1. Überlieferung
Ein Autograph; Notizen von unbekannter Hand am Rand, die den Inhalt des Briefes in Stichworten zusammenfassen; fol. 357v Adresse und Siegelspur.
Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.
Editionen:
- Barge, Karlstadt 2, 596f.
- Myconius, Briefwechsel, 294 Nr. 270.
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 457f.
2. Entstehung und Inhalt
Nachdem Karlstadts Entlassung – und damit sein Wechsel nach Basel1 – durch den kleinen und großen Zürcher Stadtrat am 30. Mai abgelehnt worden war, wandte sich dieser in dem hier edierten Brief vom 8. Juni erneut an Myconius.2 Darin wiederholt er sein Erstaunen über die Entscheidung der Zürcher Obrigkeit und bedauert, keine andere Strategie gewählt zu haben.3 Um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, undankbar oder gierig zu sein, erklärt er, dass sein Wunsch, nach Basel zu ziehen, viele Gründe gehabt habe. Er weist darauf hin, dass seine finanziellen Umstände in Zürich so prekär waren, dass er gezwungen gewesen sei, seine Güter zu verkaufen, die Unterstützung anderer anzunehmen, fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag4 zu predigen und einige Schüler privat zu unterrichten.5 Er habe es jedoch nicht gewagt, vor dem Zürcher Rat seinen Wunsch, nach Basel zu ziehen, offen auszusprechen, da ihm gesagt worden sei, dass die städtischen Behörden es vorzögen, wenn er bliebe. Im letzten Teil seines Briefes berichtet Karlstadt, dass er von den beiden Basler Gesandten Heinrich Ryhiner und Rudolf Supper, die wohl (auf dem Weg zur Tagsatzung) in Zürich Halt gemacht hatten, wohlwollend empfangen worden sei.6 Er bedankt sich dann für den Brief von Myconius,7 grüßt seine Basler Kollegen und kündigt an, dass er bereit sei, zu weiteren Gesprächen nach Basel zu reisen, falls keine Einigung erzielt werden könne.8
Dieser Brief Karlstadts zeugt von der Ungewissheit über seine Zukunft in jenen Wochen, die inzwischen auch zu Unstimmigkeiten zwischen Myconius und Bullinger geführt hatte. Von Karlstadt in einem Brief vom 30. Mai (KGK 347) über die Ablehnung seiner Entlassung informiert, schrieb der Basler Professor und Pfarrer Myconius am 5. Juni an den Zürcher Antistes Bullinger und brachte seine Verärgerung zum Ausdruck.9 Warum wurde von den Zürchern der Namen Karlstadts vorgeschlagen,10 wenn nie die Absicht bestanden habe, ihn den Baslern zu überlassen? Myconius macht sodann Bullinger für die Ablehnung durch den Zürcher Rat verantwortlich, wobei er möglicherweise von einigen von Karlstadt brieflich vorgetragenen Überlegungen beeinflusst war,11 und berichtet verärgert, dass die Basler eine neue Gesandtschaft hätten schicken müssen, damit ihr Gesuch in Zürich angenommen oder zumindest diskutiert würde.12 Schließlich fordert er Bullinger in hartem Ton auf, alles zu tun, damit die Berufung Karlstadts genehmigt werde, wenn er nicht den Zorn der Basler auf sich ziehen wolle.13
Als er diese Zeilen schrieb, hatte Myconius wahrscheinlich noch keine Kenntnis von dem Brief gehabt, den Bullinger ihm am Vortag geschickt hatte und in dem er den Grund für die Ablehnung der Entlassung Karlstadts durch den Zürcher Stadtrat angab: Die Berufung sei nicht offiziell vom Basler Rat beantragt worden, sondern durch einen Brief der Basler Theologen an ihre Zürcher Kollegen. Bullinger berichtete auch, dass Karlstadts Gehalt erhöht worden sei.14 Schon am 10. Juni genehmigte der Zürcher Rat Karlstadts Versetzung nach Basel.15
Nach seiner Rückkehr nach Zürich nahm Karlstadt sein im April 1531 übernommenes Amt als Diakon am Spital wieder auf,16 das ihm auch während seiner Versetzung nach Altstätten zwischen September 1531 und Mitte Januar 1532 vorbehalten geblieben war.17 In welchem Umfang Karlstadt als Diakon in Zürich 1532–1534 gepredigt hat, bleibt jedoch offen.
Der Kustos des Großmünsterstiftes, Heinrich Utinger, beschrieb im Jahr 1532 in einem »Libell« die Rollen der »notwendigen personen die man an dem stift [= Großmünsterstift] han muß«, folgendermaßen:
Zum ersten muoss man ha(be)n zwen predicanten und ein(en) diacon oder helfer, dass der ein(t) predicant versehe den Sunntag am morgen und abend, den Frytag und Samstag am morgen und Samstag z'abind, die Mittwuchen umb die nüni und alle fyrtag am morgen. Der ander aber versehe die mittelpredig am Sunntag, it(em) Mittwuch und Donnstag am morgen, und so der vorder prediger am Samstag z'abind gehindret, ouch dieselben für in tüeje, it(em) den Zinstag umb die viiij und alle fyrtag am abend. 3) Zuo denen zweien bedarf man eins diacons, der die obernämpten, wenn einer oder si bed krank wurden oder in notwendigen gschäften verhaft, verrsehe und inen sunst mit predigen beholfen sye und insunders den prediginen diene, die täglich umb die viiij vormittag gehalten werdend; it(em) der die kinder toufe, die e(h)en bstäte, die kranken und verurteilten tröste etc.18
Zusammenfassend sollte der erste Prädikant also sechs Predigten pro Woche halten, der zweite Prädikant weitere fünf Predigten und bei Bedarf den ersten Prädikanten am Samstagabend vertreten. Zu ihrer Unterstützung war ein »diacon« vorgesehen, der u.a. täglich um 9 Uhr predigen und falls notwendig die zwei Prädikanten vertreten sollte.19 Angesichts dieser Berichte Utingers und der Aussage Karlstadts in dem hier edierten Brief (er solle fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag predigen)20 wurde seine Tätigkeit mal mit der des »diacon«,21 mal mit der des zweiten »Prädikanten« – eine Rolle, die Karlstadt mit Erasmus Schmid22 geteilt hätte – identifiziert.23 Da aber Hans Schmid zu jener Zeit als »diacon« fungierte24 und die Quellenlage keine eindeutige Aussage erlaubt,25 bleibt jeder Versuch, einen Predigtplan Karlstadts zu postulieren, rein hypothetisch.26 Vor allem soll der hier angeführte Abschnitt aus dem Bericht Utingers in der besonderen Situation kontextualisiert werden, in der sich die Zürcher Kirche in jenen Jahren befand. Im Gegensatz zum Fraumünster und den anderen Klöstern wurde das Großmünster nach Einführung der Reformation nicht säkularisiert, sondern umorganisiert, damit seine Finanzen für das kirchliche Leben und die Bildung der neuen Zürcher Kirche verwendet werden konnten.27 Diese Reform führte von Anfang an zu einem Konflikt zwischen den Chorherren, die alle ihre Mittel im Stift einsetzen wollten, und der weltlichen Macht, die sie stattdessen verwalten wollte. Besonders radikal wurde diese Opposition nach der Niederlage der Reformierten bei Kappel im Oktober 1531: Während Leo Jud zu einer direkten Auseinandersetzung mit dem Stadtrat zu tendieren schien,28 bemühte sich Bullinger, der als Nachfolger des im Kampf gefallenen Zwingli eingesetzt worden war, durch intensive Vermittlungsbemühungen die Ressourcen und damit die Unabhängigkeit des Großmünsterstifts zu bewahren.29 Vor diesem Hintergrund sind auch die vom Kustos Heinrich Utinger ab Februar 1532 in dem auszugsweise oben zitierten »Libell« zusammengestellten Dokumente zu interpretieren, in denen nicht nur der bereits im Jahr 1523 eingeleitete Reformprozess, sondern auch die vor der Niederlage bei Kappel getroffenen Vereinbarungen mit dem Stadtrat und alle nachfolgenden Veränderungen im Großmünsterstift festgehalten werden sollten.30 Das Ziel Utingers dürfte es also gewesen sein, durch seinen Bericht vor dem Stadtrat die Notwendigkeit zu begründen, dem Großmünster und seinen Chorherren weiterhin die Verwaltung der Pfründe zu gestatten, um einen angemessenen kirchlichen Dienst und eine hochwertige theologische Ausbildung zu gewährleisten. Genau das ist der Zweck der erwähnten Beschreibung der »notwendigen personen die man an dem stift [= Großmünsterstift] han muß«,31 die die bereits erwähnten Verpflichtungen des ersten und zweiten Prädikanten sowie des Diakons festhält.32 Ob und inwieweit diese Aufgabenteilung – von Utinger eher als grobes Programm zur Neustrukturierung des Stifts denn als Beschreibung einer bereits bestehenden Organisation skizziert – in den folgenden Monaten oder Jahren tatsächlich umgesetzt wurde, lässt sich nicht feststellen. Die Zukunft des Großmünsterstifts selbst blieb lange Zeit ungewiss. Der Bericht aus der Tigurinerchronik Bullingers – eine nachträgliche Beschreibung des tatsächlichen Predigtplans am Großmünster – scheint jedoch zu belegen, dass die von Utinger skizzierte Aufteilung der Aufgaben unter den am Großmünster tätigen Predigern nie vollständig umgesetzt wurde.
Nur wenige direkte Hinweise auf Karlstadts damalige Predigttätigkeit sind überliefert. Unmittelbar nach der Beschreibung der »Abteylung der predigen« gibt Bullinger auch eine Liste der am Großmünster tätigen Prediger an:
So vil nun die personen belangt die allen disen dienst dieser kylchen mitt gottes gnad und hilff versaͤhen/ ist hievor gemeldet von dem pfarrer m[eister] Heinrychen Bullingern/ wenn und wie er an m[eister] Ulrychen Zwinglis statt erwoͤllt und geordnet worden. Der hat von anfang in dieser kylchen wenig hilff gehept/ und dorum der wuchen ettwan 4 / 5 und 6 predigen thůn muͤssen. Underwylen halff m[eister] Eraßmus Schmid. Von dem Frowenmünster halff imm ettwan der diacon h[err] Rodolff Dumysen/ und von S[ant] Petter m[eister] Leo Iudae. Imm spital was anfangs herr Iohans Buman/ geweßner pfarrer zů Altstetten. Und nach imm doct[or] Anderes Bodenstein Carlstatt. Den man aber ungern hort/ von waͤgen siner saxischen froͤmden spraach. Nach imm kam h[err] Batt Gerung von Münster im Argoͤw/ geweßner pfarrer zů Dietiken. […]. Wol were man zů hilff kummen der pfarr/ mit predicanten. Aber diewyl noch keine pfruͤnden ledig/ were abbruch beschaͤhen den ersten studenten. Das wolt aber Bullinger nitt/ und namm lieber uff sich/ der selben zyt/ me arbeit etc.33
Karlstadt taucht damit am Ende einer Reihe von Predigern auf, die den Pfarrer anscheinend unterstützt haben. Bullinger zur Seite standen der bereits erwähnte Erasmus Schmid, der Diakon des Frauenmünsters Rudolf Thumysen,34 Leo Jud von St. Peter und schließlich der Diakon am Spital – das Amt, das Karlstadt zwischen 1532 und 1534 inne hatte. Von diesem berichtet Bullinger allerdings, dass man ihm wegen seines Dialekts nur schwer zuhören konnte. Am Ende des Abschnitts wird daran erinnert, dass man den Pfarrer gerne mit »predicanten« unterstützt hätte, da die Mittel jedoch knapp waren und er die Gelder für die Studenten nicht angreifen wollte, zog Bullinger es vor, mehr Arbeit auf sich zu nehmen – er hielt deswegen vier, fünf oder sogar sechs Predigten pro Woche und passte sich offensichtlich damit den Bedürfnissen am Großmünster an.35 Erst 1539 sei Megander als erster Archidiakon eingestellt worden.36
Nach dieser Beschreibung der »Abteylung der predigen« bietet die Tigurinerchronik Bullingers die Liste der Nachfolger Meganders und unmittelbar danach die kurze Textpassage zu Erasmus Schmid, der »ouch […] mitt predigen und diensten der pfarr behulffen was«. Als Johann Jakob Fries (1546–1611) nachträglich mit einer Randanmerkung die Rolle des Erasmus Schmid als »concionator secundus« bezeichnet, wollte er das von Schmid – und nicht von Karlstadt – ab 1538 versehene Amt als zweiter Archidiakon verdeutlichen.37 Auch anhand dieser Angaben ist es also nicht möglich, die Predigttätigkeit Karlstadts zu rekonstruieren und die Aussagen in dem hier edierten Brief (er sollte fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag predigen) zu bestätigen.
Die von Bullinger angedeuteten Schwierigkeiten Karlstadts mit dem Oberdeutschen bestätigt auch Utinger in einem weiteren Rechenschaftsbericht – dem bereits erwähnten »Libell«, in dem er die Verteilung der Pfründen am Großmünsterstift im Juni 1533 beschreibt. Hier betont er, wie schwierig es sei, die unterschiedlichen Aufgaben der Zürcher Kirche – v.a. in Bezug auf die Predigten – mit den wenigen Mitarbeitern abzudecken, sodass der Rat auf keinen Fall die verfügbaren Mittel in Frage stellen sollte.38 Neben Bullinger – dessen sechs Wochenpredigten bestätigt werden – ist auch Leo Jud, der neben seiner Tätigkeit in der Kirche St. Peter mit Vorlesungen, Predigten und sogar am Ehegericht aushalf, erwähnt. Als weiterer Pfründeninhaber folgt Erasmus Schmid, dessen Verpflichtungen nur partiell beschrieben sind – nämlich für die beiden Predigten, die er am Großmünster nicht halten konnte, da er in Zollikon war. In diesem Zusammenhang ist auch Karlstadt genannt.39 Seine Aufgaben beschreibt Utinger wie folgt:
Doctor Andreas Bodenstein von Carlstadt ist ein frommer, wol gelerter mann in göttlichen gschriften und beiden rechten. Den hat ein ersamer R. angenommen und in (den) spital verordnet, ouch zuo den armen siechen. Darzuo hat er im Münster an der canzel gedienet und (ist) guotwillig gsin zuo allen ziten mit guoter, wol gegründter leer; aber sin sprach ist nit jedermann verständig, desshalb er hinfür, den spital und die siechen zuo versechen, ist verordnet, wie obgemeldt, da man wol von im verguot hat. Sunst ist er in göttlichen händlen, als gespräch und disputation ze halten, deren man vom pabstumb täglich wartend, ouch ze schriben und (zuo) raten notwendig und wol behulfen. Wyter so wirt er in weltlichen rechten lesen, wer das begert ze hören, darus geschickt rät uud lichter wurdind erzogen.40
Damit ist zwar bestätigt, dass Karlstadt tatsächlich am Großmünster predigte und sich bei Gelegenheit zur Verfügung stellte. Unklar bleibt aber, in welchem Umfang Karlstadt mit dem Predigtdienst im Großmünster und damit innerhalb der Zürcher Kirchenlandschaft betraut war. Angesichts seines für die Zürcher schwer verständlichen Dialekts41 wurde er ins Spital beordert. Seine Kenntnisse der Heiligen Schrift und beider Rechte dürften höchstwahrscheinlich auf andere Weise angewendet worden sein: in Disputationen – vor allem über das Papsttum – oder zur schriftlichen Beratung;42 erwähnt werden in Utingers Bericht zudem seine Vorlesungen im weltlichen Recht, die auch mit dem in diesem Brief erwähnten Privatunterricht identifiziert werden könnten. Auch zu diesen Aufgaben sind uns aber keine weiteren Hinweise überliefert.
KGK 348
Transkription
