Nr. 356
Andreas Karlstadt an Ambrosius Blarer
Basel, 1534, 31. August

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] KBSG, VadSlg, Ms 32, fol. 221r–v

Ein Autograph; fol. 221v Adresse und Siegelspur.

[b:] ZB Zürich, S 36, 115

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

[c:] ZB Zürich, F 43, fol. 449r–v

Es handelt sich um eine Abschrift.

Edition:

2. Entstehung und Inhalt

Durch den Frieden von Kaaden in Böhmen (29. Juni 1534) wurde Herzog Ulrich als Landesherr von Württemberg bestätigt.1 Aus dem Exil zurückgekehrt,2 organisierte er im Sommer 1534 die Einführung der Reformation in seinen Territorien,3 musste sich dabei aber an einen Artikel im Kaadener Vertrag halten: Die »Sacramentirer, widerteuffisch Secten, auch andere newe unchristliche Sechten« sollten in Württemberg nicht geduldet werden.4 Zu diesem Zweck berief er sofort Erhard Schnepf,5 Vertreter der Wittenberger Linie, als Reformator für das nordwürttembergische Gebiet und Ambrosius Blarer,6 Vertreter der oberdeutschen Linie und der theologischen Position Martin Bucers nahestehend, für das südwürttembergische Gebiet. Bei ihrer Ankunft in Stuttgart war jedoch sofort klar, dass ein Nebeneinander von Lutheranern und Oberdeutschen nur nach einem Kompromiss zur Abendmahlsfrage möglich sein würde.7 Schnepf und Blarer einigten sich deshalb am 2. August 1534 in der Stuttgarter bzw. Württemberger Konkordie auf ein gemeinsames, vermittelndes Abendmahlsverständnis.8 Diese erste Einigung brachte in den darauffolgenden Monaten lange Diskussionen mit sich und leitete damit den Prozess ein, der zur Wittenberger Konkordie von 1536 führte.9

Gerade die von Blarer und Schnepf unterzeichnete Einigungsformel sorgte für eine lebhafte Diskussion. Es handelte sich dabei um eine aus dem Marburger Religionsgespräch entnommene Formel,10 die im Sommer 1534 vor allem bei den Schweizer Reformatoren sofort Sorgen und Zweifel weckte. Auf katholischer wie auf protestantischer Seite wurde von einem Widerruf Blarers gesprochen.11 Man befürchtete für Württemberg eine Rückkehr zu Luthers Abendmahlslehre und eine damit einhergehende Ausgrenzung, wenn nicht gar Vertreibung all derjenigen, die der Abendmahlslehre Zwinglis näher stünden und damit potenziell als »Sacramentirer« bezeichnen werden könnten.12 Es herrschte darüber hinaus große Verwirrung hinsichtlich vieler Aspekte des Zustandekommens der Stuttgarter Einigungsformel.13 Auch Karlstadt hatte offensichtlich keine gesicherte Kenntnis darüber, als er sich in dem hier edierten Brief vom 31. August 1534 auf die Württemberger Konkordie bezog.14 Nach den anfänglichen Grußformeln fordert er Blarer nämlich auf, nicht nachzugeben und mit Gottes Hilfe seine Position zu wahren. Zum Abschluss des Briefes formuliert Karlstadt dann als zweite Bitte, einem nicht näher identifizierten Markus15 Unterstützung anzubieten, den er nachdrücklich empfiehlt. Schließlich lässt er die gesamte Familie Blarers in Konstanz herzlich grüßen. Der hier edierte Brief bildet scheinbar den Auftakt der Korrespondenz zwischen Karlstadt und Ambrosius Blarer; Hinweise auf einen früheren Briefwechsel zwischen den beiden sind nicht bekannt.


1Mit der militärischen Hilfe seines Vetters, Landgraf Philipp von Hessen, hatte Herzog Ulrich von Württemberg in der Schlacht bei Lauffen am Neckar am 13. Mai 1534 seine Territorien zurückerobert und war am 15. Mai in Stuttgart eingezogen (zur Vorgeschichte s.u. KGK 356 (Anmerkung)). Wenige Wochen später wurde diese Rückeroberung im Vertrag von Kaaden zwischen Herzog Ulrich und König Ferdinand I. bestätigt. Das Herzogtum Württemberg wurde zu einem habsburgischen Lehen, allerdings durfte der Herzog die Reformation in seinem Herzogtum einführen. Der Text des Vertrages ist veröffentlicht in Reyscher, Sammlung, 75–85 Nr. 31.
2Zur Politik Herzog Ulrichs und seiner Vertreibung durch den Schwäbischen Bund im Jahr 1519 (wegen der angestrebten Eroberung der Stadt Reutlingen und damit des Landfriedensbruchs), in deren Folge Württemberg durch Karl V. dem Haus Habsburg unterstellt wurde, sowie zu Ulrichs Exil in Mömpelgard – wo er sich der lutherischen Reformation anschloss – und danach in Hessen siehe Brendle, Dynastie.
4Vgl. Reyscher, Sammlung, 77 Nr. 31.
5Zu Erhard Schnepf (1495–1558) siehe BBKL 9, 574–576.
6Zu Ambrosius Blarer (1492–1564) siehe Moeller, Blarer. Capito und Bucer schlugen im Blick auf eine innerprotestantische Verständigung Blarer und Grynaeus vor. Zur Berufung Blarers für die Einführung der Reformation in Württemberg siehe Brecht/Ehmer, Südwestdeutsche Reformationsgeschichte, 205.
7Beide Theologen wurden von Ulrich von Württemberg nach Stuttgart eingeladen; Schnepf traf gegen 24. Juli, Blarer kurz darauf (Ende Juli / Anfang August) dort ein. Nach den Vergleichsverhandlungen über die Stuttgarter Konkordie (siehe KGK 356 (Anmerkung) und KGK 356 (Anmerkung)) führte Schnepf seine Arbeit aus Stuttgart fort, während Blarer die Einführung der Reformation aus Tübingen begleitete. Siehe zur Berufung Blarers Pressel, Blaurer Leben, 303–315.
8Bucer hatte Blarer Materialien zur Abendmahlsfrage zugeschickt. Blarer griff daraufhin auf eine Formel zurück, die am Marburger Religionsgespräch (1529) vorgeschlagen worden war, ohne allerdings zu wissen, dass Luther sie angenommen, Zwingli und Oekolampad sie aber abgelehnt hatten. Die Formel lautete: »Wir bekennend, das uß vermögen diser wort: ›Diß ist min lib, diß ist min bluot‹ der lib und das blout Christi warhafftiklich, hoc est essentialiter et substantive, non autem qualitative vel quantitative vel localiter im nachtmal gegenwirtig siend und geben werdind«. Die Formel akzeptierte Schnepf ohne Zögern. Vgl. Leppin, Theologischer Streit, 164f. Siehe auch Köhler, Zwingli 2, 336f. Zur Stuttgarter Konkordie, auch Württembergische Konkordie genannt, deren Vorgeschichte und Nachwirkung, sowie zur Rolle Bucers bei ihrer Abfassung und den Reaktionen in Wittenberg siehe auch Reinhardt, Luther, 189–199.
9Siehe auch Dingel, Reformation, hier v.a. 195–199.
11Vgl. Köhler, Zwingli 2, 340.
12Die Frage, wer mit den in Württemberg nicht zu duldenden »Sacramentierern« (siehe oben KGK 356 (Anmerkung)) gemeint sei, formulierte Berchtold Haller in seinem Brief an Bullinger vom 21. August 1534, vgl. HBBW 4, 288,47–50 Nr. 427. Zur Verbreitung der ersten ungenauen Nachrichten über die Stuttgarter Konkordie und zu den besorgten Reaktionen der Schweizer Theologen siehe den Briefwechsel Bullingers, hier zum Beispiel Johannes Zwick an Heinrich Bullinger, 15. August 1534 (HBBW 4, 275–282 hier v.a. 275f. mit Anm. 1 Nr. 424); Berchtold Haller an Heinrich Bullinger vom 21. August 1534 (HBBW 4, 285–290 Nr. 427); Heinrich Bullinger an Joachim Vadian, 27. August 1534 (HBBW 4, 291–492 Nr. 429) und Benedikt Euander an Heinrich Bullinger, 29. August 1534 (HBBW 4, 292–297 Nr. 430).
13In der Korrespondenz zwischen Basel und Zürich wurde in den folgenden Monaten immer wieder darüber spekuliert, ob die Stuttgarter Einigungsformel von Blarer stamme oder nicht. Selbst als klar war, dass es sich um die Übernahme eines Textes aus dem Marburger Religionsgespräch handelte, war man sich nicht sicher, ob Zwingli und Oekolampad diese Formel damals angenommen hatten oder nicht. Siehe KGK 360 und KGK 362.

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