Nr. 337
Verschollen: Verschollen: Wolfgang Capito an Andreas Karlstadt
[Straßburg], [1532, vor/am 24. Juni]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Wolfgang Capito aus Straßburg an Heinrich Bullinger in Zürich am 24. Juni 1532: »Lutherus lacessit prior, sed a suis contemnitur, si illi respondendo insanienti suum locum non redderemus. Non periclitabitur causa, si talione abstinemus causa fideliter explanata. Et tamen spero, ut es ingenio miti, vehementiam Leoninam, si quid ille immoderatius prae se tulerit, moderatam. Reliqua in hanc rem ad Carolstadium, quae velim lecta, cognita, meditata et expensa piis omnibus, postquam nihil aeque detester, quam funestissimam inter pios dimicationem.«1

2. Entstehung und Inhalt

Am 17. Juni 1532 unterzeichneten die Zürcher Geistlichen ihren Widmungsbrief (siehe die Beilage zu KGK 334) zu Leo Juds deutscher Übersetzung eines Traktats über die Eucharistie des mittelalterlichen Mönchs Rathramnus. In diesem Widmungsbrief antworteten sie öffentlich auf den Angriff, den Luther im Februar zuvor mit seinem Sendbrief an Albrecht von Preußen gegen sie unternommen hatte.2 Der Druck des Widmungsbriefes und der Übersetzung Juds erschien bei Froschauer in der zweiten Hälfte, noch wahrscheinlicher gegen Ende Juni 1532.3 Obwohl sich bereits in den Monaten zuvor Gerüchte über die Vorbereitung eines Gegenangriffs der Zürcher verbreitet hatten und sich daher die Versuche, sie davon abzubringen, mehrten,4 versuchten die Straßburger Theologen auch im Juni, als die Veröffentlichung offensichtlich noch nicht bekannt war, eine offene Konfrontation mit Luther zu vermeiden. So schrieb Bucer am 23. Juni 1532 ausführlich an Leo Jud. Er betonte die unbestreitbaren Verdienste Luthers, gleichzeitig verurteilte er dessen Angriffe auf die Zürcher, die er gar als Diener Satans bezeichnet hatte, war aber der Meinung, dass eine Erwiderung auf Luthers Beschimpfungen alles nur unnötig verschlimmern würde. Bucer verwies auf Luthers Schrift Vom Abendmahl Christi Bekenntnis, welche in Straßburg auf einen möglichen Kompromiss hoffen lassen könnte, womit er die Diskussion wieder auf das Thema Abendmahl lenkte, dem er einen großen Teil seines Schreibens widmete.5 Am nächsten Tag, dem 24. Juni, schrieb Wolfgang Capito in einer offensichtlich konzertierten Aktion an Bullinger und wiederholte – allerdings weniger eindringlich und artikuliert als Bucer – den Aufruf zur Eintracht. Die Schrift gegen den Wiener Bischof Johann Fabri sei in Straßburg begeistert gelesen worden,6 man habe sich aber besonders gefreut, dass Bullinger Luther nicht so angegriffen habe, wie er es verdient hätte.7 Vor diesem Hintergrund steht die hier als Referenztext für einen heute verschollenen Brief Capitos an Karlstadt zitierte Passage. Der Straßburger Theologe wiederholt zunächst den Rat Bucers. Luther habe zuerst angegriffen, werde aber von seinen eigenen Anhängern verachtet – man müsse nur aufpassen, ihm, der wahnsinnig sei, durch eine Antwort seinen Platz nicht zurückzugeben. Verzichte man auf Vergeltung, sei die Sache, wenn sorgfältig erklärt, nicht gefährdet. Capito äußerte danach seine Hoffnung, Bullinger könne Leo Juds Leidenschaftlichkeit (falls er etwas Unbesonnenes vorhabe) mäßigen.8 Das Übrige sei (offenbar in einem heute verschollenen und ebenso auf um den 24. Juni zu datierenden Brief) an Karlstadt gesandt worden – es solle von allen Frommen gelesen, wahrgenommen und bedacht werden; Capito verabscheue nichts mehr als den verderblichen Kampf unter Frommen.

Die Bemühungen Bucers und Capitos, einen offenen Konflikt mit Luther zu vermeiden, sind vor dem Hintergrund der Verhandlungen am Rand des Regensburger Reichstages zu interpretieren, die die Straßburger Kirche in jenen Monaten in Schweinfurt führte, mit dem Ziel, wenn nicht den Religionsfrieden, so doch wenigstens einen Waffenstillstand zu erreichen.9 Um die evangelische Front möglichst geschlossen zu halten und die internen theologischen Differenzen zu relativieren, gelang es der Kirche in Straßburg, die süddeutschen Reichsstädte, die sich der in Straßburg entstandenen Confessio Tetrapolitana angeschlossen hatten (Lindau, Konstanz, Memmingen), davon zu überzeugen, die Confessio Augustana und deren Apologie ebenfalls zu unterschreiben, da – das war vor allem Bucers Argument – zwischen beiden keine wesentlichen Unterschiede bestünden. So konnte in den Schweinfurter Verhandlungen zwischen März und Anfang April 1532 eine Spaltung der reformatorischen Bewegung im Reich vermieden werden, allerdings um den Preis einer drohenden Isolierung der »Zwinglianer«, die in der Zürcher Kirche und bei ihren Anhängern trotz Vermittlungsversuchen und Zusicherungen der Straßburger Kirche Empörung auslöste.10 In den darauffolgenden Wochen und Monaten war Bucer daher gezwungen, deren Entscheidungen zu rechtfertigen, die vielen als Widerruf ihrer früheren Positionen, insbesondere in der Abendmahlsfrage, erschienen.11 Auch in den hier aufgeführten Briefen von Bucer und Capito vom 23. bzw. 24. Juni an Jud und Bullinger – zu denen wohl noch der in dieser Einheit dokumentierte, heute verschollene Brief Capitos an Karlstadt hinzukommen dürfte – ging es darum, die theologischen, insbesondere über das Abendmahl bestehenden Differenzen zu relativieren und auf die Einheit mit den Gegnern aufgrund des gemeinsamen christlichen Glaubens zu drängen, dessen wesentliche Punkte alle teilten.12 Die Aufforderung, nicht auf den Sendbrief an Albrecht von Preußen zu antworten, war ein Teil dieser breiteren argumentativen Strategie. Die Antwort der Züricher ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Sie veröffentlichten nicht nur Juds Übersetzung des Textes von Rathramnus mit ihrem langen Widmungsbrief (siehe die Beilage zu KGK 334), sondern Bullinger erläuterte in seinem Brief an Bucer vom 12. Juli 1532 die Argumente der Zürcher. Er wies die in dem Schreiben des Straßburger Theologen vom 23. Juni an Jud formulierte Aufforderung zur Einheit und die aus seiner Sicht darin enthaltene Verteidigung Luthers zurück und betonte, dass die Differenzen mit Luther nicht geringfügig seien. Dessen Angriffe auf die Schweizer (und insbesondere auf die Zürcher) verurteilte er aufs Schärfste, griff den Abendmahlsstreit auf (wobei er Karlstadt zu den unschuldigen Männern zählte, die Luther in dieser Frage angegriffen und verfolgt hatte) und bedauerte offen die Entscheidung der Straßburger Kirche, sich der Confessio Augustana anzuschließen. Das, so Bullinger abschließend, sei nicht nur seine persönliche Position oder die von Jud,13 sondern auch die der anderen Theologen Pellikan, Bibliander, Karlstadt und Schmid.14 Dieser Brief Bullingers an Bucer vom 12. Juli kann daher als eine kollektive Stellungnahme der Zürcher Kirche gegenüber dem von den Straßburger Theologen in jenen Monaten ausgeübten Druck gesehen werden.15 Die Diskussion setzte sich mit einem langen Brief Bucers fort, ein endgültiger Einigungspunkt wurde jedoch nicht erreicht.16 Noch im Mai 1533 konnten Bucer und die Zürcher Theologen kaum eine gemeinsame Haltung gegen Luther feststellen, wenngleich sich die Töne deutlich abgemildert hatten (vgl. KGK 339). Es ist nicht auszuschließen, dass durch die offene Konfrontation mit Luther und die Distanzierung von den Straßburger Einigungsvorschlägen die theologische Einbindung Karlstadts in die Zürcher Kirche beschleunigt wurde. Sicherlich verheimlichte Bucer in den folgenden Monaten nicht seine Überzeugung, dass Karlstadt die Ursache für die in seinen Augen unnötige Renitenz der Zürcher sei.17


1Ediert in HBBW 2, 150,25–30 Nr. 108; Original in StA Zürich, E II 347, fol. 29–32.
2Zur Kontextualisierung von Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen und der Reaktion der Zürcher siehe KGK 334.
3Bullingers handschriftlicher Entwurf des Briefes, mit dem ein Exemplar des Bandes (Widmungsbrief und Juds deutsche Übersetzung) an Albrecht von Preußen geschickt wurde, ist undatiert; HBBW 10A, 40 Nr. 108 datiert den Entwurf auf Juni 1532.
5Bucer, Briefwechsel 8, 150–165 Nr. 150. In dem Brief erwähnt Bucer auch Zwinglis Weigerung im Jahr 1530, die Confessio Tetrapolitana zu unterzeichnen, die damals schon als vermittelnde Position zwischen Zürich und Wittenberg konzipiert wurde; siehe Zwinglis Brief an Capito und Bucer vom 12. Februar 1531 (Bucer, Briefwechsel 5, 262–266 Nr. 389 = Zwingli, Werke 11, 339–343 Nr. 1168). Siehe Moeller, Bekenntnisse. Der Verweis auf die Confessio Tetrapolitana muss im Kontext der religiösen Diskussionen jener Monate in Schweinfurt (s.u.) gesehen werden, in denen die Straßburger Kirche versuchte, eine Konkordienstrategie mit Luther zu eröffnen.
6Im Mai 1532 verfasste Bullinger seine Replik auf Johann Fabri (VD 16 B 9554).
7Der Brief Capitos ist ediert in HBBW 2, 149–151 Nr. 108, hier v.a. 150,14f. Siehe auch Capito, Correspondence 3, 54f. Nr. 483 (nur Regest, worauf hier auch hingewiesen sei). Bereits am 21. April hatte Capito Bucer geschrieben, er begrüße sehr eine Erwiderung auf Fabri, rate aber von einer offenen Kritik an Luther ab; vgl. HBBW 2, 109,15–110,30 Nr. 109.
8Capito hatte vermutlich gehört, dass Jud an einer Antwort an Luther arbeitete; vgl. HBBW 2, 150,14f. Nr. 108: »At male vereor Leonis conatum vix casurum eque feliciter.« Es ist nicht klar, ob Capito den Brief der Zürcher Geistlichen vom 17. Juni (veröffentlicht in KGK 334) kannte und ihn Jud zuschrieb – wie HBBW 2, 150 Anm. 7 Nr. 108 vermutet – oder ob er einfach gehört hatte, dass Jud Rathramnus' Traktat übersetzt hatte (Berchthold Haller wusste angeblich davon bereits Anfang Juni 1532; vgl. KGK 334 (Anmerkung)).
9Zu den zunächst in Schweinfurt und dann in Nürnberg geführten Verhandlungen über eine theologische Verständigung zwischen den Altgläubigen und den reformatorisch Gesinnten, die am 23. Juli 1532 in den Nürnberger Religionsfrieden mündeten, im Zuge dessen das Wormser Edikt aufgehoben wurde und den Unterzeichnern der Confessio Augustana eine begrenzte Freiheit bis zum nächsten Konzil oder Reichstag zugesichert wurde, siehe auch KGK 334.
10Siehe Bucer, Schriften 4, 409–415 (Einleitung), 416–427 (Gutachten über die Confessio Augustana, März 1532), 428–431 (Stellungnahme zu den Vermittlungsvorschlägen der Kurfürsten von Mainz und der Pfalz in Schweinfurt, April 1532), 432–439 (Gutachten über die Schweinfurter Artikel, vom 6.–9. Mai), 440–448 (Gutachten zu den Verhandlungen in Nürnberg, vom 26./27. Juni 1532). Die Straßburger widersetzten sich dem Ausschluss der Zwinglianer und Täufer unter namentlicher Anrufung des Friedens. Zu den Reaktionen der zwinglianisch orientierten Prediger siehe folgende KGK 337 (Anmerkung).
11Siehe zum Beispiel die empörte Reaktion der Augsburger Prediger im Brief von Bonifacius Wolfhart an Bucer vom 12. Mai 1532, wo die Abendmahlsfrage ausführlich als ein Punkt behandelt wurde, in dem eine Einigung mit Luther unmöglich sei; Bucer, Briefwechsel 8, 44–53 Nr. 584. Siehe auch Bucers ausführliche und artikulierte Antwort von Ende Mai 1532 mit einer Widerlegung der von Wolfhart angeführten Punkte, in Bucer, Briefwechsel 8, 85–123 Nr. 591.
12Vgl. hierzu insbesondere den KGK 337 (Anmerkung) erwähnten Brief von Bucer an Leo Jud vom 23. Juni mit seinem langen Exkurs über die Meinungsverschiedenheiten mit Luther bezüglich der Abendmahlsfrage, deren Geschichte auf die publizistische Offensive Karlstadts von 1524/25 zurückgeht, hier insbesondere Bucer, Briefwechsel 8, 154–165 Nr. 598. Es war genau dieser Brief Bucers vom 23. Juni, der die Zürcher befürchten ließ, der Straßburger Theologe sei der lutherischen Lehre verfallen (vgl. den Brief des Baslers an den Zürcher Geistlichen vom 17. Juli 1532, HBBW 2, 112, 162–164 Nr. 112). Diese Befürchtung – die die Zürcher nicht nur gegenüber dem Basler Prediger, sondern auch gegenüber den Bernern (Hinweis der Berner Prediger an die Zürcher Kollegen, 9. Juli 1532, HBBW 2, 152 Nr. 109) geäußert hatten – wurde von Simon Grynaeus an Bullinger selbst übermittelt (Grynaeus an Bullinger, 19. Juli, Bucer, Briefwechsel 8, 231–234 Nr. 612). Bucer beschwert sich darüber direkt bei den Zürchern in seinem Brief vom darauffolgenden 12. August, wie KGK 337 (Anmerkung), hier insbesondere HBBW 2, 176,14–17 Nr. 121 = Bucer, Briefwechsel 8, 256,19–25 Nr. 618.
13Juds Antwort an Bucer ist ebenso auf den 12. Juli datiert; vgl. Bucer, Briefwechsel 8, 219–231 Nr. 611.
14Der Brief ist ediert in HBBW 2, 153–160 Nr. 110 = Bucer, Briefwechsel 8, 202–218 Nr. 610.
15Weder auf Capitos Brief an Bullinger vom 24. Juni noch auf den verschollenen und hier dokumentierten an Karlstadt ist eine Antwort bekannt. Es ist daher anzunehmen, dass der Brief Bullingers an Bucer vom 12. Juli auch als indirekte Antwort an Capito diente.
16Ein erster Brief, datiert auf den 12. August (ediert in HBBW 2, 176 Nr. 121), kündigt die lange und pointierte Widerlegung Bucers von Bullingers Brief vom 12. Juli (wie KGK 337 (Anmerkung)) an, der Ende August 1532 geschickt wurde und der in HBBW 2, 191–232 Nr. 128 = Bucer, Briefwechsel 8, 281–302 Nr. 626 ediert ist.
17Vgl. den Brief Bucers an Ambrosius Blarer von Ende Juli / Anfang August 1532, in Bucer, Briefwechsel 8, 181, 2f. Nr. 604.

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