Nr. 363
Heinrich Bullinger an Oswald Myconius und Andreas Karlstadt
[Zürich], [1534, 17. Dezember]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] StA Zürich, E II 348, fol. 473r–474v

Ein Autograph.

[b:] ZB Zürich, S 37, 86

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Im Herbst 1534 waren als Reaktion auf die Württemberger Konkordie sowohl in Basel als auch in Zürich neue Abendmahlsbekenntnisse verfasst worden, die die Theologen der beiden Städte in einem Briefwechsel in der zweiten Novemberhälfte als im wesentlichen übereinstimmend anerkannt hatten.1 Gleichzeitig hatte Bullinger auch Berchtold Haller und den Berner Pfarrern eine Kopie des Zürcher Abendmahlsbekenntnisses vom 22. Oktober zukommen lassen.2 Zunächst privat am 16. November 1534,3 dann im Namen der Berner Prediger am 17. November, teilte Haller Bullinger mit, dass ihm das von ihnen vorgelegte Abendmahlsbekenntnis unklar formuliert erscheine und daher Verwirrung unter dem einfachen Volk stiften und die reine Wahrheit gefährden könnte, um sich einer Vereinbarung mit den Lutheranern zu beugen, die daraus sicher einen Vorteil ziehen würden.4 Auf der Grundlage dieser Rückmeldung verfassten die Zürcher Pfarrer und Lehrer Mitte Dezember 1534 ein neues Abendmahlsbekenntnis und legten es Bucer vor, der zu jener Zeit auf einer von ihm veranlassten Theologenversammlung in Konstanz anwesend war.5 Sie schickten diese neue Fassung erneut an die Berner Pfarrer, die daraufhin in einem Brief vom 16. Dezember 1534 weitere Zweifel äußerten und sich weigerten, das Abendmahlsbekenntnis der Zürcher anzunehmen.6

Am darauffolgenden Tag, dem 17. Dezember,7 schrieb Bullinger den hier edierten Brief. Nachdem er einen Teil des Schreibens der Berner, das er wohl gerade erhalten hatte, wörtlich wiedergegeben hatte, drückte er gegenüber Myconius und Karlstadt sein Erstaunen über das offensichtliche Missverständnis bezüglich der Absichten der Zürcher und ihrer Abendmahlslehre aus.8 Er bat daher die zwei Basler Theologen, den Berner Kollegen die Richtigkeit des Zürcher Glaubensbekenntnisses zu bestätigen und die übersandten Schriften selbst auszuwerten, um auf etwaige Mängel und Fehler hinzuweisen.9

Bereits am 18. Dezember schrieb Myconius im Namen seiner Basler Kollegen einen Brief an die Theologen in Bern. Er informierte sie zunächst über den Auftrag des hessischen Landgrafen an Bucer, eine neue Abendmahlskonkordie auch im Hinblick auf künftige Kriege gegen die Evangelischen auszuarbeiten,10 die Abfassung eines neuen Basler Bekenntnisses auf Wunsch der Straßburger,11 sowie die von den Zürchern verfassten Erklärungen und deren Austausch mit Bucer. Gleichzeitig übermittelte Myconius einen – heute verschollenen – Brief von Grynaeus, der nach einem Treffen mit Erhard Schnepf bezweifelte, dass eine Einigung mit den Lutheranern möglich sei, trotz aller Bemühungen Bucers in dieser Richtung. Das Württemberger Bekenntnis, das viele für einen guten Mittelweg hielten, wurde von Myconius als Scheinkonkordie12 abgelehnt, die die Situation noch verschlimmern würde.13 So versuchte Myconius schließlich, den Rat von Grynaeus aufgreifend, die Berner zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, um ein gemeinsames Bekenntnis der Schweizer Kirchen zu erarbeiten, das Bullinger bis Weihnachten fertigstellen und nach Marburg schicken sollte.14 Der heute verschollene Brief des Grynaeus, den Myconius in seinem Schreiben an die Berner erwähnt, wird auch in einem ebenfalls am 18. Dezember verfassten Brief der Basler Pfarrer an Bullinger und die Zürcher thematisiert. Darin wird die endgültige Abwendung von jeglicher Hoffnung auf eine Konkordie mit den Lutheranern, insbesondere auf Grundlage des Württemberger Bekenntnisses, zum Ausdruck gebracht und die Notwendigkeit betont, so bald wie möglich ein gemeinsames Bekenntnis der Schweizer Kirchen zu formulieren.15 Ob Karlstadt an der Abfassung dieser Sendschreiben vom 18. Dezember beteiligt war, bleibt unklar. In einem Brief vom Januar 1535 (KGK 364) schrieb Karlstadt jedoch an Bucer, er hatte einen Brief an Berchtold Haller verfasst, nicht aber zugeschickt, da er auf ein persönliches Treffen mit dem Berner hoffte.16


1Aus eigener Initiative im Fall von Zürich oder auf Druck der Straßburger im Fall von Basel; vgl. KGK 362.
2Der Brief Bullingers an Haller ist verschollen.
3Siehe HBBW 4, 401 Nr. 475.
4Der Brief ist ediert in HBBW 4, 407 Nr. 476, Haller und den Bernern geht es um die Vermischung der äußeren Zeichen und des Inhalts beim Abendmahl – wenn man etwas dem äußeren Essen und Trinken zuschreibt, was dem inneren Genuss des Abendmahls zukommt, führt man das einfache Volk in die Irre und bietet Katholiken und Lutheranern Anlass zu Triumph und Spott.
5Ediert in HBBW 4, 420–430 Nr. 482, hier insbesondere das Regest zum Inhalt des überarbeiten Zürcher Abendmahlsbekenntnis vom Dezember 1534. Zum historischen Kontext und zu dieser Theologenzusammenkunft siehe Köhler, Zwingli, 345–351; 358–370.
6Der Brief ist ediert in HBBW 4, 441–444 Nr. 489. Die Berner meldeten Bedenken gegen Formulierungen an, welche die Gegenwart Christi im Abendmahl stärker betonten als dies auf Grund der von den schweizerischen Kirchen vertretenen symbolischen Abendmahlslehre Zwinglis möglich sei, und fassten die von der Berner Kirche vertretene Abendmahlslehre unter Berufung auf Zwingli in einem kurzen Bekenntnis zusammen.
7Zur Datierung des Briefes siehe HBBW 4, 446 Anm. 1 Nr. 492: »In Bern wurde über das Bekenntnis der Zürcher am 15. Dezember 1534 verhandelt, die Mitteilung darüber erfolgte am 16. [vgl. KGK 363 (Anmerkung)]. Bullinger hat also das Berner Schreiben sicherlich am 17. Dezember erhalten, sofort abgeschrieben und nach Basel weitergesandt; Myconius reagierte darauf bereits am nächsten Tag [vgl. KGK 363 (Anmerkung).
10Vgl. Köhler, Zwingli, 361–366.
11Vgl. die Einleitung zu KGK 362.
12Vgl. nochmals die Einleitung zu KGK 362.
13Siehe auch hier Köhler, Zwingli, 371f.
14Vgl. Myconius, Briefwechsel, 307f. Nr. 291.
15Brief ediert in HBBW 4, 448 Nr. 493. Siehe auch Myconius, Briefwechsel, 309 Nr. 292.

Downloads: XML · PDF (Druckausgabe)
image CC BY-SA licence
»