Nr. 360
Heinrich Bullinger an Andreas Karlstadt
[Zürich], 1534, 4. Oktober

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] StA Zürich, E II 342, fol. 40r–v

Es handelt sich um einen Autographen.

[b:] ZB Zürich, S 36, 183

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers.

Edition:
  • HBBW 4, 337–339 Nr. 450.

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Mit diesem Brief vom 4. Oktober 1534 antwortet Bullinger auf ein Schreiben vom 27. September, in dem Karlstadt beunruhigt über die von einigen in Basel verbreiteten Gerüchte berichtete, die Zürcher Kirche habe das, was in den Augen vieler ein Nachgeben von Ambrosius Blarer gegenüber der lutherischen Abendmahlslehre war1, gutgeheißen (KGK 358). Bullinger versichert in seinem Antwortschreiben zunächst, dass Blarer seine theologische Position nicht geändert habe und dass er nicht einmal der ursprüngliche Verfasser der in der Württemberger Konkordie genutzten strittigen Formel sei, sondern lediglich einen alten Text aus dem Marburger Kolloquium verwendet habe, um die aufgewühlte Seele seines lutherischen Gegners Schnepf zu besänftigen.2 Dann stellte Bullinger klar, dass weder er noch irgendjemand sonst in Zürich die Absicht habe, irgendeine Form von Synkretismus zu vertreten oder sich auf nutzlose Diskussionen über »substantialitates et quantitates imaginariae« einzulassen.3 Die Züricher Kirche bleibe der Lehre Zwinglis treu, die Bullinger selbst seit einem Jahrzehnt vertreten habe.4 Deshalb sei nicht zu befürchten, dass irgendjemand in Zürich widerrufen werde – ebensowenig wie Blarer, es sei denn, dieser habe in seinen Briefen gelogen, in denen er unter anderem behauptete, er sei völlig einverstanden mit dem, was Bullinger in seinem in Juni 1534 veröffentlichen Kommentar zum ersten Korintherbrief, vor allem zum 11. Kapitel über die Eucharistie gesagt hatte.5 Bullinger schließt seinen Brief, indem er Karlstadt vor den Geistern warnt, die in Basel Zwietracht gegen die Zürcher säen würden, sich für die freundliche Ermahnung bedankt und ihm ein Exemplar seines letzten Werkes – der am 1. Oktober erschienenen Assertio utriusque in Christo naturae – zukommen lässt, in deren Schlussteil auch die Abendmahlslehre behandelt werde.6

Der vorliegende Brief bezeugt die lebhafte Debatte, die infolge der Württemberger Konkordie vom 2. August 1534 zwischen dem lutherischen Theologen Erhard Schnepf und Ambrosius Blarer, einem Vertreter der oberdeutsch-schweizerischen Theologie, stattfand und an der auch Karlstadt beteiligt war. Der Austausch zwischen den Theologen in Zürich und Basel führte im folgenden Herbst zur Abfassung neuer Abendmahlsbekenntnisse (vgl. KGK 362).


1Gemeint ist die Württemberger Konkordie; siehe auch KGK 360 (Anmerkung).
2Zu der am 2. August 1534 zwischen Ambrosius Blarer und Erhard Schnepf beschlossenen Stuttgarter bzw. Württemberger Konkordie siehe die Einleitung zu KGK 356.

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