Nr. 353
Zürcher Abschiedspredigt über die Menschwerdung Christi
Zürich, [1534, Mitte Juni]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] ZB Zürich, Ms. B 196 (635 u. 674), fol. 38r–41v

Eine Nachschrift bzw. Bearbeitung des Predigttextes von unbekannter Hand; wohl aus dem 17. Jahrhundert, fol. 41v leer.

Die Handschrift gehört zu dem von Johann Konrad Füssli (1704–1775) zusammengestellten »Sammelband zur schweizerischen Kirchengeschichte des 16.–18. Jahrhunderts« und ist unter der Nr. 4 verzeichnet. Sie ist von derselben Hand (vermutlich des 17. Jahrhunderts) geschrieben wie die in dem Band vorangehende Abschrift der Zweiten Predigt Zwinglis (hier Nr. 3), die auf der Berner Disputation 1528 gehalten wurde. Es ist nicht die Hand von Füssli selbst (von diesem sind Nr. 1, 6, 7 und 17 geschrieben).1

Bibliographische Nachweise:


Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Das Datum der Predigt steht nicht fest, lässt sich allenfalls eingrenzen. Der Rat der Stadt Zürich stimmte am 10. Juni 1534 einer Übersiedlung Karlstadts nach Basel zu.2 Seine Frau und seine Kinder reisten bereits kurz nach dem 15. Juni nach Basel, Karlstadt hatte noch Dinge zu erledigen und folgte ihnen einige Tage später.3 Am 27. Juni lässt Bullinger ihn in einem Brief an Oswald Myconius in Basel grüßen.4 Karlstadt war an diesem Tag also bereits abgereist. Daher kann die Predigt in der 2. Hälfte des Juni 1534 gehalten worden sein, Terminus ante quem ist der 25./26. Juni.5 Mit der Angabe, dass Karlstadt »zů Zürich zůr Letze geprediget«6 habe, ist höchstwahrscheinlich sein Abschied gemeint. Eine andere Lesart wäre, dass die Abschiedspredigt in den »letzgen« (lectiones publicae) als eine die morgendlichen öffentlichen, exegetischen Vorlesungen rahmende Predigt am Großmünster gehalten wurde,7 doch ist diese Interpretation sehr unsicher.

Auf der Grundlage des Verses Joh 1,14 (»Das Wort ist Fleisch geworden«) handelt die Predigt von den zwei Naturen Christi, deren rechtes Verständnis als der Schlüssel zum ewigen Leben und zur Voraussetzung für die Erlösung erhoben wird. Die beiden Naturen Christi misszuverstehen, führe dagegen dazu, dass die Gläubigen Kinder des Todes und im Zorn Gottes verhaftet blieben. Dabei sei das »Wort« ein Synonym des ewigen Sohnes Gottes, der, dem Herzen des Vaters entsprossen, in den Christen wohne (Joh 1,14). Das »Wort« offenbart den Willen Gottes und existierte schon »ewig«, vor der Erschaffung der Welt. Wenn das Wort identisch mit der »persohn in der Gottheit« ist, dann existierte auch der Sohn schon vor der Erschaffung der Welt.

Die Erkenntnis Gottes erlange der Mensch aber durch den leiblichen Christus und seine Erniedrigung (am Kreuz). Zugleich bleibe Christus ein Wesen mit Gottvater und Heiligem Geist. Er nahm nur deshalb einen schwachen und sterblichen, menschlichen Leib an, um zu zeigen, dass er für die Menschheit litt, um der Sünde abzusterben und ein neuer Mensch zu werden. Christus starb, selbst ohne Sünde, um der Menschheit Sünden willen als Knecht und blieb doch Gottes Sohn. Die alte, römische Messe dagegen schmälere die Kraft Gottes (wie bei den Juden, die fälschlich behaupteten, Christus zu kennen). Sie überhebe sich über Christus und sein Werk; in Wahrheit geschehe die Erlösung nicht durch Geschöpfe, Werk und Verdienst, sondern durch den Glauben an die Gottheit in Christus und an dessen Leib und Blut, dessen Opfer für unsere Sünden bezahle.8

Auf Grund seiner göttlichen Natur wirkten die Werke und Handlungen Christi, die das Gewissen des Einzelnen rührten, in Ewigkeit. Auch das Opfer Christi aus der Vergangenheit bleibe in Ewigkeit (und müsse, so impliziert, nicht in der Messfeier äußerlich wiederholt werden). Christi Menschsein diene durch sein eigenes Leiden und Sterben am Kreuz der Erlösung der Menschheit, was mit dem himmlischen Leib nicht möglich gewesen wäre. Da das Gesetz die Menschen und ihre Seelen nicht heiligen konnte, sandte Gott seinen eigenen Sohn, um im Fleisch die Sünde zu töten. Der Glaube an ihn, das Gedächtnis des Kreuzestodes, bewirke die Heiligung und das ewige Leben. Ein gottgemäßes Leben bestehe im Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes.9 Die Gerechtigkeit habe ihren Ursprung im Gesetz, dem ewigen Wort Gottes (also in Christus), die rechte Erkenntnis der Erlösung wird dem Christen wie die Erfüllung des Gesetzes angerechnet.

An Christus zu glauben heiße, sich durch den Glauben führen zu lassen und das eigene Leben im Geist Christi zu gestalten,10 also in Gelassenheit auf Gott zu vertrauen, um Gehorsam gegenüber seinem Willen zu erlangen. Die Heiligung des Menschen geschehe nicht von selbst; denn trotz des eigenen Bestrebens, Gott zu dienen, werde der Mensch täglich von Sündhaftigkeit befleckt und vielen Anfechtungen ausgesetzt. Christus mache den Menschen vor Gott makellos, da sein Leiden dem Menschen zur Befreiung von den Sünden zugerechnet würde.11 Die Gläubigen, die diese Wahrheit erkennen, werden all diese Dinge der Ehre Gottes (und nicht ihren Verdiensten) zurechnen.

Bevor sich aber der Christ in das Tun guter Werke stürzt, rät Karlstadt dazu, sich um die rechte Erkenntnis zu bemühen, dass Christus das »lebendige Leben« sei. Man müsse zuerst den Tod Christi annehmen und durch seinen Geist lebendig werden. Erst mit dieser Erkenntnis seien gute Werke keine toten Werke.12 Die Kreuzigung Christi sei die ewige Kraft; das Blut des Gekreuzigten habe die Gläubigen mit dem Heiligen Geist besprengt.13 Daher seien die Christen das Volk des neuen Testaments.14 An dieser Stelle wiederholt Karlstadt noch einmal die Notwendigkeit der menschlichen Natur Christi in der Inkarnation: Da der menschliche Willen dem göttlichen Willen ungehorsam war, musste das »ewige Wort« Fleisch werden und die menschliche Schwachheit annehmen, damit die Menschen den Willen Gottes erkennen. Durch den Gehorsam Jesu gegenüber seinem Vater würden die Menschen mit Gott versöhnt und zum ewigen Leben geführt. Das Abendmahl sei daher eine geistliche Speise und kein leibliches Essen, sondern bezeuge die Erkenntnis Christi im Glauben und im Herzen. Alle Aspekte der Erlösung von Schuld – die Sündenvergebung, die Erfüllung des Gesetzes, der Frieden mit Gott und der Trost im Herzen – beruhten auf dem Kreuzestod Christi, für den seine Fleischwerdung notwendig war. Dem stellt Karlstadt erneut die angebliche Sündenvergebung durch das Messopfer gegenüber. Sie widerspreche dem ewigen, am Kreuz geschehenen Opfer der Kreuzigung Christi und sei damit Gotteslästerung. Die Feier der Messe und das »leibliche Opfer« bedeuteten daher, nicht an die Wahrheit der Heiligen Schrift über Christus zu glauben und dem Bekenntnis zu widersprechen, dass Christus sterben musste, damit alle an ihn glaubten und ewiges Leben erhielten. Auch die christliche Buße stehe der Messfeier und dem »leiblichen Essen« im Abendmahl zum Zweck der Sündenvergebung diametral entgegen. Die Predigt endet in einem Aufruf zum Glauben an Gott und sein Wort.

Wie in einer Marginalie der Handschrift notiert, hielt Karlstadt seine Zürcher Abschiedspredigt über die Menschwerdung Christi als Archidiakon, doch ist dieses Amt für ihn zeitgenössisch nicht bestätigt.15 Angestellt war er am Spital.16 Der Text enthält viele Versatzstücke der Lehre Karlstadts in inhaltlicher und begrifflicher Art: vom neuen Testament als neuem Bund der Christen mit Gott über die Besprengung der Gläubigen mit dem Heiligen Geist durch das am Kreuz vergossene Blut bis zur Gelassenheit und (christförmigen) Heiligung der Gläubigen.17 Mehrfach wird die Zurechnung des Kreuzesleids Christi zur Erlösung der sündigen Menschen hervorgehoben.18 Den zentralen Aspekt der Predigt aber bildet die Heilsnotwendigkeit der Erkenntnis der Gläubigen, dass die Menschwerdung Christi (seine »zweite Natur«) nötig war, damit dessen leibliches Opfer am Kreuz die Sünden der Menschheit auf sich nehme. Im Gegensatz dazu steht die gotteslästerliche Lehre und Praxis der römischen Messe, die das Opfer Christi vermeintlich wiederholte. Mit diesem theologischen Kern seiner Trostpredigt knüpfte Karlstadt an den Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249) aus dem Jahr 1523/24 an. Dort stellt er ebenfalls das einmalige Opfer Christi zur Vergebung der Sünden gegen die Wiederholung des Opfers im Messritual.19 Christus habe die Gläubigen mit seinem Blut abgewaschen.20 Die Vorstellung, dass das einmalige Opfer Christi am Kreuz nicht hinreiche, sondern einer rituellen Wiederholung bedürfe, sei eine Irrlehre und widerspreche den Aussagen der Heiligen Schrift.21 Stattdessen bedeute die vollkommene Hingabe Christi am Kreuz das Ende jedes weiteren religiösen Opferkultes. Daher seien dem himmlischen Christus keine rituellen Opfer darzubringen. Geboten sei allein der Gehorsam gegen Gott in der Nachfolge Christi.22 Die Ausführungen Karlstadts im Traktat Von dem Priestertum und Opfer Christi bildeten offensichtlich die Grundlage für den in der Zürcher Abschiedspredigt entfalteten Antagonismus zwischen rechter Erkenntnis der Menschwerdung Christi und ihres christologischen Sinns auf der einen Seite und dem gotteslästerlichen Irrtum der Feier des römischen Messopfers, ebenso aber auch der lutherischen Vorstellung der leiblichen Nießung im Abendmahl auf der anderen Seite.23

Ausweislich eines Briefs vom 30. Juni 1534 hielt Karlstadt offenbar sogleich nach seinem Umzug nach Basel erneut eine Predigt über die zwei Naturen Christi.24 Gegenüber Heinrich Bullinger äußerte er am 6. Oktober 1534, dass er mehr als 20 Predigten über die Fleischwerdung Christi nach Joh 1,14 als theologischer Grundlage der beiden Naturen gehalten habe.25 Augenscheinlich prägte die Thematik in dieser Zeit seine Predigten.


2Vgl. KGK 350.
3Vgl. KGK 352.
4HBBW 4, 219,8 Nr. 399. Siehe auch KGK 354 (Anmerkung).
5Pater, Karlstadts Zürcher Abschiedspredigt, 1f. vermutet, dass Karlstadt die Predigt auch im Beisein seiner Familie am 14. Juni 1534 gehalten haben könnte.
7Zu den Vorlesungen und den sie rahmenden beiden Predigten am Morgen vgl. Baschera, Anfänge, 49–56.
9Schon 1519 beschäftigte sich Karlstadt mit dem Gehorsam gegenüber Gott als Ausführung der zweiten Vaterunserbitte; siehe KGK 353 (Anmerkung). Zum Zusammenhang mit der Menschwerdung Christi und seinem Opfer siehe KGK 353 (Anmerkung) und KGK 353 (Anmerkung).
10Karlstadt benutzte in einigen seiner früheren Schriften den auf Heinrich Seuse zurückgehenden mystischen Begriff der »Christförmigkeit«. Vgl. KGK VI, Nr. 241, S. 135, Z. 22 – S. 136, Z. 1 mit Anm. 307; hier siehe KGK 353 (Anmerkung).
11Siehe o. Anm. KGK 353 (Anmerkung).
12Ähnlich in den Thesen 117–127 der Axiomata; siehe KGK 365 (Textstelle).
13Vgl. KGK VIII, Nr. 290, S. 171, Z. 7 – S. 174, Z. 14. Wieder aufgenommen in der 44. und 46. These der Axiomata; siehe KGK 365 (Textstelle) und KGK 365 (Textstelle).
14Das Neue Testament ist für Karlstadt der durch das Leiden Christi geschlossene neue Bund mit Gott. Hierzu vgl. Ob man mit Hl. Schrift zu erweisen vermag, dass Christus im Sakrament sei (KGK VII, Nr. 278) und Von dem neuen und alten Testament (KGK VIII, 290, S. 160f.).
15Die Handschrift ist vermutlich aus dem 17. Jahrhundert. Es ist auch ein falsches Todesjahr »1543« angegeben, verbessert aus »1643«. Dieser Fehler deutet darauf hin, dass die Handschrift wohl nicht im 16. Jahrhundert entstanden ist; gegen Pater, Karlstadts Zürcher Abschiedspredigt, 1. Auch auf Karlstadts Epitaph findet sich dieses falsche Todesjahr. Siehe Beilage zu KGK 394.
16Vgl. KGK 328 und KGK 349.
19Siehe KGK VI, Nr. 249, S. 323, Z. 10 – S. 324, Z. 15. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Lehre und Praxis des Messopfers erfolgt ebd., S. 324, Z. 16 – S. 329, Z. 22.
20Siehe KGK VI, Nr. 249, S. 321, Z. 1 – S. 323, Z. 9.
21Siehe hierzu KGK VI, Nr. 249, S. 327, Z. 4f.
22Siehe hierzu auch KGK VI, Nr. 249, S. 315, Z. 10 – S. 316, Z. 21.
23Nach Karlstadts Weggang aus Zürich veröffentlichte Heinrich Bullinger im Oktober 1534 eine Abhandlung über die zwei Naturen Christi: Bullinger, Utriusque in Christo naturae (1534). Seine Herangehensweise ist eine vollkommen andere. Er liefert einen patristischen und kirchenhistorischen Abriss zur Christologie. Seine biblisch begründete Argumentation stellt keinen Zusammenhang zum neuen Bund mit Gott als neues Testament her.
24Johannes Gast an Conrad Hubert, 30. Juni 1534: »Concionem vespertinam Carolostadius habuit, vere christianissimum morem Oecolampadii pii servans, de bumanitate et divinitate Christi, nihil quam scripturam scripturae addens, quo melius hoc mysterium intellegeretur. Gaude igitur nobiscum et talem virum a Deo datum certissimum habeas.« (Barge, Karlstadt 2, 462 Anm. 169). Siehe hierzu KGK 361 (Anmerkung).

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