Nr. 321
Landgraf Philipp von Hessen an Andreas Karlstadt
[Kassel] , [1529, nach 19. August]

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] HStAM Marburg 3, 245, fol. 40r

Es handelt sich um ein Konzept.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Mit dem vorliegenden Schreiben reagierte Landgraf Philipp von Hessen auf Karlstadts Gesuch vom 19. August 1528, am Marburger Religionsgespräch teilnehmen und seine Lehren verteidigen zu dürfen (KGK 320). Die von ihm einberufene Zusammenkunft solle – so der Landgraf in seiner Antwort – einer »freuntlichen und einmutigen vergleichung« dienen und möglichst »on einiche weitleufigkeit und Zangkung« ablaufen. Um dieses Ziel zu erreichen, habe er die aus seiner Sicht besten Bedingungen auch durch die Wahl der Teilnehmer geschaffen. Einer Teilnahme Karlstadts stünde zwar aus seiner Sicht nichts entgegen, er bat ihn jedoch, zunächst Luther zu fragen. Dieser würde ihm dann Ort und Zeit des Zusammentreffens mitteilen.1 Damit wählte Philipp einen sehr diplomatischen Weg der Absage, wohl in erster Linie, um das von ihm angestoßene Religionsgespräch nicht durch eine mögliche Teilnahme Karlstadts in Gefahr zu bringen, war es doch schon schwer genug gewesen, Luther zum Kommen zu bewegen – dieser hatte sich nämlich erst auf Drängen Kurfürst Johanns und unter Äußerung großer Bedenken zum Kommen bereit erklärt.2 Die Entscheidung über die Teilnahme Karlstadts am geplanten Religionsgespräch in die Hand Luthers zu legen, eröffnete dem Landgrafen darüber hinaus die Möglichkeit, sich weiterhin unabhängig von seiner persönlichen Position nach außen hin neutral zu halten.3

Ob Karlstadt sich auf das Schreiben Landgraf Philipps hin mit seinem Gesuch tatsächlich nochmals an Luther wandte, ist nicht bekannt, erscheint aber vor dem Hintergrund, dass Melanchthon anscheinend erst nach seiner Ankunft in Marburg von der Korrespondenz zwischen Karlstadt und dem Landgrafen erfuhr,4 eher unwahrscheinlich. Mit Blick auf die Entfernung zwischen Kassel, Oldersum und Wittenberg ist es zudem fraglich, ob eine solche Anfrage Luther vor seiner Abreise nach Marburg überhaupt noch erreicht hätte. Unstrittig dürfte allerdings sein, dass eine Teilnahme Karlstadts die ohnehin angespannte Atmosphäre der Gespräche noch verschärft hätte.5


1Diese waren Karlstadt bereits bekannt; vgl. KGK 320, hier KGK 320 (Textstelle).
2Vgl. Luther an Landgraf Philipp, Wittenberg, 23. Juni 1529 (WA.B 5, 101–105 Nr. 1438 nebst Beilage). In diesem Schreiben hatte er Karlstadt nochmals in Zusammenhang mit dem »aufrührerischen Geist« gestellt: »So ists nicht new, das die rotten geister blut vergiessen anrichten […] und durch Carlstad und Munzer auch beweiset« (WA.B 5, 102,52–55 Nr. 1438); siehe auch WA.B 5, 105,48–51.
3Vgl. Mariotte, Philipp der Großmütige, 88. Dennoch wurde von Seiten der Wittenberger bei ihrem Aufenthalt in Marburg durchaus eine leichte Bevorzugung der Zwinglianer konstatiert; vgl. Melanchthon an Christian Beyer; Marburg, 30. September 1529: »Cancellarius Landgravii aperte favet Cwinglianis, qua in re nonnihil est periculi, quanquam princeps ipse adhuc constanter defendat nostrm sententiam« ( 3, 576,11–13 Nr. 820).
4Melanchthon an Christian Beyer, Marburg, 30. September 1529: »Carolstadius petivit a Landgravio, ut liceret sibi publica fide venire. Landgravius respondit se ita concessurum, si nobiscum veniret et voluntate nostra.« ( 3, 576,9–11 Nr. 820).
5Zum Ablauf der Gespräche siehe Köhler, Zwingli und Luther sowie Mariotte, Philipp der Großmütige, 82–88.

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