Nr. 222
Vertreter der Universität Wittenberg an die kurfürstlichen Räte -- Erklärung zu den Veränderungen der Messfeier
[[Eilenburg], 1522, 13. Februar]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschriften:

[a:]LATh-HStA Weimar, Reg. O, Nr. 224, fol. 19r–20r (Autograph des Nikolaus von Amsdorf, mit einem Zusatz Philipp Melanchthons)
[b:]HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 86.3 Extrav., fol. 299r–v (Abschrift von Handschrift a, 18. Jh., modernisiert)

Die Abschrift b stammt vom Autographen a. Das ist daraus ersichtlich, dass zu Melanchthons Zusatz in Artikel 3 vermerkt ist: »stehet ad marginem und ist Melanchtonis Hand«.

Bibliographische Nachweise:


Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Dieses Schreiben des Fünferausschusses1 der Universitätsvertreter, das eine Fortsetzung zur Stellungnahme auf die Supplikation des Stiftskapitels (KGK 221) bildet, ist eine Antwort auf die Frage nach den Änderungen der Messe in Wittenberg, die das Memorandum für die Verhandlungen der kurfürstlichen Räte mit den Vertretern von Universität und Stift (KGK 220) gestellt hatte.2 Es ist ein Schriftstück, das im Rahmen der Eilenburger Verhandlungen entstand und somit vor deren Ende am 13. Februar 1522 zu datieren ist. Inhaltlich machen die Universitätsvertreter den Vorschlägen der kurfürstlichen Räte einige Konzessionen, ohne völlig von den Maßnahmen zur Veränderung der Messe in der Pfarrkirche [in Wittenberg] abzurücken.3 Kleidung und Gesänge blieben erhalten, doch sei die Änderung der Abendmahlsreichung feststehend. Die Einsetzungsworte seien auf Deutsch zu sprechen, da das Verständnis des Erinnerungsaktes für die Kommunikanten essentiell sei.4 Die Sakramentserteilung erfolge nur, wenn Messbesucher anwesend seien, es sei denn, der Priester habe selbst das Bedürfnis zu kommunizieren, dann könne er es auch ohne andere Kommunikanten tun – diese Regelung entspricht der Wittenberger Stadtordnung.5 Zur Kommunion solle niemand gezwungen werden. Die Elevation der Hostie sei eine Form des Opfers und daher zu unterlassen.6


2Die Frage der Messänderung berührte kfstl. Interessen. Kfst. Friedrich III. wünschte in dieser Problematik keinen Alleingang der Stadt Wittenberg und hatte schon am 19. Dezember 1521 jede Neuerung des Gottesdienstes untersagt; vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 123–127 Nr. 56 sowie auch Oehmig, Wittenberger Bewegung, 110.
3Karlstadt hatte mit Erlaubnis des Stadtpfarrers Simon Heins in der Pfarrkirche das Abendmahl in beiderlei Gestalt ausgeteilt und den Gottesdienst reformiert; vgl. KGK 221 (Textstelle) mit KGK 221 (Anmerkung). S. auch Bünger/Wentz, Brandenburg, 136.
4Zur Forderung, dass die Einsetzungsworte auf Deutsch und für die Gläubigen verständlich zu sprechen seien, s. KGK 227 (Textstelle); KGK 227 (Textstelle) und den Bericht des designierten neuen Bürgermeisters Christian Beyer vom Ergebnis der Verhandlungen zur neuen Stadtordnung an den kfstl. Rat Hugold von Einsiedel: »Da spricht der prister offentlich verba consecracionis zu teutzsch […].« (Müller, Wittenberger Bewegung, 174 Nr. 75).
6Zu Karlstadts Ablehnung der Elevation vgl. KGK 227 (Textstelle).

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