1. Überlieferung
Handschrift:
Eine ältere durchgestrichene Seitennummerierung »215« und »216« auf p. 429 und 431.
Literatur:
- Eidgenössische Abschiede IV, 1c, 290.
2. Entstehung und Inhalt
Auf der Tagsatzung in Baden am 10. Februar 1534 trug der Messpriester von Diessenhofen eine Beschwerde über die konfessionellen Verhältnisse in der Stadt am Rhein vor.1 Bereits 1524 hatten sich zahlreiche Bürger dem neuen Glauben angeschlossen, der anfänglich in Diessenhofen wirkende Prediger Johann Valentin Furtmüller wurde jedoch aufgrund seiner »ketzerischen und lutherischen Predigten« der Stadt verwiesen.2 Nach dem Ersten Kappeler Landfrieden wurde 1529 die katholische Messe abgeschafft, ein reformierter Pfarrer bestellt und die Kirchengüter eingezogen. Nach der Niederlage der Anhänger des neuen Glaubens im Zweiten Kappeler Krieg, stellte man in Diessenhofen 1532 unter Berufung auf den zweiten Artikel des Zweiten Kappeler Landfriedens die Messe wieder her, was in der Folge immer wieder zu Aufruhr führte.3 Der Landvogt wandte sich daraufhin an die acht regierenden Orte4, die auf der Tagsatzung vom 8. April 1532 verbindliche Regelungen zur gemischtkonfessionellen Religionsausübung in der Stadt trafen,5 deren Einhaltung durch Zürich und Zug geprüft wurde.6 Die Koexistenz der beiden Konfessionen blieb dennoch schwierig – im Laufe des Jahres 1532 scheint der katholische Messpriester dauerhaft aus Diessenhofen vertrieben worden zu sein, wie aus dem Protokoll der Tagsatzung vom 11. November 1532 hervorgeht. Daraufhin musste sich die neugläubige Mehrheit in Diessenhofen verpflichten, für die Einhaltung des Landfriedens und den Schutz des neu einzusetzenden Messpriesters zu sorgen.7 Knapp eineinhalb Jahre später warf der Messpriester von Diessenhofen dem reformierten Prediger Leonard Bechlin8 nun vor, mit antikatholischen Angriffen gegen die Bestimmungen des Zweiten Kappeler Landfriedens verstoßen zu haben.9 Darüber hinaus beklagte er sich, Schmähungen der neugläubigen Bevölkerung ausgesetzt zu sein.10
Vor diesem Hintergrund forderte er die acht regierenden Orte bei der Tagsatzung am 10. Februar auf, für seinen Schutz zu sorgen. Die Abgeordneten beschlossen daraufhin, der Stadt Diessenhofen ihr Missfallen auszudrücken und sie aufzufordern, sich bei der nächsten Tagsatzung zu den Vorwürfen zu äußern.11 Eine entsprechende Aufforderung ist zwar nicht überliefert, aus einem Schreiben der Schultheisse und des Rats der Stadt Diessenhofen am 20. Februar 1534 an die Züricher Prediger12 geht jedoch hervor, dass sie am selben Tag durch den Vogt13 über die Vorwürfe gegen Bechlin informiert wurden. Daraufhin und auf Wunsch Bechlins wandten sie sich mit der Bitte an die Züricher Prediger, ihrem Prädikanten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, da man ihn in Diessenhofen als Prediger nicht verlieren wolle. Ausgestattet mit diesem Empfehlungsschreiben begab sich Bechlin daraufhin wohl recht bald nach Zürich, um dort Rat und Unterstützung in seiner Sache zu erhalten. Hier nahm er vor den Züricher Predigern Heinrich Bullinger, Heinrich Engelhardt, Leo Jud, Rudolf Dumysius, Konrad Pellikan, Andreas Karlstadt und Theodor Bibliander14 zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung, was diese mit ihrer Unterschrift unter dem hier edierten Dokument am 26. Februar 1534 bezeugten.15
Wie bereits von den Diessenhofenern in ihrem Schreiben angekündigt, bekannte Bechlin sich zu einigen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, andere wies er zurück oder versuchte, sie zu relativieren. So stritt er vehement ab, das Wort »altgäubig« gebraucht zu haben, gab aber zu, diejenigen, die die kirchlichen Bräuche anders »als von Christus gelehrt«, also evangelisch, durchführten, als »unchristlich und jüdelnd« bezeichnet und der Obrigkeit unter Bezug auf Röm 1,32 vorgeworfen zu haben, wenn sie die Laster nicht bestrafe, böser zu sein als diejenigen, die die Verfehlungen begingen (Art. 1). Desgleichen gab er zu, die Anbetung des Sakraments kritisiert, nicht aber das Sakrament selbst geschmäht zu haben, gleiches gelte für die Anbetung Marias (Art. 1, 3 und 7). Auch gegen andere altgläubige kirchliche Handlungen, wie Anniversarien (Art. 2), Bilderanbetung und Ölung (Art. 3), Beichte und die Wallfahrt nach Einsiedeln (Art. 4), habe er sich gewandt. Zugleich habe er vom rechten Amtsverständnis und von der rechten und der »geschmierbten« (falschen) Taufe gepredigt (Art. 5)16 sowie die Gläubigen ermahnt, keinerlei Gemeinschaft mit denjenigen, die die Lehre Christi verachteten – gemeint sind hier erneut die Katholiken – zu pflegen oder ihnen Ämter zu geben (Art. 6). Zur Untermauerung seiner Aussagen und zur Rechtfertigung seines Handelns zog Bechlin Bibelstellen heran. Inwieweit die Züricher Reformatoren und damit auch Karlstadt ihn bei der Formulierung der von ihnen unterzeichneten Aussage unterstützt haben, lässt sich anhand der bekannten Quellen nicht sagen, ebensowenig kann eine Aussage über Karlstadts Rolle in dem Gelehrtengremium getroffen werden.
Auch wenn die Züricher der Aussage Bechlins durch ihre Beglaubigung eine höhere Glaubwürdigkeit verliehen, vermieden sie es doch, eindeutig Stellung zu seinen Gunsten zu beziehen. Ebenso verhielten sich die Diessenhofener »Neugläubigen« auf der Tagsatzung am 10. März in Baden, wo sie berichteten, Bechlin wegen seiner Verstöße gegen den Landfrieden vor den Rat geladen, ermahnt und an den Vogt zur Bestrafung verwiesen zu haben, berichteten aber zugleich, dass er nicht mehr bei ihnen sei17 – möglicherweise hatte er sich der Bestrafung durch Flucht entzogen.18 Die weiteren Zeugenaussagen zu den Klagen des Diessenhofener Messpriesters – also möglicherweise auch die hier edierte Aussage Bechlins – wurden trotz der Bitte des Anklägers bei den Verhandlungen nicht mehr verlesen.19 Auf der folgenden Tagsatzung am 14. April 1534 wurde schließlich die Einsetzung eines neuen »züchtigen« Messpriesters bestimmt, der nach altem Brauch dem Vogt zu Baden zu präsentieren sei. Hinsichtlich der reformierten Prediger wies man die Diessenhofener lediglich an, zukünftig dafür zu sorgen, dass diese sich an die Bestimmungen des Zweiten Kappeler Landfriedens hielten.20
KGK 344
Transkription
