Nr. 329
Andreas Karlstadt an Heinrich Bullinger
Altstätten, 1532, 16. Januar

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] StA Zürich, E II 358, fol. 93r–v

Ein Autograph; fol. 93v; mit einer Siegelspur.

[b:] ZB Zürich, S 31, 20

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

Editionen:

Literatur:

Beilage: Auszug aus einem Bericht von Johann Valentin Furtmüller über Karlstadts Tätigkeit in Altstätten, um 1532

Handschrift:

[a:] StA Zürich, E II. 351, fol. 207r–208r

Der nach der Schlacht bei Kappel vom 11. Oktober 1531 verfasste Brief von der Hand Furtmüllers an einen unbekannten Zürcher Korrespondenten, einen gewissen »Michel«1, umfasst fol. 207r–209v; den Brief hat Vadian am 26. April 1548 an Bullinger geschickt.2

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Während über die Tätigkeit Karlstadts in seinem ersten Jahr in Zürich nur sehr wenig bekannt ist,3 lässt sich anhand der Quellen belegen, dass er vor dem 18. April 1531 eine Pfründe erhielt und im September desselben Jahres ins Rheintal nach Altstätten versetzt wurde. Dort hielt er sich nur wenige Monate auf, wie aus dem hier edierten Brief an Bullinger vom 16. Januar 1532 hervorgeht, in dem Karlstadt die Gründe für seine verspätete Rückkehr nach Zürich schildert, wo er wohl gegen Ende des Monats ankam.4 Die Eingliederung Karlstadts in die dortige Kirche im Jahr 1531 bis zu seiner kurzen Versetzung ins Rheintal lässt sich nur vor dem Hintergrund der Zürcher und Schweizer Kirchengeschichte rekonstruieren.

Die Suche nach einer passenden Position für Karlstadt blieb auch in Zürich zunächst schwierig. Schlussendlich verschaffte man ihm eine Stelle in der Limmatstadt, wo er sich mit seiner Familie Ende Juni 1530 niedergelassen hatte und vermutlich ab September »das Haus bewohnte, das zur Pfründe St. Blasien gehörte (Münstergasse 2) und sich zwischen dem Haus ›Zur blauen Fahne‹ (Münstergasse 4) und dem ›Grünen Schloß‹ (Zwingliplatz 3) befand«.5 Als letzter einer Serie von Vertretern des vorübergehend nach Bern versetzten Kaspar Grossmann, genannt Megander,6 wurde Karlstadt zum Diakon am Spital ernannt7 – ein Amt, das er erst zwischen 25. Oktober 1530 und 18. April 1531 übernahm. Auch wenn Karlstadt höchstwahrscheinlich schon früher in Zürich gepredigt hatte,8 wurde er sicher erst nach dem 25. Oktober 1530 mit der Vertretung dieser Stelle betraut: Im Protokoll der in jenen Tagen gehaltenen Synode ist eindeutig vermerkt, dass Hans Oechsli damals noch im Spital tätig war.9 Dieser wechselte allerdings bereits im November nach Weesen, wo er bis 1532 Pfarrer blieb.10 Sein Nachfolger am Spital wurde höchstwahrscheinlich Heinrich Buchmann.11 Wann dieser die Stelle genau antrat, bleibt unklar.12 Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass er schon gegen Ende des Jahres 1530 am Spital predigte.13 Ebenso unklar ist, ob Buchmann die Stelle im Spital einige Zeit zusammen mit Karlstadt innehatte,14 ob dieser ihm einfach nachfolgte oder ob es in jenen Monaten noch andere Stellvertreter Meganders gab.15 Am 18. April 1531 war Karlstadt aber bereits »zum Spital« verordnet, wie die Liste der an jenem Tag, »post prandium«, der Zensur der gesammelten Synode unterworfenen Prediger bestätigt: »D. Andres Bodenstein von Carlstat zum Spital / [= signum bonum].«16Am 1. Juni 1531 erhielt er auch von den Pflegern des Stifts die entsprechende Spitalpfründe mit einem Jahreseinkommen von 160 Pfund, d.h. 80 Gulden.17 Aus einem Protokoll Heinrich Utingers, Kustos des Großmünsterstiftes, geht hervor, dass Karlstadt am 24. März 1532 weiterhin Inhaber dieser Spitalpfründe war – mit einem Einkommen von 80 Gulden18 – und dass ihm diese Anstellung auch während seiner Versetzung nach Altstätten, zwischen September 1531 und Mitte Januar 1532,19 weiter vorgehalten wurde.20

Die Stelle als Diakon am Spital, die Karlstadt 1531 zumindest zwischen April und September bekleidete, stellte als Pfründe des Großmünsterstiftes21 seine offizielle Einbindung in diese Institution dar.22Die damit verbundenen Predigtverpflichtungen sind am 17. März 1528 in einem Beschluss der Verordneten des Stifts beim Amtsantritt zur Ernennung von »Dietrich N. von rinow« als Stellvertreter von Kaspar Megander folgendermaßen beschrieben:

»Das er solle versehen her Caspar im spital, nämlich sol er am suntag nach der predgy im spital predgen. Dar nach in der wuchen an der mittwuchen und donstag zu dem münster das gotswort mitt trüwen und luter verkünden. Auch sol er die krancken im spital und in der frechstuben heimsuchen und sy underwisen mitt dem götlichen wortt […].«23

Die für »Dietrich N. von rinow« vorgesehene Jahresbesoldung von 80 Gulden wurde auch für seinen Nachfolger, Franz Zingg, bestätigt, der am 25. Mai 1528 in Dienst trat. Seine Anstellung sollte von den Verordneten nach einem Jahr gegebenenfalls bestätigt werden.24 Die Predigtverpflichtungen von Zinggs, der dieses Amt bis 1529 innehatte,25 waren wie die von »Dietrich N. von rinow«:

»das Er am suntag nach der predy in der pfar den armen im spital das gots wort solle mit flis verkünde und in der wuchen in der pfar am mittwuchen und donstag und im die armen in der frechstuben Enpfolen lasse sind in mass und form wie denn her Caspar gethan hatt«.26

Hans-Peter Hasse nimmt an, dass die Bedingungen für Karlstadt ähnlich gewesen sein dürften und leitet daraus ab, dass er viermal pro Woche predigte, dreimal im Großmünster (Sonntag, Mittwoch und Donnerstag) und einmal im Spital (Sonntag nach der Predigt im Großmünster);27 über die Predigttätigkeit Karlstadts im Jahr 1531 liegen jedoch keine direkten, eindeutigen Quellen vor.

Die Stelle als Diakon im Spital als Vertreter Meganders scheint dennoch als unsichere oder ungeeignete Lösung angesehen worden zu sein, da 1531 immer wieder innerhalb und außerhalb Zürichs Alternativen für Karlstadt in Betracht gezogen wurden. Am 23. März 1531 schrieb Erasmus Ritter28 an Bucer und berichtete, er sei zusammen mit Benedikt Burgauer29 vom Schaffhauser Rat beauftragt worden, einen neuen Lektor für Theologie und Sprachen zu finden. Karlstadt sei zwar – ebenso wie Leo Jud – geeignet, aber durch die Lutheraner als derart aufrührerisch gebrandmarkt, dass der Stadtrat ihn nie akzeptieren könne; Bucer solle aber trotzdem ein Gutachten über Karlstadt schreiben.30 Ob Bucer auf Ritters Anfrage reagierte, ist nicht bekannt.31 In der Zwischenzeit hatte sich die Zürcher Kirche jedoch bereits anders entschieden und Karlstadt nach Altstätten versetzt,32 wo er die Nachfolge Johann Valentin Furtmüllers (1487/88–1566) antrat.33

Altstätten war, wie viele andere Orte im Rheintal, kurz nach dem benachbarten St. Gallen34 im Dezember 1528 zur Reformation übergetreten.35 Von entscheidender Wirkung hierfür waren Johann Valentin Furtmüller, der 1528 aus Zürich als Pfarrer nach Altstätten gesandt worden war,36 und Hans Vogler (1498–1567), seit 1523 Ammann37 der Stadt38: Demnach sollte die Heilige Schrift allein ohne menschliche Zusätze gepredigt werden, die Gemeinden sollten das Recht haben, ihren Pfarrer selbst zu wählen,39 und alte Feudalverpflichtungen abgeschafft werden.40 Der progressive Wechsel der ostschweizerischen Territorien (Thurgau, St. Gallen, Appenzell) zur Reformation markierte auch deren Positionierung unter der Zürcher Schirmhoheit. Der Konflikt mit der katholischen Obrigkeit spitzte sich zu. Im ersten Kappeler Landfrieden im Juni 1529 wurde zwar ein prekärer Kompromiss erreicht, die Spannungen v.a. in der Ostschweiz blieben jedoch eklatant.41 Je weiter die Reformation in diesen Gebieten voranschritt, desto notwendiger wurde es, auch dort eine möglichst homogene Kirchenordnung – nach dem Zürcher Modell – einzuführen; zu diesem Zweck wurden mehrere Synoden einberufen.42 Bereits am 4. Februar 1529 kamen die Pfarrer der Stadt St. Gallen mit den Pfarrern aus dem Toggenburg, Rheintal, Appenzellerland und Thurgau zur ersten Gesamtsynode in St. Gallen zusammen. Zur Diskussion standen elf Artikel über Predigt und reformierte Kirchenbräuche. Besonders umstritten war hier die Einführung von Bannvorschriften, so dass eine Entscheidung diesbezüglich vertagt wurde.43

Hierin spiegelte sich ein Hauptthema der innerreformierten Kontroversen der Schweiz in jenen Jahren. Nach Zwinglis Auffassung hatte nicht die Kirche den Bann auszuüben, sondern der weltlichen Gerichtsbarkeit die Bestrafung der Sünden zu überlassen.44 Oekolampad wollte dagegen das Bannrecht der Kirche sichern und damit die Ansprüche der weltlichen Obrigkeit im kirchlichen Bereich beschränken.45 Aus dieser Diskrepanz zwischen den prominenten Theologen aus Zürich und Basel ergab sich die Frage, welche Auffassung sich in den an »Christliches Burgrecht« gebundenen Orten – also auch in den reformierten Gebieten der Ostschweiz46 – durchsetzen würde,47 die zwischen 1529 und 1530 mehrmals diskutiert wurde. Obwohl sich die Zürcher Synode vom 26. Oktober 1530 – an der auch Karlstadt teilnahm48 – klar gegen die Errichtung eines kirchlichen Bannes aussprach,49 weigerten sich die Vertreter des »Christlichen Burgrechts«50 wenige Wochen später in einer Versammlung in Basel, eine gemeinsame Regelung durchzusetzen, und überließen es den einzelnen Verbündeten, wie sie mit der Frage umgehen wollten.51

Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzung bildete sich im reformierten Lager, v.a. in den Territorien St. Gallen und dem Rheintal, eine weitere Position heraus, wo in der Folge Zwingli in eine weitaus frontalere und massivere Auseinandersetzung verwickelt wurde. Während Oekolampad sich dafür aussprach, dass das für die Exkommunikation zuständige kirchliche Gremium in Absprache mit der weltlichen Obrigkeit agieren sollte, plädierte der St. Galler Prediger Dominik Zilli52 für ein völlig autonomes Bannrecht der Kirchengemeinde und lehnte die Beteiligung der weltlichen Obrigkeit radikal ab.53Bereits in der Synode von Rheineck um den 16. November 1529, in der sich die Prediger aus der Stadt und Landschaft St. Gallen, dem Rheintal und Appenzell versammelten, wurde die Frage des Bannes behandelt, seine Ausübung innerhalb der Gemeinde geregelt und erklärt, auch die Synode sei ohne Mitwirkung der weltlichen Obrigkeit einzuladen und zwar durch besondere kirchliche Verordnete: »Dominicus Zyli predicant zuo Sant Gallen, Sebastion(!) Grübel pfarrer zuo Berg [im Thurgau], Huldrich Eggstain predicant zuo Rorschach [aus der Äbtischen Herrschaft], und Johannes Valentin Frutmüller predicant zuo Allstetten [im Rheintal].«54 Die Beschlüsse der Predigerversammlung in Rheineck stießen sofort auf Widerstand und wurden von Zwingli auf der Frauenfelder Synode am 13. Dezember 1529 und am darauffolgenden 17. Mai 1530 radikal in Frage gestellt.55 Da einige Prediger, vor allem aus St. Gallen und dem Rheintal, an ihrer Position festhielten und die Geistlichkeit der Region sich gespalten hatte,56 wurde die Frage der kirchlichen Exkommunikation auf der Generalsynode in St. Gallen vom 18. bis 22. Dezember 1530 erneut diskutiert und endgültig im Sinne Zwinglis gelöst.57 Doch auch diesmal zeigten einige der Pfarrer, dass sie sich der Zürcher Oberaufsicht nicht unterwerfen wollten. Schon bei der Eröffnung der Synode weigerten sich Dominik Zilli und Johann Valentin Furtmüller – zwei der auf der Synode von Rheineck im November 1529 ernannten Verordneten –, den üblichen Eid jedes einzelnen Pfarrers auf die reformatorischen Grundsätze abzulegen, da sie ihn für eine menschliche Forderung ohne jede Grundlage im Evangelium hielten.58 Als am Ende der Synode die Frage des Banns diskutiert wurde, verteidigte Zilli erneut seine Position. Mit ihm, so berichten die Chronisten, ergriff auch Furtmüller das Wort und bekräftigte die Notwendigkeit einer völligen Unabhängigkeit der Gemeinde in Bezug auf die Exkommunikation – und dies nicht, um Zwingli zu widersprechen, sondern um die Heilige Schrift zu ehren.59 Während Furtmüller schließlich – wenn auch mit Einschränkungen – der Auffassung der Zürcher Kirche zugestimmt zu haben scheint, blieb Zilli beharrlich bei seinen Positionen.60 Nach weiteren öffentlichen Auseinandersetzungen mit dem St. Galler Stadtrat blieb Zilli in seinem Amt,61 Furtmüller hingegen wurde in den darauffolgenden Monaten von seiner Funktion als Prediger in Altstätten suspendiert – möglicherweise hatte er zu viele Zweifel an seiner Position geweckt.

Vadian beschreibt ihn 1531 in seinem Tagebuch als »ain geschickt predicant, aber anrichtig, hitzig und etwas täuferisch«, höchstwahrscheinlich wegen seiner Meinung über den Bann und seiner Weigerung, auf der Synode im Dezember 1529 den Eid zu leisten.62Gerade diese Meinungen hatten nicht nur das Verhältnis zwischen Furtmüller und der Zürcher Kirche belastet, sondern auch dasjenige zu Hans Vogler, dem Ammann von Altstätten, der ihn 1528 berufen und mit dem er sich für die Einführung der Reformation im Rheintal eingesetzt hatte.63 Zwischen den beiden kam es, wohl aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über ein mögliches Zusammenwirken von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit bei der Exkommunikation – die auch Voglers persönliche Interessen und Einflussbereiche unmittelbar betrafen –, bald zu einer offenen Auseinandersetzung.64 Vor diesem Hintergrund scheint Hans Vogler bereits am 24. Februar 1531 die Absicht verfolgt zu haben, Furtmüller durch Karlstadt zu ersetzen,65 auch wenn unklar bleiben muss, ob diese Idee zuerst in Zürich oder in Altstätten formuliert wurde. Wie die Korrespondenz zwischen Zürich, Altstätten und St. Gallen im darauffolgenden Sommer zeigt, wurde der Fall wiederholt diskutiert. Hierbei wurden durchaus unterschiedliche Perspektiven eingebracht, aber Vogler setzte sich weiterhin für die Absetzung Furtmüllers ein. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Karlstadt von den Überlegungen, ihn als Nachfolger Furtmüllers einzusetzen, wusste.66Am 2. August 1531 machte Ulrich Stoll die Versetzung offiziell:67 Furtmüller sei »jetzt in kurtzem still gestellt […] worden; von der ursach zu sagen, ist nit fon nöten.68 Uff das sind die biderben lütt zu mir [= Ulrich Stoll] komen und gebeten, üch zů schriben, das ir in wellen behollffen und beraten sin, das in ein andern[!] predicant zů werd gestellt, byß sich die sach am sinidum[!] ußmacht,69 darmit und das volck nit an ler70 gotes worts stand. […] Möcht es müglich sin, das Karlistat hinuskem, der duͤcht mich ietz in dissem handel geschickt sin.«71

Am 14. September 1531 wurde eine »Instruction für Johannes Manz als gesandten ins Rheintal« verfasst. Als erster Punkt wurde der Fall Furtmüller verhandelt. Er sei wegen »irrigen meinungen und unwäsenligkeiten […] durch ein gemeine versammlung der dieneren des worts« bis zur nächsten Synode stillgelegt; aus diesem Grund sei »uff ansinnen und fründtlich begeren der biderwen lüten zuo Altstetten […] doctor Carolstaden zuo eim verwäser und versäher« versandt, mit der Bitte an die Altstätter ihn »in besitzung und verwaltung der kilchen unz zuo wyterem unserem insähen belyben ze lassen«. In der Zwischenzeit solle Furtmüller dazu ermahnt werden, ruhig zu bleiben und sein »rottisches und ungeschicktes« Verhalten zu mäßigen.72 Von diesem Zeitpunkt an bis zum 16. Januar 1532 – der Datierung des hier edierten Briefes –, bietet ein Bericht Furtmüllers über diese Monate den einzigen Nachweis über Karlstadts Tätigkeit.73 Darin heißt es, Karlstadt sei mit dem Zürcher Gesandten Johannes Manz nach Altstätten gekommen,74 wahrscheinlich zusammen mit seiner Familie.75 Furtmüller berichtet – überzeugt, der göttlichen Wahrheit gemäß gehandelt zu haben –, er habe zunächst auf einen theologischen Austausch gewartet, weil er nicht glauben konnte, dass man ihn verurteilen würde, ohne mit ihm zu sprechen. Er blieb also in Altstätten, und als Karlstadt zur Predigt in die Kirche ging, trat er auf ihn zu, begrüßte ihn und forderte ihn auf, seine Argumente anzuhören und nicht einfach den Anschuldigungen zu glauben, die gegen ihn erhoben worden waren.76 Karlstadt zeigte sich Furtmüller gegenüber jedoch nicht wohlgesonnen und warf ihm von der Kanzel herab vor, er habe Christus nicht richtig verkündet und die Gläubigen mehr zu Werken als zum Glauben bewegt.77 Obwohl die Auseinandersetzung zunächst mäßig verlief, spaltete sich die Gemeinde in der Folge.78 Furtmüller habe geschwiegen und nicht mehr gepredigt, aber die Vorwürfe Karlstadts gegen ihn seien immer lauter und heftiger geworden.79 Hinzu seien die Verfolgungen durch Hans Vogler gekommen, die Furtmüller dazu gezwungen hätten, seinen Lebensunterhalt als Lohnarbeiter zu bestreiten, da er seine Stelle als Prediger verloren habe. Als Beispiel für die Unbarmherzigkeit Voglers – und auch Karlstadts – zieht Furtmüller sein Zutrittsverbot zu den Feldern heran, wo er die Früchte aus seinem Wein-, Kraut- und Baumgarten ernten wollte.80 Der Mangel an Barmherzigkeit, den Karlstadt gegenüber Furtmüller zeigte, sei allerdings durch den kurz darauf folgenden Abbruch der Beziehungen zwischen Karlstadt und Hans Vogler bestraft worden. Nach Furtmüllers Bericht wurde Karlstadt zunächst freundlich in Voglers schlossähnlichem Haus aufgenommen, bereits nach kurzer Zeit gerieten die beiden jedoch in so offene Meinungsverschiedenheiten, dass Karlstadt in ein kleines, ärmliches Haus ziehen musste, bis er Altstätten schließlich wie ein Bettler verließ.81

Furtmüllers Bericht muss im Hinblick auf seine argumentativen Hauptziele interpretiert werden: einerseits sich selbst und seine theologische Position zu rechtfertigen und andererseits seinen Gegner, Hans Vogler, in einem möglichst negativen Licht darzustellen. Angesichts dessen müssen die Informationen über Karlstadt, insbesondere über sein unbarmherziges Verhalten, relativiert werden. Auch wenn theologische Meinungsverschiedenheiten bestanden haben sollten,82 scheint Karlstadt ihm – als Furtmüller 1536 in Basel weilte – sogar freundlich entgegengetreten zu sein.83 Es ist nicht auszuschließen, dass Furtmüller und die Prediger, die mit ihm für die völlige Autonomie der Gemeinden in Fragen des Banns gegenüber der weltlichen Obrigkeit plädierten84, Karlstadts Werke gelesen hatten.85 Sicherlich wird die Entscheidung Karlstadts, Altstätten zu verlassen und nach Zürich zurückzukehren, durch die veränderte politische Lage stark beeinflusst worden sein. Nach der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531, bei der auch Zwingli fiel,86 wurde am 20. November ein Landfrieden geschlossen, der für die altgläubige Seite v.a. in den gemeinen Herrschaften, also auch in der Ostschweiz, günstig war: Die Fürstabtei St. Gallen wurde wiederhergestellt, der 1531 inhaftierte und kurz danach verjagte katholische Landvogt Sebastian Kretz im Rheintal wieder eingesetzt,87 gegen Hans Vogler Rechtsansprüche wegen der Zerstörung von Kirchenzierden im Rheintal erhoben,88 das Christliche Burgrecht aufgelöst und die Zürcher Expansionspläne beendet.89 Damit war auch Karlstadts Stelle in Altstätten höchstwahrscheinlich nicht mehr haltbar und er beschloss, möglicherweise im Dezember 1531, nach Zürich zurückzukehren.90

Wie der hier edierte Brief an Bullinger vom 16. Januar 1532 belegt, war es ihm jedoch nicht möglich, das Rheintal sofort zu verlassen. Karlstadt wandte sich an den neuen Zürcher Antistes91 und berichtete, dass der Magistrat von Altstätten ihm versprochen habe, es würden bei seiner Abreise keine Schwierigkeiten auftreten, die Dinge sich jedoch anders entwickelt hätten; z.B. würde die Zahlung seines fälligen Gehalts mit unbegründeten Ausreden verzögert.92 Karlstadt hoffte deshalb auf Bullingers Vermittlung und meinte, der größte Schaden entstehe ihm dadurch, dass er den Predigten und Vorlesungen seiner Zürcher Kollegen – wohl in den Zürcher lectiones publicae93 – nicht folgen könne. In einem kurzen Postskriptum empfiehlt er Bullinger einen nicht näher identifizierten Heinrich, wahrscheinlich Pfarrer in einem Dorf bei Altstätten.94 In der zweiten Januarhälfte konnte Karlstadt Altstätten endlich verlassen und sich nach Zürich begeben, von wo aus er am 3. Februar einen Brief an Vadian schickte (KGK 330).


1Vgl. KGK 329 (Textstelle), KGK 329 (Textstelle) und KGK 329 (Textstelle). Siehe auch StA Zürich, E. II. 351, fol. 209v: »lieber Michel«.
2Vgl. Vadianische Briefsammlung 6, 716f. Nr. 1605.
3Vgl. KGK 328.
4Diese Datierung ergibt sich aus einem Brief Karlstadts an Vadian vom 3. Februar 1532, der aus Zürich versandt wurde; vgl. KGK 330.
5Vgl. Hasse, Aufenthalt, 374 auch mit Anm. 33, wo die entsprechenden Signaturen der (leider ohne Datumsangabe) angeführten Quellen zitiert sind. Hasse bemerkt auch, Karlstadt habe wahrscheinlich »ab September 1530 dort gewohnt, da Erasmus Schmid, der dieses Haus seit dem 17. August 1528 besaß, am 28. August 1530 das Haus ›Zum kleinen Paradies‹ erwarb« (Hasse, Aufenthalt, 375). Da das der Spitalpfründe gehörende Haus nicht zur Verfügung stand (sie blieb Megander erhalten; vgl. z.B. noch für Februar und August 1533 Egli, Actensammlung, 848f. Nr. 1923 und 864 Nr. 1967), wurde Karlstadt das oben genannte Haus bereitgestellt.
7Barge, Karlstadt 2, 424 mit Anm. 74 behauptet, »für die Befriedigung der schlichtesten Bedürfnisse werden seine [= Karlstadts] Einkünfte als Diakon am Spital und nebenher als Korrektor an der Froschauerschen Druckerei hingelangt haben.«
8Vgl. KGK 328 (Textstelle) und KGK 328 (Textstelle). Wo und wann Karlstadt angeblich über den Epheserbrief in Herbst 1530 gepredigt hat, bleibt unklar. Bubenheimer, Consonantia, 251 Anm. 2 vermutet, er habe im Großmünster gepredigt.
9Egli, Actensammlung, 730 Nr. 1714: »16. M. Hans Oechsli, Spital; het ein müed wib, ist im leid.« Zu Johannes/Hans Oechsli (Bovillus) siehe auch Zwingli, Werke 9, 106 Anm. 1 Nr. 609.
10Vgl. den Brief Oechslis von Weesen an Zwingli am 29. November 1530 (Zwingli, Werke 11, 260 Nr. 1140).
11Zu Heinrich Buchmann, Bruder des berühmten Theodor Buchmann, genannt Bibliander, siehe Staehelin, Vorlesungen, v.a. 523 mit Anm. 6. Die hier vorgeschlagene Datierung in der Reihenfolge von Oechsli und Buchmann als Inhaber der Spitalpfründe als partielle Ergänzung zu Hasse, Aufenthalt, 368.
12Vgl. Kaufmann, Rohrdorf, 48: »Buchmann selber erklärte am 7. Februar 1531 der Zürcher Regierung seinen Rücktritt von seiner Pfarrerstelle in Rohrdorf, in der Hoffnung, dass er bei nächster Gelegenheit mit einer ledigen Pfründe versehen […] werde.«
13So lässt die Liste der Inhaber der Spitalpfründe in StA Zürich, G I 179, fol. 9v vermuten, wo am Rand der Liste der Vertreter Grossmann (s.u. KGK 329 (Anmerkung)) vermerkt ist: »H. Heinrich Buchmann auch Anno 1530.« StA Zürich, G I 179, fol. 18v, für »Zollicken«, gibt H. Heinrich Buchmann unter dem Jahr 1530, ersetzt erst 1534 durch Ulrich Eggstein.
14Vgl. Figi, Reorganisation, 96, wo aber Belege fehlen.
15Vgl. Hasse, Aufenthalt, 368 mit Anm. 13, wo auf die handschriftliche Quelle in StA Zürich, G I 179, fol. 9v verwiesen wird. Als teilweise Korrektur der von Hasse angegebenen Liste der Vertreter Meganders (»Hans Schönenberg, ein gewisser Dietrich N. von rinow, Franz Zingg, Hans Oechsli, Heinrich Buchmann«), wird hier aus dem Original zitiert: »1520 H. Caspar Grossmann. Er ward Anno 1528 gen Bern gelehen. Hiezwüschent hand inen vil prediget. M. Hanns Oechsli, H. Hans Schönenbürg, [am Rand Verweis auf Buchmann wie KGK 329 (Anmerkung)] M. Frantz Zingg. D. Carlistatt In seiner Tigurinerchronik gibt Bullinger an: »Imm spittal was anfangs h[err] Iohans Buman/ geweßner pfarrer zů Alltstetten. Und nach imm doct[or] Anderes Bodenstein Carlstatt, vgl. Bullinger, Tigurinerchronik 1.2, 1288,14–16. Bullingers Angabe ist hier nicht korrekt. »Iohans Buman« sei mit Johannes Baumann zu identifizieren, »1517 Pfarrer in Albisrieden, 1520 in Altstetten, 1538 Spitalkaplan in Zürich, gest. 1544.«, vgl. Bullinger, Tigurinerchronik 1.3, 150. Dass Johannes Baumann nach Karlstadt am Spital berufen wurden, ist auch bestätigt in Bullinger, Tigurinerchronik 1.1, 405,14–18 und auch in StA Zürich, G I 179, fol. 9v, unter Jahr 1538.
16StA Zürich, E II.1, 43. Karlstadts Name ist der zweite in der Liste, unmittelbar nach Zwingli und vor Jud. Egli, Actensammlung, 750 Nr. 1757 hat die Namen der Pfarrer übersprungen, die nur mit Angabe der Gemeinde und dem »signum bonum« gelistet waren (u.a. auch Karlstadt).
17Hasse, Aufenthalt, 367f. mit Verweis auf eine Eintragung in den Studentenamtsrechnungen des Großmünsterstiftes, wo unter den Ausgaben des Jahres 1532 vermerkt ist: »Item clx Ib. herrn Doctor Karolstadio von herr Caspar Großmans pfrund im spital, der jetz zu Bern ist, welchi im gemelter Doctor fersicht bis er widerum heim kumpt. Deß hand sich unser pfleger erckent am 1. tag brachmonatz im 1531 jar.« Original in SA Zurich, G II 39.1 fasc. 1.
18Wie Hasse, Aufenthalt, 369 beweist, bestätigt das Protokoll seine jährliche Entlohnung von 80 Gulden, »außerdem sollten ihm Fehlbeträge erstattet werden, falls das Gehalt nicht ausreicht. Letzteres ist ein Hinweis darauf, daß der Betrag von 80 Gulden eher knapp bemessen war.«
19Zum Wechsel Karlstadts nach Altstätten siehe hier unten.
20Original in StA Zürich, G I 1 fasc. 136; Belege ediert in Hasse, Aufenthalt, 369 Anm. 15.
21Vgl. Bubenheimer, Consonantia, 251 Anm. 2 mit Verweis auf Egli, Actensammlung, 891 Nr. 2003. Laut Hasse, Aufenthalt, 368 Am. 11 ging die Spitalpfründe »rechnungsmäßig in die Verwaltung des Studentenamtes über. Vgl. den Bericht Wolfgang Hallers: Staatsarchiv Zürich: G I 2, Bl. 2v. Aus diesem Grund ist Karlstadts Gehaltsabrechnung in den Rechnungen des Studentenamts registriert. […] Zur Geschichte der Spitalpfründe vgl. die Aufzeichnungen von Wolfgang Haller: Staatsarchiv Zürich: G I 1, 174 und G I 2.«
22Siehe nochmals Hasse, Aufenthalt, 367–374. Zu den dazugehörigen Verpflichtungen Karlstadts als Prediger siehe auch die Einleitung zu KGK 349.
23Zur Transkription und Kommentierung dieser Quelle vgl. Hasse, Aufenthalt, 369f.
24Siehe nochmals Hasse, Aufenthalt, 370.
25Nicht aber bis zu seinem Tod am 31. Januar 1530, wie Hasse, Aufenthalt, 369 Anm. 13 vermutet. Im August 1529 wechselte Zingg nach Zurzach. Zu ihm siehe Müller, Diebold von Geroldseck 38f., 56–58, 98–100 und Zwingli, Werke, 467.
26Zitiert in Hasse, Aufenthalt, 370 Anm. 18, laut Original in SA Zurich, G I 178, 15.
27Hasse interpretiert die Textpassage aus dem Beschluss vom 17. März 1528 – »sol er am suntag nach der predgy im spital predgen« – als Beleg für zwei Predigten, eine im Großmünster, die andere unmittelbar danach im Spital zu halten. Die Annahme, »nach der predgy« verweise auf eine Predigt im Großmünster – so wie für die wöchentlichen Predigten –, folgte vermutlich aus der Beschreibung der Aufgaben Zinggs, wo in beiden Fällen die Angabe »in der pfar« auftaucht. Es erscheint jedoch unwahrscheinlich, dass Karlstadt so zeitnah zwei Predigten halten musste (auch angesichts seiner sprachlichen Einschränkungen, siehe KGK 328 (Textstelle)), was selbst bei Bullinger (der sonntags im Großmünster die Morgen- und Abendpredigt hielt) nicht der Fall war. Zur späteren Tätigkeit Karlstadts im Großmünster siehe ausführlich KGK 349.
28Erasmus Ritter (um 1495–1546), kam 1523 auf Wunsch der Altgläubigen als Pfarrer an das Münster zu Schaffhausen, trat aber bald zur Reformation über. 1536 wechselte er nach Bern, wo er bis zu seinem Tod blieb.
29Benedikt Burgauer (1494–1576) wirkte nach dem Studium in Leipzig und Krakau mit Vadian an der Einführung der Reformation in seiner Heimatstadt St. Gallen mit, wurde ab 1528 Prediger in Schaffhausen. Wegen seiner als lutherisch empfundenen Abendmahlslehre und dem daraus entstandenen Streit mit Erasmus Ritter wurde er 1536 entlassen. In den darauffolgenden Jahren war er Prediger in Tuttlingen, St. Margarethen, Lindau am Bodensee und Isny.
30Vgl. Bucer, Briefwechsel 5, 326f. Nr. 408, hier v.a. 327,7–9: »Est quidem Tiguri Carlostadius, est et Leo, quorum quemvis possemus (ut spero) adipisci, sed ille a Luthero et Philippo seditionis ita proclamatus est, ut timeam nostros senatores eum abhorrere […].« Siehe auch den Brief von Benedikt Burgauer an Bucer vom 24. März 1531, in dem er die Bitte Ritters wiederholt: Karlstadt sei von einigen beraten worden, wecke aber in Schaffhausen viele Sorgen; Bucers und Capitos Gutachten sei deswegen abgewartet worden (Bucer, Briefwechsel 5, 332,13–19 Nr. 410). Die Korrespondenz jener Monate zeigt, dass beide Straßburger Theologen das Schicksal Karlstadts verfolgten und ihm Grüße über Zwingli sandten. Siehe z.B. Capitos Brief vom 22. Januar 1531 an Zwingli (»Carlstadium tibi commendo«; Zwingli, Werke 11, 316,12 Nr. 1159) oder Bucers Brief vom 24. März 1531, der am Schluss Grüße an Jud, Karlstadt und die anderen Brüder sendet (Bucer, Briefwechsel 5, 329,15 Nr. 409). Der mögliche Ruf Karlstadts nach Schaffhausen wird in Oekolampads Brief vom 20. Juli 1531 an Zwingli erneut thematisiert und auch die Möglichkeit einer Berufung nach Memmingen erwogen; vgl. Zwingli, Werke 11, 539,5–540,3 Nr. 1248. Vgl. auch Barge, Karlstadt 2, 429.
31Noch am 19. März 1532 schreibt Ritter an Bullinger, er hoffe, Karlstadt erhalte eine angemessene Stelle; vgl. HBBW 2, 83,10f. Nr. 78.
32Vgl. Barge, Karlstadt 2, 430–441.
33Vgl. StA Zürich, G I 179, fol. 136v, wo »D. Andreas Carolostadius« unmittelbar nach Furtmüller gelistet ist.
34Zur Einführung der Reformation in St. Gallen durch Joachim Vadian (1484–1551) siehe Gamper, Vadian. Zu den Kontakten zwischen Karlstadt und Vadian siehe KGK 330.
35Siehe Frey, Rheintal. Zur Bedeutung des Rheintals für die Schweizer Reformation siehe Locher, Zwinglische Reformation.
36Hans Valentin Furtmüller (ca. 1497–1566) aus Waldshut, studierte in Freiburg i.Br., wirkte als Pfarrer in Diessenhofen (Kt. Thurgau), 1524/25 in Rafz (Kt. Zürich), seit 1525 als Diakon am Fraumünster in Zürich. 1528–1532 wirkte Fortmüller in Altstätten im Rheintal, dort wurde er zusammen mit dem dortigen Ammann Hans Vogler zur treibenden Kraft der Reformation. Auf der Dezember-Synode 1530 weigerte Fortmüller sich, den Eid zu leisten (s.u. KGK 329 (Textstelle)). Aus Altstätten wurde er schließlich auf Betreiben Voglers, mit dem er in Konflikt geriet (s.u. KGK 329 (Textstelle)), entfernt und durch Karlstadt ersetzt. Nach der Schlacht bei Kappel wurde er als Pfarrer nach Rorschach (Kt. St. Gallen) berufen, von wo er aber 1534 unter dem Druck der Rekatholisierungsmaßnahmen von Abt Diethelm Blarer wieder weichen mußte. 1541 wurde Fortmüller Seelsorger der Pestkranken in St. Gallen und 1542 Pfarrer an St. Laurenzen. Aus nicht bekannten Gründen verließ er 1544 St. Gallen und ging nach Konstanz, kehrte aber auf Vermittlung Vadians hin wieder zurück. Vgl. HBBW 2, 40 Anm. 1 Nr. 60.
37Gemeindevorsteher; vgl. Schweizerisches Idiotikon 4, 246 s.v. Ammann, Ammen 1.
38Hans Vogler (1498–1567), Sohn des gleichnamigen äbtischen Gerichtsammanns in Altstätten, besuchte die Schulen in St. Gallen und Appenzell und trat 1520 in den Dienst des Abtes von St. Gallen. Im folgenden Jahr amtierte er als Stadtschreiber von Altstätten, zog 1521 in französische Dienste und erlebte die Schlacht von Bicocca. 1523 wurde er Stadtammann in Altstätten. Maßgeblich unter seinem Einfluss erfolgte seit 1528 die Einführung der Reformation im Rheintal. Nach dem Sieg der katholischen Orte floh Vogler im Dezember 1531 aus Altstätten und hielt sich im Appenzellerland, in St. Gallen, Lindau und Zürich auf. Die von den katholischen Orten gegen Vogler erhobenen Rechtsansprüche wegen der Zerstörung von Kirchenzierden im Rheintal während der Einführung der Reformation (vgl. auch KGK 330) wurden an der Tagsatzung vom 21. Januar 1533 geregelt. 1535 erhielt er das Zürcher Bürgerrecht. Seit 1537 war er Stadtschaffner in Reichenweier (Elsass). 1562 wirkte er als Stadtschaffner in Rappoltsweiler (Elsass), später als Amtmann im benachbarten Zellenberg. Vogler starb in Zürich, wo er 1541 Schloß und Herrschaft Uster gekauft hatte. Vgl. HBBW 2, 33 Anm. 5 Nr. 57.
39Diese Position vertrat auch Karlstadt nachdrücklich im Jahr 1524; vgl. z.B. KGK VII, Nr. 256 mit Beilagen 1 und 2.
40Vgl. den Brief von Hans Vogler an Zwingli vom 21. Januar 1529 in Zwingli, Werke 10, 32–34 Nr. 83.
41Der Durchbruch der Reformation in Bern, Basel und Schaffhausen 1528–1529 und die Bestrebung Zürichs, seine Machstellung in der Ostschweiz zu erweitern, führte zur Spannung zwischen den im Christlichen Burgrecht organisierten Reformierten und den altgläubigen fünf Orten (organisiert in der Christlichen Vereinigung). Am 8. Juni 1529 erklärte Zürich den fünf Orten den Krieg. Dank Vermittlung der neutral gebliebenen Orte und ohne eine militärische Konfrontation endete der Krieg in Kappel bereits am 26. Juni 1529. Als Ergebnis konnte die Reformation sich vor allem in den gemeinen Herrschaften weiter ausbreiten. Siehe Kreis, Kappeler Milchsuppe.
42Ein Überblick über die ostschweizerischen Synoden und die Organisation der Synodalkreise in Egli, Analecta 1, 88–91.
43Vgl. hier auch Ehrensperger, Gottesdienst, 229f.: »1. Kinder sollen gleich nach ihrer Geburt und nur durch verordnete Kirchendiener getauft werden. 2. Man legte einheitliche Bestimmungen über die Form und praktische Durchführung des Abendmals fest. 3. Ein Beschluss über die zukünftige Regelung der Feiertage wurde dem Rat unterbreitet. 4. Eifrig diskutiert wurde schon in dieser ersten Synode die Frage der Einführung von Bannvorschriften. Da hier die Meinungen weit auseinandergingen, wurde ein Entscheid vertagt. 5. Man legte die Kompetenzen für das Ehegericht fest. 6. Ebenfalls festlegt wurde das praktische Vorgehen bei der Verkündigung und Einsegnung der Ehen. 7. Es wurden einheitliche Bestimmungen über den Besuch bei Kranken beschlossen. 8. Über die Darreichung des Abendmahls für Kranke war man sich ebenfalls einig. 9. Diskutiert wurde die Entfernung der Bilder, Altäre und Zeremoniengeräte aus dem Münster. Über die Traktanden 10 und 11 schweigen die Quellen. Möglicherweise waren die uns nicht überlieferten Themen noch nicht reif genug für eine Diskussion oder einen Entscheid oder die Obrigkeit meldete Bedenken dagegen an oder man hatte einfach keine Zeit mehr, darüber zu sprechen. Am 13. Februar 1529 trat die Gesamtsynode erneut zusammen, diesmal in Städtchen Lichtensteig. Hier wurden eine reformierte Synodal- und eine Gemeindekirchenordnung besprochen und entworfen. Es mag sein, dass dies die beiden an der ersten Synode nicht mehr zur Behandlung gekommenen Geschäfte 10 und 11 waren. Sicher ist das nicht.« Vgl. hier auch Hottinger, Helvetische Kirchengeschichte 3, 458.
44Ein Überblick in Ley, Kirchenzucht. Siehe auch Kuhr, Kirchenzucht.
47Zur Kontroverse zwischen Zürich und Basel über die Einführung des Banns, die theologischen, kirchlichen und staatlichen Interessen und schließlich das Scheitern des Versuchs Oekolampads auf der Aarauer Burgrechtstagung vom 27. September 1530, sein Exkommunikationskonzept durchzusetzen, siehe Dobras, Ratsregiment, 303–309.
48Vgl. KGK 328.
49Egli, Actensammlung, 734 Nr. 1714.
50Siehe nochmals KGK 329 (Anmerkung).
51Zur am 16. November gehaltenen Synode und deren Beschlüssen siehe Oekolampad, Briefe und Akten 2, 528 Nr. 800.
52Dominik Zilli (auch Cili, Zyli), wohl ein unehelicher Sohn des St. Galler Bürgermeisters Heinrich Zilli, studierte in Basel (1517) und Wien (1518–1519). 1521 wurde er Schulmeister in St. Gallen, predigte 1524 als erster evangelischer Laie in der St. Lorenzenkirche, 1525 Helfer und von 1527 bis zu seinem Tode Pfarrer daselbst. Am 7. März 1529 hielt er die erste reformierte Predigt im Münster (in der Klosterkirche) und schuf 1533 das erste Gesangbuch der schweizerisch-evangelischen Kirchen. Zilli nahm teil an der Badener und der Berner Disputation sowie an verschiedenen Ostschweizer Synoden und am Basler Religionsgespräch 1536. Gegen Zwingli trat er für den Kirchenbann und die Selbständigkeit der Kirche gegenüber dem Staat ein. Durch seine Ablehnung des Synodaleids geriet er mit seinen Mitbrüdern und dem St. Galler Rat in Konflikt. Dank Vadians mäßigender Haltung durfte er sich in St. Gallen halten, wo er am 17. August 1542 starb. Vgl. HBBW 4, 33 Anm. 18 Nr. 313. Mit Christoph Schappeler gehörte Dominik Zilli wahrscheinlich zum St. Gallener Kreis um Joachim Vadian, der die Schriften Karlstadts – v. a. über Zölibat und Gelübde – in den früheren 1520er Jahren las. Vgl. die Einleitung von KGK IV, Nr. 179, S. 54f.
53Eine ausführlichere Darstellung der Opposition zwischen Zilli und Zwingli in Egli, Analecta 1, 107–111. Siehe auch Frey, Rheintal, 61–109.
54Die Beschlüsse der Rheinecker Synode sind ediert in Egli, Analecta 1, 94f., hier besonders 95. Zu Dominik Zilli siehe KGK 329 (Anmerkung). Zu Johann Valentin Furtmüller siehe KGK 329 (Anmerkung). Zu Ulrich Eggstein/Utz Eckstein siehe HLS s.v. Eckstein.
55Dass Furtmüller auch nach der Frauenfelder Synode vom 13. Dezember 1529 an seiner Position festhielt, belegt auch der Brief Christoph Landenbergers an Zwingli vom 22. Januar 1530, ediert in Zwingli, Werke 10, 416–418 Nr. 963a, hier v.a. 417,5–11.
56Hier v.a. siehe Egli, Analecta 1, 108: »Schon nach einem Monat [nach der ersten Frauenfelder Synode, also im Januar 1530] vernahm man, dass einzelne Geistliche im St. Galler Kapitel den Bann ganz ungeschicklich anwenden, und dass die vier Verordneten dabei vorangehen; sie erlauben sich sogar, so hiess es, alle diejenigen Gemeindeglieder, die nicht zum Abendmahl gehen, der Gemeinwerke zu berauben und sie aus ihren Gerichten auszuschliessen.« Zur Protestation der Rheintaler bei Zwingli nach der zweiten Frauenfelder Synode siehe nochmals Egli, Analecta 1, 109–100, wo der Bann auch als das beste Mittel beschrieben wird, um »den Intrigen der Täufer [zu] begegnen«. Laut Barge, Karlstadt 2, 432, versuchte man Furtmüller zu mäßigen: »Wohl auf seine Veranlassung richtete am 22. September 1530 Leo Jud an den ihm von früher her befreundeten Furtmüller einen mahnenden Brief.« Zum Brief Juds und der Reaktion Furtmüllers siehe nochmals Barge, Karlstadt 2, 432.
57Zu dieser Synode, wo auch der Umgang mit den Täufern diskutiert wurde, siehe nochmals Egli, Analecta 1, 112–121, mit Edition des Protokolls der Synode 122–135; Barge, Karlstadt 2, 433 und Kessler, Sabbata 2, 277–282.
58Vgl. Egli, Analecta 1, 113f. und Kessler, Sabbata 2, 278f. Anscheinend hat Furtmüller schließlich akzeptiert, den Eid zu leisten.
59Auf Zillis Seite waren auch die St. Galler Prediger Schappeler und Wetter sowie Sebastian Grübel. Egli, Analecta 1, 116. Zu den Kontakten Christoph Schappelers mit Karlstadt bereits vor 1507 siehe KGK I, Nr. 1, S. 9 und 11 mit Anm. 1, zu seiner Rezeption mehrerer Thesen Karlstadts siehe KGK IV, Nr. 178, S. 37-39; KGK IV, Nr. 179, S. 51–55; KGK IV, Nr. 180, S. 63; KGK IV, Nr. 181, S. 70f.; KGK IV, Nr. 184, S. 127; KGK IV, Nr. 186, S. 152; KGK IV, Nr. 188, S. 176; KGK IV, Nr. 189, S. 181; KGK IV, Nr. 199, S. 433; KGK IV, Nr. 202, S. 497f. und KGK IV, Nr. 209, S. 711.
60Egli, Analecta 1, 116: »Das Ergebnis war im Wesentlichen ein Beschluss im Sinne Zwinglis und im Anschluss an die Institutionen Zürichs. Furtmüller gab schliesslich in der Meinung nach, dass die Gemeinde aus Liebe ihre Strafgewalt der Obrigkeit übergeben möge, doch mit dem Vorbehalt, sie wieder an sich zu ziehen, wenn es nötig werde. Grübel wünschte bloss weitere Verhandlung durch eine Kommission, und Eckstein in Rorschach schwieg ganz. So blieb von den vier ›Verordneten‹ der einstigen Rheinecker Synode einzig Zilli bei seiner Ansicht«. Siehe auch Kessler, Sabbata 2, 281.
61Egli, Analecta 1, 117–120. In den folgenden Jahren erregte Zilli weiterhin Misstrauen und Bedenken bei den Schweizer und Straßburger Reformatoren, siehe zum Beispiel KGK 344 (Anmerkung).
62Vadian, Diarium Nr. 270: »Fortmüller zu Altsteten, ain geschickt predicant, aber anrichtig, hitzig und etwas täuferisch, ward abgesetzt und Doctor Andres CarolstatTüringen von Züricher dahin verorndt, ain glert man, und der erst, der von dem sacrament des libs und blutz Christi mit rechtem verstand an hat gfangen zu unsern tagen schriben; darum er auch uß Türingen vertriben und gegen Zürich kommen was.« Zitiert auch in Barge, Karlstadt 2, 434 Anm. 91.
65Vgl. Hans Vogler an Zwingli, 24. Februar 1531: »Zum andern, Karolstatz halb, achtt ich, ich werd üch in kurtz berichten. Bitt ich üch um gottes willen, dann mir das pitt nitt abzůschlachen etc.« (Zwingli, Werke 11, 349,11–13 Nr. 1171). Zu diesem Zeitpunkt musste eine mögliche Versetzung Karlstadts nach Altstätten bereits zwischen Vogler und Zwingli diskutiert worden sein. Beim gegenwärtigen Kenntnisstand der Quellen ist es nicht möglich zu sagen, ob mit Barge, Karlstadt 2, 434 Vogler um einen Nachfolger für Furtmüller gebeten und Zwingli die Aufmerksamkeit auf Karlstadt gelenkt hatte, oder ob mit Zwingli, Werke 11, 349 Anm. 7 Nr. 1171 Karlstadt auf Ansuchen Voglers von Zwingli nach Altstätten gesandt werden war. Siehe auch Frey, Rheintal, 171f.
66Siehe zu den unterschiedlichen Meinungen über das Vorgehen im Fall Furtmüller zwischen Hans Vogler und dem ab 1528 als Zürcher Schirmhauptmann über die Abtei St. Gallen tätigen Jakob Frei (um 1480–1531) nochmals Frey, Rheintal, 171f. Vielleicht war es diese Meinungsverschiedenheit, die dazu führte, dass Karlstadt erst im August 1531 offiziell berufen wurde, obwohl sein Name bereits zu Beginn des Jahres (vgl. KGK 329 (Anmerkung)) erwähnt worden war. Siehe auch die Briefe von Hans Vogler an Zwingli am 6. Juni 1531 und von Jakob Frei an Zwingli vom 7. Juli 1531 (Zwingli, Werke 11, 522f. Nr. 1241; 524 Nr. 1242). In Voglers Brief wird auf einen nicht näher identifizierten Lienhart verwiesen, der die Sache in Zürich im Auftrag der Rheintaler Gemeinden besprochen habe (Zwingli, Werke 11, 523.14–16 Nr. 1241). Es ist nicht klar, ob es sich bei dem am Ende desselben Briefes genannten um denselben Lienhart handelt; die Passage ist schwer zu interpretieren: »Lienharts halb, dem schuͤlmaister: Darum im nit geschriben wirtt, mag sin, dz fillicht Carolstat und er mit einandren[?] [laut Original StA Zürich, E I 3.3, Nr. 86: ›/ mitt ain andren/‹], aber gott wirt's machen. Darum schrib ich im nichts jetzt« (Zwingli, Werke 11, 523,21–23 Nr. 1241). Wenn es sich um denselben Lienhart handelt – der zu jener Zeit in Zürich war und für Vogler als Informant fungierte –, kann man nicht ausschließen, dass er mit Karlstadt Kontakt hatte. Jedenfalls ist zumindest der erste im Brief vom 6. Juni erwähnte Lienhart wahrscheinlich derselbe Lienhart, an den Ulrich Stoll – s.u. KGK 329 (Anmerkung) – seinen Brief an Zwingli vom 5. Juni 1531 übergab, um die Schwierigkeiten in den Rheintaler Gemeinden in Zürich mündlich zu schildern. Dieser Lienhart war neulich zu »Krießern oder Blatten« – d.h. in Nachbarorten von Altstätten – als Prädikant aufgestellt worden; vgl. Zwingli, Werke 11, 567 Nr. 1219. Vgl. Frey, Rheintal, 166f.
67Ulrich Stoll (um 1480–1542) war 1523–1541 Mitglied des Zürcher Kleinen Rats; seit Ostern 1531 wirkte er als Verweser des Landvogts im Rheintal.
68Den Fall Furtmüller war bereits lange diskutiert worden, sodass Stoll nicht nochmals die Gründe seiner Absetzung erwähnen musste.
69Es ist nicht klar, ob es sich um eine bereits geplante oder eine zukünftig zu berufende Synode handelt.
70Ohne Lehre.
71Zwingli, Werke 11, 563,3–8; 15–17 Nr. 1256.
72Strickler, Actensammlung 3, 548f. Nr. 1347: »Sept. 14 (Donnerstag nach Felicis u. Regule), Zürich. Instruction für Johannes Manz als gesandten ins Rheintal. 1. Als dann der Fortmüller, etwa predicant zuo Altstetten im Ryntal, umb etlicher siner irrigen meinungen und unwäsenligkeiten willen durch ein gemeine versamlung der dieneren des worts unz uff den nächstkünftigen Synodum guoter meinung stillgestellt, desshalb wir uff ansinnen und fründtlich begeren der biderwen lüten zuo Altstetten inen doctor Carolstaden zuo eim verwäser und versäher verordnet, und aber gemelter Fortmüller sich rottisch und ungeschickt haltet und biderw lüt beleidigt und unrüewiget, also dass ab sinem heimlichen gespräch und zuosamenkuchen wol abzenemen (wiewol er sinenthalben nützit anzuofahen bittet), dass sin gemüet und handlung anders anzeigent, dann er fürgi(b)t; desshalb und diewyl dann die von Altstetten uns selber anzöigt, dass sy des künftigen Synodi zuo erwarten und darvor nützit zuo vernüweren willens sygend, so soll gedachter unser bott Rat und gemeind zuo Altstetten früntlich stillen, ansuochen und vermanen, irem selbs erbieten statt ze tuon, gedachts Synodi güetlich zuo erwarten und unzdar rüewig ze sin und sich der sach wyter nit zuo beladen, sunder gemelten doctor, den wir inen zuo verweser verordnet, als ein frommen geleerten man, in besitzung und verwaltung der kilchen unz zuo wyterem unserem insähen belyben ze lassen und sich gemelts Fortmüllers ze rüewigen. Dann diewyl die predicanten um des doctors kunst und leer willen, damit sy um rat und wegwysung ir zuoflucht zuo im gehaben mögind, gemeinlich für in(e) gebetten, sind wir inen in ansechung gemeins christenlichs nutzes zuo willen worden, und ist unser meinung, dass derselb doctor sin husgesind jetz mit im ufhin nemen und die pfarr lut sins vorigen befälchs verwäsen, verwalten und das best tuon soll. Wenn dann gemelter Synodus kompt, so wirt ob Gott will aber hierin gehandlet, das cristenlich, eerlich und billich ist. 2. Fortmüller ist zu ermahnen, dass er sich ruhig verhalte, mit niemandem hader anfange und geduldig seine zeit erwarte, etc. 3. Da der Hauptmann sich jetzt nicht entfernen darf, so soll er dem boten wenigstens einen geschickten mann aus dem Landrat mitgeben, der in dieser sache handeln helfen könnte […].«
73Die Karlstadt betreffende Passage aus Furtmüllers Bericht wird in dieser Einheit als Beilage ediert.
75Wie aus der Instruktion an Manz zu entnehmen ist: »derselb doctor sin husgesind jetz mit im ufhin nemen« (vgl. Anm. KGK 329 (Anmerkung)). Siehe Schweizerisches Idiotikon 7, 1125: »Hūsg(e)sind […] die Angehörigen eines Haushalts vom Standpunkt des Hausvaters.«
77KGK 329 (Textstelle). Siehe zu diesem Vorwurf auch KGK 336.
78Furtmüller hatte noch Anhänger in der Stadt, bei denen er offenbar Unterstützung fand.
79Anscheinend hatte Karlstadt in einer Predigt Furtmüller namentlich genannt und ihn beschuldigt, die Altstätter »antichristlich« gemacht zu haben, KGK 329 (Textstelle).
82Diese Meinungsverschiedenheit ist belegt in einem Brief Karlstadts an Vadian von 19. Juni 1532; vgl. KGK 336.
83Vgl. Marcus Bersius an Vadian, Basel, 5. Februar 1536, vgl. Vadianische Briefsammlung 5, 305,7–9 Nr. 873: »immo Karolostadius Fortmullerum officio praevenit, eum cum Tigurinis, Bernatibus et aliis ad convivium invitans quamvis renuerit, causans nescio quid impedimenti.«.
84S. o. KGK 329 (Textstelle). Die These klang damals sogar täuferisch. Vgl. zu den Kontakten mit Karlstadt auch Strübind, Eifriger, 240–243.
85Siehe vor allem Karlstadts Schrift Was Bann und Acht sei (KGK 250), wo er die These vertritt, dass irrende oder unsittlich lebende Gemeindeglieder aus der Gemeinde ausgeschlossen werden sollen und diese Bannkraft gegen die Gottlosen in Besitz jedes Christen sei, der geistlich im Einklang mit Gottes Wort urteile. Wer den Bann verkünden solle, die Geistlichkeit oder weltliche Gerichte, hatte Karlstadt in dieser Schrift aber offengelassen. Dominik Zilli hatte Karlstadts Schriften zum Zölibat und zu den Gelübden gelesen (s.o. KGK 329 (Anmerkung)), es ist aber unklar, ob ihm auch dessen spätere Schriften bekannt waren. Siehe hier auch Looß, Bann, 9–17.
86Zu den Gerüchen, auch Karlstadt sei in der Schlacht bei Kappel gefallen, siehe Barge, Karlstadt 2, 440f.
87Zu Auseinandersetzungen zwischen den Rheintalern und dem Landvogt Sebastian Kretz und zur Wiedereinsetzung des Landvogtes im November 1531 siehe nochmals Frey, Rheintal, 149f. und 183f.
89Vgl. allgemein Meyer, Zweiter Kappeler Krieg. Zum Rheintal siehe Frey, Rheintal.
90Vadian schreibt in seinem Diarium unmittelbar vor einem auf den 13. Dezember datierten Eintrag: »Carolstat kam wider gen Zürich« (Vadian, Diarium, 311).
91Bullinger wurde am 9. Dezember 1531 als Nachfolger Zwinglis, der auf dem Schlachtfeld bei Kappel am 11. Oktober gefallen war, zum Antistes der Zürcher Kirche gewählt.
93Zur Zürcher »Hohen Schule« siehe die Einleitung von KGK 328.

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