1. Überlieferung
Ein Autograph; fol. 93v; mit einer Siegelspur.
Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.
Editionen:
- Barge, Karlstadt 2, 593f. Nr. 34.
- HBBW 2, 33f. Nr. 57.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 439–440.
Beilage: Auszug aus einem Bericht von Johann Valentin Furtmüller über Karlstadts Tätigkeit in Altstätten, um 1532
Handschrift:
Der nach der Schlacht bei Kappel vom 11. Oktober 1531 verfasste Brief von der Hand Furtmüllers an einen unbekannten Zürcher Korrespondenten, einen gewissen »Michel«1, umfasst fol. 207r–209v; den Brief hat Vadian am 26. April 1548 an Bullinger geschickt.2
Edition:
- Barge, Karlstadt 2, 591–593 Nr. 33.
Literatur:
- Looß, Bann, 12–14.
2. Entstehung und Inhalt
Während über die Tätigkeit Karlstadts in seinem ersten Jahr in Zürich nur sehr wenig bekannt ist,3 lässt sich anhand der Quellen belegen, dass er vor dem 18. April 1531 eine Pfründe erhielt und im September desselben Jahres ins Rheintal nach Altstätten versetzt wurde. Dort hielt er sich nur wenige Monate auf, wie aus dem hier edierten Brief an Bullinger vom 16. Januar 1532 hervorgeht, in dem Karlstadt die Gründe für seine verspätete Rückkehr nach Zürich schildert, wo er wohl gegen Ende des Monats ankam.4 Die Eingliederung Karlstadts in die dortige Kirche im Jahr 1531 bis zu seiner kurzen Versetzung ins Rheintal lässt sich nur vor dem Hintergrund der Zürcher und Schweizer Kirchengeschichte rekonstruieren.
Die Suche nach einer passenden Position für Karlstadt blieb auch in Zürich zunächst schwierig. Schlussendlich verschaffte man ihm eine Stelle in der Limmatstadt, wo er sich mit seiner Familie Ende Juni 1530 niedergelassen hatte und vermutlich ab September »das Haus bewohnte, das zur Pfründe St. Blasien gehörte (Münstergasse 2) und sich zwischen dem Haus ›Zur blauen Fahne‹ (Münstergasse 4) und dem ›Grünen Schloß‹ (Zwingliplatz 3) befand«.5 Als letzter einer Serie von Vertretern des vorübergehend nach Bern versetzten Kaspar Grossmann, genannt Megander,6 wurde Karlstadt zum Diakon am Spital ernannt7 – ein Amt, das er erst zwischen 25. Oktober 1530 und 18. April 1531 übernahm. Auch wenn Karlstadt höchstwahrscheinlich schon früher in Zürich gepredigt hatte,8 wurde er sicher erst nach dem 25. Oktober 1530 mit der Vertretung dieser Stelle betraut: Im Protokoll der in jenen Tagen gehaltenen Synode ist eindeutig vermerkt, dass Hans Oechsli damals noch im Spital tätig war.9 Dieser wechselte allerdings bereits im November nach Weesen, wo er bis 1532 Pfarrer blieb.10 Sein Nachfolger am Spital wurde höchstwahrscheinlich Heinrich Buchmann.11 Wann dieser die Stelle genau antrat, bleibt unklar.12 Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass er schon gegen Ende des Jahres 1530 am Spital predigte.13 Ebenso unklar ist, ob Buchmann die Stelle im Spital einige Zeit zusammen mit Karlstadt innehatte,14 ob dieser ihm einfach nachfolgte oder ob es in jenen Monaten noch andere Stellvertreter Meganders gab.15 Am 18. April 1531 war Karlstadt aber bereits »zum Spital« verordnet, wie die Liste der an jenem Tag, »post prandium«, der Zensur der gesammelten Synode unterworfenen Prediger bestätigt: »D. Andres Bodenstein von Carlstat zum Spital / [= signum bonum].«16Am 1. Juni 1531 erhielt er auch von den Pflegern des Stifts die entsprechende Spitalpfründe mit einem Jahreseinkommen von 160 Pfund, d.h. 80 Gulden.17 Aus einem Protokoll Heinrich Utingers, Kustos des Großmünsterstiftes, geht hervor, dass Karlstadt am 24. März 1532 weiterhin Inhaber dieser Spitalpfründe war – mit einem Einkommen von 80 Gulden18 – und dass ihm diese Anstellung auch während seiner Versetzung nach Altstätten, zwischen September 1531 und Mitte Januar 1532,19 weiter vorgehalten wurde.20
Die Stelle als Diakon am Spital, die Karlstadt 1531 zumindest zwischen April und September bekleidete, stellte als Pfründe des Großmünsterstiftes21 seine offizielle Einbindung in diese Institution dar.22Die damit verbundenen Predigtverpflichtungen sind am 17. März 1528 in einem Beschluss der Verordneten des Stifts beim Amtsantritt zur Ernennung von »Dietrich N. von rinow« als Stellvertreter von Kaspar Megander folgendermaßen beschrieben:
»Das er solle versehen her Caspar im spital, nämlich sol er am suntag nach der predgy im spital predgen. Dar nach in der wuchen an der mittwuchen und donstag zu dem münster das gotswort mitt trüwen und luter verkünden. Auch sol er die krancken im spital und in der frechstuben heimsuchen und sy underwisen mitt dem götlichen wortt […].«23
Die für »Dietrich N. von rinow« vorgesehene Jahresbesoldung von 80 Gulden wurde auch für seinen Nachfolger, Franz Zingg, bestätigt, der am 25. Mai 1528 in Dienst trat. Seine Anstellung sollte von den Verordneten nach einem Jahr gegebenenfalls bestätigt werden.24 Die Predigtverpflichtungen von Zinggs, der dieses Amt bis 1529 innehatte,25 waren wie die von »Dietrich N. von rinow«:
»das Er am suntag nach der predy in der pfar den armen im spital das gots wort solle mit flis verkünde und in der wuchen in der pfar am mittwuchen und donstag und im die armen in der frechstuben Enpfolen lasse sind in mass und form wie denn her Caspar gethan hatt«.26
Hans-Peter Hasse nimmt an, dass die Bedingungen für Karlstadt ähnlich gewesen sein dürften und leitet daraus ab, dass er viermal pro Woche predigte, dreimal im Großmünster (Sonntag, Mittwoch und Donnerstag) und einmal im Spital (Sonntag nach der Predigt im Großmünster);27 über die Predigttätigkeit Karlstadts im Jahr 1531 liegen jedoch keine direkten, eindeutigen Quellen vor.
Die Stelle als Diakon im Spital als Vertreter Meganders scheint dennoch als unsichere oder ungeeignete Lösung angesehen worden zu sein, da 1531 immer wieder innerhalb und außerhalb Zürichs Alternativen für Karlstadt in Betracht gezogen wurden. Am 23. März 1531 schrieb Erasmus Ritter28 an Bucer und berichtete, er sei zusammen mit Benedikt Burgauer29 vom Schaffhauser Rat beauftragt worden, einen neuen Lektor für Theologie und Sprachen zu finden. Karlstadt sei zwar – ebenso wie Leo Jud – geeignet, aber durch die Lutheraner als derart aufrührerisch gebrandmarkt, dass der Stadtrat ihn nie akzeptieren könne; Bucer solle aber trotzdem ein Gutachten über Karlstadt schreiben.30 Ob Bucer auf Ritters Anfrage reagierte, ist nicht bekannt.31 In der Zwischenzeit hatte sich die Zürcher Kirche jedoch bereits anders entschieden und Karlstadt nach Altstätten versetzt,32 wo er die Nachfolge Johann Valentin Furtmüllers (1487/88–1566) antrat.33
Altstätten war, wie viele andere Orte im Rheintal, kurz nach dem benachbarten St. Gallen34 im Dezember 1528 zur Reformation übergetreten.35 Von entscheidender Wirkung hierfür waren Johann Valentin Furtmüller, der 1528 aus Zürich als Pfarrer nach Altstätten gesandt worden war,36 und Hans Vogler (1498–1567), seit 1523 Ammann37 der Stadt38: Demnach sollte die Heilige Schrift allein ohne menschliche Zusätze gepredigt werden, die Gemeinden sollten das Recht haben, ihren Pfarrer selbst zu wählen,39 und alte Feudalverpflichtungen abgeschafft werden.40 Der progressive Wechsel der ostschweizerischen Territorien (Thurgau, St. Gallen, Appenzell) zur Reformation markierte auch deren Positionierung unter der Zürcher Schirmhoheit. Der Konflikt mit der katholischen Obrigkeit spitzte sich zu. Im ersten Kappeler Landfrieden im Juni 1529 wurde zwar ein prekärer Kompromiss erreicht, die Spannungen v.a. in der Ostschweiz blieben jedoch eklatant.41 Je weiter die Reformation in diesen Gebieten voranschritt, desto notwendiger wurde es, auch dort eine möglichst homogene Kirchenordnung – nach dem Zürcher Modell – einzuführen; zu diesem Zweck wurden mehrere Synoden einberufen.42 Bereits am 4. Februar 1529 kamen die Pfarrer der Stadt St. Gallen mit den Pfarrern aus dem Toggenburg, Rheintal, Appenzellerland und Thurgau zur ersten Gesamtsynode in St. Gallen zusammen. Zur Diskussion standen elf Artikel über Predigt und reformierte Kirchenbräuche. Besonders umstritten war hier die Einführung von Bannvorschriften, so dass eine Entscheidung diesbezüglich vertagt wurde.43
Hierin spiegelte sich ein Hauptthema der innerreformierten Kontroversen der Schweiz in jenen Jahren. Nach Zwinglis Auffassung hatte nicht die Kirche den Bann auszuüben, sondern der weltlichen Gerichtsbarkeit die Bestrafung der Sünden zu überlassen.44 Oekolampad wollte dagegen das Bannrecht der Kirche sichern und damit die Ansprüche der weltlichen Obrigkeit im kirchlichen Bereich beschränken.45 Aus dieser Diskrepanz zwischen den prominenten Theologen aus Zürich und Basel ergab sich die Frage, welche Auffassung sich in den an »Christliches Burgrecht« gebundenen Orten – also auch in den reformierten Gebieten der Ostschweiz46 – durchsetzen würde,47 die zwischen 1529 und 1530 mehrmals diskutiert wurde. Obwohl sich die Zürcher Synode vom 26. Oktober 1530 – an der auch Karlstadt teilnahm48 – klar gegen die Errichtung eines kirchlichen Bannes aussprach,49 weigerten sich die Vertreter des »Christlichen Burgrechts«50 wenige Wochen später in einer Versammlung in Basel, eine gemeinsame Regelung durchzusetzen, und überließen es den einzelnen Verbündeten, wie sie mit der Frage umgehen wollten.51
Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzung bildete sich im reformierten Lager, v.a. in den Territorien St. Gallen und dem Rheintal, eine weitere Position heraus, wo in der Folge Zwingli in eine weitaus frontalere und massivere Auseinandersetzung verwickelt wurde. Während Oekolampad sich dafür aussprach, dass das für die Exkommunikation zuständige kirchliche Gremium in Absprache mit der weltlichen Obrigkeit agieren sollte, plädierte der St. Galler Prediger Dominik Zilli52 für ein völlig autonomes Bannrecht der Kirchengemeinde und lehnte die Beteiligung der weltlichen Obrigkeit radikal ab.53Bereits in der Synode von Rheineck um den 16. November 1529, in der sich die Prediger aus der Stadt und Landschaft St. Gallen, dem Rheintal und Appenzell versammelten, wurde die Frage des Bannes behandelt, seine Ausübung innerhalb der Gemeinde geregelt und erklärt, auch die Synode sei ohne Mitwirkung der weltlichen Obrigkeit einzuladen und zwar durch besondere kirchliche Verordnete: »Dominicus Zyli predicant zuo Sant Gallen, Sebastion(!) Grübel pfarrer zuo Berg [im Thurgau], Huldrich Eggstain predicant zuo Rorschach [aus der Äbtischen Herrschaft], und Johannes Valentin Frutmüller predicant zuo Allstetten [im Rheintal].«54 Die Beschlüsse der Predigerversammlung in Rheineck stießen sofort auf Widerstand und wurden von Zwingli auf der Frauenfelder Synode am 13. Dezember 1529 und am darauffolgenden 17. Mai 1530 radikal in Frage gestellt.55 Da einige Prediger, vor allem aus St. Gallen und dem Rheintal, an ihrer Position festhielten und die Geistlichkeit der Region sich gespalten hatte,56 wurde die Frage der kirchlichen Exkommunikation auf der Generalsynode in St. Gallen vom 18. bis 22. Dezember 1530 erneut diskutiert und endgültig im Sinne Zwinglis gelöst.57 Doch auch diesmal zeigten einige der Pfarrer, dass sie sich der Zürcher Oberaufsicht nicht unterwerfen wollten. Schon bei der Eröffnung der Synode weigerten sich Dominik Zilli und Johann Valentin Furtmüller – zwei der auf der Synode von Rheineck im November 1529 ernannten Verordneten –, den üblichen Eid jedes einzelnen Pfarrers auf die reformatorischen Grundsätze abzulegen, da sie ihn für eine menschliche Forderung ohne jede Grundlage im Evangelium hielten.58 Als am Ende der Synode die Frage des Banns diskutiert wurde, verteidigte Zilli erneut seine Position. Mit ihm, so berichten die Chronisten, ergriff auch Furtmüller das Wort und bekräftigte die Notwendigkeit einer völligen Unabhängigkeit der Gemeinde in Bezug auf die Exkommunikation – und dies nicht, um Zwingli zu widersprechen, sondern um die Heilige Schrift zu ehren.59 Während Furtmüller schließlich – wenn auch mit Einschränkungen – der Auffassung der Zürcher Kirche zugestimmt zu haben scheint, blieb Zilli beharrlich bei seinen Positionen.60 Nach weiteren öffentlichen Auseinandersetzungen mit dem St. Galler Stadtrat blieb Zilli in seinem Amt,61 Furtmüller hingegen wurde in den darauffolgenden Monaten von seiner Funktion als Prediger in Altstätten suspendiert – möglicherweise hatte er zu viele Zweifel an seiner Position geweckt.
Vadian beschreibt ihn 1531 in seinem Tagebuch als »ain geschickt predicant, aber anrichtig, hitzig und etwas täuferisch«, höchstwahrscheinlich wegen seiner Meinung über den Bann und seiner Weigerung, auf der Synode im Dezember 1529 den Eid zu leisten.62Gerade diese Meinungen hatten nicht nur das Verhältnis zwischen Furtmüller und der Zürcher Kirche belastet, sondern auch dasjenige zu Hans Vogler, dem Ammann von Altstätten, der ihn 1528 berufen und mit dem er sich für die Einführung der Reformation im Rheintal eingesetzt hatte.63 Zwischen den beiden kam es, wohl aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über ein mögliches Zusammenwirken von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit bei der Exkommunikation – die auch Voglers persönliche Interessen und Einflussbereiche unmittelbar betrafen –, bald zu einer offenen Auseinandersetzung.64 Vor diesem Hintergrund scheint Hans Vogler bereits am 24. Februar 1531 die Absicht verfolgt zu haben, Furtmüller durch Karlstadt zu ersetzen,65 auch wenn unklar bleiben muss, ob diese Idee zuerst in Zürich oder in Altstätten formuliert wurde. Wie die Korrespondenz zwischen Zürich, Altstätten und St. Gallen im darauffolgenden Sommer zeigt, wurde der Fall wiederholt diskutiert. Hierbei wurden durchaus unterschiedliche Perspektiven eingebracht, aber Vogler setzte sich weiterhin für die Absetzung Furtmüllers ein. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Karlstadt von den Überlegungen, ihn als Nachfolger Furtmüllers einzusetzen, wusste.66Am 2. August 1531 machte Ulrich Stoll die Versetzung offiziell:67 Furtmüller sei »jetzt in kurtzem still gestellt […] worden; von der ursach zu sagen, ist nit fon nöten.68 Uff das sind die biderben lütt zu mir [= Ulrich Stoll] komen und gebeten, üch zů schriben, das ir in wellen behollffen und beraten sin, das in ein andern[!] predicant zů werd gestellt, byß sich die sach am sinidum[!] ußmacht,69 darmit und das volck nit an ler70 gotes worts stand. […] Möcht es müglich sin, das Karlistat hinuskem, der duͤcht mich ietz in dissem handel geschickt sin.«71
Am 14. September 1531 wurde eine »Instruction für Johannes Manz als gesandten ins Rheintal« verfasst. Als erster Punkt wurde der Fall Furtmüller verhandelt. Er sei wegen »irrigen meinungen und unwäsenligkeiten […] durch ein gemeine versammlung der dieneren des worts« bis zur nächsten Synode stillgelegt; aus diesem Grund sei »uff ansinnen und fründtlich begeren der biderwen lüten zuo Altstetten […] doctor Carolstaden zuo eim verwäser und versäher« versandt, mit der Bitte an die Altstätter ihn »in besitzung und verwaltung der kilchen unz zuo wyterem unserem insähen belyben ze lassen«. In der Zwischenzeit solle Furtmüller dazu ermahnt werden, ruhig zu bleiben und sein »rottisches und ungeschicktes« Verhalten zu mäßigen.72 Von diesem Zeitpunkt an bis zum 16. Januar 1532 – der Datierung des hier edierten Briefes –, bietet ein Bericht Furtmüllers über diese Monate den einzigen Nachweis über Karlstadts Tätigkeit.73 Darin heißt es, Karlstadt sei mit dem Zürcher Gesandten Johannes Manz nach Altstätten gekommen,74 wahrscheinlich zusammen mit seiner Familie.75 Furtmüller berichtet – überzeugt, der göttlichen Wahrheit gemäß gehandelt zu haben –, er habe zunächst auf einen theologischen Austausch gewartet, weil er nicht glauben konnte, dass man ihn verurteilen würde, ohne mit ihm zu sprechen. Er blieb also in Altstätten, und als Karlstadt zur Predigt in die Kirche ging, trat er auf ihn zu, begrüßte ihn und forderte ihn auf, seine Argumente anzuhören und nicht einfach den Anschuldigungen zu glauben, die gegen ihn erhoben worden waren.76 Karlstadt zeigte sich Furtmüller gegenüber jedoch nicht wohlgesonnen und warf ihm von der Kanzel herab vor, er habe Christus nicht richtig verkündet und die Gläubigen mehr zu Werken als zum Glauben bewegt.77 Obwohl die Auseinandersetzung zunächst mäßig verlief, spaltete sich die Gemeinde in der Folge.78 Furtmüller habe geschwiegen und nicht mehr gepredigt, aber die Vorwürfe Karlstadts gegen ihn seien immer lauter und heftiger geworden.79 Hinzu seien die Verfolgungen durch Hans Vogler gekommen, die Furtmüller dazu gezwungen hätten, seinen Lebensunterhalt als Lohnarbeiter zu bestreiten, da er seine Stelle als Prediger verloren habe. Als Beispiel für die Unbarmherzigkeit Voglers – und auch Karlstadts – zieht Furtmüller sein Zutrittsverbot zu den Feldern heran, wo er die Früchte aus seinem Wein-, Kraut- und Baumgarten ernten wollte.80 Der Mangel an Barmherzigkeit, den Karlstadt gegenüber Furtmüller zeigte, sei allerdings durch den kurz darauf folgenden Abbruch der Beziehungen zwischen Karlstadt und Hans Vogler bestraft worden. Nach Furtmüllers Bericht wurde Karlstadt zunächst freundlich in Voglers schlossähnlichem Haus aufgenommen, bereits nach kurzer Zeit gerieten die beiden jedoch in so offene Meinungsverschiedenheiten, dass Karlstadt in ein kleines, ärmliches Haus ziehen musste, bis er Altstätten schließlich wie ein Bettler verließ.81
Furtmüllers Bericht muss im Hinblick auf seine argumentativen Hauptziele interpretiert werden: einerseits sich selbst und seine theologische Position zu rechtfertigen und andererseits seinen Gegner, Hans Vogler, in einem möglichst negativen Licht darzustellen. Angesichts dessen müssen die Informationen über Karlstadt, insbesondere über sein unbarmherziges Verhalten, relativiert werden. Auch wenn theologische Meinungsverschiedenheiten bestanden haben sollten,82 scheint Karlstadt ihm – als Furtmüller 1536 in Basel weilte – sogar freundlich entgegengetreten zu sein.83 Es ist nicht auszuschließen, dass Furtmüller und die Prediger, die mit ihm für die völlige Autonomie der Gemeinden in Fragen des Banns gegenüber der weltlichen Obrigkeit plädierten84, Karlstadts Werke gelesen hatten.85 Sicherlich wird die Entscheidung Karlstadts, Altstätten zu verlassen und nach Zürich zurückzukehren, durch die veränderte politische Lage stark beeinflusst worden sein. Nach der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531, bei der auch Zwingli fiel,86 wurde am 20. November ein Landfrieden geschlossen, der für die altgläubige Seite v.a. in den gemeinen Herrschaften, also auch in der Ostschweiz, günstig war: Die Fürstabtei St. Gallen wurde wiederhergestellt, der 1531 inhaftierte und kurz danach verjagte katholische Landvogt Sebastian Kretz im Rheintal wieder eingesetzt,87 gegen Hans Vogler Rechtsansprüche wegen der Zerstörung von Kirchenzierden im Rheintal erhoben,88 das Christliche Burgrecht aufgelöst und die Zürcher Expansionspläne beendet.89 Damit war auch Karlstadts Stelle in Altstätten höchstwahrscheinlich nicht mehr haltbar und er beschloss, möglicherweise im Dezember 1531, nach Zürich zurückzukehren.90
Wie der hier edierte Brief an Bullinger vom 16. Januar 1532 belegt, war es ihm jedoch nicht möglich, das Rheintal sofort zu verlassen. Karlstadt wandte sich an den neuen Zürcher Antistes91 und berichtete, dass der Magistrat von Altstätten ihm versprochen habe, es würden bei seiner Abreise keine Schwierigkeiten auftreten, die Dinge sich jedoch anders entwickelt hätten; z.B. würde die Zahlung seines fälligen Gehalts mit unbegründeten Ausreden verzögert.92 Karlstadt hoffte deshalb auf Bullingers Vermittlung und meinte, der größte Schaden entstehe ihm dadurch, dass er den Predigten und Vorlesungen seiner Zürcher Kollegen – wohl in den Zürcher lectiones publicae93 – nicht folgen könne. In einem kurzen Postskriptum empfiehlt er Bullinger einen nicht näher identifizierten Heinrich, wahrscheinlich Pfarrer in einem Dorf bei Altstätten.94 In der zweiten Januarhälfte konnte Karlstadt Altstätten endlich verlassen und sich nach Zürich begeben, von wo aus er am 3. Februar einen Brief an Vadian schickte (KGK 330).
KGK 328
Transkription
