1. Überlieferung
Handschrift:
Literatur:
- Linder, Beziehungen, 745–757.
- Barge, Karlstadt 2, 515f.
2. Entstehung und Inhalt
Die Antwort des Basler Rates auf die Bittschreiben Martin Luthers und Philipp Melanchthons vom 29. Mai 1542 (KGK 395) sowie Christoph von Mochaus1 vom 30. Mai 1542 (KGK 396) zugunsten von Karlstadts Witwe, Anna von Mochau, liegt als Konzept vor. Der Rat gibt bekannt, dass er sich der Sache angenommen und mit den Pflegern des Stifts St. Peter gesprochen habe, um die Versorgung der Witwe und ihrer Kinder2 zu garantieren. Alle fälligen Einnahmen des verstorbenen Karlstadt als Prediger an St. Peter sollen der Witwe über zwei weitere Jahre gezahlt werden. Dazu gehören 50 Stück3 Wein und Korn sowie die bisherigen »gellten«4, die Schuldbriefe, die mit der Bestiftung an St. Peter verbunden sind. Die Behausung bleibt der Familie, zumindest für die nächsten beiden Jahre, vorbehalten.5 Dem zweitältesten noch lebenden Sohn Adam Bodenstein6 wird ein Stipendium gewährt.7 Die Fürsorge für die Hinterbliebenen und ihre Versorgung erfolge nicht allein aufgrund des Bittgesuchs des Onkels der Witwe, Christoph von Mochau, sondern auch gemäß der Verpflichtung der Basler Obrigkeit gegenüber Witwen und Waisen. Eine Pensionsberechtigung für Witwen und Waisen verstorbener Professoren bestätigte die Universität offiziell erst 1594. Die Zahlung, die in der Höhe dem letzten Gehalt des Verstorbenen entsprach, erstreckte sich gemäß dieser späteren Regelung – anders als für Anna von Mochau – nur über ein Jahr.8
Die Höhe der Einnahmen aus Zinseinkünften des Stiftsgutes von St. Peter sind in Karlstadts Fall nicht mehr zu ermitteln. In der Dokumentation der Einkünfte der Professoren für das Jahr 1541 sind Karlstadt und Wolfgang Wissenburg als Ordinarii der Theologie ohne Angabe der Einkünfte aufgeführt.9 Sein Nachfolger Sebastian Münster erhielt zu Aschermittwoch 1542 sechzig Gulden10 – sollte dies ein Gehalt für ein Viertel Jahr gewesen sein, wäre das Jahresgehalt überdurchschnittlich. Für Karlstadts Todesjahr 1541 sind die vierteljährlichen Einkünfte der Hochschullehrer zu den Fronfasten aufgeführt. Sie betrugen für den Rektor Simon Grynaeus 50 Pfund, für den Juristen Bonifacius Amerbach und den Mediziner Albanus Torinus jeweils 31 Pfund und 5 Schilling, für die Juristen Sebastian Sinckler und Oswald Bär 25 bzw. 18 Pfund, für den Hebraisten Sebastian Münster 18 Pfund und 15 Schilling.11 Vor 1589 sind die Einkünfte aus dem Kanonikat am St.-Peter-Stift gleichmäßig auf jeweils 25 Pfund verteilt, verbunden mit weiteren Zuwendungen in Naturalien in Höhe von drei Viernzel12 und 12 Klafter13 Korn sowie einem Viernzel und vier Klafter Hafer.14 Allerdings können die Einkünfte aus den Zinsen des St.-Peter-Stifts durchaus unterschiedlich ausgefallen sein. Zum einen versah die Stadt immer mehr Professoren mit Einnahmen aus dem Stiftsgut.15 Zum anderen häuften sich Berichte von einer gesunkenen Zahlungsmoral nach der Reformation, da mit der Aufhebung der Klöster eine Beendigung der verpflichtenden Zahlungen verbunden wurde.16
KGK 396
Transkription
