1.
Andreas Karlstadt an Oswald Myconius, Zürich, 1. Juni 1532 (KGK 335): »Lutero respondi[,] quomodo placeat nostratibus poteris rescire ex [.] qui nunc febrit aut ex Leone. Nam uterque vidit. Argentoratenses precati sunt ut nihil hinc adversus Luterum eiaculemur antequam exitus comitiorum patefactus sit. Si fuisset transcriptus libellus misissem iudicandum. Gryneus a scribendo adhuc dehortatur cui non temere ausculto.«1
Beilage: Geistliche von Zürich an Herzog Albrecht von Preußen, 17. Juni 1532
Frühdruck:
An den Durch∥lüchtigen Hochgeboꝛnen ∥ Fürsten und herꝛen / Herꝛn Allbrechten ∥ Marggrauen zů Brandenburg/ ∥ iñ Prüſſen ꝛc. Her⸗∥tzogen ꝛc. ∥ Ein ſendbꝛieff und vor⸗∥red der dieneren des wort Got⸗∥tes zů Zürich. ∥ Item ein buͤchlin Bertra∥mi des Prieſters/ von dem lyb und blůt ∥ Chriſti/an Keyſer Karle/ ver⸗∥tütſcht durch Leonem ∥ Jud/ diener der ∥ kilchen Zü⸗∥rich. ∥ M. D. XXXII. ∥
[Am Ende:] Gedruckt zů Zürich by Chri⸗∥ſtoffel Froſchouer ∥ M. D. XXXII.
Zürich: Christoph Froschauer d. Ä., 1532, fol. A2r–B2r.
8°, 40 Bl., A8--E8 (letzte zwei leer).
Editionsvorlage:
BSB München, H.ref.177.Weitere Exemplare: ZB Zürich, Gal Tz 119,3.
Bibliographische Nachweise:
- VD 16 B 9543.
Edition:
- HBBW 2, 139 Nr. 106.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 447.
2. Entstehung und Inhalt
1531/32 flammte der Streit um die Abendmahlslehre nochmals heftig in den preußischen Gebieten auf, wo es nicht nur niederländischstämmige reformierte Gruppen, sondern auch als »spiritualistisch« bezeichnete und von Schwenckfeld beeinflusste Kreise gab.2 Sogar der streng lutherische Herzog Albrecht von Preußen begann, deren Auslegung von Joh 6 aufmerksam zu beobachten.3 Er bat Luther daher, ihm seine Deutung dieser Bibelstelle zukommen zu lassen, um alle Zweifel zu zerstreuen.4 Der Reformator veröffentlichte daraufhin im Februar 1532 seinen Sendbrief an Albrecht von Preußen, in dem er nicht nur seine eigene Abendmahlslehre bekräftigte, sondern auch seine Gegner heftig angriff und die Reformierten mit den Anhängern Schwenckfelds gleichsetzte.5 Auch an Angriffen gegen Karlstadt, den er als Kain bezeichnete, fehlte es dieser Schrift nicht.6 Bereits am 25. März 1532 berichtete Bonifacius Wolfhart überrascht und beunruhigt an Bucer über diese neuen schweren Angriffe.7 Die Reaktionen auf Luthers Schrift fielen in den folgenden Wochen in den oberdeutschen Kirchen unterschiedlich aus. Die Straßburger und Basler riefen dazu auf, Ruhe zu bewahren und die neuen Vorwürfe aus Wittenberg zu ignorieren,8 nicht zuletzt angesichts der Verhandlungen über einen Religionsfrieden, die in jenen Monaten am Rande des Reichstags in Regensburg stattfanden.9 Die Zürcher Kirche dagegen neigte angesichts der brüskierenden Äußerungen Luthers über Zwingli und dessen Tod in der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 153110 dazu, polemisch zu reagieren.11
Zwischen April und Mai 1532 scheint Karlstadt eine Schrift gegen Luther verfasst zu haben,12 die heute verschollen ist. Karlstadt berichtet darüber in einem Brief an Myconius vom 1. Juni 1532 (KGK 335), der hier als Referenz herangezogen wird: Die Schrift gegen Luther sei zu diesem Zeitpunkt nicht nur vollendet, sondern bereits auch von den Zürcher Theologen gelesen worden, zumindest von Bullinger und Jud. Sie hätten Myconius erzählen können, wie die Schrift in der Limmatstadt geschätzt wurde. Es gab leider keine Abschrift, die Karlstadt nach Basel senden konnte. Gleichzeitig informierte Karlstadt Myconius, dass die Straßburger bereits Schritte unternommen hätten, um die Zürcher davon abzuhalten, etwas gegen Luther zu schreiben. Ähnliche Bemühungen hatte offenbar auch Grynaeus unternommen. Es ist nicht bekannt, ob die Veröffentlichung von Karlstadts gegen Luther gerichtete Schrift gerade aufgrund dieser Bemühungen nicht zustande gekommen ist.
Sicherlich konnten die Straßburger und Basler Bestrebungen, einen direkten Angriff auf Luther zu vermeiden,13 die Zürcher nicht davon abhalten, ihre vermutlich in der zweiten Junihälfte 1532 gedruckte Schutzschrift an Albrecht von Preußen zu richten. Sie bot eine von Leo Jud angefertigte deutsche Übersetzung eines Textes des mittelalterlichen Mönchs Rathramnus von Corbie, in dem dieser eine Auslegung des Heiligen Abendmahls darlegte, die derjenigen der Zürcher sehr nahe kam.14 Eine ausführliche Vorrede – als Beilage zu dieser Einheit ediert – wurde von den »diener[n] des worts zů Zürich« gemeinsam unterzeichnet. Sie kontextualisiert die Schrift mit der Übersetzung des Traktats Rathramnus' als direkte Antwort auf Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen, den sie gezielt widerlegt. Die Vorrede macht die Argumentationslinie der Zürcher deutlich: Einerseits werden Luthers Verdienste um die Erneuerung der Kirche anerkannt, andererseits können seine grundlosen Anschuldigungen und sein Versuch, Herzog Albrecht zur Intoleranz aufzuhetzen, nicht akzeptiert werden. Die Zürcher heben besonders hervor, was in ihren Augen eine durch den Wittenberger Reformator formulierte ungerechtfertigte Kränkung war, nämlich, dass Luther sie durch seine Behauptung, ihre Lehre bringe unbegründete theologische Neuerungen in die Diskussion über die Eucharistie ein, als Häretiker beschuldigte; dass er Karlstadt, den sie als frommen Mann aufgenommen und anerkannt hatten, heftig angriff und sogar das Andenken an den verstorbenen Zwingli schmähte und schließlich, dass er Herzog Albrecht ohne Grund vorschlug, er solle in seinem Territorium keine freie Diskussion über eucharistische Fragen mehr zulassen und die Anhänger der spiritualistischen Abendmahlsauslegung unterdrücken. Noch gravierender war in den Augen der Zürcher, dass Luther seine Vorwürfe formuliere, ohne auf die Sache einzugehen, d.h. ohne seine Gegner auf der Grundlage der Schrift zu widerlegen. Sollten ihnen klare Argumente vorgelegt werden, würden die Zürcher sich dazu bereit erklären, sich belehren und unterweisen zu lassen. Dies ist offensichtlich eine Stilisierung des Gegensatzes zwischen Luther einerseits, der als intoleranter Fanatiker dargestellt wird, der bereit ist, zu verbaler (und auch sonstiger) Gewalt zu greifen, um seine Gegner zu unterdrücken, und den Zürichern andererseits, die sich als offen für gegenseitige christliche Besserung, stets respektvoll gegenüber ihren Gegnern und nur an einem besseren Verständnis der Schrift und damit der göttlichen Wahrheit interessiert darstellen.
Ob diese Vorrede das Werk eines einzelnen Autors – z.B. Bullingers15 oder Juds16 – oder das kollektive Produkt der Zürcher »diener des worts« ist, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob und inwieweit Karlstadt an ihrer Abfassung beteiligt war, indem er eventuell einen Teil der in dieser Einheit dokumentierten und heute verschollenen Schrift gegen Luther in die Vorrede einfließen ließ.17 Martin Bucer bezeichnete Karlstadt in einem Brief an Ambrosius Blarer vom 28. Juni 1532, in dem der Straßburger Reformator die Veröffentlichung der Übersetzung des Rathramnus-Traktats – und vor allem der vorausgegangenen Vorrede – offen bedauerte, als Anstifter der Zürcher.18 Offensichtlich ist das Bestreben der Zürcher in dieser, aber auch vielen anderen Schriften dieser Zeit, sich nicht nur als einheitliche Körperschaft von Theologen zu präsentieren, sondern auch Karlstadt als deren festes Mitglied zu werten.
KGK 333
Transkription
