Nr. 331
Zürcher Trostpredigt über die Gotteserkenntnis durch Leiden
Zürich, [zwischen 1532, Februar und 1534, Juni]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] ZB Zürich, Ms. S. 318, 451–455

Der Handschriftenband S 318 ist das Familienbuch von Hans Vogler d. Ä. und d. J. Die Handschrift enthält die handgeschriebene Geschichte der beiden Vogler, aber auch historische Berichte und Abschriften von Literatur (u.a. Der Pfaffe Amis) sowie reformationsgeschichtliche Dokumente.1

Es handelt sich um eine zeitgenössische Nachschrift und Bearbeitung von der Hand Hans Voglers.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Die Predigt ist undatiert. Sie wurde, wie aus dem Textzusatz hervorgeht, in Zürich gehalten (bzw. gehört). Karlstadt war Ende Juni 1530 nach Zürich gekommen und hatte schon im Herbst 1530 öffentlich den Philipperbrief ausgelegt.2 Im April 1531 wurde ihm das Diakonat am Spital, das dem Großmünster inkorporiert war, übertragen.3 Von September 1531 bis Mitte Januar 1532 wirkte Karlstadt als Prediger in Altstätten; danach kehrte er nach Zürich zurück.4 Eine chronologische Eingrenzung der Predigt erweist sich als schwierig. Ihre einzig vorliegende Textüberlieferung entstammt dem Familienbuch des Hans Vogler5, der seit 1523 als Ammann von Altstätten fungierte.6 Er war es auch, der Karlstadt nach Altstätten berufen hatte. Da sich Karlstadts dortiger Vorgänger Johann Valentin Furtmüller ebenso wie Dominik Zilli in St. Gallen für ein autonomes Bannrecht der Gemeinde einsetzte, wollte Vogler ihn schon im Februar 1531 durch Karlstadt ersetzen.7 Im August wurde Furtmüller dann durch den Landvogt Ulrich Stoll versetzt,8 Karlstadt rückte in der zweiten Septemberhälfte nach. Doch schon im November 1531 musste Vogler das Rheintal verlassen, da nach der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531 die katholische Partei dort Einzug hielt und ihm wegen eines Überfalls auf das altgläubige Oberriet zu Neujahr 1531 eine Klage drohte. Er ging ins Appenzellerland bzw. nach St. Gallen und befand sich Ende Januar/Anfang Februar 1532 in Zürich, dann in Lindau. Bis 1535 hielt er sich meist in St. Gallen auf.9

Vogler gibt im Textzusatz an, die vorliegende Predigt in Zürich gehört zu haben – bzw. allgemeiner formuliert, dass sie dort zu hören war. Im letzteren Fall könnte das bedeuten, dass Vogler nur eine Nachschrift der Predigt abgeschrieben hat, im anderen, dass er ein Notat der Predigt selbst vorgenommen hatte und daher eines seiner Aufenthaltsdaten in Zürich mit der Abhaltung der Predigt zusammenfallen müsste. Die Altstätten-Episode Karlstadts endete allerdings in einer Entzweiung von Vogler. Davon berichtet nicht nur der Karlstadt feindlich gesonnene Vorgänger im Predigtamt Johann Valentin Furtmüller,10 auch Vogler selbst warnt in einem Brief an Vadian am 24. Januar 1532 aus Hundwil vor der Heuchelei Karlstadts: »O Karolstat oder Bodenstain, gott wirtt in treffen und offnen […].«11 Einige Tage zuvor, am 16. Januar, hatte Karlstadt noch aus Altstätten Bullinger von Voglers Missgunst berichtet: »Quamvis autem invidia Voglerum appetat […].«12 Am 3. Februar schreibt er dann aus Zürich an Vadian, dass die Ereignisse in Altstätten und im Rheintal nicht so dramatisch gewesen seien, wie sie zuerst erschienen.13 Einen Tag später hielt sich auch Vogler, wie ein an Vadian versandter Brief ausweist, in Zürich auf. In diesem Brief berichtet er vom Ausgleich mit den Acht Orten im Rheintal, gesteht eigene Fehler, Schwächen und Sünden ein und bedankt sich für die Barmherzigkeit des verzeihenden Gottes.14 Diese nach langer Gottessuche sich einstellende Einsicht in die eigenen Schwächen, die Grundlage der tröstlichen Erkenntnis seiner Barmherzigkeit ist, zeigt auffallende inhaltliche Übereinstimmungen mit der hier edierten Trostpredigt Karlstadts.

Es gibt jedoch noch weitere Zeiträume, in denen Vogler diese Predigt Karlstadts in Zürich hätte hören können. Am 11. November 1532 schreibt er an Bullinger aus Elgg (30 km nordöstlich von Zürich), dass er beabsichtige, an der Tagsatzung vom 19. bis 21. November 1532 in Zürich teilzunehmen.15 Sein Brief vom 13. Dezember desselben Jahres an Vadian ist aus Zürich versandt.16 Am 11. Oktober 1533 trägt er, aus St. Gallen schreibend, Bullinger erstmals Grüße an Karlstadt auf,17 am 7. Dezember 1533 hofft er auf ein baldiges Wiedersehen mit Bullinger in Zürich,18 und in einem Brief zwischen dem 18. und 21. Februar 1534 lässt er erneut Karlstadt grüßen.19 Spätere Schreiben, in denen er wieder Besuche in Zürich ankündigt, fallen bereits in die Zeit von Karlstadts Fortgang aus der Stadt (in der 2. Junihälfte 1534) bzw. unmittelbar davor.20

Karlstadts Trostpredigt beschäftigt sich mit dem Gefühl der Verlassenheit von Gott, der davon ausgelösten Anfechtung und Trübsal sowie der Suche nach Trost in der Gelassenheit, die zur Gotteserkenntnis führt. Die in Zürichdeutsch21 verfassten Aufzeichnungen Voglers geben nicht die Predigt in ihrer Gesamtheit wieder, sondern orientieren sich an bestimmten, den »loci communes« ähnlichen Begriffen.

Ausgangpunkt der Predigt ist (1.) die empfundene Schwachheit des Menschen. Gott lässt die Seinen in Schwäche und Furcht zur Erkenntnis gelangen. Die menschliche Schwäche ist ein Anzeichen von Gottes Barmherzigkeit, dessen Macht in ihr erkannt werde. Denn der Ruf nach dem rettenden Vater erfolge aus großer Not; es ist ein Schwimmen aus dem Wasser des Trübsals, nachdem der Herr die Gläubigen ins Meer geworfen habe.22 Die Verzweiflung und Befangenheit in Sünden wird zur Voraussetzung für die Errettung. Ist die Hoffnung fast erloschen und das Gefühl der Verworfenheit am größten, wachse angesichts der inneren Zerrissenheit die Gewissheit von der Gnade Gottes.23 Je größer die Liebe Gottes sei, desto größer sei auch die Versuchung des Menschen. Gott verbirgt sich, damit die Menschen sich gegenseitig als arme Sünder und allein in der Gnade Gottes erkennten, der Trost in der großen Seelenangst spendet.

(2.) Erkenntnis Gottes bedeute, dessen Willen im Gehorsam zu Gott zu erkennen. Der Mensch sei auch deshalb das Abbild Gottes, da er befähigt sei, die Gnade und Güte Gottes zu erkennen. Diese innerliche Erkenntnis Gottes erfolge in der Erneuerung (reparatio) und Wiedergeburt in Christus.

Schließlich erfolge (3.) im Inneren des Menschen der Kampf gegen die Sünde, doch könne dieser den Kampf nicht allein führen. Gott prüft und versucht ihn.24

Im Folgenden variiert Karlstadt unterschiedliche Ausdrucksformen des Leidens in der Welt und des Gefühls der Gottverlassenheit. Die Christen bildeten nach Paulus eine Gemeinschaft des Leidens, die in der Auferstehung ihren Trost finden.25 Von der Sünde fortgetrieben werden sie aber nicht durch das Gesetz, sondern allein durch das Wirken des Geistes.26 Eine Klage gegen Gott sei, wie in Hiob 10, allein Gott zu bekennen. Für die Mitgläubigen sei sie schwer zu ertragen. Da Gott oftmals sehr lange weder Hoffnung noch Stärke spende, müsse sich der Christ vor der Gefahr hüten, Gott bei den Feinden zu verorten. Letztlich diene aber die Sünde den Auserwählten zum Guten, damit sie die eigenen Fehler bekennen, den sündigen Nächsten trösten und die Hoffnung auf eine Erhörung durch Gott nicht aufgeben.

Karlstadt wendet sich dann der Feiertagsfrage zu. Paulus habe gesagt, dass derjenige, der den Feiertag halte, es für den Herrn tue, doch wer alle Tage als gleich ansehe, also den Feiertag nicht halte, solle sein Gewissen nicht belasten.27 Die Feiertagsvorschriften des Alten Testaments seien aufgehoben. Paulus spreche nicht davon, dass Gott die Feiertage eingesetzt habe und sie zu halten seien. Feiertage, Speisevorschriften, Zölibat und andere Bräuche seien menschliche Institutionen. Der Sonntag als Sabbat sei kein vor den anderen herausgehobener Tag. Dennoch besitze er seine Notwendigkeit, die völlig pragmatisch von der Ruhe des Nächsten (zu denen Karlstadt Mensch und Vieh zählt) bestimmt sei.28 Karlstadt geht in seiner Predigt dann zum inneren Sabbat über, ohne diesen explizit und begrifflich von dem äußeren Sabbat abzuheben. Niemand habe die Macht, diesen Sabbat zu entheiligen, an dem der Mensch die Werke Gottes betrachten und sich seiner Sünden bewusst werden solle.29 An dieser Stelle schließt Karlstadt den Kreis zur vorherigen Thematik: Im Sündenbewusstsein erfolge der Schrei nach Gott, wie Paulus es in Rom getan habe, denn dem Gläubigen werde bewusst, dass er zwar im Geist ein Diener des Gesetzes sei, im Fleische aber der Sünde hingegeben. Daraus helfe nur der Weg zur Gelassenheit in dem Wissen, dass Christus allein der »zaler« sei, also derjenige, der mit seinem Tod die Sünden abgezahlt habe.30

Daraus ergeben sich drei unterschiedliche Wege der Gotteserfahrung: (1.) Die Menschen missachten die Gaben Gottes und glauben nicht an seine Existenz (wie das »fich«, also die unverständigen Tiere). (2.) Sie leben im Herzen als Gotteskinder, erkennen Gott aber nicht, da sie stolz auf ihre Lebensweise sind.31 (3.) Sie wandeln aufrecht in Gott.

An Hand der Predigtmitschrift ist festzustellen, dass Karlstadt weiterhin die Vorstellung von Rechtfertigung mit seiner Gelassenheitslehre verknüpft, die auf Kreuzestheologie und einer geistlichen Deutung der Wiedergeburt des Christen aufbaut. Einige Hinweise deuten Reminiszenzen an Diskussionen mit Luther aus dem Jahre 1525 an. Das zentrale Thema der Predigt ist aber der Umgang mit Hoffnungslosigkeit, Enttäuschung und dem Gefühl der Gottverlassenheit, die ihren Ausdruck in einer Hiob ähnlichen Gottesklage findet. Zugleich ordnet Karlstadt dieses Gefühl der Verlassenheit in sein gelassenheitsheologisches Schema im Sinne von Trübsal und Anfechtung als Stufen im Prozess des Gelassen-Werdens ein.

Die Trostpredigt kann eine Reaktion auf die Hoffnungslosigkeit und die Ängste gewesen sein, die nach der Niederlage in der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531 in der Zürcher Stadtgesellschaft grassierten. Sie mag die Sorge darüber zum Ausdruck bringen, Gott habe der Stadt, die sich im Prozess der Reformation vieler Rituale und Heiligenfeiertage der alten Kirche entledigt hatte, seine schützende Hand entzogen.32 Daher ist zu vermuten, dass Karlstadt die Predigt bald nach seiner Rückkehr nach Zürich Ende Januar 1532 angesichts einer großen Verunsicherung in der Stadt vor dem Hintergrund der Furcht vor einem Sieg der katholischen Partei und der Wiedereinführung römischer Riten und Zeremonien gehalten hat.33 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nach seinen Fluchterfahrungen seit 1525 und den langen Jahren der Verfolgung und Unterdrückung in Kursachsen auch Karlstadts eigene Lebenssituation auf den Inhalt seiner frühen Predigten in Zürich eingewirkt haben kann. So erinnerte er im Widmungsbrief an Ulrich von Dornum an die Verfolgungssituationen, denen er durch die Lutheraner ausgesetzt gewesen war, sodass er sein Vertrauen allein auf Gott setze.34 Letztlich bilden diese Beobachtungen nur inhaltliche Anhaltspunkte für eine frühe Datierung der Trostpredigt bald nach Karlstadts Rückkehr aus Altstätten nach Zürich zeitgleich mit Voglers erstem Aufenthalt in der Stadt im Februar 1532; einen Quellennachweis hierfür gibt es jedoch nicht.


2Zur Ankunft in Zürich siehe KGK 326, zu den exegetischen Lektionen über den Philipperbrief KGK 328 (Textstelle) mit KGK 328 (Anmerkung).
3Siehe KGK 329. Hasse, Aufenthalt, 369f. sieht in Karlstadt den »concionator secundus« am Großmünster, der vier Predigten pro Woche (drei im Großmünster, eine im Spital) gehalten habe. Zur Diskussion dieser Thesen vgl. die Einleitung zu KGK 349.
4Vgl. KGK 329.
6Vgl. hierzu KGK 329.
7Vogler an Zwingli, 24. Februar 1531, vgl. Zwingli, Werke 11, 349,11–13 Nr. 1171; siehe KGK 329 (Anmerkung).
8Zwingli, Werke 11, 563,3–8; 15–17 Nr. 1256; zum Text siehe KGK 329 (Textstelle).
9Vgl. KGK 329; Häne, Familienbucg, 74–76. Zu seinem Aufenthalt in Lindau vgl. Voglers Brief an Vadian aus der Stadt vom 14./16. Februar 1532; Vadianische Briefsammlung 5.1, 43–45 Nr. 672.
10Vgl. die Beilage zu KGK 329.
11HBBW 2, 37 Nr. 59. »Offnen« i. S. v. offenbaren.
12HBBW 2, 33f. Nr. 57.
14Vadianische Briefsammlung 5.1, 37 Nr. 666; zu dem Brief vgl. KGK 330 (Textstelle) und KGK 330 (Anmerkung). Einige der herauszustellenden Formulierungen Voglers, die auf einen inhaltlichen Zusammenhang mit der Trostpredigt deuten: »Der herr unsser gott ferzich uns täglich durch sinen sun«; Gott habe ihn »nach sinen gnaden (min schwachheit angeseche) erledigtt«; »Ich hab von gott und bin mitt im und allen menschen zufriden, denn nach gstalt der sach hat er mich fil gnad vor sinen ogen […] finden lassen«; durch Einsicht in seine Sünde und Strafe sei er sich der Barmherzigkeit sicher, »Gott well sinen zorn ablassen, gfalt es im.«
15HBBW 2, 256 mit Anm. 32f. Nr. 147.
16Vadianische Briefsammlung 5.1, 108 Nr. 723.
17HBBW 3, 202 Nr. 271.
18HBBW 3, 245 Nr. 294.
19HBBW 4, 65 Nr. 327.
20Diese Ankündigungen sind auf den 24. Mai 1534 (HBBW 4, 190 Nr. 382), den 19. Juni 1534 (Eidgenössische Abschiede IV, 1c, 340) und den 1. Juli 1534 (HBBW 4, 227 Nr. 404) datiert. Zu Karlstadts Fortgang aus Zürich vgl. KGK 353.
21Als Beispiele seien angeführt: verzwifeln, sin (sein), sig (sei), sigend (seien/sind), well (wolle), us (aus), solchi, guty, lieby, stercky, mainty.
22Zum Wasser des Trübsals (»aqua tribulationis«) vgl. KGK 331 (Anmerkung).
23Zur Anfechtung und Niedergeschlagenheit siehe KGK 331 (Anmerkung); zum Glaubensschrei KGK 331 (Anmerkung).
24Einerseits wiederholt Karlstadt die Abfolge der Stufen zur Rechtfertigung des Gläubigen in Gelassenheit, wie er sie in seinen Schriften bis 1524 entwickelt hatte. Anders erscheint aber, dass Gott den Geist nun auch wieder entzieht und Sünden zur Prüfung und Selbsterniedrigung auferlegt.
25Vgl. Phil 3,10. Zu Karlstadts öffentlich gehaltenen Erläuterungen zum Philipperbrief vgl. KGK 328 (Textstelle) mit KGK 328 (Anmerkung).
26Möglicherweise findet hier noch einmal die Diskussion einen Niederschlag, die Karlstadt mit Luther im Jahr 1525 in der Schrift Anzeige etlicher Hauptartikel christlicher Lehre geführt hatte. Vgl. KGK VIII, Nr. 288, S. 67, Z. 7–16.
30Zu den Grundlagen dieser Anrechnung bzw. Bezahlung der Sünden durch Christus als »iustus et peccator« zur Rechtfertigung der sündigen Menschen, vgl. Röm 3,28; 4,7; Gal 3,13. Luther baute darauf seine Imputationslehre auf; vgl. WA 56, 347,3f.; WA 56, 347,9; WA 56, 442,17. Karlstadt wiederholt den Topos von der Abzahlung der Sünden durch Christus mehrmals in seiner Zürcher Abschiedspredigt; siehe KGK 331 (Anmerkung) und KGK 331 (Anmerkung).
321526 reduzierte der Rat die Feiertage auf 15 pro Jahr, im Sittenmandat vom 26. März 1530 wurden alle Heiligen- und Marienfeste aufgehoben. Mit Mandat vom 15. Juni 1524 wurden die Altäre und Bilderwerke aus den Kirchen entfernt, 1525 durch Zwingli und Jud selbst die liturgischen Schriften aus den Bibliotheken ausgesondert. Vgl. hierzu Ehrensperger, Gottesdienst Zürich, 433–435; 449–455; Egli, Actensammlung, Nr. 543–546; Jezler, Etappen, 170.
33Diese Vermutung bereits bei Barge, Karlstadt 454f.

Downloads: XML · PDF (Druckausgabe)
image CC BY-SA licence
»