1. Überlieferung
Handschriften:
Autograph des Nikolaus von Amsdorf, mit einem Zusatz Philipp Melanchthons.
Abschrift von Handschrift a, 18. Jh., modernisiert. Die Abschrift b stammt vom Autographen a. Das ist daraus ersichtlich, dass zu Melanchthons Zusatz in Artikel 3 vermerkt ist: »stehet ad marginem und ist Melanchtonis Hand«.
Bibliographische Nachweise:
Editionen:
- CR 1, 553–555 Nr. 197.
- Müller, Wittenberger Bewegung, 196 f. Nr. 93.2.
- Barge, Aktenstücke, 33 f. Nr. 16.
- 1, 451 f. Nr. 213.
Literatur:
2. Entstehung und Inhalt
Dieses Schreiben des Fünferausschusses1 der Universitätsvertreter, das eine Fortsetzung zur Stellungnahme auf die Supplikation des Stiftskapitels (KGK 221) bildet, ist eine Antwort auf die Frage nach den Änderungen der Messe in Wittenberg, die das Memorandum für die Verhandlungen der kurfürstlichen Räte mit den Vertretern von Universität und Stift (KGK 220) gestellt hatte.2 Es ist ein Schriftstück, das im Rahmen der Eilenburger Verhandlungen entstand und somit vor deren Ende am 13. Februar 1522 zu datieren ist. Inhaltlich machen die Universitätsvertreter den Vorschlägen der kurfürstlichen Räte einige Konzessionen, ohne völlig von den Maßnahmen zur Veränderung der Messe in der Pfarrkirche [in Wittenberg] abzurücken.3 Kleidung und Gesänge blieben erhalten, doch sei die Änderung der Abendmahlsreichung feststehend. Die Einsetzungsworte seien auf Deutsch zu sprechen, da das Verständnis des Erinnerungsaktes für die Kommunikanten essentiell sei.4 Die Sakramentserteilung erfolge nur, wenn Messbesucher anwesend seien, es sei denn, der Priester habe selbst das Bedürfnis zu kommunizieren, dann könne er es auch ohne andere Kommunikanten tun – diese Regelung entspricht der Wittenberger Stadtordnung.5 Zur Kommunion solle niemand gezwungen werden. Die Elevation der Hostie sei eine Form des Opfers und daher zu unterlassen.6