Nr. 361
Andreas Karlstadt an Heinrich Bullinger
Basel, 1534, 6. Oktober

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

[a:] StA Zürich, E II 336, fol. 34r–v

Ein Autograph; mit roten Unterstreichungen und Notizen von anderer Hand; fol. 34v Siegelspur.

[b:] ZB Zürich, S 36, 191

Eine Nachschrift aus der Sammlung Johann Jakob Simlers; 2 ungez. Bl.

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2. Entstehung und Inhalt

In diesem Brief vom 6. Oktober 1534 dankt Karlstadt Bullinger für seine einige Tage zuvor übermittelte Antwort (KGK 360) und für die Übersendung eines Exemplars der Assertio utriusque in Christo naturae, die der Zürcher Antistes gerade veröffentlicht hatte.1 Er stimmt mit Bullinger hinsichtlich der Württemberger Konkordie2 überein und äußert sich wohlwollender über Blarer, indem er anmerkt, Prediger müssten sich manchmal als Wölfe verkleiden, um die Schafe in Sicherheit zu bringen.3 Dennoch fordert Karlstadt, Christus solle nach dem Vorbild der Apostel allein gemäß der Heiligen Schrift gepredigt werden.4 Sie allein habe die höchste Autorität – schon Augustinus habe sich ihr unterworfen, wie Karlstadt implizit andeutet, indem er eine Stelle aus De trinitate zitiert, die er bereits in De canonicis scripturis von 1520 angeführt hatte.5 In der Abendmahlsfrage will Karlstadt der Lehre der Gegner ebensowenig nachgeben, wie Zwingli und Oekolampad dies in Marburg getan hätten.6 Die Verwendung dieser Formel in Stuttgart sei in seinen Augen ein weiteres Beispiel dafür, wie Lutheraner nicht nur versuchten, die Wahrheit zu verbergen, sondern auch gute Männer wie Blarer verführten. Karlstadt wendet sich abschließend erneut Bullingers neuer Schrift – der Assertio utriusque in Christo naturae – zu, die seiner Meinung nach angesichts der Unkenntnis vieler über die beiden Naturen Christi sehr nützlich sei.7 Karlstadt habe bereits über 20 Predigten zu diesem Thema, insbesondere zu Joh 1,14, gehalten.8 Der Brief schließt mit einer Empfehlung von Pierre Toussain an Bullinger und den üblichen Grüßen an seine Zürcher Bekannten.

Auch der hier edierte Brief ist Teil der lebhaften Diskussion, die auf die Württemberger Konkordie vom 2. August 1534 folgte. Karlstadt äußerte sich in jenen Monaten sehr skeptisch gegenüber allen Bemühungen um eine Einigung mit den Lutheranern und gegenüber den fälschlich kolportierten Zugeständnissen Blarers. Sein Misstrauen blieb auch nach Bullingers Versuchen, ihn zu besänftigen,9 unübersehbar. Der vorliegende Brief liefert somit Hinweise auf Karlstadts mögliche Beteiligung an den theologischen Auseinandersetzungen jener Monate in Basel. Bereits am 30. Juni 153410 berichtete Johannes Gast11 Conradus Hubert in lobenden Tönen, dass er Karlstadts Abendpredigten »de humanitate et divinitate Christi« gehört habe.12 So könnte Karlstadt auch vor der Kontroverse mit Paul Phrygio und Wolfgang Wissenburg um den Begriff »essentialiter« im Hinblick auf die Abendmahlslehre13 die heute verschollenen Predigten zu Joh 1,14 (»verbum caro factum«) ausgearbeitet haben. Diese Bibelstelle stand schon in seinen früheren Abendmahlschriften im Mittelpunkt, wurde aber wahrscheinlich im Spätsommer 1534 erneut thematisiert, da sich die Abschlussformel des Marburger Gesprächs, die Blarer und Schnepf für die Württemberger Konkordie verwendeten, auf dieselbe Bibelstelle stützte.14


1Zu dieser Schrift siehe KGK 360 (Anmerkung).
2Zum historischen Kontext siehe KGK 356.
6Hier bezieht sich Karlstadt auf die in Marburg diskutierte Formel zum Abendmahl, der Luther zugestimmt hatte, während Zwingli und Oekolampad sie abgelehnt hatten. Vgl. die Einleitung zu KGK 356.
8KGK 361 (Textstelle). Es ist unklar, ob es sich dabei um die im dreiwöchigen Rhythmus gehaltene Predigten handelt, die Karlstadt in seinem Brief an Bullinger vom 15. September erwähnt (KGK 357 (Textstelle)). Zur Predigttätigkeit Karlstadts in Basel siehe auch die Einleitung zu KGK 380.
9Siehe nochmals KGK 360.
10Karlstadt war zwischen 15. und 27. Juni in Basel angekommen; vgl. die Einleitung zu KGK 354.
11Johannes Gast (um 1500–1552), ab 1525 Korrektor bei Adam Petri in Basel, Diakon an St. Martin zwischen 1529 und 1552; gab Vorlesungen und Predigten Oekolampads heraus, die er zudem teilweise aus dem Deutschen ins Lateinische übersetzte. Vgl. HLSHLS s.v. Gast, Johannes. Zu ihm siehe auch KGK 361 (Anmerkung).
12Der Brief ist zitiert in Barge, Karlstadt 2, 462 Anm. 169: »Concionem vespertinam Carolostadius habuit, vere christianissimum morem Oecolampadii pii servans, de bumanitate et divinitate Christi, nihil quam scripturam scripturae addens, quo melius hoc mysterium intellegeretur. Gaude igitur nobiscum et talem virum a Deo datum certissimum habeas.« Siehe hier auch Karlstadts Zürcher Abschiedspredigt, KGK 353.
13Siehe zu dieser Auseinandersetzung und allgemein zu Karlstadts Haltung gegenüber Blarer und der Württemberger Konkordie die Einleitung zu KGK 362.
14Vgl. die Formel aus dem Marburger Kolloquium, die Blarer für die Württemberger Konkordie verwendet hatte: »Wir bekennend, das uß vermögen diser wort: ›Diß ist min lib, diß ist min bluot‹ der lib und das blout Christi warhafftiklich, hoc est essentialiter et substantive, non autem qualitative vel quantitative vel localiter im nachtmal gegenwirtig siend und geben werdind«. Zu dieser Formel und deren historischer Kontextualisierung bei der Württemberger Konkordie siehe auch die Einleitung zu KGK 356.

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