Nr. 322
Verschollen: Verschollen: Andreas Karlstadt an Johannes Oekolampad
[Oldersum?], [1529, Ende / 1530, vor 13. Januar]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Brief Johannes Oekolampads aus Basel an Zwingli in Zürich vom 15. Januar 1530: »Nihil novi est, quod nunciem, quam accepisse me nudiustercius literas a Carlstadio, qui te plurimum salutat et dolet sibi negatum fuisse accessum ad colloquium Marpurgense, et quantis secum strophis ac iniusticiiis agat mendax Lutherus, qui et vi adigere voluit, ut in nos duos scriberet. Scribit enim inter caetera sic: ›Si narravero, quibus artibus et dolis, quot denique molestiis et afflictionibus adorti me sint, certum est Lutheranos turpitudinem maximam et promerituros et gestaturos. Magnis minis me adigebant, ut adversus te ac dominum ac fratrem meum Zwinglium scriberem. Quod ubi nolui, et postquam dixi impossibile onus mihi, praeterea, si possem, neminem mihi consulturum, quandoquidem Lutherus antesignanus et princeps laboraret, ob hoc coegerunt, ut fundamenta mea exponerem, quod feci, impetrato ad hoc electoris consensu. Promiserunt panes, et reddiderunt basiliscos. Postremo scripsi electori non esse in universis libris, quos Lutherus pro assertione suae opinionis contra Oecolampadium et Zwinglum scripsit, sed brevem versiculum, quo commoveat, ut eam in Lutheri sententiam, idcirco non possem diutius veritatem in territorio eius reticere, precatus indulgentiam, ut profiteri liceret, aut, si hoc grave foret, exeundi terram. Ad has literas expectavi responsum sex menses; quod cum negabatur, abii, et haud scio, quomodo in Phrysiam orientalem deductus sim.‹ Haec ille. Vides, cum qua bestia negocium nobis fuerit.«1

2. Inhaltliche Hinweise

Oekolampads Schreiben an Zwingli vom 15. Januar 1530 aus Basel dokumentiert einen brieflichen Kontakt zwischen Karlstadt, der zu dieser Zeit wahrscheinlich kurz vor der Abreise aus Ostfriesland stand,2 und den Schweizer Reformatoren. Oekolampad schreibt, dass er »nudiustercius« – also am 13. Januar – einen Brief von Karlstadt erhalten habe und fasst ihn kurz zusammen: Neben Grüßen an Zwingli äußere Karlstadt vor allem seine Enttäuschung darüber, nicht zum Marburger Kolloquium zugelassen worden zu sein,3 und beklage sich über die Lügen und Drohungen Luthers, der ihn sogar hätte dazu zwingen wollen, gegen die beiden Schweizer Theologen zu schreiben.4 Bezüglich dieses letzten Punktes zitiert Oekolampad einen Auszug aus Karlstadts Schreiben. Wenn dieser erzählen würde, auf wie viele Arten und mit welcher Verbissenheit die Lutheraner ihn angegriffen und geplagt hätten, müssten sie die größte Schande auf sich nehmen. Sie hätten ihn sogar unter Druck gesetzt, um ihn dazu zu bringen, gegen Oekolampad und Zwingli zu schreiben, und als Karlstadt sich weigerte – mit der Begründung, dass es ihm unmöglich sei, eine solche Last zu tragen, und selbst wenn er es könnte, niemand ihn schonen würde, nachdem Luther eine solche Aufgabe schon früher und mehr als jeder andere erfüllt habe –, zwangen sie ihn, seine Überzeugungen schriftlich festzuhalten, und zwar mit Zustimmung des Kurfürsten. Sie hätten ihm Brot versprochen, ihm dann aber Schlangen überreicht, was heißt, dass sie ihn betrogen hätten.5 Karlstadt erklärte daraufhin, er habe dem Kurfürsten geschrieben, es gebe in den von Luther gegen Oekolampad und Zwingli verfassten Schriften bis auf eine kurze Zeile nichts, was für dessen Meinung spreche.6 Als er erkannte, dass es für ihn nicht mehr möglich war, gegen die Wahrheit zu schweigen, hätte Karlstadt den Kurfürsten um Erlaubnis gebeten, sich entweder öffentlich äußern oder – im schlimmsten Fall – Sachsen verlassen zu dürfen. Sechs Monate lang hätte Karlstadt auf eine Antwort gewartet, und da er eine Ablehnung bekam, beschloss er, fortzugehen und war aus Gründen, die er selbst nicht erklären konnte, nach Ostfriesland gekommen.7

Es ist nicht bekannt, wann genau Karlstadt den Kontakt zu Oekolampad wieder hergestellt und ob es vor dem hier angeführten Schreiben des Baslers an Zwingli vom 15. Januar 1530 einen Briefaustausch gegeben hatte.8 Wie für Bucer9 war auch für Oekolampad der Name Karlstadts schon vor dessen erstem kurzen Aufenthalt in Basel bekannt.10 Anfang Oktober 1524 erteilte Oekolampad Johann Bebel die Erlaubnis, Karlstadts Schriften zu drucken.11 Ab Oktober/November 1524 konnte sich Oekolampad auf der Grundlage dieser Schriften dann ein fundiertes Urteil über Karlstadts Auffassung von Abendmahl und Taufe bilden und sämtliche Abweichungen von seiner eigenen Lehre klar erkennen und formulieren.12 Trotz der Abgrenzung wurde die Lehre der Schweizer Reformatoren und insbesondere Oekolampad jedoch beim Ausbruch des ersten Abendmahlsstreits sowohl von ihren altgläubigen als auch von ihren lutherische Gegnern immer deutlicher mit der Lehre Karlstadts gleichgestellt.13

Oekolampad gab eine Beurteilung ab, die sich im Wesentlichen nicht sehr von derjenigen der Straßburger unterschied,14 formulierte aber gleichzeitig eine schärfere Kritik an Luther. Er wandte sich 1527 mit dem Vorwurf gegen den Wittenberger Reformator, er sei für die Spaltungen innerhalb des evangelischen Lagers ebenso verantwortlich wie Karlstadt.15 Zugleich blieb das Urteil über letzteren ambivalent. Im Sommer 1526 erinnerte Oekolampad rückblickend daran, wie die Abendmahlsfrage lange Zeit in privaten Kreisen unter Gelehrten mit viel Vorsicht diskutiert worden war, sich aber mit dem Auftreten Karlstadts zu einem offenen Streit entwickelt hatte. Oekolampad stimmte mit den »intemperatum sermonem« der Karlstadt'schen Traktate keineswegs überein, doch gab er nach deren Lektüre zu, dass vieles darin nicht abwegig sei; es schien ihm besser so zu reagieren, als mit noch radikaleren Tönen Karlstadt zu verdammen.16 In den darauffolgenden Jahren vermied er jeden direkten Kontakt mit Karlstadt,17 verfolgte aber vermutlich dessen weiteres Schicksal.18

Warum Karlstadt und Oekolampad (und Karlstadt dadurch auch mit Zwingli) ihren direkten Briefkontakt wieder aufgenommen haben, lässt sich vielleicht aus dem hier als verschollen aufgeführten Brief ableiten. Darin skizziert Karlstadt seinen Aufenthalt in Sachsen vom Spätsommer 1525 bis Anfang 1529, wenn auch in sehr schwammiger, chronologischer Ordnung.19 Sein Anliegen ist es jedoch, eine Argumentation zu entwickeln, um die Verbindungen zu Oekolampad und Zwingli wiederherzustellen. Das Hauptmotiv ist offensichtlich die eindeutige Stellungnahme Karlstadts auf der Seite der Schweizer Reformatoren gegen den gemeinsamen Gegner Luther,20 was vor dem Hintergrund der kirchenpolitischen Lage in Ostfriesland noch drängender wurde. Als Edzard I. 1528 starb, änderte Enno II. (1505–1540) die Kirchenpolitik seines Vaters zunächst kaum, ließ aber die in den Kirchen und Klöstern vorhandenen wertwollen Ausstattungstücke einziehen und in die Kassen des Landes überführen. Mehrere Klöster wurden aufgelöst und in gräfliche Wohnsitze umgewandelt.21 Obwohl wahrscheinlich nicht aus theologischen Gründen initiiert, machte diese Säkularisierung eine Reform des Kirchenwesens notwendig. Zugleich wurde die Kritik der lutherischen Nachbarn an der Verbreitung der zwinglianischen Abendmahlsauffassung, an täuferischen Strömungen, aber auch an Karlstadts Aufenthalt in Ostfriesland immer lauter.22 Enno II. bat deshalb den Bremer Rat, zwei lutherische Prediger zu entsenden, damit sie das Land besuchen und eine Kirchenordnung entwerfen. Johann Timann und Johann Pelt predigten 1529 an mehreren Orten, stießen aber auf heftigen Widerstand aus den Gemeinden und von deren Predigern.23 Sie verfassten dennoch eine lutherisch geprägte Kirchenordnung, die in 21 Artikeln das kirchliche Leben regelte.24 In seiner Vorrede vom 13. Dezember 1529 verurteilte Enno II. die Unruhen und Uneinigkeit unter den Gläubigen und Predigern, verwies auf die im selben Jahr in Speyer und Marburg vereinbarten Beschlüsse25 und drohte Strafen für diejenigen an, die sich nicht an die neue Ordnung hielten.26 Einen Monat später, am 13. Januar 1530, ließ der Graf alle Prediger in Emden zusammenrufen und die neue Kirchenordnung verlesen, was den Protest vieler Anwesender hervorrief.27 Kurz darauf, am 20. Januar 1530, wurden Ausweisungsmandate gegen die Täufer erlassen.28 Als Folge dieses Richtungswechsels wurden viele Prediger, u.a. der Oekolampad gut bekannte Hinne Rode,29 ihrer Stellen enthoben. Sie fanden aber fast sofort in anderen Gemeinden Aufnahme. So ging Hinne Rode nach Wolthusen bei Emden zu Hicko Houwerda.30 Die Tatsache, dass Melchior Hoffmann im April 1530 nach Ostfriesland zurückkehrte und in Emden dreihundert Menschen getauft hat,31 relativiert allerdings die langfristige Wirkung der neuen Kirchenpolitik Ennos II. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass Karlstadt direkteren Angriffen ausgesetzt war, die ihn zur Flucht aus Ostfriesland zwangen.32 Doch selbst wenn dies nicht zuträfe,33 blieb die Verunsicherung durch die von Enno II. eingeleiteten lutherisch geprägten Reformen bei der Mehrheit der dortigen Prediger bestehen. Vor diesem Hintergrund erschien es um die Jahreswende 1529/30 umso wichtiger, die Beziehung zu den Schweizer und Straßburger Kirchen zu intensivieren und die symbolische Interpretation des Abendmahls gegen die Lutheraner zu verteidigen – was Bucer in seinem Brief an Zwingli im Sommer 1529 bereits angedeutet hatte (KGK VIII, Nr. 318). Den hier dokumentierten verschollenen Brief hat Karlstadt wahrscheinlich im Rahmen dieser Bemühungen verfasst. Ob er zu diesem Zeitpunkt bereits die Entscheidung getroffen hatte, sich in den Süden zu begeben, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Wäre Oekolampad darüber in Kenntnis gesetzt worden, hätte er dies sicherlich Zwingli mitgeteilt. Daher ist der hier dokumentierte Brief zwischen Ende 1529 (falls Karlstadt ihn noch in Oldersum verfasst hatte34) und seinem Empfang durch Oekolampad am 13. Januar 1530 zu datieren.


1Zwingli, Werke 10, 399,2–400,15. Nr. 958. Original im StA Zürich, E II 349, 113. Siehe auch Oekolampad, Briefe und Akten 2, 407f. Nr. 717.
2Siehe dazu KGK 323.
3Siehe KGK VIII, Nr. 320 und 321.
4Vgl. auch KGK VIII, Nr. 308, S. 425, Anm. 3 und 4; Nr. 316, S. 523, Z. 21f.
5Im Hintergrund steht hier vielleicht eine Anspielung auf Mt 12,33–36.
6Siehe hier KGK VIII, Nr. 316, S. 523f. mit Anm. 10.
7Siehe zum historischen Kontext KGK VIII, Nr. 316. Siehe auch KGK VIII, Nr. 308, 309, 310 und 315.
8Im Herbst 1526 wurde Karlstadt vorgeworfen, einen Brief an Zwingli und Oekolampad verfasst zu haben (vgl. KGK VIII, Nr. 305); ob dieser Brief tatsächlich verfasst und gesendet wurde ist nicht zu ermitteln.
9Vgl. KGK VIII, Nr. 318.
10Bereits 1520 hatte Oekolampad eine Schrift Karlstadts erhalten, wahrscheinlich Von Päpstlicher Heiligkeit (KGK III, Nr. 167); vgl. Oekolampad, Briefe und Akten 1, 137 Nr. 94. Im Sommer/Frühherbst 1524 informierte Melanchthon den Basler Reformator über die zwischen Luther und Karlstadt ausgebrochene Auseinandersetzung über die Abendmahlsfragen, vgl. Oekolampad, Briefe und Akten 1, 313 Nr. 214 und 318 Nr. 220.
11Es handelte sich um den Traktat Von dem Missbrauch des Herren Brot und Kelch (KGK VII, Nr. 276), den Dialogus von dem Missbrauch des Sakraments (KGK VII, Nr. 277) und die Auslegung der Abendmahlsworte Christi (KGK VII, Nr. 279), unwahrscheinlicher auch den Dialogus von der Kindertaufe (KGK VII, Nr. 280). So jedenfalls Johannes Bebels Aussage vom Dezember 1524 in den Verhörprotokollen der Baseler Drucker, veröffentlicht als Beilage zu KGK VIII, Nr. 280, auf die hier für die Veröffentlichung von Karlstadts Schriften in Basel zwischen September und Oktober 1524 verwiesen sei. Die Drucklegung des Dialogus von der Kindertaufe wurde sofort eingestellt, die Schrift wurde erst 1527 veröffentlicht (KGK VIII, Nr. 309). Bebel behauptete, Oekolampad habe der Drucklegung auch dieser Schrift zunächst zugestimmt, aber kurz darauf davon abgeraten, als ihm der polemische Inhalt des Dialogs bei einer zweiten Prüfung klar wurde; vgl. KGK VII, Nr. 280, S. 646f. Oekolampads Rückblick lautet anders. In einem Brief an Zwingli vom 21. November 1524 erklärt er, er habe das Manuskript des Dialogus von der Kindertaufe noch nie gesehen, siehe dazu KGK VII, Nr. 280, S. 647f. Vgl. auch Oekolampads Brief an Pirckheimer vom 22. April 1525, in dem er behauptet, er sei kurz vor Karlstadts Ankunft in Basel gedrängt worden, sein Abendmahlverständnis zu klären; Oekolampad, Briefe und Akten 1, 364f. Nr. 354, hier insbesondere 364: »Paulo antem adventum Carlstadii, quem nec in hunc diem vidi, aperire mentem meam coactus sum, fratribus quibusdam rationem fidei meae postulantibus.«
12Das ergibt sich aus dem langen Schreiben an Zwingli vom 21. November 1524, mit dem Oekolampad den Brief von Bucer und den anderen Straßburger Reformatoren zur »Causa Karlstadt« weiterleitete und seine Meinung dazu äußerte; Oekolampad, Briefe und Akten 1, 331 Nr. 229, veröffentlicht auch in Zwingli, Werke 8, 251–253 Nr. 352. Die insgesamt kritischen, aber dennoch maßvollen Äußerungen werden in anderen Schreiben deutlich schärfer, etwa im Brief an Franz Lambert zwischen Ende 1524 und Anfang 1525 und vom 13. Januar 1525 (in dem Oekolampad dem Straßburger Korrespondenten von einer Streitschrift gegen Karlstadt abrät), Oekolampad, Briefe und Akten 1, 336f. Nr. 235 und 340 Nr. 237.
13Siehe das im November 1524 formulierte Urteil Konrad Adelmanns in einem Brief an Veit Bild in Oekolampad, Briefe und Akten 1, 331f. Nr. 230. Etwas nuancierter, dennoch ähnlich, ist die Aussage Balthasar Hubmaiers am 16. Januar 1525, siehe Oekolampad, Briefe und Akten 1, 341f. Nr. 238. Dieser Vorwurf wurde später in der Auseinandersetzung Oekolampads mit den schwäbischen Predigern zentral, vgl. die Einleitung zu Oekolampad, Antisyngramma (1526). Die gleiche Kritik kam auch von römischer Seite, vgl. z.B. Jodocus Clichtoveus in seinem De sacramento eucharistiae contra Oecolampadium opusculum vom Februar 1526 (gedruckt 1527 = VD 16 C 4208); siehe Oekolampad, Briefe und Akten 1, 473 Nr. 339. Siehe auch Johannes Eck im Mai 1526: »Zwinglius et Oecolampadius, duo vasa iniquitatis bellantia, Carlstadii sententiam amplexi sunt […].« (Oekolampad, Briefe und Akten 1, 547 Nr. 354). Im Februar 1529 ließ Johann Fabri in Wien bei Johann Singriener seine Schrift mit dem Titel Christenliche ablainung des erschrockenlichen yrsal/ so Caspar Schwenckfelder in der Schlesy/ wider die warhait des hochwirdigen Sacraments leibs und Bluets Christi (= VD 16 F 193) drucken. Fabri wirft Schwenckfeld und seinen »gotlosen gesellen«Oekolampad, Karlstadt und anderen – vor, das Sakrament als reines Brot zu betrachten; Fabri, Christliche Ablehnung (1529), fol. A3v; H4v.
14Vgl. KGK VIII, Nr. 318.
15Die Kritik richtet sich vor allem gegen Luthers Ton in Wider die himmlischen Propheten, vgl. z.B. Oekolampad, Das der Mißverstand D. Martin Luthers (1527), fol. b1v.
16Vgl. Oekolampad, Responsio (1526) für eine biographische Rückschau vom Frühjahr/Sommer 1526, wo auch eine indirekte Kritik an dem scharfen Ton Luthers gegen Karlstadt erkennbar ist, siehe Oekolampad, Briefe und Akten 1, 546 Nr. 402.
17Vgl. Ad Billibaldum Pykraimerum[!] de eucharistia Johannis Husschlin vom Februar 1527, mit der offensichtlichen Absicht, seine eigene Interpretation des Abendmahls von der Karlstadts zu unterscheiden: »Quid cum Carlstadio mihi negocii fuerit, saepe testatus sum, nempe quod a facie illum nunquam viderim, intra septennium autem ne literis quidem salutavi. Quid autem mali, si aliquot eius libros legi, quos tamen non usquequaque probavi? Numquid autem ideo cum eo multum mihi commune, quod non dissenserim in re eucharistiae? Hincne tantum periculi? Non est ergo, ut ponas triadem satanicam; fac et ecclesiam Christi si ita vis, diabolicam! Revocavit nun ille; ego igistur, si a Carlstadio penderem, etiam ipse revocarem; sed aliis nitor praesidiis. Non ignoramus tamen, ut revocarit; neque enim inde multum gloriae ad vos redit.« (Oekolampad, Briefe und Akten 2, 20 Nr. 465). Pirckheimer hatte bereits Ende 1525 mit seiner Schrift De vera Christi carne et vero eius sanguine responsio (= VD 16 P 2915) die Abendmahlslehre Oekolampads kritisiert. Es folgte eine scharfe Auseinandersetzung, in der Pirckheimer die Kirchen von Basel, Zürich und Straßburg als »satanische Triade« bezeichnet hatte, siehe Oekolampads Brief an Pirckheimer vom 13. April 1526 in Oekolampad, Briefe und Akten 1, 483 Nr. 350. Die Anschuldigungen des Nürnberger Humanisten, Oekolampad sei ein Anhänger Karlstadts und Müntzers, spitzten sich in den folgenden Monaten zu; siehe Pirckheimers Antwort vom 22. Juni 1526 in Oekolampad, Briefe und Akten 1, 555 Nr. 404.
18Siehe den Brief an Zwingli vom 11. November 1525, mit dem Oekolampad ihm Karlstadts »Widerruf« – d.h. die Erklärung zur Lehre vom Sakrament (KGK VIII, Nr. 301, zur Natur dieser Schrift siehe die Einleitung zu dieser Einheit) – zukommen ließ, zugleich aber dessen Inhalt relativiert: »Mitto revocationem Carlstadii; sed ita palinodiam canere non fuerit revocare. Quin et tenuia argumenta, quibus nunc opportune utendum censet Martinus, contra ipsum veritati patrocinantur.« (Zwingli, Werke 8, 419,6–8 Nr. 405).
19In dem verschollenen Brief an Oekolampad spricht Karlstadt nur von 6 Monaten zwischen seinem Schreiben an den Kurfürsten – höchstwahrscheinlich KGK VIII, Nr. 316 – und seiner Entscheidung, Sachsen zu verlassen. Er verließ Sachsen also gegen Anfang 1529; siehe dazu KGK VIII, Nr. 315, S. 500 mit Anm. 43.
20Siehe dazu den hier als Referenz zu dieser Einheit angeführte Text und v.a. den von Oekolampad zitierten letzten Satz aus dem Karlstadt-Brief, der die Schweizer Theologen vor der »bestia« warnt, mit der sie gemeinsam konfrontiert sein werden.
21Vgl. Beninga, Cronica, 604f.
22Emmius, Rerum Frisicarum Historia (1616), 854f. Siehe auch den Brief Luthers an Jakob Probst vom 30. Juni 1530, in WA.B 5, 340,29–32 Nr. 1577.
24Die Kirchenordnung ist ediert in Sehling, Kirchenordnungen 7/II.1, 360–372.
25Zu den erfolglosen Versuchen Karlstadts, am Marburger Religionsgespräch teilzunehmen, siehe KGK VIII, Nr. 320 und Nr. 321.
29Oekolampad hatte Anfang 1523 Hinne Rode in Basel empfangen und durch ihn vermittelt die Schriften des Cornelis Hoen gelesen, die sodann für die Entwicklung seiner Abendmahlslehre entscheidend wurden. Siehe Spruyt, Hoen, 202–210 und KGK VIII, Nr. 318.
30Kappelhoff, Die Reformation in Emden, 42. Auch Karlstadt fand 1529 für kurze Zeit freundliche Aufnahme bei ihm; vgl. KGK VIII, Nr. 318 und Barge, Karlstadt 2, 405.
31Vgl. Deppermann, Hoffman, 271–277.
32Vgl. Barge, Karlstadt 2, 410 mit Verweis in Anm. 10 auf Hamelmann, Opera, 828, dessen These Barge selbst mit Vorbehalt anzunehmen scheint.
33Es ist nicht sicher, ob Karlstadt aus Ostfriesland fliehen musste, weil er heftige und drohende Repressionen fürchtete. Es wäre auch möglich, dass er sich nach Süden begab, um an der Zusammenführung der antilutherischen Front zu arbeiten, und dass daher eher strategische Überlegungen, sowohl persönliche als auch kollektive, bei der Entscheidung eine Rolle spielten.
34Dies lässt sich nur vermuten, da Oekolampad in seinem Brief an Zwingli eine solche mögliche Reise von Karlstadt nach Süden nicht erwähnt – eine Information, die er dem Zürcher Korrespondenten wohl nicht vorenthalten hätte, wenn er davon gewusst hätte. Es kann jedoch nicht mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass Karlstadt Oekolampad sofort über seine Abreise aus Ostfriesland informieren wollte.

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