Nr. 340
Andreas Karlstadt an Johannes Hess
Zürich, [1533, Ende?]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Der hier edierte Brief ist der einzige bisher überlieferte zwischen Karlstadt und dem Breslauer Reformator Johann Hess.1 Sowohl das Original als auch die Abschrift, auf der die von Cosack veröffentlichte Transkription beruht, sind heute verschollen.2 Karlstadt verfasste den Brief nach einem Treffen mit Michael Carnovianus in Zürich, einem Anhänger Hess', vermutlich gegen Ende des Jahres 1533.3

Über Carnovianus liegen nicht viele Hinweise vor. Er stammte höchstwahrscheinlich aus dem im schlesisch-mährischen Grenzgebiet gelegenen Fürstentum Jägerndorf/Krnov4 und war spätestens 1529 oder 1530 in Wittenberg angekommen;5 im August 1531 schickte er Johannes Hess einen Brief »mit Dank für die ihm durch diesen reichlich gewährte Unterstützung und Fürsorge«6 und berichtete Hess »in Luther's Sinne Günstiges über die Annährung des Bucer«.7 Carnovianus' gutes Verhältnis zu den Wittenberger Reformatoren wird am 30. Mai 1532 bestätigt, als Melanchthon ihn in einem Schreiben an Johannes Hess als Überbringer eines Briefes des Breslauer Reformators an Luther und Melanchthon bezeichnet und seine baldige Rückkehr nach Breslau mit deren Antwort ankündigt.8 Nach drei Jahren in Wittenberg unternahm Carnovianus – wahrscheinlich 1533 – eine längere Reise, von der er 1534 aus Freiburg im Breisgau in einem Brief an Hess berichtete.9 Dabei reiste er nicht nur nach Halle, Mainz, Köln, Antwerpen und in die Nähe von Paris, sondern besuchte auch Karlstadt in Zürich,10 der – wie Carnovianus Hess mitteilte – Schriften gegen Luther »de sacramento« (KGK 341),11 Bücher über Aristoteles bezüglich des Abendmahls (KGK 342) und einen großen Band über das Naturrecht und das Evangelium (KGK 343) verfasst hatte.12 Ein ironischer Ton scheint durch, wenn Carnovianus erzählt, Karlstadt habe sich verjüngt oder sei sogar wieder zu einem Kind geworden.13 Er kündigt an, der Theologe habe seine Auffassung über das Abendmahl in einem Brief an Hess dargelegt, den Carnovianus zusammen mit einem weiteren Schreiben von Bucer an die Breslauer Reformatoren durch einen vertrauenswürdigen Nuntius weiterleiten wolle.14 Die Datierung dieser drei Schreiben bleibt unklar, jedoch erscheint es sinnvoll, die Briefe von Karlstadt und Bucer gegen Ende des Jahres 1533 und ihre Übersendung zusammen mit dem Brief von Carnovianus an Hess aus Freiburg im Breisgau auf Anfang 1534 anzusetzen.15

Obwohl angenommen werden kann, dass sich Karlstadt und Hess während ihrer Studienjahre16 oder während des mehrwöchigen Aufenthalts von Hess in Wittenberg um die Jahreswende 1519/152017 persönlich begegnet waren, scheinen sie nicht in Verbindung geblieben zu sein,18 obwohl Hess die Veröffentlichungen und den Werdegang von Karlstadt verfolgt haben dürfte.19 Quellenhinweise für einen Kontakt gibt es aber keine.

Zu Beginn seines Schreibens berichtet Karlstadt, wie Carnovianus die Wohltätigkeit von Hess lobte, vor allem im Vergleich zu dem völlig gegenteiligen Verhalten vieler Geistlicher und Prediger. Der Schaden, den letztere anrichten würden, sei für alle offensichtlich: Viele wendeten sich vom Evangelium ab oder würden zu dessen Gegnern, außerdem gingen die Täufer siegreich hervor, während sie sich gegenseitig bekämpften – gemeint sind hier vor allem die innerreformatorischen Streitigkeiten. Hess möge daher seinen christlichen Brüdern weiterhin helfen.20 Karlstadt seinerseits hoffe, beide könnten bei der Suche nach der göttlichen Wahrheit zusammenarbeiten, so dass keiner den anderen als Feind verfolge. Denn wer in diesem Punkt sündige, verletze die Barmherzigkeit und bewahre die Sanftmut nicht, wie er es sollte. Christus habe in den Gleichnissen gelehrt, dass ein strenger Richter die Starrköpfigen, die Harten und die Unbarmherzigen bestrafen werde und sich niemand seinem Urteil entziehen könne, indem man sich auf Schwäche berufe. Unter diesen Voraussetzungen wendet sich der Brief im weiteren Verlauf direkt dem Hauptstreitpunkt jener Jahre zu, nämlich der Abendmahlslehre. Wenn sie behaupteten – Karlstadt schreibt an Hess und allgemein an die Anhänger der lutherischen Lehre –, dass Christus leiblich – »corporaliter« – zu essen sei, zu welchem Nutzen tun sie es? Wenn es keinen bringe, dann machten sie die Lehre Christi zunichte, der sage, wer von seinem Fleisch esse und von seinem Blut trinke, der bleibe in ihm und umgekehrt.21 Wenn es dagegen Nutzen bringe, frage man sich, was dieser sein soll. Es kann weder Vergebung der Sünden, noch geistliche Nahrung, noch Frieden sein, denn all das sei den Gläubigen nur durch den Tod Christi am Kreuz gegeben worden. Wenn Worte gegen die klaren Aussagen Christi und der Heiligen Schrift gesprochen würden, müsse man überlegen, ob dieselben Worte derart interpretiert werden könnten, ohne das Fundament des Glaubens zu zerstören. Die Worte, die sie schreien, lauten »Hoc est corpus meum«.22 Aber was bedeuten sie, was solle man darunter verstehen? Sicherlich nicht die Adverbien »corporaliter«, »substantialiter«, »identice« oder dergleichen.23 Da diese Adverbien in der Schrift nicht vorkommen, schließt Karlstadt, dass die Opponenten sich um eine einfache (menschliche) »Glosse« streiten würden, die hoffentlich besser sei als die von denen, die Jesus vor Kaiphas anklagten, weil er sagte, er könne den Tempel zerstören.24 Hess wird daraufhin aufgefordert, diese Dinge sorgfältig zu bedenken; auch er sei ein Mensch, der irren und sich auf die Seite derer stellen könne, die den klaren biblischen Grundlagen widersprechen. In Erfüllung der Pflicht zur gegenseitigen Ermahnung und Belehrung erklärt sich Karlstadt dazu bereit, nachzugeben, wenn Hess ihm beweisen könne, dass die oben erwähnten Adverbien für ein richtiges Verständnis der göttlichen Wahrheit notwendig seien; Hess müsse aber versprechen, gleicherweise nachzugeben, wenn Karlstadt bessere Argumente habe. Sollte der Breslauer Reformator sich weigern, bleibe nur noch, ihn daran zu erinnern, vor welchem Richter er sich zu verantworten haben werde. Abschließend erklärt Karlstadt, dass er seinen Brief freiwillig und nicht auf Bitte von Carnovianus geschrieben habe. Er hoffte wahrscheinlich, von Hess eine Antwort zu erhalten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass dies geschehen ist und dass die Korrespondenz zwischen den beiden fortgesetzt wurde.


1Zu Johannes Hess (1490–1547), seit 1523 Prediger an der Hauptkirche Maria-Magdalena in Breslau siehe – auch für weitführende Literaturhinweise – Kaufmann, Hess.
2Cosack, Speratus, 152 mit Anm. 86 beschreibt das seinerzeit im Königsberger Archiv aufbewahrte Konvolut, in dem sich auch der hier edierte Brief befand, als eine Sammlung von Abschriften, teils von Speratus' Hand, teils von ihm gesammelter Briefe und eigener Aufsätze. Es ist unklar, ob der hier edierte Brief von Speratus selbst transkribiert wurde; er hatte aber ihn sicherlich gelesen und mit Anmerkungen versehen, vgl. Cosack, Speratus, 410 Anm. 46.
3Auch in dem aus Freiburg im Breisgau versandten Brief aus dem Jahr 1534 bezeichnet Carnovianus Hess als seinen Gönner, vgl. Cosack, Speratus, 405.
4So auch MBW 12, 272. In den Matrikeleinträgen der Universität Wittenberg ist kein Michael Carnovianus erwähnt, aber mehrere Studenten aus Jägerndorf sind als »Carnovianus« oder »Carnoviensis« verzeichnet; vgl. CIV Nr. 1538–130: 1550–196, 110–225; 1551/52–121; 1556–5; 1559–302. Zur Einführung der Reformation durch Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach siehe Karzel, Reformation in Oberschlesien, hier v.a. 35–38; 41–62; siehe auch Gundermann, Georg von Brandenburg-Ansbach.
5Siehe die vorherige KGK 340 (Anmerkung). Zur Datierung seiner möglichen Ankunft in Wittenberg s.u. KGK 340 (Anmerkung). Geht man davon aus, dass er seine Reise 1533 unternahm – in diesem Jahr erreichte er mit Sicherheit Zürich – und unter Berücksichtigung seiner Behauptung, drei Jahre lang in Wittenberg geblieben zu sein, folgt, dass er dort kurz vor 1530 ankam.
6Köstlin, Hess, 241 mit Anm. 1; Original vermutlich in Breslau, Sammlung Rehd, Brieff 7,8. Köstlin stellt fest, »in der Unterschrift nennt er [= Carnovianus] sich ›de Brenovia‹«. Die Bedeutung dieses letzten Hinweises ist unklar, vielleicht bezieht er sich auf die Benediktiner-Doppelabtei Břevnov-Broumov. Nach Beendigung der Hussitenkriege hatte die Mehrheit der Ordensleute das Stift Břevnov (»Brevnovia«) in der Nähe Prags verlassen und war nach Braunau (»Brauna«) geflohen. Siehe Handbuch deutscher historischer Buchbestände 3, 42f.
7Köstlin, Hess, 247, wo der Brief auf »Dienstag vor Laurentii 1531« datiert ist.
8 5, 291 Nr. 1247. Was die Gründe für diese Reisen des Carnovianus zwischen Wittenberg und Breslau waren, lässt sich nicht klären.
9Der Brief ist ediert in Cosack, Speratus, 404–410, hier v.a. 405 und 410: »Principio, eximie Domine Doctor, postquam tres integros annos me Wittenbergae continui, donec a doctissimis viris et puris verbi dei ministris cognitionem verbi dei addiscerem, volui demum videre, audire et experiri, quid amici quid inimici de ea doctrina, in quam [Speratus am Rande: qua] eram initiatus, sentirent atque judicarent […]. Datum Friburgii Brisgoiac. Anno 1534.« Carnovianus legt seinem Schreiben auch den hier edierten Brief Karlstadts an Hess und den Brief Bucers an Hess bei; zur Datierung der drei Briefe siehe KGK 340 (Anmerkung).
10Der Reiseweg des Carnovianus bleibt unklar. Der Bericht über das Treffen mit Karlstadt steht unmittelbar nach dem ausführlichen Bericht über die Reise zwischen dem Alten Reich und Antwerpen/Paris; vgl. Cosack, Speratus, 409.
11Cosack, Speratus, 409: »Novarum rerum nihil nisi quod Doctor Carolstadius magnam contra Lutherum de sacramento libris officinam habet instructam, qui brevi, sicuti ipse mihi retulit, contra praedictum virum in lucem prodibunt […].«
12Cosack, Speratus, 409: »scripsit in libros Aristotelis, qui magnam partem continent de verbis coenae Domini, item magnum volumen de lege naturae et Evangelio.«
13Cosack, Speratus, 409: »[…] homo, sicuti in familiari colloquio comperi, gestis et verbis repuerascit […].« Barge, Karlstadt 2, 451: »Der Mann […] verjüngt sich, soviel ich im vertrauten Gespräch beobachtet habe, in Taten und Worten.« Das Verb »repuerascere« hatte jedoch damals auch einen negativen Sinn; vgl. Thesauri Linguae Latinae (1578), 500: »Quasi in puerilem aetatem reverti, et in contemptum fere semper sumitur.«
14Cosack, Speratus, 409: »[…] opinionem suam de sacramento litteris D. T. significavit, quas cum didelissimo nuncio litteris Buceri annexis destinavi; animus tamen versatur in dubio, an tibi sint traditae aut ab alio, quemadmodum prius contigit, sint interceptae.« Zu Carnovianus' Bedenken, der Brief könne abgefangen und von anderen gelesen werden, siehe KGK 340 (Anmerkung).
15Cosack, Speratus, 411–413 transkribiert den Brief Bucers – der sich am Anfang auf den jüngsten Besuch von Carnovianus bezieht – mit einer Datierung auf den 9. Oktober 1534. Carnovianus' und Karlstadts Brief an Hess sind – wiederum nach Cosacks Transkription – generell auf 1534 bzw. 1533 datiert. Zwei Briefe an Hess, einer von Karlstadt und einer von Bucer, wurden von Melanchthon im April 1534 an diesen weitergeleitet, nachdem er sie in Wittenberg abgefangen und gelesen hatte; vgl. Melanchthon an Hess, 6. April 1534 in 6, 78,25 Nr. 1428. Gegen Barge, Karlstadt 2, 452 Anm. 144, der in Melanchthons Verhalten einen »groben Bruch des Briefgeheimnisses« sieht, vgl. die abweichende, historisch einordnende Interpretation von Kaufmann, Hess, 106 Anm. 377. Die Datierung der drei Briefe nach Cosacks Transkription erscheint vor diesem Hintergrund problematisch. Geht man davon aus, dass die von Melanchthon im April abgefangenen Schreiben diejenigen sind, die Carnovianus in dem hier erörterten, auf 1534 datierten Brief nach Breslau weiterleitete, so erscheint es legitim zu bezweifeln, dass Bucers Brief tatsächlich auf den 9. Oktober 1534 (vgl. nochmals Cosack, Speratus, 413) datiert war. Folglich scheint es plausibel, einen Transkriptionsfehler (durch den unbekannten Verfasser der von Cosack verwendeten Abschrift – siehe KGK 340 (Anmerkung) – oder durch Cosack selbst) bei der Jahreszahl zu postulieren, und den Brief Bucers an Hess eher auf den [9. Oktober] 1533 festzulegen. So wären die drei Briefe (Carnovianus an Hess, mit Karlstadt und Bucer an Hess im Anhang) alle vor den 6. April 1534 zu datieren. Geht man schließlich davon aus, Carnovianus habe Bucer und Karlstadt nach seiner Reise besucht, so ist anzunehmen, dass er auf dem Weg nach Süden (nach seinen Aufenthalten in Antwerpen und Köln) zunächst in Straßburg und dann in Zürich eintraf, also Bucer um den 9. Oktober 1533 und Karlstadt kurz darauf, vielleicht gegen Ende des Jahres, besuchte. Er leitete die Briefe der beiden Theologen dann Anfang 1534 von Freiburg im Breisgau aus weiter, als er sich vermutlich auf dem Rückweg nach Norden befand. Während es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei den von Melanchthon abgefangenen Briefen um weitere verschollene handelt – merkwürdigerweise aber nochmals von Karlstadt und Bucer, von denen wir keinen anderen Hinweis haben –, scheint die These einer falschen Datierung des Briefes Bucers an Hess in Cosacks Transkription wahrscheinlicher. Sollte Bucers Brief tatsächlich auf den 9. Oktober 1534 datiert sein, würde dies nicht nur bedeuten, dass Carnovianus seine Reise bis Ende 1534 fortgesetzt hatte, sondern auch, dass er den Brief Karlstadts mindestens zehn Monate lang mit sich geführt hatte. Stattdessen legt die thematische und gliedernde Parallele nahe, dass beide Briefe in kurzer zeitlicher Abfolge verfasst wurden und auf eine Bitte des Carnovianus an die beiden Theologen zurückgehen, ihre jeweiligen Positionen zum Abendmahl zu erklären.
16D.h. 1510–12; vgl. Kaufmann, Hess, 30–38.
17Zu Hess' Aufenthalt in Wittenberg nach seiner Reise nach Italien, dem Einfluss, den Luther und andere Theologen auf ihn ausübten, und insbesondere zu seiner engen Freundschaft mit Melanchthon, siehe Kaufmann, Hess, 56–87.
18Siehe nochmals Kaufmann, Hess, 92.
19Zu den Karlstadt-Schriften in Hess' Bibliothek siehe erneut Kaufmann, Hess, 92 mit Anm. 377. Sebastian Helman schickte Johannes Hess am 8. Oktober 1521 die Schrift Reich Gottes (KGK IV, Nr. 191), vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 16.
20Karlstadt äußert unmittelbar danach sein Beileid zum Tod von Hess' Frau und Sohn, von dem Carnovianus ihm berichtet hatte; vgl. KGK 340 (Textstelle).
21Mit Verweis auf Joh 6,57, vgl. KGK 340 (Textstelle).
22Mit Verweis auf Mt 26,26 par.
23Zur Diskussion über diese Adverbien im damaligen zweiten Sakramentenstreit siehe auch KGK 362.

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