1.
Andreas Karlstadt an Martin Bucer, 19. Mai 1530 (KGK 324): »Graciam Dei per Jesum Christum. Quae sub iuglande per nuncium ad te scripsi aut accepisti aut brevi accipies.«
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 420.
2. Inhaltliche Hinweise
Nach einem etwa dreimonatigen Aufenthalt musste Karlstadt Straßburg wieder verlassen und begab sich nach Basel, von wo aus er am 19. Mai an Bucer schrieb. Darin bezieht er sich auf ein Schreiben, das er wahrscheinlich einige Tage zuvor, während seiner Reise, über einen Boten verschickt hatte und das der Straßburger Reformator in Kürze erhalten werde, sofern es nicht schon angekommen sei. Dieser heute verschollene Brief ist also vor dem 19. Mai und nach dem am 15. Mai verfassten und an Zwingli gerichteten Empfehlungsschreiben Capitos für Karlstadt zu datieren.1
Wann genau Karlstadt in Straßburg eintraf, bleibt unsicher. Höchstwahrscheinlich dürfte es jedoch nach dem 15. Januar 15302 und vor Ende Februar 1530 gewesen sein.3 Nicht klar ist, was Oekolampad meinte, als er Capito am 3. Februar 1530 aufforderte, darüber nachzudenken, was hinsichtlich Karlstadts zu antworten sei.4 Es ist nicht auszuschließen, dass Karlstadt zu diesem Zeitpunkt Straßburg bereits erreicht hatte, wo er sich in den darauf folgenden Monaten für die oberdeutsch-zwinglianisch orientierte Gemeinde in Ostfriesland einsetzte. Oekolampads Erwähnung der hinreichenden Tragödien und der Autorität der neuen Fürsten könnte ein Verweis auf Karlstadts Lebensweg und auf die kirchenpolitische Situation in Ostfriesland nach den durch den neuen Grafen Enno II. zwischen Ende 1529 und Anfang 1530 eingeleiteten Reformen sein.5
Bei seiner Ankunft in Straßburg – bereits nach Mitte Januar oder im Laufe des Februars – überbrachte Karlstadt den oberdeutschen Reformatoren Gesuche und Schriften seiner Glaubensgenossen, vor allem seines Gönners Ulrich von Dornum. Am 9. März 1530 bat Zwingli Landgraf Philipp von Hessen, höchstwahrscheinlich auf Drängen der durch Karlstadt sensibilisierten Straßburger, er möge sich bei Enno II. für ihre Sache einsetzen: Dieser habe unter dem Druck Luthers und Osianders alle Prediger ausgewiesen, die eine figurative Sakramentenlehre teilten; der Eingriff des Landgrafen sei geboten – so Zwingli –, damit das Wort Gottes nicht mit der »Gewalt der Sachsen« (d.h. der Wittenberger), sondern mit der »Gewalt des Geistes« (Röm 15,18) verteidigt werde.6 Philipp von Hessen muss dieser Aufforderung sofort nachgekommen sein, da Enno II. ihm bereits am 25. März eine lange Antwort schickte.7 Laut eines Briefes Ulrichs von Dornum vom 23. Mai 1530 hatten im Frühling 1530 jedoch nicht nur Philipp von Hessen, sondern auch der Straßburger Rat und andere gelehrte Männer an Enno II. geschrieben, die sogar dessen Einstellung etwas mäßigen konnten.8 Die Mobilisierung der Schweizer und oberdeutschen Theologen gegen die Lutheraner in Ostfriesland ist sicherlich – zumindest teilweise – auf die von Karlstadt während seines dreimonatigen Aufenthalts in Straßburg und weitgehend in Übereinstimmung mit Ulrich von Dornum betriebene Propaganda zurückzuführen.9
Über den Aufenthalt Karlstadts in Straßburg ist bisher nur wenig bekannt. Er erreichte die Reichsstadt allein. Spätestens Ende Februar folgte ihm seine Familie.10 Zu dieser Zeit berichtete Gerbel Luther von der freundlichen Aufnahme Karlstadts;11 wer ihm half, ist nicht bekannt, sicher ist nur, dass auch Bucers Frau ihm gegenüber während seines Aufenthaltes Großzügigkeit zeigte.12 Vor allem äußerte Gerbel seine Befürchtung, dass der kürzlich Zugereiste angesichts der Auseinandersetzungen zwischen Straßburg und Wittenberg viele neue Beleidigungen gegen Luther und seine Anhänger verbreiten könnte.13 Parallel zu seinen Bemühungen, seine ostfriesischen Freunde zu unterstützen, dürfte Karlstadt seine Kritik gegen die Wittenberger in jener Zeit verschärft haben. In den darauffolgenden Monaten wurde seine Anwesenheit in der Stadt nicht nur unmittelbar mit den Täufern in Verbindung gebracht,14 sondern von den Straßburgern auch als eine Quelle ständiger Angriffe angesehen.15 Außerdem spitzte sich der Abendmahlsstreit wieder zu, diesmal vor allem in einer Auseinandersetzung mit Melanchthon. Dieser hatte Karlstadt bereits zwischen Januar und Februar 1530 im Widmungsbrief an Friedrich Myconius zu seiner Schrift Sententiae veterum de coena domini heftig angegriffen.16 Karlstadt wiederum plante im April eine Erwiderung auf Melanchthons Angriff,17 die er dann jedoch Oekolampad überließ.18 Die Anwesenheit Karlstadts in der Reichsstadt, in der er auch gepredigt hatte,19 führte schnell zu Spannungen und zur offenen Kritik von Seiten Luthers.20 Die dadurch möglicherweise entstehenden Konflikte mit dem sächsischen Kurfürsten beunruhigten den Straßburger Rat, der am 9. Mai beschloss, Karlstadt solle durch zwei Verordnete aufgefordert werden, nach Basel oder Zürich zu gehen.21 Der Aufenthalt Karlstadts in Straßburg – der allerdings bereits im März nicht selbstverständlich gewesen zu sein scheint22 – endete wenige Tage später. Vor seiner Abreise gaben Bucer und Capito ihm zwei Briefe für Zwingli mit, in denen sie Karlstadt in den höchsten Tönen lobten und den Zürcher Reformator baten, ihn aufzunehmen.
Den ersten, am 14. Mai datierten Brief verfasste Bucer. Da es nicht möglich sei, ihn in Straßburg zu halten, werde Karlstadt nach Zürich geschickt.23 Bucer erinnert Zwingli an die vielen Qualen, die Karlstadt erlitten habe, und versichert, er könne sorglos aufgenommen werden. Bucer verschweigt zugleich nicht, wie unbändig (»feroculus«) Karlstadt bei Ausbruch des ersten Abendmahlsstreits gewesen sei, betont jedoch, dass er nach den vielen Verfolgungen so sehr gezähmt und von der Erkenntnis Christi durchdrungen sei, dass Zwingli ihn bewundern werde. Seine dogmatische Stellung – auch in der Frage der Taufe – erwecke keine Sorge. Bucer weist ferner darauf hin, dass Karlstadt Zwingli persönlich erklären werde, warum er 1524 bei seinem ersten Aufenthalt in der Stadt an der Limmat den Zürcher Reformator nicht getroffen habe, er habe ihn aber nicht missachten und noch weniger der sich damals gerade entwickelnden Partei der Täufer Zuneigung zeigen wollen.24 Stattdessen erinnert Bucer daran, dass Karlstadt die abergläubischen Irrlehren über das Abendmahl zwar nicht bedächtig, aber tapfer und als erster angegriffen und deswegen unendlich gelitten habe und daher von überall vertrieben worden sei. Karlstadt müsse mehr als jeder andere als Freund und mit größtem Verständnis aufgenommen werden.25 Am Ende seines Briefes bittet Bucer Zwingli, Karlstadt bei der Abfassung seiner Widerlegung der lutherischen Lehre zu helfen. Er überlässt Zwingli die Aufgabe, die notwendigen Korrekturen an dieser, wahrscheinlich bereits im April geplanten Schrift Karlstadts gegen Melanchthon26 zu beaufsichtigen sowie dafür zu sorgen, dass er eine Anstellung finde, die es ihm ermögliche, sich und seine Familie zu ernähren. Am nächsten Tag, dem 15. Mai, terminus post quem des in dieser Einheit dokumentierten verlorenen Briefes Karlstadts, verfasste Capito ein ebenfalls an Zwingli gerichtetes Empfehlungsschreiben, das im Wesentlichen Bucers Argumente wiederholt. Die Straßburger Theologen hätten Karlstadt, der wegen des Abendmahlsstreits ins Exil gezwungen worden sei, sorgfältig geprüft und seine Anschauungen letztlich bewilligt. Seine Sinnesart und Natur schienen zwar hart zu sein, sein Wesen jedoch gut und nutzbringend, ohne zu sektiererischem Geist zu neigen. Sein Glaube sei durch das Kreuz, das er ertragen habe, gewachsen. Capito schloss den Brief mit der Bitte, Zwingli möge für Karlstadt eine Stelle finden, da er mittellos sei, überreich bedacht nur mit dem Hass der Lutheraner. Der Straßburger Reformator schloss mit der Bemerkung, eine Verbesserung der eigenartigen Mundart Karlstadts sei noch nicht aussichtslos.27 Mit diesen zwei Empfehlungsschreiben für Zwingli reiste Karlstadt mit seiner Familie in Richtung Basel ab.
KGK 322
