Nr. 397
Rat der Stadt Basel an Christoph von Mochau
Basel, 1542, 19. Juni

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] StA Basel-Stadt, Missiven A 31, fol. 145r (Konzept von Schreiberhand mit zahlreichen Korrekturen, Streichungen und Randbemerkungen, Hand identisch mit Konzept der Variante b von KGK 400)
Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Die Antwort des Basler Rates auf die Bittschreiben Martin Luthers und Philipp Melanchthons vom 29. Mai 1542 (KGK 395) sowie Christoph von Mochaus1 vom 30. Mai 1542 (KGK 396) zugunsten von Karlstadts Witwe, Anna von Mochau, liegt als Konzept vor. Der Rat gibt bekannt, dass er sich der Sache angenommen und mit den Pflegern des Stifts St. Peter gesprochen habe, um die Versorgung der Witwe und ihrer Kinder2 zu garantieren. Alle fälligen Einnahmen des verstorbenen Karlstadt als Prediger an St. Peter sollen der Witwe über zwei weitere Jahre gezahlt werden. Dazu gehören 50 Stück3 Wein und Korn sowie die bisherigen »gellten«4, die Schuldbriefe, die mit der Bestiftung an St. Peter verbunden sind. Die Behausung bleibt der Familie, zumindest für die nächsten beiden Jahre, vorbehalten.5 Dem zweitältesten noch lebenden Sohn Adam Bodenstein6 wird ein Stipendium gewährt.7 Die Fürsorge für die Hinterbliebenen und ihre Versorgung erfolge nicht allein aufgrund des Bittgesuchs des Onkels der Witwe, Christoph von Mochau, sondern auch gemäß der Verpflichtung der Basler Obrigkeit gegenüber Witwen und Waisen. Eine Pensionsberechtigung für Witwen und Waisen verstorbener Professoren bestätigte die Universität offiziell erst 1594. Die Zahlung, die in der Höhe dem letzten Gehalt des Verstorbenen entsprach, erstreckte sich gemäß dieser späteren Regelung – anders als für Anna von Mochau – nur über ein Jahr.8

Die Höhe der Einnahmen aus Zinseinkünften des Stiftsgutes von St. Peter sind in Karlstadts Fall nicht mehr zu ermitteln. In der Dokumentation der Einkünfte der Professoren für das Jahr 1541 sind Karlstadt und Wolfgang Wissenburg als Ordinarii der Theologie ohne Angabe der Einkünfte aufgeführt.9 Sein Nachfolger Sebastian Münster erhielt zu Aschermittwoch 1542 sechzig Gulden10 – sollte dies ein Gehalt für ein Viertel Jahr gewesen sein, wäre das Jahresgehalt überdurchschnittlich. Für Karlstadts Todesjahr 1541 sind die vierteljährlichen Einkünfte der Hochschullehrer zu den Fronfasten aufgeführt. Sie betrugen für den Rektor Simon Grynaeus 50 Pfund, für den Juristen Bonifacius Amerbach und den Mediziner Albanus Torinus jeweils 31 Pfund und 5 Schilling, für die Juristen Sebastian Sinckler und Oswald Bär 25 bzw. 18 Pfund, für den Hebraisten Sebastian Münster 18 Pfund und 15 Schilling.11 Vor 1589 sind die Einkünfte aus dem Kanonikat am St.-Peter-Stift gleichmäßig auf jeweils 25 Pfund verteilt, verbunden mit weiteren Zuwendungen in Naturalien in Höhe von drei Viernzel12 und 12 Klafter13 Korn sowie einem Viernzel und vier Klafter Hafer.14 Allerdings können die Einkünfte aus den Zinsen des St.-Peter-Stifts durchaus unterschiedlich ausgefallen sein. Zum einen versah die Stadt immer mehr Professoren mit Einnahmen aus dem Stiftsgut.15 Zum anderen häuften sich Berichte von einer gesunkenen Zahlungsmoral nach der Reformation, da mit der Aufhebung der Klöster eine Beendigung der verpflichtenden Zahlungen verbunden wurde.16


3Stück ist eine Gewichtseinheit. Vgl. Schweizerisches Idiotikon 10, 1802f. s.v. Stuck Nr. 3bδ. Das zeitgenössische durchschnittliche Einkommen einer Pfarrei umfasste ca. 15 Stück. Vgl. Schweizerisches Idiotikon 10, 1804: »1541, Z RB. […] Dem predicanten uff dem Hürzel wird sin competens und pfrüende mit drizehen stucken gebessert (8 mütt kernen und 5 eimer wyn).« Karlstadt erhielt dementsprechend ein hohes Einkommen.
4Gülten als Schuldbriefe einer Grundpfand. Vgl. HRG 1, 1852–1856; Schweizerisches Idiotikon 2, 290 s.v. Gülten Nr. 1. Unwahrscheinlich ist eine Deutung als Gelten im Sinne von Kübeln Wein (ungefähr 8 Maß); vgl. hierzu Schweizerisches Idiotikon 2, 282 s.v. Gelten Nr. 3.
5Zum spartanischen Inventar der Behausung vgl. KGK 381.
6Zu Adam Bodenstein (1528–1577) vgl. KGK VII, Nr. 301, S. 339 Anm. 338.
7Adam Bodenstein war während des Rektorats seines Vaters Andreas Karlstadt zwischen April 1537 und April 1538 an der Universität Basel im Alter von etwa zehn Jahren immatrikuliert worden. Am 26. Oktober 1546 wurde er dort zum Baccalaureus artium promoviert, am 8. Februar 1548 zum Magister artium. Vgl. Matrikel Basel 2, 17. Das Stipendium diente demnach der Fortsetzung seiner Studien. Es findet auch Erwähnung in der Urkunde vom 2. März 1545, mit der Anna von Mochau die von ihr und ihrem Mann angelegten Kapitalien in einem Zinsbrief ablösen ließ. Vgl. KGK 399.
9StA Basel-Stadt, Deputaten C 4, 19. Andere Gehälter sind angegeben. Demnach erhielten die Juristen Bonifatius Amerbach und Johannes Sphyractes (Jeuchdenhammer) je 100 Gulden, ebenso der Mediziner Albanus Thorinus, während Sebastian Sinckler und Oswald Bär 80 bzw. 60 Gulden zur Einkunft hatten (StA Basel-Stadt, Deputaten C 4, 19).
10StA Basel-Stadt, Deputaten C 4, 21.
11StA Basel-Stadt, Deputaten C 4, 5; 9; 13; 18. Die vierteljährlichen Einkünfte der Professoren und Universitätslehrer aus dem Stiftsgut wurden jeweils zu den Fronfasten (jeweils Mittwoch nach Aschermittwoch, Pfingsten, Kreuzerhöhung [14. September] und St. Lucia [13. Dezember]) ausgeschüttet. Weiterhin aufgeführt sind Einkünfte von Lehrern am Alumneum bzw. Collegium (Antonius Wild erhielt 12 Pfund und 10 Schilling sowie 4 Pfund, 6 Schilling und 6 Pfennig für sein Amt als Propst am Collegium, der Lehrer Ulrich Hugwald 12 Pfund und 10 Schilling, Johannes Meder als Augustinerpropst 7 Pfund und 10 Schilling). Vgl. auch Thommen, Geschichte, 54f. Anm. 3.
12Getreidemaß, der vierte Teil eines Malters. Vgl. Schweizerisches Idiotikon 1, 1022 s.v. Viernzel. Ein Malter wiederum entsprach nach der Reichssatzung von 1441 dem, »was ein man eine stiege hinauf tragen kan, an weiz oder rocken« (DWb 12, 1511 s.v. Malter Nr. 1).
13Ein Klafter ist eigentlich ein Längenmaß, das die Armspanne eines ausgewachsenen Mannes umfasst. Hier ist das gleichnamige Hohlmaß gemeint, dass den Klafter im Quadrat nahm. Vgl. DWb 11, 902f. s.v. Klafter Nr. 1 u. 2.
14Vgl. Thommen, Geschichte, 55. 1561 forderte die Universität weit höhere Einnahmen aus den Pfründen am St.-Peter-Stift für die Theologieprofessoren in Höhe 80 Pfund in Geld sowie 20 Viernzel Getreide. Für emeritierte Professoren in Pension seien drei Kanonikate an St. Peter vorbehalten. Vgl. Thommen, Geschichte, 49.
15Am 18. März 1535 wird Albanus Torinus zum bepfründeten Chorherren zu St. Peter ernannt, am 15. März 1537 Johannes Sphyractes (Jeudenhammer), am 8. Mai 1538 Johannes Oporinus (StA Basel-Stadt, Ratsbücher D 1, fol. 28r–v, 83v–85r, 132r).

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