fehlt
Denn Edlen, Gestrengenn, Erbaren, unnd
weisen Herrnn Burgermeistern1 und Radt
zu Basel, unsern gunstigenn Herrnn.
fehlt
unsern Heiland zuvor, Edle, Ernveste, Erbare, weise
gunstige Hern,
Uns hatt der Gestreng und Bhest Christoff von
Mochow, eine klegliche schrift gezeigt,2 die ihm die tugent-
same Frau des
Doctoris Andreae Carlstadts
gelassene
witfrau seines brudern seligen tochter3 zugeschickt,
Darin die betrubte frauw ihm als ihrem nehist
vorwanten
vettern ihr elend zu wissen thut, Nach dem
ehr aber dabey gebetten,
das wir an Euer Ernveste und
weißheit schreiben wolden, haben mir ihm solche
nicht
wollen abschlagen〈.〉 Denn wiewol
wir nit zweifeln,
ihr als eine verstendige, lobliche Oberkeit
werdet selb bedacht haben, was sich in
diesem fall gegen
eins pfarrers gelaßne4 weib und kind zu thun geburt,
denn ihr jetzund als vatter und
furmunden5 zu achten
seit,
haben wir gleichwol nit unterlassen wollen,
an Eur Ernveste und weißheit zu
schreiben, als die
wir die tugentsame Fraue unnd ihr freuntschafft
kennen,
unnd von wegen ihr tugent ein christlich〈,〉
billich und groß
mitleiden mit ihr haben,
Bitten derwegenn
gantz vleissig, Eur Ernvest unnd
weißheit wollen
sich der armen witfrau und waisen annemen,
fehlt ihnen hulf und gutes erzeigen〈.〉 Denn wir
bericht
worden, das sie kein aigen behausung, auch sunst nichts
haben, dazu
sey ehr viel schuldig blieben〈.〉6
Dweil sie denn frembd7 sind, und keinen trost oder
zuflucht sonst wissen, und ehr
dennoch ein kirchenn
diener bei euch gewesen, so wollet christliche erbarmung
an ihnen beweisen, Welches one Zweifel der
ewig Godt gnediglich belohnen wirdt, der
witfrauen und
waisen unnd besonder der kirchen diener mit großem
ernst der
oberkeit bevohlen hatt, Und
bitten, Eur Ernveste und weißheit wolle uns wider-
umb gelegenheit der armen witfrauen und
waisen〈,〉
auch was ihren halben E'ur' Ernveste und
w'eißheit' bedencken,
zu wissen thun. Und E'uer' Ernveste und
w'eißheit' zu dienen sind wir willig. Datum Witebergk
montags nach Pentecoste8, Anno ec. xlii.
KGK 394
Einleitung
