1. Überlieferung
Handschrift:
Editionen:
- Linder, Beziehungen, 755f. Beilage I.
- Enders 14, 270f.
- WA.B 10, 71f. Nr. 3756.
Literatur:
- Linder, Beziehungen, 745–755.
- WA.B 10, 12–14; 71f.
- WA.B 13, 307.
- Barge, Karlstadt 2, 515f.
- Looß, Annotationes, 191f.
2. Entstehung und Inhalt
Auf Veranlassung Christoph von Mochaus bitten Martin Luther und Philipp Melanchthon den Rat der Stadt Basel um Unterstützung für Andreas Karlstadts Witwe, Anna von Mochau, und deren Kinder.1Vorausgegangen war mindestens ein versiegeltes Bittschreiben Annas, das sie dem Brief des Oswald Myconius an Luther über Karlstadts Ableben, verfasst am 17. März 1542, beigelegt hatte und das dieser vermutlich an ihren Onkel Christoph von Mochau weiterleiten sollte.2 Die Briefe erreichten Luther am 28. April.3 Nach gegenseitigem Austausch des Bittschreibens – es wird vermutet, dass Luther es nach Lektüre von Christoph von Mochau zurückerhielt und erst dann las4 – sandten Luther und Melanchthon am 29. Mai ihr Gesuch an den Basler Rat, Mochau wiederum ein eigenes einen Tag später (KGK 396). Beide wurden am 19. Juni 1542 dem Rat präsentiert, aber nur die Antwort auf den Brief Mochaus vom selben Tag ist überliefert (KGK 397). Das Bittschreiben Anna von Mochaus ist ebenso wie die zu vermutende Antwort des Rats an Luther und Melanchthon verschollen.
Laut vorliegendem Schreiben hatte sich die Witwe in ihrem Brief vom bzw. vor dem 17. März 1542 über die von ihrem verstorbenen Mann hinterlassene Armut beklagt. Angesichts der Kapitalverzinsungen, die Karlstadt in den beiden Jahren vor seinem Tod vornahm,5 erscheint die Klage der Witwe über ihre Mittellosigkeit diskutabel.6 Allerdings überliefert Karlstadts Erklärung zum Stiftsgut den vermutlich geringen materiellen Besitz der Familie;7 zudem ist zu bedenken, dass der Witwe bald nach dem Tod ihres Ehemannes der Verlust der Pfarrbehausung von St. Peter drohte.8
Scheinbar hat sich Anna von Mochau auch über eine angebliche Tyrannei ihres Gatten ausgelassen, die selbst sein Geist nach dem Tod weiterhin ausübte.9Jedenfalls deutet ein Brief Luthers vom 30. April 1542 an Justus Jonas darauf hin: »Uxor Carolstadii huc scripsit literas tristitia plenas et tyrannidem mariti (etiam post mortem eius) graviter accusans, ut reliquerit nudam, et clinodiis suis egentem, debentem, exulantem, quinque liberis gravatam, nihil proprii habentem etc.«10 Luther könnte aber auch Aussagen des Karlstadtfeindes Johannes Oporinus mit denen der Witwe vermengt haben.11
KGK 394
Transkription
