1. Überlieferung
Ein Autograph Myconius; fol. 69r Unterschriften eigenhändig; fol. 69v Siegelspur.
Eine Abschrift von der Hand Bullingers; mit dem Titel »Fratrum Basileiensium de Tigurina Confessione sententia«.
Eine Abschrift von R. Gwalther.
Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.
Edition:
- HBBW 4, 414–416 Nr. 480.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 464f. mit Anm. 177.
2. Entstehung und Inhalt
Über Basler Reaktionen auf die Württemberger Konkordie gibt u.a. die Korrespondenz von Myconius im Spätsommer und Herbst 1534 Aufschluss. Nachdem er um den 15. September von einer Badekur zurückgekehrt war,1 schrieb er zwei Tage später an Bullinger, er habe Blarers Abendmahlsbekenntnis vorgefunden und sei zunächst erschrocken. Ein Brief aus Stuttgart habe ihn jedoch wieder beruhigt, da demnach Blarer selbst Gerüchten über seine Abkehr von der oberdeutschen Abendmahlslehre widersprochen habe.2 Myconius scheint es nach Ausweis dieses Briefes zu diesem Zeitpunkt allerdings noch für möglich gehalten zu haben, dass die für die Württemberger Konkordie verwendete Formel von Zwingli und Oekolampad auf dem Marburger Religionsgespräch unterzeichnet wurde.3 Nach dem, was ihm berichtet worden sei, scheine die gewählte Formulierung jedoch so vage, dass sie jeden mit dessen eigenen Vorstellungen zurücklasse. Man könne also von einer Scheinkonkordie sprechen, was eine unglückliche Situation darstelle, in der Wahrheit und Irrtum vermischt würden, obwohl klarere Aussagen vorzuziehen gewesen seien.4 Dass der angebliche Seitenwechsel nicht der Wahrheit entsprach, bestätigte Bullinger in seinem Antwortschreiben am 4. Oktober unter Verweis auf ihm aus Württemberg übermittelte Nachrichten,5 die eine hoffnungsvolle Entwicklung der Württembergischen Kirchenpolitik andeuteten.6
Die Verunsicherung in Basel stieg in den folgenden Wochen. Myconius' Briefe an Bullinger vom 14. Oktober7 und 9. November8 belegen, dass während seiner Abwesenheit9 ein Streit in Basel darüber entbrannt war, ob die Begriffe »essentialiter« und »vere« als Synonym zu verstehen seien. Während Paul Phrygio und Wolfgang Wissenburg dies bejahten, stellte Karlstadt es in Frage. Zu diesem Streit, der vermutlich an die von Blarer und Schnepf unterzeichnete und aus dem Marburger Religionskolloquium stammende Einigungsformel der Württemberger Konkordie vom 2. August 1534 anknüpfte,10 liegen keine weiteren Quellen vor, er muss aber auch über Basel hinaus wahrgenommen worden sein, da Capito Myconius in einem heute verschollenen Brief dazu aufforderte, die Abendmahlsdiskussion in der Stadt zu unterbinden, weil sie die Wiedervereinigung der Kirchen verhindere und Ferdinand I. einen Krieg gegen die Sakramentarier plane.11
Nachdem Myconius daraufhin alle siebzehn Basler Amtsbrüder zusammengerufen und mit jedem von ihnen gesprochen hatte, stellte er fest, dass sie alle im Einklang mit dem Anfang 1534 im Druck erschienenen Basler Abendmahlsbekenntnis lehrten.12 Sie unterzeichneten auch eine neue Erklärung, die an Bucer und seine Kollegen geschickt werden sollte, um die volle Übereinstimmung zwischen Basel und Straßburg zu beweisen.13 Diese handschriftliche Erklärung ist heute verschollen, Myconius fasst ihren Inhalt in einem Brief an Berchtold Haller und die Theologen in Bern vom 18. Dezember 1534 jedoch wie folgt zusammen: Die Basler bekräftigten demnach ihr im Druck erschienenes Bekenntnis vom 21. Januar 1534, dass Brot und Wein sich im Abendmahl zwar nicht wandeln würden, aber insofern als heilig zu betrachten seien, als dass sie durch die Einsetzungsworte den wahren Leib und das Blut Christi darstellten, dargereicht als Erinnerung für die Gläubigen; Christus sei demnach nicht in Brot und Wein präsent, sondern bleibe zur Rechten des Vaters, wo er gemäß Phil 2,9–11 und Kol 3,1 verehrt werden solle. Schließlich wurde noch einmal betont, dass nach Joh 6 im Abendmahl Christus nur im Glauben und auf geistliche Weise gegessen werde.14
Eine direkte Reaktion auf die Übersendung des gedruckten Bekenntnisses und der handschriftlichen Erklärung scheint jedoch zunächst ausgeblieben zu sein. Noch Anfang November beklagte sich Myconius darüber, dass er noch keine Antwort aus Straßburg erhalten habe.15 Grynaeus, der die Straßburger auf dem Weg nach Tübingen besucht hatte,16 habe ihm jedoch geschrieben und versichert, man lehre auch dort, dass Christus im Heiligen Abendmahl »vere« und »essentialiter« im Glauben gegessen werde,17 so dass man darauf hoffen könne, dass die Straßburger einverstanden sein würden. Deren einzige Sorge schien zu sein, dass Karlstadt nach all den Angriffen, die ihm von den Wittenbergern zugefügt worden waren, darauf reagieren könnte, indem er seine alte Meinung wiederholte, nämlich dass die beim heiligen Abendmahl verwendeten Elemente nichts anderes als »nuda et inania« Zeichen seien.18 Zugleich war Myconius durch Luthers unfreundliche Reaktion auf einen heute verschollenen Brief so empört, dass er Bucers Bemühungen um eine Konkordie für völlig nutzlos hielt.
Bullinger dagegen schien eine andere Auffassung zu vertreten, als er am 23. November Myconius und den Basler Theologen eine am 22. Oktober 1534 von den Züricher Theologen verfasste Abendmahlserklärung19 zusammen mit einem auf den 1. November datierten Brief Bucers zusandte, in dem dieser die Hoffnung auf eine Einigung zwischen Lutheranern und Zwinglianern formulierte.20 Bullinger und seine Zürcher Kollegen – die nichts unternehmen wollten, ohne die Basler einzubeziehen – baten diese daraufhin, die beidem Abendmahlserklärungen (die gedruckte und die handschriftliche) zu bewerten und auf eventuelle Mängel hinzuweisen. Sollten die Basler mit der Zürcher Abendmahlserklärung übereinstimmen, so fordert Bullinger sie auf, sollten sie dies in einem weiteren, von allen unterzeichneten Schreiben bestätigen und es sofort nach Zürich zurückzusenden, damit die Unterlagen an Bucer nach Augsburg geschickt werden könnten.21
Auf diese Bitte Bullingers antworteten Myconius und 12 weitere Basler Theologen, unter ihnen auch Karlstadt, mit dem vorliegenden Brief. Zunächst bestätigten sie, das Abendmahlsbekenntnis der Zürcher gelesen und – wiederholt – gebilligt zu haben: Sie hätten es mit ihrem ersten gedruckten Basler Bekenntnis vom 21. Januar 1534 getan22 und dann mit einer weiteren an die Brüder in Straßburg geschickten Erklärung zum Abendmahl. Diese sei verfasst worden, als die Straßburger davor gewarnt hatten, dass, wie einige behaupteten, in Basel ein Abendmahl ohne Christus gepredigt werde – solche Verleumdungen seien nicht zu dulden.23 Die Basler Erklärung stimme inhaltlich mit derjenigen der Zürcher völlig überein. Die Straßburger seien auch einverstanden – das hätten alle bestätigt außer Bucer, der zu diesem Zeitpunkt abwesend war.24 Allen wahren Christen müsse deutlich sein, dass dort, wo der Glaube sei, auch Christus sei. Solange die Basler also das Abendmahl im Glauben feierten, sei Christus bei ihnen.25 Die gegen sie erhobenen Anschuldigungen, sie würden ein Abendmahl ohne Christus praktizieren, hätten die Gegner nur auf Grund von Verleumdungen formuliert, ohne ihre Schriften zu lesen. Gott werde sie daher mit Sicherheit richten. Den Baslern bliebe solange nichts anderes übrig, als Gott durch Christus zu bitten, den Irrenden zu helfen und die in der Wahrheit Stehenden zu verteidigen. Nur so könne die Konkordie wiederhergestellt werden, für die die Straßburger so lange eifrig gearbeitet hätten. Trotz dieser Übereinstimmung zwischen den beiden Kirchen sollte die Ausarbeitung einer gemeinsamen Position der Schweizer, die Bucer vorgelegt werden sollte, in den folgenden Wochen Gegenstand weiterer Diskussionen und Anpassungen sein.26
KGK 361
