Nr. 285
Andreas Karlstadt an Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach
[Rothenburg ob der Tauber], [1525, zwischen 27. Januar und 1. Februar]

Einleitung
Bearbeitet von Wolfgang Huber

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] StA Nürnberg, Ftm. Ansbach, Geh. Archiv: Religionsakten 1/b, fol. 68r–v; fol. 69v

Fol. 68r–v in reinschriftl. Ausfertigung von unbekannter Hand; fol. 69v mit Dorsalvermerk (vermutlich Ansbacher Kanzleihand): »Doctor Karlstats Suplication, an mein g'nädigen' h'errn' marggraf Casimirn gestellt, und durch Contzen Gutman Castner zu Kitzingen uberantwurt, das in sein f'ürstlich' g'naden' inn seiner g'naden' furstenthumb unntterkomen lasse und verglaitten sollt.« Darunter die Beschlussnotiz von derselben unbekannten Hand, die den Bittbrief geschrieben hat: »No'ta' Non fiat«.

Editionen:

Literatur:

Beilage 1: Eucharius Steinmetz an Thomas Zweifel, [Würzburg] 24. Januar 1525

[a:] StA Nürnberg, Rst. Rothenburg, Akten und Bände 332/1, fol. 21r–v

Die Ausfertigung unten am Seitenrand ist ein Kanzleivermerk von späterer Hand: »D. Steinmetzens sentiment vom Carolstadio den man auß der Statt schaffen sollt. 1525«.

[b:] StadtA Rothenburg, B 17, fol. 13v–14r

Die Reinschrift der Chronik »buch der bewrischen uffrur« des Rothenburger Stadtschreibers Thomas Zweifel.

Edition:

Beilage 2: Edikt des Rothenburger Rates gegen Karlstadt vom 27. Januar 1525

[a:] StA Nürnberg, Ftm. Ansbach, Geh. Archiv: Religionsakten 47 [= Suppl. 3]

[= Suppl. 3], fol. 25r–26r (Abschrift von Kanzleihand).

[b:] StA Nürnberg, Rst. Rothenburg, Akten und Bände 332/1, fol. 15v–16v

Es handelt sich hierbei um eine Abschrift von Kanzleihand.

[c:] StadtA Rothenburg, B 17, fol. 14v–15v

Es handelt sich um eine Reinschrift, wie oben Anm. 1.

Edition:

Beilage 3: Dekret der Ansbacher Kanzlei vom 1. Februar 1525

Handschrift:

[a:] StA Nürnberg, Ftm. Ansbach, Geh. Archiv: Religionsakten 1/b, fol. 70r–v

Es handelt sich um eine Kanzlei-Reinschrift.

Editionen:

2. Entstehung und Inhalt

Vorgeschichte

Am 18. September 1524 wurde Andreas Karlstadt aus Kursachsen ausgewiesen und machte sich einige Tage später auf den Weg nach Zürich. Er folgte seinem Mitstreiter und Schwager Gerhard Westerburg, der sich etwa vier Wochen früher auf dieselbe Reise begeben hatte, um in der Schweiz Karlstadt-Manuskripte zum Druck zu bringen. Karlstadt bewegte sich vermutlich auf dem kürzesten Weg durch Franken – mit der Zwischenstation Rothenburg ob der Tauber Ende September – und Oberschwaben in Richtung Zürich.2 Dort traf er Mitte Oktober 1524 beim Kreis der radikalen Zwingli-Kritiker um Konrad Grebel ein. Karlstadt und die Zürcher »Brüder« verband seit etwa Mai 1524 ein Briefwechsel.3 In Basel, wo Karlstadt gegen Ende Oktober 1524 mit Westerburg zusammentraf, beabsichtigte er, zwei von ihm selbst mitgeführte Manuskripte drucken zu lassen.4

Auf ihrem gemeinsamen Rückweg von Basel in Richtung Thüringen in der ersten Novemberhälfte 1524 führten Karlstadt und Westerburg wohl eine beträchtliche Menge an Druckexemplaren von Karlstadt-Schriften mit sich und sorgten selbst für deren Verbreitung, namentlich in Straßburg und Heidelberg,5 aber wohl auch in den weiteren Orten, durch die sie zogen. Diese neuen theologischen Publikationen mit ihrer offenen Polemik gegen Luther erregten großes Aufsehen, namentlich in den Städten Süddeutschlands. Am Vorabend des sog. Bauernkrieges verstärkten sie den öffentlichen Druck auf die Obrigkeiten, kirchliche Reformen vorzunehmen.

Auf der Rückreise in Richtung Jena und Orlamünde erreichten Karlstadt und Westerburg nach Mitte November 1524 Schweinfurt. Während Karlstadt hier zurückblieb, zog Westerburg allein weiter und beförderte ein Schreiben Karlstadts an die Regierung in Weimar,6 mit der Bitte, ihn zur Regelung seiner Angelegenheiten erneut nach Kursachsen einreisen zu lassen.7 Außerdem wollte er seine schwangere Ehefrau und den wohl im Frühsommer 1523 geborenen Sohn, die noch in Orlamünde lebten, zu sich nehmen. In Jena fand Westerburg den an ihn ausgestellten Befehl vom 1. Oktober 1524 zum Verlassen des Landes vor und protestierte dagegen.8 Karlstadt, der in Schweinfurt auf Bescheid wartete, erhielt gegen Ende November das auf den 26. November 1524 datierte Antwortschreiben der Weimarer Räte, das ihm die Wiedereinreise verwehrte.9 Aus Kursachsen ausgewiesen, ohne Geleit und schützenden Aufenthaltsort,10 bewegte sich der prominente, an der Seite Luthers vom Papst gebannte und vom Wormser Edikt und den folgenden Reichsmandaten bedrohte Karlstadt nun in schwerer Bedrängnis.

Von Schweinfurt über Kitzingen nach Rothenburg

Karlstadt wandte sich zunächst nach Kitzingen, wo er wohl Anfang Dezember 1524 eintraf. In dieser an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach verpfändeten Landstadt fungierten Karlstadts Vertrauter Konrad Gutmann11 als markgräflicher Kastner und der ihm bekannte frühere Wittenberger Student Christoph Hoffmann12 als Ratsprädikant. In Kitzingen verbrachte Karlstadt »etliche Tage«, konnte aber wegen der Nachrede, die ihm seit seiner Ausweisung aus Kursachsen anhaftete, nicht »unterkommen«.13 Es war den Kitzingern nur zu gut bekannt, dass ihr Landesherr, Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach, das Auftreten frei herumziehender Prediger entschieden ablehnte.14 Markgraf Kasimir verdächtigte diese, Aufruhr zu säen oder zumindest Unruhe zu stiften.15 Die unterwegs von Karlstadt und Westerburg selbst verbreiteten neuen Schriften Karlstadts, in denen er Luther direkt angriff, taten ihr Übriges.

Der seit der Veröffentlichung seiner Schrift Von Abtuung der Bilder (KGK V, Nr. 219) im Februar 1522 immer deutlicher als Protagonist einer von der Wittenberger Reformation abweichenden Richtung hervorgetretene Karlstadt musste also von Kitzingen aus weiterziehen und traf wohl noch vor Mitte Dezember 1524 in Rothenburg ob der Tauber ein.16 Erste Bezugspersonen in der Reichsstadt waren für ihn der Schulmeister Valentin Ickelsamer, der in Wittenberg studiert hatte,17 und der evangelisch gesinnte Ratsprädikant Johannes Teuschlein, dem Karlstadt noch in Wittenberg Gastfreundschaft gewährt hatte.18 Gleichwohl blieb Karlstadt ein sicheres Unterkommen in Rothenburg verwehrt.

Im Bistum Würzburg ging man nämlich – worauf in Rothenburg Rücksicht zu nehmen war – seit dem Reichstagsabschied von 18. April 1524 entschieden gegen Protagonisten der evangelischen Bewegung vor, auch die Regierung der eine Vormachtstellung in der Region anstrebenden brandenburgischen Markgrafentümer Ansbach und Kulmbach hatte am 5. Dezember 1524 einen Befehl erlassen, der bei Strafe die Verbreitung von Schriften Karlstadts und Müntzers verbot.19 Unter dem Eindruck von Luthers Brief an die Fürsten zu Sachsen von dem aufrührerischen Geist fahndete man nach aus Sachsen ausgewiesenen »Jüngern« Müntzers und Karlstadts, da ein solcher heimlicher Prediger bereits in der ersten Novemberhälfte in Erlangen aufgetreten sei.20 Am 16. Dezember 1524 fasste auch der Rat der Reichsstadt Nürnberg den Beschluss, die Verbreitung der Schriften Karlstadts zu unterbinden und aufgefundene Exemplare zu beschlagnahmen.21 Über das markgräflich-ansbachische Verbot von Karlstadt-Schriften hatte der Rothenburger Stadtschreiber Thomas Zweifel den reichsstädtischen Rat informiert.22 Der ohnehin mehrheitlich gegen die evangelische Bewegung eingestellte Rat konnte das markgräfliche Verbot für sein Hoheitsgebiet nicht ignorieren, so dass Karlstadt auch in Rothenburg über keine Bleibe verfügte.23 Dies war offenbar der Grund, warum Karlstadt bereits Mitte Dezember 1524 in die Reichsstadt Nördlingen weiterzog.

Reise nach Crailsheim und Nördlingen (Dezember 1524 / Januar 1525)

Für eine Reise etwa zu diesem Zeitpunkt spricht die Nachricht von Joachim Camerarius, die Anfang Januar 1525 aus Bamberg in Wittenberg eintraf, dass »Karlstadt nach Nördlingen gegangen sei«.24 Dieser Camerarius zugetragenen Information entsprechend muss Karlstadt – wenn man die Entfernungen und Übermittlungsdauer von Nachrichten berücksichtigt – Mitte Dezember 1524 nach Nördlingen aufgebrochen sein. Begleitet von dem Rothenburger Ratsherrn Ehrenfried Kumpf, einem führenden Mitglied der evangelischen Bewegung der Reichsstadt,25 suchte Karlstadt freilich zuerst die etwa 40 Kilometer südwestlich gelegene brandenburg-ansbachische Landstadt Crailsheim mit ihrem Reformator Adam Weiß auf.26 Die dann folgende Zusammenkunft Karlstadts mit Theobald Billican in Nördlingen bezeugt auch der Brief eines unbekannten Autors aus dem Jahr 1525, der freilich in der Rückschau ohne exaktere Zeitangabe davon berichtete.27

Wie lange sich Karlstadt bei Billican um die Jahreswende 1524/25 in Nördlingen aufhielt und von seiner Reise durch ansbachisches Territorium nach Rothenburg zurückkehrte, ist unklar.28 Karlstadt erzählte Billican offenbar vom Scheitern des Johannes Sylvius Egranus als Pfarrer in Kulmbach.29 Dieser »Schiffbruch« wurde etwa Mitte Dezember 1524 bekannt und bietet einen Anhaltspunkt für die ungefähre Datierung der Reise Karlstadts nach Crailsheim und Nördlingen. Die Reise von Rothenburg über Crailsheim nach Nördlingen und wieder zurück bedeutete eine Wegstrecke von mindestens 155 Kilometern. Vorstellbar ist also, dass Karlstadt Mitte Dezember zusammen mit Kumpf aus Rothenburg aufbrach und spätestens Mitte Januar 1525 wieder dorthin zurückkehrte. Als sich Karlstadt jedenfalls im Januar 1525 »wieder« in Rothenburg befand – so der Brief des würzburgischen Syndikus Dr. Eucharius Steinmetz30 an Thomas Zweifel31 (Beilage 1) –, konnte er dort weiterhin nicht öffentlich in Erscheinung treten.32 Immerhin war es ihm hier, im Rothenburger Versteck, möglich – der Ort und Umstände der Abfassung dieser Schriften waren bislang nicht sicher ermittelt –, seine ausführliche dreiteilige Antwort auf Luthers vernichtenden Angriff Wider die himmlischen Propheten auszuarbeiten.33

Die frühere Forschung nahm an, Karlstadt habe die Reise nach Crailsheim und dann nach Nördlingen zu Theobald Billican, dem Ratsprädikanten der Reichsstadt, erst nach dem 27. Januar 1525 unternommen, also nach der Publikation des Edikts des Rothenburger Rats gegen Karlstadt am 27. Januar (Beilage 2) und nach der Ablehnung des hier edierten Bittgesuchs an Markgraf Kasimir am 1. Februar34 Dem widerspricht jedoch die spätere Aussage von Ehrenfried Kumpf gegenüber dem Rothenburger Rat, dass Karlstadt seit dem Erlass des Edikts die Reichsstadt nicht verlassen habe.35 Auch der Ratsprädikant Teuschlein bekundete, dass er Karlstadt nur vorher Unterkunft gewährt habe.36 Außerdem lässt das Schreiben Billicans an Adam Weiß vom 12. Februar 1525 (Beilage zu KGK 286), das ebenfalls zur zeitlichen Ansetzung von Karlstadts Nördlingen-Reise im Februar 1524 herangezogen wurde, durchaus die Annahme zu, dass Karlstadt bereits im Dezember 1524 die schwäbische Reichsstadt aufgesucht hat.37

Edikt des Rothenburger Rats gegen Karlstadt und Bittgesuch an Markgraf Kasimir

Als Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach davon Kenntnis erhielt, dass sich Karlstadt durch sein Herrschaftsgebiet bewegte, schritt er ein. Er verbot – vermutlich noch im Dezember 1524 – jegliche Unterstützung und Beherbergung und befahl seine Festnahme.38 Der aus Kursachsen ausgewiesene vormalige Wittenberger Theologe war allenthalben in Süddeutschland zur unerwünschten Person geworden, die man sogar wie andere »Winkelprediger« als »aufrührisch« kriminalisierte und verfolgte.

Anscheinend wurde Karlstadt besonders von Ehrenfried Kumpf unterstützt, der zur Führungsgruppe der evangelischen Bewegung Rothenburgs gehörte.39 Diese Protektion wurde dessen Schwager Thomas Zweifel, dem reformationsfeindlichen Stadtschreiber, bekannt. Vielleicht war es sogar Zweifel selbst, der das Schreiben von Eucharius Steinmetz (Beilage 1) anregte, um damit den Rothenburger Rat zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Karlstadt zu bewegen. Steinmetz warnte vor den schädlichen Folgen der Unterstützung Karlstadts und forderte die Reichsstadt auf, den »erzbuben und erzketzer« auszuweisen.40 Der Rat kam dem entsprechenden »Anmahnen« des Stadtschreibers nach. Er ließ das Edikt des Rothenburger Rates gegen Karlstadt vom 27. Januar 1525 (Beilage 2), das die Beherbergung Karlstadts in seinem Herrschaftsgebiet untersagte, am Rathaus anschlagen.41

In dieser Bedrängnis wagte Karlstadt nun, möglicherweise angeregt von seinem Kitzinger Freund Konrad Gutmann, eine Art Befreiungsschlag. In einem eigenen Schreiben wandte er sich direkt an Markgraf Kasimir, um seine notvolle Situation als unschuldig Vertriebener zu erklären. Er appellierte an ihn als christlichen Regenten und bat um die Erlaubnis, sich in dessen Fürstentümern Ansbach und Kulmbach als gewöhnlicher Laie und einfacher Mann niederzulassen.42 Der prominente Theologe Karlstadt bekundete also ausdrücklich, nicht nach einer Anstellung im Kirchendienst etwa einer Stadt in den fränkischen Markgrafentümern zu streben. Den Bittbrief überbrachte Karlstadts Fürsprecher, Konrad Gutmann, selbst markgräflicher Beamter, der Ansbacher Regierungskanzlei, die von dem entschiedenen Luther-Anhänger Georg Vogler als Oberstem Sekretär geleitet wurde.43 Sie befasste sich sogleich mit Karlstadts Gesuch. Der Ablehnungsbescheid vom 1. Februar 1525 wurde Gutmann noch am selben Tag mitgeteilt.44 Gutmann wird Karlstadt in Rothenburg umgehend informiert haben.

3. Inhalt

Das Edikt des Rothenburger Rates vom 27. Januar 1525 (Beilage 2), das auf das Warnschreiben von Eucharius Steinmetz vom 24. Januar 1525 (Beilage 1) reagierte, bezog sich zuerst auf die ketzerische und verführerische Glaubens- und Abendmahlslehre, deren Verbreitung im Reich und bei einigen Nachbarn Rothenburgs streng verboten war. Dies gelte auch für Rothenburg. Auch die Beherbergung oder heimliche Unterstützung Karlstadts sei in Rothenburg strikt untersagt. Dazu sei man Kaiser und Reich gegenüber verpflichtet.

In seinem vor dem Hintergrund des gegen ihn gerichteten Rothenburger Edikts abgefassten Schreiben an Markgraf Kasimir von Brandenburg beteuerte Karlstadt, sich beim Landesherrn Herzog Johann von Sachsen gegen die unberechtigten Anschuldigungen Luthers verwahrt zu haben. Er sei bereit gewesen, seine Lehre öffentlich zu verantworten und sich auch in einer Disputation aus der Hl.Schrift belehren zu lassen. Trotzdem sei er ohne Anhörung und ohne Begründung aus Kursachsen ausgewiesen worden. Darum bittet Karlstadt um die Erlaubnis, sich im Fürstentum des Markgrafen als Laie und gemeiner Mann niederlassen zu dürfen. Er wolle für seine Familie sorgen und als Untertan ein christliches, bürgerliches Leben führen. Er appelliert an die Barmherzigkeit des als »Liebhaber der Wahrheit« und »Beschützer der Verlassenen« bekannten Fürsten und bittet um das Geleit in dessen Fürstentum, um sein Auskommen zu finden. Karlstadt beteuert, erneut dazu bereit zu sein, seine Lehre zu verantworten, sich durch »bessere Gründe« aus dem »Wort Gottes« belehren zu lassen und sich als gehorsamer und gutwilliger Untertan zu fügen.

Das Antwortdekret der markgräflichen Kanzlei in Ansbach vom 1. Februar 1525 (Beilage 3) begründete die Ablehnung des Bittgesuchs Karlstadts mit der Tatsache seiner Ausweisung aus Kursachsen wegen Aufruhrs und Ärgernisses. Da die Markgrafen von Brandenburg mit dem Haus Sachsen in Erbeinigung verbunden seien, könne Karlstadts Gesuch keine Annahme finden.


1Zur Bauernkriegschronik des Thomas Zweifel vgl. Quester, Rad, 19f.; vgl. unten KGK 285 (Anmerkung).
2Die nach der Niederschlagung des Bauernkrieges 1525 im peinlichen Verhör getätigten Rothenburger Aussagen über Karlstadts Aufenthalte in der Reichsstadt wirken disparat, gelegentlich unpräzise oder schlicht unzutreffend (z.B. »Laurentii« 1524). Möglicherweise wurden sie fehlerhaft notiert. Wahrscheinlich gelangte Karlstadt auf seiner Reise von Orlamünde nach Zürich um Michaelis, also Ende September / Anfang Oktober 1524 (erstmals) nach Rothenburg, wo er mit dem Lehrer und Prediger Valentin Ickelsamer (um 1500–1547) und dem Ratsprädikanten Johannes Teuschlein (vor 1483–1525) über Bezugspersonen verfügte; vgl. Vice, Kumpf, 155. Dass Karlstadt allerdings gut eine Woche später, um den 8. Oktober 1524, erneut Rothenburg aufsuchte – wie Vice, Ickelsamer, 78f., und ihm folgend Burnett, Eucharistic Controversy, 202 Anm. 8f., unter Berufung auf Rothenburger Verhöraussagen annehmen –, scheint kaum glaubhaft. Karlstadt war bestrebt, so schnell wie möglich mit seinem vorausgesandten Boten Westerburg in der Schweiz zusammenzukommen. Nach einem Zwischenaufenthalt in Zürich brachte er Ende Oktober 1524 in Basel und dann Anfang November in Straßburg weitere Manuskripte zum Druck. Laut Martin Frecht, der über Karlstadts Eintreffen in Heidelberg am 10. November 1524 berichtete (KGK VII, Beilage zu Nr. 279, S. 639–641), war Karlstadt nach eigener Auskunft »aus Rothenburg« – freilich mit den (bei Frecht nicht genannten) Zwischenstationen Zürich, Basel und Straßburg – gekommen.
3Siehe KGK VII, Nr. 268, S. 224 mit Anm. 17.
4Siehe KGK VII, Nr. 279, S. 590f.
5Siehe KGK VII, Beilage zu Nr. 279, S. 639–641.
6Die in diesem Sinn übereinstimmenden Daten der verschiedenen Schreiben legen diesen Hergang nahe.
7Siehe KGK VII, Nr. 282, S. 681f.
8KGK VII, Beilage 2 zu Nr. 268, S. 227–230.
9KGK VII, Nr. 283, S. 683–685. Seit Barge, Karlstadt 2, 297, wird in der Literatur immer wieder von einer Ausweisung Karlstadts aus Schweinfurt gesprochen. Der entsprechende von Graf Wilhelm von Henneberg erlassene Befehl vom 30. Januar 1525 bezog sich offensichtlich noch auf den Aufenthalt Karlstadts und Westerburgs in Schweinfurt im November 1524, war aber veranlasst durch das Auftauchen des umherziehenden Bauernpredigers Diepold Peringer in der Reichsstadt und im Amt Mainberg um Weihnachten 1524 (TMA 3, 197,3f.; 199,1–3). Weiteres siehe unten KGK 285 (Anmerkung).
10Kurfürst Friedrich von Sachsen konnte das kaiserliche Wormser Edikt gegen Luther und seine Unterstützer ignorieren, da es ihm offiziell nicht zugestellt worden war. Zu den Zusammenhängen vgl. Blaschke, Kurfürst, 330–333. Zur wichtigen Bedeutung des Geleits für den sich nun schutzlos bewegenden Karlstadt siehe unten KGK 285 (Textstelle).
11Zu Konrad Gutmann (gest. am 20. Juli 1526), dem Widmungsträger der Schrift Von Gelübden Unterrichtung (1521) (KGK IV, Nr. 203), vgl. Weyrauch, Führungsschicht, 816–818; KGK IV, Nr. 203, S. 520,17f. und S. 521 Anm. 13.
12Zu Hoffmann vgl. KGK V, Nr. 230, S. 295; Huber, Hoffmann. Zur Situation in der bereits mehrheitlich evangelisch gesinnten Weinhandelsstadt Kitzingen um 1525 vgl. Huber, Meglin, 41–54.
13Zu Karlstadts Aufenthalt in Kitzingen vgl. die rückblickend verfasste Chronik des Augenzeugen Johann Beringer: »Anno salutis 1524 wart der Doctor Andreas Carolstadt seiner leer vnnd predig halben vom Hertzogenn vonn sachsenn vonn Orlamunde vertribenn. Dann er schrib leret vnnd prediget wider den Doctorem Martinum Lutherum Des Hochwirdigen Sacraments des leybs vnnd bluts Christi halben Wie dann seine getrückte buchlin anZeigenn Aber Doctor Martinus schwaiget vnnd vberwunde Ine endlich mit seinem vilfeltigen vnnd hefftigen schreiben so er wider Ine außgehenn ließe. Dieser Carlstadt Kam Inn obgenanntem Jar [= 1524] Zu Denen vonn Kitzingen war etlich tag alda konnt aber nit vnnter khommen Dann es hattenn etlich ein schewenn [= Scheu] vor Ime. Zug also widerumb hinweg mit seiner berdeten rot [= bärtigen Rotte, Reisegesellschaft] hinauff gein Rottemburg vff die Tauber alda er etlich predig thett: vnnd macht vilen (mit seinem teufflischen schreiben vnnd predigen ein Zweiflung des Heyligen Hochwirdigen Sacraments halbenn auch hie zu K[itzingen]. Welchen Gott der vater auch ein rechten verstandt verleyhen vnnd hinfurt vor solcher falscher leer durch Christum behuten wölle. Amen.« (Demandt/Rublack, Kitzingen, 284f.).
14Ende Mai 1524 hatte sich Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach im Fall Diepold Peringers gegenüber Kitzingen strikt gegen eine Duldung seiner Predigttätigkeit ausgesprochen. Peringer hatte sich in Kitzingen wie zuvor bereits in Nürnberg als Bauer ausgegeben, der weder lesen noch schreiben konnte, und mit seinen hinreißenden Predigten größtes Aufsehen erregt; vgl. Demandt/Rublack, Kitzingen, 58–63; zu Peringer vgl. BBKL 48, 1178–1183.
15Das Zitat aus einem lateinischen Brief des evangelischen Prädikanten und Bauernkriegspredigers Friedrich Pretscher (alias Pater Ambrosius) (gest. 1528), eines vormaligen Würzburger Augustinereremiten, an Karlstadt bei Lommel, Reformator Ambrosius, 30, ist als literarische Fiktion zu bewerten; vgl. Huber, Profess, 75.
16Zu Karlstadts Ankunft in Rothenburg siehe die Bauernkriegschronik des Rothenburger Stadtschreibers Thomas Zweifel: »[…] herzog Fridrich von Sachsen, der churfurst, […] fiel mit ungnaden uff doctor Karelstatten, […] dardurch Karelstatt […] des lands verjagt ward […], dorft sich nyergend mer in kainem land offentlich enthalten, zog im ellend und haimlich im land wider und fur, tet sich indes heraus in das Frankenland gein Schweinfurt, Kitzingen und sonderlich hieher gein Rotenburg. Alda zu Rotenburg ward er durch doctor Johann Dewschlin [= Teuschlein], prediger zu Rotenburg obgenannt, auch Ernfrid Kumpfen, alten burgermaister, den pfarrer und comentur im dewtschen haws, den plinden munch, her Hanns Schmiden, Fuchs genannt, Stephan von Menzingen und ander mer burger alhie zu Rotenburg haimlich und sonderlich etwas lang in Philips Tuchscherers [= Schleydt] haws gehalten, gehawset, geherbergt, geetzt, getrenkt und undergeschlaift.« (Baumann, Quellen, 16f.) Zu den Vorgängen in Rothenburg vgl. Vice, Kumpf, 155f.
18Vgl. Franz, Bauernkrieg Aktenband, 355, Nr. 180; vgl. unten KGK 285 (Anmerkung); zu Teuschlein (vor 1483–1525) vgl. BBKL 35, 1415–1421.
19Befehl des markgräflichen Hofmeisters [Johann von Schwarzenberg] vom 4. Dezember 1524 an den Vogt zu Ansbach, den Buchhändlern zu verbieten, Schriften von Müntzer oder Karlstadt zu verbreiten; Quellen Wiedertäufer Brandenburg, 1, Nr. 1; vgl. Barge, Karlstadt 2, 243f.
20Quellen Wiedertäufer Brandenburg, 2, Nr. 3. Damit könnten insbesondere Gerhard Westerburg und Martin Reinhart gemeint gewesen sein, deren Ausweisung aus Kursachsen Ende September 1524 möglicherweise nach Nürnberg und Ansbach berichtet wurde. Auch das erneute Auftauchen des umherziehenden Bauern-Predigers Diepold Peringer (wie KGK 285 (Anmerkung)) Anfang November 1524 in Rothenburg, dessen Auftreten im Mai 1524 in Kitzingen bereits Markgraf Kasimir intervenieren ließ, spielte eine Rolle. Zu Peringer vgl. BBKL 48, zu Reinhart vgl. BBKL 49.
21Vgl. KGK VII, Nr. 276, S. 389f.
22Der Rothenburger Stadtschreiber Thomas Zweifel stand im Austausch mit dem Ansbacher Kastner Klaus Herbort; sie informierten sich offenbar gegenseitig über Vorgänge in ihren Städten; vgl. die Bauernkriegschronik von Thomas Zweifel (Baumann, Quellen, 17); Zitat unten KGK 285 (Anmerkung).
24Luther unterrichtete Spalatin am 22. Januar 1525: »Ioachimus noster scribit, Carlstadium concessisse Nordlingam« (WA.B 3, 426,20). Luther bezog sich wohl auf den (nicht erhaltenen) Camerarius-Brief, welcher am 19. Januar 1525 in Wittenberg bei Melanchthon eintraf und von diesem am 22. Januar 1525 beantwortet wurde ( 2, Nr. 371, 239f.). Camerarius hat also um den Jahreswechsel 1524/25 an Melanchthon geschrieben.
25Zum Ratsherren Ehrenfried Kumpf (um 1480–1529) vgl. Vice, Kumpf.
26Siehe die Bauernkriegschronik des Rothenburger Stadtschreibers Thomas Zweifel: »So furet Ernfrid Kumpf genannten Karelstat mit ime gein Crelshaim zu dem pfarrer daselbsten, villeicht denselben seiner opinion auch zu berichten.« (Baumann, Quellen, 17). Zu Adam Weiß (um 1490–1534) vgl. BBKL 34, 1493–1501.
27Brief eines Unbekannten [Johann Agricola?] an einen (ebenfalls nicht sicher ermittelbaren) Adressaten, den er »Reusch« nannte, gedruckt bei Brecher, Beiträge, 408f.: »Argentinensium concionatores haerentes primum illis se dedunt, sectantur, defendunt. Inde et in tuos quoque fines propagata est insanorum hominum amentia, Norlingae Judaeos adit, convenit optimum juvenem Pelicanum [= Billicanum], et sicut solet magnifice praedicare de religione Carolostadius parum abfuit, quin Theobaldum ab omnia summa natum vel si spectes puerilem institutionem, quae fuit optima vel aetatis progressum, qui fuit cum eloquentia et virtute conjunctus, vel vitae honestatem, qua est, ad laudem incredibili et fere singulari [modo?] permoverit.« Zu diesem Brief vgl. auch Barge, Karlstadt 2, 250f. Anm. 255.
28Dass es Anfang Dezember 1524 in Nördlingen zu Angriffen gegen sakrale Bildnisse gekommen war und der Rat der Reichsstadt sich daher am 7. Dezember genötigt sah, das »Abreißen« von Bildnissen ausdrücklich zu verbieten, ging sicher nicht auf einen persönlichen Einfluss Karlstadts als Prediger zurück; vgl. Barge, Karlstadt 2, 244f.; Rublack, Bürgerliche Reformation, 99f.; Sponsel, Einführung, 30f. mit Anm. 62f. Programmatisch zur Entfernung sakraler Bilder aufgerufen hatte aber Karlstadts Traktat Von Abtuung der Bilder (KGK V, Nr. 219). Tatsächlich spielte die Frage der Bilder in der Region jedoch eine gewisse Rolle. Die Wittenberger Theologen hatten in einem Gutachten vom 6. September 1525 ( 2, 344–346, Nr. 418) den evangelischen Ratschlag der brandenburg-ansbachischen Theologen vom September 1524 (Edition: Schmidt/Schornbaum, Bekenntnisse, 180–322) im Ganzen sehr positiv beurteilt, allein dessen Schärfe in der Verurteilung der sakralen Bilder kritisiert ( 2, 345f.).
30Eucharius Steinmetz (um 1470–1525), geboren in Heidingsfeld, aufgewachsen als Sohn eines Rothenburger Stadtschreibers, wurde nach dem Studium in Ingolstadt und Leipzig 1497 in Bologna zum Dr. utr. iur. promoviert. Er fungierte seit 1512 als erster bürgerlicher gelehrter Rat des Fürstbistums Würzburg, wurde 1520 Syndikus des Domkapitels und starb während des Bauernkrieges; vgl. Reuschling, Regierung, 176; Mötsch, Juristen, 81; Schneider, Sieg, 103.
31Zu dem in Kitzingen geborenen Rothenburger Stadtschreiber Thomas Zweifel (um 1485–1540) vgl. Quester, Rad, 21–40; Schnurrer, Zweifel.
32Vgl. Barge, Karlstadt 2, 308f. Dass sich Steinmetz mit der Formulierung, dass Karlstadt »wieder« in Rothenburg eingetroffen sei, auf einen früheren, länger zurückliegenden Aufenthalt Karlstadts in Rothenburg ob der Tauber bezog, etwa auf den bei seiner Reise von Orlamünde in Richtung Schweiz Ende September / Anfang Oktober 1524, scheint weniger plausibel, denn da bot Rothenburg dem nach Zürich Eilenden sicher nur kurz Station.
33Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre (KGK 288), Erklärung von 1. Kor 10,16 (KGK 289), Von dem neuen und alten Testament (KGK 290).
35Aussage am 26. März 1525: »Daruff antwurt Ernfrid Kumpf im rat, das der Karelstat seyder des edicts aus der statt nye komen, sonder allwegen hie zu Rotemburg gewest und haimlich enthalten worden were durch ine und ander christlich bruder […]« (Baumann, Quellen, 92); vgl. Barge, Karlstadt 2, 311f. mit Anm. 25.
36Siehe Teuschleins Verhöraussage nach der Niederschlagung des Aufstands am 26. Juni 1525 (Franz, Bauernkrieg Aktenband, 355, Nr. 180): Er [Teuschlein] »hab den [= Karlstadt] vor dem, ee es im verpoten sey worden, behawset und beherbergt, hat im essen und trinken geben, dann er hat es im zu Wittemberg auch getan. Doch hett in Kumpf erstlich in sein haws pracht, sey doch alles vor dem edict [vom 27. Januar 1525] beschehen und darnach nit ([…])«.
37Wenn Billican in diesem Brief von seiner Einladung an Karlstadt sprach (KGK 286 (Textstelle)), schließt dies nicht aus, dass bereits vorher ein Besuch Karlstadts bei ihm in Nördlingen stattgefunden hat.
38Siehe die chronologisch nicht ganz klare, dazu tendenziöse Darstellung der Bauernkriegschronik des Rothenburger Stadtschreibers Thomas Zweifel: »Als aber der durchleuchtig, hochgeboren furst, mein gnediger herr, marggraf Casimir von Brandenburg etc. erfur, das sich Karelstatt in seiner furstlich gnaden land underhalb dem gebierg [= die brandenburgischen Herrschaftsgebiete unterhalb des Fichtelgebirges] haimlich enthalten und darinnen umbziehen söllt, schrib sein furstlich gnad vom gebierg herab [= Herrschaftsgebiet des Markgrafentums Brandenburg mit der Plassenburg über Kulmbach als Residenz] seiner gnaden raten zu Onoltzbach [= Ansbach] und andern amptlewten mit ernstlichem befelhe, ine weder zu hawsen, zu herben[!], noch im furstentumb zu gedulden, auch den seinen zu geschehen nicht zu gestatten, sonder ine, wa er begriffen wurd, gefängklich anzunemen und zu verwarn. Sölicher befelhschriften aine ließ seiner furstlich gnaden castner zu Onoltzpach Claus Herbort Thoman Zweyfeln, stattschreyber von Rotenburg, als er damals in gemainer statt gescheften zu Onoltzpach was, lesen. Sobald nun der stattschreyber hieher anhaims kam, zaigt er solichs ainem rat an und darbey, wie ander fursten in ihren landen und gebieten dergleychen verbott und befelh auch ausgeen lassen hetten, und riet getrewlich, ain rat sollte solichs auch durch ain offen edict verbieten und sunst auch nach ime trachten, damit er hie nie gedult wurd, schwer ungnad, straf und anderer unrat, so daraus erwachsen vor augen were, zu vermeyden, aber es ward auch veracht.« (Baumann, Quellen, 17)
39Zur evangelischen Bewegung in Rothenburg vor dem Bauernkrieg vgl. Schattenmann, Einführung, 36–44.50–54. Bei dem in Rothenburg heimlich untergebrachten Karlstadt trafen sich die Anführer der in der Bevölkerung immer stärkeren Rückhalt findenden evangelischen Bewegung der Reichsstadt: der Ratsprädikant Dr. Johannes Teuschlein, der Adelige Stephan von Menzingen, Pfarrer Kaspar Christian, der Tuchscherer Philipp Schleyt, Hans Schmid, genannt »der blinde Mönch«.
40Brief von Eucharius Steinmetz an Thomas Zweifel, 24. Januar 1525 (Beilage 1).
41Vgl. Schnurrer, Ickelsamer, 55. Das Schreiben von Steinmetz vom 24. Januar 1525 wird in unserer Edition als Beilage 1 ediert, genauso das von diesem angestoßene Edikt des Rothenburger Rates gegen Karlstadt vom 27. Januar 1525 (Beilage 2). In seinem Schreiben vom 8. Dezember 1525 an Christoph Scheurl, den Nürnberger Ratskonsulenten, wies der Rothenburger Rat zu seiner Verteidigung ausdrücklich auf diese Publikation des Edikts hin; Edition: Barge, Karlstadt 2, 579f. Nr. 23.
42Zu Kasimir von Brandenburg-Ansbach (1481–1527) vgl. BBKL 33, 720–731; zur religionspolitischen Situation in den fränkischen Markgrafentümern vgl. Schornbaum, Kasimir, 62–70; Meier, Systembruch, 76–81.
43Zu diesem vgl. Huber, Vogler.
44Antwortdekret der Ansbacher Kanzlei (Beilage 3).

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