Nr. 334
Verschollen: Schrift gegen Luther
[Zürich], [1532, vor 1. Juni]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Andreas Karlstadt an Oswald Myconius, Zürich, 1. Juni 1532 (KGK 335): »Lutero respondi[,] quomodo placeat nostratibus poteris rescire ex [.] qui nunc febrit aut ex Leone. Nam uterque vidit. Argentoratenses precati sunt ut nihil hinc adversus Luterum eiaculemur antequam exitus comitiorum patefactus sit. Si fuisset transcriptus libellus misissem iudicandum. Gryneus a scribendo adhuc dehortatur cui non temere ausculto.«1


Beilage: Geistliche von Zürich an Herzog Albrecht von Preußen, 17. Juni 1532

Frühdruck:

[A:] Bullinger, Heinrich; Jud, Leo; Rathramnus von Corbie
An den Durch∥lüchtigen Hochgeboꝛnen ∥ Fürsten und herꝛen / Herꝛn Allbrechten ∥ Marggrauen zů Brandenburg/ ∥ iñ Prüſſen ꝛc. Her⸗∥tzogen ꝛc. ∥ Ein ſendbꝛieff und vor⸗∥red der dieneren des wort Got⸗∥tes zů Zürich. ∥ Item ein buͤchlin Bertra∥mi des Prieſters/ von dem lyb und blůt ∥ Chriſti/an Keyſer Karle/ ver⸗∥tütſcht durch Leonem ∥ Jud/ diener der ∥ kilchen Zü⸗∥rich. ∥ M. D. XXXII. ∥
[Am Ende:] Gedruckt zů Zürich by Chri⸗∥ſtoffel Froſchouer ∥ M. D. XXXII.

Zürich: Christoph Froschauer d. Ä., 1532, fol. A2r–B2r.
8°, 40 Bl., A8--E8 (letzte zwei leer).
Editionsvorlage:
BSB München, H.ref.177.
Weitere Exemplare: ZB Zürich, Gal Tz 119,3.
Bibliographische Nachweise:

Edition:
  • HBBW 2, 139 Nr. 106.

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

1531/32 flammte der Streit um die Abendmahlslehre nochmals heftig in den preußischen Gebieten auf, wo es nicht nur niederländischstämmige reformierte Gruppen, sondern auch als »spiritualistisch« bezeichnete und von Schwenckfeld beeinflusste Kreise gab.2 Sogar der streng lutherische Herzog Albrecht von Preußen begann, deren Auslegung von Joh 6 aufmerksam zu beobachten.3 Er bat Luther daher, ihm seine Deutung dieser Bibelstelle zukommen zu lassen, um alle Zweifel zu zerstreuen.4 Der Reformator veröffentlichte daraufhin im Februar 1532 seinen Sendbrief an Albrecht von Preußen, in dem er nicht nur seine eigene Abendmahlslehre bekräftigte, sondern auch seine Gegner heftig angriff und die Reformierten mit den Anhängern Schwenckfelds gleichsetzte.5 Auch an Angriffen gegen Karlstadt, den er als Kain bezeichnete, fehlte es dieser Schrift nicht.6 Bereits am 25. März 1532 berichtete Bonifacius Wolfhart überrascht und beunruhigt an Bucer über diese neuen schweren Angriffe.7 Die Reaktionen auf Luthers Schrift fielen in den folgenden Wochen in den oberdeutschen Kirchen unterschiedlich aus. Die Straßburger und Basler riefen dazu auf, Ruhe zu bewahren und die neuen Vorwürfe aus Wittenberg zu ignorieren,8 nicht zuletzt angesichts der Verhandlungen über einen Religionsfrieden, die in jenen Monaten am Rande des Reichstags in Regensburg stattfanden.9 Die Zürcher Kirche dagegen neigte angesichts der brüskierenden Äußerungen Luthers über Zwingli und dessen Tod in der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 153110 dazu, polemisch zu reagieren.11

Zwischen April und Mai 1532 scheint Karlstadt eine Schrift gegen Luther verfasst zu haben,12 die heute verschollen ist. Karlstadt berichtet darüber in einem Brief an Myconius vom 1. Juni 1532 (KGK 335), der hier als Referenz herangezogen wird: Die Schrift gegen Luther sei zu diesem Zeitpunkt nicht nur vollendet, sondern bereits auch von den Zürcher Theologen gelesen worden, zumindest von Bullinger und Jud. Sie hätten Myconius erzählen können, wie die Schrift in der Limmatstadt geschätzt wurde. Es gab leider keine Abschrift, die Karlstadt nach Basel senden konnte. Gleichzeitig informierte Karlstadt Myconius, dass die Straßburger bereits Schritte unternommen hätten, um die Zürcher davon abzuhalten, etwas gegen Luther zu schreiben. Ähnliche Bemühungen hatte offenbar auch Grynaeus unternommen. Es ist nicht bekannt, ob die Veröffentlichung von Karlstadts gegen Luther gerichtete Schrift gerade aufgrund dieser Bemühungen nicht zustande gekommen ist.

Sicherlich konnten die Straßburger und Basler Bestrebungen, einen direkten Angriff auf Luther zu vermeiden,13 die Zürcher nicht davon abhalten, ihre vermutlich in der zweiten Junihälfte 1532 gedruckte Schutzschrift an Albrecht von Preußen zu richten. Sie bot eine von Leo Jud angefertigte deutsche Übersetzung eines Textes des mittelalterlichen Mönchs Rathramnus von Corbie, in dem dieser eine Auslegung des Heiligen Abendmahls darlegte, die derjenigen der Zürcher sehr nahe kam.14 Eine ausführliche Vorrede – als Beilage zu dieser Einheit ediert – wurde von den »diener[n] des worts zů Zürich« gemeinsam unterzeichnet. Sie kontextualisiert die Schrift mit der Übersetzung des Traktats Rathramnus' als direkte Antwort auf Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen, den sie gezielt widerlegt. Die Vorrede macht die Argumentationslinie der Zürcher deutlich: Einerseits werden Luthers Verdienste um die Erneuerung der Kirche anerkannt, andererseits können seine grundlosen Anschuldigungen und sein Versuch, Herzog Albrecht zur Intoleranz aufzuhetzen, nicht akzeptiert werden. Die Zürcher heben besonders hervor, was in ihren Augen eine durch den Wittenberger Reformator formulierte ungerechtfertigte Kränkung war, nämlich, dass Luther sie durch seine Behauptung, ihre Lehre bringe unbegründete theologische Neuerungen in die Diskussion über die Eucharistie ein, als Häretiker beschuldigte; dass er Karlstadt, den sie als frommen Mann aufgenommen und anerkannt hatten, heftig angriff und sogar das Andenken an den verstorbenen Zwingli schmähte und schließlich, dass er Herzog Albrecht ohne Grund vorschlug, er solle in seinem Territorium keine freie Diskussion über eucharistische Fragen mehr zulassen und die Anhänger der spiritualistischen Abendmahlsauslegung unterdrücken. Noch gravierender war in den Augen der Zürcher, dass Luther seine Vorwürfe formuliere, ohne auf die Sache einzugehen, d.h. ohne seine Gegner auf der Grundlage der Schrift zu widerlegen. Sollten ihnen klare Argumente vorgelegt werden, würden die Zürcher sich dazu bereit erklären, sich belehren und unterweisen zu lassen. Dies ist offensichtlich eine Stilisierung des Gegensatzes zwischen Luther einerseits, der als intoleranter Fanatiker dargestellt wird, der bereit ist, zu verbaler (und auch sonstiger) Gewalt zu greifen, um seine Gegner zu unterdrücken, und den Zürichern andererseits, die sich als offen für gegenseitige christliche Besserung, stets respektvoll gegenüber ihren Gegnern und nur an einem besseren Verständnis der Schrift und damit der göttlichen Wahrheit interessiert darstellen.

Ob diese Vorrede das Werk eines einzelnen Autors – z.B. Bullingers15 oder Juds16 – oder das kollektive Produkt der Zürcher »diener des worts« ist, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob und inwieweit Karlstadt an ihrer Abfassung beteiligt war, indem er eventuell einen Teil der in dieser Einheit dokumentierten und heute verschollenen Schrift gegen Luther in die Vorrede einfließen ließ.17 Martin Bucer bezeichnete Karlstadt in einem Brief an Ambrosius Blarer vom 28. Juni 1532, in dem der Straßburger Reformator die Veröffentlichung der Übersetzung des Rathramnus-Traktats – und vor allem der vorausgegangenen Vorrede – offen bedauerte, als Anstifter der Zürcher.18 Offensichtlich ist das Bestreben der Zürcher in dieser, aber auch vielen anderen Schriften dieser Zeit, sich nicht nur als einheitliche Körperschaft von Theologen zu präsentieren, sondern auch Karlstadt als deren festes Mitglied zu werten.


2Siehe zu den in Preußen angesiedelten reformierten Gruppen Schumacher, Ansiedlungen, 21–32; 42–64; 143–160. Die Lehre Schwenckfelds fand ihren Weg nach Preußen hauptsächlich durch Friedrich von Heydeck (um 1490–1536); zu ihm siehe Besch, Friedrich von Heydeck. Als Amtshauptmann von Lötzen hatte Heydeck zur Einführung der Reformation in Preußen wesentlich beigetragen und war von Herzog Albrecht auf Ersuchen des Herzogs Friedrich II. von Schlesien-Liegnitz im März 1529 als Berater nach Liegnitz gesandt worden. Dieser hatte nämlich beschlossen, die Anhänger Schwenckfelds in seinen Territorien zu unterdrücken, und bat zu diesem Zweck seinen Schwager Albrecht von Preußen um Hilfe. Im späten Frühjahr 1529 in Liegnitz angekommen, geriet Heydeck selbst schnell unter den Einfluss der so genannten Liegnitzer Bruderschaft (vgl. dazu Weigelt, Tradition, 24–30 und 65–75), bis er im Laufe des Jahres 1530 ein Anhänger von Schwenckfeld wurde. Ende desselben Jahres kehrte Heydeck nach Preußen zurück und veranlasste die Einsetzung einiger schwenckfeldisch gesinnter Prediger in seinen Lehensgebieten, in Kirchen des Amtes Johannisburg. Heydeck konnte den Anhängern Schwenckfelds zeitlebens dort Zuflucht und Schutz bieten, auch dank seiner einflussreichen Freundschaften und insbesondere seines Vertrauensverhältnisses zu Herzog Albrecht. Vgl. auch hier Weigelt, Tradition, 126–130.
3Die Verbreitung von Schwenckfelds Lehre in Preußen hatte sofort die Sorge von Paul Speratus geweckt. Seit 1529 hatte der Bischof von Pomesanien, der auch von Johann Poliander unterstützt wurde, einen Frontalangriff vor allem auf die unter Heydecks Schutz agierenden Prediger (siehe dazu die vorherige KGK 334 (Anmerkung)) begonnen. Herzog Albrecht von Preußen hatte deshalb ein Religionsgespräch zwischen Lutheranern und Schwenckfeldern einberufen, das am 20. und 30. Dezember 1531 in Rastenburg stattfand. Zwei Themen wurden erörtert: das Abendmahlsverständnis (insbesondere das Verständnis der Einsetzungsworte) und das Wesen des verkündeten Wortes (verbum externum). Obwohl sich beide Parteien am Ende für siegreich erklärten, endete das Rastenburger Religionsgespräch ohne klares Ergebnis, außer dass die Debatte über das Abendmahl auch außerhalb der Grenzen Preußens wieder aufgegriffen wurde. Zum Rastenburger Religionsgespräch, dessen Voraussetzungen und Nachwirkung vgl. Weigelt, Tradition, 130–138.
4Herzog Albrecht hatte sich – vermutlich Anfang 1532 – mit der Frage an Luther gewandt, ob Christus in Joh 6 von Abendmahl spreche und wie diese beim Rastenburger Religionsgespräch zentrale Bibelstelle zu interpretieren sei; vgl. die Vorrede Luthers zu seiner Sendbrief an Albrecht von Preußen in WA 30.III, 547,4–8. Es ist aber anzunehmen, dass Luther auch von seinen dortigen Korrespondenten – z.B. Speratus oder Briesmann – über den wachsenden Einfluss der Lehre Schwenckfelds in Preußen und die Auseinandersetzung mit der Lutherschen Lehre unterrichtet war. Zum Rastenburger Religionsgespräch, dessen Voraussetzungen und Nachwirkung vgl. KGK 334 (Anmerkung).
5Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen ist ediert in WA 30.III, 541–553. Einerseits bestätigt Luther seine Stellungnahme, Joh 6 spreche nicht vom Empfangen der eucharistischen Elemente, sondern vom Glauben an Christus (vgl. z.B. WA 30.III, 547–549); die Bibelstelle sei daher bei der Erörterung des Abendmahls nicht heranzuziehen. Der Wittenberger ermahnt den Herzog folglich, alle »Schwärmer« zu meiden und aus Preußen auszuweisen (vgl. z.B. WA 30.III, 548,37f.; 552,32–35).
6Vgl. WA 30.III, 550,17–20: »Des gleichen hat er den Karlstat, sind der zeit er das spiel angefangen hat, hin und her jnn der welt geiecht und kein stat fuͤr seinen leib noch ruhe jnn seinem hertzen gelassen, wie ein rechten Cain, mit zittern und frucht gezeichnet und geplagt.« Die Angriffe auf Karlstadt sind Teil der harschen frontalen Kritik an der Zürcher Kirche.
7Vgl. Bucer, Briefwechsel 7, 397–402 Nr. 575; siehe auch die Reaktion Gereon Sailers am 29. März, nochmals aus Augsburg in Bucer, Briefwechsel 7, 403–405 Nr. 577.
8Zur Reaktion der Straßburger und Basler Kirche auf Luthers Sendbrief von Februar 1532 siehe auch unten KGK 334 (Anmerkung).
9Im April 1532 begannen Verhandlungen zwischen den Kurfürsten von Mainz und der Pfalz und den evangelischen Ständen zur Ausformulierung eines Religionsfriedens in Schweinfurt, welche dann in Mai nach Nürnberg verlegt wurden. Zur Beteiligung Straßburgs an diesen Verhandlungen und den Bemühungen, die Isolation der oberdeutschen Reichstädte zu überwinden, siehe die Einleitung zu Gutachten zu den Ausgleichverhandlungen in Schweinfurt und Nürnberg in Bucer, Schriften 4, 409–415. In seinem Brief nach dem 4. Mai 1532 an Leo Jud berichtet Martin Bucer über die kritischen Stimmen gegen die zwinglianische Lehre bei den Verhandlungen in Schweinfurt, versichert aber gleichzeitig, die Straßburger wollten nichts gegen die Zürcher Kirche unternehmen; Bucer, Briefwechsel 8, 23–28 Nr. 581. Siehe auch KGK 337.
10Vgl. v.a. WA 30.III, 550,9–24.
11Am 6. April 1532 sandte Johannes Zwick aus Konstanz ein Exemplar von Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen nach Zürich – insbesondere an Leo Jud; Zwick an Bullinger, HBBW 2, 1001,19f. Nr. 85: »Duos quaterniones a Luthero scriptos Leoni mitto, non ut vulgetis, sed supprimatis, cum alioqui causa nostra plena odii sit.« Am 14. April zeigte sich Konrad Sam aus Ulm daraufhin besorgt wegen der feindlichen Attacke Luthers; vgl. Sam an Jud und Bullinger in HBBW 2, 102 Nr. 97. Ob Bullinger oder Jud Zwick antworteten, ist nicht überliefert, dennoch informierte Ambrosius Blarer Martin Bucer bereits am 24. April 1532 mit Sorge, die Konstanzer hätten erfahren, dass Karlstadt und die Zürcher eine Antwort auf Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen planen würden, vgl. Bucer, Briefwechsel 8, 19,1–5 Nr. 580.
12Siehe nochmals den Brief Blarer an Bucer von 24. April 1532 wie in KGK 334 (Anmerkung).
13Siehe z.B. Capitos Brief an Bullinger vom 21. April 1532, in dem er vorschlägt, auf Luthers Sendbrief an Albrecht von Preußen gar nicht zu antworten oder jemanden außerhalb Zürichs antworten zu lassen. Obwohl er die Beleidigung des Gedächtnisses Zwinglis für inakzeptabel hält, ist Capito der Meinung, sollte eine offizielle Antwort der Zürcher nötig sein, diese erst nach Abschluss der Verhandlungen in Schweinfurt (siehe KGK 334 (Anmerkung)) zu formulieren. Im gleichen Brief empfiehlt er Karlstadt an Bullinger. Der Brief ist abgedruckt in HBBW 2, 109–111 Nr. 90. Noch am 24. Juni riet Capito den Zürchern und auch Karlstadt direkt von einer Reaktion gegen Luther ab; vgl. KGK 337.
14Es handelt sich um den Traktat De corpore et sanguine Christi von Rathramnus von Corbie (vgl. PL 121, 125–170), der 1531 in Köln erstmals gedruckt und im Jahr darauf nachgedruckt wurde (= VD 16 R 351; VD 16 R 352). Der Traktat des Rathramnus ist ein um 843/44 im Auftrag von Karl dem Kahlen verfasstes Gutachten über die Transsubstantiationslehre des Paschasius Radbertus. Wie die Zürcher lehnte bereits Rathramnus eine Realpräsenz Christi in den eucharistischen Elementen ab und bot auf der Grundlage von Joh 6 eine symbolische und spirituelle Interpretation an. Mit der Übersetzung dieses Traktats wollte Leo Jud 1532 vor allem die Unstimmigkeit der Vorwürfe Luthers gegen die Zürcher aufzeigen: Letztere hätten nichts erfunden, ihre Argumente seien bereits gut 700 Jahre vor der Reformation formuliert worden. Juds Übersetzung wurde 1532 zweimal gedruckt: zum einen in der hier behandelten Antwort der Zürcher an Albert von Preußen und zum anderen als Einzelausgabe beim Augsburger Drucker Philipp Ulhart d. Ä. (= VD 16 R 357). Vermutlich hatten Jud oder Bullinger einigen ihrer Korrespondenten von der geplanten Übersetzung vor deren Veröffentlichung berichtet, da Berchthold Haller bereits Anfang Juni 1532 darüber informiert zu sein scheint; vgl. Haller aus Bern an Bullinger, zwischen 3. und 4. Juni 1532, in HBBW 2, 128,3f. Nr. 101. Zu diesem Werk, der deutschen Übersetzung von Leo Jud und seiner Bedeutung siehe Moser, Ratramnus (Edition der dt. Übersetzung, 276–306).
16Vgl. Weisz, Jud, 96f.
17So vermutete Barge, Karlstadt 2, 447.
18Bucer beklagte nicht nur, dass die Reaktion der Zürcher den Konflikt gefährlich verschärfe, anstatt die Einheit anzustreben, die nötig sei, um die Bedrohung durch die Türken zu bewältigen, sondern auch, dass die Zürcher die Straßburger Kirche zu den Gegnern Luthers gezählt hätten. Vgl. Bucer, Briefwechsel 8, 181,1–182,9 Nr. 604.

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