1. Überlieferung
Ein Autograph.
Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.
Editionen:
- HBBW 4, 446f. Nr. 492.
- Myconius, Briefwechsel, 307 Nr. 290.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 464–467.
- Köhler, Zwingli, 371f.
2. Entstehung und Inhalt
Im Herbst 1534 waren als Reaktion auf die Württemberger Konkordie sowohl in Basel als auch in Zürich neue Abendmahlsbekenntnisse verfasst worden, die die Theologen der beiden Städte in einem Briefwechsel in der zweiten Novemberhälfte als im wesentlichen übereinstimmend anerkannt hatten.1 Gleichzeitig hatte Bullinger auch Berchtold Haller und den Berner Pfarrern eine Kopie des Zürcher Abendmahlsbekenntnisses vom 22. Oktober zukommen lassen.2 Zunächst privat am 16. November 1534,3 dann im Namen der Berner Prediger am 17. November, teilte Haller Bullinger mit, dass ihm das von ihnen vorgelegte Abendmahlsbekenntnis unklar formuliert erscheine und daher Verwirrung unter dem einfachen Volk stiften und die reine Wahrheit gefährden könnte, um sich einer Vereinbarung mit den Lutheranern zu beugen, die daraus sicher einen Vorteil ziehen würden.4 Auf der Grundlage dieser Rückmeldung verfassten die Zürcher Pfarrer und Lehrer Mitte Dezember 1534 ein neues Abendmahlsbekenntnis und legten es Bucer vor, der zu jener Zeit auf einer von ihm veranlassten Theologenversammlung in Konstanz anwesend war.5 Sie schickten diese neue Fassung erneut an die Berner Pfarrer, die daraufhin in einem Brief vom 16. Dezember 1534 weitere Zweifel äußerten und sich weigerten, das Abendmahlsbekenntnis der Zürcher anzunehmen.6
Am darauffolgenden Tag, dem 17. Dezember,7 schrieb Bullinger den hier edierten Brief. Nachdem er einen Teil des Schreibens der Berner, das er wohl gerade erhalten hatte, wörtlich wiedergegeben hatte, drückte er gegenüber Myconius und Karlstadt sein Erstaunen über das offensichtliche Missverständnis bezüglich der Absichten der Zürcher und ihrer Abendmahlslehre aus.8 Er bat daher die zwei Basler Theologen, den Berner Kollegen die Richtigkeit des Zürcher Glaubensbekenntnisses zu bestätigen und die übersandten Schriften selbst auszuwerten, um auf etwaige Mängel und Fehler hinzuweisen.9
Bereits am 18. Dezember schrieb Myconius im Namen seiner Basler Kollegen einen Brief an die Theologen in Bern. Er informierte sie zunächst über den Auftrag des hessischen Landgrafen an Bucer, eine neue Abendmahlskonkordie auch im Hinblick auf künftige Kriege gegen die Evangelischen auszuarbeiten,10 die Abfassung eines neuen Basler Bekenntnisses auf Wunsch der Straßburger,11 sowie die von den Zürchern verfassten Erklärungen und deren Austausch mit Bucer. Gleichzeitig übermittelte Myconius einen – heute verschollenen – Brief von Grynaeus, der nach einem Treffen mit Erhard Schnepf bezweifelte, dass eine Einigung mit den Lutheranern möglich sei, trotz aller Bemühungen Bucers in dieser Richtung. Das Württemberger Bekenntnis, das viele für einen guten Mittelweg hielten, wurde von Myconius als Scheinkonkordie12 abgelehnt, die die Situation noch verschlimmern würde.13 So versuchte Myconius schließlich, den Rat von Grynaeus aufgreifend, die Berner zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, um ein gemeinsames Bekenntnis der Schweizer Kirchen zu erarbeiten, das Bullinger bis Weihnachten fertigstellen und nach Marburg schicken sollte.14 Der heute verschollene Brief des Grynaeus, den Myconius in seinem Schreiben an die Berner erwähnt, wird auch in einem ebenfalls am 18. Dezember verfassten Brief der Basler Pfarrer an Bullinger und die Zürcher thematisiert. Darin wird die endgültige Abwendung von jeglicher Hoffnung auf eine Konkordie mit den Lutheranern, insbesondere auf Grundlage des Württemberger Bekenntnisses, zum Ausdruck gebracht und die Notwendigkeit betont, so bald wie möglich ein gemeinsames Bekenntnis der Schweizer Kirchen zu formulieren.15 Ob Karlstadt an der Abfassung dieser Sendschreiben vom 18. Dezember beteiligt war, bleibt unklar. In einem Brief vom Januar 1535 (KGK 364) schrieb Karlstadt jedoch an Bucer, er hatte einen Brief an Berchtold Haller verfasst, nicht aber zugeschickt, da er auf ein persönliches Treffen mit dem Berner hoffte.16
KGK 362
