Nr. 205
Von beiden Gestalten der heiligen Messe
Wittenberg, [1521, [Mitte Dezember]]

Einleitung
Bearbeitet von Alejandro Zorzin

1. Überlieferung

Frühdrucke:

[A:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Von beiden geſtaldten ∥ der heylige Meſſze. ∥ Von Czeichen in gemein was ſie ∥ wırken vnd dewten. ∥ Sie ſeind nit Behemen oder ke⸗∥tzer / die beide geſtaldt nhemē. ∥ ſonder Ewangeliſche ∥ Chriſten. ∥ ⸪ ∥ Andres Boden. von Carolstatt ∥ Gedruckt in der Chriſtliche statt ∥ Wittemberg Andree ∥ im xxi. Jar. ∥ ⸫ ∥ [Am Ende:] Gedruckt in der Chriſtlichen ſtatt wittem⸗∥berg durch Nickell Schyrlentz ∥ ym xxi. Jar. ∥
Wittenberg: Nickel Schirlentz, 1521.
4°, 24 Bl., A4–F3 (fol. F4r–v leer).
Editionsvorlage:
SUB Göttingen, 8 H E ECCL 378/5:2 (1) RARA.
Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, Yv 2187.8 Helmst. — UB Heidelberg, Salem 82,33 RES.
Bibliographische Nachweise:

Der Erstdruck von Nikolaus Schirlentz weist eine fehlerhafte Durchnummerierung der Textabschnitte auf. Durch Zählungsfehler (fol. C4v »xii.« anstelle von xv., bzw. fol. F2v »xxvii.« statt xxviii.) sind es nicht die angegebenen 29, sondern 33 Abschnitte. Auf Bogen A wurden Textmarginalien gesetzt, auf den Bögen B bis F nicht. Das spricht für eine Unterbrechung der Setzarbeiten; von einem sich hinziehenden Drucklegungsprozess ist auszugehen.1

[B:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Uon Beyden geſtald⸗∥ten der heylige Meſſze · ∥ Von Czeychen yn ge/∥meyn was ſie wyꝛcken vnd dewten · ∥ Sie ſeynd nitt Behe⸗∥men odder ketzer/die beyde gesſtaldt nhe⸗∥men/ßonder Ewangeliſche ∥ Chꝛiſten · ∥ Andꝛes Bodensſtein ∥ Von Carolſtatt · ∥ Gedꝛuckt ym xxij Jar. ∥ [Am Ende:] Gedꝛuckt tzu Wittembergk durch Johann Gꝛu⸗∥nenbergk/ Nach Christ gepurt tauſentfunff∥hundert vnd tzway vnd tzwentzigſten ∥ J A R. ∥
Wittenberg: Johann Rhau-Grunenberg, 1522.
4°, 22 Bl., A4–D4, E6 – TE.
Editionsvorlage:
SB-PK Berlin, Cu 1240 R.
Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, 456 Theol. (7). — HAB Wolfenbüttel, Yv 1735.8 Helmst. — HAB Wolfenbüttel, 208.1 Theol. (3). — RFB Wittenberg, EKU 612. — SLUB Dresden, Hist.eccl.E 243,29.
Bibliographische Nachweise:

B folgt in der Abschnittaufteilung A, korrigiert jedoch die fortlaufende Nummerierung auf richtige 33 Einheiten. Die marginalen Bibelstellenangaben – nur auf Bogen A (fol. A1–A4) des Schirlentz-Erstdrucks A – fügt B in den laufenden Text ein; zwei kommentierende Marginalien (»Inhalt diesses buͤchlins. Gestalt des brots.« A, fol. A2v und »Papisten ketzer.« A, fol. A4v) lässt B weg. Die verbesserte Wittenberger Neuauflage aus der Grunenberg-Presse wird vor Luthers Rückkehr (März 1522) fertiggedruckt gewesen sein.

[C:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Von beyden geſtal∥ten der heylige Meſſze. ∥ Von zeichen in ge⸗∥meyn was ſie wırcken ∥ vnd deüten. ∥ Sie ſeind nit Behe⸗∥men oꝺ ketzer/die beyde ge⸗∥ſtalt nemen/ſonꝺ Euan⸗∥geliſche Chꝛiſten. ∥ Andꝛes Bodēſtein ∥ Von Carolſtat. ∥ Getruckt ∥ ȷm XXII. Jar. ∥ [Am Ende:] Getruckt vnd vollent ȷm Brachmond ∥ des zweyten tags ȷm ȷar M. D. XXII. ∥
[Straßburg]: [Johann Prüss d. J.], 1522.
4°, 26 Bl., a4–e4, f6 (letzte Seite leer) – TE.
Editionsvorlage:
HAB Wolfenbüttel, 131.7 theol.(8).
Weitere Exemplare: BSB München, 4 Polem. 551. — ÖNB Wien, 20.Dd.285.
Bibliographische Nachweise:

Der Straßburger Nachdruck C hat den verbesserten Grunenberg-Druck B zur Vorlage.

[D:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Uon Baiden geſtaltē ∥ der haylige Meſſe ∥ Uon zaichen in ge⸗∥main was ſy wircken vnd deütē. ∥ Si ſeind nit Behe∥men oder ketzer/die baide geſtalt ∥ nehmen, ſonder Ewangeliſch ∥ Chꝛiſten. ∥ Andꝛes bodenſtain ∥ Von Carolſtat · ∥ Gedꝛuckt im xxii iar. ∥
[Augsburg]: [Jörg Nadler], 1522.
4°, 22 Bl., TE.
Editionsvorlage:
BSB München, 4 Polem. 550.
Weitere Exemplare: UB Würzburg, Th. dp. q. 927. — SLUB Dresden, Hist.eccl.E. 243. — GNM Nürnberg, 8 Rl.2737d.
Bibliographische Nachweise:

Der Augsburger Nachdruck D hat den verbesserten Wittenberger Nachdruck B zur Vorlage.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Das Titelblatt des Erstdrucks ist auf Karlstadts Namenstag Andree apostoli (30. November) datiert; der lange Widmungsbrief an den Leipziger Kaufmann Jörg Reich2 auf Martini episcopi (11. November). In seinem Chronicon hielt Georg Spalatin fest, dass er diese Schrift am 24. Dezember 1521, dem Tag vor Karlstadts erstmaliger Feier einer evangelischen Messe (KGK 210), erhalten habe.3

Der erste Bogen der insgesamt 6 Bögen starken Erstausgabe könnte am 30. November 1521 gesetzt worden sein; der Satz der restlichen 5 Bögen mit Drucklegung scheint sich aber bis kurz vor Weihnachten hingezogen haben.4

Karlstadts Widmungsbrief an Jörg Reich (11. Nov. 1521) ist nicht nur länger als die Dedikation seiner vorherigen Schrift an Albrecht Dürer (1. Nov. 1521), sondern auch unter Hinweis auf (neun) vom Papst und seinem Anhang eingeführte Missbräuche5 für den Widmungsempfänger (in Leipzig) kompromittierender. Dieser dritten Abhandlung zur Abendmahlsthematik stellt Karlstadt eine »Schutzrede« (protestatio) voran und lässt so erkennen, dass er sich der Innovationskraft und Radikalität6 seiner Ausführungen bewusst ist.7 Sein Ziel ist es, den biblischen Ursprung der Messe zu ergründen, »den Brunnen […], daraus die Messe herkommt«. Er möchte feststellen, »wie Christus seine Messe gehalten, eingesetzt, und seinen Jüngern zu [ge]brauchen befohlen hat«. Karlstadt will widrige Handlungen und Gewohnheiten der Messfeiern abschaffen. Besonders sei klarzustellen, wie beide Zeichen zu handhaben seien und welches die mit ihnen verbundene Verheißung (Gottes) sei. Diejenigen würden in Gefahr geraten, die allein Brot empfangen.

Karlstadts umfangreiche Schrift, die in 30 Abschnitte unterteilt ist, lässt sich wie folgt gliedern:

1. Widmungsbrief (fol. A1v–A3r) und Schutzrede (fol. A3r–v).

2. Hauptteil (fol. A3v–F3r–v): Abschnitte 1–6 (fol. A3r–B3v): Bisherige Verkehrung der biblischen Abendmahlszeichen durch unbiblische Unterscheidung von Gestalt und Wesen. Fazit: Brot und Fleisch sind zwei Naturen; gesegnetes Brot ist der Leib Christi. – Abschnitte 7–15 (fol. A3v–C4v): Zeichen von Gott zu fordern ist biblisch. Der Regenbogen (1. Mose 9) bestätigt Gottes Versprechen, künftig keine Zerstörung mehr zu bewirken. Zeichen machen weder heilig, noch erwirken sie Frömmigkeit; sie sind immer dann wichtig, wenn uns Furcht, Angst und Sorgen bedrängen. Das gilt genauso für beide Zeichen der Messe, die uns der Zusage des ewigen Lebens und der Vergebung der Sünden vergewissern (fol. C2v). Zeichen können (wie bei Briefen) Siegel genannt werden; Gott gibt seinen Verheißungen Zeichen bei. Gesegnetes Brot und Wein sind nicht Zeichen des Leibes und Blutes Christi, sondern der göttlichen Verheißungen, denen sie beigegeben wurden (fol. C3r). – Abschnitte 16–17 (fol. C4v–D1v): Brot ist Zeichen der Zusage Christi: Mein Leib wird für euch gegeben; Wein Zeichen seiner Worte: Mein Blut des Neuen Testaments für viele vergossen zur Vergebung der Sünden. Frucht göttlich eingesetzter Zeichen ist, dass sie die Zweifel dämpfen und Sicherheit gebären. Sie zäumen den widerspenstigen Adam und werfen dem Fleisch ein »gepiß und zaum ins maul«. – Abschnitte 18–25 (fol. D1v–E3r): Bei seiner Auslegung bedient Karlstadt sich ausschließlich biblischer Vorgaben; »figürliche« Auslegungen seien nur dann schlüssig, wenn sie »als geschriebener Text« in der Bibel stünden. Sich mit »fremden expositionen« zu befassen sei unnötig. Jede Schrift habe ihr eigenes Licht, mit dem sie erleuchtet werden kann. Eine »dunkle« Rede Gottes lasse sich nur dann klären, wenn geradlinig Christi Worten gefolgt werde. Karlstadts Absicht ist es, seine Leser von ihm weg und in die (heilige) Schrift zu leiten. Die besondere Bedeutung des Brotzeichens sollte aus der mit ihm verbundenen Zusage verstanden werden (wie das bei atl. Zeichen der Fall sei). »Göttliche Worte erklären göttliche Zeichen«. Einzelne Beispiele aus dem Alten Testament zeigen, dass Gott jede seiner Zusagen einem besonderen Zeichen zuordnet. Entsprechend sind die zwei Abendmahlszeichen mit zwei unterschiedlichen Zusagen verbunden (fol. D3r). Deshalb sollten beide Zeichen der Messe in ihrer »evangelischen und alten Bedeutung« belassen werden. Wenn Christus sagt, alle sollten aus dem Kelch trinken (Mt 26,27), dürfe der Papst nicht mutwillig »allein seine Pfaffen beider Gestalten würdig« machen (fol. D4r). Es sei tausendmal geringer, wenn Laien unbeabsichtigt etwas Wein herabtropfte, als wenn sie Brot empfangen und keinen Wein. Denn Christus spricht: »Ihr sollt alle daraus trinken.« Wein bedeute »eigen und sonderlich« Vergebung der Sünden, weil Christus spricht, dass der Wein sein Blut ist, welches für viele vergossen wird zu Vergebung der Sünden. Wenn wir den Kelch des Herrn trinken, soll uns sicher und gewiss sein, dass Christus seine Worte und Zusage fest und unbrechbar halten und das geben will, was er verheißt (fol. E1v). Genauso hat auch »Brot der Messe« seine »eigen und sonderliche« Bedeutung in der Zusage: Mein Leib für euch gegeben. Karlstadt räumt ein, »das dise zusag nit alltzu licht« sei. Bei Berücksichtigung »von Mosen. Propheten, Ewangelien, Paulum und alle andere Aposteln« werde aber deutlich, dass diese Worte Christi Überwindung und Obsiegung des Todes, und Auferstehung des Fleischs in Glorien also verheißen, dass Christus den Tod überwunden, »niederlegt hat und ihm obsiegt« (fol. E1v). So wie der Tod Christi unseren Tod tötet und frisst, so bringe auch die Auferstehung des Leibes Christi unsere Auferstehung (fol. E2v). Jene, die (allein) das Brot nehmen, und dadurch selig werden, wollen in doppelter Weise irren. Sie suchen in äußerlichen und leiblichen Dingen Gerechtigkeit, Hilfe und Trost, entgegen Christi Wort: »caro nihil prodest« (Joh 6,64). Auch handelten sie gegen das Gebot Christi, der spricht (Mt 26,27): Trinkt allesamt daraus, die das Brot gegessen haben (fol. F1r). Eine Zusage Gottes beziehe sich auf Tod und Auferstehung Christi und deute auf seinen Leib. Die andere Zusage, durch die uns Gott in seinem Testament Gnade, Friede und Freude verheißen hat, ist, dass wir zweifelsohne Sündenvergebung erlangen, wenn wir glauben, dass Christus sein Blut in Vergebung unserer Sünden vergossen hat. Deshalb spricht er: Trinkt aus diesem Kelch (fol. F1v). – Abschnitt 26 (fol. E2r–F2r): Zwei Irrtümer: (I) Die Zeichen selbst würden fromm und selig machen. (II) Eigenwilliger Austausch der besonderen Bedeutung jedes Zeichens (z. B. Brot für die Sündenvergebung). Für Christen, die sich am biblischen Text orientieren, entsteht dadurch Verwirrung und Heilsungewissheit (fol. E3r–v). Schlagabtausch mit einem (fiktiven) Anhänger päpstlicher Autorität (»Teufelskopf mit seinen Endchristen«), der solche falschen Ansichten mit »Altherkommen, Gebrauch und Übung« rechtfertige. Durch die Sünde kam der Tod in die Welt. Christi Tod hat den uns erschreckenden Tod getötet und erwürgt. Aber Gefahr und Schaden des Todes vergehen nicht eher, als dessen Spitze: die Sünde. Deswegen hat Gott zwei Verheißungen und zwei Zeichen gegeben. Eine Zusage bezieht sich auf Tod und Auferstehung Christi; sie deutet auf den Leib Christi. Die andere Zusage ist, dass wir Vergebung der Sünden erlangen, wenn wir glauben, dass Christus sein Blut dafür vergossen hat (fol. F1v). – Abschnitte 27–30 (fol. F2r–F2v): Vier Folgen dieser Heilstat Christi: (I) Das Wein-Zeichen macht den, der es trinkt, sicher und gewiss, dass Gott ihm seine Sünden vergibt. (II) Anfechtung durch Sünden ist die Situation, in der dieses Zeichen am meisten gebraucht werden soll. (III) Bei jeder Sündenvergebung ist dieser Verheißung des Blutzeichens fest zu vertrauen. (IV) Es bedarf dazu keiner anderen Würdigkeit oder Vorbedingung als zu glauben, dass das Gotteswort wahrhaftig ist und Gott seine Worte nicht vergisst. Wer glaubt, ist der Zusage würdig. Wer nicht glaubt und [nicht] sicher wird, lästert Gott und hält ihn im Herz für einen lügenhaften und schwachen Gott (fol. F2v). – Abschnitte 31– 33 (fol. F2v–F3v): Manche versuchten, sich durch Fasten, Gebete und Selbstkasteiung vorzubereiten; das alles hindere mehr noch als Sünde. Wen Sünde belaste, der spürt seine Krankheit und flieht zu Christus, der Schwachen und Sündern zur Hilfe gekommen ist. Es sei gefährlich und teuflisch, die Bedeutung biblischer Zeichen zu verändern oder mit einem Zeichen das auszurichten wollen, wofür Gott zwei vorgesehen hat. Denn dahin hätten uns der Papst und seine Anhänger geführt, die sagen, dass im Sakrament die Bedeutung des Weins genauso im Brot sei. So werden aber die atl. Vorgaben nicht erfüllt, da Sündenvergebung nie ohne Blut stattfand (Hebr 9,22).

3. Biblisches Schlussbeispiel (fol. F3v–F4r): Jakobs Furcht vor seinem Bruder Esau und Jakobs Bitte an Gott, ihn zu beschützen und die ihm gemachte Verheißung wahr zu machen.8 Im Anschluss: Gebetsvorlage für »ein christliches Herz in Nöten und Unruhe, tödlicher Furcht und Angst«, das Gott um Verwirklichung seiner Heilszusage bittet (fol. F4r).

Karlstadts Verbindung von jeweils einer der beiden göttlichen Heilszusagen mit einem ihr entsprechenden Abendmahlszeichen (Auferstehung und ewiges Leben mit dem Brotzeichen; Vergebung der Sünden mit dem Weinzeichen) und seine ausschließlich biblisch fundierte Argumentationslinie verankern die Forderung des Laienkelchs im ius biblicum.9


1Vgl. Bubenheimer, Aufruhr, 172 Anm. 133. Bei Recherchen in der Turmbibliothek der St. Andreaskirche (Eisleben) identifizierte Bubenheimer im Exemplar des Schirlentz-Drucks Von beiden Gestalten der Messe (Sign. 247n) dessen Inhalt positiv rezipierende Lesespuren von Kaspar Güttel.
2Zum Leipziger Kaufmann Reich und den für ihn negativen Folgen seiner Kontakte zu Karlstadt vgl. Barge, Karlstadt 1, 274 Anm. 77 und Müller, Wittenberger Bewegung, 128 Anm. 1.
4S. o. Überlieferung zu Druck A.
5Die von Karlstadt in der Schrift kritisierten (altgläubigen) Gegner macht er in den Pariser Romanisten namhaft – wie auch schon in den Thesen vom 17. Okt. (KGK 199 (Textstelle), KGK 199 (Textstelle) ), bzw. in den »alten« Franziskanern in Jüterbog. Das könnte eine taktische Entscheidung gewesen sein, um von Parteiungen in Wittenberg abzulenken. In Von Anbetung der Zeichen (KGK 204) erwähnte er noch »unsere Papisten« (vgl. KGK 204 (Textstelle)).
6Zu der im Hinblick auf die Messmissbräuche sich allgemein radikalisierenden Haltung ist das Schreiben von Felix Ulscenius an Wolfgang Capito (23. Oktober 1521) aufschlussreich. Heftigst predige Justus Jonas in der Schloßkirche dagegen und fordere Termine festzulegen, an denen das Volk Abendmahl sub utraque empfangen kann (vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 48 Nr. 18). Am 9. Nov. 1521 schrieb Spalatin an Justus Jonas einen mahnenden Brief, in dem er ihn unter Hinweis auf die Ansichten des Kfst. vor unvorsichtigen Neuerungen warnte (vgl. Jäger, Carlstadt, 248; Kawerau, Jonas, 1 Nr. 50).
7Emser, Vorantwurtung (1522) reagierte in einem kurzgehaltenen Einschub kritisch auf Karlstadts Von beiden Gestalten der Messe. Emser ging davon aus, dass Johannes Cochläus eine ausführliche lat. Erwiderung gegen Karlstadts Von Abtuung der Bilder (KGK V, Nr. 219) vorhabe. Vgl. Laube/Weiß, Flugschriften, 318,32–320,41.
9Die ausgehenden Überlegungen für diesen erstmals in der Promotionsdisputation vom 17. Oktober 1521 (KGK 199) erkennbaren Vorschlag (Th. 75: »Beneficium remissionis peccatorum anunciatur per promissionen cui poculum est signum […]«, bzw. Th. 80 f.: »Debemus ergo mortis victoriam et resurrectionis gloriam credere nobis futuram, dum promissionem: Hoc est corpus meum sumimus«) könnte Karlstadt bei der Sakramentsaufteilung des Thomas von Aquin gefunden haben. Vgl. Thomas, S. th. III q. 74. art. 1: »[…] in hoc sacramento, […], seorsum sumitur panis ut sacramentum corporis, et vinum ut sacramentum sanguinis. […] ut Ambrosius dicit, super epistolam ad Corintios, hoc sacramentum valet ad tuitionem corporis et animae, et ideo caro Christi sub specie panis pro salute corporis, sanguis vero sub specie vini pro salute animae offertur, sicut dicitur Levit. xvii, quod animalis anima in sanguine est« (Thomas, Opera (Leonina) 12, 145).

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