Nr. 400
Geleitbrief des Rats der Stadt Basel für Anna von Mochau
Basel, 1545, 16. März

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

[a:] StA Basel-Stadt, Ratsbücher D 2, fol. 109r–v

Eine sehr saubere Abschrift einer Urkunde, von der Hand des Stadtschreibers Heinrich Ryhiner1.

[b:] StA Basel-Stadt, Ratsbücher C7, fol. 51r–v

Ein Konzept von einer anderen Hand, die mit der des Konzeptes KGK 397 identisch ist; mit vielen Streichungen.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Der Geleitbrief des Rats der Stadt Basel und des Bürgermeisters Theodor Brand2 für Andreas Karlstadts Witwe, Anna von Mochau, und ihre Kinder wurde ihr auf eigene Bitten im Beisein ihres Vogtes (Vormunds) Jakob Rüdin3 ausgestellt. Die Anwesenheit des Vogtes kennzeichnet ihren Rechtsstand als Witwe.4 Der Brief verabschiedet sie aus Basel und gewährt Geleit für ihre Fahrt nach Wittenberg. Um Anna eine komplikationslose Überführung aus dem Rechtsschutz der Reichsstadt Basel in den des Kurfürstentums Sachsen zu garantieren, bietet der Brief zum einen ein Zeugnis der ehrbaren Amts- und Lebensführung ihres verstorbenen Gatten Andreas Karlstadt, der von den ratsbestellten Deputaten für Kirche und Schule auf die Stelle des Prädikanten am Domstift, dann als Lehrer für Altes Testament an der Universität Basel und schließlich als Pfarrer an St. Peter eingesetzt wurde.5 Zum anderen beurkundet der Brief Anna von Mochau eine ehrbare und standesgemäße Lebensführung als Witwe.6 Auffällig ist, dass eine solche Lebensführung im Zustand der Ehe scheinbar vorausgesetzt wird, für die Witwenschaft aber extern bezeugt werden muss. Neben dem mit einem Stipendium der Stadt Basel versorgten Sohn Adam7 sind vier unmündige und zu versorgende Kinder erwähnt, wie es auch andere Quellen bezeugen.8


1Zu ihm vgl. Burckhardt, Gast, 70 Anm. 202.
2Zu diesem vgl. KGK 400 (Anmerkung).
4Zur Geschlechtervormundschaft (cura sexus) vgl. KGK 399 (Anmerkung).
5Zu Karlstadts Tätigkeiten in Basel und seinem Werdegang vgl. KGK 354 (Textstelle), KGK 354 (Textstelle) sowie die Chronologie in diesem Band (KGK IX, S. xlvii). Zur Institution der Deputaten für Kirchen und Schule in Basel siehe KGK 400 (Anmerkung).
6Der Begriff der »ehrbaren Ehefrau« kennzeichnet die Ehe mit einem städtischen Bürger und die sittliche Integrität in dieser Gemeinschaft; hier wird auch ihre Witwenschaft als »ehrenrych« bezeichnet.
7Zu diesem Stipendium und den Studien des Sohnes Adam Bodenstein vgl. KGK 397 (Textstelle) und KGK 397 (Anmerkung).
8Nach Jakob waren in Basel Küngolt (geb. am 1. Juni 1537), Daniel (20. Februar 1539) und Gertrut (31. Juli 1542, also mehr als sieben Monate nach Karlstadts Tod) geboren. Zu Karlstadts Kindern und den Einträgen im Taufbuch der Stiftskirche St. Peter in Basel vgl. KGK 399 (Anmerkung), KGK 399 (Anmerkung), KGK 399 (Anmerkung), KGK 399 (Anmerkung) und KGK 399 (Anmerkung).

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