1. Überlieferung
1 Bl. paginiert; Autograph Bullingers; Abschrift für Oswald Myconius.
Eine Abschrift von unbekannter Hand; fol. 50r späterer Zusatz von der Hand Bullingers; fol. 50v leer.
Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers mit Überschrift »Bullingerus et Symmyste Bucero«.
Eine Abschrift mit Überschrift »Bullingerus et Symmystae Bucero [Bernae]«.
Editionen:
- Barge, Karlstadt 2, 594f.
- HBBW 3, 119f. Nr. 219.
- Bucer, Briefwechsel 9, 205–208 Nr. 682.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 449f.
2. Entstehung und Inhalt
Im Jahr 1532 litten die Beziehungen der Zürcher Kirche nicht nur zu Luther, sondern auch zur Straßburger Kirche unter zunehmender Anspannung. Mit dem Sendbrief an Albrecht von Preußen vom Februar 1532 hatte Luther seine Ablehnung einer figurativen Auslegung von Joh 6 bekräftigt, Herzog Albrecht aufgefordert, die Zwinglianer und Schwenckfelder (beide zu polemischen Zwecken miteinander verglichen) aus seinem Land zu vertreiben sowie Zwingli und Karlstadt scharf kritisiert.1 Trotz der (vor allem aus Straßburg kommenden) Bemühungen, sie davon abzuhalten, veröffentlichten die Zürcher Theologen Ende Juni 1532 eine durch Leo Jud angefertigte deutsche Übersetzung eines Abendmahlstraktats des mittelalterlichen Mönchs Rathramnus mit einem langen Widmungsbrief an Albrecht von Preußen.2 Die dezidierte Replik auf Luther, die die Zürcher Geistlichen formulierten (siehe Beilage zu KGK 334), erregte das tiefe Missfallen der Straßburger Theologen. Letztere waren im Frühjahr/Frühsommer 1532 an den in Schweinfurt am Rande des Regensburger Reichstages eingeleiteten Verhandlungen beteiligt, die die Möglichkeit eines Religionsfriedens sondieren sollten.3 Zwischen Juni und August 1532 dokumentiert die Korrespondenz zwischen Zürich und Straßburg die zunehmenden Spannungen zwischen den beiden Kirchen, die jeweils eine andere Agenda verfolgten. Während Bucer sein Konkordienvorhaben mit allen Mitteln verfolgte und dabei sogar die Confessio Augustana und deren Apologie unterzeichnete, hielt die Zürcher Kirche an ihrem Dissens mit Luther in der Abendmahlsfrage fest und lehnte jeden Vermittlungsversuch der Straßburger Kirche ab.4
Die Beziehungen schienen sich zwischen Ende 1532 und Anfang 1533 etwas entspannt zu haben, nicht zuletzt deshalb, weil sich Zürich im sogenannten Mandatsstreit mit den altgläubigen Fünf Orten auch die Unterstützung von Straßburg sichern wollte.5 In einem Brief vom 5. Januar 1533 an Bullinger erklärte Bucer, dass ihn die Meinungsverschiedenheiten über die Haltung gegenüber Luther, die Zürich und Straßburg im Jahr zuvor entzweit hatten, nicht beunruhigten, und er äußerte den Wunsch, die Sache mündlich zu klären.6 Als er sich in diesem Brief bereit erklärte, weiter für eine Einigung arbeiten zu wollen,7 wusste Bucer wahrscheinlich noch nichts von dem Ende 1532 verfassten Sendschreiben an die Frankfurter, in dem Luther einen neuen Angriff gegen die Zwinglianer lanciert hatte.8 Obwohl Bucer am 14. Februar in einem Brief an Bullinger seinen Unmut über Luthers neue Schrift zum Ausdruck brachte, rückte er nicht von dem Plan ab, die Konkordie zwischen allen Kirchen der Reformation herzustellen.9 Vom 5. bis 8. Mai war er mit dem Venezianer Bartolomeo Fonzio in Zürich gewesen.10 Nach der Teilnahme an der dortigen Synode11 traf er die Zürcher Theologen, um seinen Standpunkt zu erläutern und erneut zur Eintracht aufzurufen. Bullinger beschreibt das Treffen nachträglich wie folgt:
Hac occasione usus ille venit Tigurum comitatus d. d. Bartholomeo Veneto, convocatisque fratribus haec potissimum agit in aedibus Bullingeri: 1. purgat se a defectionis crimine et longa expositione docet se nihil sentire contra ea, quae prius vulgarit;12 2. Lutherum verbis, non sensu, ostendit a Zviniglio dissentire;13 3. postremo hortatur, ne quid acerbius tentemus scribamusque contra Lutherum.
Respondimus 1. gratias nos deo agere, quod retinuerit hactenus in veritate confessa Bucerum; satisfactum esse nobis; 2. nondum nos intelligere Lutherum eiusdem nobiscum esse sententiae, praecipue, cum ad Francfordenses eo anno librum scripserit, quo et nos damnarit et omnes, qui pergunt dicere, quod Lutherus nobiscum sentiat;14 3. libenter nos, quaecunque pacis sunt, curaturos, sed salva interim veritate.
Acta sunt haec 8. maii anno 1533 praesentibus ministris Bullingero, Leone, Engelhardo, Carolstadio, Pellicano, Bibliandro, Fabritio, Dumysio etc.15
Bullingers Darstellung stimmt mit dem Inhalt des hier edierten Briefes überein, der auf den 8. Mai datiert ist und eine Art Protokoll des Treffens mit den Unterschriften der anwesenden Zürcher Theologen – darunter Andreas Karlstadts – bietet.16
Zu Beginn des hier edierten Briefes wird Bucer dafür gedankt, dass er die Zürcher besuchte, sie unterrichtete und sich so engagiert für die Einheit der Kirche einsetzte. So freuen Bullinger und die anderen Geistlichen sich über die Übereinstimmung, die Bucer selbst – offensichtlich bei dem gemeinsamen Treffen – bekundet hatte, und betrachten ihn deshalb als Bruder und Lehrer in Christus.17 Anknüpfend an den im Jahr zuvor durch den Brief an Leo Jud ausgelösten Zwist behaupteten die Zürcher, sie hätten Bucer nicht kritisieren wollen, sondern seien durch sein Schreiben beunruhigt gewesen; Bucer könne diesen Verdacht nun ausräumen.18 Bestehe Bucer jedoch auf einer substantiellen Übereinstimmung mit Luther, so würden die Zürcher diese zwar zulassen, sie würden aber feststellten, dass sie bisher keine Spur davon sehen könnten, vor allem nach der Veröffentlichung des kürzlich erschienenen Sendschreiben an die Frankfurter.19 Darin habe Luther das Abendmahlsthema so behandelt, dass die Zürcher es für ratsam hielten zu schweigen. Ihrerseits seien sie bereit, mit ihm Frieden zu halten (soweit das den Frieden der Zürcher Kirche nicht gefährde)20 und ihn nicht öffentlich zu beleidigen (was sie nie getan hätten). Da Luther aber jeden, der eine Übereinstimmung mit den Zwinglianern behauptet, als Verräter bezeichne, könnten sie nicht denken, dass sie sich einig seien.21 Jeder möge seine eigene Auslegung behalten, die Zürcher würden ihre in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und den Kirchenvätern bewahren.22 Diese Erläuterungen dürften ausreichen; die Zürcher schließen mit der Bitte an Bucer, er möge nicht weiter dazu auffordern, sich von ihrer Meinung abzuwenden und eine andere anzunehmen, die dunkel und falsch und mit der Zürcher Kirche völlig unvereinbar sei.23
Dieser kollektive Brief, der das Treffen mit Bucer am 8. Mai protokollierte, wurde vermutlich auch an andere Theologen weitergeleitet.24 Der Brief sollte wohl als offizielle Stellungnahme der Schweizer Theologen zu den von Bucer wiederholten Vermittlungsbemühungen mit den Lutheranern dienen. Die Unterschrift Karlstadts am Ende des Briefes zeugt von seiner Eingliederung in die Gruppe der Theologen, die die Zürcher Kirche leiteten,25 offenbar auch als Folge seiner prominenten Stellung in der Auseinandersetzung mit Luther 1532/33.26
KGK 338
