Nr. 309
Verschollen: Andreas Karlstadt an Kurfürst Johann von Sachsen
Kemberg, 1527 [vor 18. August]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1.

Karlstadt schreibt in einem Brief vom 18./19. August 1527 an Gregor Brück: »Mitto igitur paginas aliquot principi nostro, omnium optimo addictas, seorsim ideo sepositas, uti si vellet retineret. […] Si v'estra' r'everentia', vellem ut illustrissimo principi paginae istae praelegerentur antequam exhibeantur probationes et sentenciarum mearum munitiones[.]«1

2. Inhaltliche Hinweise

Karlstadt legte seinen beiden Abendmahlsartikeln (KGK 308) und einem Begleitschreiben an Kanzler Gregor Brück (KGK 310), das er vermutlich am 19. oder 20. August 1527 persönlich in Torgau zu wohlwollender Prüfung überreichte,2 einige gesonderte Seiten (»paginas […] sepositas«) für Kurfürst Johann bei, die er dem Herrscher zueignete (»addictas«), damit der sie für sich behalten könne. Der Inhalt dieses Schreibens ist unbekannt, da die Blätter bislang nicht wieder aufgefunden werden konnten. Jedoch gibt Karlstadt im Begleitbrief an Brück einen Hinweis, wenn er darum bittet, dass dem Kurfürst zuerst diese gesonderten Blätter vorgelesen werden sollten, bevor ihm Karlstadts Beweise und Urteilsbegründungen (»probationes et sentenciarum mearum munitiones«) vorgelegt würden. Daher ist zu vermuten, dass es sich bei den genannten Seiten um ein Anschreiben an den Kurfürsten und eine Erklärung des Anliegens Karlstadts wie seiner Abendmahlslehre gehandelt haben könnte.3


3Mit der Beurteilung von Karlstadts Artikeln wurde bald darauf Martin Luther beauftragt, der seine Replik in Form eines umfangreichen Briefes an Karlstadt Ende Januar 1528 ablieferte. Vgl. KGK 311.

Downloads: XML · PDF (Druckausgabe)
image CC BY-SA licence
»