Nr. 289
Erklärung von 1.Kor 10,16: Das Brot das wir brechen, ist es nicht ein Gemeinschaft des Leibs Christi. Antwort auf Luthers Schrift Wider die himmlischen Propheten. Wie Karlstadt widerruft
1525, [März]

Einleitung
Bearbeitet von Lennart Schulz

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Erklerung des .x. Capitels ∥ Coꝛ.i. Das brot das wir ∥ bꝛechen: Jſt es nitt ∥ ein gemeinſchaft ∥ des Leybs ∥ Chꝛiſti. ∥ Antwurt Andreſen Carol⸗∥ſtats: auf Luthers ſchꝛift ∥ Vnd wie Carolſtat ∥ widerꝛiefft.
[Augsburg]: [Philipp Ulhart], [1525].
4°, 16 Bl., A4–D4, (fol. A1v und D4v leer).
Editionsvorlage:
BSB München, 4° Polem. 544.
Weitere Exemplare: BSB München, 4\Circ{} Polem. 544 a. — BSB München, 4\Circ{} Polem. 545. — HAB Wolfenbüttel, A: 156 Theol. (13). — ÖNB Wien, 38.S. 67. — SB Regensburg, 999/4Theol.syst.540(8).
Bibliographische Nachweise:

Über die Druckgeschichte der Erklärung von 1. Kor 10,16 gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Nach der Veröffentlichung des Traktats Von dem neuen und alten Testament (KGK 290) wurde der Buchführer Lienhart Götz verhört. Seine Aussagen legen die Vermutung nahe, dass die Erklärung von 1. Kor 10,16 sowie die Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288) gemeinsam spätestens Anfang April 1525 von Philipp Ulhart in Augsburg gedruckt wurden.1 Zusammen mit dem Traktat Von dem neuen und alten Testament ist damit eine Antworttrilogie entstanden.2 Von keiner Schrift dieser drei Ulhart-Drucke sind zeitgenössische Nachdrucke bekannt.3

Sowohl die Erklärung von 1. Kor 10,16 als auch der Traktat Von dem neuen und alten Testament sind durch eigentümliche Wiederholungen von Wörtern bzw. Sinneinheiten gekennzeichnet. Auch der zweite Teil von Luthers Schrift Wider die himmlischen Propheten,4 auf die Karlstadt mit der Erklärung von 1. Kor 10,16 und dem Traktat Von dem neuen und alten Testament replizierte, enthält als rhetorisches Mittel Verdoppelungen. Alle Geminationen werden mit entsprechender Anmerkung im sachkritischen Apparat im Haupttext wiedergegeben.5

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Entstehung

Nach seiner Rückkehr aus der Reichsstadt Nördlingen6 nach Rothenburg ob der Tauber Mitte Januar 15257 hielt der inkriminierte Karlstadt sich mit Hilfe seiner Anhänger heimlich in Rothenburg auf.8 Dort entstand zwischen Mitte Januar und Mitte Februar 1525 die Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288) als Replik auf den ersten Teil von Luthers Polemik Wider die himmlischen Propheten, der eine Sammlung unterschiedlicher theologischer Streitfragen beinhaltet. Der zweite Teil der gegen Karlstadt gerichteten Polemik, der alleinig seine Abendmahlslehre adressiert, gelangte am 26. Februar 1525 zu ihm.9 Bereits am 27. Februar 1525 nahm er die Arbeit an der ersten Antwortschrift auf den zweiten Teil,10 der Erklärung von 1. Kor 10,16 auf. In der Hoffnung auf eine schnelle Veröffentlichung hatte Karlstadt seine Arbeit an der Schrift wohl Anfang März 1525 beendet. Schon Mitte März, also etwa zwei Wochen nach Fertigstellung der Erklärung von 1. Kor 10,16 fand sich mit Lienhart Götz ein Buchführer, der neben der Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre die Erklärung von 1. Kor 10,16 zum Druck nach Augsburg beförderte.11

Luther hatte Karlstadt in dem zweiten Teil seines Traktats Wider die himmlischen Propheten massiv angegriffen.12 Dass Karlstadt nicht in einer umfassenden Schrift darauf antworten will, sondern in dem hier edierten Traktat eine kleinschrittige Antwortserie ankündigt,13 soll eine schnelle publizistische Reaktion ermöglichen. Dazu fasst er Luthers Ausführungen des zweiten Teils Wider die himmlischen Propheten in 15 Artikeln zusammen.14 Jeden einzelnen der 15 Artikel wollte Karlstadt in einer eigenständigen Publikation behandeln.15 Aus der so angekündigten Publikationsoffensive gingen allerdings nur die Traktate Erklärung von 1. Kor 10,16 und Von dem neuen und alten Testament (KGK 290) hervor.16 Mit einigem zeitlichen Abstand zu seinem schockierten Ersteindruck von Luthers vernichtender Polemik erklärte Karlstadt Mitte März 1525 im Traktat Von dem neuen und alten Testament, dass diese auf nur noch zwei Schriften reduzierte Replik ausreichend sei.17

Mit der Erklärung von 1. Kor 10,16 antwortet Karlstadt auf den dritten der 15 Artikel zur Deutung des Brots nach 1. Kor 10,16,18 mit dem Traktat Von dem neuen und alten Testament auf den zehnten Artikel zur Deutung des Kelchs nach Lk 22,20. Indem Karlstadt es bei diesen beiden Antwortschriften beließ, gibt er gleichsam performativ den abendmahlstheologischen Kern seiner Differenz zu Luther zu erkennen, nämlich die biblische und theologische Näherbestimmung der beiden Elemente.19 Die Erklärung von 1. Kor 10,16 und der Traktat Von dem neuen und alten Testament greifen theologische Grundlegungen aus der ersten Antwortreplik – der Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288) – auf, haben aber hinsichtlich der thematischen Nähe zueinander den Charakter eines Doppelwerks.

Der Zusammenhang zwischen den beiden Schriften lässt sich nicht nur inhaltlich erkennen. Den Titelblättern sowohl der Erklärung von 1. Kor 10,16 als auch des Traktats Von dem neuen und alten Testament ist zu entnehmen, dass es sich bei ihnen um einen Widerruf handelt. Karlstadt legt damit an prominenter Stelle den Zweck seines Doppelwerks offen. Allerdings zieht er weder in der Erklärung von 1. Kor 10,16 noch in Von dem neuen und alten Testament einen zuvor geäußerten Lehrinhalt zurück. Es handelt sich beim Widerruf demnach nicht – wie eigentlich zu erwarten – um eine retractatio. Bei der Angabe »wie Carolstat widerrieft«20 könnte es sich um einen ironisierenden Ausdruck handeln, insofern Karlstadt trotz Ankündigung nichts zu widerrufen habe, wie in der anschließenden Lektüre deutlich wird.21 Ebenso möglich wäre die Betonung des Widerrufs als eines Mittels zur Werbung, um den Verkauf beider Schriften zu fördern.22

Mit den Geminationen weisen die Erklärung von 1. Kor 10,16 und der Traktat Von dem neuen und alten Testament in Karlstadts bisherigen Oeuvre eine gemeinsame stilistische bzw. rhetorische Eigentümlichkeit auf. Karlstadt imitiert damit Luther, der im zweiten Teil der Polemik Wider die himmlischen Propheten Geminationen zur rhetorischen Betonung zentraler Inhalte verwendet. Er kopiert Luthers Wiederholungen teilweise wörtlich, nimmt sie häufiger allerdings zum Vorbild, um eigene Geminationen zu entwickeln.23

In der Erklärung von 1. Kor 10,16 präsentiert Karlstadt keine neuen theologischen Einsichten. Vielmehr werden hier die Aussagen der im Jahr 1524 veröffentlichten Abendmahlsschriften pointiert zusammengefasst.24 In dem zu Jahresbeginn 1524 veröffentlichten Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) brachte er erstmals seine Auffassung des Abendmahls als eines Gedächtnismahls vor, und zwar im Gegensatz zu Luthers Betonung einer in den Elementen des Abendmahls zeichenhaft verheißenen Sündenvergebung. Diese Position bekräftigte er im Sendbrief Wider die alte und neue papistische Messe (KGK VII, Nr. 275) und im Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch (KGK VII, Nr. 276). Entsprechend der Konzentration des Abendmahls auf das Gedächtnis des Leidens und des Kreuzestods Christi lehnt Karlstadt die Lehre von der Realpräsenz Jesu Christi in den eucharistischen Elementen öffentlich ab. Der im Oktober 1524 erschienene Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277) stellt seine erste ausgeprägte Bestreitung der Realpräsenz dar. Dieser Dialog wiederum diente später als Vorlage für den zweiten Teil von Luthers Polemik Wider die himmlischen Propheten.25 In der Erörterung Ob man mit Hl.Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278) widerlegt Karlstadt programmatisch und wenig polemisch die Lehre von der Realpräsenz, und zwar in einem ersten Abschnitt ausgehend von 1. Kor 10,16 und in dem darauffolgenden Abschnitt von Lk 22,20.26 Er präludiert damit gewissermaßen das Doppelwerk, indem er mit den beiden schon behandelten Bibelstellen, 1. Kor 10,16 und Lk 22,20, in Reaktion auf Luther seine abendmahlstheologische Doppelstruktur von Betonung des Gedächtnisses bei Ablehnung der Realpräsenz Anfang 1525 erneut akzentuieren sollte.

Inhalt

In der knapp gehaltenen Vorrede27 gibt Karlstadt an, den zweiten Teil von Luthers Polemik Wider die himmlischen Propheten erhalten zu haben,28 deren Inhalt er in 15 Artikel gliedert. Auf jeden Artikel will er in einer eigenständigen Publikation eingehen. Gegenstand der vorliegenden Erklärung von 1. Kor 10,16 ist der dritte Artikel.29 Die Auslegung von 1. Kor 10,16, die Luther zunächst in Wider die himmlischen Propheten gegen Karlstadts Abendmahlstheologie in Stellung gebracht hatte, spricht Karlstadts Auffassung nach allerdings gegen das Abendmahlsverständnis Luthers. Luther betitelt die Bibelstelle als eine »donneraxt auff D. Carlstads kopff und aller seyner rotten«30 und hebt dadurch die definitive Bedeutung der Auslegung dieser Bibelstelle für die Abendmahlskontroverse hervor. Dass Karlstadt sich in seiner ersten Replik auf den abendmahlstheologischen zweiten Teil des Traktats Wider die himmlischen Propheten dieser Auslegung annimmt, verwundert also nicht.

Karlstadt will zunächst auf den biblischen Text selbst blicken,31 bevor er in einem zweiten Schritt auf Luthers Auslegung eingehen und sie widerlegen will.32 Auf die knappe Einleitung mit der Präsentation der Artikel33 folgt der umfangreiche erste Hauptteil,34 in dem Karlstadt ausgehend von 1. Kor 10,16 seine Abendmahlstheologie in Abgrenzung zu der Luthers darstellt. Während Karlstadt bis hierhin neben einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Argumenten Luthers stellenweise den Versuch polemischer und invektiver Delegitimierung seines Antagonisten unternimmt, folgt im zweiten Hauptteil35 die virtuelle Konfrontation zwischen beiden.

Anhand der verschiedenen ontologischen bzw. symbolischen Qualitäten des eucharistischen Elements in der kirchlichen Tradition der Paulusauslegung untergliedert Karlstadt den ersten Hauptteil sichtbar durch Zwischenüberschriften. So schließen an die Ausführungen zum Brot36 jene zum Leib Christi37 sowie zur Gemeinschaft38 an.

Mit der ersten Einheit zum Brot steigt Karlstadt in seinen grundlegenden Gedankengang ein, dass Jesu Christi Präsenz im Brot geistlich zu verstehen sei und nicht leiblich. Seine Argumentation basiert auf der Auslegung von 1. Kor 10,1–4, der zufolge die vorchristlichen Väter des Alten Testaments den noch nicht leiblich geborenen Jesus Christus ausschließlich geistlich zu sich genommen haben können. Mit dieser Deutung von 1. Kor 10,1–4 sowie Joh 6 wehrt Karlstadt den Vorwurf Luthers ab, dass er die angeblich biblisch bezeugte leibliche Realpräsenz als eine geistliche missinterpretiere. Er bringt mehrmals zum Ausdruck, dass Essen und Trinken im geistlichen Sinne zu glauben und zu erkennen heißt.

In der kurzen zweiten Einheit zum Leib Christi differenziert Karlstadt die beiden Leibe Jesu Christi. Neben dessen geborenen und gekreuzigten, fleischlichen Körper versteht Karlstadt die Gemeinschaft aller Christen im paulinischen Sinne ebenfalls als Leib Jesu Christi. Damit leitet er in die dritte Einheit zur Gemeinschaft über, in der das argumentative Zentrum der Erklärung von 1. Kor 10,16 liegt. Als eine für das Verständnis von 1. Kor 10,16 bedeutsame Gemeinschaft (gr. koinwn'ia) begreift Karlstadt zunächst eine Gruppe, die sich zwecks Güterteilung und gegenseitiger Unterstützung organisiert. Dass eine Gruppe gemeinschaftlich teile, bedeute allerdings nicht die körperliche Verschmelzung der Gruppenglieder.39 Dieser phänomenologischen Annäherung folgend muss Karlstadt feststellen, dass Luther die Gemeinschaft in 1. Kor 10,16 – ontologische Einheit von Christi natürlichem Leib und dem Brot – falsch versteht. Vielmehr macht er unter Bezugnahme auf zahlreiche biblische Belegstellen deutlich, dass Luthers Betonung der leiblichen Realpräsenz Jesu Christi in den eucharistischen Elementen einer jeden biblischen Grundlage entbehrt.40

Die als willkürlich identifizierte Bibelauslegung Luthers führt Karlstadt in einem Gedankenexperiment vor,41 in dem er im Sinne Luthers den Text 1. Kor 10,16 so ergänzt, dass es sich um die Gemeinschaft des »natürlichen« Leibs handelt. Selbst unter dieser Eintragung der von Luther gelehrten Realpräsenz in den Bibeltext zeigen sich für Karlstadt drei Probleme. Erstens könne – im Anschluss an die phänomenologische Annäherung – nach wie vor nicht gelten, dass die einzelnen Glieder einer Gemeinschaft verschmelzen. Darüber hinaus müsse sich – zweitens – im Licht von 1. Kor 10,17 ergeben, dass nicht allein Jesus Christus im Brot präsent wäre, sondern mit ihm auch alle Kommunikanten. Das könne Luther nicht wollen. Drittens ergebe sich unter Annahme der ausschließlichen Realpräsenz Jesu Christi, dass das Brot das Medium der Gemeinschaft von Gemeinde und natürlichem Leib sei, und zwar in Analogie zur alttestamentlichen Konzeption des Opfers. Genauso wenig wie die Leviten den Altar in ihr Opfer bringen (1. Kor 10,18), könnten Pfarrer über den natürlichen Leib Christi verfügen und ihn in das Brot zwingen.

Demgegenüber legt Karlstadt seine eigene Sicht der Dinge vor.42 Nicht das Abendmahl, sondern die Taufe führe zur Gemeinschaft mit dem Leib und Blut Christi, und zwar im Modus des Glaubens und der Erkenntnis. Das Abendmahl versteht Karlstadt Lk 22,19 und 1. Kor 11,24 entsprechend als ein Gedächtnismahl, dem die Taufe vorausgeht, bei der Jesus Christus seinen Platz »im geyst/ in dem inwendigen menschen«43 einnimmt. Während die Realpräsenz anzunehmen hieße, dass Jesus Christus unabhängig von äußeren Umständen wie dem Verhalten der Kommunikanten verzehrt würde, betont Karlstadt die mit dem aufrichtigen Gedächtnis verbundene Ethik in Anlehnung an 1. Kor 10,14–22 und 1. Kor 11,23–29.44

Der sich an diese Ausführungen anschließende zweite Hauptteil bietet eine virtuelle Konfrontation Luthers und Karlstadts. Anfänglich hat diese Auseinandersetzung Anleihen eines Dialogs,45 bevor sie später in die schon von der Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288) bekannte Form einer disputatorischen Refutation übergeht. Karlstadt zitiert Luther wörtlich aus dem zweiten Teil der Polemik Wider die himmlischen Propheten, erwidert darauf und erweist damit die Richtigkeit seiner vorangegangenen Argumente. Dabei präsentiert er keine neuen Gedanken, sondern schärft deren Präsentation und bereitet sie gewissermaßen pädagogisch auf. Im Summarium des Dialogs,46 das zudem die Erklärung von 1. Kor 10,16 beschließt, gibt Karlstadt die Inhalte seiner Schrift in fünf Punkten wieder: Das Fehlen von biblischen Belegen zur leiblichen Realpräsenz, die biblisch begründete Irrelevanz der Leiblichkeit Jesu Christi, die Erkenntnis der geistlichen Präsenz Jesu Christi durch den Glauben, die Betonung des geistlichen Essens sowie die Unverfügbarkeit des Leibes Jesu Christi.


1Zur druckgeschichtlichen Rekonstruktion der Erklärung von 1. Kor 10,16 und der mit ihr zusammenhängenden Schriften Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre und Von dem neuen und alten Testament vgl. die Einleitung von KGK 290.
2Zorzin, Flugschriftenautor, 102f. fasst die drei Schriften als »[d]ie zweite Publikationsoffensive« zwischen Oktober 1524 und September 1525 zusammen.
3Nach Kaufmann, Mitte der Reformation, 436 Anm. 781 lasse dies auf eine geringe Auflage infolge eines mangelnden öffentlichen Interesses am Dissidenten Karlstadt schließen.
4WA 18, 134–214.
5Unter einer Gemination (oder synonym dazu Epizeuxis) ist eine »rhetorische Wortfigur, bei der ein Wort oder eine Wortgruppe innerhalb einer Periode in unmittelbarer Abfolge wiederholt wird« (HWR 3, 697–701 s.v. Geminatio) zu verstehen. Es handelt sich also nicht um Druckfehler.
6Zu Karlstadts Weg in die Reichsstadt im Dezember 1524 und den dafür ausschlaggebenden religionspolitischen Umständen vgl. KGK 285.
7Zur Datierung vgl. KGK 286.
8Zur prekären rechtlichen Situation Karlstadts vgl. KGK 285.
11Vgl. die Einleitung von KGK 290. Bei Fertigstellung des Traktats Von dem neuen und alten Testament (KGK 290) befand sich Götz vermutlich schon mit der Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre und der Erklärung von 1. Kor 10,16 auf dem Weg nach Augsburg.
12WA 18, 138,10–26; 139,8–12.25f.; 150,22–151,2; 166,14–17; 201,3–15; 207,15–17 und öfter.
14KGK 289 (Textstelle). Luther selbst gab im zweiten Teil der Polemik Wider die himmlischen Propheten an, dass er Karlstadts »unlust und gifft ynn eyne ordenung« bringen will, um »von stuck zu stuck davon handeln« (WA 18, 135,27f.) zu können. Der von Luther so vorgegebenen Ordnung folgt Karlstadt bis auf eine Ausnahme (vgl. KGK 289 (Anmerkung)). Auch die Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre enthält eine Aufstellung von 15 artikelähnlichen Punkten (vgl. KGK 288 (Textstelle)), bei denen es sich allerdings um die Gliederungselemente des Textes handelt.
16Auch wenn die Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre druckgeschichtlich mit der Erklärung von 1. Kor 10,16 zusammenhängt, zählt sie nicht zu Karlstadts Publikationsoffensive, deren Auftakt nach eigenen Angaben die 15 Artikel in der hier vorliegenden Erklärung von 1. Kor 10,16 darstellen. Zu den für Karlstadt typischen Ankündigungen von zukünftigen Publikationsvorhaben, vgl. Zorzin, Flugschriftenautor, 223–233.
17KGK 290 (Textstelle): »Ich hab auff D. Luthers schriftloß und unchristlichs schreyben/ ain volle antwort/ nu schier volendt«. Luther gab selbst bekannt, dass er mit dem zweiten Teil der Polemik Wider die himmlischen Propheten die bisherige abendmahlstheologische Auseinandersetzung mit Karlstadt beenden wolle (WA 18, 213,3f.).
18WA 18, 166,29–172,23. Luther selbst bezieht sich dafür auf eine Passage aus dem Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 509, Z. 9 – S. 510, Z. 2).
19Die übrigen von Karlstadt aufgestellten Artikel, etwa zur sakramentalen Dimension des Abendmahls (Artikel 1), zur ethischen Dimension (Artikel 4) oder zur Rolle der Zelebranten (Artikel 11 und 14), handelt er en passant in der Erklärung von 1. Kor 10,16 und dem Traktat Von dem neuen und alten Testament ab.
21Auch dem Titel der im Juli 1525 entstandenen Erklärung zur Lehre vom Sakrament (KGK 301) nach verspricht Karlstadt eine Erklärung seiner Abendmahlslehre. Luther und andere erwarteten einen Widerruf. Karlstadt löste sein Versprechen und die Erwartungen allerdings nicht ein, sondern wirbt in der Schrift für seine Hermeneutik (vgl. KGK 301 (Textstelle) und KGK 301 (Textstelle)).
23Luthers Betonung der 1. Person Plural (»Sondern helle eraus sagt [Paulus] ›Das brod das wyr brechen‹. Und sonderlich spricht er, ›Das wyr brechen‹, nicht alleyne das Christus ym abentmal brochen hat, […]. Darauff antworten wyr mit diesem spruch ›Das brot, das wyr brechen‹, ›Wyr, Wyr, Wyr‹, Wer sind diese ›wyr‹; in WA 18, 167,9–11.15f.) beispielsweise gibt Karlstadt geminatorisch wieder: »D'octor' Luther/ Merck hie auff das Paulus spricht/ Das brot das wir brechen/ das wir brechen/ nicht allein das Christus bricht ec.« (KGK 289 (Textstelle)).
24Zur Rekonstruktion der Chronologie der Abendmahlsschriften von 1524 und den Entwicklungen in Karlstadts Abendmahlstheologie vgl. die Einleitung zum Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277).
25Zum Ende des zweiten Teils der Schrift Wider die himmlischen Propheten geht Luther ferner auf die Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK VII, Nr. 279) ein; vgl. WA 18, 209,1–11 Anm. 1.
26Für 1. Kor 10,16 s. KGK VII, S. 532, Z. 1 – S. 551, Z. 23; für Lk 22,20 s. KGK VII, S. 552, Z. 1 – S. 567, Z. 16.
28Für Karlstadts Antwort auf den ersten Teil von Wider die himmlischen Propheten s. KGK 288.
29KGK 290 ist Karlstadts Schrift zum zehnten Artikel.
30WA 18, 166, 33f.
31Neben der eigentlichen Bibelstelle 1. Kor 10,16 nimmt Karlstadt häufig auf die Einsetzungsworte (Mt 26,26–28; Mk 14,22–26; Lk 22,19f.; 1. Kor 11,23–26) sowie Passagen aus Joh 6 Bezug, vor allem Joh 6,63 (= Joh 6,64 Vg).
32KGK 289 (Textstelle): »Zu dem ersten werden wir den Text ansehen/ wie er lygt. Zů dem andern auff D'octor' Luthers Donner axt sehen/ ob sy auß der schrift fall und schlag/ oder auß D'octor' Luthers droͤum/ unnd für über rausch als ein wind.«
42KGK 289 (Textstelle). Barge, Karlstadt 2, 281 meint, dass Karlstadt im Folgenden nicht mehr wie zuvor mit exegetischen Erkenntnissen gegen Luther argumentiert, sondern sich auf »die Fundamentalunterschiede in ihrer beider religiösen Denkungsweise« bezieht. Diese Beobachtung ist nur insofern zutreffend, als dass Karlstadt sich zur Begründung des Gedächtnischarakters im Abendmahl hier auf seine Tauftheologie beruft. Die anderen Elemente seiner Argumentation wie Gemeinschaft und Gedächtnis sind schon zuvor eingeführt worden.
45KGK 289 (Textstelle) beinhaltet kurze, schlagabtauschartige Redebeiträge in der 2. Person Singular. Im Gegensatz zu den früheren wie späteren reinen Dialogen Karlstadts, dem Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277), dem Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280) bzw. dem Dialogus von dem fremden Glauben und der Kindertaufe (KGK 306) und dem Dialogus zur Flensburger Disputation (KGK 319) werden in der vorliegenden dialogartigen Sequenz die beiden Kontrahenten, Luther und Karlstadt, unter Klarnamen geführt. Es handelt es sich demnach um keinen literarischen Kunstgriff im Sinne eines fiktiven Dialogs, sondern um die Darstellung einer virtuellen Debatte. Karlstadt greift damit möglicherweise Luther auf, der Karlstadt teilweise selbst in der 2. Person Singular anredet (WA 18, 139,13; 201,3–15) und äußert in Reaktion auf ein Zitat aus dem Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277, S. 485, Z. 5f.): »Hie mus ich mit D. Carlstadt selbs reden« (WA 18, 201,2). Mit Karlstadt Übergang zur 3. Person Singular (KGK 289 (Textstelle)) werden die Redebeiträge länger und explikativer.

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