Nr. 364
Andreas Karlstadt an Martin Bucer
Basel, 1535, 1. Januar

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] AM Straßburg, AST 155 (Ep. XVI, 2), Nr. 37

Ein Autograph.

[b:] ZB Zürich, S 37, 116

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

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2. Entstehung und Inhalt

In dem hier edierten, auf den 1. Januar 1535 datierten Brief an Bucer spricht Karlstadt zwei Punkte an. Im ersten Teil reagiert er auf nicht näher bezeichnete Äußerungen des Straßburger Theologen, der ihm vermutlich vorgeworfen hatte, von der gemeinsamen Lehre abzuweichen und sogar seine Bemühungen um eine Konkordie durch neue Schriften gegen Luther zu gefährden, wie eine Randbemerkung im Brief nahelegt.1 Karlstadt versichert jedoch, er teile Bucers Ansichten und wolle deshalb einen Brief an Berchtold Haller schreiben. Offensichtlich beabsichtigte Karlstadt, die Berner Theologen – die sich geweigert hatten, die von Bullinger und den Zürchern verfasste Abendmahlserklärung zur Einigung mit den Lutheranern zu unterzeichnen2 – von der Richtigkeit der Bemühungen Bucers zu überzeugen. Karlstadt erklärt daraufhin, er habe beschlossen, den Brief an Haller nicht abzuschicken und stattdessen ein persönliches Treffen abzuwarten, obwohl er Zweifel an Kaspar [Megander?] hege3 – möglicherweise ein Hinweis auf seinen Verdacht, dass dieser, ein überzeugter Zwinglianer, die Einigung mit den Theologen in Bern erschwerte.

Im zweiten Teil des Briefes gesteht Karlstadt, er habe nicht gewusst, wie er den jüngst in Basel entstandenen Streit schlichten könne. Einerseits bekräftigt er seine Wertschätzung für Myconius. Andererseits könne Karlstadt nicht erkennen, wie er sich der Aufforderung des Stadtrats entziehen und sich weigern könne, die vom Rat verlangte Disputation zu führen.4 Es kursierten so viele absurde Meinungen, dass solche »scholasticae disputationes« nützlich sein könnten.5 Karlstadt ist jedoch unsicher, was er tun soll, und bittet Bucer um Rat, ob er den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen soll. Er erklärt abschließend, er wolle darauf drängen, dass sich die Basler an den in Straßburg geforderten Regelungen über die Eidesformeln der Theologen und ähnliche Dinge orientierten.

Während der erste Teil des Briefes an die langen und schwierigen Verhandlungen erinnert, die im Herbst 1534 als Reaktion auf die Württemberger Konkordie zwischen den verschiedenen Schweizer Kirchen darüber geführt wurden, ob sie ein neues gemeinsames Abendmahlsbekenntnis verfassen und unterzeichnen sollten, um eine Kompromissformel mit den Lutheranern zu finden,6 stellt der zweite Teil des Briefes den Beginn einer Auseinandersetzung dar, die Karlstadt und Myconius schließlich zu erbitterten Gegnern machen sollte.7 Die Korrespondenz des Myconius bietet genauere Hinweise auf den historischen Kontext, auf den sich Karlstadt in seinem Brief bezieht. In einem Schreiben an Bullinger vom 10. Januar 1535 berichtet Myconius, dass in Basel eine Diskussion darüber entbrannt sei, ob an der Universität theologische Doktorgrade wiedereingeführt werden sollten, und erwähnt einen Beschluss des Stadtrates vom 31. Dezember hierzu.8 Auf diesen Beschluss bezieht sich Karlstadt vermutlich in dem hier edierten Brief, wenn er erklärt, er fühle sich verpflichtet, das zu tun, was die Obrigkeit ihm auferlegt habe.9 Myconius teilt Bullinger in demselben Schreiben mit, dass seine am 3. Januar 1535 gegen die Tyrannei der Pariser Theologen gehaltene Predigt als Ablehnung der Universität und aller akademischen Grade, also als Missachtung des Ratsbeschlusses, interpretiert worden sei. Er beteuert, nie eine solche These vertreten zu haben, doch als der Stadtrat ihn – zum ersten Mal überhaupt – vorlud, habe er so stark gegen den theologischen Doktorgrad argumentiert, dass die Frage an die anderen Professoren und Gelehrten der Universität weitergereicht worden sei. Schließlich bittet Myconius Bullinger und andere Zürcher Theologen um Beratung zu seiner Entscheidung, seinem vom Geist durch die Kirche verliehenen Amt keinen pompösen Ehrentitel hinzufügen zu wollen. Zudem kündigt er einen bevorstehenden Besuch Capitos in Basel an, um die Angelegenheit zu besprechen.10

Es ist nicht bekannt, ob die von Myconius erwähnte Einschaltung Capitos mit der von Karlstadt in dem hier edierten Brief an Bucer formulierten Anregung im Zusammenhang stand, sich am Straßburger Modell zu orientieren.11 Aus der späteren Korrespondenz des Myconius geht jedoch hervor, dass er am 19. Januar in Basel mit Capito gesprochen hatte und ihm klar geworden war, dass der Straßburger Theologe den Stadtrat überzeugen konnte, dass nichts Schlechtes an den Doktorgraden sei; Myconius wäre dann gezwungen gewesen, dies zu akzeptieren oder sein Amt aufzugeben.12 Capito habe dem Stadtrat sogar eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema vorgelegt, ohne die Basler Prediger darüber zu informieren.13 Die Diskussion um die akademischen Grade wurde in den folgenden Wochen auch in Myconius' Briefwechsel mit Bullinger immer wieder thematisiert;14 selbst Theodor Bibliander, der in der ersten Februarhälfte in Basel weilte, berichtete von ähnlichen Sorgen wie Myconius.15 Der Basler Antistes erhielt in den darauffolgenden Wochen zunehmend Unterstützung aus Zürich.16

Im Einzelnen lässt sich dieser erste Basler Streit zu den akademischen Graden auch deshalb nicht mehr rekonstruieren, weil wichtige Dokumente – wie der Stadtratsbeschluss vom 31. Dezember – verschollen sind. Man kann nur vermuten, dass Karlstadt zu einer öffentlichen Disputation aufgefordert wurde, um endgültig in die theologische Fakultät aufgenommen zu werden.17 Vermutlich war es schon im Januar 1535 beschlossene Sache, dass er einige Monate später offiziell mit dem Lehrstuhl für Altes Testament von Paul Phrygio, der Grynaeus in Tübingen ersetzte,18 betraut werden sollte.19 Damit stellte Karlstadt – der anders als Myconius,20 aber wie Phrygio21 den Doktortitel bereits besaß – einen Präzedenzfall bei der Einführung der vom Stadtrat gewünschten Neuaufstellung der Universität dar: Diese sah vor, dass man nur mit den erforderlichen akademischen Graden und nach öffentlichem Beweis der eigenen Fähigkeiten in den Schulen lehren dürfe.22 Trotz des anfänglichen Zögerns, das aus dem hier behandelten Brief vom 1. Januar 1535 hervorgeht, verfasste Karlstadt in den folgenden Tagen tatsächlich eine Thesenreihe für die Disputation, zu der er aufgefordert worden war (KGK 365), und rechtfertigte seine Entscheidung gegenüber Bullinger kurz danach (KGK 366).


2Zum historischen Kontext vgl. KGK 363.
3KGK 364 (Textstelle). In Zürich hatte Karlstadt die Vertretung Meganders als Inhaber der Spitalpfründe übernommen; vgl. KGK 328. Es gibt jedoch keine Quellen, die einen direkten Kontakt zwischen den beiden belegen.
4KGK 364 (Textstelle). Wie diese Passage vermuten lässt, hatte Karlstadt sich wahrscheinlich unmittelbar nach dem Erlass des Stadtratsbeschlusses mit Myconius ausgetauscht oder war sich seiner Position bereits bewusst. Die Entscheidung Karlstadts dürfte auch dadurch beeinflusst worden sein, dass die Professoren vom Stadtrat – und erst ab Juli 1539 von der Regenz – angestellt wurden; vgl. KGK 320.
6Vgl. nochmals KGK 363.
7Vgl. KGK 379 und KGK 383.
10Vgl. Myconius an Bullinger, 10. Januar 1535: »Tandem adeo sumus hic ociosi, scilicet, ut contendamus, an doctores theologię in universitate nostra creandi sint necne. Mira commotio est; universitas et senatus contra me sęviunt. Originem audi paucis: Equidem motus tyrannide scholę Parisiensis dominica proxima post kalendas ianuarias pro concione paucis quidem verborum iaculis pugnaram contra theologos istos, cum de gradibus sumendis esset pridie kalendas ianuarii decretum a senatu. Mox consequuta est interpretatio, tanquam scholam totam, gradus omnes voluerim extinctos in contumeliam senatus decreti. Ego nihil tale in mentem acceperam. Vocat senatus, quod hactenus nunquam factum, exprobrat facinus (bone deus) grande, requirit rationem. Qui nihil contra universitatem senseram, ni voluisset aliquid papisticum introducere, motus coepi contra doctoratum theologicum causam dicere et tantum effeci, ut res ad fratres et universitatis doctos sit reiecta. Hic igitur defendam, quod post officii munus per ecclesiam a spiritu collatum non deceat honoris nomen pomposum adiicere. Ich bin nit. Sagend das dem Utinger. Officii contemplatio deiicit enim, dignitatis tollit. Haec, requiro, conferas cum Pellicano, Leone et Theodoro rescribasque mentem vestram quam ocyssime. Aderit brevi Capito ob hanc tantam rem. Ut amicis haec. Si quispiam effusurus esset, malo tibi soli scripta. Me capis. Si proprius mittendus nuncius, ne differas, ni velitis contra me pugnare. Utcunque rescribito.« (HBBW 5, 50,19–51,38 Nr. 507 = Myconius, Briefwechsel, 312f. Nr. 297).
11Zum Straßburger Schulwesen und der Rolle Bucers bei seiner Neuordnung siehe Kohls, Schule.
12Vgl. Myconius an Capito, 20. Januar 1535, vgl. Myconius, Briefwechsel, 316f. Nr. 301 = Capito, Correspondence 3, 274f. Nr. 547. Siehe auch die Antwort auf einen verschollenen Brief des Myconius vom 3. Februar, Myconius, Briefwechsel, 318 Nr. 303 = Capito, Correspondence 3, 276 Nr. 548, sowie Myconius' Bericht über sein Treffen mit Capito in Basel am 19. Januar in seinem Brief an Bullinger vom 4. Februar 1535, Myconius, Briefwechsel, 318f. Nr. 304 und ediert in HBBW 5, 82–84 Nr. 521.
13Siehe Myconius an Bullinger, 28. Februar 1535 (HBBW 5, 121,7f. Nr. 538) mit einem Verweis auf Capitos Schrift Disputation vom Doctorat; siehe Kittelson, Capito, 215f.; van’t Spijker, Disputation.
14Siehe nochmals Myconius an Bullinger, 4. Februar 1535, vgl. Myconius, Briefwechsel, 318f. Nr. 304, ediert in HBBW 5, 82–84 Nr. 521.
15So berichtet Bullinger jedenfalls in einem Brief vom 13. Februar 1535 an Myconius: »Iam vero redit a te Theodorus [= Theodor Bibliander] noster et, o deus bone, quae portenta narrat, quae minime expectavissem! Bene nimirum agetur, cum iterum facultas vobis, vel Paulo ad Eph. 4 [= Eph 4,11], si diis placet, defensore, doctores creandi facta est. Sed ipse quoque desipio, qui gradus horruerim semper. Verum dominus propediem melius prospiciet rebus nostris. Tu persta in simplicitate et puritate tua.« (HBBW 5, 103,56–61 Nr. 528 = Myconius, Briefwechsel, 319f. Nr. 305).
16Zur zunehmenden Annäherung zwischen den Positionen von Myconius – ausdrücklich auch gegen Capito – und Bullingers bezüglich des Doktorgrades siehe Myconius an Bullinger, 28. Februar 1535 (Myconius, Briefwechsel, 321 Nr. 307 = HBBW 5, 121–123 Nr. 538); Bullinger an Myconius, 5. März 1535 (Myconius, Briefwechsel, 322 Nr. 308 = HBBW 5, 140f. Nr. 545).
17Siehe auch KGK 365.
18Grynaeus war auf Wunsch der Straßburger Theologen nach Tübingen ausgeliehen worden, vgl. KGK 362 (Anmerkung). Nach seiner Ankunft stieß er dort allerdings auf Schwierigkeiten und hatte bereits im Januar 1535 den Wunsch geäußert, nach Basel zurückzukehren; bereits am 21. Januar 1535 wurde daher Phrygio auf seine Stelle berufen, siehe Klüpfel, Geschichte, 32.
19Als Karlstadt im Sommer 1534 in Basel ankam, bestand seine Aufgabe darin, Phrygio bei seinen Lehrverpflichtungen zu entlasten (siehe KGK 354), da dieser 1534 auch Rektor der Universität war; vgl. Matrikel Basel 2, 6f. Siehe auch Bubenheimer, Consonantia, 255. Zu Phrygios Versetzung nach Tübingen siehe nochmals KGK 362 (Anmerkung). Zur Geschichte der Universität Basel und der Einrichtung von zunächst zwei Lehrstühlen – für Altes Testament unter Paul Phrygio und für Neues Testament unter Myconius – siehe Thommen, Geschichte, 102.
20Myconius weigerte sich auch in den folgenden Monaten und Jahren, einen Doktortitel zu erwerben. Siehe auch KGK 379.
21Phrygio wurde 1513 in Basel zum Doktor der Theologie promoviert; vgl. HLSHLS s.v. Phrygio, Paul. Zur Promotion Karlstadts zum Doktor utriusque iuris in Rom 1516 siehe Bubenheimer, Consonantia, 61f.; 71 u. 76f.
22Siehe Karlstadts Vorrede zu seiner Thesenreihe, die er zur Aufnahme in die Theologische Fakultät disputieren musste, in KGK 365. Vgl. auch Bubenheimer, Consonantia, 257f.: »Ende 1534 hatte der Basler Rat die obligatorische Wiedereinführung der akademischen Promotionen und der damit verbundenen Disputationen angeordnet. […] Selbst von Karlstadt, dem Doktor der Theologie und beider Rechte, wurde vor seiner endgültigen Aufnahme in die theologische Fakultät eine Disputation verlangt, was praktisch der Einführung einer ›Antrittsvorlesung‹ für auswärtig promovierte Dozenten gleichkam.«

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