Nr. 344
Verschollen: Verschollen: Kaspar von Schwenckfeld an Andreas Karlstadt
[Straßburg], [1534, vor 3. Januar]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Heinrich Bullinger aus Zürich an Joachim Vadian in St. Gallen, 3. Januar 1534: »Multas eius epistolas ad Leonem et Carolstadium legi, quem utinam sibi non tam haberet familiarem!«1

2. Entstehung und Inhalt

Die Kontakte zwischen Karlstadt und Schwenckfeld sind schwer zu rekonstruieren. Abgesehen von einem Brief Karlstadts an Schwenckfeld (und Valentin Krautwald) vom Mai 1528 (KGK VIII, Nr. 313) sind keine weiteren Schreiben aus ihrer Korrespondenz überliefert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die beiden Anfang 1530 kurz persönlich begegneten, als Karlstadt – nach etwa einem Jahr in Holstein und dann in Ostfriesland – in Straßburg ankam,2 wo auch Schwenckfeld im Frühjahr 1529 Zuflucht gefunden hatte. Dafür gibt es jedoch keinen Quellennachweis, und es ist auch nicht festzustellen, ob sie weiterhin in Kontakt blieben, nachdem Karlstadt im Mai zunächst nach Basel3 und dann ab Juni 1530 nach Zürich gezogen war.4 Eine Korrespondenz zwischen den beiden ist jedoch für 1533 bezeugt, zunächst indirekt durch Schwenckfelds Briefe an Leo Jud,5 dann explizit durch den hier als Referenz angeführten Brief Bullingers an Vadian vom 3. Januar 1534.6 Dort erwähnt der Zürcher Antistes viele von ihm selbst gelesene Briefe Schwenckfelds an Jud und Karlstadt und bedauert das Vertrauensverhältnis zwischen seinen Kollegen und dem schlesischen Theologen.7 Wann und wie viele Briefe Schwenckfeld an Karlstadt schrieb, bleibt ebenso unklar wie die Frage, ob Karlstadt je geantwortet hat.

Ob Karlstadt selbst den Kontakt zwischen Leo Jud und Schwenckfeld herstellte, ist ebenfalls nicht bekannt, deren Briefwechsel zwischen Frühjahr und Winter 1533 ist jedoch gut dokumentiert.8 Er ist vor dem Hintergrund der wachsenden Spannungen zwischen den Kirchen von Zürich und Straßburg zu betrachten. Zum einen war Leo Jud mit der unmittelbar nach der katastrophalen Schlacht von Kappel eingeleiteten staatskirchlichen Ausrichtung der Zürcher nicht umfassend einverstanden und wandte sich im Juli 1532 sogar heftig gegen den Stadtrat.9 Zum anderen geriet der schlesische Exilant 1533 in einen unvermeidlichen Konflikt mit den Straßburger Theologen, insbesondere mit Bucer, der in dem Bestreben, jede abweichende Stimme an den Rand zu drängen (wenn nicht gar auszuschalten), eine Synode einberufen und den Stadtrat aufgefordert hatte, jeden auszuschließen, der sich weigerte, die von ihm verfassten 16 Artikel zu unterzeichnen.10

Anscheinend eröffnete Jud den Briefkontakt11 und sprach einige der Themen an, die die Zürcher Kirche seit dem Sommer 1532 beschäftigten, als die Predigtfreiheit zu seinem großen Bedauern12 vom Stadtrat entschieden diszipliniert worden war.13 In seiner ausführlichen Antwort an Jud vom 3. März 1533 – der ersten erhaltenen Spur ihrer Korrespondenz – lehnte Schwenckfeld mehrmals jeglichen Anspruch der weltlichen Obrigkeit ab, in Glaubensfragen einzugreifen, da dies allein dem Reich Christi vorbehalten sei.14 Er schrieb auch ausführlich über die Unterscheidung zwischen Altem und Neuem Testament.15 Er verwies auf eine frühere Schrift Schwenckfelds, in der das Wesen der Kirche, das Amt Christi, das Verhältnis zwischen Gesetz und Evangelium erörtert wurden.16 In diesem Brief an Jud17 lassen sich Themen und Argumente finden, die der Position Karlstadts, dessen Werke Schwenckfeld gelesen zu haben scheint,18 nahe kommen.19 Es ist jedoch unklar, ob die beiden Theologen zu diesem Zeitpunkt bereits (wieder?) miteinander korrespondierten und ob Karlstadt auch schon einen Brief von Schwenckfeld zu ähnlichen Themen erhalten hatte, wie sie in diesem Brief an Jud behandelt wurden.20 Jedenfalls lässt Schwenckfeld Kenntnis von Karlstadts Denken und eine sehr freundschaftliche Haltung ihm gegenüber erkennen.21

Wenn auch keine Hinweise auf einen Briefwechsel zwischen Karlstadt und Schwenckfeld im darauffolgenden Sommer/Herbst 1533 existieren, so hat sich die Korrespondenz zwischen Schwenckfeld und Jud doch nachweisbar fortgesetzt. Juds Antwort auf den an ihn gerichteten Brief vom 3. März ist verschollen, auch hier bleibt nur die Reaktion Schwenckfelds vom 5. Juli 1533,22 der mit Bedauern eine veränderte Haltung Juds bemerkte.23 Wahrscheinlich, so vermutete er, war sie durch Bucers Intervention provoziert worden,24 der im vorangegangenen Mai nach Zürich gereist war.25 Schwenckfeld entwickelte seine Positionen im Brief argumentativ weiter, indem er Missverständnisse widerlegte, die er in Juds Ausführungen erkannte.26 Juds anschließende Antwort, die ebenfalls verschollen ist, zeigt, dass er sich weiter von Schwenckfeld entfernte, wohl nicht nur zur Erleichterung von Bullinger, sondern auch von Bucer und Capito.27 Als Schwenckfeld am 10. September zum dritten Mal an Jud schrieb, hatte er Straßburg in Richtung Augsburg verlassen und befand sich in Speyer.28 Noch einmal greift er die in den vorangegangenen Briefen besprochenen Themen auf, klärt und vertieft die Aspekte, bei denen Jud Uneinigkeit oder Zweifel gezeigt hatte,29 und formuliert vor allem ein langes Plädoyer für die christliche Freiheit und die Notwendigkeit, Andersdenkende nicht zu verfolgen.30 Es ist offensichtlich, dass sich der Briefwechsel zwischen Jud und Schwenckfeld allmählich zu einer intensiven theologischen Konfrontation entwickelte,31 in der Jud seine anfangs sehr offene Haltung aufgab, um seine Zweifel zu äußern und Gegenargumente zu den von Schwenckfeld vertretenen Thesen zu entwickeln.32 Zudem fragte sich Schwenckfeld – vielleicht aufgrund von Briefen, die heute verschollen sind, vielleicht in der Annahme, Bucer könnte mit seinem Konkordienvorhaben etwas bewegt haben – was Karlstadt dachte, wie er in seinem Brief vom 10. September an Jud äußerte: »Und wenn gleich Luther mein Vater weer so werde Ich ihm app gott wil hyrinnen nichts nachgebenn[.] Mich wundertt Was Carolstadt darzu sagett Ob ers auch fur eins hellt hellt ers dafur so hatt er vil ummb sunst erlitten Hellt ers nicht dafur/ Liber«.33 Trotz der freundlichen Töne und der Bitte, die Grüße auch an seinen »lieben Andriam Carolstatt samt allen andernn eueren brudernn«34 zu übermitteln, kühlten sich die Beziehungen zwischen Schwenckfeld und Jud in den folgenden Monaten ab.

Es war Leo Jud selbst, der die Briefe Schwenckfelds am 15. Dezember 1533 mit der Bitte an Bullinger weiterleitete, sie niemandem zu zeigen, damit der Schlesier nicht geschädigt würde; er sei kein Ketzer, sondern ein einzig an der Suche nach der Wahrheit interessierter Mensch.35 Ende 1533 vertrat Jud noch eine ausgleichende Position, obwohl er sich in jenen Monaten auch mit den Straßburger Theologen ausgetauscht hatte, die befürchteten, dass er nachgeben könnte.36 Er wandte sich daher mit einem Brief vom 15. Dezember an Bullinger, in der Hoffnung, mit dessen Hilfe alle von Schwenckfeld aufgeworfenen Zweifel »de libertate praedicandi et an magistratui in hoc negocio vel prohibere vel plectere liceat, qui ab his dissident, quos ipse praefecerit«37 auszuräumen. Bullinger reagierte am selben Tag, indem er die in Schwenckfelds Briefen zum Ausdruck gebrachten Ideen scharf verurteilte, Jud aufforderte, den Kontakt zu dem Schlesier abzubrechen und die Lektüre derjenigen augustinischen Texte empfahl, die für die Frage des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat am hilfreichsten seien.38 Die Bemühungen Bucers und dann Bullingers, Jud von Schwenckfeld zu trennen, scheinen Wirkung gezeigt zu haben: In einem Brief vom 2. März 1534 zeigt sich Schwenckfeld empört über den bitteren – heute verschollenen – Brief, den Jud ihm am 25. Dezember 1533 geschickt hatte39 und in dem der Zürcher nun ganz auf Bucers Seite zu stehen schien. Schwenckfeld ist sich dabei der Kampagne der Straßburger Theologen und des Zürcher Antistes gegen ihn bewusst und bekräftigt seine Position.40 Allerdings blieb Jud auch in den folgenden Monaten von Schwenckfelds Spiritualismus ebenso weit entfernt wie von Bucers staatskirchlichen Modellen und Konkordienvorhaben.41

Wie und wann Bullinger die Briefe Schwenckfelds an Karlstadt, die er in seinem Schreiben an Vadian vom 3. Januar 1534 erwähnte, zugespielt bekommen hat,42 kann nicht geklärt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie zeitgleich mit der Korrespondenz zwischen Schwenckfeld und Jud entstanden sind. Inhaltlich ist jedenfalls eine Nähe zum Briefwechsel zwischen Jud und Schwenckfeld zu vermuten. Nicht nur die Diskussion über die Exkommunikation und das Verhältnis von kirchlicher und weltlicher Macht, sondern auch die Themen Taufe, geistliche Wiedergeburt in Christus, das Verhältnis von Altem und Neuem Testament und das Wesen der Kirche der wahren Christen waren in Karlstadts Denken schon vor seiner Zürcher Zeit präsent (wenn auch mit anderen Lösungen als denen Schwenckfelds). Der theologische Austausch, der sich in den verschollenen Briefen zwischen Karlstadt und Schwenckfeld vermutlich entwickelt hatte, muss jedoch – wie im Fall Juds – im Zusammenhang mit der Diskussion um die Neuordnung der Beziehungen zwischen Kirche und Stadtrat in Zürich nach der Zweiten Kappeler Krieg43 sowie vor dem Hintergrund der von Bucer unternommenen Konkordienversuche gesehen werden, die ebenfalls auf eine Annäherung der Zürcher Kirche an Straßburg abzielten, indem mögliche gegenläufige Einflüsse, insbesondere aus dem spiritualistischen und täuferischen Kosmos, dem Schwenckfeld angehörte, beseitigt werden sollten.44 Ob und wie Karlstadt an diesen Debatten direkt beteiligt war, lässt sich anhand der gegenwärtigen Quellenlage nicht rekonstruieren.


1HBBW 4, 35,28f. Nr. 313.
2Siehe KGK 322 und KGK 323.
3Vgl. KGK 324.
4Vgl. KGK 326.
6Der Brief an Karlstadt ist ebenfalls als verschollen dokumentiert in CS IV, 899 Nr. 153.
7Der Brief ist ediert in HBBW 4, 33–39 Nr. 313. Bullinger äußert seine Sorge über die Verbreitung täuferischen Gedankenguts und sieht die Hauptursache bei Schwenckfeld, der Leo Jud verunsichert (s.u.), Jakob Ziegler, Johannes Sapitus und Sebastian Franck geschadet habe und auch Dominik Zilli gefährden könnte. Siehe hier v.a. HBBW 4, 34,11–37,45 Nr. 313. Zu Dominik Zilli und seiner Verteidigung einer völligen Autonomie der Kirche gegenüber dem Staat in Bezug auf den Bann (worauf auch Jud und Schwenckfeld eingehen, s.u.) im Jahr 1531/32 sowie zu seinen Positionen, die manchen als täuferfreundlich erschienen, siehe auch die Einleitung zu KGK 329. Noch 1533 war die Debatte über die Exkommunikation und allgemein über das Verhältnis von kirchlicher und staatlicher Obrigkeit in St. Gallen nicht verstummt, vor allem wegen Zilli, siehe z.B. den beunruhigten Brief von Martin Bucer an Joachim Vadian vom 13. August 1533 in Bucer, Briefwechsel 10, 113,2–9 Nr. 729.
9Zu Juds Predigten vom Juni 1532, die den Stadtrat scharf kritisierten, siehe die Einleitung zu KGK 349 mit KGK 349 (Anmerkung). Zum historischen Kontext dieser Predigten vor dem Hintergrund der internen Diskussion in der Zürcher Kirche nach der Kappeler Schlacht und der Verfolgung der Täufer siehe Holenstein, Bullinger, 191f. Zu Juds Auseinandersetzungen auch mit Bullinger, siehe KGK 344 (Anmerkung) unten.
10Allgemein zum Verhältnis zwischen Bucer und Schwenckfeld siehe McLaughlin, Bucer. Zur Auseinandersetzung zwischen Schwenckfeld und Bucer auf der Straßburger Synode vom Juni 1533 siehe CS IV, 783–800 Nr. 138–140. Zur Bedeutung der Straßburger Synode von 1533 für die Ausgrenzung und Ausweisung von Dissidenten und der historischen Einordnung siehe Dingel, Integration und Marginalisierung. Ein ähnlicher Prozess der Disziplinierung religiöser Debatten unter der Kontrolle des Stadtrats hatte 1532 auch in Zürich stattgefunden, s.u. KGK 344 (Anmerkung).
11Juds Brief an Schwenckfeld ist verschollen, er bezieht sich in seinem ersten Antwortschreiben vom 3. März 1533 jedoch darauf, wobei er angibt, den Zürcher Theologen nie persönlich getroffen zu haben, CS IV, 750.16–18.24f.; 751.4.
12Vgl. den Brief Leo Juds an Bullinger von Anfang März 1532, in dem er seine Position – die nicht immer mit derjenigen der Zürcher Antistes übereinstimmte, der eher zu einer Einigung mit dem Stadtrat neigte – zur Exkommunikation, zur Gewalt gegen Minderheiten und zum Verhältnis von kirchlicher und weltlicher Macht klar darlegt; der Brief schließt mit der Erklärung Juds, dass er bereit sei, eine andere Beschäftigung zu suchen, falls seine Vorstellungen in Bullingers Augen als nicht im Einklang mit der Zürcher Kirche gewertet würden; vgl. HBBW 2, 57f. Nr. 70. Auf Bullingers Antwort vom 15. März, der pragmatisch eine enge Zusammenarbeit zwischen kirchlicher und weltlicher Macht für unvermeidlich hielt (vgl. HBBW 2, 70–75 Nr. 74), erwiderte Jud, dass aus seiner Sicht Kirche und Obrigkeit unterschiedliche Naturen und Zwecke hätten und nur die Kirche zur Exkommunikation berechtigt sei (HBBW 2, 76–78 Nr. 75). Zu Juds in seinen Predigten vorgenommenen Frontalangriff gegen den Rat der Stadt im Juni 1532 siehe oben KGK 344 (Anmerkung). Der Konflikt wurde in einer Verhandlung zwischen den Zürcher Theologen und dem Stadtrat am 27. Juni 1532 beigelegt, an deren Ende der Stadtrat zwar die Predigtfreiheit zusicherte, aber deren Spielraum regelte, indem er verlangte, dass die Theologen ihre Anliegen zuerst mit den sogenannten »Fürträge« (siehe hier auch die Einleitung zu KGK 338) der Obrigkeit vorlegen sollten, die sich im Gegenzug dazu verpflichtete, ihnen zuzuhören. Nur wenn die Obrigkeit nicht auf sie hören würde, könnten die Theologen ihre Anliegen frei von der Kanzel predigen. Siehe die Darstellung der Verhandlung in Bullinger, Reformationsgeschichte 3, 322–329 Nr. 508. Siehe für weitere bibliografische Hinweise auch Holenstein, Bullinger, 192–195. Wir wissen nicht, wie Karlstadt nach seiner Rückkehr aus Altstätten (im Rheintal) im Januar 1532 auf diese Spannungen innerhalb der Zürcher Kirche reagierte; seine fortschreitende Eingliederung in die Kirchenstruktur und die damit verbundenen Initiativen sowohl auf der Ebene der theologischen Diskussion (vgl. KGK 334) als auch auf der Ebene der politischen Entscheidung in der Stadt (KGK 338) können vielleicht als Versuch der Disziplinierung möglicher kritischer Stimmen gedeutet werden. Die Diskussion über das Verhältnis von kirchlicher Macht und städtischer Obrigkeit war 1533 gerade in den Gebieten um St. Gallen noch sehr stark; s.o. KGK 344 (Anmerkung).
13Die Themen, die Schwenckfeld explizit aus Juds Brief zitiert, sind das Verhältnis von alter und neuer Tyrannei gegen die Freiheit des christlichen Glaubens sowie die Unabhängigkeit der Kirche (CS IV, 751,4–13), die Ursache der »jrrung wider die freiheit des glaubens« (CS IV, 751,29f.), Juds Bitte um ein Buch zum Verhältnis von Kirche und Staat (CS IV, 755,23–32). Siehe zum Magistrat auch unten KGK 344 (Anmerkung). Aus der Antwort Schwenckfelds geht deutlich hervor, dass Jud ein Exemplar der Schrift Schwenckfelds über den Unterschied zwischen Altem und Neuem Testament besaß, las und kommentierte; s.u. KGK 344 (Anmerkung) und KGK 344 (Anmerkung).
14Schwenckfeld vertritt die Freiheit des Christen nicht nur gegenüber der staatlichen Obrigkeit, sondern auch gegenüber der durch Bischöfe oder Seelsorger verkörperten kirchlichen Gewalt im Allgemeinen. Siehe z.B. CS IV, 752,12–753,15; 753,25–28 (nur Christus regiert mit seinem Wort die Kirche, nur der Heilige Geist unterweist die Gläubigen); 754,38f.
15Schwenckfeld schickte auch ein Buch zu diesem Thema an Jud (siehe CS IV, 756,22–25). Das Buch über den christlichen Sabbat und den Unterschied zwischen dem Alten und dem Neuen Testament ist mit einem Schreiben an Leonhard von Lichtenstein zu identifizieren, das, am 1. Januar 1532 verfasst, kurz darauf zum Druck gegeben und 1533 neu aufgelegt wurde; das an Jud gesendete Buch ist ediert in CS IV, 444–518 Nr. 126. In dem Brief vom 3. März 1533 kündigt er zudem die Zusendung eines zweiten Buches an, das Leo Jud und der Zürcher Kirche im Allgemeinen helfen sollte zu verstehen, was das geistliche Urteilsvermögen sei und wie man es ausüben könne; vgl. CS IV, 767,1–3 mit Anm. 1, wo die übermittelte Schrift mit einer Darstellung der Figuren des Alten Testaments (datiert ca. Januar 1533) identifiziert wird; diese Schrift ist ediert in CS IV, 654–657 Nr. 133.
16Es handelt sich dabei auch um ein Manuskript über den Unterschied zwischen Altem und Neuem Testament aus der Zeit um 1531 (siehe die Edition in CS IV, 414–443 Nr. 125), das Jud in seinem ersten, heute verlorenen Brief an Schwenckfeld ausführlich zitierte und indirekt in der Antwort des Schlesiers vom 3. März 1532 wieder thematisiert wurde. Jud war offenbar im Besitz einer handschriftlichen Abschrift dieses Schwenckfeldtextes und bespricht insbesondere den zweiten Teil mit dem Titel »Von der Figur vnnd waarheit/ wie das wort gottes ewig/ und sein will unwandelbar sej unnd bleibe«; siehe die entsprechenden Passagen in Schwenckfelds Antwort in CS IV, 756–762.
17Eine Zusammenfassung der berührten Punkte und der jeweiligen Position Schwenckfelds findet sich am Ende des Schreibens, CS IV, 769,15–38. Es folgt, wie von Jud gewünscht, eine Erörterung des achten und letzten Punktes, der den Magistrat betrifft, CS IV, 769,39–770,36.
18Siehe z.B. die Marginalien in CS IV, 762 mit einem eindeutigen Hinweis auf Karlstadts Schrift Von Mannigfaltigkeit des Willens Gottes (KGK V, Nr. 239). Im Brief vom 3. März 1532 zeigt Schwenckfeld, dass er auch über Bullingers jüngste Veröffentlichungen informiert ist, vgl. CS IV, 765,8–12.
19Die Konzepte vom Reich Christi bzw. Reich Gottes (vgl. zu Karlstadt KGK IV, Nr. 191) oder die Vorstellung von einer Schule Christi bzw. Schule Gottes (zu Karlstadt vgl. KGK V, Nr. 232) könnten Ähnlichkeiten aufweisen, aber im Gegensatz zu Schwenckfeld hat Karlstadt nie für eine klare Trennung zwischen Altem und Neuem Testament plädiert, sondern im Gegenteil ihre enge Übereinstimmung vertreten; vgl. Schwenckfelds Brief CS IV, 756,33–38.
20Es ist anzunehmen, dass Schwenckfeld an Karlstadt auch zu ähnlichen Themen geschrieben hatte, und zwar aufgrund der an Jud gerichteten Aufforderung am Ende des hier besprochenen Schreibens vom 3. März 1533: »Was ihr nicht lesen koͤndet/ wirt unser lieber Brůder A. C. fuͤrlesen« (CS IV, 771,8f.).
21Siehe auch ähnliche Überlegungen in CS IV, 899 Nr. 153 zu dem hier dokumentierten verschollenen Brief Schwenckfelds an Karlstadt. Siehe auch Bullingers harsche Worte in dem Brief an Vadian, der hier als Referenztext zu dieser Einheit aufgeführt ist.
22Ediert in CS IV, 801–811 Nr. 141, mit Verweis auf den verschollenen Brief Juds in CS IV 802,2f.; 805,23–25.
23CS IV, 803,2–4.
24Die offene Konfrontation mit Bucer thematisiert Schwenckfeld in seinem Brief auch mit einem Verweis auf die Erklärung des Straßburger Theologen auf der Synode des vorangegangenen Juni (s.o. KGK 344 (Anmerkung)), er wolle auf Schwenckfelds Schrift über den Unterschied zwischen Altem und Neuem Testament antworten (eine Abschrift dieser Schrift hatte Jud gelesen, wie die Reaktion Schwenckfelds in seiner Antwort an Jud vom 3. März bestätigt, s.o. KGK 344 (Anmerkung)), siehe CS IV, 810,9–12. Schwenckfelds Briefe an Jud vom 3. März und 5. Juli waren auch Johann Bader bekannt, der in einem Brief aus Landau an Martin Bucer vom 31. Juli 1533 den Straßburger Theologen auffordert, Schwenckfelds Argumente aus den Briefen an Jud zu berücksichtigen, bevor er auf die Schrift über das Neue und Alte Testament antwortet, wie er es auf der Junisynode angekündigt hatte; Bucer, Briefwechsel 10, 87,8–88,.6 Nr. 723.
25Über das Treffen zwischen Bucer und den Zürcher Theologen im Mai 1533 siehe KGK 339.
26Vgl. z.B. CS IV, 807,2–10.
27Zur Beunruhigung der Straßburger Theologen über den Einfluss Schwenckfelds auf Jud siehe z.B. Bucers Brief an Ambrosius Blarer vom 22. September 1522; Bucer, Briefwechsel 10, 183.9–184.7 Nr. 747.
28Der Brief ist in CS IV, 824–843 Nr. 143 ediert, vgl. hier insbesondere 843,3–11. Der Brief wurde in Speyer geschrieben; Jud wird gebeten, eine mögliche Antwort entweder an Capito in Straßburg oder an den Bürgermeister in Augsburg zu schicken, wohin Schwenckfeld unterwegs war. Schwenckfeld reiste aus Straßburg Ende August / Anfang September 1533 ab.
29Siehe z.B. CS IV, 831,7f., wo Schwenckfeld die Passage aus dem verschollenen Brief Juds aufgreift, in der dieser ihm mitteilt, dass auch er »In eyner kyrchen sein« muss. Siehe auch CS IV, 832,9–11; 834,11; 837,11–13. In diesem dritten Brief Schwenckfelds an Jud wird auch das Thema der Kindertaufe erörtert, die Schwenckfeld für eine Verfälschung der von Christus verkündeten Taufe in Geist und Feuer hält, vgl. CS IV, 839,18–840,7. Auch zu diesem Thema gibt es keine Spuren eines Austauschs zwischen Schwenckfeld und Karlstadt.
30Siehe insbesondere CS IV, 832–834, mit klarem Bezug zur Verfolgung der Wiedertäufer. Der Vorwurf der Häresie und die Verfolgung derer, die andere Auffassungen vertreten, sind nach Schwenckfeld ein Zeichen für die Herrschaft der Welt und des Fleisches, die die Freiheit Christi und des Geistes unterdrücken; siehe z.B. CS IV, 836,14–30.
31Signifikant ist die Passage in Schwenckfelds Brief in CS IV, 840,32–842,17 gegen die Konkordienversuche, die Bucer vorschlug und zu denen die Zürcher offenbar überredet wurden.
32Vgl. in diesem Zusammenhang Schwenckfelds verärgerte Reaktion auf den Meinungswandel, den Jud in seinem Brief vom 10. September zum Ausdruck bringt, auch im Hinblick auf die Verurteilung und Inhaftierung von Melchior Hoffman in Straßburg; vgl. CS IV, 835,3–836,13. Es ist nicht auszuschließen, dass das Schicksal Hoffmans Gegenstand von Gesprächen zwischen Schwenckfeld und Karlstadt gewesen sein könnte; zu den Kontakten zwischen Karlstadt und Hoffman siehe KGK VIII, Nr. 319. Siehe auch den Bezug zu einer Passage in Juds drittem Brief (zwischen dem 15. Juli und dem 10. September verfasst), wo dieser sich für die Ansichten entschuldigt, die in seinem ersten Brief (vor dem 3. März verfasst) denen Schwenckfelds nahe standen (CS IV, 836,35). Schwenckfeld äußerte sein offenes Bedauern gegenüber Jud, der sich zu einer Übereinstimmung mit Luther in der Abendmahlsfrage verführen ließ und sich damit von dem, was er bei seiner ersten Kontaktaufnahme mit dem Schlesier vertreten hatte, völlig entfernt habe; vgl. CS IV, 840,14–31; 842,18–30.
33CS IV, 842,8–11.
34CS IV, 843,15f.
35HBBW 3, 254,19–23 Nr. 300.
36Neben Schwenckfelds Briefen leitete Jud am 15. Dezember 1533 auch Briefe von Bucer und Capito an Bullinger weiter, mit denen er über die Kirche und die Kindertaufe diskutiert hatte (vgl. HBBW 3, 254,2–5 Nr. 300), Themen, die auch von Schwenckfeld in seinen Briefen an Jud angesprochen wurden. In jenen Monaten taucht in Bucers Korrespondenz mehrfach die Sorge um Jud auf. Siehe hier aber vor allem Bucers Brief direkt an Jud vom 30. November 1533; dieser entspricht dem von Jud an Bullinger in seinem hier erörterten Brief vom 15. Dezember weitergeleiteten, ediert in Bucer, Briefwechsel 10, 395–405 Nr. 800.
37HBBW 3, 254,5–19 Nr. 300. Jud und Bullinger hatten dasselbe Thema bereits im Jahr zuvor erörtert, s.o. KGK 344 (Anmerkung).
38Der Brief ist ediert in HBBW 3, 255–259 Nr. 301. In diesem Brief erwähnt Bullinger keinen Briefwechsel zwischen Schwenckfeld und Karlstadt.
39Die Existenz des Briefes Juds wird durch Schwenckfelds Antwort vom 2. März 1534 bestätigt, s.u. KGK 344 (Anmerkung). Juds Brief an Schwenckfeld vom 25. Dezember 1533 wird auch von Bullinger in seinem Brief an Vadian vom 3. Januar 1534 kurz erwähnt; siehe HBBW 4, 35,24–26 Nr. 313.
40Der Brief Schwenckfelds an Jud vom 2. März 1534 ist ediert in CS V, 3–10 Nr. 157.
41Siehe z.B. Juds Brief an Bucer vom 27. April 1534, in dem er ihm vorwirft, gegenüber Luther, der als zorniger und streitsüchtiger Mann beschrieben wird, zu beschützend und gegenüber Schwenckfeld, dessen Leben untadelig sei, zu hart zu sein; siehe Bucer, Briefwechsel 11, 178–188 Nr. 855.
42Siehe den Referenztext zu dieser Einheit.

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