Nr. 223
Messordnung der Stadtkirche zu Wittenberg -- Revidierte Fassung für Kurfürst Friedrich III.
[[Eilenburg], 1522, 13. Februar]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Handschriften:

[a:]LATh-HStA Weimar, Reg. O, Nr. 224, fol. 23r–24v (Reinschrift zu Händen des Kurfürsten; Schreiberhand; von dieser auf fol. 24v auch folgende Aufschrift: »Wittenbergische ordnung«; auf fol. 22v eine gesiegelte Adresse durch Hugold von Einsiedel: »Dem durchleuchtigesten hochgebornen fursten und herren. herren fridrichen, hertzogen zcu sachssen und churfursten etc. meinem Genedigesten hern«; darunter von anderer Hand: »anno 21«)
[b:]LATh-HStA Weimar, Reg. O, Nr. 224, fol. 25r–26v (Konzept von Christian Beyer; fol. 26v auf der linken Seite von der Schreiberhand der Reinschrift: »Wittembergk«; rechts daneben von anderer zeitgenössischer Hand: »Bericht, Wie es nach abgeschaffter Meß, mit reichung des Sacraments etc. zů Wittenb. in der Pfarrkirchen gehaltenn,«)
[c:]HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 86.3 Extrav., fol. 300r–v (Abschrift von der Reinschrift; 18. Jh.)
Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Am Ende der Eilenburger Verhandlungen verfassten die kurfürstlichen Räte (Hugold von Einsiedel, Johannes von Dolzig und Christian Beyer, der das Konzept niederschrieb) einen Abschied über die Messordnung für die Stadtpfarrkirche Wittenberg, den sie den anwesenden Universitätsvertretern (Eisermann [Ferrarius], Jonas, Karlstadt, Melanchthon, Amsdorf) übergaben.1 Diese nahmen den Text auf, fügten jedoch Passagen über Änderungen der Messordnung hinzu, die für sie nicht verhandelbar waren. Dazu zählte die Abhaltung des Abendmahls auf Deutsch, da ein Verständnis der Einsetzungsworte essentiell sei.

Letztlich wurde festgehalten, dass entsprechend der kurfürstlichen Instruktion vom 19. Dezember 15212 die Neuerungen abgestellt und die Messe wieder in alter Weise gefeiert werden solle, allerdings unter Aussetzung des Kanons. Die Elevation sei wieder aufzunehmen, jedoch nur als ein rituelles Zeichen. Die Einsetzungsworte seien auf Deutsch zu sprechen, da nur so ihr Verständnis gewährleistet sei. Eine Kommunion finde nur bei Anwesenheit von Kommunikanten statt. Allein sei der Priester nicht gezwungen zu kommunizieren, es sei denn, dass ihm danach hungere und dürste. Wenn mehr als ein Priester in der Stadtpfarrkirche sei, solle dieser dem Pfarrer angeben, wo er die Messe zu zelebrieren gedenke.3

Die letzten beiden Absätze bestehen aus wörtlichen Übernahmen aus der Stellungnahme der Universitätsvertreter zu den Neuerungen der Messe vom 13. Februar 15224 und sind somit als Änderungen der Universitätsvertreter gekennzeichnet.

Das Schreiben übersandte der kurfürstliche Rat Hugold von Einsiedel am 14. Februar 1521 mit einem Brief an Kurfürst Friedrich III. von Sachsen.5 Diesem waren neben seinem Brief an Karlstadt vom 3. Februar und dessen Antwort vom 4. Februar 15226 noch weitere Schriftstücke beigelegt.7


1Hier die Handschrift b; vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 201 Nr. 95.
2Vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 123–127 Nr. 56.
3Pfarrer der Stadtpfarrkirche Wittenberg war Simon Heins. Er hatte Karlstadt seit der Neujahrmesse die Pfarrkirche für Gottesdienste überlassen; vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 136 Nr. 63. S. dazu KGK 220 (Anmerkung).
7Einsiedels Schreiben an Melanchthon sowie die (verlorengegangenen) Supplikationen des Stiftskapitels und Johannes Dölschs; vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 204 Nr. 97 Anm. 3 f.

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