1. Überlieferung
Eine sehr saubere Abschrift einer Urkunde, von der Hand des Stadtschreibers Heinrich Ryhiner1.
Ein Konzept von einer anderen Hand, die mit der des Konzeptes KGK 397 identisch ist; mit vielen Streichungen.
Edition:
- Looß, Annotationes, 193f. (Auszüge).
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 515f.
- Looß, Annotationes, 193f. mit Anm. 30f.
2. Entstehung und Inhalt
Der Geleitbrief des Rats der Stadt Basel und des Bürgermeisters Theodor Brand2 für Andreas Karlstadts Witwe, Anna von Mochau, und ihre Kinder wurde ihr auf eigene Bitten im Beisein ihres Vogtes (Vormunds) Jakob Rüdin3 ausgestellt. Die Anwesenheit des Vogtes kennzeichnet ihren Rechtsstand als Witwe.4 Der Brief verabschiedet sie aus Basel und gewährt Geleit für ihre Fahrt nach Wittenberg. Um Anna eine komplikationslose Überführung aus dem Rechtsschutz der Reichsstadt Basel in den des Kurfürstentums Sachsen zu garantieren, bietet der Brief zum einen ein Zeugnis der ehrbaren Amts- und Lebensführung ihres verstorbenen Gatten Andreas Karlstadt, der von den ratsbestellten Deputaten für Kirche und Schule auf die Stelle des Prädikanten am Domstift, dann als Lehrer für Altes Testament an der Universität Basel und schließlich als Pfarrer an St. Peter eingesetzt wurde.5 Zum anderen beurkundet der Brief Anna von Mochau eine ehrbare und standesgemäße Lebensführung als Witwe.6 Auffällig ist, dass eine solche Lebensführung im Zustand der Ehe scheinbar vorausgesetzt wird, für die Witwenschaft aber extern bezeugt werden muss. Neben dem mit einem Stipendium der Stadt Basel versorgten Sohn Adam7 sind vier unmündige und zu versorgende Kinder erwähnt, wie es auch andere Quellen bezeugen.8
KGK 399
Transkription
