1. Überlieferung
Handschriften:
Von Nikolaus von Amsdorfs Hand; auf fol. 21r von einer anderen Hand die missverständliche Aufschrift: »Des Raths zu Wittenbergk Antwort unnd Erklerung uff die Vorhaltung wegen Abschaffung der Meß, der bildt, bettelorden etc.«.
Abschrift von Schreiberhand; von dieser auf fol. 60v folgende Aufschrift: »Antwurt der von der Universitet zu wittenberg uff des Capittels unnd feldkirchens ubergeben suplicacion.«.
Editionen:
- CR 1, 552 f. Nr. 196.
- Müller, Wittenberger Bewegung, 193–196 Nr. 93.1.
- Barge, Aktenstücke, 30–32 Nr. 16.
- 1, 449 f. Nr. 212.
Literatur:
- Jäger, Carlstadt, 277–284.
- Barge, Karlstadt 1, 408–412 mit Anm. 211.
- Bubenheimer, Aufruhr, 181 f. mit Anm. 192.
- Oehmig, Wittenberger Bewegung, 109–111, 125 f.
- Wetzel, Melanchthon und Karlstadt, 178.
2. Entstehung und Inhalt
Das Schreiben a ist ein von Nikolaus von Amsdorf wohl am 13. Februar 1522 niedergelegtes Konzept.1Bei den als Verfassern und sich Beratschlagenden erwähnten »funff« handelt es sich um die Vertreter der Universität WittenbergJohannes Eisermann (Rektor), Justus Jonas, Andreas Bodenstein von Karlstadt, Philipp Melanchthon und Nikolaus von Amsdorf, die auf Einladung des kurfürstlichen Rates Hugold von Einsiedel zur gemeinsamen Beratung in Eilenburg weilten. Melanchthon nahm Ergänzungen an dem auf das vorliegende Schreiben folgenden, ebenfalls von Amsdorf verfassten Schriftstück zu Fragen der Messe vor.2 Die Abschrift b wurde am 14. Februar von Hugold von Einsiedel an Kurfürst Friedrich III. gesandt.3 Unter den kurfürstlichen Räten als Adressaten waren Einsiedel, Christian Beyer, Johannes Schwertfeger und Johannes von Dolzig.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die beiden verloren gegangenen Supplikationen des Stiftskapitels und des Stiftsdekans Johannes Dölsch.4 Es sei richtig, dass sich die kurfürstliche Instruktion vom 19. Dezember 1521 gegen die Neuerungen im Gottesdienst gewandt habe5 und Karlstadt dennoch in der Pfarr- und in der Stiftskirche die Messordnung verändert habe.6 In der Folge sei die Messe von verschiedenen Predigern unterschiedlich gefeiert worden, das eine Mal mit, das andere Mal ohne Messgewand,7 was den Rat verunsichert und verärgert habe.
Der Rat habe daher über die Universität an den Fünferausschuss die Bitte gerichtet, eine einheitliche Weise für die Feier der Messe zu schaffen. Der Ausschuss schlägt deshalb vor, die Messe überall und immer so zu halten, wie es jetzt in der Stadtpfarrkirche (d. h. nach und gemäß Karlstadts Reform) geschehe.8 Die Abschaffung der Bilder habe im Gespräch mit dem Rat durch die Obrigkeit zu erfolgen, die für Vorschriften dieser Art verordnet sei.9 Damit wird den Artikeln der Wittenberger Stadtordnung erneute Gültigkeit attestiert. Die Reformtheologen seien an den erfolgten Tumulten, die sich gegen die geordnete Bilderentfernung gerichtet hätten, nicht schuld, zumal diejenigen, die sie begangen hätten, bestraft bzw. ihrer Ehren beraubt worden seien.10 Auch hinsichtlich des Bettelverbots, der Armenfürsorge, für welche die Zinsen und Renten der Bruderschaften verwendet werden sollten, und der nicht wieder erfolgten Besetzung erledigter Pfründen (im Zusammenhang mit der Abschaffung der Seel- und Opfermessen) wird die eigene Stadt- und Kirchenordnung bestätigt.11