Nr. 349
Andreas Karstadt an Oswald Myconius
Zürich, 1534, 8. Juni

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] ZB Zürich, Ms. F 80, fol. 357r–v

Ein Autograph; Notizen von unbekannter Hand am Rand, die den Inhalt des Briefes in Stichworten zusammenfassen; fol. 357v Adresse und Siegelspur.

[b:] ZB Zürich, S 36, 5

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Nachdem Karlstadts Entlassung – und damit sein Wechsel nach Basel1 – durch den kleinen und großen Zürcher Stadtrat am 30. Mai abgelehnt worden war, wandte sich dieser in dem hier edierten Brief vom 8. Juni erneut an Myconius.2 Darin wiederholt er sein Erstaunen über die Entscheidung der Zürcher Obrigkeit und bedauert, keine andere Strategie gewählt zu haben.3 Um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, undankbar oder gierig zu sein, erklärt er, dass sein Wunsch, nach Basel zu ziehen, viele Gründe gehabt habe. Er weist darauf hin, dass seine finanziellen Umstände in Zürich so prekär waren, dass er gezwungen gewesen sei, seine Güter zu verkaufen, die Unterstützung anderer anzunehmen, fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag4 zu predigen und einige Schüler privat zu unterrichten.5 Er habe es jedoch nicht gewagt, vor dem Zürcher Rat seinen Wunsch, nach Basel zu ziehen, offen auszusprechen, da ihm gesagt worden sei, dass die städtischen Behörden es vorzögen, wenn er bliebe. Im letzten Teil seines Briefes berichtet Karlstadt, dass er von den beiden Basler Gesandten Heinrich Ryhiner und Rudolf Supper, die wohl (auf dem Weg zur Tagsatzung) in Zürich Halt gemacht hatten, wohlwollend empfangen worden sei.6 Er bedankt sich dann für den Brief von Myconius,7 grüßt seine Basler Kollegen und kündigt an, dass er bereit sei, zu weiteren Gesprächen nach Basel zu reisen, falls keine Einigung erzielt werden könne.8

Dieser Brief Karlstadts zeugt von der Ungewissheit über seine Zukunft in jenen Wochen, die inzwischen auch zu Unstimmigkeiten zwischen Myconius und Bullinger geführt hatte. Von Karlstadt in einem Brief vom 30. Mai (KGK 347) über die Ablehnung seiner Entlassung informiert, schrieb der Basler Professor und Pfarrer Myconius am 5. Juni an den Zürcher Antistes Bullinger und brachte seine Verärgerung zum Ausdruck.9 Warum wurde von den Zürchern der Namen Karlstadts vorgeschlagen,10 wenn nie die Absicht bestanden habe, ihn den Baslern zu überlassen? Myconius macht sodann Bullinger für die Ablehnung durch den Zürcher Rat verantwortlich, wobei er möglicherweise von einigen von Karlstadt brieflich vorgetragenen Überlegungen beeinflusst war,11 und berichtet verärgert, dass die Basler eine neue Gesandtschaft hätten schicken müssen, damit ihr Gesuch in Zürich angenommen oder zumindest diskutiert würde.12 Schließlich fordert er Bullinger in hartem Ton auf, alles zu tun, damit die Berufung Karlstadts genehmigt werde, wenn er nicht den Zorn der Basler auf sich ziehen wolle.13

Als er diese Zeilen schrieb, hatte Myconius wahrscheinlich noch keine Kenntnis von dem Brief gehabt, den Bullinger ihm am Vortag geschickt hatte und in dem er den Grund für die Ablehnung der Entlassung Karlstadts durch den Zürcher Stadtrat angab: Die Berufung sei nicht offiziell vom Basler Rat beantragt worden, sondern durch einen Brief der Basler Theologen an ihre Zürcher Kollegen. Bullinger berichtete auch, dass Karlstadts Gehalt erhöht worden sei.14 Schon am 10. Juni genehmigte der Zürcher Rat Karlstadts Versetzung nach Basel.15

Nach seiner Rückkehr nach Zürich nahm Karlstadt sein im April 1531 übernommenes Amt als Diakon am Spital wieder auf,16 das ihm auch während seiner Versetzung nach Altstätten zwischen September 1531 und Mitte Januar 1532 vorbehalten geblieben war.17 In welchem Umfang Karlstadt als Diakon in Zürich 1532–1534 gepredigt hat, bleibt jedoch offen.

Der Kustos des Großmünsterstiftes, Heinrich Utinger, beschrieb im Jahr 1532 in einem »Libell« die Rollen der »notwendigen personen die man an dem stift [= Großmünsterstift] han muß«, folgendermaßen:

Zum ersten muoss man ha(be)n zwen predicanten und ein(en) diacon oder helfer, dass der ein(t) predicant versehe den Sunntag am morgen und abend, den Frytag und Samstag am morgen und Samstag z'abind, die Mittwuchen umb die nüni und alle fyrtag am morgen. Der ander aber versehe die mittelpredig am Sunntag, it(em) Mittwuch und Donnstag am morgen, und so der vorder prediger am Samstag z'abind gehindret, ouch dieselben für in tüeje, it(em) den Zinstag umb die viiij und alle fyrtag am abend. 3) Zuo denen zweien bedarf man eins diacons, der die obernämpten, wenn einer oder si bed krank wurden oder in notwendigen gschäften verhaft, verrsehe und inen sunst mit predigen beholfen sye und insunders den prediginen diene, die täglich umb die viiij vormittag gehalten werdend; it(em) der die kinder toufe, die e(h)en bstäte, die kranken und verurteilten tröste etc.18

Zusammenfassend sollte der erste Prädikant also sechs Predigten pro Woche halten, der zweite Prädikant weitere fünf Predigten und bei Bedarf den ersten Prädikanten am Samstagabend vertreten. Zu ihrer Unterstützung war ein »diacon« vorgesehen, der u.a. täglich um 9 Uhr predigen und falls notwendig die zwei Prädikanten vertreten sollte.19 Angesichts dieser Berichte Utingers und der Aussage Karlstadts in dem hier edierten Brief (er solle fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag predigen)20 wurde seine Tätigkeit mal mit der des »diacon«,21 mal mit der des zweiten »Prädikanten« – eine Rolle, die Karlstadt mit Erasmus Schmid22 geteilt hätte – identifiziert.23 Da aber Hans Schmid zu jener Zeit als »diacon« fungierte24 und die Quellenlage keine eindeutige Aussage erlaubt,25 bleibt jeder Versuch, einen Predigtplan Karlstadts zu postulieren, rein hypothetisch.26 Vor allem soll der hier angeführte Abschnitt aus dem Bericht Utingers in der besonderen Situation kontextualisiert werden, in der sich die Zürcher Kirche in jenen Jahren befand. Im Gegensatz zum Fraumünster und den anderen Klöstern wurde das Großmünster nach Einführung der Reformation nicht säkularisiert, sondern umorganisiert, damit seine Finanzen für das kirchliche Leben und die Bildung der neuen Zürcher Kirche verwendet werden konnten.27 Diese Reform führte von Anfang an zu einem Konflikt zwischen den Chorherren, die alle ihre Mittel im Stift einsetzen wollten, und der weltlichen Macht, die sie stattdessen verwalten wollte. Besonders radikal wurde diese Opposition nach der Niederlage der Reformierten bei Kappel im Oktober 1531: Während Leo Jud zu einer direkten Auseinandersetzung mit dem Stadtrat zu tendieren schien,28 bemühte sich Bullinger, der als Nachfolger des im Kampf gefallenen Zwingli eingesetzt worden war, durch intensive Vermittlungsbemühungen die Ressourcen und damit die Unabhängigkeit des Großmünsterstifts zu bewahren.29 Vor diesem Hintergrund sind auch die vom Kustos Heinrich Utinger ab Februar 1532 in dem auszugsweise oben zitierten »Libell« zusammengestellten Dokumente zu interpretieren, in denen nicht nur der bereits im Jahr 1523 eingeleitete Reformprozess, sondern auch die vor der Niederlage bei Kappel getroffenen Vereinbarungen mit dem Stadtrat und alle nachfolgenden Veränderungen im Großmünsterstift festgehalten werden sollten.30 Das Ziel Utingers dürfte es also gewesen sein, durch seinen Bericht vor dem Stadtrat die Notwendigkeit zu begründen, dem Großmünster und seinen Chorherren weiterhin die Verwaltung der Pfründe zu gestatten, um einen angemessenen kirchlichen Dienst und eine hochwertige theologische Ausbildung zu gewährleisten. Genau das ist der Zweck der erwähnten Beschreibung der »notwendigen personen die man an dem stift [= Großmünsterstift] han muß«,31 die die bereits erwähnten Verpflichtungen des ersten und zweiten Prädikanten sowie des Diakons festhält.32 Ob und inwieweit diese Aufgabenteilung – von Utinger eher als grobes Programm zur Neustrukturierung des Stifts denn als Beschreibung einer bereits bestehenden Organisation skizziert – in den folgenden Monaten oder Jahren tatsächlich umgesetzt wurde, lässt sich nicht feststellen. Die Zukunft des Großmünsterstifts selbst blieb lange Zeit ungewiss. Der Bericht aus der Tigurinerchronik Bullingers – eine nachträgliche Beschreibung des tatsächlichen Predigtplans am Großmünster – scheint jedoch zu belegen, dass die von Utinger skizzierte Aufteilung der Aufgaben unter den am Großmünster tätigen Predigern nie vollständig umgesetzt wurde.

Nur wenige direkte Hinweise auf Karlstadts damalige Predigttätigkeit sind überliefert. Unmittelbar nach der Beschreibung der »Abteylung der predigen« gibt Bullinger auch eine Liste der am Großmünster tätigen Prediger an:

So vil nun die personen belangt die allen disen dienst dieser kylchen mitt gottes gnad und hilff versaͤhen/ ist hievor gemeldet von dem pfarrer m[eister] Heinrychen Bullingern/ wenn und wie er an m[eister] Ulrychen Zwinglis statt erwoͤllt und geordnet worden. Der hat von anfang in dieser kylchen wenig hilff gehept/ und dorum der wuchen ettwan 4 / 5 und 6 predigen thůn muͤssen. Underwylen halff m[eister] Eraßmus Schmid. Von dem Frowenmünster halff imm ettwan der diacon h[err] Rodolff Dumysen/ und von S[ant] Petter m[eister] Leo Iudae. Imm spital was anfangs herr Iohans Buman/ geweßner pfarrer zů Altstetten. Und nach imm doct[or] Anderes Bodenstein Carlstatt. Den man aber ungern hort/ von waͤgen siner saxischen froͤmden spraach. Nach imm kam h[err] Batt Gerung von Münster im Argoͤw/ geweßner pfarrer zů Dietiken. […]. Wol were man zů hilff kummen der pfarr/ mit predicanten. Aber diewyl noch keine pfruͤnden ledig/ were abbruch beschaͤhen den ersten studenten. Das wolt aber Bullinger nitt/ und namm lieber uff sich/ der selben zyt/ me arbeit etc.33

Karlstadt taucht damit am Ende einer Reihe von Predigern auf, die den Pfarrer anscheinend unterstützt haben. Bullinger zur Seite standen der bereits erwähnte Erasmus Schmid, der Diakon des Frauenmünsters Rudolf Thumysen,34 Leo Jud von St. Peter und schließlich der Diakon am Spital – das Amt, das Karlstadt zwischen 1532 und 1534 inne hatte. Von diesem berichtet Bullinger allerdings, dass man ihm wegen seines Dialekts nur schwer zuhören konnte. Am Ende des Abschnitts wird daran erinnert, dass man den Pfarrer gerne mit »predicanten« unterstützt hätte, da die Mittel jedoch knapp waren und er die Gelder für die Studenten nicht angreifen wollte, zog Bullinger es vor, mehr Arbeit auf sich zu nehmen – er hielt deswegen vier, fünf oder sogar sechs Predigten pro Woche und passte sich offensichtlich damit den Bedürfnissen am Großmünster an.35 Erst 1539 sei Megander als erster Archidiakon eingestellt worden.36

Nach dieser Beschreibung der »Abteylung der predigen« bietet die Tigurinerchronik Bullingers die Liste der Nachfolger Meganders und unmittelbar danach die kurze Textpassage zu Erasmus Schmid, der »ouch […] mitt predigen und diensten der pfarr behulffen was«. Als Johann Jakob Fries (1546–1611) nachträglich mit einer Randanmerkung die Rolle des Erasmus Schmid als »concionator secundus« bezeichnet, wollte er das von Schmid – und nicht von Karlstadt – ab 1538 versehene Amt als zweiter Archidiakon verdeutlichen.37 Auch anhand dieser Angaben ist es also nicht möglich, die Predigttätigkeit Karlstadts zu rekonstruieren und die Aussagen in dem hier edierten Brief (er sollte fünfmal in der Woche und jeden zweiten Sonntag predigen) zu bestätigen.

Die von Bullinger angedeuteten Schwierigkeiten Karlstadts mit dem Oberdeutschen bestätigt auch Utinger in einem weiteren Rechenschaftsbericht – dem bereits erwähnten »Libell«, in dem er die Verteilung der Pfründen am Großmünsterstift im Juni 1533 beschreibt. Hier betont er, wie schwierig es sei, die unterschiedlichen Aufgaben der Zürcher Kirche – v.a. in Bezug auf die Predigten – mit den wenigen Mitarbeitern abzudecken, sodass der Rat auf keinen Fall die verfügbaren Mittel in Frage stellen sollte.38 Neben Bullinger – dessen sechs Wochenpredigten bestätigt werden – ist auch Leo Jud, der neben seiner Tätigkeit in der Kirche St. Peter mit Vorlesungen, Predigten und sogar am Ehegericht aushalf, erwähnt. Als weiterer Pfründeninhaber folgt Erasmus Schmid, dessen Verpflichtungen nur partiell beschrieben sind – nämlich für die beiden Predigten, die er am Großmünster nicht halten konnte, da er in Zollikon war. In diesem Zusammenhang ist auch Karlstadt genannt.39 Seine Aufgaben beschreibt Utinger wie folgt:

Doctor Andreas Bodenstein von Carlstadt ist ein frommer, wol gelerter mann in göttlichen gschriften und beiden rechten. Den hat ein ersamer R. angenommen und in (den) spital verordnet, ouch zuo den armen siechen. Darzuo hat er im Münster an der canzel gedienet und (ist) guotwillig gsin zuo allen ziten mit guoter, wol gegründter leer; aber sin sprach ist nit jedermann verständig, desshalb er hinfür, den spital und die siechen zuo versechen, ist verordnet, wie obgemeldt, da man wol von im verguot hat. Sunst ist er in göttlichen händlen, als gespräch und disputation ze halten, deren man vom pabstumb täglich wartend, ouch ze schriben und (zuo) raten notwendig und wol behulfen. Wyter so wirt er in weltlichen rechten lesen, wer das begert ze hören, darus geschickt rät uud lichter wurdind erzogen.40

Damit ist zwar bestätigt, dass Karlstadt tatsächlich am Großmünster predigte und sich bei Gelegenheit zur Verfügung stellte. Unklar bleibt aber, in welchem Umfang Karlstadt mit dem Predigtdienst im Großmünster und damit innerhalb der Zürcher Kirchenlandschaft betraut war. Angesichts seines für die Zürcher schwer verständlichen Dialekts41 wurde er ins Spital beordert. Seine Kenntnisse der Heiligen Schrift und beider Rechte dürften höchstwahrscheinlich auf andere Weise angewendet worden sein: in Disputationen – vor allem über das Papsttum – oder zur schriftlichen Beratung;42 erwähnt werden in Utingers Bericht zudem seine Vorlesungen im weltlichen Recht, die auch mit dem in diesem Brief erwähnten Privatunterricht identifiziert werden könnten. Auch zu diesen Aufgaben sind uns aber keine weiteren Hinweise überliefert.


1Zur Berufung Karlstadts nach Basel siehe KGK 347.
2Siehe den Brief Karlstadts an Myconius vom selben Tag, ediert in KGK 347.
3KGK 349 (Textstelle). Karlstadt bezieht sich hier vielleicht auf die Überlegung, wenigstens eine vorübergehende, einen Zeitraum von wenigen Jahren umfassende Versetzung nach Basel zu beantragen, die Myconius in einem heute verschollenen Schreiben begrüßt hatte; vgl. KGK 348.
4Für die Sonntagspredigt, berichtet Karlstadt, habe er alternativ eine Vertretung bezahlen müssen.
7Vgl. KGK 348.
9Der Brief ist ediert in HBBW 4, 203f. Nr. 389 (= Myconius, Briefwechsel, 293 Nr. 269).
10Vgl. KGK 347.
11Siehe vor allem KGK 346 (Textstelle).
12Es ist nicht bekannt, wer dem Basler Theologen die Sendung einer neuen Gesandtschaft vorgeschlagen hatte; es kann ausgeschlossen werden, dass es Bullinger mit seinem Brief vom Vortag (s.u. KGK 349 (Anmerkung)) war, da Myconius angibt, dass er auf seinen Brief vom 30. Mai noch keine Antwort erhalten habe (= HBBW 4, 196f. Nr. 386); vgl. HBBW 4, 203,22 Nr. 389.
13Vgl. z.B. HBBW 4, 203,10–15 Nr. 389.
14Vgl. HBBW 4, 202,30–36 Nr. 388: »Mich will beduncken, eß habend min herren die rädt ze verdrieß angenommen (ich red alein uß argwhon), daß ein ersammer radt Basel inen nitt, sunder ir unß alein geschryben. Hatt deßhalb Carlstatten nitt wöllen erlouben, sunder imm sin pfrůnd bessert mit 10 eymer wyn und 10 müt kernen. Vor hatt er 80 gl. alein, daß sy jetzund imm die 20 stuck zů den 80 geschöpfft, daß es 100 worden. Doch wirt ich sunders darvon sust schryben.« Zu Karlstadts Gehalt siehe auch KGK 329 (Textstelle). Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Bullinger, wie er selbst angekündigt hatte, in jenen Tagen darüber gesondert an Myconius geschrieben habe.
15Siehe KGK 350.
16Zur Anstellung Karlstadts als Diakon im Spital siehe KGK 329.
17Belege ediert in Hasse, Aufenthalt, 369 mit Anm. 15. Original in StA Zürich G I 1 fasc. 136.
18Hier zitiert aus Egli, Actensammlung, 891 Nr. 2003.
19Hasse, Aufenthalt 370f. mit Verweis auf Weisz, Quellen, 72, wo wiederum auf die oben zitierte Textpassage aus Egli, Actensammlung, 891 Nr. 2003 (wie KGK 349 (Anmerkung)) verwiesen wurde.
22Zu Erasmus Schmid und zur Rezeption der Schriften Karlstadts siehe Vasella, Schmid, 353–366, wo auch Schmids Bemerkungen in seinen Exemplaren von KGK III, Nr. 161 und 162 mitediert sind. Ein Exemplar von KGK IV, Nr. 203 (Basler Ausgabe von Adam Petri) mit hsl. Widmung unbekannter Hand an Erasmus Schmid in ThULB Jena, Wartburg Stiftung Eisenach Th 414.
24Hasse, Aufenthalt, 371 und Anm. 22 (mit Verweis auf Weisz, Quellen, 65–90, hier 71), wo die Rolle des »diacon« mit der des Diakons in der Leutpriesterei identifiziert wird. Siehe auch die ähnliche Beschreibung der Anstellung von Hans Schmid in Egli, Actensammlung, 886 Nr. 2002. Hans Schmid ist eindeutig als »diacon zum Münster« in der Synode vom 21. Oktober 1533 identifiziert; vgl. Egli, Actensammlung, 875 Nr. 1988.
25Die Bezeichnung der Vormittagspredigten für die Prädikanten in dem Bericht Utingers ist unscharf (mal allgemein »am morgen«, mal genau »umb die nüni« oder »umb die viiij«) und erschwert einen Vergleich mit den fehlenden zeitlichen Angaben zu den Aufgaben des Inhabers der Spitalpfründe (siehe KGK 329 (Textstelle)). Wenn man den Bericht Utingers mit den genaueren Zeitangaben in Bullingers Beschreibung der Predigten am Großmünster (Bullinger, Tigurinerchronik 2.II, 1286,17–1287,2; auch in Weisz, Quellen (Fortsetzung), 192) spezifiziert und den Predigtplan am Großmüster mit den dem Diakon des Spitals zugewiesenen Predigten vergleicht, hätte Karlstadt sonntags sowohl den ersten Prädikanten (in der Morgenpredigt) als auch den zweiten Prädikanten (in der Predigt um 11 Uhr) ersetzen können. Mittwochs und donnerstags konnte er die dem zweiten Prediger zugewiesene Elf-Uhr-Predigt ersetzen. So bleibt die Frage offen, ob die Predigten sonntagmorgens, dienstags um 9 Uhr sowie mittwochs, donnerstags und freitags vom ersten Prädikanten oder vom Diakon gehalten wurden. Darüber hinaus fehlt die im Bericht Utingers erwähnte Predigt am Samstagabend in der Darstellung Bullingers. Anhand solcher unklaren und teilweisen divergenten Hinweise erscheint es sehr problematisch, einen Predigtplan Karlstadts zu postulieren.
26Hasse, Aufenthalt, 371–373 vergleicht die von ihm vermutete Predigttätigkeit Karlstadts als Diakon im Spital – wöchentlich drei Predigten am Großmünster (Sonntag, Mittwoch und Donnerstag) und eine Predigt im Spital (Sonntag nach der Predigt am Großmünster); vgl. KGK 329 (Textstelle) – mit der hier zitierten Beschreibung Utingers der für den Großmünster »notwendigen personen«. Hasse stellt so eine Überschneidung sonntags, mittwochs und donnerstags fest. Auf der Grundlage dieser Angaben schlägt er einen hypothetischen Zeitplan vor, nach dem Karlstadt von 1532 bis 1534 insgesamt sechs Predigten pro Woche gehalten hätte: Sonntagmittag am Großmünster; Sonntag (nachmittag?) in der Spitalkapelle; dienstags um 9 Uhr am Großmünster; mittwochs die Frühpredigt am Großmünster; donnerstags die Früh- oder 9-Uhr-Predigt am Großmünster und Samstagabend am Großmünster. Dies sieht Hasse auch durch die Aussagen Karlstadts in den hier edierten Brief an Myconius vom Juni 1534 bestätigt. Obwohl Hasse selbst den hypothetischen Charakter dieser These betont, schlägt er vor, Karlstadt als »concionator secundus« neben Bullinger einzustufen, da er ein Drittel der Predigten am Großmünster übernahm. Diese Rolle hätte Karlstadt mit Erasmus Schmid zusammen innegehabt. Zur Untermauerung dieser These bietet Hasse mehrere Argumente. Erasmus Schmid sei Inhaber einer Chorherrenpfründe am Großmünster, aber auch für die Pfarrei Zollikon zuständig gewesen, wo er sonntags und mittwochvormittags predigte, so dass er mittags nicht im Großmünster anwesend sein konnte; außerdem sei er gesundheitlich so schwach gewesen, dass Karlstadt wahrscheinlich seine Vertretung übernommen habe. Diese These ist allerdings zu relativieren, da sie voraussetzt, dass Karlstadt neben den ihm zustehenden Predigten als Diakon im Spital auch die Mehrheit der Predigten des »concionator secundus« abdeckte und sich nur sonntags eventuell mit Erasmus Schmid abwechselte. Letzterer dürfte aber angesichts seiner Verpflichtungen in Zollikon am Sonntag kaum am Großmünster gepredigt haben (zur – ab 1532 leicht veränderten – Leitung der Filiale des Großmünsters in Zollikon siehe Bullingers Chronik Von der Reformation der Propsty oder kylchen zu dem Großen Münster zu Zürych 1523–1574 in Weisz, Quellen (Fortsetzung), 185). Unter der Woche – mit Ausnahme des Mittwochs, an dem er wieder in Zollikon war – ist hingegen unklar, warum Erasmus Schmid weder am Dienstag oder Donnerstag noch am Samstagabend nicht hätte predigen können. Unklar ist auch, warum Karlstadt die dem zweiten Prädikanten zugewiesene Predigt am Freitagabend nicht hätte übernehmen und gerade diese Schmid überlassen sollen. Obwohl Erasmus Schmid im Bericht von 1533 als »am lyb zum teil bresthaft« (Egli, Actensammlung, 884 Nr. 2002) bezeichnet wurde, behielt er seine Chorherrenpfründe und seine Rolle als Pfarrer in Zollikon bis 1535 bei, bevor er nach Reichenweier im Elsass wechselte und schließlich 1538 als Archidiakon am Großmünster nach Zürich zurückkehrte, wo er 1564 starb. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass er zwischen 1532 und 1534 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, die mit seinem Amt verbundenen Predigtverpflichtungen zum Großteil zu erfüllen. Insgesamt wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen ihm und Karlstadt aber nicht verwunderlich, nicht zuletzt angesichts der für die Jahre 1521/22 nachgewiesenen intensiven Lektüre der Schriften Karlstadts durch Schmid. Wie eine mögliche Zusammenarbeit zwischen beiden tatsächlich ausgesehen haben könnte, lässt sich jedoch nach den heutigen Quellenkenntnissen nicht feststellen. Eine Randnotiz in Bullingers Tigurinerchronik, die Hasse zur Untermauerung seiner These herangezogen hatte, kann nach der neuen kritischen Edition dieser Quelle dieser Argumentation nicht mehr dienen; vgl. Hasse, Aufenthalt, 372 mit Anm. 25–27, der behauptete, Bullinger habe am Rande einer kurzen Erinnerung an die Rolle von Erasmus und Hans Schmid zunächst »M. Erasmus Schmid« notiert und kurz darauf »concionator secundus, vnd mitt Carlistatt« hinzugefügt. Bullinger, Tigurinerchronik 1.2, 1289,21 mit Anm. 3 bestätigt, Bullinger selbst habe am Rande der kurzen Erinnerung an die Rolle von Erasmus und Hans Schmid »M. Erasmus Schmid«, Johan Jakob Fries aber kurz darauf »concionator secundus, / vnd nitt Carilstatt« hinzugefügt.
28Vgl. Frei, Jud, 223–227. Siehe auch den Bericht vom Juli 1532 über Juds Predigten gegen den Stadtrat in Egli, Actensammlung, 806–808 Nr. 1864.
29Zur Reform des Großmünsterstifts und dessen Umorganisierung nach dem Zweiten Kappeler Krieg siehe nochmals Baschera, Anfänge.
31In Egli, Actensammlung, hier v.a. 891 Nr. 2003 (dennoch falsch datiert 1533). Dieser Abschnitt folgt der kurzen Darstellung der Stiftsreform von 1523 und bietet eine Liste der 18 Personen, unter denen die Stiftsgüter aufgeteilt sind. In der ebenfalls in Weisz, Quellen, 70f. wiedergegebenen Liste werden nach Felix Frey, Hans Hagnower, Erhard Wyss von Höngg, Hans Heinrich Göldi, Heinrich Utinger, Nyklaus Wyss und Heinrich Nüscheler sowohl Erasmus als auch Hans/Johannes Schmidt unter den neun alten Chorherren, die nach der Einführung der Reformation noch amtierten, genannt. Die Beschreibung ihrer Aufgaben lautet wie folgt: »8. Meister Erasmus Schmid ist ein diacon und diener des gotsworts. Prediget zur wuchen einen tag nach der lection. Und wo man hilf bedarf, da vertritt er die lugken der kranken, oder so sy ze schaffen habend. 9. H. Hans Schmid hat sich lange zu Zürich wol gehalten, insonders 1519 in der pestilentz menglichem trostlich und dienstlich, und noch hüt bytag. Darum ihn ein ersamer rat mit eines Chorherren pfrund begäbet. Versieht jetz die lütpriestery, touft kind, führt die elüt in und die verurteilten uß. Und was der kilchen diensten sind, versieht er trülich.« Es folgen die Personen, die mit Predigten, Vorlesungen oder anderen kirchlichen Aufgaben betraut waren: Konrad Pellikan – zuständig für die Lehre des Hebräischen – Johann Jakob Ammann und Rudolf Ambühl, genannt Collinus – zuständig für die Lehre des Griechischen und Lateinischen – Heinrich Bullinger – beschrieben als »predicant, hat jede wuchen 6 predigen zu tun«Theodor Bibliander – 1532 in Zürich angekommen – und Jörg Binder – als langjähriger Schulmeister. Die Pfründen von Zwingli und Anton Walder – beide starben in der Schlacht bei Kappel – scheinen vakant zu sein. Ein letzter Teil ist dem »keller und camerer« gewidmet. Vgl. Weisz, Quellen, 72f. Karlstadt wird in dieser Liste nicht erwähnt. Die Verringerung der Pfründen auf 18 mit der Einführung der Reformation ist auch durch Bullingers Chronik bestätigt; vgl. Weisz, Quellen (Fortsetzung), 190. Vgl. auch die Reaktion des Stadtrates im Februar 1532 in Egli, Actensammlung, 779f. Nr. 1814, in der festgelegt wird, dass jährlich ein Bericht über die Nutzung der Pfründe des Großmünsters zu erstellen sei.
34Er war auch bei der Wahl Heinrich Bullingers als Nachfolger Zwinglis dabei; vgl. Büsser, Heinrich Bullinger 1, 93. Er ist also nicht in der Schlacht bei Kappel im Jahr 1531 gefallen, wie in HLSHLS s.v. Rudolf Thumysen vermutet.
35Es folgte die Liste der Nachfolger Meganders und unmittelbar danach die kurze Textpassage zu Erasmus Schmid, der »ouch […] mitt predigen und diensten der pfarr behulffen was«.
36Bullinger, Tigurinerchronik I.2, 1288,23: »Aber imm iar Christi 1539 ward der erst predicant [= erster Archidiakon] imm zůgaͤben/ der was h[err] Caspar Großmann (Megander) der hievor caplan und predicant imm spittal/ vor der Berner disputation/ gewesen/ darnach der kylchen zů Bern zu predicanten gaͤben ward.« (auch in Weisz, Quellen (Fortsetzung), 193). Der Archidiakon sollte den Antistes (damals Bullinger) unterstützen. Megander war im Februar 1538 nach Zürich zurückgekehrt.
37Diese Randbemerkung hatte Hasse, Aufenthalt zur Untermauerung seiner These herangezogen; s.o. KGK 349 (Anmerkung).
38Egli, Actensammlung, 885 Nr. 2202.
39Hier folgt die Liste der weiteren 12 »personen [die] zuo dieser zyt verpfruendt uf dem stift« sind; Egli, Actensammlung, 884–886, hier 886.
40Egli, Actensammlung, 884f. Nr. 2002.
42Vgl. z.B. KGK 338.

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