1. Überlieferung
Handschriften:
Editionen:
- CR 1, 555 Nr. 198.
- Müller, Wittenberger Bewegung, 201 f. Nr. 95; 202 f. Nr. 96.
- Barge, Aktenstücke, 30–32 Nr. 16.
- 1, 452–454 Nr. 214.
Literatur:
- Jäger, Carlstadt, 277–284.
- Barge, Karlstadt 1, 408–412 mit Anm. 211.
- Bubenheimer, Aufruhr, 181 f. mit Anm. 196.
- Oehmig, Wittenberger Bewegung, 109–111, 125 f.
- Wetzel, Melanchthon und Karlstadt, 179 f.
2. Entstehung und Inhalt
Am Ende der Eilenburger Verhandlungen verfassten die kurfürstlichen Räte (Hugold von Einsiedel, Johannes von Dolzig und Christian Beyer, der das Konzept niederschrieb) einen Abschied über die Messordnung für die Stadtpfarrkirche Wittenberg, den sie den anwesenden Universitätsvertretern (Eisermann [Ferrarius], Jonas, Karlstadt, Melanchthon, Amsdorf) übergaben.1 Diese nahmen den Text auf, fügten jedoch Passagen über Änderungen der Messordnung hinzu, die für sie nicht verhandelbar waren. Dazu zählte die Abhaltung des Abendmahls auf Deutsch, da ein Verständnis der Einsetzungsworte essentiell sei.
Letztlich wurde festgehalten, dass entsprechend der kurfürstlichen Instruktion vom 19. Dezember 15212 die Neuerungen abgestellt und die Messe wieder in alter Weise gefeiert werden solle, allerdings unter Aussetzung des Kanons. Die Elevation sei wieder aufzunehmen, jedoch nur als ein rituelles Zeichen. Die Einsetzungsworte seien auf Deutsch zu sprechen, da nur so ihr Verständnis gewährleistet sei. Eine Kommunion finde nur bei Anwesenheit von Kommunikanten statt. Allein sei der Priester nicht gezwungen zu kommunizieren, es sei denn, dass ihm danach hungere und dürste. Wenn mehr als ein Priester in der Stadtpfarrkirche sei, solle dieser dem Pfarrer angeben, wo er die Messe zu zelebrieren gedenke.3
Die letzten beiden Absätze bestehen aus wörtlichen Übernahmen aus der Stellungnahme der Universitätsvertreter zu den Neuerungen der Messe vom 13. Februar 15224 und sind somit als Änderungen der Universitätsvertreter gekennzeichnet.
Das Schreiben übersandte der kurfürstliche Rat Hugold von Einsiedel am 14. Februar 1521 mit einem Brief an Kurfürst Friedrich III. von Sachsen.5 Diesem waren neben seinem Brief an Karlstadt vom 3. Februar und dessen Antwort vom 4. Februar 15226 noch weitere Schriftstücke beigelegt.7