt verlagert.42 Ob Karlstadt auf dem Stand dieser neuerlichen Eskalationsdynamik war, ist aus den vorliegenden Texten nicht ersichtlich. Es gibt einige Parallelen zu Zwinglis im März 1527 erschienener Amica exegesis, die Luthers Reaktion auf Karlstadts Abendmahlslehre in Wider die himmlischen Propheten behandelte und inhaltlich ablehnte.43 Dies betrifft das Abendmahl als Akt eines rein geistlichen Gedächtnisses an die Kreuzigung Christi, die Ablehnung der leiblichen Präsenz Christi im Abendmahl, für die die Unmöglichkeit einer Rückkehr des Leibes Christi aus dem Himmel für seine Abendmahlsnießung auf Erden als Begründung angeführt wird, sowie die Verneinung der Vorstellung vom Zerteilen des Leibes im Brotbrechen des Abendmahls.44 Es wurde aber gezeigt, dass Karlstadt alle diese Argumente schon 1524/25 verwendet hatte. Zwar befand Karlstadt später, in einem Brief an Oekolampad Ende 1529, die Argumente Luthers gegen die Schriften Zwinglis und Oekolampads als untauglich, was zumindest eine Grundkenntnis von deren Argumenten voraussetzt.45 Doch ist eine Rezeption ihrer Abendmahlsdebatte durch Karlstadt in den Jahren 1527/28 an Hand der Quellen nicht eindeutig nachweisbar.46

Melanchthon riet in seinem Schreiben vom 26./27. September 1527 dazu, dass Kurfürst Johann die Auseinandersetzung den Theologen überlassen solle.47 Luther antwortete im Januar 1528 Karlstadt direkt mit dem bereits erwähnten Brief auf dessen Ausführungen zum Abendmahl und forderte ihn zu einer weiteren Antwort auf.48 Diese erfolgte augenscheinlich im Frühjahr 1528;49 sie ist ebenfalls verschollen (KGK 312).


2Vgl. zu den Vorgängen auch KGK 310, KGK 311, KGK 315 und KGK 316.
3Vgl. KGK 316 (Textstelle). Oekolampad referiert in einem Brief an Zwingli am 15. Januar 1530 aus einem (verschollenen) Schreiben Karlstadts, dass ihn zwei Tage zuvor erreicht hatte: »Magnis minis me adigebant, ut adversus te ac dominum ac fratrem meum Zwinglium scriberem.« Dieser Briefabschnitt wird in KGK IX als verschollenes Stück ediert.
4Siehe KGK 315 (Textstelle). Den direkten Zusammenhang mit seiner Ablehnung, gegen Zwingli und Oekolampad zu schreiben, stellt Karlstadt Ende 1529 in dem in Anm. 3 erwähnten Schreiben an Oekolampad heraus, wo auch die kurfürstliche Erlaubnis erwähnt ist: »Quod ubi nolui, et postquam dixi impossibile onus mihi, praeterea, si possem, neminem mihi consulturum, quandoquidem Lutherus antesignanus et princeps laboraret, ob hoc coegerunt, ut fundamenta mea exponerem, quod feci, impetrato ad hoc electoris consensu.« (Zwingli, Werke 10, 400,2–6 Nr. 958).
6Siehe die hier als Referenz zu dieser Einheit angeführte Textstelle und KGK 315 (Textstelle).
9Vgl. KGK 315 (Textstelle). Möglicherweise wurde ein Einverständnis mit Luthers Lehre und ein Widerruf des eigenen Irrtums mit der Möglichkeit, die eigene Auffassung darzulegen, und einer Garantie für seine Niederlassung in Kursachsen verknüpft.
21Vgl. KGK 311 (Textstelle). Karlstadt warf diese These erstmals im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 456, Z. 9–11 u. S. 462, Z. 18) auf; dann in Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278, S. 571, Z. 23 – S. 578, Z. 14 u. bes. S. 566, Z. 3–5) und in der Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK VII, Nr. 279, S. 605, Z. 19 – S. 606, Z. 5). Karlstadts These wurde bereits 1525 in Straßburg in einer Bucer zugeschriebenen, pseudonym veröffentlichten Schrift rezipiert: Russ, Antwurt (1525), fol. A2r–A3r; sowie in Bucers im Januar 1526 erschienenen Ausführungen zu Ps 111(112) in Bugenhagens Psalter (Bucer, Schriften 2, 219,27f.). Vgl. Kaufmann, Zwei unerkannte Schriften, 181 mit Anm. 146. Zwingli stand ihr neutral gegenüber. Vgl. Zwingli, Werke 5, 555.
22KGK 311 (Textstelle). Die geistliche Interpretation des Abendmahls nach Joh 6,63f. als zentraler Bibelstelle zuerst im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 475, Z. 20).
23Zum Verständnis des geistlichen Essens auf Basis von Joh 6,63 siehe ebenso den Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 476, Z. 23)
24Möglicherweise gibt Luther mit den beiden (oder einer der beiden) Sentenzen »Esse locos scripturae per collationem aliorum locorum exponendos« und »Locus per locum exponi debet« Formulierungen aus Karlstadts Abendmahlsartikeln wieder. Siehe KGK 311 (Textstelle) und KGK 311 (Textstelle) mit KGK 311 (Anmerkung) und KGK 311 (Anmerkung).
25KGK 311 (Textstelle) mit Bezug auf Lk 22,19 Vg »Et accepto pane gratias egit et fregit et dedit eis dicens […].«
26KGK 311 (Textstelle). Vgl. hierzu auch die rhetorischen Fragen in der Erklärung von 1. Kor 10,16 (KGK 289 (Textstelle)). Zwingli lobte Karlstadt für seine Absage an eine Zerteilung des Leibes Christi im Abendmahl ausdrücklich. Vgl. Zwingli, Werke 5, 556.
27KGK 311 (Textstelle). Zu dieser Position Karlstadts siehe KGK VII, Nr. 278, S. 577, Z. 9–18; S. 578, Z. 5–7; KGK 290 (Textstelle) und KGK 313 (Textstelle).
28Auch für Zwingli ist das Abendmahl in erster Linie Erinnerungsmahl und Bekenntnisakt des einzelnen Gläubigen. Vgl. Zwingli, Werke 5, 557.
29Vgl. KGK 311 (Textstelle). Das Abendmahl als geistliche Erinnerung an den am Kreuz gebrochenen Leib Christi (1. Kor 11,24) zuerst im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 479,10 – S. 480,26); Luther reagierte in Wider die himmlischen Propheten (WA 18, 168,18–20; 172,18–21 u. 198,18–200,19); Karlstadt wiederum darauf in der Erklärung von 1. Kor 10,16 (KGK 289 (Textstelle)).
30Vgl. 3 169,5–170,11 Nr. 596: »Christus sedet ad dextram patris; oportet igitur eum certo loco esse, nec potest simul in coelo et terris esse.« Karlstadt befasste sich mit dieser Frage u.a. im Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 489, Z. 16–19 mit Anm. 583 u. S. 496, Z. 23f. mit Anm. 677). Die Wiederkehr Christi erfolge erst in der endzeitlichen Parusie, daher sei er nicht leiblich im Sakrament. Vgl. dazu Ponader, Abendmahlslehre, 123–126. Für Zwingli war der Leib des auferstandenen Christus begrenzt, seine göttliche Natur dagegen nicht. In den Himmel wurde der Mensch Christus aufgenommen, als Gott könne er nicht in dieser Weise in Raum und Zeit gepresst werden. Alles andere sei Markionitismus. Vgl. Zwingli, Werke 5, 556. In diesem Zusammenhang betonte er, dass Christus für die leibliche Anwesenheit im Sakrament seinen Ort zur Rechten Gottes verlassen müsse, während Karlstadt allgemein von der Himmelsstatt sprach. Vgl. Hilgenfeld, Elemente, 369f. Augenscheinlich vermischte Melanchthon Zwinglis Formulierungen mit Karlstadts Ausführungen in dessen Abendmahlsartikeln.
31Zur Ubiquitätslehre Luthers siehe bes. WA 18, 205,1–20 und auch WA 23, 131,7–20; 133,19–135,21. Dazu vgl. Hilgenfeld, Elemente, 369–373 u. Henschen, Erniedrigung, 23 (dem das vorstehende Zitat entnommen ist). In den Schriften Dass diese Worte»Das ist mein Leib«noch fest stehen und Vom Abendmahl Christi Bekenntnis breitete Luther 1527/28 diese Gedanken weiter aus. Vgl. Lienhard, Luthers christologisches Zeugnis, 149–157; 163–166; Henschen, Erniedrigung, passim. Zwingli warf Luther die Vermischung der beiden Naturen Christi vor. Nach Luther erleide Gott, was nur die menschliche Natur erlitt. Zudem sei Luther inkonsequent, wenn er die Anbetung der Hostie ablehne, enthalte sie doch nach dessen Lehre den Gott-Mensch Christus. Für Zwingli ist die menschliche Natur circumskribiert (beschnitten, begrenzt), die göttliche dagegen ubiquitär. Er nutzte die rhetorische Figur der alloiosis, um zu zeigen, dass dort, wo Christi Leib ist, auch seine Gottheit sei, aber nicht umgekehrt. Zwingli geht selbstverständlich auch von der Einheit der beiden Naturen aus, begrenzt sie aber funktionell und trennt sie in ihren Eigenschaften. Vgl. Zwingli, Werke 5, 679–701.
33WA 26, 321,28–322,2; 322,15f.23f.32f.; 444,1–5; 444,22–38. Vgl. Hilgenfeld, Elemente, 357f. u. 360–367.
35WA 18, 187,16.
37Luther hatte das Manuskript am 25. Februar 1528 fertiggestellt und am 28. März Druckexemplare nach Nürnberg gesandt; vgl. WA 26, 245f.; WA.B 4, 435,1f. Nr. 1247.
39Zur Abendmahlsdebatte von 1524/25 vgl. KGK VII, Nr. 275–279 und KGK VIII, Nr. 289 u. 290
40Zum Abendmahlsstreit zwischen Luther, Zwingli und Oekolampad 1527/28 siehe Köhler, Zwingli, 462–562; Hilgenfeld, Elemente, passim; Lienhard, Luthers christologisches Zeugnis, 151–166.
42In beiden im März 1527 veröffentlichten Schiften (Amica exegesis und Freundliche Verglimpfung über die Predigt Luthers) betont Zwingli, dass der Glaube nur der göttlichen Natur entgegengebracht werde, das Menschsein Christi begrenzt und nur ein Unterpfand der Gnade sei. Für Luther endete dieses Menschsein nie; seine Christusvorstellung basierte auf dem Konzept der Ubiquität. Zu Luthers Antwort im Traktat Vom Abendmahl Christi Bekenntnis vgl. Lienhard, Luthers christologisches Zeugnis, 155; zum gesamten Zusammenhang Lienhard, Luthers christologisches Zeugnis, 151–166. Zu Zwinglis Christologie siehe auch oben KGK 308 (Anmerkung) und KGK 308 (Anmerkung).
43Zur Auseinandersetzung Zwinglis in der Amica exegesis (März 1527) mit den Angriffen auf Karlstadt in Wider die himmlischen Propheten vgl. Zwingli, Werke 5, 631–646.
44Vgl. auch die einführende Zusammenfassung der in der Amica exegesis vertretenen Positionen in Zwingli, Werke 5, 554–557.
45»Postremo scripsi electori non esse in universis libris, quos Lutherus pro assertione suae opinionis contra Oecolampadium et Zwinglum scripsit, sed brevem versiculum, quo commoveat, ut eam in Lutheri sententiam […].« Zu dem Schreiben siehe o. KGK 308 (Anmerkung).
46Karlstadts finanzielle Lage in Kemberg war desolat, sodass er sich kaum eigene Exemplare von Werken Zwinglis oder Oekolampads kaufen konnte, doch scheint er nicht von den Kommunikationsströmen abgetrennt gewesen zu sein, sodass ihm Berichte über den Stand der Diskussionen oder gar Bücher zur Lektüre gebracht worden sein können.
47 3, 170,12–14 Nr. 596.

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