Nr. 328
Andreas Karlstadt an Ulrich von Dornum. Widmungsbrief zur Ausgabe der Nachschrift Leo Juds von Zwinglis Erklärungen zum Philipperbrief
Zürich, 1530, 10. Dezember

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:] Karlstadt, Andreas Bodenstein von
NOBILI VI⸗∥RO DOMINO HVLDRICHO DEDORN⸗∥hum Eſenſe VVitemunda,dimicello in Olderſ⸗∥zum Patrono charißimo, Andreas ∥ Bot: Carolstadius
in:
Jud, Leo; Zwingli, Ulrich
AD PHILIP⸗∥PENSES ANNOTATIVNCVLA, ∥ Per Leonem Iudæ,ex ore Huldrichi ∥ Zuinglj, excepta. ∥ TIGVRI APVD CHRISTOFFERO ∥ Froſchouer. Anno M. D. XXXI.
Zürich: Christoph Froschauer d. Ä., 1531, fol. A2r–A4v.
8°, 18 Bl., A8--B10 (fol. A1v und B10r–v leer).
Editionsvorlage:
ZB Zürich, Rara 3.112 (auf dem Titelblatt Besitzvermerk von sigerist_georgGeorg Sigerist (1568); mit Annotationen).
Weitere Exemplare: BSB München, Exeg. 550. — ÖNB Wien, 77.Z.64.
Bibliographische Nachweise:

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Karlstadt hatte sich im Juni 1530 endgültig in Zürich niedergelassen.1 Obwohl er in der Stadt kein unbekannter Exilant war,2 erwies es sich als problematisch, für ihn eine dauerhafte und geeignete Stelle zu finden. Zwingli selbst scheint diesbezüglich keine klaren Pläne gehabt zu haben.3 So wurde Mitte August 1530 die Möglichkeit erwogen, ihn nach Bern zu senden,4 wohin auch Kaspar Grossmann, genannt Megander, 1528 gewechselt war, um an der dortigen neuen Hochschule »lectiones publicae« nach dem Vorbild des höheren Unterrichts in Zürich zu halten.5 Megander, einer der engsten Mitarbeiter Zwinglis seit 1525,6 sollte jedoch nur vorübergehend in Bern bleiben; seine Position als Inhaber der Spitalpfründe in Zürich wurde deshalb längere Zeit mit Stellvertretern besetzt. Zu ihnen gehörte auch Karlstadt, der zwischen Ende 1530 und April 1531 zum Diakon am Spital ernannt wurde.7 Über Karlstadts Tätigkeit vor diesem Datum ist nur wenig bekannt. Einzige Ausnahme bildet der vorliegende Widmungsbrief an Ulrich von Dornum in der vermutlich Anfang 1531 herausgegebenen Edition des Kommentars Zwinglis zum Philipperbrief.8

Der auf Dezember 1530 datierte – und nach dieser Zeitangabe hier edierte – Widmungsbrief ist rhetorisch geprägt9 und gibt zugleich Hinweise auf Karlstadts erstes Jahr in Zürich. Seit seiner Ankunft in Straßburg Anfang 1530 hatte Karlstadt seine Beziehungen zu Ulrich von Dornum besonders gepflegt10 und sich so in die Rolle eines Vermittlers zwischen den oberdeutschen und schweizerischen Kirchen einerseits und Ostfriesland andererseits in Opposition zu Luther begeben.11 Die Widmung des Kommentars Zwinglis zum Philipperbrief an Ulrich von Dornum bestätigt den Wunsch Karlstadts, als Fürsprecher der Zürcher Kirche aufzutreten, die ihn aufgenommen hatte und deren Organisation er so sehr lobte, dass er sie auch für Ostfriesland als Vorbild anpries.12 Dies dürfte die ablehnende Haltung in Wittenberg noch verschärft haben, wo Melanchthon im März 1531 die Herausgeberschaft Karlstadts als verborgenen Angriff gegen sich interpretierte.13

Wie es zur Herausgabe der Vorlesung Zwinglis kam, schildert Karlstadt am Anfang des Widmungsbriefes. Demnach hatte Christoph Froschauer – der bedeutendste Drucker Zürichs während der Reformation14 – noch keinen geeigneten »emendator«15 gefunden. Karlstadt wurde diese Aufgabe in der Offizin übertragen, um Büchern zum Nutzen der Kirche Christi fehlerfrei zum Druck zu verhelfen.16 Neben der Tätigkeit bei Froschauer deutet Karlstadt auch eine enge Verbindung zu Leo Jud an. Dieser war Pfarrer der Zürcher Peterskirche und enger Mitarbeiter Zwinglis seit den Anfängen der Zürcher Reformation, blieb aber ebenso der humanistischen Tradition und der Lehre des Erasmus tief verbunden.17 Über die Kontakte zwischen Karlstadt und Jud im Jahr 1530 ist wenig bekannt; Karlstadt gibt aber in seinem Widmungsbrief an, dass er einen zurückhaltenden Leo Jud dazu gedrängt habe, ihm seine gesammelten Manuskripte der von Zwingli im Spätherbst 1526 gehaltenen Vorlesungen über den Philipperbrief18 zur Verfügung zu stellen und drucken zu lassen.19Karlstadt freute sich besonders über diese Möglichkeit, da er selbst mit Zustimmung des Zürcher Antistes damit beschäftigt war, dem Kirchenvolk denselben neutestamentlichen Brief zu erläutern.20 Außer der »annotaciuncula« Zwinglis über den Philipperbrief, die Karlstadt wegen seiner Kürze und Gelehrsamkeit lobt,21 empfiehlt er Ulrich von Dornum in seiner Widmung nachdrücklich auch die Lektüre der Schrift über die Vorsehung Gottes. Es handelte sich dabei um die Bearbeitung einer Predigt, die Zwingli zum Marburger Religionsgespräch im Jahre 1529 verfasst und im August des folgenden Jahres veröffentlichte hatte.22 Den dort behandelten theologischen Topos der »providentia Dei« greift Karlstadt wenige Monate später in dem hier edierten Widmungsbrief auf, um noch einmal an die Verfolgungen zu erinnern, denen er durch die Lutheraner ausgesetzt war, aber auch um zu betonen, wie er gerade durch sein volles Vertrauen auf Gott schließlich alles Unheil überwinden konnte.23

Im zweiten Abschnitt des Widmungsbriefes beschreibt Karlstadt die neue, im Jahr 1525 begründete »Hohe Schule« in Zürich.24 Die Knaben würden hier nicht nur in die Lektüre des Neuen Testaments eingeführt, sondern auch in der lateinischen und griechischen Sprache (u.a. werden Cicero, Valerius Maximus, Terentius und Plautus gelesen) unterrichtet.25 Die Erwachsenen hingegen würden in den vier Sprachen mit dem Alten Testament vertraut gemacht:26 Zuerst würde eine Bibelstelle auf Latein gelesen, dann auf Hebräisch durch Konrad Pellikan,27 sodann auf Griechisch aus der Septuaginta durch Zwingli, der die unterschiedlichen Sprachfassungen vergleiche, anhand des hebräischen Textes die späteren Übersetzungen korrigiere und die Stelle ausführlich kommentiere. Am Ende lese man die behandelte Bibelstelle ein viertes Mal in deutscher Sprache, und nach nicht viel mehr als einer Stunde sei die Lektüre in vier Sprachen und die Auslegung der Bibelstelle mit einem Gebet beschlossen.28 Innerhalb von drei Jahren werde auf diese Weise das gesamte Alte Testament ausgelegt;29 alle Christen, junge und alte, lernten in dieser Bibelschule eifrig und glücklich.30 Darüber hinaus lese man zahlreiche klassische Autoren – auch in griechischer Sprache, z.B. Plutarch und Aristophanes – zu verschiedenen Wissensbereichen, von der Rhetorik und Dialektik bis hin zu Landwirtschaftskunst und Ackerbau,31 alles nicht nur zum Wohl des Einzelnen, sondern auch für das Wachstum der Gemeinde und für ein besseres Verständnis der theologischen Wahrheiten.32

Der letzte Teil des Widmungsbriefes ist einer anderen Institution der Zürcher Kirche gewidmet, nämlich der Synode, die jährlich zweimal stattfinden sollte.33 Karlstadt beschreibt minutiös ihren Ablauf: Am festgelegten Tag treffe sich die gesamte Pfarrerschaft und jeder – vom Haupt bis zu allen Gliedern des Kirchenköpers – werde auf seine Lehre, sein Verhalten und sogar seine Familie hin geprüft. Die Zensur sei sehr scharf. Diejenigen, die geprüft würden, verließen die Versammlung, woraufhin ihre Kollegen dann strengstens befragt würden, damit nichts verschwiegen werde und alle Abweichungen und Mängel in Lehre und Sitten (sogar ihrer Gattinnen und Kinder) ans Licht kämen. Zurück in die Versammlung gerufen, hörten die Einzelnen das von der Synode formulierte Urteil, würden gegebenenfalls ermahnt und nähmen schließlich ihren Platz wieder ein, wenn sie nicht wegen schwerer Laster ausgeschlossen worden seien. Alles werde sorgfältig geprüft und untersucht, und nichts solle unversucht bleiben, um die Prediger und Diakone vom Bösen abzuwenden und zu einem christlichen Verhalten zu führen.34 Auch einige Mitglieder des Rates des Stadt Zürich nähmen an der Synode teil, was die enge Verbindung zwischen staatlicher und kirchlicher Obrigkeit in der Stadt zu diesem Zeitpunkt bestätigt.35 Nachdem die Zensur abgeschlossen und weitere Fragen erörtert worden seien, schließe Zwingli die Synode mit einer Ermahnung zu Studium, Unschuld, Gerechtigkeit, Liebe und zur Erkenntnis und Ausführung des göttlichen Willens.36 Karlstadt gesteht, dass er nicht genug Worte finde, um die außerordentliche Bedeutung der Synode zu beschreiben, empfiehlt sie Ulrich von Dornum und anderen gemeinsamen Freunden aber wärmstens als Beispiel, dem man auch in Ostfriesland folgen solle.37

Die Schilderung dürfte auf Karlstadts persönlichen Erfahrungen auf der Synode vom 25. und 26. Oktober 1530 beruhen. In ihren Protokollen ist nämlich nach der Aufzählung der Vertreter des Stadtrats und der Zürcher Kirche ein vergleichbarer Vorgang wie der in der Widmungsrede geschilderte dokumentiert.38Karlstadt selbst ist in der Liste der am 25. Oktober39 der »Sittencensur« unterworfenen Geistlichen kurz mit folgenden Worten genannt: »D. Andreas Carlstad /o [= signum bonum] utinam nostrae linguae esset peritior. de doctrina et scientia nil deest.«40 Die Beurteilung fiel also hinsichtlich seiner Lehrbefähigung positiv aus, während die Vorbehalte gegenüber seiner mangelnden Beherrschung der oberdeutschen Sprache nicht neu sind.41 Es ist nicht auszuschließen, dass Letztere sich auf die bereits erwähnten Predigten oder Reihe exegetischer Lesungen über den Philipperbrief bezogen, die Karlstadt in jenen Monaten hielt.42

Obwohl der Widmungsbrief an Ulrich von Dornum einige Hinweise bietet, bleibt die Frage, was Karlstadt in seinem ersten Jahr in Zürich machte, vorbehaltlich neuer dokumentarischer Quellen noch offen. Es kann jedoch eine Hypothese aufgestellt werden: Zur Beschreibung seiner Tätigkeit bei Froschauer verwendet Karlstadt den Begriff »emendator«, der im weitesten Sinne für einen Mitarbeiter in einer Druckerei verwendet wurde, der nicht nur Fehler korrigierte, sondern auch souverän mit Textkritik umgehen konnte, also auch Glossen und Verweise auf antike und moderne Literatur auf der Grundlage eines fast enzyklopädischen Wissens einfügte. Er ist daher vom einfachen »corrector« zu unterscheiden, der für kleinere Verbesserungen (Hinzufügen von Interpunktion oder Korrigieren von fehlerhaften Passagen) zuständig war und den Text manchmal verschlimmbessern konnte.43 Es ist nicht auszuschließen, dass Karlstadt mit dieser Bezeichnung seine Tätigkeit als Mitarbeiter an den Publikationen, die in jenem Jahr bei Froschauer erschienen sind, bezeichnen wollte. Unter Ausklammerung des Textes, der den hier edierten Widmungsbrief enthält, stellt sich die Frage, an welchen von Froschauers Veröffentlichungen in den Jahren 1530 und 1531 Karlstadt als »emendator« beteiligt gewesen sein könnte. Der Katalog des Zürcher Druckers enthält für diese Zeitspanne sowohl deutsche als auch lateinische Texte. Abgesehen von den Texten, die vor44 oder unmittelbar nach Karlstadts Ankunft in der Stadt45 gedruckt wurden, gibt es 1530 nur eine Reihe von kurzen Schriften, hauptsächlich in deutscher Sprache,46 deren Datierung ungewiss ist und die keine besondere Druckvorbereitung erforderten.47 Dies gilt auch für die erste Gesamtausgabe der Zürcher Bibel, die 1530 im Oktavformat erschien und erstmals alle zwischen 1524 und 1529 in Lieferungen herausgegebenen Zürcher Bibelteile in einem Band versammelte.48 Diese Vollbibel sollte im gesamten deutschen Sprachraum ihre Leser finden und wurde als handliche Taschenausgabe geplant; um ihren Umfang möglichst gering zu halten, wurde auf jede Illustrierung verzichtet und auch die Vorrede Froschauers sowie die Kommentierung auf ein Minimum reduziert.49 Ganz anders präsentierte sich die ein Jahr später erschienene Ausgabe, bei der sich Hinweise auf eine mögliche Mitarbeit Karlstadts finden lassen.50

Die gegen August/September 1531 gedruckte Folioausgabe der Zürcher Bibel erregte unter vielen Gesichtspunkten großes Interesse. Dem reich illustrierten Titelblatt folgte eine zehn Folioseiten umfassende anonyme Vorrede, ein zwölfeinhalbseitiges Sach- und Namensregister und ein zweiseitiges alphabetisch geordnetes Abkürzungsverzeichnis der biblischen Bücher. Auch der in zwei Spalten abgedruckte Bibeltext wurde mit zahlreichen – sehr oft neuen – Illustrationen versehen.51 Die für die zwischen 1524 und 1529 erschienenen Lieferungen verfassten Einleitungen zu den einzelnen Büchern wurden durch kurze Inhaltsangaben zu den einzelnen Kapiteln ersetzt. Dazu waren auch die Parallelstellen und die Glossen gegenüber der vorigen Ausgabe stark vermehrt.52 Da es keine eindeutigen Hinweise gibt, ist es nicht einfach, eine Mitarbeit Karlstadts in zu dieser Ausgabe hinzugefügten Texten nachzuweisen. Es sollen daher hier nur möglicherweise auf Karlstadt zurückgehenden Spuren erwähnt werden.

Die Autorschaft der Vorrede bleibt bis heute offen und wird wahlweise Zwingli oder Jud zugeschrieben;53 es ist aber auch nicht auszuschließen, dass es sich um ein Kollektivwerk handelt. Auch in diesem Fall lässt sich eine Mitwirkung Karlstadts nicht eindeutig nachweisen, selbst wenn sich thematische Gemeinsamkeiten mit seinen früheren Schriften finden. Im ersten Teil, der den Lesern erklärt, wie sie an die Lektüre des heiligen Textes herangehen sollen,54 scheinen viele Passagen dem Denken und der Terminologie Karlstadts nahe zu stehen: die Aufforderung, irdischen Lehrmeistern zu misstrauen und sich allein auf den göttlichen Geist zu verlassen, um die Schrift richtig zu kauen;55 die Beschreibung der Heiligen Schrift in dichotomischer Form (unter einer harten Rinde, die gebrochen werden müsse, liege der Kern);56 die Notwendigkeit, sich dem biblischen Text mit einem von allen weltlichen Leidenschaften bereinigten Herzen zu nähern, um das Bild der göttlichen Wahrheit wie in einem Spiegel zu erkennen57 und die Schule der göttlichen Weisheit zu betreten;58 schließlich die Gewissheit, dass die Bibel keine Widersprüche oder obskuren Passagen enthält, sondern dass diese interpretiert werden müssen, indem man scheinbar gegensätzliche Passagen miteinander in Einklang bringt59, die notwendige Kontextualisierung vornimmt60 und die figurative Rede beachtet.61 Die im folgenden Abschnitt dargelegte Ablehnung jedes Verbots der Bibellektüre durch Laien62 – dem »gmeinen man« müsse die Schrift immer zugänglich und deren Interpretation frei bleiben63 – und die Hochschätzung der Neuübersetzung von Bibeltexten64 hätten auch bei Karlstadt volle Zustimmung gefunden. Weniger auffällig sind die Zusammenhänge mit Karlstadts Denken in der darauffolgenden Darstellung des biblischen Kanons und dessen theologischen Inhalts.65 In der anonymen Vorrede ist also nur eine thematische und terminologische Nähe zu Karlstadt zu beobachten, die jedoch nicht als eindeutiger Hinweis einer direkten Beteiligung – die vor diesem Hintergrund aber ebenso nicht ausgeschlossen werden kann – betrachtet werden sollte.

Im Anschluss an die Vorrede folgt eine Art Stichwortverzeichnis, das 12 Folioseiten umfasst.66 Dieser »kurtzer Zeiger« wird durch eine knappe Notiz eingeleitet, in der von der ersten Person Singular zur ersten Person Plural gewechselt und einige Hinweise zur Verwendung des Verzeichnisses gegeben werden. Die im »kurtzer Zeiger« enthaltenen Stichwörter sollen eine erste Orientierung im biblischen Text ermöglichen, die dann durch die am Rande der einzelnen Stellen angegebenen Konkordanzen erweitert wird.67 Es knüpft nicht nur formal, sondern teilweise auch inhaltlich an das »Zeigerbüchlein« von Jörg Berckenmeyer an68, führt aber in seinen ca. 250 Sacherklärungen und ca. 400 Personen- und Ortsnamen auch deutliche Abweichungen und Ergänzungen ein.69 Besonders unter den neuen Sacherklärungen bzw. »loci communes« erinnern einige an Karlstadt. So werden zum Artikel »Von geystlicher Beschneydung« die auch für dessen Theologie zentralen Bibelstellen 5. Mose 10,12–16; 30,6; Jer 4,4; Röm 2,25–29 angegeben.70 Zudem ist der Artikel »Gelassenheyt« – anders als bei Karlstadt – für die Zürcher Theologen untypisch,71 auch wenn die dazu angegebenen Bibelstellen nur teilweise in Karlstadts Schriften der vorangehenden Jahre auftauchten.72 Auch die Artikel »Von geystlicher Ee/ so das ist zwischen Gott und den gloͤubigen«, »Von geystlichem Eebruch«, »Von Ergernuß«, »Vom Geystlichen Sabbath«, »Vom geystlichen Tempel«, »Vom geystlichen Touff« oder »Von verfolgung der gloͤubigen« und die dazugehörigen Bibelstellen könnte man als »Karlstadtisch« intepretieren. Doch liefern auch diese Hinweise keine eindeutigen Beweise, um Karlstadts Beitrag zu dem »kurtzen Zeiger« zu konkretisieren.

Da es keine eindeutigen Indizien gibt, bleibt die Beteiligung Karlstadts an der Zusammenstellung der Summarien zur Einleitung der einzelnen Kapitel,73 an den Konkordanzen am Rande des gesamten biblischen Textes (insgesamt fast 15.000 Eintragungen)74 und an den Text- und Randglossen75 hypothetisch. An dieser kolossalen Arbeit, die für die Folioausgabe der Zürcher Bibel von 1531 geleistet wurde, müssen mehrere Mitarbeiter mit einem ausgezeichneten theologischen Hintergrund – also nicht nur einfach ein »corrector«76 – über einen längeren Zeitraum beteiligt gewesen sein.77 Theologen wie Pellikan besaßen die erforderliche Erfahrung.78 Es ist nicht auszuschließen, dass auch Karlstadt an dieser Aufgabe mitwirkte. Er verfügte nicht nur über die notwendigen Kompetenzen, sondern scheint auch in seinem ersten Jahr in Zürich – über die Rolle des »emendator« bei Froschauer und die Predigten über den Philipperbrief hinaus79 – keine weitere Beschäftigung gehabt zu haben.


1Karlstadt war Anfang des Monats allein in Zürich eingetroffen und kehrte zwischen dem 22. und 25. Juni nach Basel zurück, um seine Familie abzuholen; siehe KGK 326.
2Karlstadt Schriften wurden hier bereits vor dem Abendmahlsstreit, der die innerreformatorischen Unterschiede verdeutlicht und manifestiert hatte, rezipiert. Zu nennen sind v.a. die Schriften der frühen 1520er Jahre und insbesondere die Bilderschrift Von Abtuung der Bilder (KGK V, Nr. 219); siehe Jäggi, Bild, hier v.a. 171f., mit Verweis auf eine Schrift von Ludwig Hätzer (Ein urteil Gottes unsers ee gemahels, Zürich, Christoph Froschauer, 1523 = VD 16 H 139) und auf eine Predigt des Leo Jud vom September 1523 zu dem Thema, »wie man uss der göttlichen gschrift bewären möcht und recht wäre, dass man die götzen uss den kilchen tuon sollte.« Vgl. auch die mögliche Rezeption von Karlstadts Thesen zum gregorianischen Gesang (KGK IV, Nr. 209) in Zwinglis Auslegen und Gründen der Schlussreden vom Juni 1523 (= VD 16 Z 821) in Loetz/Missfelder, Singen, hier v.a. 189f. Karlstadt war auch ein vielen Zürcher Theologen bekannter Autor, darunter insbesondere Erasmus Schmid; zu ihm siehe KGK 329.
3Zu Karlstadts Aufnahme in Zürich, siehe KGK 326.
4Vgl. Berchtold Haller an Zwingli, 15. August 1530: »Cogitamus etiam de Carlostadio aut Iodoco Kilchmeyer (= Jodocus Kilchmeyer) in locum Michaelis (= Michael Schaller, Helfer an der Münsterkirche in Bern) surrogando« (Zwingli, Werke 11, 62,20–63,1 Nr. 1075).
5Zürich sandte mit Megander auch Sebastian Hofmeister (ca. 1476–1533) als Lehrer nach Bern, der nach kurzer Zeit durch den Hebraisten Johannes Rhellikan (1478–1542) ersetzt wurde. V.a. Megander und Rhellikan unterstützten Berchtold Haller, die Reformation in Bern im Sinne Zwinglis zu organisieren. Zur Reformation in Bern und weiterführenden Literaturhinweisen siehe Sallmann, Reformation Bern.
6Zu Kaspar Grossman, genannt Megander, (1495–1545), für weiterführende Literaturhinweise siehe auch BBKL 14, 1245–1249.
7Siehe dazu detailliert die Einleitung zu KGK 329.
8Als terminus ante quem dürfte der 17. März 1531 gelten. S. u. KGK 328 (Anmerkung), wo Melanchthons Brief an Camerarius erwähnt ist, der sich höchstwahrscheinlich auf den hier edierten Widmungsbrief bezieht.
9Siehe z.B. die Äußerungen voller Demut – KGK 328 (Textstelle) – oder die selbstkritische Bemerkung zur exzessiven Weitschweifigkeit gegenüber Zwinglis Prägnanz und Gelehrsamkeit – KGK 328 (Textstelle).
10Zu Karlstadts Aufenthalt in Ostfriesland und seinen Kontakten zu Ulrich von Dornum siehe die Einleitung zu KGK VIII, Nr. 318.
11Vgl. KGK 325. Am 4. Juli 1531 erkannte Capito Ulrich von Dornum als Gönner Karlstadts an, als er an Zwingli schrieb: »De bello, quod comes ab Emda Phrysius adversus juncker Ulrichen aut Melchiorem, patronum Carolstadii, hactenus gessit, iandudum es, opinor, certior factus.« (Zwingli, Werke 11, 506,4–6 Nr. 1235).
13Vgl. Melanchthon an Camerarius, am 17. März: »Et Carolostadius rursus in proscenium suum redit, me sane leviter perstrinxit, sed, ut suspicor, brevi edet alia violentiora« ( 5, 84,17f. Nr. 1135). Siehe auch Spenglers Brief an Veit Dietrich vom 22. April 1531, zitiert in Barge, Karlstadt 2, 428 mit Anm. 70, der beide Briefstellen als Verweis auf die hier edierte Vorrede Karlstadts interpretiert. Im Brief sind aber zwei Angriffe thematisiert: der erste leicht und bereits geschehen, der zweite heftiger und noch zu erwarten. Mit Jäger, Carlstadt, 503 Anm. 1 sei also der von Melanchthon bald zu erwartende Angriff Karlstadts mit der gegen ihn im April 1530 verfassten Schrift identifiziert, die unter den Straßburger und Basler Reformatoren kursierte und anscheinend nie veröffentlicht wurde. Siehe dazu KGK 328 (Anmerkung).
14Zu Christoph Froschauer d. Ä. (ca. 1490–1564) und seiner Druckerei siehe Reske, Buchdrucker, 1039–1040 und Leu, Froschauer. Siehe auch Leu, Lesekultur.
15Vgl. KGK 328 (Textstelle). Zur Bedeutung von »emendator« siehe unten KGK 328 (Textstelle).
17Zu Leo Jud siehe Wyss, Leo Jud und Christ-von Wedel, Leo Jud. Zur entscheidenden Tätigkeit Leo Juds als Übersetzer reformatorischer Schriften siehe Hild, Reformatoren übersetzen. Zu seiner zwischen 1521 und 1541 veröffentlichen deutschen Übersetzung der Paraphrasen zum Neuem Testament des Erasmus siehe Himmighöfer, Züricher Bibel, 47f. Zur Rezeption und Rolle des Denkens des Erasmus in der Zürcher Reformation siehe Christ-von Wedel/Leu, Erasmus in Zürich.
18Zur Datierung der Vorlesung siehe Zwingli, Werke, 21, 531.
19Jud behauptete, er habe die Manuskripte ungeordnet gesammelt und Latein und Deutsch vermischt. Nachdem Karlstadt insistierte, ließ Jud sich überzeugen und stellte einen Kommentar zum Philipperbrief zur Verfügung; vgl. KGK 328 (Textstelle). Zwingli hatte die Vorlesung über den Philipperbrief im Rahmen der Zürcher »Hohe Schule« gehalten. Neben der Auslegung des Alten Testaments im Chor des Großmünsters legte Zwingli ab Sommer 1526 im Fraumünsterchor (neben dem Leiter der dortigen Lateinschule, Oswald Myconius) auch neutestamentliche Texte aus; siehe unten KGK 328 (Anmerkung). Zwinglis Ausführungen zu den nachfolgenden ntl. Schriften sind sämtlich erhalten: 1. Johannesbrief, 1. und 2. Thessalonicherbrief, Kolosser- und Philipperbrief, Hebräerbrief, 1. und 2. Korintherbrief, Römerbrief, Markus, Johannes, Matthäus, Jakobusbrief und Lukas. Das ganze Neue Testament hatte Zwingli in seinen Predigten im Großmünster parallel dazu behandelt. Siehe dazu Mayer, Kommentare. Vgl. auch Gäbler, Zwingli, 93f. Zum Sammeln der Handschriften durch Jud siehe Zwingli, Werke, 21, 530. Karlstadt schreibt, Juds Name sei seinem Korrespondenten Ulrich von Dornum bekannt; vgl. KGK 328 (Textstelle); es ist unklar, ob damit die theologische Bedeutung Juds betont werden sollte oder ob Jud einen direkten Kontakt nach Ostfriesland hatte.
20Es ist nicht bekannt, wo und wann diese Predigten oder Reihe exegetischer Lesungen gehalten wurden; sie sind aber vermutlich im Herbst/Winter 1530 anzusetzen. Vermutlich weist der knappe Hinweis in den Synodalakten vom Oktober auf sie hin; siehe unten KGK 328 (Textstelle). Bubenheimer, Consonantia, 251 Anm. 2 vermutet, Karlstadt habe im Großmünster gepredigt; dafür spreche »[…] die Angabe, dass sie [= die Predigten] ›nutu Huldrichi für die Gemeinde gehalten wurden.«
22Zum Marburger Religionsgespräch, von dem Karlstadt ausgeschlossen wurde, siehe KGK VIII, Nr. 320 und 321. Zwingli, De providentia (1530), im August 1530 bei Froschauer erschienen, ist ediert in Zwingli, Werke 6.3, 1–230. Die Predigt wurde 1531 von Leo Jud ins Deutsche übersetzt (= VD 16 Z 779).
24Die drei Vorlesungen, die bis 1541 die Zürcher »Hohe Schule« ausmachten, sind in den Quellen mit den Begriffen lectiones publicae bzw. letzgen bezeichnet. Der Name Prophezey/Prophetia bezeichnet dagegen den Vorgang der Auslegung der Heiligen Schrift nach Zwinglis Auslegung von 1. Kor 12,28; 14,6–33; siehe hier vor allem Baschera, Anfänge. Siehe auch Büsser, Schola Tigurina; Büsser, Reformierte Erziehung. Die Reformordnung des Großmünsterstifts (siehe dazu auch KGK 329) wurde 1523 beschlossen. Die freigewordenen Klosterpfründen sollten nicht nur für die Armen und Kranken, sondern auch für den Aufbau eines neuen Schulwesens verwendet werden. Als Zwingli am 3. April 1525 dem verstorbenen Chorherren Johann Niessli als Leiter der Lateinschule nachfolgte, reorganisierte er das Schulwesen. Er stellte neue Lehrer an (u.a. für Hebräisch und Griechisch Jakob Ceporin, zu ihm siehe Baschera, Anfänge, 57f. und Himmighöfer, Züricher Bibel, 217f.; als er im Dezember 1525 starb, wurde an seiner Stelle Konrad Pellikan besoldet, zu ihm siehe Baschera, Anfänge, 58–64) und erweiterte im Juni die Lateinschule um eine oberste vierte Klasse, in der exegetische Vorlesungen nach dem Prinzip der lectio continua angeboten werden sollten. Zur von Zwingli durchgesetzten Schulreform siehe Ernst, Geschichte des zürcherischen Schulwesens, hier v.a. 43–71; Spillmann, Zwingli; Bernhard, Prophezei und Maag, Schul- und Bildungswesen.
25Während das höhere Schulwesen neu begründet werden sollte, wurden die bisherigen unteren Schulen – also auch die hier erwähnten Lateinschulen am Großmünster (unter der Leitung Zwinglis) und Fraumünster (ab spätestens Februar 1524 bis 1531 unter der Leitung Oswald Myconius') – weitergeführt. Sie waren in drei Klassen gegliedert, wo neben dem Religionsunterricht auch die lateinische und griechische Sprache gelehrt wurde; siehe hier z.B. Zahnd, Lateinschule-Üniversität-Prophezey und Mache, Lateinschule. Zu Myconius siehe Myconius, Briefwechsel, 16–19. Siehe auch KGK 332. Siehe auch hier nochmals Büsser, Reformierte Erziehung, 206: »Neben diesen lectiones publicae [die Vorlesungen über das Alte Testament im Großmünsterchor – s.u. KGK 328 (Anmerkung) – und über das Neue Testament im Fraumünster – von Oswald Myconius und ab 1526 auch von Zwingli s.o. KGK 328 (Anmerkung) – gehalten] gab es, in Weiterführung des eigentlichen Lateinunterrichts, gewissermassen eine Artistenfakultät. Wie Bullinger in seiner Chronik ›Von der Reformation der Propsty oder kylchen zu dem Grossen Münster zu Zürych 1523–1574‹ erzählt, ›ward um die 12 gelesen in latinischer sprach oratoria, dialectica und rhetorica, und dazu gute latinische authores daruß man die kunst zeigt und immitationem angeben. Um die 4 wird gelesen die griechisch sprach, ein historicus oder poeta, eins um das ander, darin ouch anzeigt wird das hiervor im latinem.‹« Am 14. Januar 1526 wurden Rudolf Ambühl, genannt Collinus (1499–1578) und Johann Jakob Ammann (1500–1573) als Professoren für Griechisch und für Latein berufen. Es ist daher anzunehmen, dass Karlstadt in dieser Passage des Widmungsbriefes – vgl. KGK 328 (Textstelle) – den Nachmittagsunterricht in der neu organisierten Lateinschule beschreibt.
26Gemeint ist hier die 1525 initiierte öffentliche Vorlesungen, die lectiones publicae bzw. letzgen; vgl. Baschera, Anfänge. Sie sollte nicht das universitäre Theologiestudium ersetzen, sondern zwischen Lateinschule und Universität platziert der Schulung der sich schon im Amt befindenden Zürcher Geistlichkeit dienen, die die Vorlesungen besuchen musste. Täglich (ausgenommen Freitag und Sonntag) um 7 Uhr im Sommer oder um 9 Uhr im Winter, laut anderer Quellen um 8 Uhr, versammelten sich Chorherren, Stadtgeistlichkeit, Schüler der obersten Klassen der Lateinschule und evtl. auch gelegentlich Gäste im Chor des Großmünsters, um die Vorlesungen zu hören. Vgl. Büsser, Reformierte Erziehung, 205. Siehe auch Himmighöfer, Züricher Bibel, 213–235, hier v.a. 220f.: »Mit Ausnahme des Freitags, des Markttags, traf man sich an jedem Wochentag morgens um acht Uhr im Chor des Großmünsters. […] Für die Chorherren, die Geistlichen der Stadt und die älteren Schüler der beiden Lateinschulen waren die Lektionen obligatorisch. […] Ein lateinisches Eröffnungsgebet, in dem Zwingli um göttliche Erleuchtung für das rechte Schriftverständnis und um die ethische Aneignung der erkannten Wahrheit bat, leitete die Stunde ein. Daraufhin begann die Arbeit an einem ausgewählten Kapitel des Alten Testaments. Zunächst las ein Student den zu bearbeitenden Text lateinisch aus der Vulgata vor; meistens übernahm diese Aufgabe der Zürcher Caspar Megander (Großmann) [vor 1528; vgl. KGK 328 (Anmerkung)]. Daraufhin nahm sich der Hebräisch-Lektor Ceporin [vor 1526; vgl. KGK 328 (Anmerkung)] den hebräischen Urtext vor, übersetzte ihn ins Lateinische und erläuterte ihn philologisch. Es folgte Zwingli mit dem griechischen Wortlaut der Septuaginta, den er ebenfalls ins Lateinische übersetzte und exegetisch erläuterte. Leo Jud faßte abschließend das Erarbeitete auf deutsch zusammen und unterbreitete in Form einer Predigt der versammelten Zuhörerschaft, unter die sich inzwischen auch das Kirchenvolk hinzugesellt hatte, das bearbeitete Kapitel, wie es zuvor von Zwingli auf lateinisch ausgelegt worden war […].« Siehe dazu KGK 328 (Anmerkung).
27Zum Hebraisten Konrad Pellikan (1478–1556), der ab 1526 bis zu seinem Tode in Zürich als Lehrer der hebräischen Sprache wirkte, siehe KGK 328 (Anmerkung) und Zürcher, Pellikans Wirken.
28Vgl. Büsser, Reformierte Erziehung, 205 (mit Verweis auf Bullinger, Reformationsgeschichte, 290 und Kessler, Sabbata, 203f.): »Man begann mit einem gemeinsamen Gebet, das Zwingli sprach […]. Dann winkte Zwingli einem zweiten, der den zu behandelnden Text aus der Vulgata las. Ein dritter behandelte das gleiche Stück aus der hebräischen Bibel, ein vierter las den selben Abschnitt in griechisch aus der Septuaginta und beleuchtetet den Wortsinn von hier aus. Ein fünfter legte auf lateinisch eine Predigtmeditation darüber vor, ein sechster schließlich hielt eine Predigt auf deutsch, auch für weitere Zuhörer aus der Stadt, die sich inzwischen eingefunden hatten.« Siehe auch Büsser, Schola Tigurina; Büsser, Prophezei. Zum Einfluss des von Erasmus entworfenen Models eines Collegium trilingue siehe Christ-von Wedel, Züricher Reformatoren, 124f.
29Tatsächlich war der Zeitraum etwas länger. Vom 19. Juni 1525 bis zum 26. Dezember 1526 wurde der Pentateuch ausgelegt; von Januar bis Anfang September 1527 die Geschichtsbücher; vom 2. September 1527 bis zum 16. Januar 1529 die Propheten; die Lehrbücher wurden vom 23. Februar 1529 bis 1530 ausgelegt. Vgl. Himmighöfer, Züricher Bibel, 234.
30Vgl. KGK 328 (Textstelle). Das Studium der Mathematik (und Physik), das Karlstadt in seinem Widmungsbrief erbeten hatte (KGK 328 (Textstelle)), wurde mit Konrad Gessner (1516–1565) 1541 eingeführt; vgl. Fischer, Gessner, 24.
32In seiner Ausführung wechselt Karlstadt ständig zwischen der Lateinschule und den lectiones publicae bzw. letzgen, ohne zwischen beiden zu unterscheiden. Für eine detaillierte Darstellung und historische Kontextualisierung des Zürcher Bildungssystems jener Jahre, siehe Baschera, Anfänge.
33KGK 328 (Textstelle). Die Synode war für Zwingli das Mittel zur Durchführung der Reformation in Zürich. Die Akten zur ersten Synode am 21. April 1528 mit die Synodalordnung sind ediert in Egli, Actensammlung, 600–610 Nr. 1391. Es folge eine Ergänzung zur Synode am 19. Mai (Egli, Actensammlung, 618–623 Nr. 1414). Die Synode sollte zweimal jährlich – im Frühsommer und im Herbst – tagen. In den ersten Jahren wurde dieser Turnus nicht eingehalten – die Synode trat meist nur einmal zusammen, in der Regel für zwei aufeinander folgende Tage. Im Jahr 1529 fand die Synode am 11. September statt (Egli, Actensammlung, 674–678 Nr. 1604). Im Jahr 1530 am 25./26. Oktober (zu dieser Synode – die erste, an der auch Karlstadt teilnahm – siehe unten KGK 328 (Anmerkung)). Im Jahr 1531 am 18./19. April (Egli, Actensammlung, 749 Nr. 1757). Die Einrichtung kam aber nicht zur vollen Funktion bis 1532, als sie eine staatskirchenrechtliche Basis am 22. Oktober 1532 durch die von Bullinger verfasste Prediger- und Synodalordnung (ediert in Egli, Actensammlung, 825–837 Nr. 1899) erhielt. Ab 1533 wurden die bereits im Jahr 1528 geplanten Termine im Frühjahr und Herbst regelmäßiger eingehalten. Siehe Büsser, Kirchliche Institutionen, hier v.a. 219–221 und Campi/Wälchi, Züricher Kirchenordnungen 1, XXIXf.; 54f. Nr. 30; 129–150 Nr. 59.
35Diese Kooperation zwischen Staatsregierung und Kirche wurde v.a. durch Bullinger institutionalisiert; ein Überblick in Gordon, Clerical Discipline. Zur zentralen Bedeutung des Themas in den Jahren 1532/1533 siehe auch KGK 344.
38Egli, Actensammlung, 726–738 Nr. 1714 ediert (in einer von ihm geschaffenen Ordnung) einige der vielen Blätter, Briefe und Zettel der (oft als Dublette und von mehreren Händen vorhandenen) Protokollstücke. Die Originale sind in StA Zürich, E II.1, 4–49. Nach den einleitenden Formalien – einer Ermahnung an die Brüder, der Verlesung des Mandats und der Liste der Abwesenden, dem Eid der neuen Zürcher Pfarrer und Diakone (vielleicht sogar Karlstadt selbst) – und nach der Besprechung einiger offen gebliebener Punkte aus der vorangegangenen Synode, begab man sich – laut Eglis Ordnung – zur im hier edierten Widmungsbrief geschilderten »Sittencensur«. Zur vollständigen Liste mit den Namen der 55 zu prüfenden Geistlichen kommt eine Gruppe von 42 weiteren Pfarrern hinzu, von denen die meisten kommentarlos mit einem »signum bonum« bestätigt werden. Es tauchen auch Zwingli und Jud (die gebeten werden, wie bisher fortzufahren; Egli, Actensammlung 730 Nr. 1714 = StA Zürich, E II.1, 31) und Karlstadt selbst (siehe nächste KGK 328 (Anmerkung)) auf. Danach folgt die Besprechung einiger allgemeiner Fragen, der Entwurf einer Zuschrift an den Rat und schließlich der »Rathschlah der Verordneten über die Eingabe der Synode«.
39Die Blätter, Briefe und Zettel des Synodenprotokolls von 1530 stammen von verschiedenen Händen (s.o. KGK 328 (Anmerkung)), manchmal in doppelter Fassung (v.a. handelt es sich um schriftliche Erklärungen einzelner Pfarrer, die der Zensur unterworfen waren, und später in das Protokoll kopiert werden). Es ist jedoch möglich, die Hand des Protokollanten und die Chronologie der von ihm verfassten Blätter zu unterscheiden. Das Protokoll beginnt mit dem Datum vom 25. Oktober auf StA Zürich, E II.1, 4, umfasst die nachfolgenden, vom Protokollanten verfassten Blätter (in denen auch Dokumente von anderer Hand enthalten sind), enthält auch die Liste mit dem Namen von Karlstadt (StA Zürich, E II.1, 31), und setzt sich mit dem Datum vom 26. Oktober auf StA Zürich, E II.1, 34 fort.
40Egli, Actensammlung 730 Nr. 1714: »D. Andreas (Bodenstein von) Carlstad: utinam nostrae linguae esset peritior; de doctrina et […] nil deest.« (ein Wort ist nicht entziffert; es ist nicht klar, aus welchem Blatt des Protokolls Egli zitiert, denn die Liste der Namen nach dem Karlstadts stimmt nicht mit der Handschrift überein, die in der vorliegenden Edition verwendet wurde). Barge, Karlstadt 2, 429 übersetzt: »Wenn er doch […] unserer Sprache kundiger wäre; an seiner Lehre und Lebensführung ist kein Mangel«, wo in Anm. 80 auf die oben zitierten Quelleedition Eglis verwiesen ist, mit Kommentar von Barge: »Hinter et ergänze ich moribus« (es ist unklar, aus welchen Gründen Barge diesen Nachtrag macht). Wir zitieren hier aus StA Zürich, E II.1, 31 – die einzige Seite in dem der Synode von 1530 gewidmeten Abschnitt der Originalhandschrift, die eine ähnliche Liste wie die von Egli erstellte enthält.
41Siehe zum Beispiel die ähnliche Bemerkung von Capito in seinem Empfehlungsschreiben an Zwingli in KGK 323 (Anmerkung).
43Francesco Robertello, De arte sive ratione corrigendi antiquorum libros disputatio, Padua 1557 bietet eine Differenzierung des Begriffes corrector jeweils von corrigere und corrumpere abgeleitet, siehe hier aus der modernen Edition Robertello, De arte corrigendi, 2–16. Zur frühneuzeitlichen Diskussion über die ars corrigendi siehe allgemein Vanek, Ars corrigendi.
44Im März 1530 VD 16 Z 586 und VD 16 B 9631 (dazu auch eine undatierte Ausgabe VD 16 B 9630); im April 1530 VD 16 Z 603 (und dazu eine undatierte Ausgabe VD 16 Z 604) und nach Mitte Mai 1530 (VD 16 S 3108).
45Angesichts dessen, dass Karlstadt Ende Juni nach Basel reiste, um seine Familie nach Zürich zu holen und daher mit Reisen und Umzugsfragen beschäftigt war, erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass er an Schriften mitarbeitete, die bereits um den August 1530 erschienen und sich auf den Augsburger Reichstag bezogen; vgl. Ein Sendbrief Zwinglis an die Versammelten auf dem Augsburger Reichstag im August (VD 16 Z 777; dazu lat. Ausgabe VD 16 Z 775). Etwa zur gleichen Zeit (zwischen Juli und August) VD 16 Z 770 und VD 16 Z 771 (auf Deutsch) und VD 16 Z 767 und VD 16 Z 768 (auf Latein). Ebenfalls im August wurde Zwingli, De providentia (1530) gedruckt; das Werk lobte Karlstadt in dem hier edierten Widmungsbrief sehr, vgl. KGK 328 (Textstelle).
46Ob Karlstadt angesichts seiner wiederholt angemerkten Probleme mit der oberdeutschen Sprache diese deutschen Schriften (vgl. darauffolgende Anm.; meistens ohne Marginalien oder kritischem Apparat) hätte bearbeiten können, ist fraglich. Siehe oben KGK 328 (Textstelle) mit KGK 328 (Anmerkung).
47Es handelt sich v.a. um diese nicht näher datierten deutschen Schriften: VD 16 T 1146; VD 16 C 2356; VD 16 ZV 11613; VD 16 B 1894; VD 16 B 1892; VD 16 ZV 14073.
48Dreimal im Jahr 1530 erschienen: VD 16 B 2687; VD 16 B 2689; VD 16 B 2688. Zu dieser ersten Gesamtausgabe der Zürcher Bibel siehe Himmighöfer, Züricher Bibel, hier v.a. Kap. 12.
50Es ist nicht auszuschließen, dass Karlstadt auch an der Herausgabe einiger anderer im Jahr 1531 erschienen lateinischen Schriften mitgewirkt hat, doch liegen dafür keine näheren Hinweise vor. Siehe insbesondere den lateinischen Kommentar Zwinglis zu Jeremia (VD 16 B 3782), dessen Einleitung allerdings auf März 1531 datiert ist und der vermutlich im Herbst/Winter 1530 noch nicht in Vorbereitung war, oder Pellikans lateinischen Kommentar zum Buch Ruth (VD 16 P 1253). Unwahrscheinlich ist eine Mitarbeit Karlstadts an Leo Juds deutscher Übersetzung von Zwingli, De providentia (1530) oder an der von Bullinger Ende 1530 verfassten und wohl kurz danach erschienenen Schrift gegen die Täufer (VD 16 B 9758). Gleiches gilt für weitere deutsche Schriften: VD 16 A 1328; VD 16 C 2409; VD 16 ZV 3270; VD 16 Z 601. Ebenfalls 1531 erschienen ein kurzer lateinischer Text von Antonio Telesio (VD 16 T 310) und einige Abhandlungen über Alchemie (VD 16 C 4049 und VD 16 P 411).
51Vgl. dazu – auch für weiterführende Literaturhinweise – Christ-von Wedel, Illustrationen.
52Vgl. hier nochmals Himmighöfer, Züricher Bibel, 368–421.
53Vgl. Himmighöfer, Züricher Bibel, 381–386, wo die These der Autorschaft Leo Juds vertreten wird, v.a. aufgrund der erasmianischen Akzente und Bilder; letztere (vgl. nochmals Himmighöfer, Züricher Bibel, 383f.) sind aber nicht exklusiv bei Jud, sondern auch bei Karlstadt zu finden. Vgl. z.B. »Die wohlriechende Blume wird der unreinen Spinne zum Gift.«, s.u. KGK 328 (Anmerkung); »Die Süße des Kerns wird nicht empfunden, wenn man nur an der Hülse leckt und nicht die Schale aufbricht und den Kem zerbeißt«, s.u. KGK 328 (Anmerkung); »Viele nehmen die Sonne evangelischer Wahrheit nicht an und wandeln lieber in der Finsternis. Die Wahrheit ist jedem gemein wie die Sonne.«, siehe KGK V, Nr. 235, S. 376, Z. 13f. (Th. 20f.).
55Siehe – auch mit Verweis auf eine ebenso in der Vorrede zur Züricher Bibel (1531), fol. 2rzitierte Metapher der Biene und der Spinne, die Honig und Gift aus derselben Blume extrahieren – KGK III, Nr. 163, S. 277, Z. 34 – S. 278, Z. 1: »tantisper sacram dei legem negligimus, quamdiu vestris legibus operas navamus, aut vel postremo salivam quandam imbibimus malam, quae omnes divinae legis sententias, dum hauriuntur, inficit et in suam naturam demutat. Ex eodem flore apis et aranea sumunt escam, sed haec in venenum, illa in mel, vertit, quod carpit.«
56Vgl. z.B. KGK IV, Nr. 197, S. 410, Z. 19 – S. 411, Z. 1 (»Legis caro et litera, sive cortex, cutis, seu velamen, bractea, et pellis est«); KGK VI, Nr. 239, S. 52, Z. 5–8 (»und das syn gotlich gemuth in heiliger schrifft verschlossen ist/ wie eyn kern in einer schalenn. welcher den kern welt essen/ der musset die schalen uffbeissen und hynwerffen/ und muß die rynden von wegen des kerns oder marcks suchen/ und disse ordnung nit brechen«).
57Vgl. z.B. KGK IV, Nr. 210, S. 732, Z. 17–19 (»Daraus volgett/ das die muͤtterlein in gottlich wort sehen sollen/ gleich wie sie einen heimlichen spigell sehen«).
58Siehe KGK V, Nr. 232, S. 321, Z. 16 – S. 322, Z. 12. Zur Opposition zwischen der Schule Gottes und den menschlichen »hohen Schulen« siehe KGK VI, Nr. 241, S. 144, Z. 19 – S. 152, Z. 4 und die Einleitungen zu diesen Einheiten.
59Zur von Karlstadt vertretenen Vollkommenheit und Klarheit der Schrift siehe KGK III, Nr. 171, S. 537, Z. 34f.; S. 538, Z. 18–20.
60Schon im Jahr 1519 bezieht sich Karlstadt in den Schriften gegen Eck auf die Kontexttheorie: vgl. KGK III, Nr. 140, S. 530, Z. 3 – 532, Z. 2; S. 536, Z. 13 – S. 538, Z. 23.
61Vgl. z.B. KGK III, Nr. 171, S. 538, Z. 4–7 (»Dan es ist kein neyn/ das etzliche bucher allegorien/ figuren und verdeckte sententz haben/ welche durch warheit und licht (das man hyn und her in der schrifft findt) solten erclert und erleucht werden«).
62Züricher Bibel (1531), fol. A3r–4v. Für neue Bibelübersetzungen plädierte Karlstadt bereits im Jahr 1520, vgl. KGK III, Nr. 171, S. 526, Z. 10–14 (»Nach dem ittztl/ wie ich bericht/ neu und deutsche Biblien/ sollen gedruckt werden/ und alle Christen geystliche und leyhen/ gelarte aber ungelarten/ die heylige schrifft/ zuleszen odder horen leszen (und in solchem vleysz) schuldig seint/ das sie widderumb andere Christen leren mugen und wollen«).
63Siehe KGK III, Nr. 146, S. 56, Z. 2–19. Siehe auch die Bemerkung, dass der Papst und allgemeine Konzile durch ein in der Bibel besser fundiertes Argument sogar von einem Bauern korrigiert werden könne, in KGK III, Nr. 171, S. 545, Z. 1–5.
65Züricher Bibel (1531), fol. 3r–6r. Zur Frage des Kanons bei Karlstadt siehe De canonicis scripturis. (KGK III, Nr. 163).
66Züricher Bibel (1531), fol. A1r–A7r.
67Züricher Bibel (1531), fol. A1r. In der einleitenden Notiz wird darauf hingewiesen, dass manchmal ein Name, z.B. Barabbas, im Stichwortverzeichnis nur einmal erwähnt wird, und zwar mit Verweis auf die entsprechende Stelle, hier Mt 27, an der die Konkordanz und damit die Stellen in den anderen Evangelien, an denen der Name wieder auftaucht, am Rand zu finden sind.
68Zu dem bei Froschauer der Zürcher Edition des Neuen Testaments beigebundenen Werk Berckennmeyer, Eyn zeyger büechlin (= VD 16 B 1778) siehe Himmighöfer, Züricher Bibel, 253–260.
69Siehe nochmals Himmighöfer, Züricher Bibel, 386–390; 387.
70Siehe im Bibelstellregister v.a. von KGK V–VII.
71Zum Begriff Gelassenheit bei Karlstadt siehe v.a. KGK VI, Nr. 239; 241.
72Züricher Bibel (1531), fol. A3r. Die angegebenen Bibelstellen lassen sich nicht immer eindeutig dem Begriff Gelassenheit zuordnen (z.B. fehlt der Buchstabe »D«, auf den im Stichwortverzeichnis verwiesen ist, in Mt 8). Die alttestamentlichen Belege (aus 1. Mose 12; Sir 2; 4. Esra 16; 2. Makk 6f.) tauchen bei Karlstadt kaum auf. Die Belege aus dem neuen Testament, v.a. aus dem Markusevangelium, sind dagegen häufiger zitiert; vgl. v.a. Mt 6,19–27; 10,16–39; 13,44–58; 16,20–28; weniger Mt 18,19–35; Lk 9,18–27.43–62; 14,15–25; Joh 4,25–42; 12,20–36; Apg 2,33–47; Röm 18,18–39; Phil 3. Am Rand des Bibeltexts selbst wird nirgendwo der Begriff Gelassenheit vermerkt, anders als im Fall des oben erwähnten Begriffes »Von geystlicher Beschneydung«.
73Himmighöfer, Züricher Bibel, 406–409, wo auch die inhaltlich-literarische Abhängigkeit der Zürcher Summarien von denen des Cochläus in einer Leipziger Edition des von Hieronymus Emser übersetzten Neuen Testaments im Jahr 1528 (= VD 16 B 4384) vermutet wird. Die Zürcher Bibel übernahm Summarien auch aus Zwinglis früheren biblischen Editionen, v.a. aus seinem deutschen Psalter von 1525.
74Himmighöfer, Züricher Bibel, 401f. interpretiert den häufigen wechselseitigen Verweis auf Altes und Neues Testament als Zeichen der Föderaltheologie Zwinglis. Den engen Zusammenhang und die substantielle Kohärenz von Altem und Neuem Testament vertrat auch Karlstadt, der sich um eine Auflösung der scheinbaren Widersprüche zwischen beiden bemühte. Vgl. z.B. KGK IV, Nr. 203.
75Himmighöfer, Züricher Bibel, 402–405, hier v.a. 402: »Nicht nur in ihrer äußeren Form, die vom einzelnen Stichwort bis hin zum ganzen Satz reicht, sondern auch in ihrem Inhalt divergieren die Randglossen in sich erheblich: Von inhaltsbezogenen Stichwörtern über philologische Überlegungen bis hin zu tiefgründigen theologischen Aussagen erstreckt sich die Bandbreite ihrer Thematik. In der Erforschung der Geschichte der Zürcher Bibel hat man diesem wertvollen Material keinerlei Beachtung geschenkt, und so wunderte sich H. R. Lavater noch 1983 ganz zu Recht, ›daß der hohe Quellenwert dieser theologischen, philologischen und zeitgenössischen Randbemerkungen bisher nicht erkannt wurde.‹«. Zu diesen Text- und Randglossen gehören inhaltsbezogene Stichwörter; systematisch-theologische Stichwörter; rhetorische Begriffe; Hinweise auf antike und zeitgenössische Autoren (die nach Himmighöfer, Züricher Bibel, 403 Leo Jud zuzuschreiben sind); Übersetzung, Übersetzungsvarianten und Erläuterung fremdsprachiger Begriffe oder der Helvetismen; textkritische, philologische und exegetische Erläuterungen; Aphorismen und Sprichwörter; Aufrufe; theologische und ethische Aussagen (zu diesen letzten siehe auch Himmighöfer, Züricher Bibel, 409–421).
77An der Erstellung all dieser erläuternden Apparate in der Zürcher Bibel von 1531 war sehr wahrscheinlich auch Konrad Pellikan beteiligt, obwohl er intensiv mit den lectiones publicae beschäftigt war. Zu ihm s.o. KGK 328 (Anmerkung). Andererseits war Pellikan als Professor für Hebräisch mit dieser Art von Arbeit vertraut; vgl. seine Themenkonkordanz in der von Leo Jud 1541 herausgegebenen deutschen Übersetzung der Paraphrasen zum Neuen Testament des Erasmus (= VD 16 E 3370); vgl. Leu, Lesekultur.
78Zur Erstellung der Register mehrerer von Froben in Basel herausgegebenen Werke des Erasmus (VD 16 C 6508; T 559; P 3533) siehe Pellikan, Chronikon, 76; 78; 105.
79Vgl. nochmals KGK 328 (Textstelle).

Downloads: XML · PDF (Druckausgabe)
image CC BY-SA licence
»