1. Überlieferung
Edition:
- Cosack, Speratus, 410f.
Literatur:
- Kaufmann, Hess, 106.
- Kaufmann, Gesellschaft, 420f.
- Barge, Karlstadt 2, 451–453.
2. Entstehung und Inhalt
Der hier edierte Brief ist der einzige bisher überlieferte zwischen Karlstadt und dem Breslauer Reformator Johann Hess.1 Sowohl das Original als auch die Abschrift, auf der die von Cosack veröffentlichte Transkription beruht, sind heute verschollen.2 Karlstadt verfasste den Brief nach einem Treffen mit Michael Carnovianus in Zürich, einem Anhänger Hess', vermutlich gegen Ende des Jahres 1533.3
Über Carnovianus liegen nicht viele Hinweise vor. Er stammte höchstwahrscheinlich aus dem im schlesisch-mährischen Grenzgebiet gelegenen Fürstentum Jägerndorf/Krnov4 und war spätestens 1529 oder 1530 in Wittenberg angekommen;5 im August 1531 schickte er Johannes Hess einen Brief »mit Dank für die ihm durch diesen reichlich gewährte Unterstützung und Fürsorge«6 und berichtete Hess »in Luther's Sinne Günstiges über die Annährung des Bucer«.7 Carnovianus' gutes Verhältnis zu den Wittenberger Reformatoren wird am 30. Mai 1532 bestätigt, als Melanchthon ihn in einem Schreiben an Johannes Hess als Überbringer eines Briefes des Breslauer Reformators an Luther und Melanchthon bezeichnet und seine baldige Rückkehr nach Breslau mit deren Antwort ankündigt.8 Nach drei Jahren in Wittenberg unternahm Carnovianus – wahrscheinlich 1533 – eine längere Reise, von der er 1534 aus Freiburg im Breisgau in einem Brief an Hess berichtete.9 Dabei reiste er nicht nur nach Halle, Mainz, Köln, Antwerpen und in die Nähe von Paris, sondern besuchte auch Karlstadt in Zürich,10 der – wie Carnovianus Hess mitteilte – Schriften gegen Luther »de sacramento« (KGK 341),11 Bücher über Aristoteles bezüglich des Abendmahls (KGK 342) und einen großen Band über das Naturrecht und das Evangelium (KGK 343) verfasst hatte.12 Ein ironischer Ton scheint durch, wenn Carnovianus erzählt, Karlstadt habe sich verjüngt oder sei sogar wieder zu einem Kind geworden.13 Er kündigt an, der Theologe habe seine Auffassung über das Abendmahl in einem Brief an Hess dargelegt, den Carnovianus zusammen mit einem weiteren Schreiben von Bucer an die Breslauer Reformatoren durch einen vertrauenswürdigen Nuntius weiterleiten wolle.14 Die Datierung dieser drei Schreiben bleibt unklar, jedoch erscheint es sinnvoll, die Briefe von Karlstadt und Bucer gegen Ende des Jahres 1533 und ihre Übersendung zusammen mit dem Brief von Carnovianus an Hess aus Freiburg im Breisgau auf Anfang 1534 anzusetzen.15
Obwohl angenommen werden kann, dass sich Karlstadt und Hess während ihrer Studienjahre16 oder während des mehrwöchigen Aufenthalts von Hess in Wittenberg um die Jahreswende 1519/152017 persönlich begegnet waren, scheinen sie nicht in Verbindung geblieben zu sein,18 obwohl Hess die Veröffentlichungen und den Werdegang von Karlstadt verfolgt haben dürfte.19 Quellenhinweise für einen Kontakt gibt es aber keine.
Zu Beginn seines Schreibens berichtet Karlstadt, wie Carnovianus die Wohltätigkeit von Hess lobte, vor allem im Vergleich zu dem völlig gegenteiligen Verhalten vieler Geistlicher und Prediger. Der Schaden, den letztere anrichten würden, sei für alle offensichtlich: Viele wendeten sich vom Evangelium ab oder würden zu dessen Gegnern, außerdem gingen die Täufer siegreich hervor, während sie sich gegenseitig bekämpften – gemeint sind hier vor allem die innerreformatorischen Streitigkeiten. Hess möge daher seinen christlichen Brüdern weiterhin helfen.20 Karlstadt seinerseits hoffe, beide könnten bei der Suche nach der göttlichen Wahrheit zusammenarbeiten, so dass keiner den anderen als Feind verfolge. Denn wer in diesem Punkt sündige, verletze die Barmherzigkeit und bewahre die Sanftmut nicht, wie er es sollte. Christus habe in den Gleichnissen gelehrt, dass ein strenger Richter die Starrköpfigen, die Harten und die Unbarmherzigen bestrafen werde und sich niemand seinem Urteil entziehen könne, indem man sich auf Schwäche berufe. Unter diesen Voraussetzungen wendet sich der Brief im weiteren Verlauf direkt dem Hauptstreitpunkt jener Jahre zu, nämlich der Abendmahlslehre. Wenn sie behaupteten – Karlstadt schreibt an Hess und allgemein an die Anhänger der lutherischen Lehre –, dass Christus leiblich – »corporaliter« – zu essen sei, zu welchem Nutzen tun sie es? Wenn es keinen bringe, dann machten sie die Lehre Christi zunichte, der sage, wer von seinem Fleisch esse und von seinem Blut trinke, der bleibe in ihm und umgekehrt.21 Wenn es dagegen Nutzen bringe, frage man sich, was dieser sein soll. Es kann weder Vergebung der Sünden, noch geistliche Nahrung, noch Frieden sein, denn all das sei den Gläubigen nur durch den Tod Christi am Kreuz gegeben worden. Wenn Worte gegen die klaren Aussagen Christi und der Heiligen Schrift gesprochen würden, müsse man überlegen, ob dieselben Worte derart interpretiert werden könnten, ohne das Fundament des Glaubens zu zerstören. Die Worte, die sie schreien, lauten »Hoc est corpus meum«.22 Aber was bedeuten sie, was solle man darunter verstehen? Sicherlich nicht die Adverbien »corporaliter«, »substantialiter«, »identice« oder dergleichen.23 Da diese Adverbien in der Schrift nicht vorkommen, schließt Karlstadt, dass die Opponenten sich um eine einfache (menschliche) »Glosse« streiten würden, die hoffentlich besser sei als die von denen, die Jesus vor Kaiphas anklagten, weil er sagte, er könne den Tempel zerstören.24 Hess wird daraufhin aufgefordert, diese Dinge sorgfältig zu bedenken; auch er sei ein Mensch, der irren und sich auf die Seite derer stellen könne, die den klaren biblischen Grundlagen widersprechen. In Erfüllung der Pflicht zur gegenseitigen Ermahnung und Belehrung erklärt sich Karlstadt dazu bereit, nachzugeben, wenn Hess ihm beweisen könne, dass die oben erwähnten Adverbien für ein richtiges Verständnis der göttlichen Wahrheit notwendig seien; Hess müsse aber versprechen, gleicherweise nachzugeben, wenn Karlstadt bessere Argumente habe. Sollte der Breslauer Reformator sich weigern, bleibe nur noch, ihn daran zu erinnern, vor welchem Richter er sich zu verantworten haben werde. Abschließend erklärt Karlstadt, dass er seinen Brief freiwillig und nicht auf Bitte von Carnovianus geschrieben habe. Er hoffte wahrscheinlich, von Hess eine Antwort zu erhalten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass dies geschehen ist und dass die Korrespondenz zwischen den beiden fortgesetzt wurde.
KGK 339
